Pausen im Pflegedienst

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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R.Koep
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Pausen im Pflegedienst

Beitrag von R.Koep » 19.02.2008, 21:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betreiber eines Krankenhaus behauptet folgendes:
1. In den Zeiten wo die Mitarbeiter keine Tätigkeit ausführen im Nachtdienst haben diese die Möglichkeit Pause zumachen.

Ich bin der Meinung das diese Zeiten als Bereitschaftsdienst zuwerten sind, da der Mitarbeiter auf Klingeln,Telefon oder sonstiges reagieren muss.

2. der Bertreiber behauptet das die Mitarbeiter auch die Möglichkeit haben mal die Station zu verlassen (z.B. zum Rauchen ).

Ich bin der Meinung das das Heimpersonalgesetz und das Krankenhaus von einer ständigen Anwesenheit einer dreijährigen Fachkraft spricht, demnach könnte diese Fachkraft die Station nur verlassen wenn eine andere Fachkraft vor Ort ist.

3. der Betreiber behauptet das man auch kürzere Pausen machen könnte, wenn diese notwendig sind um die Versorgung der Kranken zu gewährleisten ( gemeint sind 6 mal 5 Minuten ).

Ich vertrete die Auffassung das alles was unter fünfzehn Minuten liegt nicht als Pause zu werten ist.

Es wäre schön zu diesen Themen auch mal andere Meinungen zubekommen.

Vielen Dank im Voraus

R.Koep

Herbert Kunst
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Pausen sind Erholungszeiten - ohne Einschränkung

Beitrag von Herbert Kunst » 20.02.2008, 08:42

Hallo,

Pausen sind im Voraus bestimmte Zeiten, in denen der Arbeitnehmer von Arbeitsverpflichtungen vollkommen frei ist. Er muss sich auch nicht für Arbeitsleistungen bereit halten. Zeiten, in denen zufällig keine Arbeiten anfallen, können nicht so einfach als Pausen deklariert werden, auch nicht als Bereitschaftsdienst. Bereitschaftsdienst wäre vorher näher zu bestimmen.
Pausen müssen den arbeitszeitgesetzlichen Anforderung entsprechen und dienen der Erholung und nicht den Arbeitgeberinteressen. Die Arbeitnehmervertretung kann u.U. kürzere Pausenzeiten absprechen, z.B. 15 Minuten, aber dann muss eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung geschlossen werden.
Die oben geschilderte Praxis halte ich für unzulässig; sie soll offensichtlich allein den Arbeitgeberinteressen dienen. Der Betreiber hat wohl nicht verstanden, was Fürsorgepflicht und betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet.

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Ina Böhmer
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Auf Pausen nicht verzichten!

Beitrag von Ina Böhmer » 20.02.2008, 14:58

Hallo,
Pausen sind komplette Freizeiten und nicht für Arbeitgebertrixereien geeignet. Den diesbezüglichen Arbeitgeberwünschen sollte energisch entgegen getreten werden.
Wir haben in der Pflege genug um die Ohren, warum sollen wir nun auch noch auf anständige Pausen verzichten???
Es grüßt Ina

Gerhard Schenker
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Arbeitsrechtliche Pausen dienen der Erholung

Beitrag von Gerhard Schenker » 20.02.2008, 18:29

Arbeitsrechtliche Pausen dienen der Erholung und sind von allen Seiten zu respektieren. Pausenregelungen exakt einzuschalten und den Zeitrahmen nicht zu unterschreiten, liegt im allseitigen Interesse. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren vom Erholungswert der Pausen!

Gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, die in zwei Pausen zu je 15 Minuten aufgeteilt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden beträgt die Gesamtpausenzeit mindestens 45 Minuten. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der Lage der Pausen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht ruinieren u.U. die Gesundheit der Beschäftigen und können dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz gemeldet werden (§ 17 Arbeitsschutzgesetz).

G.Sch.

Anja Jansen
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Pausenzeiten konsequent einfordern!

Beitrag von Anja Jansen » 23.02.2008, 13:08

Pausenzeiten konsequent einfordern!

Hallo Forum,

die Bestrebungen von Arbeitgebern und Vorgesetzten, Pausen möglichst kurz oder garnicht stattfinden zu lassen, sind mir sehr vertraut. Sie sind aber klar rechtswidrig und haben auch nichts mit der Fürsorgepflicht, die den Betrieben obliegt, zu tun. Deshalb kann ich raten, auf Pausenzeiten konsequent bestehen, den Anfängen wehren!
MfG
Anja

Rauel Kombüchen
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Pause ist Freizeit

Beitrag von Rauel Kombüchen » 25.02.2008, 08:31

Pause ist Freizeit
So einfach ist das!

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