Pflegefehler und Ausbeutung vermeiden

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegefehler und Ausbeutung vermeiden

Beitrag von Service » 19.11.2008, 16:50

Pflegefehler und Ausbeutung vermeiden
DBfK fordert eindeutige Regelung für Einsatz von ausländischen Haushaltshilfen


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das Münchner Grundsatzurteil, wonach es illegal ist, osteuropäische Haushaltshilfen als Selbstständige zu beschäftigen. Vorausgegangen war der Musterprozess gegen einen Rechtsanwalt, der osteuropäische Kräfte an deutsche Haushalte vermittelt haben soll. „Uns bereitet der Graubereich zwischen illegaler Beschäftigung und Ausbeutung große Sorgen“, sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK-Bundesverbandes. „Das eigentliche Problem ist ungelöst, denn die Politik lässt die Familien in ihrem Dilemma alleine, duldet bewusst Illegalität und nimmt das Risiko des Missbrauchs billigend in Kauf“, so Wagner weiter. Der DBfK fordert daher die Politik auf, eine rechtliche Grundlage zu schaffen und für eine eindeutige Regelung zum Einsatz von Haushaltshilfen aus dem Ausland zu sorgen.

Bei der Diskussion um die häusliche Pflege werden diejenigen vergessen, die in diesem System wirklich die Verlierer sind – die hilfebedürftigen Menschen und die ausländischen Billigkräfte. Angehörige können die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Verwandten aus den verschiedensten Gründen häufig nicht persönlich leisten und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht bezahlen. Da erscheint die Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus Osteuropa die ideale Lösung. Allerdings ist die 24-Stunden-Versorgung, die fast immer pflegerische Aufgaben beinhaltet, für die osteuropäischen Frauen eine enorme physische und psychische Belastung.

Es darf nicht sein, dass ungelernte Kräfte für ein Minimum an Lohn 24 Stunden pro Tag Aufgaben in der Pflege übernehmen. Die alten Menschen sind häufig bettlägerig, müssen gewaschen und bewegt werden, es muss eingekauft, geputzt und gekocht werden. Die enge Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson kann zu wechselseitigen Übergriffen führen. Zudem verschärfen Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede schwierige Situationen. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeiten in die professionelle Pflege fällt. Dass hier die Haushaltshilfen ohne pflegerische Ausbildung überfordert sind, wird schnell klar. Schwere Pflegefehler sind vorprogrammiert und können lebensgefährlich werden.

Um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen und Pflegefehler vor einer Schädigung der Person zu erkennen und zu vermeiden, sind ambulante Pflegedienste in Deutschland verpflichtet, ihre Pflegehilfskräfte in der Pflege anzuleiten, regelmäßig zu überprüfen sowie fortzubilden.


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008

Siehe weitere Informationen unter
Tausende osteuropäische Pflegehelfer arbeiten illegal
viewtopic.php?t=10294
Pflegehilfskräfte aus Osteuropa - Illegale in der Pflege
viewtopic.php?t=1549&highlight=haushaltshilfe
Haushaltshilfen - wie legal beschäftigen?
viewtopic.php?t=7148&highlight=haushaltshilfe

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