Ärzte Zeitung, 04.12.2009
Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet
MÜNCHEN (mwo). Eine psychiatrische Klinik, die eine psychotische Patientin bei ungesichertem Fenster im ersten Stock unterbringt, verstößt gegen die "anerkannten Regeln der psychiatrischen Kunst". Wie kürzlich das Landgericht München I entschied, muss eine Klinik in Bayern daher für die Folgen eines Fenstersprungs haften.
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Az.: 9 O 23635/06
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Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=579669
Siehe auch unter
http://www.medizinrechtler.de/2009/10/a ... m-fenster/
Patientin springt aus dem Fenster - Klinik haftet
Moderator: WernerSchell