Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus

Beitrag von Presse » 07.05.2009, 10:22

Koalition will "Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus" regeln
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" (16/12855)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612855.pdf
vorgelegt, der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Krankenhaus vorsieht.

Ferner soll die Hilfe zur Pflege laut Entwurf auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit könnten die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen, heißt es in der Vorlage. Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung.

Quelle: Mitteilung vom 7.5.2009
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Ina Böhmer
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Palliativmedizin - mehr Geld für Palliativversorgung

Beitrag von Ina Böhmer » 08.05.2009, 07:24

Presse hat geschrieben: .... Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung. ....
Es ist eine wichtige Maßnahme, die Ärzte endlich hinsichtlich der Schmerztherapie, Palliativversorgung, besser zu qualifizieren. Alerdings brauchen wir insgesamt verbesserte Strukturen. Die Regelungen, auch bezüglich der Finanzierung, im SGB V sind m.E. völlig ungenügend. Wir müssen dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken, umfassender Finanzmittel bereit stellen. ---- Das gehört auch zu den Notwendigkeiten, die die älter werdende Gesellschaft mit sich bringt.

Ina Böhmer
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Rob Hüser
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Palliativmedizin - mehr Geld für Palliativversorgung

Beitrag von Rob Hüser » 16.05.2009, 10:22

Ina Böhmer hat geschrieben: ....
Es ist eine wichtige Maßnahme, die Ärzte endlich hinsichtlich der Schmerztherapie, Palliativversorgung, besser zu qualifizieren. Alerdings brauchen wir insgesamt verbesserte Strukturen. Die Regelungen, auch bezüglich der Finanzierung, im SGB V sind m.E. völlig ungenügend. Wir müssen dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken, umfassender Finanzmittel bereit stellen. ---- Das gehört auch zu den Notwendigkeiten, die die älter werdende Gesellschaft mit sich bringt. ....
Hallo,
ich möchte mich einfach diesem Statement anschließen. Ärzte haben im Gesundheitswesen immer eine Art Schlüsselposition. Daher ist ihre Qualifizierung im Bereich Schmerztherapie usw. überfällig. Ärzte müssen lernen, Menschen auch unter angemessenen Bedingungen sterben zu lassen. Bisher haben sich Mediziner, wenn sie nichts mehr ausrichten konnten, abgewandt und Zuwendung "anderen" überlassen. Insoweit sind dringend Änderungen geboten.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Assistenzpflegebedarfsgesetz

Beitrag von Presse » 05.06.2009, 08:38

Gesetzentwurf für Pflegekräfte hat "Nebenwirkungen" auf das Medizinstudium

Mit dem neuen Assistenzpflegebedarfsgesetz soll "nebenbei" auch die Palliativmedizin zu einem Pflichtlehrfach im Medizinstudium werden. Dies ist ein erstaunlicher Vorgang, denn die Palliativmedizin ist bereits seit Jahren in der Ärztlichen Approbationsordnung als Prüfungsstoff gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf für Pflegekräfte sollte daher von überflüssigen Nebenwirkungen entschlackt werden.
"Die Palliativmedizin hat in der klinischen Lehre bereits eine wichtige fächerübergreifende Stellung und ist Teil der ärztlichen Abschlussprüfung. Eine weitere Regelung leuchtet daher nicht ein", so MFT-Präsident Gebhard von Jagow.

"Als das Bundesgesundheitsministerium vor sieben Jahren die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) auf den Weg brachte, waren fast alle begeistert", erinnert sich von Jagow. Endlich wurde es möglich, die auch von der Politik gewünschte Synthese von Theorie und Praxis in einem integrativen Medizinstudium zu vereinen. Es entstand ein geschlossener und auf das Berufsziel Arzt fokussierter Studiengang. Zum Leidwesen der Studierenden kamen jedoch auch weitere Prüfungsfächer hinzu. "Die größere Verschulung kam nicht gut an. Hinsichtlich der Stärkung der Palliativmedizin waren sich jedoch alle einig", erklärt von Jagow. Neben dem aus dem Bologna-Prozess bekannten Kerncurriculum der Hauptfächer für die Schlüsselkompetenzen wurde auch das dazugehörige Mantelstudium für die Querschnittsbereiche eingeführt. In diesen Bereichen werden fächerübergreifende Kompetenzen vermittelt. Entsprechend der Anlage 15 (zu § 29 Abs. 3 Satz 2) der ÄAppO werden alle Studierenden auch in den Gebieten der "Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin" geprüft. Die Palliativmedizin fand somit Eingang in die klinische Lehre. Darüber hinaus besteht für die Fakultäten durch § 27 Abs. 2 ÄAppO bereits jetzt die Möglichkeit, den Katalog der Fächer, in denen Leistungsnachweise erbracht werden müssen, zu erweitern. Die Universitäten können folglich bei Bedarf eigenständige Regelungen treffen, damit die Palliativmedizin im Rahmen von Profilbildungen der Standorte weiter gestärkt wird. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wissenschaftsministerien der Länder künftig flächendeckend zusätzliche Lehrstühle für die Palliativmedizin finanzieren werden", gibt von Jagow zu bedenken.

Beim Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus soll alles wieder ganz schnell im Parlamentarischen Verfahren gehen. "Zu schnell" meint von Jagow. "Ich frage mich, was Berlin unternimmt, damit die hochschulmedizinische Lehre endlich eine sachgerechte Beachtung erfährt", mahnt der langjährige MFT-Präsident. "Die scheibchenweisen und im schlimmsten Fall sogar überflüssigen Änderungen der ÄAppO produzieren viel Verwaltungsaufwand, ziehen Rechtsstreitigkeiten nach sich und sind dennoch nicht zielführend."

Kontaktadresse:
Dr. Volker Hildebrandt - Generalsekretär -
MFT - Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland
Alt-Moabit 96, 10559 Berlin
Tel.: 030/6449 8559 - 0, Fax: -11,
E-Mail: berlin@mft-online.de

Der MFT vertritt die Interessen der 36 Medizinischen Fakultäten Deutschlands: http://www.mft-online.de

Quelle: Pressemitteilung vom 4.6.2009
Dr. Volker Hildebrandt, Geschäftsstelle des MFT
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news318654

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Fakultätentag gegen Palliativmedizin als Pflichtlehrfach

Beitrag von Presse » 05.06.2009, 09:50

Fakultätentag gegen Palliativmedizin als Pflichtlehrfach

Berlin – Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat sich gegen die Festschreibung der Palliativmedizin als Pflichtlehrfach ausgesprochen. Die Politik wolle diesen Schritt mit dem geplanten Assistenzpflegebedarfsgesetz vorgeben, kritisierte der Fakultätentag am Donnerstag in Berlin. Dies sei „erstaunlich“ und überflüssig. Palliativmedizin sei schon seit Jahren in der Ärztlichen Approbationsordnung als Prüfungsstoff gesetzlich verankert.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... hrfach.htm

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Lückenhaft: neuer Querschnittbereich im Medizinstudium

Beitrag von Presse » 26.06.2009, 07:59

Palliativmedizin ohne Schmerztherapie: Bundestagsbeschluss blendet wichtige Inhalte aus
Lückenhaft: neuer Querschnittbereich im Medizinstudium

Mit dem Beschluss des Gesetzes zum Assistenzpflegebedarf, das es Menschen mit Behinderung erlaubt, Hilfen ihres ambulanten Pflegepersonals auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts in Anspruch zu nehmen, wurde auch die Aufnahme eines neuen Querschnittbereichs in das Medizinstudium beschlossen: Künftig gehört die Palliativmedizin zur Ausbildung für angehende Ärzte dazu. Experten sehen diese Entscheidung jedoch kritisch: „Palliativmedizin ohne Schmerztherapie ergibt keinen Sinn“ bringt es Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) auf den Punkt. „Hier wurde die einmalige Gelegenheit vertan, ein Problemfeld umfassend in der Approbationsordnung zu verankern.“

Ideale gegenseitige Ergänzung zweier Fachbereiche

„Der neue Querschnittbereich hätte ‚Schmerztherapie und Palliativmedizin‘ heißen müssen“, sagt der Schmerzspezialist der DGSS, die seit 2003 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) fordert, beide sich ergänzenden Fachgebiete im Rahmen eines Querschnittsbereichs zu lehren. Die DGSS hat bereits ein weltweit vorbildliches „Curriculum Schmerztherapie“ von 15 Stunden Umfang aufgebaut, dessen Inhalte mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Interdisziplinären Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie (IGOST), der DGS und anderen Fachgesellschaften konsentiert sind. Das Curriculum wird inzwischen im Rahmen der Lehrfreiheit der Fakultäten an 19 deutschen Medizinfakultäten gelehrt und ist so ausgelegt, dass es einen halben Querschnittsbereich füllt. „Die andere Hälfte sollte idealerweise von der Palliativmedizin gestellt werden“, verdeutlicht Prof. Treede. „Dadurch würde ein viel größeres Problemfeld gelöst, und die Umsetzung wäre aufgrund vorhandener Fachkompetenz leichter als bei der im Gesetz verankerten Einschränkung auf die Palliativmedizin.“

Breite Unterstützung für die Verankerung eines gemeinsamen Querschnittbereichs

Unterstützung erfährt die Forderung nach einem gemeinsamen Querschnittbereich auch von der Bundesärztekammer und der „Koalition gegen den Schmerz“, zu der neben DGSS, DGS und IGOST auch der Berufsverband der Schmerztherapeuten in Deutschland (BVSD), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten gehören. Schmerztherapie wurde erst im März 2009 vom Chief Medical Officer in England als eines von fünf Schwerpunktthemen der Gesundheitspolitik in England benannt. Zeitgleich wies Human Rights Watch darauf hin, dass Zugang zu Schmerzbehandlung ein Menschenrecht ist. Beide forderten, die Ausbildung in Schmerztherapie zu verbessern.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS, Lehrstuhl für Neurophysiologie, Zentrum für Biomedizin und Medizintechnik Mannheim, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Ludolf-Krehl-Str. 13 – 17, 68167 Mannheim, Tel. 0621/383-9926, Fax: 0621/383-9921, E-Mail: rolf-detlef.treede@medma.uni-heidelberg.de

DGSS-Geschäftsstelle, Obere Rheingasse 3, 56154 Boppard, Tel. 06742/800-121, E-Mail: info@dgss.org

Kerncurriculum der DGSS im Internet: http://www.dgss.org/fileadmin/pdf/Kernc ... .07.10.pdf

Lehre nach dem Curriculum in Deutschland: http://www.dgss.org/index.php

Quelle: Pressemitteilung vom 25.6.2009
http://www.dgss.org/index.php?id=98&tx_ ... 73e9b80ea4

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