MDK-Qualitätsprüfungen und -Prüfberichte unzureichend

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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MDK-Qualitätsprüfungen und -Prüfberichte unzureichend

Beitrag von Presse » 19.02.2008, 19:10

MDK-Qualitätsprüfungen und -Prüfberichte unzureichend: Sie treffen keine Aussagen zur tatsächlichen Qualität der Pflege von pflegebedürftigen Menschen
Pflegewissenschaftler legen Gutachten vor und kritisieren mangelnde wissenschaftliche Basis

"Gegenwärtig liegen zur Messung von Ergebnisqualität weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch nennenswerte Forschungsergebnisse vor". So heißt es in einem neuen Gutachten zur Qualität des MDK-Prüfverfahrens, auf dessen Grundlage die Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten beurteilt und in Berichtsform dargestellt werden soll. Die Verfasser der Studie, die Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Stefan Görres und Prof. Dr. Martina Hasseler, weisen nach, dass das Verfahren für Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu wenig wissenschaftlich fundiert ist.

Ihre fachliche Bewertung: "Die MDK-Prüfberichte sind kaum dazu angetan, eine Orientierungshilfe für die Nutzer, also die Betroffenen selbst oder deren Angehörige, zu bieten", wenn diese etwa eine angemessene Pflege oder Betreuung suchen. Und im Folgenden: "Die Prüfberichte treffen kaum Aussagen über die tatsächliche Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen".

Weitere wesentliche Ergebnisse sind:

- "Gute Pflege" - von der in der öffentlichen Diskussion um
Transparenz und Pflegequalität häufig die Rede ist und deren
Messung und Darstellung Ziel der MDK-Berichte sein sollte -
"wird an keiner Stelle definiert oder evaluiert."
- "Der Prüfkatalog der MDKen ist insgesamt zu wenig
pflegewissenschaftlich fundiert und entspricht nicht ausreichend
den Gütekriterien der Objektivität und Reliabilität"
(Überprüfbarkeit), schreiben die Gutachter. Prüfverfahren ohne
derartige Grundlage sind nicht aussagekräftig und vergleichbar.
In den Berichten findet sich dementsprechend "ein hohes Maß an
Subjektivität der Verfasser", so die Gutachter.
- "Es besteht der Eindruck, dass das Prüfinstrument auf einem
defizitorientierten Verständnis von Pflegequalität aufsetzt und
sich an einem zweckorientierten und funktionalistischen
Paradigma orientiert." "Durch das Fehlen einer logisch
nachvollziehbaren Präsentation der Stärken und Schwächen bleibt
unklar, inwieweit die festgestellten Mängel folgerichtig sind.
Zudem erfolgt die Ableitung von vorgeblichen Schwächen durch
teils problematische Schlussfolgerungen. Aus einzelnen
Beobachtungen und Auffälligkeiten werden pauschalisierende
Rückschlüsse gezogen."


Hintergrund: Bereits seit einem Jahr arbeiten die Pflegewissenschaftler an einer Bewertung von Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Hamburgischen Pflegegesellschaft, in der die Verbände der Hamburger Pflegeeinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes, des Diakonischen Werkes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und des ZHP zusammengeschlossen sind. Gegenstand der Studie war die Frage, wie die Aussagekraft der Prüfberichte bezüglich der Ergebnisqualität der Einrichtungen einzuschätzen ist. Außerdem prüften die Experten, wie aussagekräftig die im Prüfbericht befindliche abschließende Bewertungsmatrix ist und ob die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bezüglich der festgestellten Mängel folgerichtig sind.

"Das Gutachten bestätigt unsere Kritik an dem defizitorientierten MDK-Prüfverfahren, weist auf die erheblichen Schwächen dieses Verfahrens hin und stellt klar: Gute Pflege ist mit diesem Instrument nicht zu ermitteln. Wir stehen nach wie vor für Transparenz in der Pflege; allerdings muss diese Transparenz die Ergebnis- und Lebensqualität der Pflegebedürftigen und deren Angehörige spiegeln und Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtungen gleichermaßen aufzeigen", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

"Das Gutachten leistet einen wichtigen Beitrag, um die Qualitätsdebatte zu Pflegeeinrichtungen in Deutschland neu fachlich und fundiert auszurichten. Für die Zukunft dürfen nicht mehr subjektive Aussagen der Prüfer auf Basis von wissenschaftlich nicht abgesicherten Indikatoren und eines nicht ausreichend getesteten Prüfinstrumentes darüber befinden, ob ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst als gut oder schlecht klassifiziert wird. Die Vertreter der Pflegewissenschaft sind jetzt gefordert, Indikatoren für ein Prüfverfahren zu entwickeln, das dem Anspruch, gute Pflege festzustellen, auch genügt. Es darf nicht mehr dem MDS allein überlassen bleiben, ein Prüfverfahren zu entwickeln. Die Pflegewissenschaft, die Pflegekassen, die Verbände der Leistungserbringer und der MDS müssen zusammenwirken, um ein wissenschaftlich anerkanntes Prüfverfahren mit verwertbaren Ergebnissen einzuführen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch", erklärt Klaus-Peter Stenzig, Vorsitzender der zuständigen Sozialkommission der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., zusammenfassend.

BAGFW und bpa vertreten zusammen über zwei Drittel aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Das Gutachten können Sie auf unserer Website herunterladen.

Pressekontakt:
bpa: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60
BAGFW: Werner Ballhausen, 030 / 24 08 91 29

Quelle: Pressemitteilung vom 19.2.2008

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Gutachten wiederholt altbekannte Kritik

Beitrag von Presse » 20.02.2008, 16:50

MDS: Mit überzogenen Forderungen sollen Qualitätsprüfungen der MDK in Misskredit gebracht werden - Gutachten der Hamburgischen Pflegegesellschaft wiederholt die altbekannte Kritik der Leistungserbringer

Seit Wochenbeginn kursieren in Pressemitteilungen Auszüge aus einem Gutachten, das sich mit der Qualität der MDK-Prüfberichte beschäftigt. Erstellt hat das Gutachten die iap-expert GmbH, dessen Geschäftsführer der Bremer Pflegewissenschaftler Stefan Görres ist. Dazu erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS): "Das von der Hamburgischen Pflegegesellschaft in Auftrag gegebene Gutachten überrascht uns weder vom Inhalt noch vom Zeitpunkt her. Im Grunde wiederholt es die bereits häufig vorgetragene Kritik der Leistungserbringerverbände. Neu ist lediglich, dass Pflegewissenschaftler einräumen, es gebe keine pflegewissenschaftlich fundierten Forschungsergebnisse. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist bewusst gewählt, um noch einmal auf das Gesetzgebungsverfahren zur Pflegereform Einfluss zu nehmen."

Das iap-Gutachten kommt zu dem Schluss, dass gegenwärtig "in Deutschland zur Messung von Ergebnisqualität keine wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. nennenswerten Forschungsergebnisse" vorlägen. "Diese Feststellung der Pflegewissenschaft zwölf Jahre nach Einführung der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst ist bedauerlich, darf aber nicht zu falschen Schlussfolgerungen verleiten. Paradox ist in diesem Zusammenhang die im Gutachten geforderte Konsequenz, dass der Medizinische Dienst (MDK) nur Kriterien einsetzen soll, die den strengen Maßstäben der Evidenzbasierung genügen, wenn diese Kriterien alle noch entwickelt und getestet werden müssen," so Pick.

Grundlage der MDK-Prüfung sind die "Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäbe", die von den Pflegekassen gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer unter Beteiligung der Pflegewissenschaft erarbeitet worden sind. Bei der Umsetzung haben sich die Medizinischen Dienste auf die bereits vorhandenen Expertenstandards der Pflegewissenschaft gestützt. "Die Stärke des MDK ist es, die pflegerische Versorgungsqualität fachlich fundiert zu erfassen und zu bewerten. Die Prüfkriterien des MDK basieren damit auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft und bieten eine geeignete Grundlage, die Qualität der Pflegeeinrichtungen abzubilden", erläuterte Pick. "Diese Grundlagen müssen - darauf weist auch das Gutachten hin - natürlich weiterentwickelt werden. Die Medizinischen Dienste sind die letzten, die sich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz verschließen."

Pflegerische Qualität wird erfasst
Im Zentrum der MDK-Qualitätsprüfungen stehen Kriterien, die die pflegerische Qualität der Einrichtung abbilden.. Dabei geht es vor allem um den Umgang mit konkreten Pflegeproblemen und um die Erhebung des Pflegezustandes, also um die Versorgungsqualität, die bei den Pflegebedürftigen ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Dekubitusprophylaxe (Maßnahmen gegen das Wundliegen), die Kontrakturprophylaxe (Maßnahmen zur Erhaltung der Beweglichkeit), die Sturzprävention, der Umgang mit Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden oder Maßnahmen zur Ernährung und zur Flüssigkeitsversorgung.

"Zu fast allen dieser Themen liegen wissenschaftlich fundierte Expertenstandards vor, an denen wir uns orientieren. Wenn wir bei diesen grundlegenden und genuin pflegerischen Kriterien Versorgungsmängel erkennen, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, dann entspricht die Pflege nicht dem geforderten Standard. Darüber kann es keinen Dissenz geben. Im übrigen erfassen die MDK-Gutachter auch die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen durch Befragungen. Es macht allerdings keinen Sinn, Pflegequalität allein durch Bewohner-Befragungen zur Zufriedenheit und Lebensqualität erfassen zu wollen", betonte Pick.. "Wer wie die Autoren des Gutachtens die Keule der methodischen Kritik schwingt, macht sich unglaubwürdig, wenn er im gleichen Atemzug empfiehlt, die Ergebnisqualität anhand von Zufriedenheitsbefragungen zu ermitteln. Dass dies allein kein Erfolg versprechender Weg ist, weiß jeder, der sich mit Methoden der Qualitätsbewertung in der Pflege beschäftigt. Pflegebedürftige und Angehörige haben ein Recht darauf zu wissen, ob zumindest die grundlegenden pflegerischen Anforderungen erfüllt sind.“

Der im letzten Jahr veröffentlichte zweite Pflegequalitätsbericht zeigt, dass in diesen Bereichen noch erhebliche Defizite und entsprechender Handlungsbedarf bestehen. Dies bestätigt sehr anschaulich auch das Projekt des Kuratoriums Deutsche Altershilfe htttp://www.kritische-ereignisse.de , auf der Pflegefachkräfte anonym Pflegefehler und Pflegedefizite beschreiben können. "Mehr als 150 Einträge in den ersten drei Monaten der Anlaufphase sprechen für sich", so Pick. "Die geschilderten Pflegeprobleme kommen aus der Praxis und sind zum Teil erschütternd. Sie können uns nur bestärken in dem Anliegen, die Qualität von Pflegeeinrichtungen transparent zu machen."

Quelle: Pressemitteilung vom 20.2.2008
Ihre Ansprechpartnerin:
Christiane Grote
Lützowstr. 53
45141 Essen
Tel.: 0201 8327-115
e-mail: c.grote@mds-ev.de

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Gutachten wiederholt altbekannte Kritik

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2008, 11:51

Presse hat geschrieben: .... Der im letzten Jahr veröffentlichte zweite Pflegequalitätsbericht zeigt, dass in diesen Bereichen noch erhebliche Defizite und entsprechender Handlungsbedarf bestehen. Dies bestätigt sehr anschaulich auch das Projekt des Kuratoriums Deutsche Altershilfe htttp://www.kritische-ereignisse.de , auf der Pflegefachkräfte anonym Pflegefehler und Pflegedefizite beschreiben können. "Mehr als 150 Einträge in den ersten drei Monaten der Anlaufphase sprechen für sich", so Pick. "Die geschilderten Pflegeprobleme kommen aus der Praxis und sind zum Teil erschütternd. Sie können uns nur bestärken in dem Anliegen, die Qualität von Pflegeeinrichtungen transparent zu machen." ...
Wegen der o.a. Anmerkung habe ich folgende Zuschrift verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Pressemitteilung vom 22.2.2008
MDS wehrt sich gegen Gutachten
"Mit überzogenen Forderungen sollen Qualitätsprüfungen der MDK in Misskredit gebracht werden"

Quelle: http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... fungen.htm
gebe ich die nachfolgende Stellungnahme ab und bitte um Berücksichtigung bei einer Berichterstattung.

Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Stellungnahme zur MDS-Pressemitteilung:

Dass es im bundesdeutschen Pflegesystem vielfältige Mängel / Rechtsverletzungen gibt, kann nicht ernstlich bestritten werden. Diese Missstände wurden u.a. vom MDS in mehreren Bericht verdeutlicht. Kenner der Szene wissen aber, dass die MDK-Prüfverfahren viele Pflegemängel erst garnicht erfassen, so dass also die Auffasssung nicht unbegründet ist, die Situation sei viel ungünstiger als vom MDS beschrieben. Bei den MDK-Prüfungen wird zu sehr auf formale Gegebenheiten abgestellt und zu wenig die Ergebnisqualität beurteilt. Die Situation vor Ort ist daher mancherorts schlimmer, als sie vom MDK eingeschätzt werden kann. Das gilt auch für die Heimaufsichtsprüfungen, wo noch hinzukommt, dass zum Teil die Komunalbehördeb ihre eigenen Heime prüfen. Eine klare Interessenkollision!

-- Wenn nun aber der MDS die Nützlichkeit seiner Mängelberichte auf das KDA-Portal zur anonymsierten Meldung von Pflegemissständen stützt (letzter Absatz der Pressemitteilung), muss das zu einer deutlichen Erklärung Verannlassung geben. Das KDA-Portal ist überflüssig und erscheint allein als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das KDA hilfreich; der Pflege hilft es nicht weiter.
-- Der Staat inszeniert mit Hilfe eines Zuwendungsempfängers, Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), ein Portal, bei dem, ausdrücklich gewünscht, anonym über Pflegemissstände berichtet werden soll. Dies hat nicht nur eine moralische Demension, sondern wirft auch rechtspolitische Fragen auf. Darf / soll ein Staat zu einer Missstandsbekämpfung die Anoymität ausdrücklich anpreisen? Ich sage grundsätzlich: nein!
-- Dieses Nein erscheint mir sogar zwingend, weil es letztlich um Missstände geht, die sich im Kern als Menschenrechtsverletzungen, also als Verstöße gegen die Verfassung präsentieren. Was ist das für ein staatliches Handeln, dass das Unterbinden solcher Verstöße in den Bereich der Anonymität drängt? Meiner Meinung nach, muss der Staat alles dafür tun, dass offen gegen Menschenrechtsverletzungen vorgegangen werden kann und kein Melder einen Schaden erleidet!
-- Auf keinen Fall darf der Staat solche Aktivitäten mit viel Geld finanzieren - genau 570.000 Euro. Mit diesem Betrag hätte man andere Maßnahmen ergreifen können!
-- Wie dies geschehen kann, haben wir sogar näher beschrieben: Wir haben u.a. eine Gesetzesinitiative verlangt, die die nachteilsfreie Meldung von Missständen in Pflegeeinrichtungen ermöglichen soll (ähnlich dem § 17 Arbeitsschutzgesetz) Im Übrigen muss der Staat den Meldenden jeden erdenklichen Schutz gewähren, und nicht Pflegekräfte, die sich zu Wort melden, schlicht im Regen stehen lassen. Also der Staat ist zu geeigneten Aktivitäten aufgefordert und darf wegen Untätigkeit Pflegekräfte nicht in die Anoymität drängen. Bedeutsam ist dabei auch, dass jeder anonyme Kritiker bei Entdeckung seinen Schutz auf Meinungsfreiheit verliert und dementsprechend schnell fristlos gekündigt sein kann. Dieser Aspekt, anonyme Melder zu warnen, ist völlig vernachlässigt!
Die viel diskutierten Missstände sind im Übrigen seit Jahren allesamt bekannt. Der MDK / MDS kennt sie doch (2 große Berichte liegen mittlerweile vor). Was sollen denn da noch Einzelberichte in einem KDA-Forum? Welche neuen Erkenntnisse sollen sie bringen?
-- Missstände können nur durch eine Neuordnung des Pflegesystems beseitigt oder zumindest deutlich eingeschränkt werden. Das könnte durch eine vernünftige Pflegereform geschehen. Diese Pflegereform ist aber nicht in Sicht, es gibt ein Reförmchen, dass die strukturellen Probleme nicht auflöst. Daher muss das Meldeportal beim KDA auch als eine Art Alibiveranstaltung eingestuft werden.
-- Das KDA-Forum kann nicht kontrolliert werden. Wer garantiert eigentlich, dass die Beiträge von Pflegekräften kommen? Der Betreiber kann in Kenntnis vieler Missstände sich genau so selber anschreiben und so tun, als gäbe es ein reges Interesse an diesem Portal. Kann es nicht sein, dass Schreiber und Antwortgeber einunddieselben Personen sind? Das könnte so sein, weil es ja anscheinend auch darum gehen soll, den scheinbaren Erfolg dieses Projektes zu belegen.

Weitere Beiträge im Diskussionsforum Werner Schell
KDA-Jammerportal - Keine Hilfe für Pflegekräfte!
viewtopic.php?t=5607

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V.
http://www.pflege-shv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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MDK-Prüfberichte: AVG sieht sich mit Kritik bestätigt

Beitrag von Presse » 26.02.2008, 09:42

Pressemitteilung

MDK-Prüfberichte: AVG sieht Kritik am Verfahren durch neues Gutachten bestätigt

BERLIN (25. Februar 2008) – Um mehr Transparenz am Pflegemarkt zu erzielen, soll künftig die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Diensten beurteilt und in laienverständlicher Form dargestellt werden. Als Grundlage dafür sollen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) dienen. Ein neues Gutachten der Pflegewissenschaftler Stefan Görres und Martina Hasseler kommt nun zu dem Ergebnis, dass das den MDK-Prüfberichten zu Grunde liegende Verfahren zu wenig wissenschaftlich fundiert ist. Die Be-richte seien kaum geeignet, „eine Orientierungshilfe für die Nutzer, also die Betroffenen selbst oder deren Angehörige, zu bieten“.

Thomas Meißner, Vorstandsmitglied im AnbieterVerband qualitätsorientierter Ge-sundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG*), nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Nun ist per wissenschaftlichem Gutachten das bewiesen, worauf die Anbieter am Pflege-markt und deren Verbände bereits seit vielen Jahren hinweisen: Die MDK-Prüfberichte lassen sich im Hinblick auf eine größere Qualitätstransparenz am Pflegemarkt nur eingeschränkt verwenden. Mehr Transparenz lässt sich dadurch nur schwer herstellen.

Da die Prüfberichte des MDK keine Erläuterung von Feststellungen wie „Mängel“, „erhebliche Mängel“ oder „zum Teil Schwierigkeiten“ beinhalten, ist es für den Verbraucher kaum nachzuvollziehen, ob und vor allem welche Auswirkungen der vom MDK definierte „Mangel“ auf die eigentliche pflegerische Versorgung und damit die vom Verbraucher aufgebaute Er-wartungshaltung an die Pflege hat. Daraus folgt unserer Ansicht nach: Mit den MDK-Prüfberichten und deren Veröffentlichung würde die Versorgungs- und Pflegequalität eher verzerrt denn transparent gemacht.

Die Veröffentlichung des 2. Prüfberichtes des MDS im August 2007 hat gezeigt, wie schwie-rig eine objektive und strukturierte Betrachtung der Ergebnisse der MDK-Prüfungen ist. Feh-lende Interpretationen, allgemeine Formulierungen sowie indifferente Aussagen führten zu diffamierenden Ergebnissen und Beschreibungen der Ist-Situation deutscher Pflegeanbieter. Der AVG begrüßt die Transparenz der Qualität von Pflegeanbietern, solange bei der Veröf-fentlichung eine objektive, nachvollziehbare und den Verbrauchern verständliche Transpa-renz der Qualität gezeigt wird.

In der Diskussion um trägereigene Zertifizierungen und Überprüfungen weist der AVG darauf hin, dass diese notwendig und obendrein eine gute Alternative zur klassischen MDK-Prüfung sind, solange sie sich an der vom MDK vorgegebenen Prüfrichtlinie in den Anforderungen orientieren. Die Diskussion um Qualitätsberichte in der Pflege muss zielorientiert, das heißt gemessen am Patienten- und Verbraucherwohl, geführt werden. Es muss allen – Anbietern wie Kostenträgern – um klare und nachvollziehbare Lösungsansätze gehen."

* Der AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) – die Berufstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege in Berlin – wurde im Sommer 2001 gegründet und vertritt derzeit mehr als 70 Anbieter.
Ansprechpartner für die Presse: Thomas Meißner, Tel. (030) 49 90 53 80,
E-Mail: info@avg-ev.com, Internet: http://www.avg-ev.com


Quelle: Pressemitteilung vom 26.2.2008
Jörn Mohaupt
Geschäftsführer
AVG AnbieterVerband qualitätsorientierter
Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V.
Schönholzer Straße 3
13187 Berlin
Tel. (030) 49 90 53 80
Fax (030) 49 90 53 88
E-Mail: info@avg-ev.com
Internet: http://www.avg-ev.com

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Wir brauchen Klarheit in der Prüfung von Pflege

Beitrag von Presse » 04.03.2008, 15:09

AWO:
Wir brauchen Klarheit in der Prüfung von Pflege

Berkin (ots) - Viele betroffene Menschen sind durch immer wiederkehrende Horroszenarien in Pflegefragen verunsichert. Ziel eines aktuellen Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ist es, zukünftig Qualitätsberichte über die erbrachten Leistungen von Pflegeeinrichtungen und deren Qualität zu veröffentlichen. "Die AWO fordert daher die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Systematik und Inhalte künftiger Qualitätsberichte", so der AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers.

Allen Qualitätsprüfungen ist derzeit gemein, dass ihre Prüfschwerpunkte und damit auch die Prüfergebnisse in den Bereichen Struktur- und Prozessqualität liegen. "Gerade für Laien ist es aber schwierig, die Wirkungen von Struktur- und Prozessqualität auf die erfahrbare Pflege- und Lebensqualität einzuschätzen" betont Brückers. Ergebnisqualität und vor allem Lebensqualität werde bisher nur in Ansätzen im Rahmen der Qualitätsprüfungen erhoben. Dies sei verbraucherunfreundlich. Zumal auch noch keine wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Indikatoren für die Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität bestünden. Von daher könne auch die Entwicklung einer transparenten Qualitätsberichterstattung nur im Rahmen eines gestuften Entwicklungs- und Umsetzungsprogramms erfolgen.

Die Forderungen der AWO sehen die Beteiligungen von unabhängigen Verbraucherorganisationen, Berufsverbänden sowie dem Medizinischen Dienst vor. Den veröffentlichten Berichten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) sowie gleichwertige Prüfergebnisse zugrunde zu legen.

Prinzipiell "müssen alle Beteiligten künftig das Interesse verfolgen, die Betroffenen nicht noch weiter zu verunsichern, sondern ihnen vielmehr ein transparentes Pflegeangebot mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen anzubieten", fordert der AWO-Bundesgeschäftsführer Brückers.

Die Grundlagen für die Systematik und Inhalte künftiger Qualitätsberichte wurden von den Verbänden der Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege, der privaten und der kommunalen Anbieter auf Bundesebene gemeinsam entwickelt.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2008
Pressekontakt:
AWO Bundesverband e.V.
030/26309-0
presse@awo.org

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Qualitätsprüfrichtlinie - Klage eingereicht

Beitrag von Presse » 04.01.2010, 12:59

Qualitätsprüfrichtlinie: Private- und Wohlfahrtspflegeverbände reichen Klage ein
Verbände wurden unzureichend beteiligt, und ihnen wurden Unterlagen vorenthalten


Die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Pflegediensten und Heimen erfolgt auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Mit Hilfe von Erhebungsbögen für die ambulante und stationäre Pflege werden die verschiedenen Qualitätskriterien erfasst und bewertet.

Neu hinzugekommen ist, dass die Transparenzkriterien für den zu veröffentlichenden Qualitätsbericht der Pflegeeinrichtungen, die zwischen dem Spitzenverband der Pflegekassen (GKV), den Sozialhilfeträgern und den Trägerverbänden vereinbart wurden, in die QPR aufgenommen werden sollten.

Gegen die Gültigkeit der neuen QPR, die zum 1. Juli 2009 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt wurde, haben die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen jetzt Klage eingereicht. Die 14 Verbände der Wohlfahrt und der privaten Träger vertreten fast 95 % aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

Entgegen der gesetzlichen Vorgabe sind den Trägerverbänden im Beteiligungsverfahren vor der Genehmigung der neuen QPR die notwendigen Informationen nicht komplett zur Verfügung gestellt worden. Insbesondere wurde die Prüfanleitung, anhand derer der MDK feststellt, ob ein Kriterium erfüllt ist, offiziell nicht vorgelegt. Berichte aus der Praxis lassen deutlich werden, dass a) bei den seit Juli 2009 bundesweit vorgenommenen Qualitätsprüfungen die Prüfanleitungen nicht einheitlich waren und b) die Transparenzkriterien nicht in der vertraglich miteinander festgelegten Form in die QPR eingearbeitet wurden. Auf diesen erheblichen Mangel haben die Trägerverbände sowohl das BMG als auch den Spitzenverband der Pflegekassen (GKV) aufmerksam gemacht. Danach sind einige Nachbesserungen seitens des GKV und des MDS an den Prüfanleitungen, die seit Kurzem bundesweit gelten, vorgenommen worden. Die grundsätzliche Kritik aber bleibt: Eine exakte Übernahme und Umsetzung der Transparenzkriterien in die MDK-Prüfanleitungen ist nicht erfolgt. Damit werden aus Sicht der Trägerverbände Vertragsverletzungen begangen.

Im Ergebnis werden Pflegeeinrichtungen zukünftig auf einer Grundlage geprüft, die weder durch die gesetzlich geforderten Qualitätsmaßstäbe noch durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen legitimiert oder pflegewissenschaftlich belegt sind. Nach intensiver Arbeit - so die Trägerverbände - wurde ein System der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen vereinbart, das im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowohl mehr Qualität als auch mehr Transparenz in der Pflege sicherstellt. Alle waren an der zügigen Umsetzung der neuen Qualitätsprüfungen und deren Veröffentlichung interessiert. Es ist ein Skandal, dass MDS und GKV in letzter Sekunde quasi durch die Hintertür das gemeinsame Verhandlungsergebnis einseitig geändert haben und dass diese vertragswidrigen Anweisungen zunächst für alle Prüfer der MDK-Gemeinschaft verbindlich sein werden.

BAGFW - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
APH - Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste
Bundesverband e. V.
B.A.H. - Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
bad - Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen
e.V.
BKSB - Bundesverband der kommunalen Senioren- und
Behinderteneinrichtungen e.V.
DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2010
Pressekontakt:
BAGFW Dr. Gerhard Timm, Tel.: 030/24089129
bpa Bernd Tews, Tel.: 030/30878860

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