Pro Sterbehilfe!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Lutz Barth
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Pro Sterbehilfe!

Beitrag von Lutz Barth » 09.11.2010, 09:00

Wussten Sie eigentlich,

dass mehr als 660 Personen (Stand: 08.11.10) den Solidaritätsaufruf „Pro Sterbehilfe“ unterzeichnet haben?

Mehr dazu erfahren Sie unter dem folgenden Link:

>>> http://prosterbehilfe.de/ <<< (html)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

thorstein
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Selbstbestimmung und die Rhetorik

Beitrag von thorstein » 09.11.2010, 10:18

In diesem Aufruf heißt es:
Wir fordern in Deutschland nicht die Freigabe der Tötung auf Verlangen bzw. der direkten aktiven Sterbehilfe. Wir bekennen uns jedoch zu der empirisch nachweisbaren Tatsache, dass Leidlinderung, Schmerztherapie, Sterbehilfe und -begleitung als ärztliche Aufgaben nicht schematisch voneinander abzugrenzen, sondern ineinander verwoben sind. Dabei ist Sterbehilfe nach Meinung von namhaften Ethikern, Ärzten (Klinikern und freiberuflich Tätigen), Juristen (Richtern, Bundesrichtern, Anwälten) und auch Theologen mit dem ärztlichen Ethos vereinbar und kann moralisch und ethisch darüber hinaus geboten sein.
So, denke ich, wird Sterbehilfe in Deutschland diskutierbar. Sowohl die Selbstbestimmung als auch ein ethisch und moralisch zu vertretendes Gebot sind notwendige Voraussetzungen. Die Rhetorik von der Selbstbestimmung als einziger notwendiger und hinreichender Voraussetzung ist dabei ausdrücklich nicht hilfreich.

Lutz Barth
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Bleibt zu hoffen...

Beitrag von Lutz Barth » 09.11.2010, 18:45

das der Prozess der ethischen Reflexion noch nicht abgeschlossen ist und weitere wertvolle Impulse insbesondere aus der Rechtsethik - will heißen: die (Rück-)Besinnung auf fundamentale Grundwerte - gewonnen werden.

Das Eintreten für Autonomie und Selbstbestimmung am Lebensende ist nicht nur schlichter Rhetorik geschuldet, sondern ein konsequentes Bekenntnis zu den grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten, während demgenüber das Beharren auf vermeintliche anthropologische Grundkonstanten, in der die Autonomie des Patienten schlicht negiert wird und diese letztlich nur auf die Segnungen hoffen sollen, die etwa mit der palliativmedizinischen Betreuung verbunden werden, kaum den Weg in einen Konsens mündet, der den Kulturkampf um eine würdevolles Sterben befriedet.

Es wird nicht allgemein die Freigabe der Tötung auf Verlangen gefordert, sondern vielmehr die ärztliche Suizidassistenz bei schwerkranken und sterbenden Menschen, die sich nicht selbst "entleiben" können und aus deren Sicht die Assistenz gerade im Sinne eines aktiven Tuns sich als Akt höchster Humanität darstellen würde, wenn sie es denn letztlich aus der Innenperspektive hieraus als Wunsch äußern und freilich frei entscheiden würden.
Sterbehilfe, wenn sie denn konsequent zu Ende gedacht wird, wird nur dann hierzulande diskutierbar, wenn wir das wahre Motiv offenbaren: die aktive Sterbehilfe bei den Patienten, die dazu eigens nicht mehr in der Lage sind.

Lutz Barth
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