Privatpatienten bei Organspenden bevorzugt?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Privatpatienten bei Organspenden bevorzugt?

Beitrag von Presse » 10.10.2007, 17:58

Gesundheitsministerium dementiert
Privatpatienten bei Organspenden bevorzugt?
Privatpatienten bekommen in Deutschland nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg häufiger eine Organspende als gesetzlich versicherte Patienten. Das Gesundheitsministerium hat dies sofort dementiert.

10.10.07 - Eine Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nach Aussage des Mediziners Wolfgang Wodarg ergeben, dass Privatpatienten besonders bei Herz-, Nieren- und Lungen-Transplantationen bevorzugt würden.

Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück und erklärte, Wodarg habe aus den Zahlen falsche Schlüsse gezogen. "Es wird nach der medizinischen Dringlichkeit und nicht nach dem Versichertenstatus entschieden", sagte die Sprecherin.

Wodarg hatte mitgeteilt, im Jahr 2005 seien über 20 Prozent der gespendeten Herz- und Lungen- sowie 16 Prozent der Nieren- Transplantate an Privatpatienten gegangen. Privatversicherte machten aber nur 10 Prozent der Bevölkerung aus.

"Aus den Daten eines Jahres lassen sich keine allgemeingültigen Schlüsse ziehen"
Die Ministeriumssprecherin erklärte, in den von Wodarg zitierten Prozentangaben seien weitere Personen - wie etwa Berufssoldaten, Beamte, Sozialhilfeempfänger, Ausländer oder Menschen, die selbst zahlen - enthalten. Das Ministerium verfüge lediglich über die Zahlen der gesetzlich Versicherten.

"Wie viele von diesen 20 und 16 Prozent echte Privatpatienten sind, wissen wir nicht", erläuterte die Sprecherin. Zudem könnten aus den Zahlen eines einzigen Jahres keine allgemeinen Aussagen abgeleitet werden. Wodarg hatte kritisiert, dass die Verfahren zur Vergabe von Organspenden in Deutschland nicht transparent genug und außerdem ungerecht seien.

dpa / kü

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 010910.htm

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Essener Medizin-Professor vom Dienst enthoben

Beitrag von Presse » 11.10.2007, 06:19

Essener Medizin-Professor vom Dienst enthoben
Mittwoch, 10. Oktober 2007

Duisburg/Essen - Der Rektor der Universität Duisburg-Essen, Lothar Zechlin, hat den unter Betrugsverdacht stehenden Medizin-Professor Christoph Broelsch vorläufig des Dienstes enthoben. Die Vorwürfe gegen Broelsch hätten sich „substanziell erhärtet“, sagte Zechlin am Dienstag in Duisburg. „In Ausübung pflichtgemäßen Ermessens“ habe sich der Universitätschef vor dem Hintergrund aktueller Ermittlungen zu der vorläufigen Dienstenthebung entschlossen. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30093

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Beitrag von enno » 13.10.2007, 00:48

ist dies auch nur ein einzelfall???
reiche kaufen sich "jugend--schönheit",warum nicht auch ein verlängertes leben um weiterhin im reichtum zu schwelgen.
private,stationäre einrichtungen wollen doch auch leben und profit machen
um auch zu diesen reichen zu gehören.
mfg enno

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Vergabe von Spenderorganen: Scharfe Kritik an Kölner Studie

Beitrag von Service » 19.12.2007, 08:04

Vergabe von Spenderorganen: Scharfe Kritik an Kölner Studie

Frankfurt/Münster – Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat dementiert, dass Privatpatienten eher ein Spenderorgan erhalten als gesetzlich Versicherte. Entsprechende Vorwürfe hatten die SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach und Wolfgang Wodarg erhoben und sich dabei auf eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität Köln gestützt.Nach Angaben des medizinischen Vorstands der DSO, Günter Kirste, basieren die Vorwürfe auf einer falschen Datenbasis. Zwar beruhe [mehr]
...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30835

didado
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Beitrag von didado » 19.12.2007, 19:38

Hi !

Was Service zuletzt hier sehr spärlich vortrug, dass die Vorwürfe auf einer falschen Datenbasis basieren könnten, kann so nicht richtig sein.
Denn es stellt sich dann die Frage, wieso Daten erst erhoben werden, wenn sie offensichtlich falsch sind ?

Vielmehr stellt sich die Frage, weshalb so lange eine chaotische Datenerhebung durchgeführt wurde, die nunmehr für verlässliche Aussagen ungeeignet ist.
Da drängt sich eher der Verdacht auf, daß die hier genannten Datenerhebungen geeignet sind, um den Organhandel in Deutschland zu vertuschen.

Wie bereits von Service zuvor angesprochen, wurde zum Thema Organspende die Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) an der Uniklinik Köln veröffentlicht.
Herrn Karl Lauterbach, der Mitglied der SPD-Fraktion im Bundestag und der Direktor des IGKE ist, gab interessante Details bekannt.
Demnach sollen Privatpatienten bei Organtransplantationen bevorzugt worden sein, was von den Verantwortlichen bestritten wird.
Es seien "Alarmierende" Ergebnisse, meinte Lauterbach.
Im Jahr 2005 waren etwa 10,25 Prozent der Bevölkerung privat versichert.
Allerdings soll diese Gruppe im selben Jahr 16,38 Prozent aller transplantierten Organe erhalten haben.
Gleichzeitig entsprächen die Anteile von privat und gesetzlich Versicherten auf den Transplantations-Wartelisten in etwa ihren Anteilen an der Gesamtbevölkerung.
Bei einzelnen Körperteilen sei die ungleiche Verteilung noch deutlicher sichtbar.
Privatpatienten stellten demnach 2005 rund zehn Prozent der Anwärter auf ein neues Herz.
Sie erhielten aber 21,5 Prozent der tatsächlich implantierten Herzen.
Auch bei Nieren, Lungen und Lebern seien Privatpatienten klar überrepräsentiert, außerdem würden sie auf den Wartelisten öfter mit einem Dringlichkeitsvermerk geführt.
Dieser Status kann über Leben und Tod entscheiden, denn die Suche nach einem passenden Spenderorgan dauert häufig Monate oder gar Jahre.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt/Main ist für die Koordinierung der Spenden in Deutschland zuständig.
Für die richtige Datenerhebung der Organtransplantationen seien die Krankenhäuser, Transplantationszentren, und die Unikliniken zuständig.
"Leider existiert keine klare Vorgabe, welcher Patient nun als privat oder gesetzlich versichert eingestuft werden muss", so die DSO-Sprecherin Birgit Blome.
"Leider fehlten den Kliniken bisher klare Vorgaben für die Einstufung, das führte zu Missverständnissen."
"Das Gesetz verpflichtet uns, die Daten zu veröffentlichen, nicht sie zu kontrollieren."
"Das Problem ist uns bekannt, derzeit planen wir mit unseren Trägern eine Neuorganisation".
Die DSO habe teilweise eigene Daten für 2005 erhoben, die nicht auf Klinikberichten, sondern auf den Abrechnungen mit den Krankenkassen beruhten, sagte Blome.
Demnach lag damals der Anteil der Privatpatienten, die eine postmortale Spende (Organ eines verstorbenen Spenders) erhielten, bei 8,2 Prozent.


In der Kölner Studie wird bestätigt, dass einige Listen von den Kliniken schlampig geführt wurden.
In den Tätigkeitsberichten mancher Kliniken fehlte demnach die Unterscheidung zwischen privat und gesetzlich Versicherten völlig.
Teilweise seien die Listen offensichtlich mit Fehlern gespickt - 50 Prozent der Datensätze hätten am Ende in der Kölner Studie nicht berücksichtigt werden können.
hierzu auch:
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/1/o ... 1214.jhtml


Diese Kölner Studie wirft noch mehr Fragen zum Thema Organspende und Organhandel auf.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt/Main veröffentlichte wohl wissend Zahlen, die zumindest sehr dringlich überprüfenswert waren, und die Frage offen lies, ob hier ein (anfänglicher ?) Organhandel in Deutschland vertuscht werden konnte.

Wer aber mehr Organspen fordert, muß sich auch mit den offenen Fragen beschäftigen und diese hinreichend beantworten können.
DIE GRÜNEN stellten an den Landtag Nordrhein-Westfalen 14. Wahlperiode einige Anfragen.
Die Antworten der Landesregierung waren wohl eher spärlich.
Hintergrund waren die Vorwürfe gegenüber dem Essener Universitätsklinikum (Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie), laut denen z. B. Operationstermine gegen Spendenzahlungen vergeben wurden und Organtransplantationen außerhalb der gesetzlichen Transplantationsgrundlagen vorgenommen worden sind.
Deshalb …
1)
Kleine Anfrage 1650 im der Abgeordneten Ewald Groth, Barbara Steffens und Dr. Ruth Seidl Grüne, Drucksache 14/4440 vom 03.07.2007
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf

Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz?

Zur Frage, wie viele Personen den Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, und an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet hatten, gab die Landesregierung hinsichtlich der Darstellung jeweils nach Nationalitäten der Spender und Empfänger/-innen und der behandelnden Klinik folgende Antwort:

Universitätsklinikum Aachen:
Keine

Universitätsklinikum Bonn:
1 Spender und
1 Empfänger aus Saudi-Arabien

Universitätsklinikum Düsseldorf:
2 Lebendspender: 1 Bosnien, 1 Kosovo

Universitätsklinikum Essen:
13 Empfänger:
Italien 2,
Israel 4,
Russland 2,
Gambia 1,
Saudi-Arabien 1,
Bulgarien 1,
Moldawien 1,
Honduras,
13 Spender:
Gambia,
Russland,
Honduras

Universitätsklinikum Köln:
1 Empfänger aus Griechenland

Universitätsklinikum Münster:
Keine


Hierbei ist interessant, das die DSO teilweise eigene Daten für 2005 erhoben habe, die nicht auf Klinikberichten, sondern auf den Abrechnungen mit den Krankenkassen beruhten, und belegen sollten, dass der Anteil der Privatpatienten, die eine postmortale Spende (Organ eines verstorbenen Spenders) erhielten, bei 8,2 Prozent gelegen haben soll.
Das diese Darstellung zweifelhaft sein könnte, das zeigte das Beispiel des zuvor genannten Beispiels des Universitätsklinikums Essen.
Denn hier stand die Frage an, wieviel Lebendspender zu Verfügung standen, und nicht die Frage, wie viele postmortale Spenden getätigt wurden.

Und wie soviel Multikulti bei Organspenden zusammen kommen konnte, und hier war das Universitätsklinikum Essen sehr auffällig, das musste geklärt werden.

Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.
2)
Hier die Kleine Anfrage 1823, Drucksache 14/4897 vom 21.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf

Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (II)

Daher fragen wir die Landesregierung:
1.
Auf welcher Rechtsgrundlage sind die in Ihrer Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organempfänger/-innen in Essen, Köln und Bonn operiert worden?
2.
Welche dieser 15 Organempfänger/-innen waren auf der Warteliste von Eurotransplant registriert?
3.
In welchen dieser 15 Fälle sind die übertragenen Organe von Lebendspender/-innen entnommen worden, in welchen stammten die Organe von Hirntoten?
4.
In welchen dieser 15 Fälle hat zuvor die Lebendspendekommission bei der Ärztekammer Nordrhein die geplante Transplantation begutachtet?
5.
In welchen Fällen hat sie die geplante Lebendorganspende befürwortet bzw. abgelehnt?


Immerhin gab die Landesregierung Auskunft, und so konnte festgestellt werden, dass das Universitätsklinikum Essen 13 Organempfängerinnen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands als Kunden hatte.
Demzufolge hatten die übrigen 10 Organempfänger/-innen ein Organ entweder von Hirntoten oder von Lebendspenderinnen mit Wohnsitz in Deutschland erhalten.

Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.
3)
Kleine Anfrage 1845, Drucksache 14/4938 vom 29.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf

Organhandel in NRW? Gibt es Verstöße gegen das Transplantationsgesetz? (III)

1.
Welche der (bis zu) 10 Lebendspenderinnen waren zum Zeitpunkt der Organentnahme in Deutschland gemeldet?
2.
Welcher Nationalität gehörten die (bis zu) 10 Lebendspenderinnen zum Zeitpunkt der Organentnahme jeweils an?
3.
In welchen der 13 Fälle waren die in Essen operierten Empfängerinnen und Spenderinnen miteinander verwandt?
4.
In welchen der 13 Fälle wurde eine besondere persönliche Verbundenheit zwischen Spenderin und Empfängerin festgestellt?
5.
Von wem wurde diese Feststellung in diesen Fällen jeweils auf welche Weise getroffen?


Da die Antwort der Landesregierung NRW den GRÜNEN nicht ausreichte, stellten sie weitere Fragen.

Und weitere Fragen ergaben sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei Organtransplantationen an den nordrhein-westfälischen Universitätsklinika, insbesondere in Bezug auf die Vergangenheit.
4)
Kleine Anfrage 1846, Drucksache 14/4939 vom 29.08.2007
der Abgeordneten Ewald Groth, Dr. Ruth Seidl und Barbara Steffens Grüne
http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/pa ... sse_ge.pdf

1.
Wie viele Personen mit dem Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben an den Universitätskliniken in NRW durch Transplantationen Organe empfangen bzw. Organe gespendet?
(Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005, jeweils nach Nationalitäten der Spender/-innen und Empfänger/-innen und der behandelnden Klinik)
2.
In wie vielen Fällen sind an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken und den ihnen angeschlossenen Häusern Organtransplantationen jeweils an gesetzlich und privat Krankenversicherten vorgenommen worden? (Darstellung für den Zeitraum von Anfang 2000 bis Ende 2005 und nach Alter und Geschlecht der Organempfängerinnen und behandelnden Klinik)
3.
In wie vielen Fällen sind Unstimmigkeiten aufgetreten und an den institutionellen Regelungen (Eurotransplant etc.), die im Bereich der Transplantationsmedizin vorgesehen sind, vorbei Organtransplantationen durchgeführt worden? (Darstellung für den Zeitraum ab Anfang 2000 bis Ende 2005)



Fragen, Fragen, Fragen, … und keine wirklichen Antworten, aber Erhebungen zu Oranspenden tätigen, die nicht mehr nachvollziehbar sind ?


Weitere Beiträge zum Thema Organspende hier:
viewtopic.php?t=7727
viewtopic.php?t=7684
viewtopic.php?t=766


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Helga Ophoven
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Privatpatienten bringen Geld in die Kassen!

Beitrag von Helga Ophoven » 20.12.2007, 08:45

Unser Gesundheitssystem, Ärzte eingeschlossen, ist darauf getrimmt, wirtschaftlich gut zu funktionieren. Dazu gehört, dass mit möglichst wenig Aufwand hohe Einnahmen erzielt werden können. Insoweit sind natürlich die Privatpatienten sehr willkommen. Bei ihnen kann man so richtig abkassieren. Klar doch, dass sie zwangsläufig Vorteile haben. Sie werden begünstigt, bekommen schneller Arzttermine, eher Organe usw.
Wer will das alles ernsthaft bestreiten? Die Ärzteschaft gibt doch selbst zu, dass so verfahren wird. Arztpraxen können zum Teil nur noch bestehen, weil ein hoher Anteil an Privateinnahmen das System funktionieren lässt.

Helga

didado
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Beitrag von didado » 21.12.2007, 14:26

Hi !

Helga Ophoven hatte es zuvor schon angedeutet.
Organhandel in Deutschland ist möglich !

Anlässlich der Diskussion um die Vorgänge am Transplantationszentrum des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sah Herr Dr. Heiner Garg, MdL, und stellvertretender Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anlass genug, einige Anmerkungen zu Organspenden abzugeben.
Nach dem Transplantationsgesetz haben die Transplantationszentren ein Implantationsmonopol.
Gleichzeitig entscheiden die Zentren über die Aufnahme - oder Nichtaufnahme von Patienten auf die Warteliste - und üben damit eine verteilende Funktion aus.
Eurotransplant, eine privatrechtliche Stiftung niederländischen Rechts, hat das Vermittlungsmonopol für Spenderorgane und ist gleichzeitig einer staatlichen Aufsicht so gut wie entzogen.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert exklusiv bundesweit die Organentnahmen.
Ein nicht-rechtsfähiger Verein, die Bundesärztekammer, dessen Mitglieder lediglich Repräsentanten einer Selbstverwaltung sind, erhält die Aufgabe zugewiesen, den Stand der Kenntnisse der medizinischen Wissenschaft festzustellen.
Darüber hinaus stellt sie die Regeln zur Aufnahme in die Warteliste und zur Organvermittlung auf. Das Gesetz selbst enthält nur die vage Vorgabe, daß Entscheidungen "insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit" zu treffen sind.
Gegen wen, gegen was und wo soll zum Beispiel ein nicht in die Warteliste aufgenommener oder ein übergangener Patient einen Anspruch durchsetzen können?
Das Transplantationsgesetz gibt hierauf keine Antwort.
Und deswegen einige Anmerkungen zu Änderungen, die im Rahmen einer grundlegenden Novelle des Transplantationsrechtes erörtert werden müssen:
1.
Klare und gerichtlich überprüfbare Vorgaben hinsichtlich der festzulegenden Verteilungskriterien.
2.
Richtlinien und ihre Änderungen sind im Rahmen einer Verordnung durch die Bundesregierung zu erlassen. Die Bundesärztekammer unterbreitet fachliche Vorschläge. Damit übernimmt die Politik die Verantwortung.
3.
Schaffung einer demokratisch legitimierten Organvermittlungsinstitution, die mit Eurotransplant zusammenarbeitet, so wie es in Großbritannien oder Skandinavien bereits der Fall ist.
4.
Die Möglichkeit sog. "Über-Kreuz-Transplantationen", um die Chancen der Empfänger für ein passendes Organ zu erhöhen.
5.
Einführung einer Widerspruchslösung, wie vom Nationalen Ethikrat empfohlen. D.h., es wird die Bereitschaft zur Organspende vorausgesetzt - sofern der Betroffene zu Lebzeiten oder dessen Angehörige dem nicht widersprechen.
Hierzu:
http://www.gesundheit-adhoc.de/index.ph ... msgNr=2778

Deutlich ist nun, daß bei Organspenden so manches im Argen liegt.
Wenn aber Ärzte mit ihren Datenerhebungen, die auch bei Eurotransplant eine Rolle spielen, darüber entscheiden, wer wie wo ein Organ als Spende erhalten soll, dann muß von Organhandel in Deutschland ausgegangen werden, weil es nun mal "schwarze Schafe" gibt.
Die Frage ist nur: Wo ? Und wer hat ?
Diese Fragen haben meiner Meinung nach die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft zu klären, und ebenso, ob es Konten für den illegalen deutschen Organhandel in Steuerparadiesen wie die Schweiz gibt.


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Beitrag von enno » 01.01.2008, 23:48

hallo,alles gute im neuen jahr,es soll ja besser werden?

mich würde mal ,interessieren,wieviel % aller im "gesundheitswesen"tätigen ,einen organspendeausweis haben??

mfg enno

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... weitere Vorwürfe gegen Essener Chefarzt

Beitrag von Presse » 11.03.2009, 06:55

Staatsanwaltschaft erhebt weitere Vorwürfe gegen Essener Chefarzt

Essen – Die Staatsanwaltschaft Essen erhebt weitere Vorwürfe gegen den suspendierten Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph Broelsch. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wird der Mediziner nun auch wegen vollendeter Steuerverkürzung in drei und versuchter Steuerverkürzung in zwei Fällen sowie gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35734

Deutsches Ärzteblatt print
Transplantationsmedizin: Essener Chirurg nach neuen Vorwürfen suspendiert
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=57269
aerzteblatt.de
Staatsanwalt wirft Essener Chefarzt räuberische Erpressung vor
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34281

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Essener Ex-Chefarzt weist Vorwürfe als haltlos zurück

Beitrag von Presse » 21.09.2009, 18:08

Essener Ex-Chefarzt weist Vorwürfe als haltlos zurück

Essen – Mit scharfen Angriffen des angeklagten Ex-Starmediziners gegen die Staatsanwaltschaft hat am Montag in Essen der Strafprozess gegen einen der renommiertesten deutschen Transplantationsärzte begonnen. Die Anklage wirft dem 65-jährigen Christoph B. Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung vor. Der frühere Chefarzt wies die Vorwürfe als „Zumutung“, „haltlose Unterstellungen“ und „diskreditierend“ zurück.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... urueck.htm

aerzteblatt.de
Prozess gegen Essener Mediziner begonnen
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=38175

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Ökonomisierung und Wettbewerb

Beitrag von Gaby Modig » 22.09.2009, 06:58

Hallo,
man darf gespannt sein, wie das Verfahren ausgeht. Der beklagte Arzt streitet zwar alles ab, aber die Vorwürfe scheinen nicht abwegig.
Im Übrigen müssen sich die Politiker, die für unsere Gesundheitspolitik Verantwortung tragen, alle mal an die "Nase fassen". Haben sie doch die Losung ausgegeben: Ökonomisierung und Wettbewerb. Damit ist das Gesundheitssystem zu einem Markt verkommen, bei dem es vorrangig darum gehen muss, Umsatz zu machen. Denn sonst ist man weg vom Fenster.
Ich kenne eine Region, da wird eigentlich kein Unrecht begangen. Aber da werden neuerdings massiv Informationsveranstaltungen von Kliniken für Patienten, oder die es werden sollen, angeboten nach dem Motto: der Chefarzt informiert. Dann wird z.T. mit Nachdruck für Fördervereine geworben, mit Druck.
Wo soll das alles noch hinführen?
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Dreijährige Haftstrafe für Essener Ex-Chefarzt

Beitrag von Presse » 13.03.2010, 07:56

Dreijährige Haftstrafe für Essener Ex-Chefarzt

Essen – Der frühere Direktor Klinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie der Universität Essen, Christoph B., ist am Freitag zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... efarzt.htm

zum Thema
Kurzfassung der Urteilsbegründung
http://www.lg-essen.nrw.de/presse/Press ... 2010_3.pdf

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Bestechlichkeit und Betrug - Revision verworfen

Beitrag von Presse » 05.08.2011, 09:04

Revision gegen Verurteilung eines Chefarztes wegen Bestechlichkeit und Betruges verworfen

Mit Urteil vom 12. März 2010 hat das Landgericht Essen den Angeklagten wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB)* in 30 Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung (§ 240 StGB)** und in einem Fall in Tateinheit mit Betrug, sowie wegen Betruges, versuchten Betruges und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten weitere Straftaten zur Last gelegt. Insoweit wurde das Verfahren teilweise eingestellt. Teilweise wurde der Angeklagte freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Tatzeitraum Universitätsprofessor und leitete an einem Universitätsklinikum die Klinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie. Im Zeitraum von Mai 2003 bis Anfang des Jahres 2007 forderte er von 30 Regelleistungspatienten, die keinen Anspruch auf eine wahlärztliche Behandlung durch den Angeklagten hatten, eine "Spende" und versprach als Gegenleistung, diese Patienten in der Weise zu bevorzugen, dass er sie persönlich behandeln werde, was er in 29 Fällen dann auch tat. In drei dieser Fälle setzte der Angeklagte die Patienten unter Druck, indem er die Operation als dringlich oder nur durch ihn durchführbar darstellte. In einem Fall wusste der Angeklagte, dass er die Operation nicht selbst würde vollständig durchführen können, vereinbarte aber gleichwohl eine "Spende". Die Patienten zahlten Beträge zwischen 2.000,- € und 7.500,- €, die mit Ausnahme eines Falles auf ein beim Universitätsklinikum geführtes Drittmittelkonto einbezahlt wurden, über das der Angeklagte faktisch frei verfügen konnte; in einem Fall behielt der Angeklagte die geforderte "Spende" (7.500,- € "bar und in kleinen Scheinen") für sich. Das Landgericht nahm an, der Angeklagte, der den äußern Ablauf der Spendeneinwerbung einräumte, habe diese nicht für verbotenes Unrecht gehalten, bei gehöriger Erkundigung hätte er diesen Irrtum aber vermeiden können (§ 17 StGB)***.

Darüber hinaus erzielte der Angeklagte im Rahmen seiner als Nebentätigkeit genehmigten Behandlung von Wahlleistungspatienten Einnahmen (u.a. Zahlungen von Patienten ohne Rechnung), die er zum einen nicht gegenüber der Universitätsverwaltung, zum anderen nicht in seiner Einkommensteuer angab. Dadurch wurde sowohl das vom Angeklagten geschuldete Entgelt für die Nutzung der Universitätseinrichtungen (35% der erzielten Einnahmen) als auch die vom Angeklagten zu zahlende Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt.

Das Landgericht hat ferner festgestellt, dass der Angeklagte in mehreren Fällen angeblich von ihm persönlich erbrachte Operationsleistungen gegenüber den Patienten hat abrechnen lassen, obgleich er zum Zeitpunkt der Operation nicht im Universitätsklinikum war. Das Landgericht hat dies als Betrug bzw. versuchten Betrug (§ 263 StGB) gewertet.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügt, als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO); die umfassende Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre zu Lasten des Angeklagten eingelegte Revision zurückgenommen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 13. Juli 2011 – 1 StR 692/10
Landgericht Essen – Urteil vom 12. März 2010, 56 KLs 20/08

* § 332 StGB - Bestechlichkeit

Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

(2) …

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,

2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

** § 240 StGB – Nötigung

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.



*** § 17 StGB – Verbotsirrtum

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 05. August 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Professor Christoph Broelsch: Harte Strafe

Beitrag von Presse » 28.08.2011, 06:47

Dtsch Arztebl 2011; 108(31-32)
Siegmund-Schultze, Nicola

Verfahren gegen Transplantationschirurg: Professor Broelsch muss vermutlich in Haft
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... ?id=101660
Prozess gegen Professor Christoph Broelsch: Harte Strafe für erpresste „Spenden“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=70006

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Bewährung: Essener Chirurg kommt aus der Haft

Beitrag von Presse » 31.03.2013, 07:46

Dtsch Arztebl 2013; 110(13): A-588 / B-524 / C-524
Reststrafe auf Bewährung: Essener Chirurg kommt aus der Haft
Siegmund-Schultze, Nicola
Der im März 2010 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte Chirurg Prof. Dr. med. Christoph Broelsch ( 68 ) wird nach der Hälfte der Haftzeit auf Bewährung entlassen. Dies teilte Oberstaatsanwältin Anette Milk vom Landgericht Essen mit.
... (mehr) .... http://www.aerzteblatt.de/archiv/136474 ... s-der-Haft

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