Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet

Beitrag von Presse » 04.12.2009, 10:00

Ärzte Zeitung, 04.12.2009

Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet

MÜNCHEN (mwo). Eine psychiatrische Klinik, die eine psychotische Patientin bei ungesichertem Fenster im ersten Stock unterbringt, verstößt gegen die "anerkannten Regeln der psychiatrischen Kunst". Wie kürzlich das Landgericht München I entschied, muss eine Klinik in Bayern daher für die Folgen eines Fenstersprungs haften.
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Az.: 9 O 23635/06
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Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=579669

Siehe auch unter
http://www.medizinrechtler.de/2009/10/a ... m-fenster/

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