Aktive Sterbehilfe geleistet ? Fall Dr. Bach

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Pat.Verf. Newsletter

Anklage wegen Totschlags

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 09.08.2006, 06:59

Meldung 1:

Der Newsletter patientenverfuegung hat bzgl. der in der letzten Woche gemeldeten Schließung von Hospizen in Schleswig-Holstein auf lokaler Ebene nachrecherchiert. Hier das Ergebnis:

- Von 16 Hospizbetten waren nur noch 7 dauerhaft belegt, zuletzt gab es in der Einrichtung nur noch 4 Patienten
- Krisensitzung zur Rettung mit veränderter Konzeption anberaumt

Weil ein wirtschaftlicher Betrieb nicht aufrechtzuerhalten war, hatte der Trägerverein Fontiva die Schließung zweier Hospize in Elmshorn und Geesthacht verfügt (Wir berichteten).

Die bereits erfolgte Kündigung aller Mitarbeiterinnen und vorgesehene Überführung der Hospizpatienten in andere Einrichtungen bis Ende des Monats hat eine spontane Krisensitzung unter Führung der Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht ausgelöst. Der Schock: Immerhin betrifft die Schließung fast die Hälfte aller stationären Hospizbetten in Schleswig-Holstein (32 von insgesamt 65 Betten im Land).
Nun soll es einen neuen Vertrag mit dem Träger-Verein und den Kassen gegeben! Auflage ist ein verändertes Konzept mit einer in jedem Fall verringerten Hospizbettenanzahl pro Haus. Eine Garantie, dass alle ständig belegt sind, gibt es aber weiter nicht. Die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und eines ambulanten Dienstes ist im Gespräch. Geäußert worden sind auch Überlegungen eines Pflegeheimes als Basis - mit angegliederten 8 Hospizbetten. „Ein Hospizplatz kostet monatlich 5500 Euro, ein Monat im Pflegeheim 3500,“ meldet das Hamburger Abendblatt (s.u.).

Siehe:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/21/589004.html
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/27/591054.html

- - - - - - - -

Meldung 2:

„Unangemessen hohe Dosis“ Morphin und Diazepam – Anklage wegen Totschlags
Ärztin muss wegen achtfachen Totschlags an Patienten vor Gericht
Freitag, 4. August 2006

Hannover - Wegen Totschlags an acht Patienten muss sich Dr. Mechthild Bach vor dem Landgericht Hannover verantworten. Eine entsprechende Anklage gegen die 56-Jährige sei zur Hauptverhandlung zugelassen worden, erklärte das Gericht am Freitag. Die Krebsärztin soll an der Paracelsusklinik in Langenhagen bei Hannover acht Patienten „durch Verabreichung einer unangemessen hohen Dosis Morphin sowie eine zum Teil überhöhte Abgabe von Diazepam“ getötet haben. Dr. Bach wird von vielen Patienten bis heute als aufopferungsvolle Ärztin bezeichnet. Die Angeklagte hat stets versichert, sie habe lediglich erlaubte Sterbehilfe praktiziert, also im letzten Stadium einer absehbar tödlich verlaufenden Krankheit das Leid mit Medikamenten gelindert. Was für eine Intention sollte sie den haben, Patienten zu töten“, fragte die bekennende Christin - ihre Patienten wären immer wie Angehörige für sie gewesen.
Die Staatsanwaltschaft dagegen ist sich sicher, dass Bach gegen die "Regeln der ärztlichen Kunst" verstoßen hat, Morphium und das Beruhigungsmittel Valium in zu hohen und damit tödlich wirkenden Dosierungen verordnet hat. Damit stellt sich immer die Frage des Übergangs von der erlaubten passiven zur aktiven Sterbehilfe und zur Tötung auf Verlangen.
Der Prozesse würde aber frühestens im nächsten Jahr beginnen!

Weiter unter:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/05/594408.html
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25179

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 8.8.2006

Rob Hüser
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... mehr Zuwendung und weniger Medikamente!

Beitrag von Rob Hüser » 09.08.2006, 20:29

Pat.Verf. Newsletter hat geschrieben: ... „Unangemessen hohe Dosis“ Morphin und Diazepam – Anklage wegen Totschlags ...
Ich frage mich, wieviele unangemessene Dosen von Medikamenten es in der ärztlichen Versorgung allgemein gibt. Hier im Forum wurde ja wiederholt angemerkt, dass es tausende Medikamentetote gibt. Es geht m.E. nicht allein um Morphin und Diazepam, sondern um eine Vielzahl von Arzneimitteln.
Wir müssen insgesamt die Arzneimittelversorgung überdenken. Häufig ist die unterlassene Medikamentenversorgung eher von Vorteil für den Patienten. Davon überzeugen müssen wir wohl nur noch die Pharmaindustrie und andere, die an der Arzneimittelversorgung gut verdienen. Meine Meinung: mehr Zuwendung und weniger Medikamente!

Rob

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Morphingabe nicht verteufeln

Beitrag von Service » 28.02.2008, 16:25

Deutsche Hospiz Stiftung zum Prozessauftakt gegen Krebsärztin in Hannover: Morphingabe nicht verteufeln

Hannover. "Der Fall um die Krebsärztin wird deutsche und europäische Rechtsgeschichte schreiben. Hier wird versucht, juristisch zu klären, was medizinisch schon längst hätte geregelt werden müssen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Heute beginnt der Prozess gegen die Krebsärztin Mechthild B. vor dem Schwurgericht in Hannover. Die 58-Jährige ist wegen achtfachen Totschlags angeklagt. Ihr wird laut Medienberichten vorgeworfen, Patienten tödliche thingy aus Morphin und Valium verabreicht zu haben. "Im Zentrum muss die Frage stehen, welche Form der palliativen Therapie zum Wohl und nach dem Willen des Patienten ist und wann nicht mehr von palliativer Therapie gesprochen werden kann", erläutert Brysch. Die Patienten müssen sicher sein, dass nicht stümperhaft an ihnen herumgedoktert wird. Das würde ein falsches Bild auf die in Deutschland erlaubten Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe werfen.

Mythen lassen vor Morphin zurückschrecken

Auch kursieren immer noch falsche Informationen über die Gabe und Dosierung von Opioiden. "Es gibt genau zwei Mythen, die vor Morphin zurückschrecken lassen: Morphin mache abhängig und unter Morphin sterbe man früher. Beide Mythen stimmen im Rahmen einer professionellen, palliativen Therapie nicht. "Wer so etwas formuliert, der weiß nicht, wovon er spricht", betont Brysch. In Deutschland werden im Rahmen der Schmerzbehandlung 22,2 Kilogramm Morphin pro eine Million Einwohner verbraucht. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich im unteren Drittel. "Hierzulande wird eher zu wenig anstatt zu viel Morphin gegeben. Der heute beginnende Prozess sollte auch als Chance begriffen werden, über moderne Formen der palliativen Behandlungsformen aufzuklären", fordert Brysch. Morphin ist für viele schwerstkranke und sterbende Menschen im Rahmen einer professionellen Schmerztherapie unverzichtbar. Anstatt die Morphingabe zu verteufeln, brauchen wir eine verstärkte Aufklärung über diese Form der Medikation.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.2.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: breddermann@hospize.de

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Totschlagsprozess: zwei Gutachter abgelehnt

Beitrag von Presse » 29.02.2008, 07:59

Totschlagsprozess: Anwälte der Ärztin lehnen zwei Gutachter ab

Hannover – Im Prozess wegen achtfachen Totschlages gegen eine 58-jährige ehemalige Ärztin vor dem Landgericht Hannover haben deren Verteidiger am Donnerstag zwei der vier Gutachter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Verteidigung [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=25477

WernerSchell
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Strafprozess, Fälle, Entwicklungen ...

Beitrag von WernerSchell » 29.02.2008, 08:15

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=8357
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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... "palliativmedizinisch-moderner" Schmerztherapi

Beitrag von Service » 22.04.2008, 11:35

Grundlagenstreit zwischen "traditionell-barmherziger" und "palliativmedizinisch-moderner" Schmerztherapie?

Hannover, 21.4.08. Nach einer Gerichtspause wegen eines - heute abgewiesenen - Befangenheitsantrags gegen einen Richter von Dr. Mechthild Bach geht der Prozess nun weiter. Gegen sie war bereits im August 2005 wegen achtfachen Todschlags an Schwerkranken Anklage erhoben worden. Unstrittig scheint zu sein, dass sie sich zumindest Dokumentationmängel bzw. ärztliche "Kunstfehler" hat zu Schulden kommen lassen. Die bekennende Christin und Ärztin "aus Berufung" wird von vielen ihrer Patienten und deren Angehörigen unterstützt.

<< 21. April 2008. ... Mechthild Bach selbst spricht in den fraglichen Fällen von "Sterbebegleitung"....
.. Eine vergleichbare Anklage gegen einen Arzt gab es in Deutschland bislang nicht. In den neun Sitzungen seit Prozessbeginn vor sieben Wochen kam es schon beim ersten der acht zu verhandelnden Todesfälle zu einer Schlacht zwischen Gutachtern. Nur bei vier der acht Fälle geht es um Krebskranke. Die Ärztin soll aber allen acht Patienten hohe Dosen von Schmerzmitteln wie Morphium und Valium gegeben haben. ...

Vor allem zwei Gutachter, beide angesehene Schmerztherapeuten, stehen sich gegenüber. Die Anklage stützt sich auf Michael Zenz aus Bochum, der Mechthild Bach jede Kenntnis der Tumorschmerztherapie abstreitet. Die Verteidigung stützt sich auf Rafael Dudziak aus Frankfurt, der sagt, die 58 Jahre alte Ärztin habe alles richtig gemacht. Bei dem Streit geht es auch um das Ansehen der Gutachter. Zenz gilt als "Papst der Palliativmedizin", einer jungen Disziplin. Sein Urteil über die angeklagte Krebsärztin galt als vernichtend, ungewöhnlich für eine Disziplin, in der Standeskollegen nicht selten schonungsvoll behandelt werden.
Der emeritierte Rafael Dudziak dagegen, der nach eignenen Angaben "ohne Bezahlung" aus christlicher Überzeugung und wissenschaftlichem Interesse für die Verteidigung arbeitet, spricht von strafrechtlich haltlosen Vorwürfen: Es habe keine Tötungsabsicht gegeben. ...

Eine frühere Patientin behauptete, die Angeklagte habe bei ihr einen großen Tumor übersehen und sei "kalt und barsch" aufgetreten. Unterstützer Mechthild Bachs dagegen sammelten Geld für die Kaution, mit der die Angeklagte aus der Untersuchungshaft freikam, beschrieben sie als mitfühlende Ärztin und unterstützten sie im Gerichtssaal mit Unmutsäußerungen, sobald von den Totschlagsvorwürfen die Rede war. Auch ein hannoverscher Arzt stützte Frau Bach: Entgegen der Aktendiagnose von Zenz seien Leber, Speiseröhre und Hirn des Patienten "voller Krebs" gewesen, eine Chemotherapie sei nicht mehr sinnvoll gewesen.

Quelle: Prozess gegen "Krebsärztin" in www.faz.net vom 21.4.08
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... googlefeed

Bereits am 10.4.2008 berichtete der Spiegel online / Panorama:

<< ... Ob die in den Medien als "Krebsärztin" titulierte Medizinerin, wie die Anklage behauptet, tatsächlich als langjährige Belegärztin der Paracelsus-Klinik im niedersächsischen Langenhagen acht zwar kranke, aber keineswegs sterbenskranke Patienten durch die Verabreichung unangemessen hoher Dosen Morphin sowie des Beruhigungsmittels Diazepam tötete, können die Richter nicht aufgrund eigener Sachkunde entscheiden. Sie müssen sich - wie in solchen Fällen üblich - dem Votum von Sachverständigen beugen. Doch wenn diese Experten sich nicht einig sind, wird es für ein Gericht eng. Deshalb stellt sich in dem Prozess die entscheidende Frage: Welcher der renommierten Professoren, die in Hannover in der Nähe der Staatsanwaltschaft aufgereiht sitzen, hat Recht?
Vor der 13. Großen Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Bernd Rümke streitet der "Kron-Sachverständige der Staatsanwaltschaft" (so nannte ihn vor Prozessbeginn der angesehene Medizinrechtler Klaus Ulsenheimer), der Bochumer Schmerzmediziner Michael Zenz, gegen den nicht minder renommierten ehemaligen Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universität Frankfurt am Main, Rafael Dudziak. ... >>

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.4.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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Krankenschwester Irene Becker - Revision abgelehnt

Beitrag von Service » 22.04.2008, 11:37

Revision der wegen Mordes verurteilten Krankenschwester Irene Becker abgelehnt:

Nicht um Totschlag o d e r zulässige aktive, indirekte Sterbehilfe ohne Tötungsabsicht wie im Fall Dr. Bach ging es bei einer Charité-Íntensivkrankenschwester. Sondern bei Irene Becker ging es um Totschlag o d e r Mord. Das Urteil einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe des Landgerichtes wurde nun vom Bundesgerichtshof als rechtswirksam bestätigt, die Revision der Angeklagten verworfen.
Siehe: http://www.welt.de/berlin/article187707 ... itter.html

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.4.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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Prozess gegen Ärztin wegen 13-fachen Totschlags

Beitrag von Presse » 20.10.2009, 06:25

Prozess gegen Ärztin wegen 13-fachen Totschlags beginnt
Hannover – Die Ärztin Mechthild B. muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht Hannover verantworten, weil sie 13 Patienten zu hohe Dosen des Schmerzmittels Morphin und anderer starker Medikamente verabreicht und so deren Tod verursacht haben soll. Während ihr die Staatsanwaltschaft strafbare Sterbehilfe und Totschlag vorwirft, spricht die Internistin selbst von „schmerzlindernder Sterbebegleitung“.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... eginnt.htm

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Verbotene Sterbehilfe oder lindernde Sterbebegleitung?

Beitrag von Service » 20.10.2009, 17:46

Prozess Dr. Bach / Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung / Strafrechtsinitiative

Prozess gegen Dr. Bach: Verbotene Sterbehilfe oder lindernde Sterbebegleitung?

Die Ärztin Dr. Mechthild Bach muss sich ab heute, Dienstag, vor dem Landgericht Hannover in einem völlig neuen Verfahren verantworten: Sie soll 13 ihrer schwerkranken Patienten zu hohe Dosen Morphin und anderer Medikamente verabreicht und damit deren Sterben beschleunigt haben. Während ihr die Staatsanwaltschaft in allen Fällen Totschlag (strafbare „aktive“ Sterbehilfe) vorwirft, spricht die Internistin selbst von „schmerzlindernder Sterbebegleitung“. Während einer über 1jährigen Verhandlungspause (einer der beteiligten Richter erkrankte schwer) waren Hinweise aufgetaucht, dass die Angeklagte für den Tod von mehr Patienten verantwortlich ist, als ursprünglich angenommen. Im Gerichtssaal gab es erneut Sympathiekundgebungen für Dr. Bach v. a von ihren früheren Praxispatienten. Die Akten zu dem Fall belaufen sich inzwischen auf 5.000 Seiten, im Vordergrund geht es um die Bewertung durch gegensätzliche medizinische Gutachten.

Siehe auch:
http://www.bild.de/BILD/news/2009/10/20 ... hilfe.html

Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung

Zu diesem weiteren strafrechtlichen Spannungsfeld bietet der Humanistische Verband Deutschlands eine Fortbildung am 19.11.2009 in der RENAFAN-Akademie in Berlin an. Im Zentrum der Veranstaltung steht die praktische Frage für Pflegende und Angehörige, wann beim Schwerstkranken kein Notarzt (mehr) gerufen werden soll bzw. muss. Entgegen den gängigen Drohkulissen bei Fortbildungen für Pflegekräfte sollen hier Wege aufgezeigt, wie diese sich nicht dem gefürchteten Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung aussetzen. Für Ärzte stellt sich umgekehrt die Frage, wie der vorausverfügte Patientenwille auch in der Notfallmedizin umgesetzt werden kann. Schließlich wird der Frage nachgegangen, was sich in der Praxis mit dem neuen „Patientenverfügungs-Gesetz“ geändert hat.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung kann über mail@patientenverfuegung.de erfolgen oder per Fax.

Veranstaltungsflyer hier:
http://www.patientenverfuegung.de/files ... 112009.pdf

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Neue Koalition will kommerzielle Sterbehilfe verbieten

Union und FDP haben in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe zu stellen. Das beziehe sich ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe, sagte die als künftige Justizministerin gehandelte FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der dpa. Man wolle denen das Handwerk legen, die sich das bezahlen lassen und gewerbsmäßig betreiben. Sterbehilfe-Gesellschaften oder Verbände zum humanen Sterben, die Lebensmüde oder Mitglieder im Spannungsfeld von Suizidhilfe und - prophylaxe kostenfrei beraten oder unterstützen, sollen davon ausdrücklich nicht betroffen sein. Dies könnte einer Legitimierung und positiven Bewertung solcher Aktivitäten gleichkommen und stieß bei der Deutschen Hospizstiftung auf Kritik stieß.

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10

Quelle: Mitteilung vom 20.10.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Langenhagener Ärztin weist Totschlagsvorwürfe zurück

Beitrag von Presse » 21.10.2009, 06:34

Langenhagener Ärztin weist Totschlagsvorwürfe zurück

Hannover – Die wegen Totschlags in 13 Fällen in Hannover vor Gericht stehende Ärztin hat zum Prozessauftakt die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die 59-Jährige räumte am Dienstag allerdings vor dem Landgericht Versäumnisse „bei der medizinischen Dokumentation“ ein.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, als Belegärztin an einer Klinik in Langenhagen 13 Patienten zu hohe Dosen des Schmerzmittels Morphin und anderer starker Medikamente verabreicht und so deren Tod verursacht zu haben.

.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... urueck.htm

aerzteblatt.de
Prozess gegen Ärztin wegen 13-fachen Totschlags beginnt
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=38571

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Angeklagte Krebsaerztin weint um tote Patienten

Beitrag von Presse » 26.10.2009, 07:37

Angeklagte Krebsaerztin weint um tote Patienten

Von Sigrun Stock

Die wegen 13-fachen Totschlags angeklagte Krebsaerztin aus Hannover hat zum ersten Mal vor Gericht ausgesagt. Mechthild B. bestritt unter Traenen den Vorwurf der aktiven Sterbehilfe durch eine Morphium-Ueberdosis.
WELT Online 20.10.09
http://www.welt.de/vermischtes/article4 ... enten.html

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Dr. Bach: Sterbehilfe oder Tötung?

Beitrag von Presse » 09.07.2010, 08:29

Dtsch Arztebl 2010; 107(27)

Richter-Kuhlmann, Eva
Randnotiz: Neue Vorwürfe gegen Bach
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77458

Fall Dr. Bach: Sterbehilfe oder Tötung?
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=39223

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Chemotherapie bis zuletzt?

Beitrag von Service » 31.10.2010, 08:12

Schaltet mich ab! - Prozess gegen Krebsärztin Bach - Chemotherapie bis zuletzt? - DGHS

1. Die im Film „Schaltet mich ab“ dokumentierte Klinikpraxis wird widersprüchlich bewertet

Der WDR-Film „Schaltet mich ab“ erhält den Film-und Fernsehpreis des Hartmannbundes (Ärzteverband). http://www.finanznachrichten.de/nachric ... 10-007.htm

Der 30minütige Film dokumentiert, wie Klinikärzte dem mehrfach gewünschten Beatmungsabbruch bei einer schwerst lungenkranken Patientin mit Zögerlichkeit, Ethikkonzil und schließlich überwiegenden Zweifeln begegnen. Diese Reaktionen stellt der Film als Ausdruck hoher ärztlicher Ethik im klinischen Alltag des St. Marienhospitals dar. Die letzten Lebensmonate der alleinstehenden Rosemarie Löw, die mit Mühe äußert, dass sie "einfach nicht mehr kann“, werden wie auch die nachdenklichen Gespräche ihrer Ärzte über einen längeren Zeitraum dokumentiert.

Einen Link zum Ansehen des Films (und eine eher kritischen Bewertung) finden Sie hier auf dieser Seite: http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben

2. Chemotherapie auf dem Sterbebett – weiterhin verbreitet?

„Neigt sich das Leben eines Kranken mit fortgeschrittenem Krebsleiden dem Ende zu, dann gibt es für Patient und Arzt im Prinzip zwei Möglichkeiten … Um diese schwierige Entscheidung ging es auf der Jahrestagung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Gesellschaften für Hämatologie und Onkologie in Berlin….Mehr in Quelle: www.tagesspiegel.de/chemo-auf-dem-sterbebett

Debatte dazu im Forum Werner Schell: viewtopic.php?t=14955

3. Aktuelles vom Prozess: Muss das Rechtssystem im Fall der Ärztin Mechthild Bach versagen?

Muss das Rechtssystem bei der Grenzziehung zwischen gebotener „indirekter“ Sterbehilfe und gezielter Tötung bzw. Totschlag versagen? Kann es die innere ärztliche Absicht als entscheidendes Kriterium überhaupt erkunden? Im Prozess am Landgericht Hannover streiten sich die Gutachter nunmehr bereits seit Jahren um die richtige Dosierung von Schmerzmitteln. Ein Prozessende ist nicht absehbar (ein Urteil ist für 2012 vorgesehen – Ermittlungen gegen die Krebsärztin begannen bereits 2003).

Wenn Idealisierungen auf Praxis treffen
Palliativmedizinische Lehrbuchmeinungen, deren Ideal die strikte Ablehnung der sogenannten „aktiven Sterbehilfe“ darstellt, treffen dabei auf eine Praxis, die es nicht mit Lehrbuchpatienten und nicht mit medizinethisch klaren Entscheidungskonflikten zu tun hat. Denn die Patienten, die sich an die Krebsärztin Mechthild Bach wandten, das ergaben die Verhandlungstage in diesem Monat, waren nicht nur schwer krank, sondern auch höchst eigenwillige Charaktere. Die Krebsärztin war offenbar bekannt für ihre besondere Fürsorge, Einfühlung, Spiritualität und auch ihre alternativen Heilmethoden …

„Mechthild Bach steht seit einem Jahr erneut vor Gericht und muss sich wegen Totschlags in 13 Fällen verantworten. Doch anders als im ersten Prozess, der aufgrund der Erkrankung des Richters abgebrochen werden musste, ist die ehemalige Krebsärztin nun bereit, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, ohne Schmerzen und angstfrei zu sterben", sagt sie. Diesem Verhaltenskodex habe sie sich als Ärztin verpflichtet gefühlt. Mit aktiver Sterbehilfe habe das nichts zu tun. Sie spricht sehr leise und immer wieder hält sie inne, weil ihr die Stimme stockt. "Die Tötung eines Patienten schließt sich für mich als Ärztin aus", so ihre wiederholte Aussage vor Gericht.

… in diesem Prozess trifft eine medizinische Lehrbuchmeinung, vertreten durch die Gutachter der Staatsanwaltschaft, auf das klinisch Machbare der Realität. "Das hätten Sie wissen müssen. Das ist medizinisches Grundwissen, jedem Studenten aus dem Lehrbuch bekannt", wirft der Gutachter vom Medizinischen Dienst Manfred Schwartau der Ärztin mehrfach vor …

Mechthild B. behandelte eigenwillige Charaktere
Doch Lehrbuchdiagnosen erfordern Lehrbuchpatienten. In vier von fünf Fällen, die bislang verhandelt wurden, hat sich jedoch gezeigt, dass es sich um Patienten mit sehr eigenwilligem Charakter handelte. Und alle waren schwer krank. Wolfgang S. hatte Speiseröhrenkrebs im Endstadium als er überhaupt zum ersten Mal einen Arzt aufsuchte. Seine Schmerzen hatte er wochenlang selbst behandelt, indem er heimlich den Medikamentenvorrat seiner Ehefrau aufbrauchte. Leonid K. war an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt. Über Schmerzen hat der Russe nie gesprochen und auch nicht über seinen nahenden Tod. "Darüber redet man in unserem Land nicht", sagte sein Sohn vor Gericht, "gespürt, dass der Vater stirbt, habe ich dennoch". …"

Weiter siehe Quelle: http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... ebsaerztin

Auch in einem Stuttgarter Prozess gegen einen Arzt http://www.sueddeutsche.de/i5I38E/36786 ... hilfe.html , dem strafbare Sterbehilfe bei seiner 92jährigen Tante vorgeworfen wird, geht es um die Frage der Dosierung von Morphium und um seine Absicht:

4.) Was tun oder wollen derzeit Sterbehilfeorganisationen in Deutschland?

Am 2. November wird zum dritten Mal der Internationale Tag des Rechts auf würdiges Sterben begangen. Dazu sollte auf einen wichtigen Meilenstein hingewiesen werden:

Eine staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung vom 30.7.2010 der Staatsanwaltschaft München (in einem Fall, der juristisch von RA Putz begleitet wurde) ergab: Suizidhilfe und -begleitung wird in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt, wenn an der freien Willensfähigkeit der Verstorbenen keine Zweifel bestehen. Näheres siehe (etwa in der Mitte der Seite von): http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben

Bisher sieht es so aus, als wenn dieser "Präzedenzfall" einer durchgeführten und anschließend der Polizei selbst gemeldeten Suizidhilfe im häuslichen Bereich von Sterbehilfeorganisationen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen wurde.

Was will eigentlich die DGHS erreichen? Und was macht der Verein SterbeHilfe Deutschland von Kusch?
Aktuelle Zusammenfassung hier
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... eutschland

5. Dank von tettricks, der Internet-Selbsthilfeseite nach erworbener Hirnschädigung (für Patienten, Angehörige und Profis).

Der Betreiber Georg Claus, selbst „Betroffener“, freut sich über die vermehrte Aufmerksamkeit und die sehr positiven Einträge in sein Gästebuch. http://www.tettricks.de/neugaestebuch/index.php

Dabei haben wir zu danken! Jetzt gibt es einen – spendenfinanzierten - tettricks-Flyer kostenfrei zu bestellen http://www.tettricks.de/service/flyer/index.php , um noch mehr verzweifelte und ratsuchende Menschen auf diese einmalige Hilfe mit unzähligen wertvollen Hinweisen aufmerksam zu machen zu können. Unbedingt die Seite einmal besuchen!

Quelle: Mitteilung vom 30.10.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Zuletzt geändert von Service am 09.11.2010, 14:47, insgesamt 1-mal geändert.

Lutz Barth
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Zum Anliegen der Bundeszentralstelle PatV des HVD

Beitrag von Lutz Barth » 31.10.2010, 08:42

Nachdem ich gestern einen Kurzbeitrag sowohl auf der Internetpräsenz des IQB als auch im BLOG zur „Ärztlichen Suizidassistenz“ zum möglichen Konkurrenzdenken zwischen den einzelnen Sterbehilfeorganisationen – zumeist organisiert in Vereinen – kurz Stellung bezogen habe, bietet nur einen Tag später der PV-Newsletter v. 30.10.10 die Möglichkeit, konkreter u.a. bei dem HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung nachzufragen, was er denn mit seinen Fragen an die DGHS (vgl. dazu >>> http://www.patientenverfuegung.de/info- ... eutschland <<< html) zu bezwecken beabsichtigt?

Nach diesseitiger Auffassung werden die vom HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung aufgeworfenen Fragen auf der Homepage der DGHS einer Klärung zugeführt, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche gesetzliche Regelung die DGHS nun letztlich verfolge. Vgl. dazu ausführlich etwa den nachfolgenden Link >>> http://www.dghs.de/positionen/leitsaetz ... itung.html <<<.

Hiernach kann kein Zweifel bestehen, dass die DGHS aus verschiedenen Gründen für eine gesetzliche Regelung eintritt, die im Übrigen im Grundsatz sich an den Alternativ-Entwurf (Sterbehilfe) orientiert und insbesondere deshalb eingefordert wird, um damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit (z.B. im Hinblick auf die Garantenstellung) leisten zu können.

Wenn die Sterbehilfeorganisationen in einem Zeitpunkt einer Wertedebatte anfangen, sich gegenseitig Fragen vorzulegen und im Zweifel tatsächlich auf Antworten hoffen, so erscheint es mir persönlich vordringlicher, Fragen an namhafte Ethiker und Ärztefunktionäre zu stellen, ob diese bereit sind, ihren (berufs-)ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung u.a. der ärztlichen Suizidbeihilfe aufzugeben.

Warum nun aber der HVD - Bundeszentralstelle Patientenverfügung offensichtlich einen Versuch unternimmt, die DGHS vermeintlich aus der „Reserve“ zu locken, bleibt einstweilen noch sein Geheimnis, wobei es im Übrigen auch nicht uninteressant ist, zu wissen, dass der Mediziner Dr. Michael de Ridder nicht nur ganz exklusiv dem Gremium des Kuratoriums des Humanistische Verband Deutschlands Berlin e. V. angehört, sondern auch dem Wissenschaftlichen Beirat der DGHS.

Es steht zu vermuten an, dass es dem Mediziner Michael de Ridder vordringlich um die Sache als solche geht und sofern er sich mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen in beiden Organisationen einbringt, ist dieses zu begrüßen, zumal ich persönlich nicht glaube, dass er der Versuchung unterliegt, der einen oder anderen Organisation gleichsam in einem ethischen Oberseminar Fragen vorzulegen, um so Einfluss auf einen nach wie vor geforderten Dialog auch zwischen den verschiedenen Institutionen zu bedeutsamen Fragen des Selbstbestimmungsrechts schwerkranker und sterbender Menschen zu nehmen, mal ganz davon abgesehen, dass ich nach persönlichen Gesprächen mit Michael de Ridder den Eindruck gewonnen habe, dass auch er sich nicht „instrumentalisieren“ lässt und durchaus sich seinem individuellen Gewissen verpflichtet weiß.

Nun – ohne Frage ist dies mein subjektiv gewonnener Eindruck, aber auch ich persönlich hege prinzipiellen Argwohn gegenüber Versuchen, mich für irgendeine Sache instrumentalisieren zu lassen, geht es doch in der gegenwärtigen Debatte ganz entscheidend darum, sich auf eine „Werteordnung“ zu besinnen, die gleichermaßen für alle (!) zur Orientierung verbindliche Maßstäbe setzt und uns dennoch einen exklusiven Freiraum zur Selbstentscheidung belässt: die Verfassung und näher dort unsere Grundrechte!

Unserer Verfassung liegt ein Werteverständnis zugrunde, dass sich insbesondere durch seine Pluralität auszeichnet und so gesehen haben alle Organisationen einschließlich der verfassten Amtskirchen die Möglichkeit, einen konstruktiven Beitrag zur Wertedebatte zu leisten und sich dabei in gegenseitiger Toleranz zu üben.

Es stände den Organisationen gut zu Gesichte, sich auf die zentralen Fragen im Wertediskurs zu besinnen und hierbei es den Paternalisten gleich zu tun: Ein gemeinsames Eintreten für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts und sei es auch „nur“ im Rahmen einer Grundsatzerklärung über unverrückbare Positionen, die sich aus der geschriebenen Verfassung ergeben!

Und – mit Verlaub: Auch ich bin derzeit ein wenig verwundert über die „Reaktionen“ auf meinen Offenen Brief an die Träger der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen, dem sich bisher nur eine Person angeschlossen hat. Dies nehme ich zur Kenntnis und käme gleichwohl nicht auf die Idee, Ursachenforschung darüber zu betreiben, warum wohl die eine oder andere Organisation offensichtlich nicht willens ist, die Anfrage zu unterstützen, obgleich diese doch letztlich unverfänglich ist.

Nun will ich um der Redlichkeit willen hier nicht verschweigen, dass sich mir bestimmte Gründe aufdrängen, aber mir persönlich geht es letztlich darum, dass der Wertekonflikt nur dadurch entschärft werden kann, wenn der meinungsbildende Prozess von ideologischen und gleichsam fundamentalistischen Lehren frei gehalten wird und wir uns alle des zentralen Fundaments unserer Freiheiten erinnern: die Verfassung, aus der sich im Übrigen dann auch Maßgaben nicht nur für die zivilrechtliche Behandlung einer Streitfrage, sondern auch für die Strafbarkeit und ggf. ein hierzu notwendiger Revisionsbedarf ergeben.

Lutz Barth (31.10.10)
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Gegendarstellung der DGHS

Beitrag von Service » 09.11.2010, 14:51

Service hat geschrieben: ..... Was will eigentlich die DGHS erreichen? Und was macht der Verein SterbeHilfe Deutschland von Kusch?
Aktuelle Zusammenfassung hier
http://www.patientenverfuegung.de/info- ... eutschland ....
Gegendarstellung der DGHS

Aufgrund des letzten pv-newsletters vom 30.10.2010 mit Link auf „… was will eigentlich die DGHS“ http://www.patientenverfuegung.de/info- ... eutschland hat die Präsidentin der DGHS, Frau Elke Baezner, mitgeteilt, dass sie dort „mehrfach in einer gelinde gesagt missverständlichen Weise“ zitiert worden sei. Die dort aufgelisteten Fragen an eine gesetzliche Regelung wären bereits seit Jahren in Positionspapieren der DGHS „eindeutig“ erläutert.

Die folgende Gegendarstellung gibt der pv-newsletter hiermit wie gefordert zur Kenntnis:

„Die DGHS ist Deutschlands älteste und grösste Bürgerrechtsbewegung und Menschenrechtsorganisation zur Durchsetzung des Patientenwillens. Sie engagiert sich bundesweit für mehr Bürgerrechte, weniger staatliche Bevormundung, für die Beseitigung von Missständen im Umgang mit Sterbenden und für ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum letzten Augenblick. Die DGHS wirkt am Willensbildungsprozess in der Gesellschaft mit und kämpft für eine umfassende gesetzliche Regelung, damit Sterbebegleitung, Freitod- und Sterbehilfe allen Bundesbürgern gleichermassen zugänglich gemacht wird, wertfrei, transparent und jederzeit kontrollierbar.

Die DGHS klärt auf, macht kompetente Informationen zugänglich und hilft ihren Mitgliedern bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Patientenverfügung. Die Fragen, die der HVD-Newsletter aufwirft, werden seit Jahren in verschiedenen Positionspapieren der DGHS eindeutig erläutert."


(Anmerkung: Die Positionen der DGHS finden sich hier auf deren Seite: http://www.dghs.de/positionen )

Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de

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