Kusch gibt öffentlich Suizidbegleitung bekannt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kusch gibt öffentlich Suizidbegleitung bekannt

Beitrag von Service » 06.07.2008, 20:22

Hamburger EX-Justizsenator gibt öffentlich Suizidbegleitung bekannt

Vermutlich ein Zufall, aber doch von bemerkenswerter zeitlicher Nähe:
Gerade drei Tage ist es her, dass die Debatte im Deutschen Bundestag darauf schließen lässt, dass es wohl wahrscheinlich keine Einigung für ein Patientenverfügungsgesetzt geben dürfte. Damit hätten es Bürger/innen u. a. in der Hand gehabt, später einmal wirklich verlässlich auf lebenserhaltende medizinische Maßnahmen verzichten und in ihrem Sinne würdig sterben zu können. Wobei uns dies per Patientenverfügung - auch ohne Gesetz - zwar heute schon prinzipiell möglich ist - aber doch mit einem existentiellen Fragezeichen verbunden bleiben soll (was moralisch noch nie geschadet haben soll).

Konservative Abgeordnete begründen dies heute nicht mehr offen religiös mit der Unverfügbarkeit über das eigene Leben, sondern mit angeblich gutmeinendem staatlichen Lebensschutz.

Heute gibt der ehemalige Hamburger Justiz-Senator Roger Kusch (2002-2006) bekannt, dass ein von seinem Verein entwickelter Infusionskasten zur Selbsttötung erstmals zum Einsatz gekommen ist. Sicher auch eine "Selbstinszenierung" von Kusch (der sich im übrigen als gläubigen evangelischen Christen bezeichnet). Sicher wird die Empörung darüber sehr groß sein - insbesondere bei denjenigen, die qua Einschränkung der Patientenverfügung ihre persönliche Vorstellung einer "Kultur" des Sterben bis zum bitteren Ende auch allen anderen in unserem Land aufzwingen wollen.
Doch vielleicht wird es in Gesellschaft und Bevölkerung zunehmend Versuche geben, sich auch ganz anders - ohne politische Erlaubnis - zu helfen.
Quelle Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz.net) und Video "Interview mit R. Kusch"
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... googlefeed
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Siehe auch Hamburger Morgenpost vom 30.6.06:
ER HAT ES GETAN
<< ... Es sei das erste Mal, dass in Deutschland offiziell Sterbehilfe auf diese Weise geleistet wurde, so sein Sprecher Guy Seidel. Jetzt droht Kusch Ärger: Die Staatsanwaltschaft wird prüfen müssen, ob es sich um Beihilfe oder unterlassene Hilfeleistung handelt.

Wer die Frau ist, die mit Kuschs Unterstützung starb, ist nicht bekannt, auch nichts über ihre Krankheit. Auf dem Foto, das der Presse zur Verfügung gestellt wurde, ist zu sehen, wie sie dem Ex-Senator vertrauensvoll ihr Fotoalbum zeigt. Der einstige politische Weggefährte von Bürgermeister Ole von Beust soll mit ihr über Wochen immer wieder Gespräche geführt haben. Außerdem seien medizinische und psychiatrische Gutachten eingeholt worden. ...
Der Ex-Senator ist überzeugt, dass sein Handeln richtig und auch völlig legal ist. Beihilfe zum Suizid, und darum handele es sich hier, sei nicht strafbar, meint er. Widersprüchliche Angaben gibt es dazu, ob die Tötungsmaschine im aktuellen Fall überhaupt zum Einsatz kam ... >>
Für Montag, den 30.6. hat Kusch zu einer Pressekonferenz eingeladen.
Quelle: http://www.mopo.de/2008/20080630/hambur ... getan.html

Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 29.6.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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Ex-Senator Kusch als Gast bei Friedmann - ein Alptraum

Beitrag von Lutz Barth » 07.07.2008, 06:09

Erst kürzlich war Friedmann selbst Talk-Gast im Elysée und verkündete dort in gewohnter Manier: "Ich sage, was ich denke und nehme wenig Rücksicht darauf, ob mich andere Menschen mögen - ich möchte ja nicht 'Wetten, dass ..?' moderieren."

Wohl wahr – so kennen wir ihn und es war nur eine Frage der Zeit, bis Friedmann in seiner Sendung v. 03.07.08 zum Generalangriff auf R. Kusch überging. Kusch blieb kaum die Zeit zum „Atmen“, geschweige denn zum Antworten und mit Verlaub – es wäre sicherlich für die allgemeine Debatte um den Grund und die Grenzen der Sterbehilfe hilfreicher gewesen, wenn Kusch sich nicht der Öffentlichkeit in der Art und Weise, wie geschehen, präsentiert hätte. Friedmann selbst zelebriert einen Journalismus, der nicht selten Anlass zu heftigen Widersprüchen bietet und in diesem Sinne war es fatal, dass Kusch den Verbalattacken von Friedmann nichts entgegenzusetzen hatte. Ein wahrer Alptraum in den Abendstunden – ein geradezu entfesselter Talker, der im Sekundentakt seinen Interviewpartner mit Fragen bombardierte und dieser offensichtlich mit der Situation überfordert war. Insgesamt ein bedauerliches Kapitel im an sich bedeutsamen Wertediskurs und es sollte schnellstens zugeschlagen werden. Weder Kusch noch Friedmann ist es gelungen, auch nur ansatzweise die Probleme zu skizzieren und es bleibt zu hoffen, dass aus diesem Szenario die Wertkonservativen kein „moralisches Kapital“ schlagen, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem damit verbundenen Willen nach einem frei verantwortlichen, ggf. auch ärztlich assistierten Suizid ad absurdum führen zu können.

Vgl. dazu auch den Beitrag von Annett Meiritz, "Wie fühlt man sich als Deutschlands Todesengel Nummer eins?", in >>> Spiegel online.de v. 04.07.08 (html) >>>
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 89,00.html



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Kusch verwischt Unterschied zwischen Sterben und Töten

Beitrag von Service » 07.07.2008, 07:29

Deutsche Hospiz Stiftung: Kusch verwischt Unterschied zwischen Sterben und Töten / Narzisstische Selbstdarstellung statt echter Auseinandersetzung um Würde am Lebensende

Berlin. "Laut unserer Verfassung gibt es ein Recht auf Leben und es gibt ein Recht auf Sterben. Es gibt aber kein Recht auf Töten", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu den aktuellen Ereignissen um den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Der hat nach eigener Aussage am vergangenen Samstag einer Frau aus Süddeutschland Beihilfe zur Selbsttötung geleistet. In der Diskussion um die Kommerzialisierung von Sterbehilfe und Würde am Lebensende ist der elementare Unterschied zwischen Sterben und Töten aus dem Fokus geraten. Gerade hier aber müssen Politik und Gesellschaft wieder Klarheit finden. "Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken", betont Brysch.

Kusch versteht es, den Unterschied zwischen Sterben und Töten nicht nur zu verwischen, sondern auch ad absurdum zu führen. Er betont zwar, dass die von ihm mit Medikamenten für den Suizid versorgte Frau ihre Entscheidung zu sterben, selbstbestimmt und in völliger Freiheit getroffenen habe. Auf ihre Angst, zum Pflegefall zu werden, also die Bedingungen unter denen sie sie getroffen hat, geht Kusch aber nicht ein. Genau aus dieser Angst zieht es laut einer Umfrage mehr als ein Drittel der Deutschen vor, lieber selbst Schluss zu machen statt zum Pflegefall zu werden. Ginge es Kusch tatsächlich um eine politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung um Würde am Lebensende, müsste er genau auf diese Bedingungen eingehen. "Durch seine selbstgerechte und pervertierte Art disqualifiziert er sich selbst: Kusch als Exekutor? Nichts berechtigt diesen Mann, sich zum Herr über Leben und Tod aufzuschwingen", verdeutlicht Brysch.

Für die Politik gilt es, jetzt zu handeln. Einmal mehr ist fünf nach zwölf als fünf vor zwölf. Einerseits ist die Politik gefordert, für verbesserte Bedingungen am Lebensende zu sorgen. Andererseits muss sie endlich eine gesetzliche Regelung zum Verbot der kommerzialisierten Sterbehilfe verabschieden. Mit letzterem will sich zumindest der Bundesrat am kommenden Freitag beschäftigten. "Eins muss dabei klar sein: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung. In diesem Sinne müssen die Politiker zum Wohl der schwerstkranken und sterbenden Menschen über Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen, "fordert Brysch.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.


Quelle: Pressemitteilung vom 30.6.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Telefon: 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: breddermann@hospize.de

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Begleitung in der letzten Lebensphase statt Sterbehilfe

Beitrag von Service » 07.07.2008, 07:51

Begleitung in der letzten Lebensphase statt Sterbehilfe
bpa lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab


"Niemand darf sich als Herr über Leben und Tod inszenieren! Sterbehilfe lehnen wir ab," kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) die öffentliche Diskussion um organisierte Sterbehilfe. "Diese Debatte ist unerhört. Unerhört ist aber auch, dass ohne jeden Anlass versucht wird, die Pflegeeinrichtungen zu benutzen, um die Angst der Bevölkerung zu schüren."

Der bpa-Präsident spricht für deutschlandweit über 5.700 private Pflegeeinrichtungen. "Schwer kranke, oft auch einsame Menschen in der letzten Lebensphase finden in den Heimen die wohlwollende und umsorgende Pflege, die in einer so schwierigen Zeit notwendig ist und häufig an anderen Orten nicht geleistet werden kann. Oft genug erleben neu eingezogene Heimbewohner, dass sich die vorher empfundene Einsamkeit durch die Kontakte im Heim deutlich mindert.

Die wider besseren Wissens immer wieder falsch interpretierten Zahlen über eine schlechte Versorgung in der Pflege haben mit der tatsächlichen Situation in den Pflegeeinrichtungen nicht sehr viel zu tun. Niemand muss heute dauerhaft Schmerzen erleiden, wenn er ärztlich gut behandelt ist. Wir begleiten viele Menschen in ihrer sehr schweren letzten Lebensphase. Die Belastung ist nicht nur für die Pflegebedürftigen und die Angehörigen groß, sondern in besonderem Maße auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese mit hohen Anforderungen verbundene Tätigkeit verdient Respekt und Anerkennung. Pflege ist nicht das Schreckgespenst unserer Gesellschaft!"

"Die Inszenierung eines Einzelnen auf Kosten von Heimbewohnern, Mitarbeitern und Trägern ist mehr als unangemessen", kritisiert Bernd Meurer. "Einseitige öffentliche Kommentare schüren Ängste in der Bevölkerung. Pauschale Negativdarstellungen werfen die sehr erfolgreichen Bemühungen um stetige Verbesserungen in der Pflege und Betreuung über den Haufen. Was wir dringend brauchen, ist ein differenziertes Bild der Pflege, dass einbezieht, dass die große Mehrheit der Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen engagiert und gut arbeitet."

Quelle: Pressemitteilung vom 4.7.2008
Für Rückfragen:
Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.

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Verbot organisierter und kommerzieller Suizidhilfe

Beitrag von Service » 07.07.2008, 07:55

Deutsche Hospiz Stiftung:
Politik muss mit dem Verbot organisierter und kommerzieller Suizidhilfe Farbe bekennen -

Sozialdemokraten und Nordrhein-Westfalen sind jetzt gefordert

Berlin/Hamburg. "Jetzt kommt es darauf an, dass die Politik Farbe bekennt und sich nicht aus ihrer Verantwortung stielt. Wir brauchen am Freitag im Bundesrat ein klares rechtliches und politisches Votum, das der Organisation und Kommerzialisierung von menschenverachtender Suizidhilfe ein Ende setzt", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Unverständlich sind die Argumente der Gegenstimmen. Weder besteht eine Gefahr für Hospizarbeit und Palliativmedizin noch gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. "Wer dies vorschiebt, stellt sich nicht dem Kern des Problems. Sterbegleitung hat nichts mit Tötung, auch nichts mit Selbsttötung zu tun", stellt Brysch klar. Kurt Beck als Parteivorsitzender der SPD und die Bundesländer, in denen die SPD regiert oder in Regierungsbeteiligung ist, dürfen sich nicht aus der Solidarität mit den Schwerstkranken und Sterbenden entlassen. Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, muss seine ablehnende Haltung, ein solches Gesetz im Bundesrat zu verabschieden, aufgeben. "Wenn NRW die jetzt diskutierte Regelung zu lasch scheint, dann reicht das als Ablehnungsgrund nicht aus, denn damit wird den Sterbehelfern nur in die Hand gespielt", so Brysch.

Hospizarbeit kann nicht Fehler der Pflegepolitik ausbügeln

Die Hospizarbeit in Deutschland kann nur zu einem Teil eine Antwort auf die derzeitige Diskussion um Suizidhilfe und aktive Sterbehilfe sein. Tatsächlich beginnt die Fehlversorgung im Gesundheitssystem, die die Pflege stiefmütterlich behandelt, Jahre zuvor. In Deutschland hat sich bereits eine Angst ausgebreitet, die weite Bevölkerungskreise erreicht hat und schon vor der eigentlichen Pflegebedürftigkeit beginnt. "Wenn wir Selbstbestimmung ernst nehmen, dann brauchen wir politische Rahmenbedingungen, in der die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zur ersten Priorität wird", stellt Brysch klar. Der Baustein des strafrechtlichen Verbotes von organisierter und kommerzialisierter Suizidhilfe kann nur ein Teil der Lösung sein.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.


Quelle: Pressemitteilung vom 2.7.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Elke Simon
0231/73 80 73-7
simon@hospize.de

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Diffuse Angst

Beitrag von Service » 07.07.2008, 08:04

Diffuse Angst
© ZEIT online 2.7.2008 - 11:56 Uhr

Auch Schwerkranke können friedlich sterben, sagt der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. Ein Interview zu der Suizid-Aktion von Roger Kusch

ZEIT online: Herr Borasio, etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung unterschrieben. Wovor haben diese Menschen die größte Angst?

...

http://www.zeit.de/online/2008/27/palli ... -interview

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Diffuse Angst

Beitrag von Service » 07.07.2008, 08:04

Diffuse Angst
© ZEIT online 2.7.2008 - 11:56 Uhr

Auch Schwerkranke können friedlich sterben, sagt der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. Ein Interview zu der Suizid-Aktion von Roger Kusch

ZEIT online: Herr Borasio, etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung unterschrieben. Wovor haben diese Menschen die größte Angst?

...

http://www.zeit.de/online/2008/27/palli ... -interview

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STERBEN UND STERBEN LASSEN

Beitrag von Service » 07.07.2008, 09:50

Kommentar zu R. Kusch von Wolfgang Prosinger, Tagesspiegel:
STERBEN UND STERBEN LASSEN
<< ... Er ist nicht leicht zu ertragen: Roger Kusch, der Selbstgefällige. Wo der frühere Hamburger Justizsenator auch auftritt, stets umgibt ihn eine Wolke aus Eitelkeit und Großmannssucht. So auch diesmal. Er habe einer Frau, die ihres Lebens müde war, beim Sterben geholfen, posaunt er in die Welt. Als wäre die Selbsttötung einer 79-Jährigen ein Thema für Marktschreierei ... Deshalb darf sich Roger Kusch jetzt nicht beklagen, wenn Empörung auf ihn herunterprasselt.

Trotzdem ist es eine wohlfeile Empörung. Denn den wenigsten ist klar, was Kusch eigentlich getan hat. Er hat keineswegs aktive Sterbehilfe geleistet, wie jetzt immer wieder behauptet wird. ...>>
Weiter: http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2562773

Aktuelle Politik Meldungen - Berlin (ddp).
<< Das Thema Selbsttötung beschäftigt am Freitag auch den Bundesrat in Berlin. Der Länderkammer liegt dazu ein Antrag von Hessen, Thüringen und dem Saarland vor, beim Bundestag ein Gesetz zum «Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» einzubringen. Nach den Empfehlungen des Rechts- und des Gesundheitsausschusses soll dabei die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. >>
--------------

Doch es wird immer neue Lücken geben, die sich auch einem neuen Strafrechtsparagrafen entziehen würden (es sei denn, die Suizidhilfe als solche würde verboten):

"WOZZ-Buch" auf Deutsch: "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", ca. 140 Seiten

<< Berlin - Mit Hilfe von Roger Kusch starb Bettina S. an einer tödlichen Dosis des Malaria-Medikaments Chloroquin, kombiniert mit dem Beruhigungsmittel Diazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine. Fürsprecher der Suizid-Planung raten dazu: "Wir empfehlen den Gebrauch einer Kombination von schnell und lang wirkenden Benzodiazepinen, um einen tiefen und lang anhaltenden Schlaf zu erreichen, wenn Chloroquin für beschleunigtes Sterben eingesetzt wird." So steht es in dem der WELT vorliegenden Buch "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", das gerade in deutscher Übersetzung von der niederländischen "Stiftung zur Erforschung eines humanen, selbstbestimmten Sterbens" ("WOZZ-Stichting") veröffentlicht wurde ...
Die ernsthaft argumentierenden Autoren raten, jeden Suizid-Wunsch gründlich zu prüfen und nach Alternativen zum Sterben zu suchen. Zugleich beschreiben sie die Möglichkeit, sich durch Verzicht auf Essen und Trinken umzubringen. Was furchtbar klingt, sei bei palliativmedizinischer Begleitung keineswegs unwürdig. Und zu verhindern ist es nicht. Wie der Münchner Patientenanwalt Wolfgang Putz in einem Zusatzbeitrag für das Buch schreibt, könne man durch eine präzise Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für einen Vertrauten sicherstellen, dass man beim Verzicht auf Essen und Trinken nicht künstlich ernährt werde. ... >>
Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article21 ... Kusch.html

Siehe dazu Erklärung des Bundesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Dr. Horst Groschopp vom 3.6.: http://hpd.de/node/4933
Mehr zum Buch und den Autoren: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=501
-----------------

<< STERBEHILFE SOLL VERBOTEN WERDEN
<< ... Kommerzielle und organisierte Hilfe zum Selbstmord soll künftig bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der heute mit guten Chancen im Bundesrat abgestimmt wird. Die Initiative wendet sich gegen Vereine wie die Dr. Roger Kusch Sterbehilfe oder Dignitate, den deutschen Ableger der Schweizer Vereinigung Dignitas.
Selbstmord ist in Deutschland straflos, auch die Beihilfe dazu. Deshalb machte sich auch der Hamburger Exjustizsenator Roger Kusch nicht strafbar, als er vorige Woche einer 79-jährigen Frau aus Würzburg beim Selbstmord half. Dies hat inzwischen auch die Würzburger Staatsanwaltschaft festgestellt.
Einige Bundesländer unter der Führung von Bayern und Baden-Württemberg wollen dies nun ändern. Im Strafgesetzbuch soll ein neuer Paragraph 217 die "gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe" mit bis zu drei Jahren Haft bedrohen. Konkret wollen sie verbieten, "anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen". Es dürfen also weder geeignete Orte noch Tötungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die bloße Vermittlung - etwa in die Schweiz - soll strafbar sein.
Als gewerblich gilt eine Handlung, wenn sie auf Gewinne abzielt. Eine Profitabsicht dürfte jedoch bei Kusch und Dignitate kaum nachzuweisen sein. Auch die entsprechenden Schweizer Vereine gelten als nicht-gewerblich.
Relevant ist deshalb vor allem das Verbot "organisierter" Suizidbeihilfe. Hiervon sind alle Vereinigungen betroffen, die sich vor allem zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben. Krankenhäuser und Hospize haben andere Zwecke und könnten nicht nach dieser Vorschrift bestraft werden, selbst wenn dort vereinzelt auch Beihilfe zum Selbstmord geleistet würde.
Erforderlich ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, es genügt ein lockerer informeller Rahmen. Bei bereits bestehenden Organisationen soll nur "das Führungspersonal" bestraft werden, also nicht das einfache Dignitate-Mitglied.... >>

[Aha, dann werden wir Ihnen diesen PV-Newsletter wohl auch in Zukunft noch straflos zusenden dürfen. Und wir sind weiterhin gemeinnützig, so dass Spenden - siehe unten - zur Unterstützung dieser Aufklärungsarbeit steuerlich absetzbar sind ... Ihre Newletter-Redaktion patientenverfuegung.de ]

Quelle und mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... en-werden/

Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.7.2007

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STERBEN UND STERBEN LASSEN

Beitrag von Service » 07.07.2008, 09:53

Kommentar zu R. Kusch von Wolfgang Prosinger, Tagesspiegel:
STERBEN UND STERBEN LASSEN
<< ... Er ist nicht leicht zu ertragen: Roger Kusch, der Selbstgefällige. Wo der frühere Hamburger Justizsenator auch auftritt, stets umgibt ihn eine Wolke aus Eitelkeit und Großmannssucht. So auch diesmal. Er habe einer Frau, die ihres Lebens müde war, beim Sterben geholfen, posaunt er in die Welt. Als wäre die Selbsttötung einer 79-Jährigen ein Thema für Marktschreierei ... Deshalb darf sich Roger Kusch jetzt nicht beklagen, wenn Empörung auf ihn herunterprasselt.

Trotzdem ist es eine wohlfeile Empörung. Denn den wenigsten ist klar, was Kusch eigentlich getan hat. Er hat keineswegs aktive Sterbehilfe geleistet, wie jetzt immer wieder behauptet wird. ...>>
Weiter: http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2562773

Aktuelle Politik Meldungen - Berlin (ddp).
<< Das Thema Selbsttötung beschäftigt am Freitag auch den Bundesrat in Berlin. Der Länderkammer liegt dazu ein Antrag von Hessen, Thüringen und dem Saarland vor, beim Bundestag ein Gesetz zum «Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» einzubringen. Nach den Empfehlungen des Rechts- und des Gesundheitsausschusses soll dabei die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. >>
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Doch es wird immer neue Lücken geben, die sich auch einem neuen Strafrechtsparagrafen entziehen würden (es sei denn, die Suizidhilfe als solche würde verboten):

"WOZZ-Buch" auf Deutsch: "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", ca. 140 Seiten

<< Berlin - Mit Hilfe von Roger Kusch starb Bettina S. an einer tödlichen Dosis des Malaria-Medikaments Chloroquin, kombiniert mit dem Beruhigungsmittel Diazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine. Fürsprecher der Suizid-Planung raten dazu: "Wir empfehlen den Gebrauch einer Kombination von schnell und lang wirkenden Benzodiazepinen, um einen tiefen und lang anhaltenden Schlaf zu erreichen, wenn Chloroquin für beschleunigtes Sterben eingesetzt wird." So steht es in dem der WELT vorliegenden Buch "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", das gerade in deutscher Übersetzung von der niederländischen "Stiftung zur Erforschung eines humanen, selbstbestimmten Sterbens" ("WOZZ-Stichting") veröffentlicht wurde ...
Die ernsthaft argumentierenden Autoren raten, jeden Suizid-Wunsch gründlich zu prüfen und nach Alternativen zum Sterben zu suchen. Zugleich beschreiben sie die Möglichkeit, sich durch Verzicht auf Essen und Trinken umzubringen. Was furchtbar klingt, sei bei palliativmedizinischer Begleitung keineswegs unwürdig. Und zu verhindern ist es nicht. Wie der Münchner Patientenanwalt Wolfgang Putz in einem Zusatzbeitrag für das Buch schreibt, könne man durch eine präzise Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für einen Vertrauten sicherstellen, dass man beim Verzicht auf Essen und Trinken nicht künstlich ernährt werde. ... >>
Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article21 ... Kusch.html

Siehe dazu Erklärung des Bundesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Dr. Horst Groschopp vom 3.6.: http://hpd.de/node/4933
Mehr zum Buch und den Autoren: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=501
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<< STERBEHILFE SOLL VERBOTEN WERDEN
<< ... Kommerzielle und organisierte Hilfe zum Selbstmord soll künftig bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der heute mit guten Chancen im Bundesrat abgestimmt wird. Die Initiative wendet sich gegen Vereine wie die Dr. Roger Kusch Sterbehilfe oder Dignitate, den deutschen Ableger der Schweizer Vereinigung Dignitas.
Selbstmord ist in Deutschland straflos, auch die Beihilfe dazu. Deshalb machte sich auch der Hamburger Exjustizsenator Roger Kusch nicht strafbar, als er vorige Woche einer 79-jährigen Frau aus Würzburg beim Selbstmord half. Dies hat inzwischen auch die Würzburger Staatsanwaltschaft festgestellt.
Einige Bundesländer unter der Führung von Bayern und Baden-Württemberg wollen dies nun ändern. Im Strafgesetzbuch soll ein neuer Paragraph 217 die "gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe" mit bis zu drei Jahren Haft bedrohen. Konkret wollen sie verbieten, "anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen". Es dürfen also weder geeignete Orte noch Tötungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die bloße Vermittlung - etwa in die Schweiz - soll strafbar sein.
Als gewerblich gilt eine Handlung, wenn sie auf Gewinne abzielt. Eine Profitabsicht dürfte jedoch bei Kusch und Dignitate kaum nachzuweisen sein. Auch die entsprechenden Schweizer Vereine gelten als nicht-gewerblich.
Relevant ist deshalb vor allem das Verbot "organisierter" Suizidbeihilfe. Hiervon sind alle Vereinigungen betroffen, die sich vor allem zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben. Krankenhäuser und Hospize haben andere Zwecke und könnten nicht nach dieser Vorschrift bestraft werden, selbst wenn dort vereinzelt auch Beihilfe zum Selbstmord geleistet würde.
Erforderlich ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, es genügt ein lockerer informeller Rahmen. Bei bereits bestehenden Organisationen soll nur "das Führungspersonal" bestraft werden, also nicht das einfache Dignitate-Mitglied.... >>

[Aha, dann werden wir Ihnen diesen PV-Newsletter wohl auch in Zukunft noch straflos zusenden dürfen. Und wir sind weiterhin gemeinnützig, so dass Spenden - siehe unten - zur Unterstützung dieser Aufklärungsarbeit steuerlich absetzbar sind ... Ihre Newletter-Redaktion patientenverfuegung.de ]

Quelle und mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... en-werden/

Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.7.2007

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STERBEN UND STERBEN LASSEN

Beitrag von Service » 07.07.2008, 09:55

Kommentar zu R. Kusch von Wolfgang Prosinger, Tagesspiegel:
STERBEN UND STERBEN LASSEN
<< ... Er ist nicht leicht zu ertragen: Roger Kusch, der Selbstgefällige. Wo der frühere Hamburger Justizsenator auch auftritt, stets umgibt ihn eine Wolke aus Eitelkeit und Großmannssucht. So auch diesmal. Er habe einer Frau, die ihres Lebens müde war, beim Sterben geholfen, posaunt er in die Welt. Als wäre die Selbsttötung einer 79-Jährigen ein Thema für Marktschreierei ... Deshalb darf sich Roger Kusch jetzt nicht beklagen, wenn Empörung auf ihn herunterprasselt.

Trotzdem ist es eine wohlfeile Empörung. Denn den wenigsten ist klar, was Kusch eigentlich getan hat. Er hat keineswegs aktive Sterbehilfe geleistet, wie jetzt immer wieder behauptet wird. ...>>
Weiter: http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2562773

Aktuelle Politik Meldungen - Berlin (ddp).
<< Das Thema Selbsttötung beschäftigt am Freitag auch den Bundesrat in Berlin. Der Länderkammer liegt dazu ein Antrag von Hessen, Thüringen und dem Saarland vor, beim Bundestag ein Gesetz zum «Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» einzubringen. Nach den Empfehlungen des Rechts- und des Gesundheitsausschusses soll dabei die gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. >>
--------------

Doch es wird immer neue Lücken geben, die sich auch einem neuen Strafrechtsparagrafen entziehen würden (es sei denn, die Suizidhilfe als solche würde verboten):

"WOZZ-Buch" auf Deutsch: "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", ca. 140 Seiten

<< Berlin - Mit Hilfe von Roger Kusch starb Bettina S. an einer tödlichen Dosis des Malaria-Medikaments Chloroquin, kombiniert mit dem Beruhigungsmittel Diazepam aus der Gruppe der Benzodiazepine. Fürsprecher der Suizid-Planung raten dazu: "Wir empfehlen den Gebrauch einer Kombination von schnell und lang wirkenden Benzodiazepinen, um einen tiefen und lang anhaltenden Schlaf zu erreichen, wenn Chloroquin für beschleunigtes Sterben eingesetzt wird." So steht es in dem der WELT vorliegenden Buch "Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben", das gerade in deutscher Übersetzung von der niederländischen "Stiftung zur Erforschung eines humanen, selbstbestimmten Sterbens" ("WOZZ-Stichting") veröffentlicht wurde ...
Die ernsthaft argumentierenden Autoren raten, jeden Suizid-Wunsch gründlich zu prüfen und nach Alternativen zum Sterben zu suchen. Zugleich beschreiben sie die Möglichkeit, sich durch Verzicht auf Essen und Trinken umzubringen. Was furchtbar klingt, sei bei palliativmedizinischer Begleitung keineswegs unwürdig. Und zu verhindern ist es nicht. Wie der Münchner Patientenanwalt Wolfgang Putz in einem Zusatzbeitrag für das Buch schreibt, könne man durch eine präzise Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für einen Vertrauten sicherstellen, dass man beim Verzicht auf Essen und Trinken nicht künstlich ernährt werde. ... >>
Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article21 ... Kusch.html

Siehe dazu Erklärung des Bundesvorsitzenden des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Dr. Horst Groschopp vom 3.6.: http://hpd.de/node/4933
Mehr zum Buch und den Autoren: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=501
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<< STERBEHILFE SOLL VERBOTEN WERDEN
<< ... Kommerzielle und organisierte Hilfe zum Selbstmord soll künftig bestraft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der heute mit guten Chancen im Bundesrat abgestimmt wird. Die Initiative wendet sich gegen Vereine wie die Dr. Roger Kusch Sterbehilfe oder Dignitate, den deutschen Ableger der Schweizer Vereinigung Dignitas.
Selbstmord ist in Deutschland straflos, auch die Beihilfe dazu. Deshalb machte sich auch der Hamburger Exjustizsenator Roger Kusch nicht strafbar, als er vorige Woche einer 79-jährigen Frau aus Würzburg beim Selbstmord half. Dies hat inzwischen auch die Würzburger Staatsanwaltschaft festgestellt.
Einige Bundesländer unter der Führung von Bayern und Baden-Württemberg wollen dies nun ändern. Im Strafgesetzbuch soll ein neuer Paragraph 217 die "gewerbliche und organisierte Suizidbeihilfe" mit bis zu drei Jahren Haft bedrohen. Konkret wollen sie verbieten, "anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen". Es dürfen also weder geeignete Orte noch Tötungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die bloße Vermittlung - etwa in die Schweiz - soll strafbar sein.
Als gewerblich gilt eine Handlung, wenn sie auf Gewinne abzielt. Eine Profitabsicht dürfte jedoch bei Kusch und Dignitate kaum nachzuweisen sein. Auch die entsprechenden Schweizer Vereine gelten als nicht-gewerblich.
Relevant ist deshalb vor allem das Verbot "organisierter" Suizidbeihilfe. Hiervon sind alle Vereinigungen betroffen, die sich vor allem zu diesem Zweck zusammengeschlossen haben. Krankenhäuser und Hospize haben andere Zwecke und könnten nicht nach dieser Vorschrift bestraft werden, selbst wenn dort vereinzelt auch Beihilfe zum Selbstmord geleistet würde.
Erforderlich ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, es genügt ein lockerer informeller Rahmen. Bei bereits bestehenden Organisationen soll nur "das Führungspersonal" bestraft werden, also nicht das einfache Dignitate-Mitglied.... >>

[Aha, dann werden wir Ihnen diesen PV-Newsletter wohl auch in Zukunft noch straflos zusenden dürfen. Und wir sind weiterhin gemeinnützig, so dass Spenden - siehe unten - zur Unterstützung dieser Aufklärungsarbeit steuerlich absetzbar sind ... Ihre Newletter-Redaktion patientenverfuegung.de ]

Quelle und mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland ... en-werden/

Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.7.2007

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Kusch entsetzt die Senioren

Beitrag von Service » 07.07.2008, 09:58

Sterbehilfe
Kusch entsetzt die Senioren


Von Kety Quadrino

Ein Ungeheuer, das "über Leichen geht" - so sehen die Bewohnerinnen eines Altenpflegeheims in Tübingen Roger Kusch. stern.de hat mit ihnen über die Sterbehilfe-Aktion des ehemaligen Hamburger Justizsenators gesprochen. Die Senioren glauben, eine gute Beratung hätte der von Kusch in den Tod begleiteten Frau das Leben gerettet.
...
http://www.stern.de/politik/panorama/:S ... 25923.html

Sterbehilfe: Sachlichkeit ist nötig
BERLIN. (hpd) Am morgigen Freitag, 4. Juli, wird es im Deutschen Bundesrat eine Debatte über einen Antrag mehrerer unionsgeführter Bundesländer geben, der die „organisierte“ Sterbe- bzw. Suizidhilfe verbieten und unter Strafe stellen will.

Zeitnah hat die propagandistisch verwertete Sterbehilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Dr. Kusch berechtigt einigen Medienaufruhr verursacht. Man kann nur hoffen, dass damit die eigentliche Debatte um Patientenverfügungen zu mehr Selbstbestimmung für kranke und sterbewillige Menschen nicht vom Tisch gefegt wird.
...
http://hpd.de/node/4933

Hintergrund
Was gilt als Sterbehilfe?

Die organisierte Sterbehilfe soll in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag in einem Entschließungsantrag, dass noch in diesem Jahr ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden „sollte“.

Bislang ist in Deutschland nur AKTIVE STERBEHILFE strafbar. Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, wird nach deutschem Recht wegen „Tötung auf Verlangen“ mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
...
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 66/184191/

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Entwurf gegen ´organisierte Suizidhilfe`

Beitrag von Service » 07.07.2008, 11:41

Entscheidung im Bundesrat vertagt - FDP: Strafrecht reicht aus

Heute, 4. 7. 2008 im Bundesrat: Länder wollen mit noch größerer Mehrheit verabschieden - Entscheidung vertagt:

http://www.pr-inside.com/de/laender-wol ... 685183.htm

http://www.n-tv.de/Bundesrat_zu_Sterbeh ... 89260.html

Sie finden hier den heute verhandelten Text der Gesetzes-Initiative der Länder Hessen, Thüringen und Saarland:
http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedD ... 436-08.pdf .
-------------

Unsere Leser/innen zeigten sich in Rückmeldungen auf unseren gestrigen PV-Newsletter erstaunt, teils auch empört: Von "neuer staatlicher Leibeigenschaft" war die Rede oder dass die "Drangsalierung wie in der DDR - allerdings auf niedrigerem Niveau" zurückgekehrt sei.

Gern weisen wir darauf hin, dass sich die FDP - aus unserer Sicht - hier als Stimmme der Vernunft und Rechtsstaatlichkeit vernehmen lässt:

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER / KAUCH: Strafrecht zur Sterbehilfe reicht aus
Pressemitteilung vom 03.07.2008

" . Die Gesetzesinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg ist auch nach einer Überarbeitung aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmungsfähig. Weiterhin erfordert die Strafbarkeit nach der Initiative kein gewerbsmäßiges oder gewinnorientiertes Handeln. Schon organisiertes Handeln soll zur Strafbarkeit führen. Im Strafgesetzbuch ist bereits klar geregelt, dass die aktive Sterbehilfe strafbar ist. Weitere Strafvorschriften sind nicht nötig.

Wenn sich Länder wie Bremen nun vom Handeln eines gescheiterten Politikers wie Roger Kusch zu symbolischen Strafverschärfungen drängen lassen, dann ist das nicht sachgerecht. Denn solange er sein zweifelhaftes Handeln als Einzelperson durchführt, wäre es auch nach dem Entwurf der beiden Länder straffrei. Getroffen würden aber möglicherweise Organisationen, die uneigennützig schwerstkranke und sterbende Patienten beraten. "
-------------

Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) sieht sich in ihrer Existenz als "normale und gesetzmäßig agierende Gesellschaft" bedroht.
Siehe Interview mit ihrem Präsidenten Karlheinz Wichmann:
http://www.tagesspiegel.de/politik/div/ ... 71,2564032

Weniger verängstigt zeigt sich der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Dr. Horst Groschopp im heutigen Interview:
http://hpd.de/node/4935
-------------

Von möglichen Folgen auf die Gemeinnützigkeit

Oliver Tolmein in der FAZ steht zwar einer Strafe für "geistige Sterbehilfe" skeptisch gegenüber. Er legt stattdessen Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit von Organisationen nahe, die (allein) den satzungsmäßigen Zweck der (auch wissenschaftlichen !) Förderung von Sterbe- und Suizidhilfefragen verfolgen:
<< Wie auch immer der Bundesrat am heutigen Freitag entscheiden wird - abschließend beschließen muss über Änderungen des Strafrechts ohnehin der Bundestag. Im Verlauf der Debatte dort könnten grundlegende Fehler des Gesetzentwurfs ausgebessert werden. Das ändert freilich nichts an dem Umstand, dass hier - man muss sagen: wieder einmal - das Strafrecht nicht als Ultima Ratio Einsatz findet, sondern als Mittel der ersten Wahl. . Ein Streit darüber, was in diesem Zusammenhang als gemeinnützig gelten soll, könnte das nächste Kapitel sein. >>
Quelle und mehr: http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6496 ... ntent.html

Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 4.7.2008
http.//www.patientenverfuegung.de

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Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist Alarmsignal

Beitrag von Service » 07.07.2008, 11:43

Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist Alarmsignal

Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. die jüngsten Entwicklungen zur aktiven Sterbehilfe. Jeder Mensch hat das Recht, über sich selbst und sein Schicksal zu bestimmen. Jedoch ist grundsätzlich die Beteiligung Dritter im Sinne einer aktiven Sterbehilfe abzulehnen. „Allerdings geht ein gesetzliches Verbot von Organisationen, die aktive Sterbehilfe leisten, am Problem vorbei, da es die Ursachen für den Wunsch nach Sterbehilfe ignoriert“, so Gudrun Gille, Bundesvorsitzende des DBfK. „Wir brauchen mehr Aufklärung und einen Ausbau der Palliativversorgung,“ so Gille weiter. Erste Schritte dazu seien eingeleitet worden.

Besonders erschreckend ist im jüngsten Fall, dass die Angst vor der Betreuung im Pflegeheim der Auslöser gewesen sein soll. Hier hat eine einseitige Berichterstattung über Skandale und fehlende Information darüber, wie man ein gutes Pflegeheim erkennt oder welche Alternativen es gibt, die Zukunft als unerträglich dargstellt. Wieder einmal bleibt die Frage unbeantwortet, wie wir als Gesellschaft mit den alten und pflegebedürftigen Menschen umgehen und was uns eine menschenwürdige Betreuung Wert ist. Der DBfK fordert mehr und besser qualifiziertes Pflegepersonal und die bessere Vernetzung der Strukturen und Akteure.

Weitere Informationen:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
http://www.pflege-uns-reichts.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.7.2008
DBfK-Bundesverband e. V.
Susanne Adjei
Sozialmanagerin
Tel.: +49 30 21 9157- 0
Fax: +49 30 21 9157-77
Salzufer 6
10587 Berlin
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neue Sterbehilfe-Debatte

Beitrag von Service » 07.07.2008, 12:10

Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte

Wuerzburg / Berlin / Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat neuerlich eine Debatte ueber Sterbehilfe entfacht. Wie Kusch bei einer Pressekonferenz am 30. Juni mitteilte, hat er vergangenes Wochenende eine 79-jaehrige Frau aus Wuerzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden. Sie starb schliesslich durch eine Mixtur aus zwei Medikamenten, die sie sich selbst besorgt hatte. All dies habe die Frau laut Kusch absolut freiwillig getan. Bevor sie die Becher mit der toedlichen Dosis trank, habe er "aus Gruenden der Straflosigkeit" zuvor den Raum verlassen. Zum Beweis fuer seine Aussagen hatte Kusch seinen letzten Besuch und ihr Sterben auf Video aufgenommen. Bei der Pressekonferenz zeigte er Ausschnitte der Video-Aufnahmen, die er unmittelbar vor dem Tod der Frau gemacht hatte. Die Sterbeszene selbst ersparte er den Medienvertretern. Zuvor berichteten Medien unter Berufung auf Kuschs Sprecher, Kusch haette erstmals seinen kuerzlich vorgestellten "Selbsttoetungs-Automat" eingesetzt (siehe ALfA-Newsletter 13/08 vom 05.04.2008). Dies wurde jedoch auf der Pressekonferenz von Kusch dementiert.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach bekannt werden des Falles Ermittlungen aufgenommen. Zunaechst seien die Fakten zu sammeln und diese anschliessend juristisch zu bewerten, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es sei u.a. zu pruefen, ob in dem Fall die Straftatbestaende Toetung auf Verlangen beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung erfuellt seien oder ob es sich um straffreie Beihilfe zum Selbstmord handele. Wie die Berliner Zeitung am 2. Juli dazu berichtete, erklaerte der leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lueckemann nach der Obduktion der Leiche, es handle sich in dem Fall um einen "normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung".

Kritik an Kusch

Das Vorgehen und die Selbstinszenierung von Roger Kusch stiessen bei Politikern, Aerzte- und Kirchenvertretern auf einhellige Ablehnung und scharfe Kritik. Bundesaerztekammer-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe sagte in einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" vom 2. Juli, es sei "zynisch und abstossend, dass er eine alte Frau fuer seine Zwecke missbraucht hat." Kusch habe mit seiner Tat eine wirklich verheerende Botschaft gesendet: "Er legitimiert die Behauptung, dass das Leben in einem Heim nicht lebenswert ist." Damit lege er allen Menschen, die sich in einer vergleichbaren Situation wie die 79-Jaehrige befinden, nahe, sich aehnlich zu verhalten wie sie. So werde Suizid "zum Koenigsweg verklaert", kritisierte Hoppe. Das sei "ein Aufruf zur Selbsttoetung".

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Beuss erklaerte, was Roger Kusch der Oeffentlichkeit vorstellte, sei an Verachtung des menschlichen Lebens nicht zu ueberbieten. "Eine Frau, die Angst davor hatte, irgendwann einmal ein Pflegefall zu werden, musste sterben, weil Herr Dr. Kusch seine extreme Eitelkeit durch oeffentliche Selbstdarstellungen befriedigen muss." Auch andere Politiker und Kirchenvertreter, sowie die Deutsche Hospiz Stiftung und der Deutscher Hospiz- und Palliativverband uebten scharfe Kritik und forderten, Kusch und anderen Sterbehilfe-Organisationen das Handwerk zu legen. Von Seiten der Unionslaender gibt es bereits einen neuerlichen Vorstoss, organisierte Sterbehilfe verbieten. Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls debattierte der Bundesrat Ende der Woche ueber einen Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe. Mehr dazu im naechsten Beitrag.

Weitere Informationen:

Tod auf Bestellung, Service inklusive
Von Annett Meiritz
Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hat einer Rentnerin dabei geholfen, zu sterben - und ihren Tod gefilmt. Der oeffentlichkeitswirksame Einsatz ist Teil eines grotesken Feldzugs fuer eine "Autonomie am Lebensende".
SPIEGEL Online 30.06.08
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 76,00.html

Wenn der toedliche thingy droht
Ein Kommentar von Mechthild Loehr / Christdemokraten fuer das Leben (CDL) zum Medienauftritt des Ex-Politikers Roger Kusch, der mit einer Selbsttoetungsmaschine durch Altenheime reist
KATH.NET 02.07.08
http://www.kath.net/detail.php?id=20243

Sterben auf Knopfdruck: Ex-Justizsenator Kusch stellt Selbsttoetungsautomat vor
ALfA-Newsletter 13/08 vom 05.04.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... aeb604e284

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008

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neue Sterbehilfe-Debatte

Beitrag von Service » 07.07.2008, 12:12

Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte

Wuerzburg / Berlin / Hamburg (ALfA). Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat neuerlich eine Debatte ueber Sterbehilfe entfacht. Wie Kusch bei einer Pressekonferenz am 30. Juni mitteilte, hat er vergangenes Wochenende eine 79-jaehrige Frau aus Wuerzburg auf deren Wunsch beim Suizid begleitet. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden. Sie starb schliesslich durch eine Mixtur aus zwei Medikamenten, die sie sich selbst besorgt hatte. All dies habe die Frau laut Kusch absolut freiwillig getan. Bevor sie die Becher mit der toedlichen Dosis trank, habe er "aus Gruenden der Straflosigkeit" zuvor den Raum verlassen. Zum Beweis fuer seine Aussagen hatte Kusch seinen letzten Besuch und ihr Sterben auf Video aufgenommen. Bei der Pressekonferenz zeigte er Ausschnitte der Video-Aufnahmen, die er unmittelbar vor dem Tod der Frau gemacht hatte. Die Sterbeszene selbst ersparte er den Medienvertretern. Zuvor berichteten Medien unter Berufung auf Kuschs Sprecher, Kusch haette erstmals seinen kuerzlich vorgestellten "Selbsttoetungs-Automat" eingesetzt (siehe ALfA-Newsletter 13/08 vom 05.04.2008). Dies wurde jedoch auf der Pressekonferenz von Kusch dementiert.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach bekannt werden des Falles Ermittlungen aufgenommen. Zunaechst seien die Fakten zu sammeln und diese anschliessend juristisch zu bewerten, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es sei u.a. zu pruefen, ob in dem Fall die Straftatbestaende Toetung auf Verlangen beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung erfuellt seien oder ob es sich um straffreie Beihilfe zum Selbstmord handele. Wie die Berliner Zeitung am 2. Juli dazu berichtete, erklaerte der leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lueckemann nach der Obduktion der Leiche, es handle sich in dem Fall um einen "normalen Suizid ohne rechtlich relevante Fremdbeteiligung".

Kritik an Kusch

Das Vorgehen und die Selbstinszenierung von Roger Kusch stiessen bei Politikern, Aerzte- und Kirchenvertretern auf einhellige Ablehnung und scharfe Kritik. Bundesaerztekammer-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe sagte in einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" vom 2. Juli, es sei "zynisch und abstossend, dass er eine alte Frau fuer seine Zwecke missbraucht hat." Kusch habe mit seiner Tat eine wirklich verheerende Botschaft gesendet: "Er legitimiert die Behauptung, dass das Leben in einem Heim nicht lebenswert ist." Damit lege er allen Menschen, die sich in einer vergleichbaren Situation wie die 79-Jaehrige befinden, nahe, sich aehnlich zu verhalten wie sie. So werde Suizid "zum Koenigsweg verklaert", kritisierte Hoppe. Das sei "ein Aufruf zur Selbsttoetung".

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Beuss erklaerte, was Roger Kusch der Oeffentlichkeit vorstellte, sei an Verachtung des menschlichen Lebens nicht zu ueberbieten. "Eine Frau, die Angst davor hatte, irgendwann einmal ein Pflegefall zu werden, musste sterben, weil Herr Dr. Kusch seine extreme Eitelkeit durch oeffentliche Selbstdarstellungen befriedigen muss." Auch andere Politiker und Kirchenvertreter, sowie die Deutsche Hospiz Stiftung und der Deutscher Hospiz- und Palliativverband uebten scharfe Kritik und forderten, Kusch und anderen Sterbehilfe-Organisationen das Handwerk zu legen. Von Seiten der Unionslaender gibt es bereits einen neuerlichen Vorstoss, organisierte Sterbehilfe verbieten. Vor dem Hintergrund des aktuellen Falls debattierte der Bundesrat Ende der Woche ueber einen Gesetzentwurf zum Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe. Mehr dazu im naechsten Beitrag.

Weitere Informationen:

Tod auf Bestellung, Service inklusive
Von Annett Meiritz
Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch hat einer Rentnerin dabei geholfen, zu sterben - und ihren Tod gefilmt. Der oeffentlichkeitswirksame Einsatz ist Teil eines grotesken Feldzugs fuer eine "Autonomie am Lebensende".
SPIEGEL Online 30.06.08
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 76,00.html

Wenn der toedliche thingy droht
Ein Kommentar von Mechthild Loehr / Christdemokraten fuer das Leben (CDL) zum Medienauftritt des Ex-Politikers Roger Kusch, der mit einer Selbsttoetungsmaschine durch Altenheime reist
KATH.NET 02.07.08
http://www.kath.net/detail.php?id=20243

Sterben auf Knopfdruck: Ex-Justizsenator Kusch stellt Selbsttoetungsautomat vor
ALfA-Newsletter 13/08 vom 05.04.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... aeb604e284

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
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