Sterbehilfe - Kuchs Verein leistete 2010 10 Mal Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe - Kuchs Verein leistete 2010 10 Mal Hilfe

Beitrag von Presse » 18.10.2010, 10:19

Kuschs Verein leistete 2010 über zehn Mal SterbehilfeBerlin – Der Verein „SterbeHilfe Deutschland“ hat nach Angaben seines Gründers, des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch, 2010 bereits mehr als zehn Suizid-Kandidaten in den Tod begleitet. Kusch sagte dem Focus, er sei „für Beratungsgespräche zu Sterbewilligen in ganz Deutschland [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=37664

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Kusch weitet Sterbehilfe scheinbar aus

Beitrag von Presse » 18.10.2010, 17:19

Kusch weitet Sterbehilfe scheinbar aus
Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat seine Aktivitäten mit dem Verein "Sterbehilfe Deutschland" 2010 scheinbar ausgeweitet. Nach einem Bericht des "Focus" haben Kusch und seine Mitarbeiter in mehr als zehn Fällen Menschen beim Sterben geholfen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=624 ... tung&n=650

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Kusch und die Sterbehilfe

Beitrag von Rauel Kombüchen » 19.10.2010, 08:49

Wollte man nicht den Angeboten von Herrn Kusch mit gesetzlichen Verboten entgegen treten? Offensichtlich ist daraus nichts geworden.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Suizidbeihilfe

Beitrag von Lutz Barth » 20.10.2010, 08:08

Suizidbeihilfe ist nicht strafbar und es steht nicht zu erwarten an, dass es auch künftig eine lex Kusch geben wird.

Der Wertediskurs wird in einem zunehmenden Maße unabhängig von Einzelfällen geführt und dies ist nachhaltig zu begrüßen, da hiermit ein stückweit mögliche "Feindbilder" aus dem Fokus geraten, die insgesamt lediglich dazu beitragen sollen, von den zentralen Fragen der Suizidbeihilfe (auch bei Einzelfällen in aktiver Form) ablenken zu können.

Die Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe sind mehr denn je in Argumentationsnöte gekommen und von daher ist es an der Zeit, dass die "Lebensschützer-Fraktion" ihren ethischen und moralischen Widerstand aufgeben.

Schwersterkrankte und sterbende Menschen werden es ihnen danken, auch wenn diese in der Mehrheit sich für eine palliativmedizinische Betreuung aussprechen sollten.

Ich halte es für ausgesprochen vermessen und ignorant, gerade dieser Patientengruppe moralische Pflichten auferlegen zu wollen und dabei ungeniert auch noch darauf hinzuweisen, dass derjenige, der einen Suizid begehen möchte, letztlich "unanständig" sei.

Unglaublich, aber leider wahr und da frage ich mich dann schon einmal in einer stillen Stunde, welche (Hiobs-)Botschaften die Medizinethik noch für uns bereithält.

Mit Verlaub: So geht das nicht und es ist ein echtes Ärgnernis, dass einige Medizinethiker glauben, schwersterkrankte Patienten an ihrem Lebensende missionieren zu müssen, so dass diese sich mit ihrem Leid in den Dienst einer medizinischen Therapierichtung zu stellen haben.

Derartigen "Überzeugungstätern" sollten m.E. deutlicher als bisher die Grenzen aufgezeigt werden!

Lutz Barth
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