WBVG - Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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WBVG - Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Beitrag von WernerSchell » 16.03.2009, 12:23

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG
Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk


Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG)
Hierzu gibt es von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ ein Statement
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.php
für die gesetzgebenden Körperschaften (mit konkreten Änderungsanträgen) und eine Pressemitteilung vom 16.03.2009 hier

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Entwurf des WBVG unter
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 2.2009.pdf

Siehe auch die Beiträge in diesem Forum unter
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
viewtopic.php?t=10986
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
viewtopic.php?t=11074

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Cicero
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WBVG - Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Beitrag von Cicero » 17.03.2009, 07:59

WernerSchell hat geschrieben: ... Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG
Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ...
Statement und Pressemitteilung sind begrüßenswert. Ich stimme den Vorschlägen bzw. Forderungen sehr gerne zu und hoffe, dass die politisch Verantwortlichen entsprechend reagieren.

Cicero
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Details im Heimgesetz präzisieren

Beitrag von Service » 23.04.2009, 12:35

Experten: Details im Heimgesetz präzisieren
Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(23.04.2009)

Berlin: (hib/SKE) Die Initiative der Koalitionsfraktionen, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (Bundestags-Drucksache 16/12409; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612409.pdf) und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 16/12309; dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612309.pdf) am Mittwochmittag einig. Kritik gab es unter anderem an einer Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden, um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.

Ziel der Initiativen ist ein besserer Schutz von älteren oder pflegebedürftigen Menschen beim Abschluss von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim. Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht Brandenburg, kritisierte, dass Wohnformen mit "allgemeinen Betreuungsleistungen" - sogenanntes Betreutes Wohnen - vom Gesetz ausgenommen werden sollten. "Die Verbraucher sind auch hier in der Regel auf die Betreuung angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu pflegelastig", sagte Augustin.

Auch Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche Altershilfe bezeichnete die Formulierung "allgemeine Betreuungsleistungen" als unscharf und schlug vor, stattdessen den Begriff "allgemeine Dienstleistungen" zu verwenden. Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zeigte Verständnis für das Ansinnen, das Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln. Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig. "Das Gesetz kann aber nur ein erster Schritt zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept sein", war Fahlbusch überzeugt. Er plädierte für einen "personenzentrierten Ansatz" der Politik und weniger für "Regulierung von Wohnformen".

Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortete eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er habe aber starke Bedenken, dass durch den Ausschluss von Betreutem Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss entstehe. Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sprach sich für "mehr Spielraum für neue Wohnformen" aus. Er hätte sich im Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für Mehrgenerationenhäuser gewünscht.

Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen wie Pflege von Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen seien. Außerdem stünde Angehörigen von Beziehern der Sozialen Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach dem Tod ihres Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu können und nicht sofort räumen zu müssen.

Quelle: hib - Heute im Bundestag - http://www.bundestag.de
Download der Drucksachen:
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundesta

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Neues WBVG - offene Fragen

Beitrag von WernerSchell » 06.05.2009, 12:55

Wir stellen folgenden Text auftragsgemäß ins Forum:

Neues WBVG
Das Gesetz regelt sehr viel über Neu-Abschluß von Heimverträge. Aber wenig über die etwa 700 000 bereits existierenden Verträge. Die Formel, sie seien „anzupassen“ ist ungenügend. Und was geschieht, wenn der Träger diese Anpassung verschleppt oder zu seinen Gunsten umfunktioniert?
Dr.Böker
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Heimvertragsrecht bleibt einheitliches Bundesrecht

Beitrag von Presse » 29.05.2009, 18:53

Heimvertragsrecht bleibt einheitliches Bundesrecht

Berlin (ots) - Bundestag beschließt in 2. und 3. Lesung Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Heimverträge werden auch zukünftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem heutigen Beschluss des Bundestages ergeben.

"Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir den heutigen Beschluss des Bundestages", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Nach der Föderalismusreform war die Zuständigkeit für das Heimrecht - mit Ausnahme des Heimvertragsrechts - an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der Bund zuständig. Mit dem WBVG, das noch der abschließenden Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen.

Der bpa hatte - als einer von nur acht geladenen Sachverständigen - in der Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am WBVG aufmerksam gemacht. "Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium aufgenommen wurden", so Herbert Mauel. "Bundesländer, in denen bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden, müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren und die abweichenden Regelungen korrigieren", forderte Mauel. "Es darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen zwischen Bund und Ländern geben."

Quelle: Pressemitteilung vom 29.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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Heimvertragsrecht bleibt Bundesrecht

Beitrag von Presse » 10.07.2009, 11:49

Bundesrat gibt grünes Licht: Heimvertragsrecht bleibt Bundesrecht

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat abschließend dem neuen Heimvertragsgesetz (WBVG) zugestimmt. Damit werden Heimverträge auch künftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem neuen Gesetz ergibt. Dieses tritt zum 01. September dieses Jahres in Kraft.

"Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir das neue Gesetz", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa. Der bpa vertritt bundesweit über 6.200 private Pflegeeinrichtungen, darunter 3.200 Heime mit etwa 210.000 Plätzen.

Zum Hintergrund: Nach der Föderalismusreform 2006 war die Zuständigkeit für das Heimrecht - mit Ausnahme des Heimvertragsrechts - an die Bundesländer übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der Bund zuständig. Mit dem WBVG ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen.

Der bpa hatte - als einer von nur acht geladenen Sachverständigen - in der letzten Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am WBVG aufmerksam gemacht. "Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium aufgenommen wurden", so Herbert Mauel. "Bundesländer, in denen bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden, müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren und die abweichenden Regelungen korrigieren", forderte Mauel. "Es darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen zwischen Bund und Ländern geben."

Quelle: Pressemitteilung vom 10.7.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

Pressekontakt für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60

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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz heute in Kraft getreten

Beitrag von Presse » 02.10.2009, 06:38

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz heute in Kraft getreten

Berlin. Nun ist es soweit: Passend zum internationalen Tag des älteren Menschen tritt heute das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in Kraft. Wie bekannt, werden mit dem Gesetz die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
"Das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist eine wichtige Wegmarke für den Verbraucherschutz für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden", erklärt Bundesseniorenministerin Ursula von der Leyen.
Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten Anwendung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wurden. Für andere Altverträge wie zum Beispiel Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch zukünftig nicht.

Quelle: Mitteilung vom 1.10.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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