MRSA-Problematik in Pflegeheimen
Wir wurden aktuell darüber informiert, dass offensichtlich vermehrt Probleme mit dem MRSA gibt, nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Pflegeheimen.
In diesem Forum gibt es Texte zum Thema, auf die wir wie folgt aufmerksam machen möchten:
MRSA in Alten- und Pflegeeinrichtungen
viewtopic.php?t=4337&highlight=mrsa
Hygienemängel (MRSA-Keime): Nachlässige Kliniken
viewtopic.php?t=2081&highlight=mrsa
Mangelhafte Hygiene - MRSA-Problematik
viewtopic.php?t=7098&highlight=mrsa
Wundheilung: Insekten-Larven gegen MRSA-Bakterien?
viewtopic.php?t=6481&highlight=mrsa
Siehe auch
Krankenhaushygiene im Klinikum der Universität zu Köln
Merkblatt MRSA© Hintergrund Hygienemaßnahmen Therapie
http://www.uni-koeln.de/med-fak/immh/hygiene/mrsa.html
Uni Tübringen -Patienteninformation MRSA
Unsere Patienteninformation zum Thema MRSA können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
http://www.medizin.uni-tuebingen.de/mik ... /mrsa.html
MRSA - Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus
http://www.nlga.niedersachsen.de/master ... 00417.html
U.a. ist ausgeführt:
Bei der Unterbringung von MRSA-Trägern in Alten- und Pflegeheimen ist zu berücksichtigen, ob eine Infektionsgefahr vom Bewohner ausgeht und wie ansteckungsgefährdet ggf. Mitbewohner sind.
Es gibt offensichtlich jede Menge Informationsmaterial. Wie es aber scheint, liegt auch bei der MRSA-Problematik eher kein Erkenntnis-, sondern ein Durchsetzungsproblem vor.
MRSA-Problematik in Pflegeheimen
Moderator: WernerSchell
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MRSA-Problematik in Pflegeheimen
Zuletzt geändert von WernerSchell am 04.12.2007, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
Hygiene in Krankenhäusern und Einrichtungen
Gesundheitsminister Josef Hecken: Hygiene in Krankenhäusern und Einrichtungen gewinnt an Bedeutung.
Hygieneverordnung des Landes in Abstimmung mit Robert Koch Institut
In Europa infiziert sich jeder zehnte Krankenhauspatient in der Klinik. Jährlich erkranken mindestens drei Millionen Menschen an so genannten nosokomialen Infektionen, mehr als 50.000 sterben sogar daran.
Allein in Deutschland infizieren sich pro Jahr zwischen 500.000 und einer Million Menschen im Rahmen von Klinikenaufenthalten mit Erregern von Kranken-hausinfektionen. Bei Patienten auf Intensivstationen liegt das Infektionsrisiko sogar bei über 15 Prozent“ so der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken beim 7.Seminar des Berufsverbandes der saarländischen Hygieneinspektoren.
„Besorgniserregend ist vor allem die Tatsache, dass die für die Infektion ursächlichen Bakte-rien oft mit herkömmlichen Antibiotika nicht mehr zu bekämpfen sind. So konnten sich "Su-perbakterien" wie der multiresistente Staphylococcus aureus (MRSA) entwickeln, welche leicht übertragbar, schwer zu bekämpfen und die häufigste Ursache für lebensbedrohliche Infektionen bei Klinikpatienten sind. Diese Infektionen sind allein deshalb eine ernst zu neh-mende Gefahr, da sie den Großteil aller Komplikationen im Krankenhaus ausmachen", so Minister Hecken.
Wichtig sei daher eine gesamtnationale Präventionsstrategie. Denn auf Grund ihrer gesetzli-chen Hoheit legen die Bundesländer die Umsetzung der Krankenhaushygiene selbst fest. Wir haben im Saarland gehandelt und eine Krankenhaushygieneverordnung erarbeitet, die sich derzeit in der Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut befindet.
Wir haben das Problem der Krankenhaushygiene sowie der Hygiene in Einrichtungen oben auf unsere Agenda genommen. Der dramatische Anstieg der Zahl resistenter und multiresis-tenter Erreger sowie die dadurch gestiegenen Infektionsraten belasten das gesamte deut-sche Gesundheitssystem.
Im täglichen Betriebsablauf von Alten- und Pflegeheimen ist die Einhaltung bestimmter Hy-gienegrundsätze und Hygienestandards eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Dieser be-sonderen Bedeutung wird im Heimgesetz Rechnung getragen. Aufgrund der allgemeinen Betriebsanforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 9 Heimgesetz sind die Träger dieser Einrichtun-gen sowie die Einrichtungsleitungen verpflichtet, einen ausreichenden Schutz der Bewohne-rinnen und Bewohner vor Infektionen zu gewährleisten und haben sicherzustellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Um diese gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, hat die Mehrzahl der saarländischen Alten- und Pflegeeinrichtungen spezielle Hygienepläne für ihre Einrich-tungen mit Handlungsanweisungen an die jeweiligen Betriebsbereiche herausgegeben, die in unterschiedlichen Sachverhaltssituationen anzuwenden sind. Bei den gesetzlich vorge-schriebenen Überwachungen der Heime ist auch die Einhaltung der Hygienevorschriften zu kontrollieren.“
Wichtig sei aber auch die Beachtung von Hygiene-Empfehlungen und Hygiene-Richtlinien im täglichen Leben, im Bereich der Wasserversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen, Hei-men, Krankenhäusern, Praxen oder anderen Tätigkeitsbereichen ist für den Hygieneschutz der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2007
http://www.saarland.de/7213_31145.htm
Hygieneverordnung des Landes in Abstimmung mit Robert Koch Institut
In Europa infiziert sich jeder zehnte Krankenhauspatient in der Klinik. Jährlich erkranken mindestens drei Millionen Menschen an so genannten nosokomialen Infektionen, mehr als 50.000 sterben sogar daran.
Allein in Deutschland infizieren sich pro Jahr zwischen 500.000 und einer Million Menschen im Rahmen von Klinikenaufenthalten mit Erregern von Kranken-hausinfektionen. Bei Patienten auf Intensivstationen liegt das Infektionsrisiko sogar bei über 15 Prozent“ so der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken beim 7.Seminar des Berufsverbandes der saarländischen Hygieneinspektoren.
„Besorgniserregend ist vor allem die Tatsache, dass die für die Infektion ursächlichen Bakte-rien oft mit herkömmlichen Antibiotika nicht mehr zu bekämpfen sind. So konnten sich "Su-perbakterien" wie der multiresistente Staphylococcus aureus (MRSA) entwickeln, welche leicht übertragbar, schwer zu bekämpfen und die häufigste Ursache für lebensbedrohliche Infektionen bei Klinikpatienten sind. Diese Infektionen sind allein deshalb eine ernst zu neh-mende Gefahr, da sie den Großteil aller Komplikationen im Krankenhaus ausmachen", so Minister Hecken.
Wichtig sei daher eine gesamtnationale Präventionsstrategie. Denn auf Grund ihrer gesetzli-chen Hoheit legen die Bundesländer die Umsetzung der Krankenhaushygiene selbst fest. Wir haben im Saarland gehandelt und eine Krankenhaushygieneverordnung erarbeitet, die sich derzeit in der Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut befindet.
Wir haben das Problem der Krankenhaushygiene sowie der Hygiene in Einrichtungen oben auf unsere Agenda genommen. Der dramatische Anstieg der Zahl resistenter und multiresis-tenter Erreger sowie die dadurch gestiegenen Infektionsraten belasten das gesamte deut-sche Gesundheitssystem.
Im täglichen Betriebsablauf von Alten- und Pflegeheimen ist die Einhaltung bestimmter Hy-gienegrundsätze und Hygienestandards eine Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Dieser be-sonderen Bedeutung wird im Heimgesetz Rechnung getragen. Aufgrund der allgemeinen Betriebsanforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 9 Heimgesetz sind die Träger dieser Einrichtun-gen sowie die Einrichtungsleitungen verpflichtet, einen ausreichenden Schutz der Bewohne-rinnen und Bewohner vor Infektionen zu gewährleisten und haben sicherzustellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Um diese gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten, hat die Mehrzahl der saarländischen Alten- und Pflegeeinrichtungen spezielle Hygienepläne für ihre Einrich-tungen mit Handlungsanweisungen an die jeweiligen Betriebsbereiche herausgegeben, die in unterschiedlichen Sachverhaltssituationen anzuwenden sind. Bei den gesetzlich vorge-schriebenen Überwachungen der Heime ist auch die Einhaltung der Hygienevorschriften zu kontrollieren.“
Wichtig sei aber auch die Beachtung von Hygiene-Empfehlungen und Hygiene-Richtlinien im täglichen Leben, im Bereich der Wasserversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen, Hei-men, Krankenhäusern, Praxen oder anderen Tätigkeitsbereichen ist für den Hygieneschutz der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2007
http://www.saarland.de/7213_31145.htm
Niedergelassene Ärzte wollen MRSA eindämmen
Westfalen-Lippe:
Niedergelassene Ärzte wollen MRSA eindämmen
Freitag, 22. August 2008
Dortmund – Niedergelassene Ärzte sind immer häufiger mit Patienten konfrontiert, die an einer Infektion mit resistenten Keimen leiden. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hingewiesen. Kritisch seien vor allem Methicillinresistente Staphylokokken, kurz MRSA-Bakterien, die vorwiegend in Krankenhäusern, inzwischen aber auch in Alten- und Pflegeheimen vorkämen. ....
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33439
Niedergelassene Ärzte wollen MRSA eindämmen
Freitag, 22. August 2008
Dortmund – Niedergelassene Ärzte sind immer häufiger mit Patienten konfrontiert, die an einer Infektion mit resistenten Keimen leiden. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hingewiesen. Kritisch seien vor allem Methicillinresistente Staphylokokken, kurz MRSA-Bakterien, die vorwiegend in Krankenhäusern, inzwischen aber auch in Alten- und Pflegeheimen vorkämen. ....
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33439