Tod eines Mannes nach Brechmittelvergabe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Tod eines Mannes nach Brechmittelvergabe

Beitrag von Presse » 17.04.2008, 06:59

Arzt bedauert Tod eines Mannes nach Brechmittelvergabe
Mittwoch, 16. April 2008

Bremen – Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz bei einem mutmaßlichen Drogendealer in Polizeigewahrsam muss sich seit Mittwoch ein Arzt vor dem Bremer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen fahrlässige Tötung vor.

Der Mediziner hatte einem 35-Jährigen aus Sierra Leone im Dezember 2004 im Auftrag der Polizei zwangsweise Brechsirup und Wasser eingeflößt, um verschluckte Drogen sicherzustellen. In der Folge war der Afrikaner ins Koma gefallen und elf Tage später gestorben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Arzt rechtzeitig eingreifen und den Tod verhindern können.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32062

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