Informationspflicht der Interessenvertretung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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R.Koep
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Informationspflicht der Interessenvertretung

Beitrag von R.Koep » 23.03.2009, 19:30

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einer Betriebsversammlung teilte ein Interessenvertreter der Mitarbeiter, ein Informationsblatt mit Juristischenkommentaren aus.
Aus diesen Aufzeichnungen der Kommentaren kam u.a. heraus, dass der Dienstgeber ab und zu sich in der Mitarbeiterführung irrt.
Anhand der Juristischenkommentare kam aber nicht der Name der Einrichtung noch der Name einen leitenden Angestellten raus.
Der Dienstgeber spricht jetzt von einer massiven Störung des Betriebsfriedens. Ich hätte gerne hierzu einmal ihre Einschätzung erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Rauel Kombüchen
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Störung des Betriebsfriedens nicht ausgeschlossen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 24.03.2009, 06:45

Störung des Betriebsfriedens nicht ausgeschlossen

Hallo,

ob der Arbeitgeber die Situation korrekt einschätzt, muss nach den Umständen beurteilt werden. Möglicherweise ist der beschriebene Fall in einen Zusammenhang gestellt worden, der auch den Schluss zulässt, der eigene Arbeitgeber verfahre so. Denn was soll sonst der Hinweis, wenn nicht die Arbeitnehmer des Betriebes auf solche Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden sollen?
Ich kann mir also gut vorstellen, dass hier die Störung des Betriebsfriedens nicht völlig ausgeschlossen ist.

MfG Rauel
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R.Koep
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Ich kann mir also gut vorstellen, dass hier die Störung des

Beitrag von R.Koep » 24.03.2009, 17:24

Hallo Rauel Kombüchen,
für mich ist eine massive Störung des Betriebsfriedens, die Aufforderung des tuens. Wenn man Mitarbeiter auffordert eine bestimmte Sache zuunterlassen bzw. eine andere Sache abzulehnen. Hier wurde von der Interesssenvertretung allgemein informiert und den Mitarbeitern ihre Handlungen frei gestellt. Wenn sich ein Dienstgeber sich generell nicht an bestimmte Spielregeln hält und die Interessenvertretung die Mitarbeiter über ihre rechtliche Möglichkeiten informiert, kann man nach meiner Meinung nicht von einer massiven Störung des Betriebsfriedens reden.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Cicero
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Arbeitnehmervertretung hat Informationsrechte

Beitrag von Cicero » 24.03.2009, 17:42

Die Arbeitnehmervertretung hat durchaus das Recht, die Beschäftigten über wichtige Grundsatzangelegenheiten zu informieren.
Es fragt sich aber, ob die genannte Information so einzuordnen war und ob nicht klamheimlich oder schon fast direkt auf bestimmte betriebliche Vorgänge Bezug genommen wurde. Man müsste also genau wissen, wer hat was in welchem Zusammenhang gesagt. Dann könnte man mehr sagen.

Cicero
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R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 24.03.2009, 23:49

Die Arbeitnehmervertretung hat durchaus das Recht, die Beschäftigten über wichtige Grundsatzangelegenheiten zu informieren.
Es fragt sich aber, ob die genannte Information so einzuordnen war und ob nicht klamheimlich oder schon fast direkt auf bestimmte betriebliche Vorgänge Bezug genommen wurde. Man müsste also genau wissen, wer hat was in welchem Zusammenhang gesagt. Dann könnte man mehr sagen.

Die Mitteilungen stammen von BIG Veröffentlicht 2004 und erneut von Verdi im Jahre 2006 veröffentlicht und einen Teil aus diesem Forum zum Thema "kein Rückruf aus dem Frei". Diese Texte wurden mit Quellenangabe übernommen und nichts hinzu gefügt.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Rauel Kombüchen
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Allgemeine Informationen fraglos zulässig

Beitrag von Rauel Kombüchen » 25.03.2009, 08:24

Hallo,
wenn es sich um allgemeine Informationen ohne konkreten Betriebsbezug gehandelt hat, sehe ich keine Probleme. Es fragt sich, wie der Arbeitgeber seine Sichtweise begründet? Worin sieht er mit welchem Argumenten die Betriebsstörung?
MfG Rauel
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Gaby Modig
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Arbeitnehmervertretung hat Informationsrechte

Beitrag von Gaby Modig » 25.03.2009, 17:33

Hallo,
ich denke, dass es hier einen nicht benannten Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung gibt. Daher sieht wohl auch der Arbeitgeber ein "Haar in der Suppe". Grundsätzlich darf m.E. die Arbeitnehmervertretung über allgemein interessierende Fragestellungen informieren. Wenn der Arbeitgeber etwas zu beanstanden hat, dann muss er schon konkrete Argumente vortragen.
MfG Gaby
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