Patientenbehandlung unter Supervision

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Rixte
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Patientenbehandlung unter Supervision

Beitrag von Rixte » 12.11.2010, 18:42

Welche rechtlichen Grundlagen müssen geschaffen sein, um in einer Fortbildung, eine Patientenbehandlung von den Teilnehmern unter Supervision (Trachealkanülenwechsel) durchführen zu können?
Rixte

Herbert Kunst
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Patientenvorstellung im Rahmen einer Fortbildung

Beitrag von Herbert Kunst » 13.11.2010, 08:39

Hallo,

ohne die näheren Umstände und Verhältnisse des Patienten zu kennen, sehe ich das so:
Eine Patientenvorstellung mit therapeutischen / pflegerischen Maßnahmen darf keine besondere Gefährdungslage schaffen und muss vom Patienten in Kenntnis der näheren Umstände ausdrücklich gebilligt sein. Dass ein entsprechendes Gespräch und die Einwilligung des Patienten dokumentiert werden sollte, versteht sich.
Vielleicht wäre noch darüber nachzudenken, ob die maßgebliche Haftpflichtversicherung den Vorgang erfasst.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rixte
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Patientenvorstellung im Rahmen einer Fortbildung

Beitrag von Rixte » 14.11.2010, 19:24

Hallo,
Danke für die Antwort.
Gruß Rixte

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