Neue Pflegereform: fünf statt drei Pflegestufen

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Neue Pflegereform: fünf statt drei Pflegestufen

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2008, 18:41

Siehe zum Thema auch unter
Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Einrichtungen
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... er0708.pdf

Reform der Pflegereform: fünf statt drei Pflegestufen

... Nach der Empfehlung eines vom Gesundheitsministerium eingesetzten Expertenbeirats soll es für die rund zwei Millionen Pflegebedürftigen künftig nicht mehr drei, sondern fünf Pflegestufen geben. Das berichtet „Der Tagesspiegel“ in seiner heutigen Onlineausgabe. Eines der Ziele ist, dass Demenzkranke höhere Leistungen als bisher erhalten. Es gehe um einen „ethisch relevanten Perspektivwechsel“, sagte der Beiratsvorsitzende und frühere Diakonie-Präsident Jürgen Gohde. Entscheidend für den Grad der Pflegebedürftigkeit solle nicht mehr der pflegerische Zeitbedarf sein, sondern die Selbstständigkeit der Betroffenen.....
(weiter lesen unter)
http://www.bibliomed.de:80/cps/rde/xchg ... _13406.htm

Quelle: Mitteilung vom 2.12.2008
Zuletzt geändert von WernerSchell am 07.03.2009, 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Fünf Monate Nachhaltigkeit –nächste Pflegereform steht an?

Beitrag von Presse » 02.12.2008, 18:48

P R E S S E M I T T E I L U N G
Nr. 1267 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
02.12.2008


Pflege: Fünf Monate Nachhaltigkeit – nächste Pflegereform steht an?

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Expertenbeirats zur Überarbeitung des
Pflegebedürftigkeitsbegriffs Herrn Gohde, erklärt Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin:
Nur fünf Monate nach der Pflegereform ist es nun offiziell, dass die nächste Reform schon vor der Tür
steht. So sieht die Nachhaltigkeit der großen Koalition aus.
Doch nur Unwissende dürften überrascht sein. Wir haben immer gesagt, dass das Mini-Reförmchen der
Koalition die wirklichen Probleme nicht löst.
Eine umfassende und große Pflegereform ist weiterhin überfällig. Die vom Expertenbeirat
vorgeschlagene Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs stellt den Kern einer solchen Reform dar.
Nur so werden bisher vernachlässigte Menschen, zum Beispiel Demenzkranke, die Leistungen erhalten,
die sie brauchen. Dass die große Koalition diese Überarbeitung nun angeblich in Angriff nehmen will,
begrüßen wir.
Schwarz-Rot hat stattdessen bei ihrer sogenannten Pflegereform den zweiten Schritt vor dem ersten
gemacht. Wir haben immer gefordert, dass man zuerst den Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeiten
muss. Erst dann macht es Sinn, darüber zu reden, welche Leistungsverbesserungen nötig sind und wie
man sie finanzieren will.
Wir fordern die Koalition auf, diese Reform nun nicht wieder ewig vor sich her zu schieben. Sie muss
rasch ein Umsetzungskonzept vorlegen. Denn klar ist auch: Für diese große Reform muss Geld in die
Hand genommen werden.
Allein, uns fehlt der Glaube. Denn wie einig sich Union und SPD bei einer nachhaltigen Finanzierung der
Pflegeversicherung sind, haben sie bei der letzten Reform in trauriger Weise vorgeführt.
Unser Konzept ist klar: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss Hand in Hand gehen mit der
solidarischen Pflege-Bürgerversicherung. Künftig müssen alle Einkommensarten zur Finanzierung
herangezogen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit in die
Versicherung einzahlen.

Pressedienst Herausgeberin: Bündnis 90/Die Grünen • Deutscher Bundestag • 11011 Berlin
E-Mail: presse@gruene-bundestag.dewww.gruene-bundestag.de

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Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Beitrag von Service » 06.12.2008, 08:55

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Entwurf vor

Berlin. Nach den am 1. Dezember vorgelegten Empfehlungen des vom Gesundheitsministerium eingesetzten Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll es für die rund zwei Millionen Pflegebedürftigen künftig nicht mehr drei, sondern fünf Pflegestufen geben. Darüber hinaus sollen Demenzkranke höhere Leistungen als bisher erhalten. Entscheidend für den Grad der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr der pflegerische Zeitbedarf, sondern die Selbstständigkeit der Betroffenen sein.

Der Expertenbericht beziffert die dadurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten auf bis zu 3,4 Milliarden Euro. Nach Angaben des Pflegeexperten des Ministeriums, Matthias von Schwanenflügel, soll die Pflegereform frühestens in einem Jahr starten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) soll den Bericht der 31 Experten zum Jahresende erhalten. Zu den Vorschlägen wollte sie sich noch nicht äußern.

Der Beirat setzt sich zusammen aus Verbänden (u.a. dem VDAB, vertreten durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Stephan Dzulko), Ministerien, Kommunen, Wissenschaft und Krankenkassen.

Mehr lesen Sie im Tagesspiegel vom 2. Dezember 2008:
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Frag ... 93,2674628

Quelle: Mitteilung vom 3.12.2008
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann
Presse
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40

thorstein
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Beitrag von thorstein » 10.12.2008, 00:09

Die Erweiterung von drei auf fünf Pflegestufen ändert zunächst nichts am Grundproblem des Systems: Den Pflegestufen entsprechend muß auch ausreichend Personal bewilligt werden.

Da auch derzeit die Personalschlüssel in den Bundesländern praktisch nichts mit dem tatsächlichen Aufwand zu tun haben, ist zu befürchten, dass diese Praxis auch in Zukunft aus Kostengründen weitergeführt wird.

Leider wurde auch im derzeitigen System nie untersucht, welche Pflegequalität durch einen Personaleinsatz entsprechend den MDK-Minuten erreichbar gewesen wäre.

Wird also mit den fünf Pflegestufen nicht auch endlich ein adäquater bundeseinheitlicher Personalschlüssel verknüpft, der den in in der Pflegstufe festgestellten Bedarf auch abdeckt, kann sich an der satt&sauber-Pflege nichts ändern.

Ich befürchte daher, dass hier Veränderungen nur vorgetäuscht werden. Am Ende schafft die Bundesregierung 5 Pflegestufen, für die Personalschlüssel bleiben aber die Kommunen verantwortlich.

Da die Vorschläge der "Experten" noch nicht vorliegen, bleibt abzuwarten, ob sie sich dem eigentlichen Problem tatsächlich gestellt haben.

Kostenloses Gequatsche über die Würde unserer Pflegebedürftigen, die es zu erhalten gilt, ersetzt auch zukünftig nicht das dafür notwendige Personal.

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Strukturreform nicht in Sicht

Beitrag von Cicero » 10.12.2008, 07:45

thorstein hat geschrieben: .... Die Erweiterung von drei auf fünf Pflegestufen ändert zunächst nichts am Grundproblem des Systems: Den Pflegestufen entsprechend muß auch ausreichend Personal bewilligt werden.
... Kostenloses Gequatsche über die Würde unserer Pflegebedürftigen, die es zu erhalten gilt, ersetzt auch zukünftig nicht das dafür notwendige Personal. ....
Die angedachte Reform wird in der Tat keinen Schritt nach vorne bringen. Die Pflegebedürftigen werden nach den bekannten neuen Vorstellungen "nur umverteilt werden". Es soll nach Auffassung der Gutachter nicht mehr kosten. Klar, dass es so keine Strukturreform und nicht mehr Personal geben kann.
Diejenigen, die sich auskennen, muss sich jetzt laut zu Wort melden. Mehr Zuwendung bzw. bessere Pflege erfordert mehr Personal. So einfach ist das!

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Pflegebedürftigkeitsbegriff - Abschlussbericht ...

Beitrag von Service » 17.12.2008, 11:33

Pflegebedürftigkeitsbegriff - Abschlussbericht der Hauptphase 2 erschienen

Anfang Dezember 2008 ist der Abschlussbericht der Hauptphase 2 über Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI erschienen. Die Projektnehmer, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) und das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen, empfehlen das entwickelte Instrument als zielführend, geeignet und praktikabel zur Begutachtung von Menschen mit möglicher Pflegebedürftigkeit im Sinne eines erweiterten und pflegewissenschaftlich angemessenen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Bericht kann abgerufen werden unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... )_3868.pdf

Quelle: Mitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V.(DBfK) vom 15.12.2008
v.i.S.d.P
Peter Tackenberg
DBfK-Bundesverband e.V.
Salzufer 6
10587 Berlin
Tel.: 030-219157-0
Email: newsletter@dbfk.de
http://www.dbfk.de

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Gutachter künftig in der NBA-Profiliga

Beitrag von Service » 17.12.2008, 11:47

+++ Gutachter künftig in der NBA-Profiliga +++

(er) Das Neue Begutachtungs-Assessment für Pflegebedürftigkeit (NBA) hat seinen Praxistest hinter sich. Der Abschlussbericht des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen und des edizinischer Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument liegt seit kurzem vor.
Jetzt ist der Beirat am Zug: Ursprünglich sollte das Gremium bereits im November seine Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgeben, doch zusätzliche Gutachten haben das Procedere verzögert. Im Dezember wird es noch mehrere Sitzungstermine geben - öglicherweise wird der Bericht erst im nächsten Jahr aBundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) übergeben.
Der Praxistest hat ergeben, dass "das NBA eine sehr gute Grundlage ildet, den ermittelten Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe in Leistungen der Pflegeversicherung umzusetzen". Bei Personen, die im bisherigen Verfahren keine Pflegestufe erhalten, aber als "Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" (PEA) eingestuft werden, sei damit bei rund 80 Prozent eine "relevante Abhängigkeit" festgestellt worden.

Der Aufwand für die Begutachtung betrug im Projekt ca. 60 Minuten und liegt damit im Bereich des bisherigen Begutachtungsverfahrens. Spannend wird jetzt, wie die neuen Pflegestufen mit Leistungsansprüchen hinterlegt werden. Das wird Sache des Gesetzgebers. Dazu haben die Wissenschaftler für verschiedene Szenarien die ökonomischen Konsequenzen berechnet. Je nachdem, wie hoch die "Schwelle" für die jeweilige Pflegestufe gelegt wird, bleiben die Leistungsausgaben konstant, steigen oder sinken. Es gibt Schwellenwert-Kombinationen, die die Leistungsausgaben stabil halten - allerdings nicht für den ambulanten und stationären Bereich gleichzeitig.
Ein Teil der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) würde nach diesen Berechnungen aus dem Leistungsbezug herausfallen. Da dies nicht mit der Intention des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes vereinbar ist, wäre eine Auffangregelung denkbar. Finanzielle Konsequenzen eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA für das SGB V sind nicht zu erwarten.
Stärker betroffen ist das SGB IX. Die Schnittmenge zwischen dem Begriff der Behinderung und dem der Pflegebedürftigkeit wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff größer. Hier muss noch die Frage geklärt werden, welcher Leistungsträger wofür zuständig ist, vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe.
Für das SGB XII ist zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Erweiterung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit dazu führt, dass Personen mit der "Pflegestufe 0", die derzeit Leistungen in Form der Hilfe zur Pflege erhalten, in Zukunft als leistungsberechtigt im SGB XI gelten und es somit zu Einsparungen bei den Trägern der Sozialhilfe kommen kann.

+++ Beiratsempfehlungen bis 31. Dezember +++

(er) Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird sich noch im Dezember zu weiteren Sitzungen treffen. Dort sollen Bericht und Empfehlungen des Gremiums abgestimmt werden, die bis zum 31. ezember 2008 vorliegen müssen. Auf der Grundlage des Berichtes soll der Beirat auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums bis April 2009 Vorschläge zur konkreten Umsetzung erarbeiten.

Quelle: Mitteilung FORUM SOZIALSTATION vom 16.12.2008
FORUM SOZIALSTATION
GRIESHABER Redaktion + Medien
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++ 49 (0)228/2427275
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Beitrag von thorstein » 19.12.2008, 15:18

"Dazu haben die Wissenschaftler für verschiedene Szenarien die ökonomischen Konsequenzen berechnet. Je nachdem, wie hoch die "Schwelle" für die jeweilige Pflegestufe gelegt wird, bleiben die Leistungsausgaben konstant, steigen oder sinken."

Vielleicht wachen jetzt endlich die Befürworter eines neuen Pflegebegriffs auf. Naiverweise glaubten viele -leider auch- Pflegekräfte, mit einem neuen Pflegebegriff müßte!! sich auch die Versorgung verbessern.

Diese Diskussion war nur möglich aufgrund einer konsequenten Verweigerung oder4 Unfähigkeit, sich mit den gültigen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die überwiegende Mehrheit der Pflegekräfte nimmt immer noch nicht zur Kenntnis, dass sie auf der Basis der MDK-Einstufungen massiv unterbesetzt sind. Eine Personalangleichung an den schon ermittelten Bedarf hätte jede Diskussion um einen neuen Pflegebegriff überflüssig gemacht.

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Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2008, 17:02

Im Pflegetreff am 17.02.2009 werden wird auf den neuen Pflegebegriff eingehen und darauf aufmerksam machen, dass die Neuausrichtung nicht an der Kassenlage orientiert werden darf.
Natürlich muss ein neuer Pflegebegriff zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen führen. Dafür werden wir eintreten. Es ist auch vorgesehen, diesbezüglich auf die Politik einzuwirken.

Näheres zum Pflegetreff:
viewforum.php?f=7

Werner Schell
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Cicero
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Sparzwänge, Personalnotstand & strukturelle Mängel

Beitrag von Cicero » 20.12.2008, 09:04

Sparzwänge, Personalnotstand & strukturelle Mängel

Die Qualität unserer Ziele bestimmt
die Qualität unserer Zukunft!

-------
Politiker haben die Sparzwänge, den Mangel an qualifiziertem Personal (= Personalnotstand) und damit an Zeit für Zuwendung mitzuverantworten. Dass die Pflegeversicherung im Wesentlichen nur körperliche Pflege bezahlt und keine psychosoziale Betreuung, ist nicht vertretbar und bedarf dringend einer Korrektur. Das Pflegende nicht nur in Heimen, sondern auch in der ambulanten Pflege häufig überfordert sind, scheint keinen Politiker zu interessieren. …

Wir müssen das Ruder dringend herumreißen!

Cicero
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Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2009, 10:06

Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI

Siehe auch unter http://www.wernerschell.de / Aktuelles 12/2008:

ABSCHLUSSBERICHT - Endfassung
Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI – Oktober 2008

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 868[1].pdf
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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ...

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2009, 10:08

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist auch Thema beim
(7.). Neusser Pflegetreff am 17.02.2009!

Siehe die Ankündigung unter
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... neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Beitrag von Presse » 19.01.2009, 14:25

Schmidt will neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Debatte über weitere Schritte der Pflegereform noch vor der Bundestagswahl im September in Gang setzen. Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen sein, hatte ein von der Koalition eingesetztes Expertengremium vor zwei Monaten vorgeschlagen. Die Zahl der Pflegestufen soll von derzeit drei auf fünf erweitert werden.
Das vollständige Gutachten soll am 29. Januar 2009 vorliegen, ein konkreter Umsetzungsvorschlag bis Ostern, bekräftigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Mit der Gesetzgebung soll nach der bisherigen Planung nach der Bundestagswahl 2009 begonnen werden. Über die Pläne berichtete am Samstag auch die „Rhein-Zeitung” (Koblenz/Mainz) nach einem Auftritt Schmidts in Neuwied.

Außer der bereits erfolgten Strukturreform der Pflegeversicherung hatte die große Koalition sich bei Amtsantritt auch vorgenommen, den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu fassen. Dazu wurde ein Beirat mit 30 Experten eingesetzt, der Ende November die Grundlinien der aus seiner Sicht nötigen Maßnahmen aufgezeichnet hatte. Derzeit erhalten rund 2,2 Millionen Bürger Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ärztehonorare werden abermals reformiert.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de

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... neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Beitrag von Presse » 22.01.2009, 15:24

Schmidt will neue Pflegereform noch vor der Wahl diskutieren

Berlin. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Debatte über weitere Schritte der Pflegereform noch vor der Bundestagswahl im September in Gang setzen. Maßstab für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflegekräfte, sondern der Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen sein, hatte ein von der Koalition eingesetztes Expertengremium vor zwei Monaten vorgeschlagen (CAREkonkret berichtete). Die Zahl der Pflegestufen soll von derzeit drei auf fünf erweitert werden. Das vollständige Gutachten soll am 29. Januar 2009 vorliegen, ein konkreter Umsetzungsvorschlag bis Ostern, bekräftigte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage der Financial Times Deutschland.

Quelle: Mitteilung Zeitschrift CAREkonkret vom 20.1.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Mehr Pflegegeld für Demenzkranke

Beitrag von Presse » 27.01.2009, 07:47

Mehr Pflegegeld für Demenzkranke

VON EVA QUADBECK

Berlin. In Zukunft sollen deutlich mehr Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Vor allem Demenzkranke sollen durch die Erweiterung von drei Pflegestufen auf künftig fünf "Bedarfsgrade" bessergestellt werden. Dies geht aus einem Gutachten des Pflegebeirats der Regierung für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hervor, das unserer Zeitung vorliegt.

Pflegebedürftige sollen danach nach einem neuen Verfahren eingestuft werden. Dabei sollen "sowohl körperliche Beeinträchtigungen als auch kognitiv/psychische Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten, die einen spezifischen Unterstützungbedarf nach sich ziehen", berücksichtigt werden.

Da das finanzielle Leistungsvolumen der Pflegeversicherung nicht ausgeweitet werden soll, müssen die Zahlungen in den bisherigen Pflegestufen gesenkt werden. Konkrete Zahlen liefert der Pflegebeirat dazu noch nicht. Die Experten raten aber zu einer "Bestandsschutzregelung" für all jene Pflegebedürftigen, die bereits heute Leistungen aus der Versicherung erhalten.

Grundsätzlich soll mehr Gerechtigkeit in der Versorgung hergestellt werden zwischen Menschen mit körperlichen Gebrechen und mit geistigen Einschränkungen. Bislang sei der Begriff der Pflegebedürftigkeit "einseitig auf die Bedürfnisse vor allem altersgebrechlicher Menschen ausgerichtet", kritisieren die Gutachter. Die Experten des Beirats aus Wissenschaft, Justiz und Sozialverbänden fordern auch, alten Menschen künftig schon in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit Hilfe zukommen zu lassen. Etwa jeder fünfte Anspruchsberechtigte würde nach Einschätzung der Experten in den neuen ersten Bedarfsgrad eingestuft.

Das Gutachten soll als Grundlage für eine weitere Pflegereform dienen, die voraussichtlich aber nicht mehr vor der Bundestagswahl umgesetzt wird.

Quelle: Rheinische Post vom 27.1.2009
http://nachrichten.rp-online.de/article ... anke/27953

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