Aktive Sterbehilfe ist keine Option

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Aktive Sterbehilfe ist keine Option

Beitrag von Presse » 09.06.2009, 06:05

Merkel:
Aktive Sterbehilfe ist keine Option

Leipzig – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich strikt gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. „Allen Bestrebungen in diese Richtung werde ich ein klares Nein entgegenschmettern“, sagte Merkel am Montag in Leipzig. Solche Tendenzen konterkarierten alle Bemühungen für ein würdiges Sterben. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... Option.htm

Lutz Barth
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"...entgegenschmettern"

Beitrag von Lutz Barth » 09.06.2009, 10:45

Der Kanzlerin bleibt es unbenommen, sich im Diskurs zu positionieren. Aber auch diese ist gehalten, das Selbstbestimmungsrecht (nicht nur) der Patienten zu respektieren - eine entsprechende martialische Wortwahl ändert hieran nichts, zumal auch die Kanzlerin einem erheblichen Rechtsirrtum unterliegt, dass zumindest die ärztliche Assistenz beim freien Suizid eine vertretbare und nach diesseitiger Auffassung auch in bestimmten Situationen gebotene Handlungsoption ist.
Zuletzt geändert von Lutz Barth am 09.06.2009, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von thorstein » 09.06.2009, 14:56

Offensichtlich befürchtet Frau Merkel, dass sich Menschen für die aktive Sterbehilfe entscheiden um ihrem würdelosen Dahinsiechen ein Ende zu bereiten. So geht es natürlich nicht: Schließlich gibt es ja Bemühungen um ein würdiges Sterben.

Lutz Barth
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"Bemühungen"

Beitrag von Lutz Barth » 09.06.2009, 15:14

Nun - es ist keine Frage: die pallitaivcmedizinischen Bemühungen sollten nach wie vor forciert werden.

Indes verbleibt es aber dabei: ein Widerspruch zwischen dem notwendigen Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung und der individuellen Entscheidung eines Patienten in den "schnellen Tod" besteht nicht. Insofern muss freilich darauf geachtet werden, dass sich die "Ethik" nicht der begründeten Gefahr aussetzt, den Patienten im Sinne der palliativmedizinischen Forschung und ihres Erfolges willen zu instrumentalisieren; der behauptete Widerspruch zur Patientenverfügung führt unversehens dazu, dass der Patient zum "Objekt" denaturiert wird.

Mfg.
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Stärkung der Patientenautonomie - keine Denkverbote

Beitrag von conny24 » 13.06.2009, 07:19

Über die Stärkung der Patientenautonomie muss nachgedacht und letztlich entschieden werden. Man darf sich dabei vorstellen, dass auch eine assistierte Einleitung des Sterbens in Erwägung gezogen wird. Eine aktive Handlung, die ursächlich und direkt den Tod herbeiführt, ist aber, so wohl die überwiegende Meinung, verfassungsrechtlich problematisch. Für eine Ablehnung der Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe darf m.E. plädiert werden. Ich bin dafür, dass das Thema umfassend diskutiert wird. Es darf in dieser Gesellschaft keine Denkverbote - gleich in welche Richtung - geben.
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Lutz Barth
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Literaturempfehlung

Beitrag von Lutz Barth » 13.06.2009, 08:13

Nun - dem Votum von Conny darf man/frau sich anschließen, wenngleich doch die verfassungsrechtlichen Probleme noch nicht abschließend geklärt sind.

Im Hinblick auf die strafrechtlichen Bezüge des "Tötungsverbots" darf ich auf einen interessanten Beitrag (Zweiteiler) von Horst Dreier hinweisen:

Quelle: Universität Würzburg, Juristische Fakultät – Schriftenverzeichnis von H. Dreier
>>> http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrst ... rzeichnis/ <<<

Dort eingepflegt als laufende Nr.
95. Grenzen des Tötungsverbotes, in: Hans Joas (Hrsg.), Die Zehn Gebote. Ein widersprüchliches Erbe?, Köln–Weimar–Wien 2006, S. 65–106 (in aktualisierter Version auch in: JZ 2007, S. 261–270 [pdf], 317–326 [pdf]).

Der Beitrag kann dort downgeloadet werden.

Ich selbst lasse den Beitrag einstweilen unkommentiert und es bleibt Ihnen als LeserInnen überlassen, ggf. hieraus Schlüsse zu ziehen.

Mfg. Lutz Barth
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