Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag

Beitrag von Service » 12.11.2008, 16:10

Verbindlichkeiten von Patientenverfügungen sicherstellen
Dritter Gruppenantrag zu Patientenverfügungen


Zur Vorlage eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen erklären die Abgeordneten
Wolfgang Zöller MdB (CSU), Dr. Hans Georg Faust MdB (CDU),
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin MdB (SPD) und Monika Knoche MdB (DIE LINKE):

Durch die Orientierungsdebatte zum Thema Patientenverfügung am 29. März 2007 und in vielen seitdem geführten Diskussionen wurde deutlich, dass die beiden in den letzten Monaten der Öffentlichkeit vorgelegten Gesetzentwürfe nicht die gesamte Bandbreite an Auffassungen und Überzeugungen abdecken. Viele vertreten die Auffassung, dass es einer dritten Lösung für eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen bedarf, die von folgenden Leitgedanken geprägt ist.
Der Grundsatz der Menschenwürde gebietet es, die individuelle Entscheidung des Individuums über sein Lebensende zu respektieren. Es gibt keine durch Gesetz zu verordnende Wahrheit über das Sterben jedes einzelnen Menschen.
Die Vielfalt der denkbaren Situationen im Sterben lässt sich nicht bis ins Detail regeln. Wir brauchen daher eine unkomplizierte und unbürokratische Regelung, die sich an der heutigen Praxis orientiert und im Klinikalltag bewährt. Deshalb sollte nur das wirklich Unerlässliche gesetzlich geregelt werden.
Da Sterben nicht normierbar ist, darf es keine generellen schematischen Regelungen geben. Ziel sollte vielmehr sein, eine individuelle, am Patienten und seiner konkreten Situation orientierte Handhabung zu ermöglichen.
Jeder Art von aktiver Sterbehilfe ist eine klare Absage zu erteilen. Die gezielte Beendigung von Leben muss verboten bleiben und kann auch nicht in einer Patientenverfügung verlangt werden.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgenden Regelungen vor:
1. Die Patientenverfügung wird definiert. Sie ist grundsätzlich verbindlich. Sowohl der ausdrücklich erklärte als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille des Patienten wirkt nach Verlust der Einwilligungsfähigkeit fort.
2. Patientenverfügungen sollen in der Regel in Schriftform erfolgen. Da jedoch viele Patienten aus unterschiedlichen Gründen (z.B. wegen des plötzlichen Eintritts oder der Art einer Krankheit) keine schriftliche Erklärung abgeben können, ist dies für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung keine zwingende Voraussetzung. Es sind daher auch weiterhin mündlich geäußerte Erklärungen als Patientenverfügung wirksam.
3. Auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung erfolgt immer eine individuelle Ermittlung der aktuellen Situation des Patientenwillens. Dabei werden z. B. die aktuellen Begleitumstände, der Stand der medizinischen Entwicklung oder weitere geeignete Kriterien berücksichtigt.
4. Besteht Unklarheit bei Arzt und rechtlichem Vertreter des Patienten über dessen Willen, so ziehen beide dem Patienten nahestehende Personen hinzu, um sich Klarheit zu verschaffen.
5. Bei einem Dissens zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem über die Fortführung der Behandlung oder die Umsetzung der Patientenverfügung, ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Dieses soll also nicht generell, sondern nur in diesem Ausnahmefall angerufen werden und feststellen, ob der Wille des Patienten richtig ermittelt wurde.
6. Bestimmte Abläufe im gerichtlichen Verfahren beim Vormundschaftsgericht werden – wie vom BGH gefordert – geregelt.
Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Tagen als fraktionsübergreifender Gruppenantrag in den Bundestag eingebracht.

Quelle: Mitteilung vom 12.11.2008
Wolfgang Zöller, MdB
Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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Marburger Bund lehnt Gesetz zur Patientenverfügung ab

Beitrag von Service » 12.11.2008, 16:14

Marburger Bund lehnt Gesetz zur Patientenverfügung ab

Eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung lehnt die Ärztevereinigung Marburger Bund als komplett überflüssig ab. Rudolf Henke, Verbandsvorsitzender, sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, dass die geltende Rechtsprechung und die beruflichen Richtlinien schon jetzt eindeutig seien. Sämtliche Gesetzesentwürfe von Bundestagsabgeordneten, die auf dem Tisch lägen, seien viel zu starr oder zu bürokratisch, fügte er weiter hinzu.
In diesem Zusammenhang bezeichnete Henke den Entwurf von einer Abgeordnetengruppe um den Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) als den akzeptabelsten. Am Mittwoch sollte der Entwurf in Berlin vorgestellt werden.
Rudolf Henke empfahl vielen Patienten, ihre Verfügung nach intensiver Beratung mit ihrem Arzt einmal im Jahr zu aktualisieren. Außerdem sollten sie dringend eine Vollmacht für eine Vertrauensperson ausstellen, die mit Medizinern über die richtige Behandlung beraten soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Im jahrelangen Ringen um eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung soll noch im November der Vorschlag der Abgeordnetengruppe um Wolfgang Zöller in den Bundestag eingebracht werden. Für Anfang 2009 ist die entscheidende Abstimmung im Parlament vorgesehen.(ddp/sh)

Siehe auch unter
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=521108
http://afp.google.com/article/ALeqM5gwn ... S08LuwjkqQ

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Entwurf von Zöller und Faust bleibt Placebo

Beitrag von Service » 12.11.2008, 16:16

Deutsche Hospiz Stiftung: Entwurf von Zöller und Faust bleibt Placebo / Der Vorschlag ist kein Kompromisspapier

Berlin. "Dieser Gesetzentwurf ist ein reines Placebo, das nicht in der Lage ist, die vorhandenen Probleme zu lösen", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den Vorschlag für ein Patientenverfügungsgesetz, den die Bundestagsabgeordneten Wolfgang Zöller (CSU), Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (LINKE) heute in Berlin vorgestellt haben. "Selbstbestimmung ist nur möglich, wenn die Menschen über Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt sind. Dazu bedarf es gründlicher, fachkundiger Beratung", stellt Brysch klar. "Dass der Entwurf Beratungen völlig außen vor lässt, ist ein schweres Manko. Damit vernachlässigt er sowohl das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch die Fürsorgepflicht des Staates, die höchsten Verfassungsrang haben. Er lässt Patienten, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter weiter im Regen stehen und suggeriert, dass alles geregelt sei, obwohl in der Praxis nichts geregelt ist."

Fehlinterpretationen ist Tür und Tor geöffnet
Bedenklich ist auch, dass der Vorschlag selbst mündliche Äußerungen als gültige Patientenverfügung auffasst. "Sogar elementarste Sicherungen gegen Fremdbestimmung und Missbrauch fehlen", erklärt Brysch. "Fehlinterpretationen ist Tür und Tor geöffnet." Bereits vor vier Jahren hatte Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenfalls mündliche Verfügungen zulassen sollte. Brysch erinnert daran, dass die Ministerin damit politischen Schiffbruch erlitten hatte und ihren Entwurf zurückziehen musste. "Die einhellige Erkenntnis der Experten, dass eine Patientenverfügung schriftlich sein muss, ist an der Gruppe um Zöller und Faust offenbar spurlos vorübergegangen", bekundet er.

Nur ungenügende Regelungen zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens
Ebenfalls enttäuschend ist, dass der Entwurf völlig ungenügende Regelungen zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens vorsieht - und das, obwohl er den mutmaßlichen Willen mit dem tatsächlichen, in einer Patientenverfügung geäußerten Willen, gleichsetzt. Zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens "sollen" Angehörige, Betreuer, Ärzte und Pflegekräfte herangezogen werden, müssen aber nicht. Kriterien zur Feststellung des mutmaßlichen Willens fehlen zur Gänze. "Heute wird vielfach nicht danach gefragt, was der Patient gewollt hätte, sondern von dem ausgegangen, was man selbst wollen würde. Anstatt diesen Missstand zu beseitigen, würde der vorliegende Entwurf ihn zementieren", stellt Brysch fest. "Bei dem heute vorgestellten Gesetzesvorschlag von einem Kompromiss zu reden, geht an der Wirklichkeit vorbei. Sowohl die Gruppe um Stünker als auch die Gruppe um Bosbach und Göring-Eckardt haben jedenfalls bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens substanziellere Vorschläge. Ein Kompromiss müsste eine tragfähige Brücke zwischen den Positionen der Gruppen um Bosbach und Stünker bauen. Tatsächlich verlangt das Papier aber, dass beide Gruppen über Wasser gehen müssten, und das kann nach den Naturgesetzen nur scheitern."

Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
hartmann@hospize.de

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Kompromissmöglichkeit bei Patientenverfügungen

Beitrag von Service » 12.11.2008, 16:19

KAUCH:
Kompromissmöglichkeit bei Patientenverfügungen

Zur heutigen Vorstellung des Entwurfs der Abgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin und Mitinitiator des Stünker/Kauch-Entwurfs:

Der heute vorgestellte Zöller/Faust-Entwurf bietet im Gesetzgebungs­verfahren Kompromissmöglichkeiten mit dem Stünker/Kauch-Entwurf, der von mehr als zwei Dritteln der FDP-Fraktion getragen wird.

Beide Entwürfe lehnen eine Reichweitenbeschränkung ab, d.h. Verfügungen für Therapieverbote sollen für jede Erkrankung möglich sein.

Beide Entwürfe wollen das Vormundschaftsgericht nur einschalten, wenn sich Arzt und Betreuer uneins über den Patientenwillen sind.

Und beide Entwürfe verzichten auf bürokratische Hemmnisse wie Zwangsberatungen und Notarpflicht.

In Detailregelungen unterscheiden sich die Entwürfe. Aber es gibt keine unüberbrückbaren Hürden, die nicht im Gesetzgebungsverfahren zusammen geführt werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2008
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

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aktive Rolle des Arztes

Beitrag von Presse » 13.11.2008, 08:01

Dritter Gruppenantrag zu Patientenverfügungen betont aktive Rolle des Arztes

Berlin – Einen dritten, fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen haben heute Abgeordnete um den Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) vorgelegt. Er sei als „Kompromiss“ zwischen den beiden bislang vorliegenden Konzepten der Abgeordnetengruppen um Wolfgang Bosbach (CDU) und Joachim Stünker (SPD) zu verstehen, betonten Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke).Dem Entwurf zufolge sind [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28418

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Bosbach sieht keinen Kompromiss zu Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 13.11.2008, 17:56

Zeitung:
Bosbach sieht keinen Kompromiss zu Patientenverfügung

Berlin – Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sieht einem Zeitungsbericht zufolge keine Möglichkeit für einen Kompromiss zwischen den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zu Patientenverfügungen. Einfach werde die Entscheidung über ein Gesetz daher nicht, sagte Bosbach den „Ruhr Nachrichten“ vom Donnerstag. Er zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass „spätestens um Ostern herum“ ein Gesetz verabschiedet werden könne. Strittig ist unter den Abgeordneten vor allem die Frage, ob auch mündliche [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28436

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Neuer Entwurf für Gesetz zu Patientenwillen

Beitrag von Presse » 14.11.2008, 10:46

Neuer Entwurf für Gesetz zu Patientenwillen

In der Debatte um Patientenverfügungen haben Abgeordnete im Bundestag einen neuen Kompromiss vorgeschlagen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/deut ... 22,2659878
Quelle: Tagesspiegel

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Patientenverfügung: Pofalla rät von gesetzlicher Regelung ab

Beitrag von Presse » 15.11.2008, 19:45

Rheinische Post:
Patientenverfügung: Pofalla rät von gesetzlicher Regelung ab

Beim Streitthema Patientenverfügungen hat CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla den Bundestagsabgeordneten geraten, keinem der drei vorliegenden Entwürfe zuzustimmen. "Je mehr ich mich persönlich damit beschäftige, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass es am Ende besser wäre, überhaupt keine gesetzliche Regelung zu treffen", sagte Pofalla der "Rheinischen Post" (Samstag-Ausgabe). Die Frage des würdevollen Umgangs mit dem Tod könne wohl möglich nicht abschließend "mit ein paar Paragrafen geregelt" werden. Dagegen appellierte Pofalla im Streit um Spätabtreibungen an die SPD, ihren Widerstand aufzugeben. Die SPD fürchte offenbar den Eindruck, die Union werde sich mit ihrer Position durchsetzen. "Eine solche taktische Sichtweise in einer so heiklen ethischen Frage ist einfach verantwortungslos", sagte der CDU-Politiker. Die Union habe das Thema über Jahre hinweg außerordentlich sensibel diskutiert und eine angemessene Lösung präsentiert, wie mit dem Problem der wachsenden Zahl von Spätabtreibungen umgegangen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.11.2008
Pressekontakt: Rheinische Post
Redaktion - Telefon: (0211) 505-2303

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Sterben ist nicht normierbar

Beitrag von Presse » 17.11.2008, 09:49

Sterben ist nicht normierbar: Die drei Entwürfe zur Regelung der Patientenverfügung

Um die rechtliche Geltung der geschätzten zehn Millionen Patientenverfügungen in Deutschland gibt es seit langem Streit. Ein neues Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen. Dafür gibt es seit dem heutigen Mittwoch drei konkurrierende Vorschläge. Die entscheidende Abstimmung im Bundestag ist für Anfang 2009 vorgesehen.
Die Einzelheiten finden Sie unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=818&pn=0

Quelle: Pressemitteilung der Aktion Mensch, 16. November 2008

Rauel Kombüchen
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Auf gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verzichten

Beitrag von Rauel Kombüchen » 17.11.2008, 18:29

Auf gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verzichten

Der Generalsekretär der CDU, Herr Profalla, hat es vor wenigen Tagen auf den Punkt gebracht:
Die vorliegenden Gesetzentwürfe helfen allesamt nicht weiter. Es wäre daher besser, auf eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zu verzichten.
Recht so!

Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Kein Verzicht auf Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Lutz Barth » 17.11.2008, 21:34

Ob Herr Pofalla mit seiner Einschätzung richtig liegt, steht nachhaltig zu bezweifeln an. Dies gilt insbesondere in Kenntnis dessen, dass der Gesetzgeber durchaus verpflichtet ist, tätig zu werden. Hierfür spricht bereits allein der Vorbehalt des Gesetzes, mal ganz abgesehen davon, dass dem ethischen Paternalismus der Gegner eines Patientenverfügungsgesetzes dringend Einhalt geboten ist, da diese im Begriff sind, den Sterbenwillen eines Patienten in einen Lebenswillen abzuändern und hierbei nicht selten der Patient gehalten ist, "Leid" auf sich zu nehmen.

Herr Pofalla mag in der Tradition eines guten Christen stehen und sich der Position der katholischen Kirche anschließen, wenn und soweit es um seine Patientenverfügung geht. Für andere hingegen ist das Gesetz zwingend notwendig, um mehr Rechtsklarheit in Form eines ordnungsgemäßen Gesetzes zu schaffen.

Mfg.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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"PV-Fernsehgottesdienst" zum Totensonntag

Beitrag von Service » 22.11.2008, 10:55

Aufruf zu PV-Gesetz / "PV-Fernsehgottesdienst" zum Totensonntag

Lesung im Bundestag / Infokampagne / Aufruf zum Zusammengehen
Wie die „Ärzte Zeitung" von heute berichtet, werden im Bundestag voraussichtlich noch vor Weihnachten in erster Lesung die drei vorliegenden Gesetzentwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz beraten.
Im Zuge einer Informationskampagne zur Patientenverfügung hat der Humanistische Verband Deutschlands in den letzten Wochen intensive Aufklärungsarbeit geleistet. Vorläufiger Höhepunkt war neben einer Plakataktion ein Info-Stand (Fotos siehe hier ganz unten http://hpd.de/node/5759 ) während der Messe „Aktiv im Alter" (14.-16.11. in Berlin). Der Andrang war sehr stark. Von den Besucher/innen wurde v. a. beklagt, dass sie in letzter Zeit zu oft zu viel Widersprüchliches hätten hören müssen.
Dem Kommentar von Martin Wortmann in der „Ärzte Zeitung" von heute (s. u.) ist zuzustimmen. Insbesondere darin: Die PV-Gesetzentwürfe von Stünker/Kauch und Zöller/Faust sind, was den eigentlichen Gesetzestext angeht, sehr ähnlich. Beide sind vernünftig und praxistauglich, so dass nur sehr schwer vermittelbar wäre, wenn sich die jeweiligen Vertreter/innen nicht zusammenschließen würden. Und zwar nicht nur, um den 3. Entwurf, dem „Patientenverfügungs-Verhinderungsgesetzt" von Bosbach/Röspel in die Schranken zu weisen, sondren auch um überhaupt ein PV-Gesetz bis Ostern 2009 zustande zu bringen.

Kommentar von Martin Wortmann:
„ ... das Gesetz muss auch Klärung bringen. Der Entwurf der Abgeordnetengruppe Bosbach und Röspel tut dies nicht. Er ist geradezu ein Misstrauensvotum gegenüber der Selbstbestimmung der Bürger und lässt die Ärzte mit rechtlichen Fragen allein. ... Einen einzig richtigen Weg gibt es nicht. Täten sich Stünker und Zöller zusammen, könnte ein überzeugenderer Entwurf entstehen."
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=522189

Radio- und Fernsehtipp:
22.11., morgen früh im Deutschlandradio Kultur: „Wer hat das letzte Wort - Patientenverfügung", 9.05 Uhr (Sendung: Im Gespräch)
Live mit Hörern (Tel. 00800-2254 2254), Dr. Michael de Ridder (leit. Oberarzt Rettungsstelle Krankenhaus am Urban/Vivantes Klinikum Berlin) und Oliver Tolmein, Rechtsanwalt für Behinderten- und Medizinrecht

23.11., Fernsehgottesdienst am Totensonntag zum Thema „Patientenverfügung", Live-Übertragung im ZDF, 9.30 - 10.15 Uhr. Aus dem evangelischen Markus-Krankenhaus von Pfr. Dr. theol. Kurt W. Schmidt. Siehe: http://www.fernsehgottesdienste.de/

Quelle: Mitteilung vom 21.11.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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Debatte um Patientenverfuegungen

Beitrag von Presse » 24.11.2008, 14:38

Debatte um Patientenverfuegungen: Dritter Gesetzentwurf vorgelegt

Berlin (ALfA). Eine Gruppe um die Abgeordneten Wolfgang Zoeller (CSU), Dr. Hans Georg Faust (CDU), Prof. Dr. Herta Daeubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke) hat einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfuegungen vorgestellt. Er soll laut den Verfassern ein Mittelweg zu den beiden bestehenden Gesetzentwuerfen der Abgeordnetengruppen um Wolfgang Bosbach (CDU) und Joachim Stuenker (SPD) bilden (siehe ALfA-Newsletter 41/08 vom 25.10.2008) und sieht eine grundsaetzliche Verbindlichkeit einer Patientenverfuegung vor. Sowohl der ausdruecklich erklaerte als auch der mutmassliche Wille des Patienten sollen laut dem neuen Entwurf nach Verlust der Einwilligungsfaehigkeit fort wirken. Weiters sieht das Papier vor, dass auch eine muendlich geaeusserte Erklaerung als Patientenverfuegung wirksam sein soll. Auch bei Vorliegen einer Patientenverfuegung muss immer die aktuelle Situation des Patientenwillens von Arzt und Betreuer oder Bevollmaechtigtem individuell ermittelt werden. Besteht Unklarheit bei Arzt und rechtlichem Vertreter des Patienten ueber dessen Willen, sollen beide dem Patienten nahestehende Personen hinzuziehen, um sich Klarheit zu verschaffen. Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmaechtigtem ueber die Fortfuehrung der Behandlung oder die Umsetzung der Patientenverfuegung nicht einig, muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Es soll jedoch nicht generell, sondern nur in diesem Ausnahmefall angerufen werden und feststellen, ob der Wille des Patienten richtig ermittelt wurde.

Kritik am dritten Gesetzentwurf

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte den neuen Gesetzentwurf als "ein reines Placebo, das nicht in der Lage ist, die vorhandenen Probleme zu loesen." Selbstbestimmung sei nur moeglich, wenn die Menschen ueber Moeglichkeiten und Risiken aufgeklaert sind. Dazu beduerfe es gruendlicher, fachkundiger Beratung, stellte der Geschaeftsfuehrer der Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 12. November klar. "Dass der Entwurf Beratungen voellig aussen vor laesst, ist ein schweres Manko. Damit vernachlaessigt er sowohl das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch die Fuersorgepflicht des Staates, die hoechsten Verfassungsrang haben. Er laesst Patienten, Angehoerige, Aerzte und Vormundschaftsrichter weiter im Regen stehen und suggeriert, dass alles geregelt sei, obwohl in der Praxis nichts geregelt ist", so Brysch. Bedenklich sei auch, dass der Vorschlag selbst muendliche Aeusserungen als gueltige Patientenverfuegung auffasst. "Sogar elementarste Sicherungen gegen Fremdbestimmung und Missbrauch fehlen", kritisierte Brysch. Fehlinterpretationen sei Tuer und Tor geoeffnet. Bereits vor vier Jahren hatte Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenfalls muendliche Verfuegungen zulassen sollte. Brysch erinnerte daran, dass die Ministerin damit politischen Schiffbruch erlitten hatte und ihren Entwurf zurueckziehen musste.

Ebenfalls enttaeuschend sei es, dass der Entwurf voellig ungenuegende Regelungen zur Ermittlung des mutmasslichen Willens vorsieht - und das, obwohl er den mutmasslichen Willen mit dem tatsaechlichen, in einer Patientenverfuegung geaeusserten Willen, gleichsetze. Zur Ermittlung des mutmasslichen Willens "sollen" Angehoerige, Betreuer, Aerzte und Pflegekraefte herangezogen werden, muessen aber nicht. Kriterien zur Feststellung des mutmasslichen Willens fehlen zur Gaenze, so die Deutsche Hospiz Stiftung. "Heute wird vielfach nicht danach gefragt, was der Patient gewollt haette, sondern von dem ausgegangen, was man selbst wollen wuerde. Anstatt diesen Missstand zu beseitigen, wuerde der vorliegende Entwurf ihn zementieren", stellte Brysch fest. "Bei dem heute vorgestellten Gesetzesvorschlag von einem Kompromiss zu reden, geht an der Wirklichkeit vorbei. Sowohl die Gruppe um Stuenker als auch die Gruppe um Bosbach und Goering-Eckardt haben jedenfalls bei der Ermittlung des mutmasslichen Willens substanziellere Vorschlaege. Ein Kompromiss muesste eine tragfaehige Bruecke zwischen den Positionen der Gruppen um Bosbach und Stuenker bauen. Tatsaechlich verlangt das Papier aber, dass beide Gruppen ueber Wasser gehen muessten, und das kann nach den Naturgesetzen nur scheitern", gab Brysch zu bedenken.

Bei den Parlamentariern stelle sich Medienberichten zufolge zunehmend die Frage, ob es besser sei, keine Regelung zu Patientenverfuegungen zu treffen. So habe der CDU-Generalsekretaer Ronald Pofalla laut einem Bericht der Rheinischen Post vom 15. November den Bundestagsabgeordneten geraten, keinem der drei vorliegenden Entwuerfe zuzustimmen. "Je mehr ich mich persoenlich damit beschaeftige, desto mehr komme ich zu der Ueberzeugung, dass es am Ende besser waere, ueberhaupt keine gesetzliche Regelung zu treffen", sagte Pofalla der "Rheinischen Post". Die Frage des wuerdevollen Umgangs mit dem Tod koenne nicht abschliessend "mit ein paar Paragrafen geregelt" werden. Nun soll noch dieses Jahr eine erste Lesung der Gesetzentwuerfe stattfinden. Die entscheidende Schlussabstimmung im Parlament ist fuer das Fruehjahr 2009 geplant.

Weitere Informationen

Debatte um Patientenverfuegungen: Zweiter Gruppenantrag vorgestellt
ALfA-Newsletter 41/08 vom 25.10.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 9c57fb9e6d

Spitzengespraech der Bundesaerztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ethische Fragen der Transplantationsmedizin, der Umgang mit Patientenverfuegungen und Fragen der Sterbebegleitung sowie Basiskriterien im Gesundheitswesen standen im Mittelpunkt eines Gespraeches, das am 20. November in Berlin zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz, des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bundesaerztekammer stattfand.
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG Bundesaerztekammer, Deutsche Bischofskonferenz und der EKD 21.11.08
http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/01787/index.html

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 44/08 vom 22.11.2008

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Wenn Gesetz, dann einfach - Patientenautonomie !

Beitrag von PflegeCologne » 25.11.2008, 17:38

Die ganzen Diskussionen stärken mich in der Überzeugung, dass ein Gesetz zur Patientenverfügung kaum Klarheit bringen wird. Wenn es jetzt aus den verschiedenen Gesetzentwürfen einen "Kompromisstext" geben sollte, ist die Verwirrung möglicherweise komplett.
Wenn Gesetz, dann bitte einfach und die Patientenautonomie in den Mittelpunkt stellend, ohne Reichweitenbegrenzung, ohne notarielle Beurkundung und Pflichtberatungen, wo auch immer.

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Patientenverfügung - Sie sagen, wo es langgeht

Beitrag von Presse » 27.11.2008, 09:29

Patientenverfügung - Sie sagen, wo es langgeht


Die TAUNUS BKK hat sich der Problematik angenommen und versucht zusammen mit Experten Licht in das Wirrwarr zu bringen.

Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das bisherige Leben grundlegend verändern. Urplötzlich ist es vielleicht nicht mehr möglich, wichtige Dinge zu entscheiden. Eine Patientenverfügung soll verhindern, dass medizinische Behandlungen gegen den eigenen Willen durchgeführt werden. Für viele ein heikles Thema mit vielen Fragezeichen. Die TAUNUS BKK hat sich der Problematik angenommen und versucht zusammen mit Experten Licht in das Wirrwarr zu bringen.

Die Rechtslage, wann in einem solchen Fall die medizinische Behandlung eingestellt wird, ist oftmals unklar. Viele behandelnde Ärzte unterstellen, dass der Patient wünscht, dass alles getan wird, damit er weiterlebt. Das kann für den Betroffenen bedeuten, dass er unter Qualen am Leben erhalten wird, obwohl er lieber sterben würde. Doch ob das der tatsächliche Wille des Patienten ist, kann niemand sagen. Was viele nicht wissen: Die Angehörigen haben kein Mitspracherecht - es sei denn, sie sind vom Patienten vorher bevollmächtigt worden. Mit einer Patientenverfügung lässt sich allerdings vieles regeln. Denn jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist eine Körperverletzung, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit der Patientenverfügung kann im Voraus der eigene Wille dokumentiert werden. Nach der Rechtsprechung muss diese bei allen zum Tode führenden Erkrankungen vom Arzt anerkannt werden. Rechtsunsicherheit besteht zum Beispiel bei der Notfallmedizin, Wachkoma und Demenz. Voraussetzung für die Verbindlichkeit ist aber, dass der Wille hinreichend klar formuliert und auf den vorliegenden Fall anwendbar ist. Die Patientenverfügung ist nicht erst im Alter wichtig, schon in jungen Jahren kann das Schicksal jeden treffen, z.B. in Form eines Schlaganfalls, durch fremde Gewalt oder im Straßenverkehr. Es gibt zwar Vordrucke für Patientenverfügungen zum Ankreuzen. Deutlich besser ist es aber, alternative Textbausteine aus Broschüren zu prüfen und daraus selbst einen individuellen Text zu verfassen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Willensäußerung. "Eine Beratung durch den Hausarzt oder einen Juristen ist empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben. Gleiches gilt für eine regelmäßige Aktualisierung. Hilfreich ist es, eine Kopie oder zumindest einen Hinweis, wo das Dokument zu finden ist, immer mit sich führen", erklärt Cordula Gierg von der Unternehmensleitung der TAUNUS BKK.

Aber wer setzt den in der Patientenverfügung erklärten Willen durch? Dafür gibt es die so genannte Vorsorgevollmacht. Mit ihr wird ein rechtlicher Vertreter für den Notfall bestimmt. Das kann ein Angehöriger, aber auch jemand aus dem Freundeskreis sein. Tatsächlich ist es sinnvoll, beide Regelungen miteinander zu kombinieren: Die Vorsorgevollmacht garantiert, dass ein Vertreter die Wünsche aus der Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Pflegepersonal auch durchsetzen kann.

In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Probleme mit der Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Zurzeit bereiten fraktionsübergreifend Parlamentarier in Berlin ein Gesetz vor, das bestimmen soll, wie weit Patientenverfügungen gehen sollen. Grauzonen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen oder deren Unterlassung bei sterbenden Menschen sollen damit eindeutiger geregelt werden. Der Zukunfts- und Innovationsrat Gesundheit der TAUNUS BKK hält es daher für dringend erforderlich, noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages die gesetzliche Regelung zu verabschieden. Der Rat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: Gudrun Schaich-Walch (Staatssekretärin a.D.), Dr. Erika Ober (Gynäkologin), Dr. Werner Gudat (Ärztlicher Direktor der Silberberg Klinik Bodenmais), Michael Kauch (Mitglied des Bundestages für die FDP), Prof. Dr. Hans Steiner (Lehrtätigkeit am Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Karlsruhe). Der Rat ergänzt das fachliche Know-how der TAUNUS BKK und bringt Zusatznutzen für die Versicherten. Eines seiner Anliegen ist es die Öffentlichkeit über das Thema "Patientenverfügung" hinreichend zu informieren. Neben verschiedenen Veranstaltungen - eine jüngst im mittelhessischen Wetzlar durchgeführt - bietet die TAUNUS BKK unter http://www.taunus-bkk.de umfangreiche Informationen und eine telefonische Beratungshotline an. Unter 01802-10 16 20 00* können Interessierte mehr zum Thema Notfallvorsorge erfahren.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.11.2008
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Ramona Wislaug, Pressestelle
Wächtersbacher Straße 89
60386 Frankfurt
Tel. 01802.10164485*
Fax 01802.10169485*
ramona.wislaug@taunus-bkk.de
http://www.taunus-bkk.de

*6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Preise aus
dem Mobilfunk

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