SAPV - spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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SAPV - spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2009, 06:57

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SAPV - spezialisierte ambulante Palliativversorgung
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Zum Thema SAPV - Palliativversorgung - Palliativmedizin ... gibt es weitere Beiträge im Forum:
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Kassen behindern die Palliativversorgung - TV 29.01.09
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 30.04.2009, 06:32

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung startet in Nordrhein

Am 24. April haben die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen der Region den bundesweit ersten Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen. Dieser ermöglicht eine medizinische und pflegerische Versorgung der Schwerstkranken zu Hause, im Kreise ihrer Angehörigen. Der Anspruch der Versicherten auf SAPV wurde mit der jüngsten Gesundheitsreform geschaffen. Das Herzstück der SAPV bildet das Palliative-Care-Team der jeweiligen Region, bestehend aus mindestens drei qualifizierten Palliativ-Medizinern und mindestens vier Palliativpflegekräften. Das Team muss eine 24-Stunden-Bereitschaft an sieben Tagen der Woche gewährleisten.
„Mit diesem Vertrag vollenden wir unsere erfolgreiche Initiative zur menschenfreundlichen Versorgung von Patienten am Ende ihres Lebenswegs“, kommentierte Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KVNO. Besonders erfreulich sei, dass der Vertrag einheitlich mit allen Kassen der Region geschlossen werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, 24. April 2009
http://www.kbv.de/

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Palliativversorgung verbessern

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2009, 07:02

Der Deutsche Bundestag will die ärztliche Qualifizierung bezüglich der gebotenen Palliativversorgung verbessern. Dazu gibt es den nachfolgenden Pressetext:

--- aus Forum unter
viewtopic.php?t=11844 ----

Koalition will "Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus" regeln
Gesundheit/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/STO) Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" (16/12855)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612855.pdf
vorgelegt, der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Krankenhaus vorsieht.

Ferner soll die Hilfe zur Pflege laut Entwurf auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit könnten die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen, heißt es in der Vorlage. Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, heißt es zur Begründung.

Quelle: Mitteilung vom 7.5.2009
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Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 14:53

Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt

Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress

In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.

"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."

SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."

Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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