Flächendeckende ambulante Palliativversorgung gefordert

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Flächendeckende ambulante Palliativversorgung gefordert

Beitrag von Presse » 09.06.2010, 15:16

Petitionsausschuss fordert flächendeckende ambulante Palliativversorgung

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HIL/STO) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium ”zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Petent fordert in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die öffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstützer.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen, heißt es in der Petition. Dies sei bisher allerdings nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent.

Der Petitionssauschuss betont, dass die Krankenkassen ”den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. ”Nur sehr zögernd“ würden Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, konstatiert der Ausschuss. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine ”rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ drängten. Die Krankenkassen hätten, so heißt es weiter, aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, ”ihre zögerliche Haltung aufzugeben und Verträge zur flächendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschließen“.

Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung ”ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde“. Er solle das menschenwürdige Sterben ermöglichen. ”Die Möglichkeit, würdig sterben zu können, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht länger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden“, unterstreichen die Parlamentarier.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2010
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Palliativversorgung - Gesetzgeber gefordert

Beitrag von Rauel Kombüchen » 12.06.2010, 16:03

Wahrscheinlich macht es wenig Sinn, die Petition der Regierung zu überweisen. M.E. muss der Gesetzgeber die Vorschriften im SGB V korrigieren, damit die Krankenkassen in Zugzwang gesetzt werden, die flächendeckende Palliativversorgung tatsächlich umzusetzen. Wenn es vor Ort nicht klappt, hat das meist mit unzulänglichen Vorschriften zu tun. Der Gesetzgeber muss im Zweifel deutlicher formulieren und nicht alles den Kassen überlassen. Diese orientieren sich doch meist nur am Geldtopf - und der ist nicht gerade übervoll.

Rauel K.
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Flächendeckende ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 14.06.2010, 07:04

Beschluss: Bundestags-Petitionsausschuss fordert flaechendeckende ambulante Palliativversorgung

Berlin (ALfA). Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich fuer eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Der Ausschuss beschloss am 9. Juni einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium "zur Erwaegung" zu ueberweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten ueberprueft und nach Moeglichkeiten der Abhilfe gesucht wird, heisst es in einer Mitteilung des Bundestagsinformationsdienstes "Heute im Bundestag (HIB)" zu dem Beschluss. Der Petent fordert demnach in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die oeffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstuetzer.

Mit dem Gesetz zur Staerkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flaechendeckende Palliativversorgung sicherzustellen, heisst es in der Petition. Dies sei bisher jedoch nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent. Der Petitionssauschuss betonte, dass die Krankenkassen "den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Vertraege (...) eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen". Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. "Nur sehr zoegernd" wuerden Vertraege zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, so der Ausschuss dem Bericht zufolge.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine "rasche und flaechendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung" draengten. Die Krankenkassen haetten aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, "ihre zoegerliche Haltung aufzugeben und Vertraege zur flaechendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschliessen", heisst es weiter. Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung "ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde". Er solle das menschenwuerdige Sterben ermoeglichen. "Die Moeglichkeit, wuerdig sterben zu koennen, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht laenger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden", betonten die Parlamentarier dem Informationsdienst zufolge.

Zum Beschluss des Petitionsausschusses und zur aktuellen rechtlichen Situation im Hinblick auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung hat Oliver Tolmein in seinem Blog Biopolitik einen lesenswerten Kommentar verfasst. Mehr dazu unten.

Weitere Informationen:

Bitten oder Rechte einfordern? Palliativmedizin und Krankenkassen
Von Oliver Tolmein
Es gibt Meldungen, die klingen schoen, aber als gute Nachrichten kann man sie nicht wirklich auffassen.
FAZ.NET Blog Biopolitik 11.06.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... assen.aspx

Quelle: Pressemitteilung vom 13.06.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg

Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de

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Pflege für Schwerstkranke gibt es nicht zum Nulltarif

Beitrag von Presse » 21.06.2010, 06:02

"Pflege für Schwerstkranke gibt es nicht zum Nulltarif"
Seit drei Jahren haben GKV-Versicherte einen Rechtsanspruch auf SAPV. Der Pallivativmediziner Dr. Thomas Sitte kämpft für deren Umsetzung: Denn bisher hänge es von vielen Zufällen ab, ob ein Patient eine angemessene Versorgung erhalte. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=608 ... ssen&n=236

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Palliativversorgung und Hospizarbeit stärken

Beitrag von Rita Reinartz » 22.06.2010, 11:21

Ich denke, dass der Gesetzgeber aufgefordert ist, die Vorschriften zur Palliativversorgung nachzubessern. Es müssen m.E. Regelungen her, die garantieren, dass konsequent in allen Regionen ausreichende Angebote gemacht werden können.
Palliativversorgung und Hospizarbeit müssen gestärkt werden.

R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Häusliche Krankenpflege in der Kurzzeitpflege

Beitrag von Presse » 25.06.2010, 18:53

Häusliche Krankenpflege in der Kurzzeitpflege möglich - Änderungen auch bei der Palliativversorgung
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses treten in Kraft


Berlin (ots) - Ab morgen (26. Juni 2010) haben auch Patienten der Kurzzeitpflege einen Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen. Bedingung ist, dass die Patienten nicht pflegebedürftig nach § 14 SGB XI sind. Sterbenden Menschen steht zudem, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu. Bisher war beides nicht vorgesehen. Ermöglicht wird dieses durch Änderungen der entsprechenden Richtlinien zur SAPV, die gestern (24. Juni), und zur häuslichen Krankenpflege, die heute (25.Juni) im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und entsprechend in Kraft treten.

"Damit wird klargestellt, dass Einrichtungen der Kurzzeitpflege zukünftig die Behandlungspflege für Nicht-Pflegebedürftige mit der Krankenkasse abrechnen können", sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Der bpa begrüßt diese von uns angestrebte Klarstellung. Ein neuer Typus von Kurzzeitpflegeeinrichtungen, z.B. zur Krankenhausnachsorge, kann entstehen."

"Völlig unverständlich ist allerdings, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nicht auch für die Tages- und Nachtpflege geregelt wurde", so Bernd Tews. Auch in diesen teilstationären Einrichtungen hält sich der Patient temporär während eines vorübergehenden Verlassens des eigenen Haushalts auf. Damit treffen auch auf diese Einrichtungen die gerichtlich geforderten Änderungen der Richtlinie zu. Entsprechend haben auch die krankenpflegebedürftigen Gäste dieser Einrichtungen Anspruch auf diese Leistungen. "Die Ausgrenzung der Tages- und Nachtpflegegäste ist eine Ungleichbehandlung; der bpa hat deshalb auf den dringenden weiteren Änderungsbedarf in der Richtlinie erneut hingewiesen."

Um die Erweiterung des Leistungsorts ging es auch bei der Änderung der Richtlinie zur SAPV. Anspruch auf die SAPV besteht nun nicht nur im Heim und in der häuslichen, sondern auch in der familiären Umgebung und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. "Wir begrüßen diese Änderung. Es darf bei der Palliativversorgung nicht darauf ankommen, wo sich der Patient aufhält. Entscheidend ist, dass er in seinem letzten Lebensabschnitt bestmöglich versorgt wird", so Bernd Tews.

Gut für die betroffenen Menschen ist außerdem, dass jetzt im Bedarfsfall auch der Krankenhausarzt eine SAPV-Verordnung über mehr als sieben Tage ausstellen darf. Weiterhin wurde bei der Festlegung der Leistungserbringer auf den wenig hilfreichen Begriff der "Palliativ Care Teams" verzichtet.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2010
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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Palliativversorgung und Hospizarbeit stärken

Beitrag von Anja Jansen » 30.06.2010, 07:29

Rita Reinartz hat geschrieben: .... Ich denke, dass der Gesetzgeber aufgefordert ist, die Vorschriften zur Palliativversorgung nachzubessern. Es müssen m.E. Regelungen her, die garantieren, dass konsequent in allen Regionen ausreichende Angebote gemacht werden können.
Palliativversorgung und Hospizarbeit müssen gestärkt werden.
Hallo Rita,
grundsätzlich gibt es vernünftige Vorstellungen über die Palliativversorgung und die Hospizarbeit. Sie funktioniert wohl auch in einigen Regionen mehr oder weniger gut. Aber flächendeckend betrachtet ist die Bundesrepublik insoweit noch Entwicklungsland.
Offensichtlich sind die Vorschriften nicht ausreichend, um eine konsequente Versorgung mit entsprechenden Angeboten zu gewährleisten.
Daher sehe ich auch die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber klarer und zwingender formuliert.
MfG Anja
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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 12.07.2010, 14:15

Fischer plädiert für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Birgit Fischer, Chefin der größten deutschen Krankenkasse Barmer GEK, hat sich für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ausgesprochen. In einem Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ bedauerte die Kassenchefin, dass Verträge oft nicht zustande kämen, weil Leistungserbringer und Kostenträger mit zu starren Positionen in die Verhandlungen gingen und „überzogene Vergütungsvorstellungen“ auf „zu geringe Angebote“ träfen. Häufig scheitere die flächendeckende Versorgung aber auch daran, dass es zu wenige qualifizierte Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen gebe. Abstriche bei der Qualifizierung kommen für sie aber nicht in Frage. „Faktisch kann es dort keine SAPV geben, wo kein ausreichend qualifiziertes Personal mit einer angemessenen Praxiserfahrung vorhanden ist“, sagte Fischer (Foto) der Zeitung.
Fischer plädierte an den Teamgeist von Ärzten und Pflegenden. „Mitunter weigern sich Ärzte, mit den teilweise hoch qualifizierten Pflegekräften partnerschaftlich zusammen zu arbeiten“. Dies gefährde den Erfolg der Palliativ-Care-Teams, die auf der Kooperation der Akteure und der Abstimmung und Koordination von Hilfen basieren. Fischer sprach sich zudem für kassenübergreifende Vereinbarungen zur SAPV aus, wenngleich der Gesundheitsfonds dies zurzeit nur begrenzt und in Verbindung mit zahlreichen Risiken zulasse.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.07.2010
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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Anja Jansen » 13.07.2010, 07:14

Presse hat geschrieben:Fischer plädiert für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Birgit Fischer, Chefin der größten deutschen Krankenkasse Barmer GEK, hat sich für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ausgesprochen. ....
Hallo,
prima, dass eine Kassenvertreterin endlich für die SAPV eintritt. Es sind nach meinen Kenntnissen fast ausnahmslos die Krankenkassen, die aus Kostengründen Verträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Palliativversorgung verhindern. Frau Fischer sollte daher ihre Kassenkollegen unter Druck setzen. Öffentliche Erklärungen allein helfen nicht weiter. Das wissen wir aus jahrelangen Erfahrungen mit ähnlichen Bekundungen.
MfG Anja
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Pflegemängel bei Versorgung Sterbender - zu wenig Personal

Beitrag von Service » 26.07.2010, 07:00

Verdi: Pflegemängel bei Versorgung Sterbender
Der Grund: Zu wenig Personal


Saarbrücken. In deutschen Kliniken kommt es nach Angaben der Gewerkschaft Verdi bei der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender „flächendeckend“ zu pflegerischen Mängeln.
.... weiter lesen unter
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufm ... 57,3366390

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palliativmedizinische Behandlung

Beitrag von Presse » 09.11.2010, 11:15

Neues KBV-Vertragskonzept soll die ambulante palliativmedizinische Behandlung verbessern

Berlin – Die Versorgung sterbender Menschen soll sich künftig verbessern. Um dies zu erreichen hat die Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein neues Vertragskonzept erarbeitet, das einen fließenden Übergang zwischen der kurativen und der palliativen Behandlung garantieren soll. Das „Konzept zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV)“ ergänzt deshalb Verträge zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=43402

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Palliativmedizin - Gesetzgeber muss nachbessern

Beitrag von Presse » 22.11.2010, 08:09

In der Palliativmedizin muss der Gesetzgeber nachbessern
Von etwa 80.000 bis 100.000 Betroffenen, die eine spezielle palliativmedizinische Versorgung (SAPV) benötigen, wurden 2009 nur etwa 12.000 adäquat betreut. Freiwillig und im Wettbewerb kommt die spezialisierte ambulante Palliativmedizin nur sehr langsam voran. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=630 ... itik&n=727

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