Kein "Streikrecht" für Kassenärzte
Kassel – Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht „streiken“. Verzichten sie kollektiv auf ihre Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie sechs Jahre lang nicht in das gesetzliche System zurück, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Eine entsprechende gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz. (Az: B 6 KA 16/08 R )
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... aerzte.htm
Kein "Streikrecht" für Kassenärzte
Moderator: WernerSchell