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Verbraucherzentrale Bundesverband:
Patientenverfügung - Ratgeber
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/
Patientenverfügung - Ratgeber
Moderator: WernerSchell
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Patientenverfügung - Ratgeber
Zuletzt geändert von WernerSchell am 28.02.2008, 09:50, insgesamt 3-mal geändert.
Liebe Expertern, was ist nun richtig?
Liebe Experten, was ist nun richtig?
Beratung wieder im Vordergrund
Der neue Gesetzentwurf (der beiden Unionspolitiker Zöller und Faust) zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen wird von der bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) und von der Bayerischen Hospizstiftung begrüßt. Er diene der Klarheit und schaffe Sicherheit für alle Beteiligten, gleichzeitig würde Raum für die aktuelle Situation jedes Einzelnen gelassen.
Es sei besonders erfreulich, dass der Entwurf die Menschen nicht mit bürokratischen Regelungen und „überflüssiger Beteiligung der Gerichte schikaniere“, so der Vorsitzende des Stiftungsrates, Thomas Binsack. Zudem werde so sichergestellt, dass Zwangsbehandlungen von Patienten an ihrem Lebensende ausgeschlossen werden.
Wenn also das Gespenst einer möglichen gesetzlichen Reichweitenbeschränkung nicht länger umgeht, können wir uns getrost wieder inhaltlichen Fragen der Beratungsqualität zu Patientenverfügungen zuwenden:
Soll Interessenten an einer Patientenverfügung empfohlen werden, Formulare zum Ankreuzen zu verwenden – oder soll das im Gegenteil gerade nicht empfohlen werden?
Widersprüche
Es besteht hier ein gewisser Widerspruch. So werden Erläuterungen des Palliativmediziner Prof. Dr. Müller-Busch in der Berliner Woche vom 6.6.2007 wie folgt wiedergegeben: Jeder Vorsorgewillige sollte seine individuelle Patientenverfügung „selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen.“ Standardformulare „zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.“ Während wiederum Juristen wie der Fachanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ Wolfgang Putz aus München verschiedentlich davor gewarnt haben, sich selbst eine Patientenverfügung mit eigenen Worten aufzusetzen.
Einfache "Ankreuzvariante" bzw. "Bayerisches Modell"
Insgesamt wird die so genannte Bayerische Patientenverfügung (Formular des Bayerischen Justizministeriums) von vielen Experten und Praktikern hoch gelobt – allerdings teils von denselben, die sich gegen Ankreuzformulare wenden. Dabei handelt es sich bei der Bayerischen Verfügung (an der u. a. die Bayerische Hospizstiftung und RA Putz mitgewirkt haben) gerade um ein Formular, welches an wenigen Stellen nur anzukreuzen und dann zu unterschreiben ist.
An den dabei unstrittig empfehlenswerten Textvorgaben des Bayerischen Modells orientieren sich die so genannte Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) ebenso wie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums (wobei allerdings in beiden Fällen eine individuelle Zusammenstellung empfohlen wird, bzw. es bei Textbausteinen gar nicht anders geht).
Gründe dafür:
Für ein Ankreuzformular nach Bayerischem Modell sprechen:
- in interdisziplinärer Abstimmung im weitgehenden Konsens entstanden, aus medizinischer und juristischer Praxis erwachsene Formulierungen
- die ergebnisoffenen Wahlmöglichkeiten, eben durch Ankreuzen von Alternativen für oder gegen eine Behandlung
- es ist die einfachste und billigste Lösung zum Nulltarif (will man nicht auf problematisches fix und fertig vorgegebenes Formular ohne Wahlmöglichkeiten zurückgreifen)
Gründe dagegen:
Gegen ein Ankreuzformular nach Bayerischem Modell sprechen:
- die Erfahrung, dass (sollte es später zu Auseinandersetzungen oder verschiedenen Interpretationen kommen) eine Ankreuzvariante vor allem von Richtern oftmals als zu wenig fälschungssicher bewertet wird
- die Tatsache, dass ein Kreuz „an der falschen Stelle“ leicht auch aus Versehen oder (vor allem bei doppelter Verneinung) aus Unverständnis gemacht wird oder nachträglich hinzugefügt werden kann
- es ist die einfachste Lösung – und hält u. U. vorsorgewillige Patienten davon ab, sich näher mit konkreten Fragen, die eigene Situation betreffend, zu beschäftigen oder (medizinisch) fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wahl zwischen nur zwei Angeboten fällt schon schwer
In den Erläuterung der Broschüre Standard-Patientenverfügung des HVD heißt es dazu:
<< ... Die direkt nutzbare Ankreuzvariante als einfachste Form einer Standard-Patientenverfügung nach dem „Bayerischen Modelle“ wird hier trotz Vorbehalten mit angeboten. Denn sie kann in dringenden Fällen unverzichtbar sein und ist manchmal die einzige Möglichkeit für Menschen, die einen darüber hinausgehenden Aufwand scheuen ... >> Allerdings sei „die Dokumentenform einer Standard-Patientenverfügung“ vorzuziehen, oder das „noch genauere Instrument einer individuell-konkreten Patientenverfügung“ zu empfehlen, welches sich auf Abwägungen und ggf. bestehende Krankheitsbilder beziehen kann. Gita Neumann vom Humanistischen Verband spricht von den "durchaus bestehenden Schwierigkeiten unserer Hospiz-Mitarbeiter/-innen und Berater/-innen, Menschen bei unseren - nur zwei! - gleichermaßen empfehlenswerten Angeboten die für sie passende Wahl zu ermöglichen.“
Warnung vor Formular-Dschungel
Verbraucherschützer warnen bereits seit Jahren vor einfachen "Musterformularen“. Daran zu gelangen sei einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Gesellschaften oder Vereine böten mehr als hundert verschiedene Vordrucke, viele davon kostenlos im Internet, an. Die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muss, ließe sich nicht eindeutig beantworten. Denn der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. "Man darf niemals einfach nur einen Vordruck ausfüllen oder gar ankreuzen", warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede Verfügung sollte individuell und persönlich angepasst sein.
Auch Notar ist nur medizinischer Laie
Sinnvoll sei es, eine medizinisch den Hausarzt zu bitten, die Verfügung zu überprüfen, und mit der Unterschrift sein Einverständnis schriftlich festzuhalten. Das ist auch die Auffassung von Bundesärztekammerpräsident Hoppe: "Denn letztlich interessiert sich der später behandelnde Arzt eher für das Urteil eines Kollegen, als für die Meinung eines Notars, der ja auch nur ein medizinischer Laie ist".
--------
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 12. 6.2007
Beratung wieder im Vordergrund
Der neue Gesetzentwurf (der beiden Unionspolitiker Zöller und Faust) zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen wird von der bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) und von der Bayerischen Hospizstiftung begrüßt. Er diene der Klarheit und schaffe Sicherheit für alle Beteiligten, gleichzeitig würde Raum für die aktuelle Situation jedes Einzelnen gelassen.
Es sei besonders erfreulich, dass der Entwurf die Menschen nicht mit bürokratischen Regelungen und „überflüssiger Beteiligung der Gerichte schikaniere“, so der Vorsitzende des Stiftungsrates, Thomas Binsack. Zudem werde so sichergestellt, dass Zwangsbehandlungen von Patienten an ihrem Lebensende ausgeschlossen werden.
Wenn also das Gespenst einer möglichen gesetzlichen Reichweitenbeschränkung nicht länger umgeht, können wir uns getrost wieder inhaltlichen Fragen der Beratungsqualität zu Patientenverfügungen zuwenden:
Soll Interessenten an einer Patientenverfügung empfohlen werden, Formulare zum Ankreuzen zu verwenden – oder soll das im Gegenteil gerade nicht empfohlen werden?
Widersprüche
Es besteht hier ein gewisser Widerspruch. So werden Erläuterungen des Palliativmediziner Prof. Dr. Müller-Busch in der Berliner Woche vom 6.6.2007 wie folgt wiedergegeben: Jeder Vorsorgewillige sollte seine individuelle Patientenverfügung „selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen.“ Standardformulare „zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.“ Während wiederum Juristen wie der Fachanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ Wolfgang Putz aus München verschiedentlich davor gewarnt haben, sich selbst eine Patientenverfügung mit eigenen Worten aufzusetzen.
Einfache "Ankreuzvariante" bzw. "Bayerisches Modell"
Insgesamt wird die so genannte Bayerische Patientenverfügung (Formular des Bayerischen Justizministeriums) von vielen Experten und Praktikern hoch gelobt – allerdings teils von denselben, die sich gegen Ankreuzformulare wenden. Dabei handelt es sich bei der Bayerischen Verfügung (an der u. a. die Bayerische Hospizstiftung und RA Putz mitgewirkt haben) gerade um ein Formular, welches an wenigen Stellen nur anzukreuzen und dann zu unterschreiben ist.
An den dabei unstrittig empfehlenswerten Textvorgaben des Bayerischen Modells orientieren sich die so genannte Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) ebenso wie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums (wobei allerdings in beiden Fällen eine individuelle Zusammenstellung empfohlen wird, bzw. es bei Textbausteinen gar nicht anders geht).
Gründe dafür:
Für ein Ankreuzformular nach Bayerischem Modell sprechen:
- in interdisziplinärer Abstimmung im weitgehenden Konsens entstanden, aus medizinischer und juristischer Praxis erwachsene Formulierungen
- die ergebnisoffenen Wahlmöglichkeiten, eben durch Ankreuzen von Alternativen für oder gegen eine Behandlung
- es ist die einfachste und billigste Lösung zum Nulltarif (will man nicht auf problematisches fix und fertig vorgegebenes Formular ohne Wahlmöglichkeiten zurückgreifen)
Gründe dagegen:
Gegen ein Ankreuzformular nach Bayerischem Modell sprechen:
- die Erfahrung, dass (sollte es später zu Auseinandersetzungen oder verschiedenen Interpretationen kommen) eine Ankreuzvariante vor allem von Richtern oftmals als zu wenig fälschungssicher bewertet wird
- die Tatsache, dass ein Kreuz „an der falschen Stelle“ leicht auch aus Versehen oder (vor allem bei doppelter Verneinung) aus Unverständnis gemacht wird oder nachträglich hinzugefügt werden kann
- es ist die einfachste Lösung – und hält u. U. vorsorgewillige Patienten davon ab, sich näher mit konkreten Fragen, die eigene Situation betreffend, zu beschäftigen oder (medizinisch) fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wahl zwischen nur zwei Angeboten fällt schon schwer
In den Erläuterung der Broschüre Standard-Patientenverfügung des HVD heißt es dazu:
<< ... Die direkt nutzbare Ankreuzvariante als einfachste Form einer Standard-Patientenverfügung nach dem „Bayerischen Modelle“ wird hier trotz Vorbehalten mit angeboten. Denn sie kann in dringenden Fällen unverzichtbar sein und ist manchmal die einzige Möglichkeit für Menschen, die einen darüber hinausgehenden Aufwand scheuen ... >> Allerdings sei „die Dokumentenform einer Standard-Patientenverfügung“ vorzuziehen, oder das „noch genauere Instrument einer individuell-konkreten Patientenverfügung“ zu empfehlen, welches sich auf Abwägungen und ggf. bestehende Krankheitsbilder beziehen kann. Gita Neumann vom Humanistischen Verband spricht von den "durchaus bestehenden Schwierigkeiten unserer Hospiz-Mitarbeiter/-innen und Berater/-innen, Menschen bei unseren - nur zwei! - gleichermaßen empfehlenswerten Angeboten die für sie passende Wahl zu ermöglichen.“
Warnung vor Formular-Dschungel
Verbraucherschützer warnen bereits seit Jahren vor einfachen "Musterformularen“. Daran zu gelangen sei einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Gesellschaften oder Vereine böten mehr als hundert verschiedene Vordrucke, viele davon kostenlos im Internet, an. Die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muss, ließe sich nicht eindeutig beantworten. Denn der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. "Man darf niemals einfach nur einen Vordruck ausfüllen oder gar ankreuzen", warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede Verfügung sollte individuell und persönlich angepasst sein.
Auch Notar ist nur medizinischer Laie
Sinnvoll sei es, eine medizinisch den Hausarzt zu bitten, die Verfügung zu überprüfen, und mit der Unterschrift sein Einverständnis schriftlich festzuhalten. Das ist auch die Auffassung von Bundesärztekammerpräsident Hoppe: "Denn letztlich interessiert sich der später behandelnde Arzt eher für das Urteil eines Kollegen, als für die Meinung eines Notars, der ja auch nur ein medizinischer Laie ist".
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Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 12. 6.2007
Ratgeber Die Patientenverfügung - aktualisiert
Ratgeber Die Patientenverfügung - aktualisiert
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Es kann jeden plötzlich treffen: Durch einen Unfall oder eine Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, selbständig Wünsche zu äußern und Entscheidungen zu treffen. Wer vorbereitet sein will und sicherstellen möchte, dass auch in solch einer Situation der eigene Wille berücksichtigt wird, kann dies mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung tun. Umfassende und grundlegende Informationen zum Thema Vollmachten und Verfügungen bietet der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentralen. mehr...
http://www.vzbv.de/go/presse/983/index. ... einfo=true
Quelle: Pressemitteilung vom 26.2.2008
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Es kann jeden plötzlich treffen: Durch einen Unfall oder eine Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, selbständig Wünsche zu äußern und Entscheidungen zu treffen. Wer vorbereitet sein will und sicherstellen möchte, dass auch in solch einer Situation der eigene Wille berücksichtigt wird, kann dies mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung tun. Umfassende und grundlegende Informationen zum Thema Vollmachten und Verfügungen bietet der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentralen. mehr...
http://www.vzbv.de/go/presse/983/index. ... einfo=true
Quelle: Pressemitteilung vom 26.2.2008
Ratgeber zur Patientenverfügung
"Für den "Fall der Fälle" rechtzeitig vorsorgen Ratgeber zur Patientenverfügung
(München) - Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit verändern das Leben oft schlagartig. Auch durch zunehmendes Alter tritt nicht selten die Situation ein, dass ein Mensch nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung, die Kündigung der Wohnung oder Geldausgaben entscheiden kann. Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen übernehmen. Wer im Ernstfall möchte, dass andere im gewünschten Sinne handeln, sollte seine Wünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung festlegen. Welche Aspekte beim Verfassen einer solchen Willenserklärung bedacht werden sollten, darüber informiert der Ratgeber "Patientenverfügung" der Verbraucherzentralen.
Das Buch erklärt ausführlich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Außerdem hilft es, sich über eigene Wünsche und Vorstellungen klar zu werden und bietet Bausteine als Formulierungshilfe an. Der Ratgeber "Patientenverfügung" kostet 7,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich.
Zu bestellen ist er zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand unter Tel. 0180 5001433 (0,14 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Quelle/Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mozartstr. 9, 80336 München
Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553
eMail: presse@verbraucherzentrale-bayern.de
Internet: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern e.V. vom 26.2.2008
http://www.verbaende.com/News.php4?m=51832
(München) - Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit verändern das Leben oft schlagartig. Auch durch zunehmendes Alter tritt nicht selten die Situation ein, dass ein Mensch nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung, die Kündigung der Wohnung oder Geldausgaben entscheiden kann. Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen übernehmen. Wer im Ernstfall möchte, dass andere im gewünschten Sinne handeln, sollte seine Wünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung festlegen. Welche Aspekte beim Verfassen einer solchen Willenserklärung bedacht werden sollten, darüber informiert der Ratgeber "Patientenverfügung" der Verbraucherzentralen.
Das Buch erklärt ausführlich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Außerdem hilft es, sich über eigene Wünsche und Vorstellungen klar zu werden und bietet Bausteine als Formulierungshilfe an. Der Ratgeber "Patientenverfügung" kostet 7,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern erhältlich.
Zu bestellen ist er zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand unter Tel. 0180 5001433 (0,14 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Quelle/Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Ingrid Kreuzer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mozartstr. 9, 80336 München
Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553
eMail: presse@verbraucherzentrale-bayern.de
Internet: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern e.V. vom 26.2.2008
http://www.verbaende.com/News.php4?m=51832
Tipps für die Patientenverfügung
Wille des Kranken
Tipps für die Patientenverfügung
VON HANS NAKIELSKI
RP) Die Vorstellung, nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit ohne Bewusstsein an Schläuche angestöpselt zu sein, künstlich ernährt oder maschinell beatmet zu werde, macht vielen Angst. Patientenverfügungen können in solchen Fällen helfen, den Willen der Betroffenen durchzusetzen. Künftig sollen sie rechtlich besser abgesichert werden.
...
http://www.rp-online.de/public/article/ ... egung.html
Tipps für die Patientenverfügung
VON HANS NAKIELSKI
RP) Die Vorstellung, nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit ohne Bewusstsein an Schläuche angestöpselt zu sein, künstlich ernährt oder maschinell beatmet zu werde, macht vielen Angst. Patientenverfügungen können in solchen Fällen helfen, den Willen der Betroffenen durchzusetzen. Künftig sollen sie rechtlich besser abgesichert werden.
...
http://www.rp-online.de/public/article/ ... egung.html