Mit Beschäftigungsverordnung gegen Billigpflege?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Mit Beschäftigungsverordnung gegen Billigpflege?

Beitrag von Presse » 28.12.2009, 19:09

Mit Beschäftigungsverordnung gegen Billigpflege?
Änderung der Beschäftigungsverordnung im Bundesrat beschlossen


In seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Bundesrat der Veränderung der so genannten Beschäftigungsverordnung zugestimmt. (siehe Bundesratsdrucksache 810/09
http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedD ... -09(B).pdf )
Bisher konnten pflegebedürftige Menschen oder deren Familien osteuropäische Kräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen. Vermittelt wurden diese Kräfte auf dem in Deutschland einzig möglichen, legalen Weg: über die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Kräfte künftig auch „notwendige pflegerische Alltagshilfen“ erbringen dürfen.

Nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der nahezu 6.500 professionelle Pflegeanbieter vertritt, ist dies ein höchst brisanter politischer Vorstoß. Denn: Es wird sehr genau darauf zu achten sein, ob hierdurch tatsächlich legale Arbeitsplätze in der Pflege entstehen und wie viele von den über 150.000 illegalen osteuropäischen Pflegekräften diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden.

bpa-Präsident Bernd Meurer: „Wir benötigen zweifellos flexible Beschäftigungen sowie Fach- und Hilfskräfte auch aus dem Ausland, die uns dabei helfen, den rasant wachsenden Bedarf an Pflege langfristig zu decken. Wir brauchen eindeutige Angebote einer legalen, qualitätsgesicherten Beschäftigung. Deren Glaubwürdigkeit hängt ab von einem eindeutigen Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die unser Sozialversicherungssystem ebenso wie hiesige Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitsplätze gefährden.

Wir brauchen ein deutliches Signal der Stärkung unserer regional verankerten Einrichtungen und deren Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Hierzu sind konkrete Maßnahmen erforderlich, damit entsprechend qualifizierte Kräfte unbürokratisch in zugelassenen und umfänglich qualitätsgeprüften Einrichtungen angestellt werden können. Deshalb fordern wir etwa eine Greencard für ausländische Pflegekräfte.“

Das Problem der Schwarzarbeit in der Pflege sowie seine Hintergründe sind hinlänglich bekannt: Mehr als 150.000 Billigkräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten arbeiten inzwischen illegal in deutschen Pflegehaushalten. Der Grund: Mit den gegenwärtig von der Pflegeversicherung bereit gestellten Finanzmitteln allein lässt sich eine ausreichende Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit nicht immer sicherstellen. Die betroffenen Menschen weichen daher auf Möglichkeiten aus, die ihnen in Kleinanzeigen, Internetseiten oder mündlichen Empfehlungen als eine kostengünstige „Rund um die Uhr-Versorgung“ angeboten werden. In der Regel handelt es sich hierbei um die gewerbsmäßige Einschleusung und Vermittlung von osteuropäischen Hilfskräften, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Notlage zu diesen prekären Beschäftigungen gezwungen sehen.

Die einzige legale Möglichkeit der Beschäftigung dieser Kräfte über die BA wurde bisher kaum in Anspruch genommen: Sie sind teurer, da sie u. a. in die Sozialversicherung einzahlen, und nicht 24 Stunden zur Verfügung stehen. Bernd Meurer: „Wenn die Änderung der Beschäftigungsverordnung nicht nur dem Ausbau der Billigpflege dienen soll, muss jetzt endlich die illegale Beschäftigung konsequent bekämpft werden. Und wenn es der Politik ernst ist mit der Pflegequalität, dann müssen auch für diese Kräfte Mindestqualitätsstandards gelten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 28.10.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de/upload/public/doc/83_ ... _osteuropa

johannes
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Beitrag von johannes » 28.12.2009, 23:25

Ich glaube nicht, daß der Politik an der Qualität der Pflege gelegen ist.
Wäre es an dem, wären längst Maßnahmen zur Eindämmung des Schwarzmarktes ergriffen worden. Als ob die Politiker nicht wüßten, wo überall illegale Pflegekräfte tätig wären. Es scheint wie immer zu sein: Augen zu, sonst fällt man vielleicht selber auf.

In welchen Haushalten illegale Kräfte arbeiten, ließe sich wohl sehr schnell ermitteln, wenn man wollte. Schließlich sind alle häuslichen Leistungsempfänger der Pflegeversicherung bekannt.

Außerdem würden nicht nur die deutschen Pflegeleistungsanbieter geprüft werden, sondern auch das schon längst eingeforderte Personal genehmigt worden, das zu einer verbesserten Qualität erforderlich ist.
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Anja Jansen
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Osteuropäische Haushaltshilfen & die Pflege rund um die

Beitrag von Anja Jansen » 29.12.2009, 08:23

Osteuropäische Haushaltshilfen & die Pflege rund um die Uhr

- siehe auch unter
viewtopic.php?p=49105#49105 -

Hallo Johannes, Forum,

es gibt kaum ein Thema, dass in letzter Zeit häufiger angesprochen worden ist. Ich habe einmal die wichtigsten Beiträge aus diesem Forum unten zusammen gestellt.

Man kann durchaus Verständnis für eine Familie haben, die aus einer Notlage heraus, eine preiswerte Rundumversorgung organisiert und dabei eine osteuropäische Hilfe einstellt.

Kein Verständnis kann man aber für die politisch Verantwortlichen haben, dass es ihnen bisher nicht gelungen ist, Regelungen zu finden, die finanzierbare Rundumversorgungen mit bundesdeutschen Pflegekräften ermöglichen. Insoweit gibt es sicherlich Möglichkeiten. Bei der letzten Pflegereform 2008 hätte eine Möglichkeit bestanden, entsprechende Vorschriften zu formulieren.

Und jetzt kommt man auf die geradezu verrückte Idee, auch noch offiziell die bisherigen Haushaltshilfen zu ermächtigen, Pflegeleistungen zu erbringen. Man darf entsetzt sein, was so einigen Leuten alles einfällt.

Wie hier schon seit Jahren diskutiert wird: Wir brauchen eine vernünftige Pflegereform, die das System dauerhaft neu gestaltet, mit mehr gut vergüteten und qualifizierten Pflegekräften. Das Prinzip "ambulant vor stationär" muss mit erheblich mehr finanzieller Unterstützung ausgestattet werden. Das wird teurer werden, aber das geht nicht anders und das muss den Menschen erläutert werden.

Wir müssen uns entscheiden zwischen noch mehr Konsum oder besserer Pflege. Einer Billigpflege, wie auch immer gestaltet, muss eine Absage erteilt werden.

Liebe Grüße
Anja

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Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

KPHNeuss
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Politik kann die Pflegesituation verbessern

Beitrag von KPHNeuss » 29.12.2009, 10:24

johannes hat geschrieben:Ich glaube nicht, daß der Politik an der Qualität der Pflege gelegen ist. ... .
Hallo,
dem stimme ich gerne zu. Denn wer sonst kann die Pflegesituation verbessern. Die Unzulänglichkeiten der Pflege sind doch vor allem in den gesetzlichen Vorschriften angelegt - und das kann man ändern. Eine Verstärkung des Trends zur Billigpflege ist klar der falsche Weg! Die Berufsverbände und Gewerkschaften sind gefordert, sich deutlich zu Wort zu melden und vernünftige Reformen einzufordern.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Mehr qualifiziertes Personal muss her

Beitrag von Rita Reinartz » 30.12.2009, 08:14

Aus:
viewtopic.php?p=49125#49125
Gaby Modig hat geschrieben: .... Ursache dafür kann eine enge Personaldecke sein, insbesondere dann, wenn das real verfügbare Personal aufgrund von krankheits- oder anderweitig bedingten Fehlzeiten geringer ist als die „theoretische“ Personalbemessung. Eine weitere Ursache können („zeitfressende“) Mängel in der Arbeitsorganisation sowohl innerhalb des Pflegebereichs als auch in der übergreifenden Zusammenarbeit z.B. mit der Hauswirtschaft oder dem ärztlichen Personal sein. ....
Die Ursachen sind sicherlich sehr unterschiedlich. Aber eine Ursache steht überall obenan: der Personalmangel. Darüber lässt sich nicht ernstlich streiten. Die Personalbemessung ist - wohl vorrangig aus Kostengründen - völlig unzureichend und muss dringlichst verbessert werden. Ohne eine solche Verbesserung sind alle anderen Anstrengungen nur Stückwerk und letztlich nicht geeignet, den vielfach beklagten Zeitdruck zu beseitigen.

RR.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

Marlene Böttinger
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Billigpflege durch Laien ist abzulehnen

Beitrag von Marlene Böttinger » 10.01.2010, 15:04

KPHNeuss hat geschrieben: .... Die Unzulänglichkeiten der Pflege sind doch vor allem in den gesetzlichen Vorschriften angelegt - und das kann man ändern. Eine Verstärkung des Trends zur Billigpflege ist klar der falsche Weg! Die Berufsverbände und Gewerkschaften sind gefordert, sich deutlich zu Wort zu melden und vernünftige Reformen einzufordern. ....
M.E. ist klar, dass in den verschiedenen Pflegesystemen, Krankenhaus, Heime, ambulante Pflegedienste, ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal fehlt. Diese Analyse muss am Anfang jedweder Betrachtung stehen. Und dann ergeben sich zwangsläufig die richtigen Folgerungen.
Ungelernte, angelernte Personen für die Pflege zuzulassen, ist der falsche Weg. Dabei meine ich nicht, dass man für jede Tätigkeit eine dreijährige Ausbildung oder gar eine Weiterbildung braucht. Aber ausreichende Grundkenntnisse müssen schon vorhanden sein. Und solche Grundkenntnisse erfordern eine Mindestausbildung von einem Jahr. Insoweit sind die bereits vorhandenen Ausbildungen zur Krankenpflegehilfe Orientierung genug.
Billigpflege durch Laien, nur zur Kostenreduzierung, beruht auf einer falschen Weichenstellung und ist abzulehnen.

M.B.
Pflege braucht Zuwendungszeit!

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Gesamtkonzept für alle Akteure erforderlich

Beitrag von Presse » 14.01.2010, 13:31

DBfK: statt einseitig pflegerische Zusatzaufgaben für osteuropäische Hilfskräfte schlüssiges Gesamtkonzept für alle Akteure

Die Entscheidung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, mit der ausländischen Hilfskräften neben hauswirtschaftlichen Arbeiten jetzt auch ‚notwendige pflegerische Alltagshilfen’ erlaubt werden, ist nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e. V. (DBfK) höchst brisant. Bundestag und Bundesrat hatten zum Jahresende 2009 dieser Änderung zugestimmt. Der Gesetzgeber begründet die Änderung damit, dass eine Begrenzung auf hauswirtschaftliche Arbeiten realitätsfern sei. „Politik wählt wieder einmal den einfachsten Weg und vermeidet eine systemische Lösung, die die Gesamtperspektive in den Blick nimmt,“ so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Realität sei aber, dass es nicht so einfach ist festzulegen, was notwendige pflegerische Alltagshilfen sind, so Wagner weiter. So sei die Unterstützung der Körperpflege bei vielen Betroffenen eine einfache tägliche Routineaufgabe, bei anderen aber ein höchst komplexer, ausgewiesene Fachexpertise erfordernder Vorgang. Ähnliches gelte für alle Alltagsaktivitäten, z.B. Essen reichen, Blasenentleerung oder Mobilisierung. Deshalb brauche es eine fachlich begründete Bewertung, welche Pflegesituation im Einzelfall vorliegt.

Solange nicht geregelt sei, wie eine regelmäßige professionelle Begleitung der Pflege und Betreuung durch Laien in ihrer Qualität abgesichert wird und festlegt, was den Professionellen vorbehaltene Aufgaben sind, überlasse man die Definition Laien bzw. der Arbeitsverwaltung. Dies ist nach Auffassung des DBfK ein unhaltbarer Zustand. Der Gesetzgeber müsse endlich der gesamten Versorgung in ihrer Komplexität einen Rahmen geben, durch den Aufgaben und Rollen von Laien, pflegenden Angehörigen, Assistenzkräften und professionellen Pflegekräften - sowie anderen Fachberufen - aufeinander abgestimmt werden. Die Aneinanderreihung von möglichst kostengünstigen Einzellösungen werde den Betroffenen nicht gerecht und berge das Risiko von Fehlversorgung und Pflegemängeln.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2010
Susanne Adjei | Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de | http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77

Rob Hüser
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Billigpflege durch Laien ist abzulehnen

Beitrag von Rob Hüser » 16.01.2010, 08:37

Hallo,
ich halte die angestrebte Regelung, dass osteuropäische Haushaltshilfen nun auch legal pflegen sollen, für wenig hilfreich. Es handelt sich dabei eigentlich nur um eine weitere Aktion, die Pflege kostengünstig zu gestalten. Es ist damit eine Maßnahme zur Verfestigung von Billigpflege.
Dem muss entschieden entgegen getreten werden. Die Äußerung des DBfK erscheint mir nicht ausreichend, da muss mehr an Gegenargumenten kommen. Alles zu brav.
Wir müssen auf ausreichende bundesdeutsche Pflegekräfte setzen, und diese anständig bezahlen. Dazu müssen Verbände und Gewerkschaften aufrufen! Die anstehenden Reformen des Gesundheitswesens und des Pflegeversicherungssystems müssen insoweit Lösungen bringen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Forderung nach Gesamtkonzept für osteuropäische Hilfskräfte

Beitrag von Presse » 18.01.2010, 07:11

Forderung nach Gesamtkonzept für osteuropäische Hilfskräfte

Die Entscheidung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, mit der ausländischen Hilfskräften neben hauswirtschaftlichen Arbeiten jetzt auch ‚notwendige pflegerische Alltagshilfen’ erlaubt werden, ist nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e. V. (DBfK) höchst brisant. Bundestag und Bundesrat hatten zum Jahresende 2009 dieser Änderung zugestimmt. Der Gesetzgeber begründet die Änderung damit, dass eine Begrenzung auf hauswirtschaftliche Arbeiten realitätsfern sei. .... (Weiter lesen unter)
http://www.hwelt.de/c/content/view/5243/1/

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Beschäftigungsverordnung - BeschV

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2010, 17:25

Text
Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
unter
http://www.gesetze-im-internet.de/besch ... 10004.html

Auszug § 21 Haushaltshilfen
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren für hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch kann erteilt werden, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Innerhalb des Zulassungszeitraumes von drei Jahren kann die Zustimmung zum Wechsel des Arbeitgebers erteilt werden. Für eine erneute Beschäftigung nach der Ausreise darf die Zustimmung nach Satz 1 nur erteilt werden, wenn sich die betreffende Person nach der Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie sie zuvor im Inland beschäftigt war.

Quelle: viewtopic.php?t=13426
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 24.01.2010, 20:04

Ich frage mich weshalb es keine Möglichkeit gibt 670.000 pflegenden Angehörigen in Deutschland eine solche gesetzliche Regelung vorzulegen die ihre Tätigkeit zum versicherunsgpflichtigen Arbeitsrechtsverhältnis werden lassen kann mit der Folge das 670.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden und zusätzliche Einnahmen in die Spzialsysteme bringt???

Statt dessen werden diese auf die Hartz IV Leistungen verwiesen und müssen von 360 € im Monat ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Zum Anderen wundere ich mich, dass im offenen europäischen Wirtschaftsmarkt ausgrechnet die Pflege einen besonderen Wettbewerbsvorteil in Deutschland einegräumt bekommt und bin gespannt ob diese Regelungen einer Überprüfung nach europäischem Recht Stand halten wird...

In Richtung Berufsverbände professioneller Pflegekräfte sei mir als pflegender Angehöriger die Bemerkung erlaubt, dass ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitteschön die Regelung meiner Pflege hier zu Hause einen feuchten Kehricht angeht! Kümmern sie sich bitte um die Angelegenheiten die Sie angeblich vertreten, da haben sie reichlich zu tun und schauen Sie doch bitte bei Gelegenheit mal in das Grundgesetz!!
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Osteuropäische Haushaltshilfen

Beitrag von Presse » 27.01.2010, 20:49

Osteuropäische Haushaltshilfen: LfK kritisiert Bundesrat wegen Änderung der Beschäftigungsverordnung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der Deutsche Bundesrat die Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung, die so genannte Beschäftigungsverordnung (BeschV), geändert. Damit dürfen diejenigen osteuropäischen Hilfen, die über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden, neben den hauswirtschaftlichen Leistungen in privaten Haushalten auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" durchführen.

Auf Erweiterung des möglichen Leistungsumfangs reagiert der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK) mit harscher Kritik. "Es kann nicht sein, dass in einem qualitätsfreien Raum Billigpflege gefördert wird und gleichzeitig zugelassene Pflegedienste hohe Standards erfüllen müssen, deren Einhaltung geprüft, benotet und transparent gemacht wird. Das ist zur Unzeit das völlig falsche Signal", so Christoph Treiß, LfK-Geschäftsführer.

Nach der neuen Regelung können osteuropäische Haushaltshilfen für eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung in privaten Haushalten mit Pflegebedürftigen (Pflegestufe muss vorliegen) für die Dauer von drei Jahren eine EU-Arbeitserlaubnis erhalten. Anders als bei den entsandten Pflegekräften ist der Pflegebedürftige bei der Beschäftigung osteuropäischer Hauhalthilfen selbst Arbeitgeber. Die Vermittlung dieser Kräfte erfolgt ausschließlich über die Bundesanstalt für Arbeit, wobei für die Vermittlung selbst die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zuständig ist.
Nachdem sich bisher die Tätigkeit dieser Kräfte ausschließlich auf hauswirtschaftliche Leistungen beziehen durfte und erlaubt war, können nunmehr durch die Änderung der BeschV auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbracht werden. Hierzu gehören nach den Ausführungen des Bundesratsbeschlusses einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Ausscheidung und der Mobilität.

An dem umständlichen Verfahren zur Vermittlung der Hilfen hat sich nichts geändert. Auf Nachfrage des LfK bei der ZAV gilt nach wie vor: Der Pflegebedürftige muss einen zweisprachigen Vordruck ausfüllen und unter anderem nachweisen, dass er die Hilfskraft in Vollzeit (38,5 Stunden / Woche), zu den tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen, mit einer angemessenen Unterkunft und freier Verpflegung einstellt. Darüber hinaus muss der Pflegebedürftigen die Hilfskraft bei der Unfallversicherung und den weiteren Sozialversicherungsträgern versichern. Wegen der Vorgaben zum Beschäftigungsverhältnis dieser Hilfskräfte, zum Beispiel zur maximalen Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie zu den zusätzlichen Zahlungen an die Sozialversicherung, ist diese Alternative auch weiterhin für Pflegegeld-Bezieher kaum attraktiv.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 570 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilungn vom 26.01.2010
http://www.lfknrw.de/index.php?pageID=1008&id=104

G. Fröhlich- Rockmann
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 27.01.2010, 21:55

... nun zumindest die Richtung hin zur freien Wahl und Selbstbestimmung des Hilfebedürftigen iss schon mal die richtige!
Es ist der Mensch und nicht die Krankheit

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