** achtung... leider ausführlich

Hallo -
nach meinen guten Erfahrungen mit der Expertise in diesem Forum möchte ich Sie gerne mit einer "härteren Nuss" konfrontieren.
Kurz zur Erklärung:
Im Rahmen meines Pflegemanagement-Studiums bin ich berufsbegleitend in einem Krankenhaus der Grundversorgung. Eine meiner Aufgaben ist es, mich mit der (sehr weit gefassten) Frage nach der Verteilung der Aufgaben im Krankenhaus auseinanderzusetzen.
Ich habe das Gefühl, dass ich bei meiner Betrachtungsweise die Grenzen der meisten Veröffentlichungen, Rechtsgutachten usw. sprenge, denn ich betrachte gleichberechtigt sowohl die Delegation "ärztlicher Tätigkeiten" an die Pflege, als auch die Delegation "pflegerischer Tätigkeiten" an Hilfskräfte.
In meine Betrachtung fließen u.a. die Arbeiten von Prof. Böhme, von Robert Rossbruch oder von Prof. Gerhard Igl ein. Die neueste Publikation, die ich mir vollständig erarbeitet habe, ist das nagelneue Rechtsgutachten von Prof. Igl: "Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit"
Jetzt aber endlich zum Thema:
Aus all diesen Quellen und meinen eigenen kombinierenden Überlegungen habe ich mir einige Thesen aufgestellt, die ich so gern den Verantwortlichen meiner Einrichtung präsentieren würde. Ich habe aber auf gut Deutsch Angst, dass ich hier und da falsch liege bzw. zu weit gehe. Hier meine 'Thesen':
- Berufsrecht in Medizin UND Pflege ist Berufsbezeichnungsrecht und nicht Berufsausübungsrecht
- Ärzte haben nur wenige gesetzlich garantierte Vorbehaltsaufgaben, die Pflege gar keine
- Vorbehaltsaufgaben sind (lt. Prof. Igl) ein unterschiedlich starker Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG) - und zwar für alle anderen, die aufgrund des gesetzlichen Vorbehalts diese Aufgaben dann nicht mehr ausüben dürften
- obwohl Ärzten und Pflege formal keine bestimmten Aufgaben zustehen, spricht man im Allgemeinen (z.B. im Krankenhaus-Alltag) von "ärztlichen Tätigkeiten", "pflegerischen Tätigkeiten" und "pflegefremden Tätigkeiten"
- eine klare (gesetzliche) Definition, was ärztliche, was pflegerische, was pflegefremde Tätigkeit ist gibt es nicht
- deshalb habe ich es mir (für unser Haus) so zurechtgelegt:
a) "pflegerische Tätigkeiten" sind wesentlich deckungsgleich mit dem Ausbildungsziel von §3 Krankenpflegegesetz (KrPflG)
b) "ärztliche Tätigkeiten" sind darüber hinaus gehende Tätigkeiten, die nicht Teil der pflegerischen Ausbildung sind und an die Pflege nur delegiert werden können
c) "pflegefremde Tätigkeiten" sind Tätigkeiten z.B. in Organisation und Service (z.B. Materialbestellung, Reinigungsarbeiten, Transportdienste), die die Pflege oft auch übernimmt
d) wenn die Pflege Tätigkeiten, die Teil ihrer Ausbildung (§3 KrPflG) sind, an andere überträgt (z.B. an KPHs) - dann ist das auch Delegation und es gelten ähnliche oder gleiche Maßstäbe wie bei der Delegation von Ärzten an die Pflege
e) wenn "pflegefremde Tätigkeiten" von anderen Berufsgruppen übernommen werden (z.B. Hauswirtschaft, Hol- und Bringedienst...) dann ist das originäre Aufgabenerledigung durch diese Berufsgruppen und es handelt sich um keine Delegation von der Pflege an diese.
So. Das waren meine "Thesen". Kern des Ganzen ist: Wenn die Ärzte an die Pflege delegieren, dann sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen, wie wenn die Pflege z.B. an die KPHs delegiert:
- die delegierende Gruppe (egal ob Ärzte oder Pflege) haben die Verantwortung für die Auswahl der Person, für die Überprüfung der (formalen und materiellen) Qualifikation und für stichprobenartige Überprüfungen.
Im Endeffekt müssen die Ärzte dafür sorgen, dass die Pflegekräfte dazu in der Lage sind, die ärztlich delegierten Tätigkeiten auf ärztlichem Niveau auszuüben und die Pflege muss dafür sorgen, dass die Hilfskräfte in der Lage sind, die pflegerisch delegierten Tätigkeiten auf Niveau der Pflegeausbildung zu erledigen.
Ausgeklammert ist das Haftungsrecht. Der Durchführende haftet.
Puh... ich weiß, das war extrem viel. Aber ich würde mich freuen, wenn die/der ein oder andere trotzdem Stellung beziehen würde

Viele Grüße!
[ Anmerkung: habe gerade gesehen, dass das Thema als "Wichtig" gesetzt ist. Das war nicht meine Absicht. Da ich nicht weiß, ob das überhaupt von mir ausging, belasse ich es aber mal so. ]