Hallo,
wie es eigentlich die Rechtssituation, wenn ein Arbeitnehmer im Frei erkrankt. Kann er nun die "Freizeit", die er insoweit wegen Krankheit nicht nutzen konnte, nochmals verlangen? Wer hat einen Tipp?
MfG
Gaby
Krank im Frei - nochmals frei?
Moderator: WernerSchell
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Erkrankung im Frei - keine Freinachbewilligung
Genau so ist die Rechtslage. Wer also an einem freien Tag erkrankt, kann dafür keinen Ersatz-Freitag beanspruchen. Ein Thema, das offensichtlich öfter diskutiert wird.R.Koep hat geschrieben: ... Wenn ein Mitarbeiter während seines Dienstplanmäßigen Frei erkrankt, ist dieser Tag verfallen. ...
Gruß
Herbert Kunst
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Krankschreibung während des Erholungsurlaubs
Hallo Johannes,johannes hat geschrieben: ... wer allerdings im Urlaub krank wird, erhält den verlorenen Urlaub erneut. ...
Deine Ergänzung war hilfreich. In der Tat, ist beim Erholungsurlaub eine Krankschreibung möglich mit der Folge, dass die entsprechende Krankheitszeit nicht als Urlaub gewertet wird.
Ich hatte nur auf das übliche "Frei" außerhalb des Urlaubsgeschehens abgestellt. Darauf zielte wohl die eigentliche Frage.
Gruß
Herbert Kunst
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