Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
Moderator: WernerSchell
Wann sind Patientenverfügungen wirksam?
Patientenverfügungen - Des Menschen Wille
Wann sind Patientenverfügungen wirksam? Auch am Ende soll der Betroffene selbst entscheiden.
Von Michael de Ridder
Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. "Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?" Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. Auch leichtes Kneifen in die Arme führt zu keiner Reaktion. Die Patientin ist wach, doch eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Die Verdachtsdiagnose des Arztes ist schnell gestellt: ausgedehnter Schlaganfall. Er legt eine Infusion an und platziert im Mundraum einen Güdel-Tubus, damit die oberen Atemwege frei bleiben.
...
Der "Bosbach-Entwurf" hingegen bedeutet nicht Stärkung der Selbstbestimmung, sondern ihre Beschneidung.
...
http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Wann sind Patientenverfügungen wirksam? Auch am Ende soll der Betroffene selbst entscheiden.
Von Michael de Ridder
Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. "Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?" Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. Auch leichtes Kneifen in die Arme führt zu keiner Reaktion. Die Patientin ist wach, doch eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Die Verdachtsdiagnose des Arztes ist schnell gestellt: ausgedehnter Schlaganfall. Er legt eine Infusion an und platziert im Mundraum einen Güdel-Tubus, damit die oberen Atemwege frei bleiben.
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Der "Bosbach-Entwurf" hingegen bedeutet nicht Stärkung der Selbstbestimmung, sondern ihre Beschneidung.
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http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Kompromiss zur Patientenverfügung
KAUCH:
Kompromiss zur Patientenverfügung noch in dieser Wahlperiode möglich
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin und Mitinitiator des
Stünker/Kauch-Entwurfs, MICHAEL KAUCH:
Ein Kompromiss zur Patientenverfügung ist noch in dieser Wahlperiode des
Bundestages möglich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, die
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust zusammenzuführen. Die Bürgerinnen
und Bürger haben auch ein Recht darauf, dass endlich eine Entscheidung
herbeigeführt wird.
Es ist daher unverständlich, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
heute darüber spekuliert hat, dass es möglicherweise zu keiner Abstimmung
mehr kommen könnte.
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Bosbach-Entwurf auf
verfassungsrechtliche und medizinische Bedenken trifft. Dagegen unterstützte
eine Vielzahl der Sachverständigen eine Kombination der Regelungen der
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust. Beide setzen im Zweifel auf die
Selbstbestimmung des Patienten.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
--
Büro Michael Kauch MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535
Kompromiss zur Patientenverfügung noch in dieser Wahlperiode möglich
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin und Mitinitiator des
Stünker/Kauch-Entwurfs, MICHAEL KAUCH:
Ein Kompromiss zur Patientenverfügung ist noch in dieser Wahlperiode des
Bundestages möglich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, die
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust zusammenzuführen. Die Bürgerinnen
und Bürger haben auch ein Recht darauf, dass endlich eine Entscheidung
herbeigeführt wird.
Es ist daher unverständlich, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
heute darüber spekuliert hat, dass es möglicherweise zu keiner Abstimmung
mehr kommen könnte.
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Bosbach-Entwurf auf
verfassungsrechtliche und medizinische Bedenken trifft. Dagegen unterstützte
eine Vielzahl der Sachverständigen eine Kombination der Regelungen der
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust. Beide setzen im Zweifel auf die
Selbstbestimmung des Patienten.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
--
Büro Michael Kauch MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535
Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern!
Omega e.V. - Mit dem Sterben Leben
BioSkop e.V. - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften
Herne/Essen, 3. März 2009
P R E S S E MI T T E I L U N G
Appell an den Bundestag
"Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern!"
"Wir bitten Sie, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen." Diesen Appell, unterstützt von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft, richten die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop erneut an den Deutschen Bundestag. Anlass ist die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch (4. März) zu drei Gesetzentwürfen, die Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen wollen. Die Auswahl der Sachverständigen ist beschränkt: Keiner der geladenen Experten lehnt eine gesetzliche Regelung prinzipiell ab – obwohl alle Gesetzentwürfe tödliche Unterlassungen zulassen wollen bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen.
In dem Schreiben, das den Bundestagsabgeordneten seit Oktober vorliegt, heißt es: "Wichtiger als eine gesetzlich ermöglichte Wahl zwischen 'Pflege oder Tod' sind Versorgungsalternativen, die eine individuell gemäße Betreuung für alle Kranken ermöglichen – gerade auch für diejenigen, die von solchen Wahlmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen und Kliniken mangels Geld derzeit noch ausgeschlossen sind." Alle drei diskutierten Gesetzentwürfe um deren Mentoren Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) unterscheiden sich im Kern nicht: Übereinstimmend legitimieren sie, das Leben einwilligungsunfähiger PatientInnen bei vorausverfügtem oder vermutetem Einverständnis zu beenden – nicht per Giftspritze, sondern durch gezieltes Unterlassen von Therapien und Ernährung.
"Es muss weiterhin selbstverständlich sein, schwerstpflegebedürftige Menschen, die nicht im Sterben liegen, umfassend zu versorgen", sagt BioSkop-Geschäftsführerin Erika Feyerabend. "Wir erleben, dass Menschen, die im Angesicht ihres baldigen Todes mit uns sprechen können, lindernde – und auch ihr Leben aufrecht erhaltende – Therapien wünschen", erläutert OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz.
BefürworterInnen von Patientenverfügungen werben mit einprägsamen Schlagworten wie "Selbstbestimmung". OMEGA und BioSkop warnen: "Die öffentlichen Signale, die eine gesetzliche Regelung aussendet, sind gefahrvoll: Nicht individuelle Wünsche werden gewürdigt, sondern der Wille von Patienten in bestimmten Krankheitsstadien vereinheitlicht – als Wille zum tödlichen
Behandlungsabbruch. Die individuelle Verantwortung der Betreuenden wird geschwächt. Ihr Handeln wird zunehmend danach beurteilt, ob formale Verfahren eingehalten und Verfügungen umgesetzt wurden."
Eine gesetzliche Legitimierung von Patientenverfügungen würde auch diejenigen unter Zugzwang setzen, die sie ablehnen. Das gilt nicht nur für Kranke, sondern auch für ÄrztInnen und Pflegekräfte, die einen vorausverfügten Abbruch lebensnotwendiger Therapien anordnen und ausführen müssten. "Auf längere Sicht", so OMEGA und BioSkop, "werden sich Menschen rechtfertigen müssen, wenn sie in pflegebedürftiger Lage versorgt werden wollen, wenn sie als Pflegende oder Mediziner/in Begleiterkrankungen versorgen oder Ernährung sicher stellen."
Einige Abgeordnete schlagen vor, die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Bedingungen zu beschränken – etwa auf bestimmte Krankheitsstadien, eine kaum definierbare "Todesnähe" oder interpretationsoffene "infauste Prognosen". Auch diese Kompromissregelung ist gefahrvoll und leisten der Aushöhlung des Tötungsverbotes Vorschub. Inge Kunz: "Auch Patientenverfügungen mit Reichweitenbegrenzung stellen Versorgung und Leben von Pflegebedürftigen zur Disposition, die gar nicht im Sterben liegen."
Unterstützt wird der Brief an den Deutschen Bundestag u.a. von den Professoren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger.
Den Wortlaut des Briefes und weitere Informationen können Sie bei BioSkop und OMEGA anfordern. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Inge Kunz, OMEGA e.V.
Fon: (02871) 2394815 und (02871) 30413 oder 0171-6258517
E-Mail: mailto:info@omega-ev.de,
Internet: www.omega-ev.de
Erika Feyerabend, BioSkop e.V.
Fon: (0201) 5366706
E-Mail: mailto:info@bioskop-forum.de
Internet: http://www.bioskop-forum.de
BioSkop e.V. - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften
Herne/Essen, 3. März 2009
P R E S S E MI T T E I L U N G
Appell an den Bundestag
"Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern!"
"Wir bitten Sie, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen." Diesen Appell, unterstützt von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft, richten die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop erneut an den Deutschen Bundestag. Anlass ist die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch (4. März) zu drei Gesetzentwürfen, die Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen wollen. Die Auswahl der Sachverständigen ist beschränkt: Keiner der geladenen Experten lehnt eine gesetzliche Regelung prinzipiell ab – obwohl alle Gesetzentwürfe tödliche Unterlassungen zulassen wollen bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen.
In dem Schreiben, das den Bundestagsabgeordneten seit Oktober vorliegt, heißt es: "Wichtiger als eine gesetzlich ermöglichte Wahl zwischen 'Pflege oder Tod' sind Versorgungsalternativen, die eine individuell gemäße Betreuung für alle Kranken ermöglichen – gerade auch für diejenigen, die von solchen Wahlmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen und Kliniken mangels Geld derzeit noch ausgeschlossen sind." Alle drei diskutierten Gesetzentwürfe um deren Mentoren Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) unterscheiden sich im Kern nicht: Übereinstimmend legitimieren sie, das Leben einwilligungsunfähiger PatientInnen bei vorausverfügtem oder vermutetem Einverständnis zu beenden – nicht per Giftspritze, sondern durch gezieltes Unterlassen von Therapien und Ernährung.
"Es muss weiterhin selbstverständlich sein, schwerstpflegebedürftige Menschen, die nicht im Sterben liegen, umfassend zu versorgen", sagt BioSkop-Geschäftsführerin Erika Feyerabend. "Wir erleben, dass Menschen, die im Angesicht ihres baldigen Todes mit uns sprechen können, lindernde – und auch ihr Leben aufrecht erhaltende – Therapien wünschen", erläutert OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz.
BefürworterInnen von Patientenverfügungen werben mit einprägsamen Schlagworten wie "Selbstbestimmung". OMEGA und BioSkop warnen: "Die öffentlichen Signale, die eine gesetzliche Regelung aussendet, sind gefahrvoll: Nicht individuelle Wünsche werden gewürdigt, sondern der Wille von Patienten in bestimmten Krankheitsstadien vereinheitlicht – als Wille zum tödlichen
Behandlungsabbruch. Die individuelle Verantwortung der Betreuenden wird geschwächt. Ihr Handeln wird zunehmend danach beurteilt, ob formale Verfahren eingehalten und Verfügungen umgesetzt wurden."
Eine gesetzliche Legitimierung von Patientenverfügungen würde auch diejenigen unter Zugzwang setzen, die sie ablehnen. Das gilt nicht nur für Kranke, sondern auch für ÄrztInnen und Pflegekräfte, die einen vorausverfügten Abbruch lebensnotwendiger Therapien anordnen und ausführen müssten. "Auf längere Sicht", so OMEGA und BioSkop, "werden sich Menschen rechtfertigen müssen, wenn sie in pflegebedürftiger Lage versorgt werden wollen, wenn sie als Pflegende oder Mediziner/in Begleiterkrankungen versorgen oder Ernährung sicher stellen."
Einige Abgeordnete schlagen vor, die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Bedingungen zu beschränken – etwa auf bestimmte Krankheitsstadien, eine kaum definierbare "Todesnähe" oder interpretationsoffene "infauste Prognosen". Auch diese Kompromissregelung ist gefahrvoll und leisten der Aushöhlung des Tötungsverbotes Vorschub. Inge Kunz: "Auch Patientenverfügungen mit Reichweitenbegrenzung stellen Versorgung und Leben von Pflegebedürftigen zur Disposition, die gar nicht im Sterben liegen."
Unterstützt wird der Brief an den Deutschen Bundestag u.a. von den Professoren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger.
Den Wortlaut des Briefes und weitere Informationen können Sie bei BioSkop und OMEGA anfordern. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Inge Kunz, OMEGA e.V.
Fon: (02871) 2394815 und (02871) 30413 oder 0171-6258517
E-Mail: mailto:info@omega-ev.de,
Internet: www.omega-ev.de
Erika Feyerabend, BioSkop e.V.
Fon: (0201) 5366706
E-Mail: mailto:info@bioskop-forum.de
Internet: http://www.bioskop-forum.de
Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen
Der Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen dauert an
Berlin – Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber „dringend geboten“, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling am Mittwoch in Berlin. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin.
Vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35652
Berlin – Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber „dringend geboten“, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling am Mittwoch in Berlin. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin.
Vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35652
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Ist des „Volkes Wille“ unbeachtlich?
Kaum einen Tag ist es her, wo der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag sich der Problematik um das in Aussicht genommene Patientenverfügungsgesetz angenommen hat. Namhafte Experten aus den Disziplinen Recht und Ethik sind zu Wort gekommen und wie zu erwarten, sahen sich weitere Verbände dazu veranlasst, nochmals ihre Standpunkte termingerecht zur Sitzung des Rechtsausschusses der Öffentlichkeit darzulegen. Die ersten Pressemeldung nach der Sitzung verheißen allerdings nichts Gutes: Allen voran unsere Bundesjustizministerin ist eher skeptisch, ob es noch in dieser Legislaturperiode bei den durchaus gewichtigen Differenzen im Detail der zur Diskussion stehenden Gesetzentwürfe zu einer abschließenden Regelung kommt.
Dies wäre für mich allerdings eine Insolvenzerklärung allerhöchsten Ranges, da insoweit die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung sich in diesem Punkte mehr Rechtsklarheit wünscht und insbesondere Wert darauf legt, dass ihr Wille am Lebensende hinreichend beachtet wird. Der politische Gestaltungswille des Gesetzgebers hat sich hierauf zu konzentrieren und nicht – wie bereits des Öfteren angemahnt – auf die höchst subjektiven und letztlich nicht tragenden Befürchtungen mancher Parlamentarier, denen es vorbehalten bleibt, ihr Selbstbestimmungsrecht nach ihrer Facon auszuüben. Sofern die Parlamentarier allerdings dazu berufen sind, die grundrechtlichen Schutzverpflichtungen des Staates einzulösen, darf die ureigene Gewissensentscheidung nicht dazu führen, dass ein zwingend notwendiges Gesetz nicht die „Mehrheiten“ findet. Aus der Warte der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr gefordert, dass die Parlamentarier des Volkes Wille beachten, so dass mit dem Patientenverfügungsgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, in dem wir uns gleichsam „alle“ mit unseren individuellen Entscheidungsoptionen wieder finden. Oberste Richtschnur ist hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und nicht (!), wie uns gerne von Experten Glauben geschenkt werden soll, auch der Fürsorgeanspruch des Arztes, geschweige denn die mehr als zweifelhafte „Wahrheit“, dass wir nicht über unser Leben frei verfügen dürfen, weil wir es von einer transzendenten Größe (man könnte auch sagen „Macht“) geschenkt bekommen haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, wenn es denn ausgeübt wird, markiert die Grenze des ansonsten durchaus ehrrührigen Fürsorgeanspruchs der Ärzteschaft und von dieser Warte aus betrachtet kann es nicht zu einem „Gewissenskonflikt“ bei den Abgeordneten und namhaften Standesvertretern kommen – vorausgesetzt, alle Diskutanten konzedieren uns die wohlverstandene Entscheidungsfreiheit!
Was also ist gefordert?
Die zur Entscheidung Berufenen möge sich nicht darauf zurückziehen, dass es wohl dann besser sei, „das Sterben nicht zu normieren“, sondern in erster Linie sich darauf zu besinnen, dass das von ihnen zu verantwortende Patientenverfügungsgesetz die Wertepluralität in unserer Gesellschaft widerzuspiegeln hat, so dass wir alle die „Regie über unseren eigenen Tod“ führen können.
Hier scheint allerdings auch unter demokratiepolitischen Aspekten betrachtet mehr Aufklärung denn je gefordert zu sein: das „Gewissen“ unserer Parlamentarier ist beachtens- und schützenswert. Wie aber darf eine Gewissensentscheidung – mag diese auch frei sein – gewertet werden, wenn hierdurch ein gesamtes Staatsvolk in die Unmündigkeit geführt wird? Die individuelle Geistes- und Werthaltung der Abgeordneten so wie im Übrigen aller Expertinnen und Experten in dem Diskurs ist ohne Frage zu akzeptieren, wenngleich auch diese in der Wertordnung unseres Grundgesetzes dann eine Beschränkung erfährt, wenn es um höchst individuelle Freiheitsrechte geht, die sowohl den Abgeordneten als auch natürlich dem Staatsvolk zu konzedieren sind. Die Herren Bosbach, Stünker, Zöller und etwa die Damen Künast und Göring-Eckardt mögen alle ihre „individuellen Tod“ sterben; gleiches dürfen aber für sich auch die Bürgerinnen und Bürger reklamieren und insofern darf die individuelle Einstellung der Abgeordneten zum „Leben“ und „Tod“ nicht dazu führen, dass wir fortan „nur“ nach dem Willen und den Werten der Abgeordneten sterben dürfen!
Die Pluralität der „Werte“ hat sich also in einer Regelung widerzuspiegeln und sich insbesondere daran auszurichten, dass der Wille stets verbindlich ist. Nicht mein „Lächeln“ in einem Zustande höchster kognitiver Beeinträchtigung ist Ausdruck meines wahren Willens, sondern der in einer Patientenverfügung niedergelegte! Unsere gesellschaftliche Wertekultur würde nachhaltigen Schaden nehmen, wenn wir um der Idee oder Vision mancher (Hobby)Philosophen willen im Hinblick auf ein sittlich annehmbares Sterben instrumentalisiert werden, obgleich doch die „Sterbekultur“ stets eine individuelle ist! Es bedarf keines gesellschaftlichen Konsens über ein annehmbares Sterben – sondern vielmehr nur einen Konsens in der Frage, ob wir bereit sind, endlich dem Selbstbestimmungsrecht den hohen Rang einzuräumen, dem es ihm qua Verfassungsrecht zukommt.
Ich mache keine Hehl daraus: mir sträuben sich bei soviel phantasievoll zelebriertem Paternalismus die „Nackenhaare“ auf und von daher muss das Patientenverfügungsgesetzt endlich auf den „Weg“ gebracht und nicht wieder „vertagt“ werden!
Lutz Barth
Dies wäre für mich allerdings eine Insolvenzerklärung allerhöchsten Ranges, da insoweit die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung sich in diesem Punkte mehr Rechtsklarheit wünscht und insbesondere Wert darauf legt, dass ihr Wille am Lebensende hinreichend beachtet wird. Der politische Gestaltungswille des Gesetzgebers hat sich hierauf zu konzentrieren und nicht – wie bereits des Öfteren angemahnt – auf die höchst subjektiven und letztlich nicht tragenden Befürchtungen mancher Parlamentarier, denen es vorbehalten bleibt, ihr Selbstbestimmungsrecht nach ihrer Facon auszuüben. Sofern die Parlamentarier allerdings dazu berufen sind, die grundrechtlichen Schutzverpflichtungen des Staates einzulösen, darf die ureigene Gewissensentscheidung nicht dazu führen, dass ein zwingend notwendiges Gesetz nicht die „Mehrheiten“ findet. Aus der Warte der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr gefordert, dass die Parlamentarier des Volkes Wille beachten, so dass mit dem Patientenverfügungsgesetz ein wichtiger Schritt getan wird, in dem wir uns gleichsam „alle“ mit unseren individuellen Entscheidungsoptionen wieder finden. Oberste Richtschnur ist hierbei das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und nicht (!), wie uns gerne von Experten Glauben geschenkt werden soll, auch der Fürsorgeanspruch des Arztes, geschweige denn die mehr als zweifelhafte „Wahrheit“, dass wir nicht über unser Leben frei verfügen dürfen, weil wir es von einer transzendenten Größe (man könnte auch sagen „Macht“) geschenkt bekommen haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, wenn es denn ausgeübt wird, markiert die Grenze des ansonsten durchaus ehrrührigen Fürsorgeanspruchs der Ärzteschaft und von dieser Warte aus betrachtet kann es nicht zu einem „Gewissenskonflikt“ bei den Abgeordneten und namhaften Standesvertretern kommen – vorausgesetzt, alle Diskutanten konzedieren uns die wohlverstandene Entscheidungsfreiheit!
Was also ist gefordert?
Die zur Entscheidung Berufenen möge sich nicht darauf zurückziehen, dass es wohl dann besser sei, „das Sterben nicht zu normieren“, sondern in erster Linie sich darauf zu besinnen, dass das von ihnen zu verantwortende Patientenverfügungsgesetz die Wertepluralität in unserer Gesellschaft widerzuspiegeln hat, so dass wir alle die „Regie über unseren eigenen Tod“ führen können.
Hier scheint allerdings auch unter demokratiepolitischen Aspekten betrachtet mehr Aufklärung denn je gefordert zu sein: das „Gewissen“ unserer Parlamentarier ist beachtens- und schützenswert. Wie aber darf eine Gewissensentscheidung – mag diese auch frei sein – gewertet werden, wenn hierdurch ein gesamtes Staatsvolk in die Unmündigkeit geführt wird? Die individuelle Geistes- und Werthaltung der Abgeordneten so wie im Übrigen aller Expertinnen und Experten in dem Diskurs ist ohne Frage zu akzeptieren, wenngleich auch diese in der Wertordnung unseres Grundgesetzes dann eine Beschränkung erfährt, wenn es um höchst individuelle Freiheitsrechte geht, die sowohl den Abgeordneten als auch natürlich dem Staatsvolk zu konzedieren sind. Die Herren Bosbach, Stünker, Zöller und etwa die Damen Künast und Göring-Eckardt mögen alle ihre „individuellen Tod“ sterben; gleiches dürfen aber für sich auch die Bürgerinnen und Bürger reklamieren und insofern darf die individuelle Einstellung der Abgeordneten zum „Leben“ und „Tod“ nicht dazu führen, dass wir fortan „nur“ nach dem Willen und den Werten der Abgeordneten sterben dürfen!
Die Pluralität der „Werte“ hat sich also in einer Regelung widerzuspiegeln und sich insbesondere daran auszurichten, dass der Wille stets verbindlich ist. Nicht mein „Lächeln“ in einem Zustande höchster kognitiver Beeinträchtigung ist Ausdruck meines wahren Willens, sondern der in einer Patientenverfügung niedergelegte! Unsere gesellschaftliche Wertekultur würde nachhaltigen Schaden nehmen, wenn wir um der Idee oder Vision mancher (Hobby)Philosophen willen im Hinblick auf ein sittlich annehmbares Sterben instrumentalisiert werden, obgleich doch die „Sterbekultur“ stets eine individuelle ist! Es bedarf keines gesellschaftlichen Konsens über ein annehmbares Sterben – sondern vielmehr nur einen Konsens in der Frage, ob wir bereit sind, endlich dem Selbstbestimmungsrecht den hohen Rang einzuräumen, dem es ihm qua Verfassungsrecht zukommt.
Ich mache keine Hehl daraus: mir sträuben sich bei soviel phantasievoll zelebriertem Paternalismus die „Nackenhaare“ auf und von daher muss das Patientenverfügungsgesetzt endlich auf den „Weg“ gebracht und nicht wieder „vertagt“ werden!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Gesetz zu Patientenverfügungen weiter strittig
Gesetz zu Patientenverfügungen weiter strittig
Mediziner und Juristen drängen auf Regelung - Keine Einigung in Sicht
In der Debatte um ein Patientenverfügungsgesetz haben sich Experten einhellig für eine rechtliche Regelung ausgesprochen. Es sei dringend notwendig, Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten zu schaffen, urteilten Mediziner und Juristen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch in Berlin. 250 Abgeordnete sind noch unentschieden, falls keine Einigung im Bundestag zustande kommt, bleibt bisherige Regelung in Kraft.
... (mehr)
http://www.domradio.de/aktuell/artikel_51093.html
Mediziner und Juristen drängen auf Regelung - Keine Einigung in Sicht
In der Debatte um ein Patientenverfügungsgesetz haben sich Experten einhellig für eine rechtliche Regelung ausgesprochen. Es sei dringend notwendig, Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten zu schaffen, urteilten Mediziner und Juristen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch in Berlin. 250 Abgeordnete sind noch unentschieden, falls keine Einigung im Bundestag zustande kommt, bleibt bisherige Regelung in Kraft.
... (mehr)
http://www.domradio.de/aktuell/artikel_51093.html
Reichweitenbegrenzung ist verfassungswidrig
Anhörung zur Patientenverfügung:
Reichweitenbegrenzung ist verfassungswidrig
- Allein der Patientenwille muss ausschlaggebend sein
Zur Anhörung des Rechtsausschusses zu den drei Gruppenanträgen zur Regelung von Reichweite und Wirksamkeit von Patientenverfügungen erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):
Fast alle Experten sind sich einig: Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen ist dringend erforderlich – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Mehrzahl der Experten bezeichnete eine Reichweitenbegrenzung sogar als verfassungswidrig, ebenso wie eine Regelung, die die Wirksamkeit an zu hohe formale Hürden knüpft. Der im Bosbach-Entwurf gewählte Begriff der „unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit“ wurde als zu unbestimmt und nicht justiziabel bezeichnet – eine Einschätzung, bei der sich Juristen, medizinische Sachverständige und Ethiker weitgehend einig waren.
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine vor Abfassung der Patientenverfügung erfolgte ärztliche Beratung zwar sinnvoll ist, diese jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung sein soll. Das Erfordernis einer notariellen Beurkundung von Patientenverfügungen wurde von keinem der anwesenden Experten befürwortet.
Damit ist unser Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, BT-Drs. 16/8442) in wesentlichen Punkten bestätigt worden. Die Anhörung machte zudem deutlich, dass unser Entwurf den dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer vorsieht, von einem „Automatismus“, wie er uns verschiedentlich vorgeworfen wurde, keine Rede sein könne.
Eins ist jedoch durch die Anhörung auch deutlich geworden: Viele Experten bezeichneten die Unterschiede zwischen unserem und dem sog. Zöller-Entwurf als gering. Jetzt kommt es darauf an, sich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung auf ein gemeinsames Konzept zu verständigen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten dies von uns.
Quelle: Pressemitteilung vom 5.3.2009
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin
Reichweitenbegrenzung ist verfassungswidrig
- Allein der Patientenwille muss ausschlaggebend sein
Zur Anhörung des Rechtsausschusses zu den drei Gruppenanträgen zur Regelung von Reichweite und Wirksamkeit von Patientenverfügungen erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):
Fast alle Experten sind sich einig: Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen ist dringend erforderlich – und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Mehrzahl der Experten bezeichnete eine Reichweitenbegrenzung sogar als verfassungswidrig, ebenso wie eine Regelung, die die Wirksamkeit an zu hohe formale Hürden knüpft. Der im Bosbach-Entwurf gewählte Begriff der „unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit“ wurde als zu unbestimmt und nicht justiziabel bezeichnet – eine Einschätzung, bei der sich Juristen, medizinische Sachverständige und Ethiker weitgehend einig waren.
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine vor Abfassung der Patientenverfügung erfolgte ärztliche Beratung zwar sinnvoll ist, diese jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung sein soll. Das Erfordernis einer notariellen Beurkundung von Patientenverfügungen wurde von keinem der anwesenden Experten befürwortet.
Damit ist unser Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, BT-Drs. 16/8442) in wesentlichen Punkten bestätigt worden. Die Anhörung machte zudem deutlich, dass unser Entwurf den dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer vorsieht, von einem „Automatismus“, wie er uns verschiedentlich vorgeworfen wurde, keine Rede sein könne.
Eins ist jedoch durch die Anhörung auch deutlich geworden: Viele Experten bezeichneten die Unterschiede zwischen unserem und dem sog. Zöller-Entwurf als gering. Jetzt kommt es darauf an, sich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung auf ein gemeinsames Konzept zu verständigen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten dies von uns.
Quelle: Pressemitteilung vom 5.3.2009
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin
Fundierte Berichterstattung contra vorschnelle Meldung
Fundierte Berichterstattung contra vorschnelle Meldung zur Rechtsausschuss-Sitzung
Dass es „um Angst geht, sowohl bei Patienten wie bei Ärzte", damit eröffnete der Palliativmediziner Prof. Dr. G. D. Borasio die fünfstündige Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch. Ärzte hätten Angst, wegen unterlassener Hilfeleistung am Lebensende juristisch belangt zu werden. Daher würden oft noch Behandlungen durchgeführt, die medizinisch nicht mehr indiziert wären. Dem soll durch gesetzliche Klarstellung entgegengewirkt werden.
Die neun Experten - alle männlich ! - waren paritätisch von den drei Gruppen, welche die drei unterschiedlichen Gesetzentwürfe vertreten, benannt worden. Einigkeit bestand in zwei Punkten:
1. dass eine ärztliche Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung von großem Vorteil und daher wünschenswert sei,
2. dass eine notarielle Beurkundung überflüssig und verfassungsrechtlich nicht haltbar sein (da sie keinen sachgerechten Nutzen habe, sogar hinderlich sei und damit zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes nicht zumutbar sei).
Aus Gründen des Lebenschutzes den in Patientenverfügungen klar geäußerten Willen des Betroffenen zu missachten, wurde mehrheitlich ebenfalls als grundgesetzwidriger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen. Ebenso deutlich fiel das Plädoyer der Experten für den Dialog zwischen Ärzten, Bevollmächtigtem bzw. Betreuer sowie Angehörigen aus sowie für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Ausdrücklich riefen mehrere Sachverständige die Abgeordneten auf, einen Konsens der Entwürfe Stünker und Zöller zu suchen. Eine qualifizierte medizinische Beratung vor einer Patientenverfügung sollte ins Gesetzt aufgenommen werden, aber nur als »Soll«-Vorschrift, weil eine Pflicht dazu kontraproduktiv sei.
Fundierte Berichterstattung: Chance auf Verständigung
Wer eine fundierte Berichterstattung lesen möchten, sei verwiesen auf Matthias Kamann von der Welt:
„Union bei Patientenverfügungen gespalten
Von Matthias Kamann
Bundestagsanhörung: Mehrheit der Fachleute gegen Einschränkung des Patientenwillens - Liberalere Gruppen wollen Verständigung suchen
Berlin - Die Kanzlerin hat sich festgelegt .... " Siehe: www.welt.de/welt_
Vorschnelle Meldungen: Keine Einigung möglich
Wer selbst nicht vor Ort war und nur von Meldungen informiert wurde, die schon am Morgen vor dem Ereignis (!) in die Welt gesetzt wurden, musste einen falschen Eindruck erhalten.
Der Deutschlandfunk meldete am 4.3. zur Expertenanhörung über das Thema Patientenverfügungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
„ Zypries: Derzeit keine Einigung bei Patientenverfügung möglich ... Dazu seien die Differenzen der drei interfraktionellen Vorschläge in der Frage des Selbstbestimmungsrechts zu groß. ... "
Das Ärzteblatt nahm die Meldung auf:
„ Für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist keine baldige Entscheidung in Sicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht kaum Chancen ... " www.aerztezeitung.de/politik
Etliche haben ins gleiche Horn gestoßen. So meint auch openpr.de:
„ ... Die ersten Pressemeldung nach der Sitzung verheißen allerdings nichts Gutes: Allen voran unsere Bundesjustizministerin ist eher skeptisch..." http://www.openpr.de/news/288162/Patien ... tlich.html
Also weitere heillose Zerstrittenheit und Unmöglichkeit einer Einigung nach der Sitzung im Rechtsausschuss? Redaktionsmitglieder des PV-Newsletters gewannen einen anderen Eindruck - auch in Gesprächen am Rande mit einigen Experten und Abgeordneten.
Das Zustandekommens dieser Tendenz lässt sich zurückverfolgen: Festzustellen ist zunächst, dass das Zypries-Interview im Deutschlandfunk am Morgen v o r der Anhörung stattfand und sich zudem der entsprechende Wortlaut anders anhört: Zwar dämpft Zypries zu große Hoffnungen auf eine baldige Fusionslösung der beiden liberalen Ansätze von Stünker und Zöller. Die Unmöglichkeit einer Einigung bezieht sie aber - was niemanden verwundern kann - eindeutig auf ein Zusammengehen mit der Bosbach-Gruppe.
Hintergrund der verfehlten „Zypries-Meldung" ist die folgende Passage des Interviews mit Silvia Engels im Deutschlandradio am Morgen (!) des 4.3.:
„ ... Engels: Schauen wir auf den Hauptkonflikt: Es gibt den Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Stünker, den auch Sie wie viele Parlamentarier von SPD, FDP, Linken und Grünen u nterstützen. ...Im wohl schärfsten Gegensatz dazu steht der Entwurf um den Unionspolitiker Bosbach, der sieht verbindliche Patientenverfügungen nur vor, wenn eine unheilbare, tödliche Erkrankung bereits in einem Endstadium vorliegt oder aber, wenn die Patientenverfügung nach umfassender ärztlicher und rechtlicher Beratung notariell beglaubigt wird. Sehen Sie Einigungschancen zwischen diesen Entwürfen?
Zypries: Ehrlich gesagt, nein, weil die Differenz zwischen der Frage des Geltungsbereichs der Patientenverfügung doch sehr, sehr groß ist. Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich sage, der Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht, und dieses Selbstbestimmungsrecht erkennt der Staat an in jeder Phase seines Lebens. Das ist unser Entwurf, der Stünker-Entwurf. Oder ob ich wie Herr Bosbach sage, der Mensch kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Solange er sprechen kann und sich äußern kann ... Und dann gibt es eine bestimmte Phase seines Lebens, in dem ich ihm das Selbstbestimmungsrecht aberkenne, und dann, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat, dann darf er wieder entscheiden. Da kann ich mir, ehrlich gesagt, keinen Kompromiss vorstellen. .... "
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/928728/
Wenn Sie sich selbst ein Bild von der Expertenanhörung (4 ½ Stunden) machen möchten: http://www.bundestag.de/aktuell/tv
Quelle: Mitteilung vom 6.3.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Dass es „um Angst geht, sowohl bei Patienten wie bei Ärzte", damit eröffnete der Palliativmediziner Prof. Dr. G. D. Borasio die fünfstündige Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch. Ärzte hätten Angst, wegen unterlassener Hilfeleistung am Lebensende juristisch belangt zu werden. Daher würden oft noch Behandlungen durchgeführt, die medizinisch nicht mehr indiziert wären. Dem soll durch gesetzliche Klarstellung entgegengewirkt werden.
Die neun Experten - alle männlich ! - waren paritätisch von den drei Gruppen, welche die drei unterschiedlichen Gesetzentwürfe vertreten, benannt worden. Einigkeit bestand in zwei Punkten:
1. dass eine ärztliche Beratung vor Abfassung einer Patientenverfügung von großem Vorteil und daher wünschenswert sei,
2. dass eine notarielle Beurkundung überflüssig und verfassungsrechtlich nicht haltbar sein (da sie keinen sachgerechten Nutzen habe, sogar hinderlich sei und damit zur Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes nicht zumutbar sei).
Aus Gründen des Lebenschutzes den in Patientenverfügungen klar geäußerten Willen des Betroffenen zu missachten, wurde mehrheitlich ebenfalls als grundgesetzwidriger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen. Ebenso deutlich fiel das Plädoyer der Experten für den Dialog zwischen Ärzten, Bevollmächtigtem bzw. Betreuer sowie Angehörigen aus sowie für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Ausdrücklich riefen mehrere Sachverständige die Abgeordneten auf, einen Konsens der Entwürfe Stünker und Zöller zu suchen. Eine qualifizierte medizinische Beratung vor einer Patientenverfügung sollte ins Gesetzt aufgenommen werden, aber nur als »Soll«-Vorschrift, weil eine Pflicht dazu kontraproduktiv sei.
Fundierte Berichterstattung: Chance auf Verständigung
Wer eine fundierte Berichterstattung lesen möchten, sei verwiesen auf Matthias Kamann von der Welt:
„Union bei Patientenverfügungen gespalten
Von Matthias Kamann
Bundestagsanhörung: Mehrheit der Fachleute gegen Einschränkung des Patientenwillens - Liberalere Gruppen wollen Verständigung suchen
Berlin - Die Kanzlerin hat sich festgelegt .... " Siehe: www.welt.de/welt_
Vorschnelle Meldungen: Keine Einigung möglich
Wer selbst nicht vor Ort war und nur von Meldungen informiert wurde, die schon am Morgen vor dem Ereignis (!) in die Welt gesetzt wurden, musste einen falschen Eindruck erhalten.
Der Deutschlandfunk meldete am 4.3. zur Expertenanhörung über das Thema Patientenverfügungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
„ Zypries: Derzeit keine Einigung bei Patientenverfügung möglich ... Dazu seien die Differenzen der drei interfraktionellen Vorschläge in der Frage des Selbstbestimmungsrechts zu groß. ... "
Das Ärzteblatt nahm die Meldung auf:
„ Für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ist keine baldige Entscheidung in Sicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht kaum Chancen ... " www.aerztezeitung.de/politik
Etliche haben ins gleiche Horn gestoßen. So meint auch openpr.de:
„ ... Die ersten Pressemeldung nach der Sitzung verheißen allerdings nichts Gutes: Allen voran unsere Bundesjustizministerin ist eher skeptisch..." http://www.openpr.de/news/288162/Patien ... tlich.html
Also weitere heillose Zerstrittenheit und Unmöglichkeit einer Einigung nach der Sitzung im Rechtsausschuss? Redaktionsmitglieder des PV-Newsletters gewannen einen anderen Eindruck - auch in Gesprächen am Rande mit einigen Experten und Abgeordneten.
Das Zustandekommens dieser Tendenz lässt sich zurückverfolgen: Festzustellen ist zunächst, dass das Zypries-Interview im Deutschlandfunk am Morgen v o r der Anhörung stattfand und sich zudem der entsprechende Wortlaut anders anhört: Zwar dämpft Zypries zu große Hoffnungen auf eine baldige Fusionslösung der beiden liberalen Ansätze von Stünker und Zöller. Die Unmöglichkeit einer Einigung bezieht sie aber - was niemanden verwundern kann - eindeutig auf ein Zusammengehen mit der Bosbach-Gruppe.
Hintergrund der verfehlten „Zypries-Meldung" ist die folgende Passage des Interviews mit Silvia Engels im Deutschlandradio am Morgen (!) des 4.3.:
„ ... Engels: Schauen wir auf den Hauptkonflikt: Es gibt den Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Stünker, den auch Sie wie viele Parlamentarier von SPD, FDP, Linken und Grünen u nterstützen. ...Im wohl schärfsten Gegensatz dazu steht der Entwurf um den Unionspolitiker Bosbach, der sieht verbindliche Patientenverfügungen nur vor, wenn eine unheilbare, tödliche Erkrankung bereits in einem Endstadium vorliegt oder aber, wenn die Patientenverfügung nach umfassender ärztlicher und rechtlicher Beratung notariell beglaubigt wird. Sehen Sie Einigungschancen zwischen diesen Entwürfen?
Zypries: Ehrlich gesagt, nein, weil die Differenz zwischen der Frage des Geltungsbereichs der Patientenverfügung doch sehr, sehr groß ist. Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich sage, der Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht, und dieses Selbstbestimmungsrecht erkennt der Staat an in jeder Phase seines Lebens. Das ist unser Entwurf, der Stünker-Entwurf. Oder ob ich wie Herr Bosbach sage, der Mensch kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Solange er sprechen kann und sich äußern kann ... Und dann gibt es eine bestimmte Phase seines Lebens, in dem ich ihm das Selbstbestimmungsrecht aberkenne, und dann, wenn die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat, dann darf er wieder entscheiden. Da kann ich mir, ehrlich gesagt, keinen Kompromiss vorstellen. .... "
Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/928728/
Wenn Sie sich selbst ein Bild von der Expertenanhörung (4 ½ Stunden) machen möchten: http://www.bundestag.de/aktuell/tv
Quelle: Mitteilung vom 6.3.2009
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„Verfehlte“ Meldung?
Der Unterzeichnende möchte hier die Gelegenheit nutzen, mit Blick auf die vorstehende Meldung auf Folgendes hinzuweisen:
Die Äußerung von der Bundesjustizministerin im Interview mit dem Deutschlandrundfunk offenbart selbstverständlich die Skepsis darüber, ob es bei der jetzigen Konstellation prinzipiell möglich ist, zu einem Konsens zu gelangen. Die Vorstellungen lagen und liegen vor, während und sicherlich auch nach der Anhörung im Rechtsausschuss so weit auseinander, dass wir nur darauf hoffen können, dass sich alle Beteiligten auf das besinnen, was gefordert ist: das vollständige und vorbehaltlose Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht.
Eine fundierte Berichterstattung in den Medien anzumahnen, ist durchaus redlich, wenngleich wir doch alle wissen, dass der Kulturkampf um die Würde des Menschen auch Begehrlichkeiten wach werden lässt, die weit über den Diskurs als solchen hinausragen. Die Medien stellen sich daher gerne in den „Dienst“ der Heerscharen verschiedener „Sterbekulturen“ und nicht selten offenbaren sich dann in der Berichterstattung und natürlich auch in mit prominenten Zeitgenossen besetzten Talkrunden Visionen von einem gesellschaftlich akzeptierten Sterben, in der die Rolle des Einzelnen kaum noch eine nennenswerte Rolle zu spielen scheint.
Hier darüber zu spekulieren, ob und welchen Bedeutungsgehalt wir nun in concreto den Äußerungen unserer Bundesjustizministerin beimessen wollen, dürfte m.E. von nachrangiger Bedeutung sein, zumal in einem sog. „Superwahljahr“. Die Skepsis an einer alsbaldigen Lösung ist jedenfalls unüberhörbar und mit Verlaub – dies liegt auch im Interesse mächtiger gesellschaftlicher Gruppen, die sich zu einem „Ethik-Kartell“ zusammengeschlossen haben.
An der Verbindlichkeit patientenautonomer Verfügungen besteht de jure seit Jahrzehnten kein ernsthafter Zweifel, wobei auch immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass hier der Gesetzgeber zur Tat schreiten müsse (Stichwort: Vorbehalt des Gesetzes). Auch wenn dieser Befund gezogen werden kann, haben es immer wieder gesellschaftliche – freilich in einem besonderen Maße konservative – Kräfte verstanden, „Skepsis“ – man könnte auch meinen Ängste und Schrecken – zu verbreiten und von daher ist eine Berichterstattung weder „vorschnell“ noch wird ins „gleiche Horn“ gestoßen.
Die mediale Präsenz der Diskutanten zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ihre „Botschaften“ verkünden können und die letzten Jahren unzähliger und zäher Debatten dürfte Anlass genug sein, vor, während und nach der Sitzung des Rechtsausschuss eher skeptisch in die Zukunft zu schauen.
Freilich – sollte das Gesetz nicht kommen, käme diese eine Insolvenzerklärung allen ersten Ranges der politisch Verantwortlichen gleich. Vielleicht aber scheitert der ohne Frage mögliche Kompromiss an dem schlichten, aber deswegen nicht wenig bedeutenden Umstand, dass hier im „stillen Kämmerlein“ entgegen allen Beteuerungen der Fraktionszwang doch eine Rolle spielt und jeder der Parteien für sich einen „Erfolg“ verbuchen möchte, letztlich die Freiheit – alternativ dazu das „Leben“ - der Wählerinnen und Wähler gesichert zu haben.
Lutz Barth
Die Äußerung von der Bundesjustizministerin im Interview mit dem Deutschlandrundfunk offenbart selbstverständlich die Skepsis darüber, ob es bei der jetzigen Konstellation prinzipiell möglich ist, zu einem Konsens zu gelangen. Die Vorstellungen lagen und liegen vor, während und sicherlich auch nach der Anhörung im Rechtsausschuss so weit auseinander, dass wir nur darauf hoffen können, dass sich alle Beteiligten auf das besinnen, was gefordert ist: das vollständige und vorbehaltlose Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht.
Eine fundierte Berichterstattung in den Medien anzumahnen, ist durchaus redlich, wenngleich wir doch alle wissen, dass der Kulturkampf um die Würde des Menschen auch Begehrlichkeiten wach werden lässt, die weit über den Diskurs als solchen hinausragen. Die Medien stellen sich daher gerne in den „Dienst“ der Heerscharen verschiedener „Sterbekulturen“ und nicht selten offenbaren sich dann in der Berichterstattung und natürlich auch in mit prominenten Zeitgenossen besetzten Talkrunden Visionen von einem gesellschaftlich akzeptierten Sterben, in der die Rolle des Einzelnen kaum noch eine nennenswerte Rolle zu spielen scheint.
Hier darüber zu spekulieren, ob und welchen Bedeutungsgehalt wir nun in concreto den Äußerungen unserer Bundesjustizministerin beimessen wollen, dürfte m.E. von nachrangiger Bedeutung sein, zumal in einem sog. „Superwahljahr“. Die Skepsis an einer alsbaldigen Lösung ist jedenfalls unüberhörbar und mit Verlaub – dies liegt auch im Interesse mächtiger gesellschaftlicher Gruppen, die sich zu einem „Ethik-Kartell“ zusammengeschlossen haben.
An der Verbindlichkeit patientenautonomer Verfügungen besteht de jure seit Jahrzehnten kein ernsthafter Zweifel, wobei auch immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass hier der Gesetzgeber zur Tat schreiten müsse (Stichwort: Vorbehalt des Gesetzes). Auch wenn dieser Befund gezogen werden kann, haben es immer wieder gesellschaftliche – freilich in einem besonderen Maße konservative – Kräfte verstanden, „Skepsis“ – man könnte auch meinen Ängste und Schrecken – zu verbreiten und von daher ist eine Berichterstattung weder „vorschnell“ noch wird ins „gleiche Horn“ gestoßen.
Die mediale Präsenz der Diskutanten zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ihre „Botschaften“ verkünden können und die letzten Jahren unzähliger und zäher Debatten dürfte Anlass genug sein, vor, während und nach der Sitzung des Rechtsausschuss eher skeptisch in die Zukunft zu schauen.
Freilich – sollte das Gesetz nicht kommen, käme diese eine Insolvenzerklärung allen ersten Ranges der politisch Verantwortlichen gleich. Vielleicht aber scheitert der ohne Frage mögliche Kompromiss an dem schlichten, aber deswegen nicht wenig bedeutenden Umstand, dass hier im „stillen Kämmerlein“ entgegen allen Beteuerungen der Fraktionszwang doch eine Rolle spielt und jeder der Parteien für sich einen „Erfolg“ verbuchen möchte, letztlich die Freiheit – alternativ dazu das „Leben“ - der Wählerinnen und Wähler gesichert zu haben.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht
Patientenverfügung: "Ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht" -
"Das Parlament" Interview mit dem Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 09. März 2009)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –
Der Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, mischt sich in die Debatte um Patientenverfügungen ein. Er befürwortet im Interview mit „Das Parlament“ einen Mix aus den beiden Gesetzesentwürfen der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) und Joachim Stünker (SPD): „Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. Die Gruppe um Wolfgang Bosbach hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Patienten die Konsequenzen ihrer Verfügung kennen. Beim Entwurf von Joachim Stünker gefällt mir, dass auf die notarielle Beurkundungspflicht verzichtet wird.“
Zum Thema Sterbehilfe mahnt Brysch größeren politischen Handlungswillen an: Es helfe nicht, wenn am Sonntag eine schöne Rede gegen aktive Sterbehilfe gehalten werde und am Montag nichts mehr davon da sei. Brysch weiter: „Machen wir uns nichts vor: Ein Patientenverfügungsgesetz und das Beibehalten des Euthanasie-Verbotes laufen ins Leere, wenn die politischen Akteure nicht erkennen, dass die Menschen in Deutschland weniger Angst vor den letzten zwei Tagen als vor den letzten drei Jahren ihres Lebens haben.“
Der Stiftungschef fordert daher: „Noch ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht. Wir brauchen ein hospizlich-palliatives Konzept, das überall greift, wo gestorben wird – und das sind zu 75 Prozent Altenpflegeheime und Krankenhäuser.“
Das Interview im Wortlaut:
Seit geraumer Zeit berät der Bundestag über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Welchem der drei vorliegenden Gesetzentwürfe neigt die Deutsche Hospiz Stiftung zu?
Brysch: Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. Die Gruppe um Wolfgang Bosbach hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Patienten die Konsequenzen ihrer Verfügung kennen. Beim Entwurf von Joachim Stünker gefällt mir, dass auf die notarielle Beurkundungspflicht verzichtet wird. Wir begrüßen, dass sich beide Entwürfe in der Frage der Ermittlung des mutmaßlichen Willens angenähert haben. Auch nach einem Patientenverfügungsgesetz werden die meisten Menschen keine Patientenverfügung haben, sondern eine, die für den vorliegenden Krankheitsfall nicht genügend konkret sein wird. Hier erwarte ich noch Bewegung.
Sie haben den Bosbach-Entwurf kritisiert, weil darin vorgesehen ist, dass die Verfügungen unter bestimmten Umständen nicht wirksam sind, weil das Leben unbedingt zu schützen sei.
Brysch: Da hat sich im Entwurf zur ursprünglichen Fassung einiges verändert. Eine Reichweitenbeschränkung ist nicht praxistauglich und verfassungsrechtlich hoch bedenklich. Lebensschutz schließt das Selbstbestimmungsrecht nicht aus. Vielmehr geht es darum, beides miteinander zu vereinen, denn die Grundrechte sind untrennbar.
Was halten Sie vom Entwurf von Wolfgang Zöller und anderen, nach dem Verfügungen auch gelten sollen, wenn sie nicht schriftlich niedergelegt wurden?
Brysch: Die Gruppe Zöller / Faust will den „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer am Patientenbett. Ein Dialog ohne klare Spielregeln geht allerdings schnell am Patientenwillen vorbei. Die Gruppe ist im Glauben, man brauche nur die derzeitige Praxis und die zentrale Rolle des Arztes zu stärken. Leider ist das nicht so. Vielmehr hängt es vom Gerichtsbezirk ab, wie beispielsweise über künstliche Ernährung entschieden wird. Mir macht Sorge, dass die Gruppe verkennen könnte, dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter in diesen Fragen zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden.
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat im Jahr 2008 rund 6.500 Menschen beim Verfassen ihrer Patientenverfügung beraten. Neun Millionen Menschen haben eine solche. Was ist ihr wichtigstes Anliegen?
Brysch: Sie haben Angst davor, einer Medizintechnik machtlos ausgesetzt zu sein. Doch Angst ist ein schlechter Berater. Schließlich erkennen viele erst durch die Beratung, dass die zentralen Fragen etwa der künstlichen Ernährung kaum ein Thema der Intensivmedizin sind, sondern der Pflege.
Woher kommt die Sorge, dass der Patientenwille im Sterben nicht zählt?
Brysch: In unserem Gesundheitssystem entscheidet nicht der Patient über die Therapie, sondern der Leistungserbringer – also Arzt oder Krankenhaus. Die Gesetze wurden geschaffen, um Leistungen abzurechnen, die von Ärzten und Krankenkassen festgelegt werden. Wir als Zahler sind nur insofern beteiligt, als dass wir monatlich unsere Krankenkassenbeiträge abführen. Gerade bei chronisch Kranken, die besonders aufgeklärt sind, erleben wir, dass das System auf ihre Wünsche nur wenig hört. Sie gelten als unbequeme Patienten.
Wird auf deren Wünsche am Lebensende so wenig gehört, weil Sterben so teuer ist?
Brysch: Das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn mit dem Sterben kann man gutes Geld verdienen. Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik kostet jährlich ungefähr 240 Milliarden Euro. Ungefähr die Hälfte dieses Budgets wird für Menschen ausgegeben, die sich in ihren letzten zwölf Lebensmonaten befinden. In der Regel wird ein solcher Mensch fünf Mal in ein Krankenhaus eingewiesen und wieder entlassen. Das ist für die Leistungserbringer hoch profitabel, nutzt aber den Schwerstkranken und Sterbenden wenig.
Warum?
Brysch: Weil es am Bedarf der Betroffenen vorbeigeht. Das System honoriert die Heilung, beispielsweise durch die Fallpauschalen in Krankenhäusern. Die Schwerstkranken und Sterbenden brauchen aber Begleitung. Der Mensch am Lebensende hat viele Krankheiten und Symptome. Hier wäre also nicht Heilung sondern professionelle Linderung wichtig – Ganzheitlichkeit also, die leider verloren geht
Was müsste verändert werden?
Brysch: Als Patientenvertreter geht es uns nicht darum, neue Leuchttürme auf kleinen Inseln zu bauen. Noch ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht. Wir brauchen ein hospizlich-palliatives Konzept, das überall greift, wo gestorben wird – und das sind zu 75 Prozent Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Es geht darum, das Leiden so zu mindern, dass eine gute letzte Zeit möglich ist. Der Gesetzgeber hat 2007 den Leistungsanspruch für eine spezielle „Palliativ Care“-Versorgung definiert. Es sollten 330 Teams in Deutschland gegründet werden, die zuhause und in Pflegeheimen Menschen mit schwersten Symptomen begleiteten. Dafür wurden bis Ende 2008 rund 210 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis heute gibt es nicht einmal eine Handvoll Dienste, die so etwas anbieten.
Ist es die Angst, nicht gut versorgt zu werden, die dazu führt, dass dubiose Angebote wie die nun eingestellte Sterbehilfe des Roger Kusch angenommen werden?
Brysch: Ja. Es hilft nicht, wenn am Sonntag eine schöne Rede gegen aktive Sterbehilfe gehalten wird und am Montag nichts mehr davon da ist. Machen wir uns nichts vor: Ein Patientenverfügungsgesetz und das Beibehalten des Euthanasie-Verbotes laufen ins Leere, wenn die politischen Akteure nicht erkennen, dass die Menschen in Deutschland weniger Angst vor den letzten zwei Tagen als vor den letzten drei Jahren ihres Lebens haben. Offenbar reicht heute allein die Angst vor Pflegebedürftigkeit aus, sich dem System entziehen zu wollen.
Ist diese Angst berechtigt?
Brysch: Stellen Sie sich vor, Sie sind pflegebedürftig und liegen mit einem fremden Menschen in einem Zimmer. Dort sagt ihnen ein Pfleger, der überfordert ist, weil er 24 Menschen versorgen muss, Sie sollen in die Windeln machen, weil er keine Zeit habe. Oder Ihnen wird eine Magensonde gelegt, weil keine Zeit ist, Ihnen das Essen in Ihrem Schluckrhythmus zu reichen. Das ist demütigend. Im Tierschutzgesetz ist es Vorschrift, mit jedem Hund einmal täglich ins Freie zu gehen – mir erzählen Angehörige oder Pflegekräfte, dass Patienten in einer Woche nicht einmal an der frischen Luft waren.
Seit einiger Zeit sorgt der Fall des demenzkranken Schriftstellers Walter Jens für Aufsehen. Sein Sohn sagt, Jens habe einmal erklärt, nur ein „selbstbestimmtes Leben“ führen zu wollen. Ist das nicht das Hauptproblem – dass wir vorher nicht wissen, wie ein Leben unter bestimmten Umständen sein wird?
Brysch: Walter Jens ist ein Paradebeispiel dafür, worauf ein Patientenverfügungsgesetz eine Antwort geben muss. Nämlich auf die entscheidende Frage, wie der mutmaßliche Wille ermittelt wird. Wie kann ich den Willen von Patienten ermitteln, die keine Verfügung haben? Willensäußerungen von vor 14 Jahren dürfen da keine Rolle spielen, sie sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Größte Vorsicht ist bei den „allgemeinen Wertvorstellungen“ geboten – übrigens eine sehr unglückliche Formulierung des BGH. Die drei Entwürfe halten für das Schicksal von Walter Jens unterschiedliche Antworten parat. Bauen wir also eine Brücke im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes und des Integritätsschutzes.
Das Interview führte Susanne Kailitz.
Eugen Brysch ist Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Organisation vertritt seit 1996 die Belange Schwerstkranker und Sterbender gegenüber Politik, Krankenkassen und Leistungserbringern. Der Leitspruch der Stiftung lautet: „Weil Sterben auch Leben ist.“
Quelle: Pressemitteilung vom 8.3.2009
Herausgeber: Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - Fernsehen
Dorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/ ... 03062.html
"Das Parlament" Interview mit dem Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 09. März 2009)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –
Der Chef der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, mischt sich in die Debatte um Patientenverfügungen ein. Er befürwortet im Interview mit „Das Parlament“ einen Mix aus den beiden Gesetzesentwürfen der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) und Joachim Stünker (SPD): „Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. Die Gruppe um Wolfgang Bosbach hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Patienten die Konsequenzen ihrer Verfügung kennen. Beim Entwurf von Joachim Stünker gefällt mir, dass auf die notarielle Beurkundungspflicht verzichtet wird.“
Zum Thema Sterbehilfe mahnt Brysch größeren politischen Handlungswillen an: Es helfe nicht, wenn am Sonntag eine schöne Rede gegen aktive Sterbehilfe gehalten werde und am Montag nichts mehr davon da sei. Brysch weiter: „Machen wir uns nichts vor: Ein Patientenverfügungsgesetz und das Beibehalten des Euthanasie-Verbotes laufen ins Leere, wenn die politischen Akteure nicht erkennen, dass die Menschen in Deutschland weniger Angst vor den letzten zwei Tagen als vor den letzten drei Jahren ihres Lebens haben.“
Der Stiftungschef fordert daher: „Noch ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht. Wir brauchen ein hospizlich-palliatives Konzept, das überall greift, wo gestorben wird – und das sind zu 75 Prozent Altenpflegeheime und Krankenhäuser.“
Das Interview im Wortlaut:
Seit geraumer Zeit berät der Bundestag über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Welchem der drei vorliegenden Gesetzentwürfe neigt die Deutsche Hospiz Stiftung zu?
Brysch: Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. Die Gruppe um Wolfgang Bosbach hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Patienten die Konsequenzen ihrer Verfügung kennen. Beim Entwurf von Joachim Stünker gefällt mir, dass auf die notarielle Beurkundungspflicht verzichtet wird. Wir begrüßen, dass sich beide Entwürfe in der Frage der Ermittlung des mutmaßlichen Willens angenähert haben. Auch nach einem Patientenverfügungsgesetz werden die meisten Menschen keine Patientenverfügung haben, sondern eine, die für den vorliegenden Krankheitsfall nicht genügend konkret sein wird. Hier erwarte ich noch Bewegung.
Sie haben den Bosbach-Entwurf kritisiert, weil darin vorgesehen ist, dass die Verfügungen unter bestimmten Umständen nicht wirksam sind, weil das Leben unbedingt zu schützen sei.
Brysch: Da hat sich im Entwurf zur ursprünglichen Fassung einiges verändert. Eine Reichweitenbeschränkung ist nicht praxistauglich und verfassungsrechtlich hoch bedenklich. Lebensschutz schließt das Selbstbestimmungsrecht nicht aus. Vielmehr geht es darum, beides miteinander zu vereinen, denn die Grundrechte sind untrennbar.
Was halten Sie vom Entwurf von Wolfgang Zöller und anderen, nach dem Verfügungen auch gelten sollen, wenn sie nicht schriftlich niedergelegt wurden?
Brysch: Die Gruppe Zöller / Faust will den „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer am Patientenbett. Ein Dialog ohne klare Spielregeln geht allerdings schnell am Patientenwillen vorbei. Die Gruppe ist im Glauben, man brauche nur die derzeitige Praxis und die zentrale Rolle des Arztes zu stärken. Leider ist das nicht so. Vielmehr hängt es vom Gerichtsbezirk ab, wie beispielsweise über künstliche Ernährung entschieden wird. Mir macht Sorge, dass die Gruppe verkennen könnte, dass sich sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter in diesen Fragen zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand befinden.
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat im Jahr 2008 rund 6.500 Menschen beim Verfassen ihrer Patientenverfügung beraten. Neun Millionen Menschen haben eine solche. Was ist ihr wichtigstes Anliegen?
Brysch: Sie haben Angst davor, einer Medizintechnik machtlos ausgesetzt zu sein. Doch Angst ist ein schlechter Berater. Schließlich erkennen viele erst durch die Beratung, dass die zentralen Fragen etwa der künstlichen Ernährung kaum ein Thema der Intensivmedizin sind, sondern der Pflege.
Woher kommt die Sorge, dass der Patientenwille im Sterben nicht zählt?
Brysch: In unserem Gesundheitssystem entscheidet nicht der Patient über die Therapie, sondern der Leistungserbringer – also Arzt oder Krankenhaus. Die Gesetze wurden geschaffen, um Leistungen abzurechnen, die von Ärzten und Krankenkassen festgelegt werden. Wir als Zahler sind nur insofern beteiligt, als dass wir monatlich unsere Krankenkassenbeiträge abführen. Gerade bei chronisch Kranken, die besonders aufgeklärt sind, erleben wir, dass das System auf ihre Wünsche nur wenig hört. Sie gelten als unbequeme Patienten.
Wird auf deren Wünsche am Lebensende so wenig gehört, weil Sterben so teuer ist?
Brysch: Das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn mit dem Sterben kann man gutes Geld verdienen. Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik kostet jährlich ungefähr 240 Milliarden Euro. Ungefähr die Hälfte dieses Budgets wird für Menschen ausgegeben, die sich in ihren letzten zwölf Lebensmonaten befinden. In der Regel wird ein solcher Mensch fünf Mal in ein Krankenhaus eingewiesen und wieder entlassen. Das ist für die Leistungserbringer hoch profitabel, nutzt aber den Schwerstkranken und Sterbenden wenig.
Warum?
Brysch: Weil es am Bedarf der Betroffenen vorbeigeht. Das System honoriert die Heilung, beispielsweise durch die Fallpauschalen in Krankenhäusern. Die Schwerstkranken und Sterbenden brauchen aber Begleitung. Der Mensch am Lebensende hat viele Krankheiten und Symptome. Hier wäre also nicht Heilung sondern professionelle Linderung wichtig – Ganzheitlichkeit also, die leider verloren geht
Was müsste verändert werden?
Brysch: Als Patientenvertreter geht es uns nicht darum, neue Leuchttürme auf kleinen Inseln zu bauen. Noch ein paar Hospize mehr lösen das Problem nicht. Wir brauchen ein hospizlich-palliatives Konzept, das überall greift, wo gestorben wird – und das sind zu 75 Prozent Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Es geht darum, das Leiden so zu mindern, dass eine gute letzte Zeit möglich ist. Der Gesetzgeber hat 2007 den Leistungsanspruch für eine spezielle „Palliativ Care“-Versorgung definiert. Es sollten 330 Teams in Deutschland gegründet werden, die zuhause und in Pflegeheimen Menschen mit schwersten Symptomen begleiteten. Dafür wurden bis Ende 2008 rund 210 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis heute gibt es nicht einmal eine Handvoll Dienste, die so etwas anbieten.
Ist es die Angst, nicht gut versorgt zu werden, die dazu führt, dass dubiose Angebote wie die nun eingestellte Sterbehilfe des Roger Kusch angenommen werden?
Brysch: Ja. Es hilft nicht, wenn am Sonntag eine schöne Rede gegen aktive Sterbehilfe gehalten wird und am Montag nichts mehr davon da ist. Machen wir uns nichts vor: Ein Patientenverfügungsgesetz und das Beibehalten des Euthanasie-Verbotes laufen ins Leere, wenn die politischen Akteure nicht erkennen, dass die Menschen in Deutschland weniger Angst vor den letzten zwei Tagen als vor den letzten drei Jahren ihres Lebens haben. Offenbar reicht heute allein die Angst vor Pflegebedürftigkeit aus, sich dem System entziehen zu wollen.
Ist diese Angst berechtigt?
Brysch: Stellen Sie sich vor, Sie sind pflegebedürftig und liegen mit einem fremden Menschen in einem Zimmer. Dort sagt ihnen ein Pfleger, der überfordert ist, weil er 24 Menschen versorgen muss, Sie sollen in die Windeln machen, weil er keine Zeit habe. Oder Ihnen wird eine Magensonde gelegt, weil keine Zeit ist, Ihnen das Essen in Ihrem Schluckrhythmus zu reichen. Das ist demütigend. Im Tierschutzgesetz ist es Vorschrift, mit jedem Hund einmal täglich ins Freie zu gehen – mir erzählen Angehörige oder Pflegekräfte, dass Patienten in einer Woche nicht einmal an der frischen Luft waren.
Seit einiger Zeit sorgt der Fall des demenzkranken Schriftstellers Walter Jens für Aufsehen. Sein Sohn sagt, Jens habe einmal erklärt, nur ein „selbstbestimmtes Leben“ führen zu wollen. Ist das nicht das Hauptproblem – dass wir vorher nicht wissen, wie ein Leben unter bestimmten Umständen sein wird?
Brysch: Walter Jens ist ein Paradebeispiel dafür, worauf ein Patientenverfügungsgesetz eine Antwort geben muss. Nämlich auf die entscheidende Frage, wie der mutmaßliche Wille ermittelt wird. Wie kann ich den Willen von Patienten ermitteln, die keine Verfügung haben? Willensäußerungen von vor 14 Jahren dürfen da keine Rolle spielen, sie sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Größte Vorsicht ist bei den „allgemeinen Wertvorstellungen“ geboten – übrigens eine sehr unglückliche Formulierung des BGH. Die drei Entwürfe halten für das Schicksal von Walter Jens unterschiedliche Antworten parat. Bauen wir also eine Brücke im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes und des Integritätsschutzes.
Das Interview führte Susanne Kailitz.
Eugen Brysch ist Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Organisation vertritt seit 1996 die Belange Schwerstkranker und Sterbender gegenüber Politik, Krankenkassen und Leistungserbringern. Der Leitspruch der Stiftung lautet: „Weil Sterben auch Leben ist.“
Quelle: Pressemitteilung vom 8.3.2009
Herausgeber: Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - Fernsehen
Dorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/ ... 03062.html
Debatte ueber Patientenverfügungen
Debatte ueber Patientenverfuegungen: Uneinigkeit bei Expertenanhoerung im Rechtsausschuss des Bundestages
Berlin (ALfA). In einer oeffentlichen Anhoerung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Maerz diskutierten neun Sachverstaendige ueber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Wie diese Regelungen konkret aussehen sollen, ist allerdings nach wie vor umstritten. Die nahezu einhellige Meinung der geladenen Experten war, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist. Gegenteilige Forderungen der BundesAerztekammer wiesen sie zurueck. Zudem forderten Mediziner die Staerkung der Palliativmedizin.
In der Anhoerung aeusserten sich die Fachleute zu drei fraktionsuebergreifenden Gesetzentwuerfen und einem Antrag der FDP-Fraktion, die dem Bundestag zurzeit vorliegen. Umstritten sind dabei vor allem der Grad der Verbindlichkeit und die Reichweite einer Patientenverfuegung. Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stuenker (SPD) betont dabei das Selbstbestimmungsrecht. Das Konzept einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) sieht dagegen je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor und setzt zudem auf aerztliche und rechtliche Beratung. Nach dem Vorschlag einer Gruppe um Wolfgang Zoeller (CSU) sollen dagegen Verfuegungen grundsaetzlich verbindlich sein. Dabei wird die Rolle des Arztes als Entscheider betont. Bei der Expertenanhoerung zeichnete sich keine eindeutige Favorisierung der Entwuerfe ab. Zu allen Vorschlaegen gab es Forderungen nach Korrekturen. Umstritten blieb auch eine Absolutsetzung der Selbstbestimmung des Einzelnen. Auch in vorangegangenen Debatten der letzten fuenf Jahre, zuletzt in einer Debatte Ende Januar (siehe ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009), konnte bisher keine Einigung ueber eine rechtliche Regelung von Patientenverfuegungen erzielt werden. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vor der Anhoerung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode mit den Bundestagswahlen im September ohne eine Regelung fuer Patientenverfuegungen enden koenne. Man muesse im Bundestag, falls keine Einigung zwischen den Entwuerfen zustande kommt, "sehr genau ueberlegen", ob man auf jeden Fall abstimmen sollte, erklaerte Zypries. Im Moment komme man mit der aktuellen Rechtslage durchaus zurecht.
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, forderte nach der Anhoerung eine klare Entscheidung zu Gunsten eines Patientenverfuegungsgesetzes zu treffen. Die Anhoerung im Rechtsauschuss habe gezeigt, dass alle Argumente auf dem Tisch liegen. "Wir brauchen jetzt den politischen Gestaltungswillen, um die positiven Ansaetze der verschiedenen Entwuerfe im Sinne eines praxistauglichen und guten Patientenverfuegungsgesetzes zusammenzufuehren", erklaerte Brysch in einer Pressemitteilung vom 4. Maerz. "Kein Entwurf verfuegt bislang ueber die noetige Mehrheit. Um zu einem Gesetz zu kommen, muss eine Bruecke gebaut werden zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Integritaetsschutz", so seine Forderung. Denn es sei klar, dass die augenblickliche Rechtslage undurchschaubar und widerspruechlich sei. Sowohl Patienten als auch Aerzte und Richter befaenden sich zurzeit "im ethischen und juristischen Treibsand."
Der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, hatte dagegen unmittelbar vor der Anhoerung erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfuegungsgesetz abzusehen. Mit einer "Verrechtlichung des Sterbens" sei niemandem gedient. "Der Gesetzgeber solle sich deshalb darauf beschraenken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfuegung klarzustellen", erklaerte Hoppe in einer Pressemitteilung. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwuerfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zoeller und Faust den Vorstellungen der Aerzteschaft am naechsten, betonte der Aerztekammerpraesident. Der in einer Patientenverfuegung geaeusserte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfiehlt die Aerztekammer Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfuegung das Gespraech mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen und eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfuegung und der darin erklaerte Wille besprochen wurden. "Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmaechtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklaert. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfuegenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmasslichen Willens mitwirkt", sagte Hoppe.
Weitere Informationen:
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfuegung befuerwortet
Neun Sachverstaendige aeusserten sich zu drei Gesetzentwuerfen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.03.09
Dort gibt es alle Gesetzentwuerfe und die Stellungnahmen als Download im PDF-Format
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Patientenverfuegungen: Erneute Debatte im Deutschen Bundestag
ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 0a7e65a27f
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009
Berlin (ALfA). In einer oeffentlichen Anhoerung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 4. Maerz diskutierten neun Sachverstaendige ueber eine gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen. Wie diese Regelungen konkret aussehen sollen, ist allerdings nach wie vor umstritten. Die nahezu einhellige Meinung der geladenen Experten war, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist. Gegenteilige Forderungen der BundesAerztekammer wiesen sie zurueck. Zudem forderten Mediziner die Staerkung der Palliativmedizin.
In der Anhoerung aeusserten sich die Fachleute zu drei fraktionsuebergreifenden Gesetzentwuerfen und einem Antrag der FDP-Fraktion, die dem Bundestag zurzeit vorliegen. Umstritten sind dabei vor allem der Grad der Verbindlichkeit und die Reichweite einer Patientenverfuegung. Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stuenker (SPD) betont dabei das Selbstbestimmungsrecht. Das Konzept einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) sieht dagegen je nach Krankheit und Krankheitsphase eine abgestufte Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor und setzt zudem auf aerztliche und rechtliche Beratung. Nach dem Vorschlag einer Gruppe um Wolfgang Zoeller (CSU) sollen dagegen Verfuegungen grundsaetzlich verbindlich sein. Dabei wird die Rolle des Arztes als Entscheider betont. Bei der Expertenanhoerung zeichnete sich keine eindeutige Favorisierung der Entwuerfe ab. Zu allen Vorschlaegen gab es Forderungen nach Korrekturen. Umstritten blieb auch eine Absolutsetzung der Selbstbestimmung des Einzelnen. Auch in vorangegangenen Debatten der letzten fuenf Jahre, zuletzt in einer Debatte Ende Januar (siehe ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009), konnte bisher keine Einigung ueber eine rechtliche Regelung von Patientenverfuegungen erzielt werden. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk vor der Anhoerung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode mit den Bundestagswahlen im September ohne eine Regelung fuer Patientenverfuegungen enden koenne. Man muesse im Bundestag, falls keine Einigung zwischen den Entwuerfen zustande kommt, "sehr genau ueberlegen", ob man auf jeden Fall abstimmen sollte, erklaerte Zypries. Im Moment komme man mit der aktuellen Rechtslage durchaus zurecht.
Der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, forderte nach der Anhoerung eine klare Entscheidung zu Gunsten eines Patientenverfuegungsgesetzes zu treffen. Die Anhoerung im Rechtsauschuss habe gezeigt, dass alle Argumente auf dem Tisch liegen. "Wir brauchen jetzt den politischen Gestaltungswillen, um die positiven Ansaetze der verschiedenen Entwuerfe im Sinne eines praxistauglichen und guten Patientenverfuegungsgesetzes zusammenzufuehren", erklaerte Brysch in einer Pressemitteilung vom 4. Maerz. "Kein Entwurf verfuegt bislang ueber die noetige Mehrheit. Um zu einem Gesetz zu kommen, muss eine Bruecke gebaut werden zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Integritaetsschutz", so seine Forderung. Denn es sei klar, dass die augenblickliche Rechtslage undurchschaubar und widerspruechlich sei. Sowohl Patienten als auch Aerzte und Richter befaenden sich zurzeit "im ethischen und juristischen Treibsand."
Der Praesident der Bundesaerztekammer, Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, hatte dagegen unmittelbar vor der Anhoerung erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfuegungsgesetz abzusehen. Mit einer "Verrechtlichung des Sterbens" sei niemandem gedient. "Der Gesetzgeber solle sich deshalb darauf beschraenken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfuegung klarzustellen", erklaerte Hoppe in einer Pressemitteilung. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwuerfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zoeller und Faust den Vorstellungen der Aerzteschaft am naechsten, betonte der Aerztekammerpraesident. Der in einer Patientenverfuegung geaeusserte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfiehlt die Aerztekammer Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfuegung das Gespraech mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen und eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfuegung und der darin erklaerte Wille besprochen wurden. "Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmaechtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklaert. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfuegenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmasslichen Willens mitwirkt", sagte Hoppe.
Weitere Informationen:
Gesetzliche Regelung zur Patientenverfuegung befuerwortet
Neun Sachverstaendige aeusserten sich zu drei Gesetzentwuerfen
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 06.03.09
Dort gibt es alle Gesetzentwuerfe und die Stellungnahmen als Download im PDF-Format
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Patientenverfuegungen: Erneute Debatte im Deutschen Bundestag
ALfA-Newsletter 03/09 vom 24.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 0a7e65a27f
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 09/09 vom 07.03.2009
Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen dauert an
Der Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen dauert an
Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber «dringend geboten», sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin. Mehr zum Thema:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=888
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 08. März 2009
Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber «dringend geboten», sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin. Mehr zum Thema:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=888
Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 08. März 2009
... gesetzliche Regelung ist unabdingbar
Medienberichte:
Interview
»Am Bedarf vorbei«
Eugen Brysch
Das Gesundheitssystem honoriert die professionelle Begleitung Sterbender nicht, so die Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung
Druckversion . Seit geraumer Zeit berät der Bundestag über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Welchem der drei vorliegenden Gesetzentwürfe neigt die Deutsche Hospiz Stiftung zu?
Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. .... (weiter lesen)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 04993.html
Bernard Bode
Friedlicher Tod
PATIENTENVERFÜGUNG
Sachverständige sind sich einig: Eine gesetzliche Regelung ist unabdingbar - welcher der drei Gesetzentwürfe sich durchsetzen wird, ist allerdings weiter ungewiss
Druckversion . Eine gesetzliche Regelung der sogenannten Patientenverfügungen ist notwendig. Dieser Meinung waren fast alle Sachverständigen, die zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 4. März geladen waren. Gegenteilige Behauptungen - wie sie etwa von der Bundesärztekammer vertreten würden - wiesen sie zurück. Die Experten äußerten sich vor allem zu drei parlamentarischen Initiativen, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
.... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 04625.html
Interview
»Am Bedarf vorbei«
Eugen Brysch
Das Gesundheitssystem honoriert die professionelle Begleitung Sterbender nicht, so die Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung
Druckversion . Seit geraumer Zeit berät der Bundestag über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Welchem der drei vorliegenden Gesetzentwürfe neigt die Deutsche Hospiz Stiftung zu?
Wir sollten die guten Ansätze aus dem Stünker- und dem Bosbach-Entwurf zusammentragen. .... (weiter lesen)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 04993.html
Bernard Bode
Friedlicher Tod
PATIENTENVERFÜGUNG
Sachverständige sind sich einig: Eine gesetzliche Regelung ist unabdingbar - welcher der drei Gesetzentwürfe sich durchsetzen wird, ist allerdings weiter ungewiss
Druckversion . Eine gesetzliche Regelung der sogenannten Patientenverfügungen ist notwendig. Dieser Meinung waren fast alle Sachverständigen, die zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 4. März geladen waren. Gegenteilige Behauptungen - wie sie etwa von der Bundesärztekammer vertreten würden - wiesen sie zurück. Die Experten äußerten sich vor allem zu drei parlamentarischen Initiativen, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
.... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 04625.html
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
Dtsch Arztebl 2009; 106(11)
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63773
zum Thema
Gesetzentwurf Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
Gesetzentwurf Zöller
http://www.baek.de/downloads/2008_Oktob ... 008_-7.pdf
Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=63773
zum Thema
Gesetzentwurf Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
Gesetzentwurf Zöller
http://www.baek.de/downloads/2008_Oktob ... 008_-7.pdf
Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf