In unserem Haus sind Wärmflaschen wegen der Gefahr der Verbrühung bei undichtem Verschluss aus dem Verkehr gezogen worden - jetzt gehen Gerüchte, dass sei generell in Pflegeheimen und Krankenhäusern so geregelt Wo könnte man das nachlesen?
Außerdem stellte sich bei uns dannn auch die Frage, ob Kirschkernkissen noch "erlaubt" seien?
Gibt es datzu überhaupt eine rechtliche Entscheidung?
Vielen Dank für eine Rückmeldung,
Gruß verabeate
Wärmflasche contra Kirschkernkissen
Moderator: WernerSchell
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Wärmflasche und Kirschsteinkissen - erlaubt?
Hallo,
mir ist eine allgemeine Vorschrift, dass Wärmflaschen und Kirschkernkissen im Heim oder Krankenhaus keine Verwendung finden dürfen, nicht bekannt. Eine andere Frage ist natürlich, ob bzw. wann überhaupt entsprechende Hilfsmittel zum Einsatz gelangen sollen und ob sie gefahrfrei eingesetzt werden können. Bei der Wärmflasche besteht die Gefahr des Verbrühens beim Eingaben des warmen Wassers, im Übrigen muss die Flasche u.U. eingewickel eingesetzt werden. Ist das dann sicher genug bzw. besteht sogar die Gefahr, dass jemand die Flasche unbedacht öffnet? Das muss wohl im Einzelfall geprüft werden. Was will man überhaupt erreichen. Welche Krankheit liegt vor? Welche Therapie ist angesagt? Was sagt der Arzt oder was ist angeordnet? Fragen über Fragen - sie sind eher nicht mit rechtlichen Argumenten zu bescheiden.
Siehe auch unter
http://www.stiftung-warentest.de/online ... 84555.html
http://www.dgk.de/web/dgk_content/de/un ... aschen.htm
http://www.aponet.de/vorsorge/gesundhei ... issen.html
Bei der zweiten Fundstelle wird auch über Kirschkernkissen informiert.
Eine Einrichtung kann m.E. frei entscheiden, ob es bestimmte eher alternative pflegerische Methoden praktizieren will oder nicht. Wenn also eine Heim- oder Pflegedienstleitung eine Wärmflasche vorsichtshalber nicht mehr zur Anwendung gebracht sehen möchte, ist das o.k. Eine andere Beurteilung ergäbe sich nur, wenn gerade eine solche Verfahrensweise ärztlich angeordnet - also ausdrücklich indiziert - wäre. Das scheint aber eher unwahrscheinlich, da es auch andere Möglichkeiten gibt, pflegerische bzw. therapeutische Ziele zu erreichen.
Gruß
Herbert Kunst
mir ist eine allgemeine Vorschrift, dass Wärmflaschen und Kirschkernkissen im Heim oder Krankenhaus keine Verwendung finden dürfen, nicht bekannt. Eine andere Frage ist natürlich, ob bzw. wann überhaupt entsprechende Hilfsmittel zum Einsatz gelangen sollen und ob sie gefahrfrei eingesetzt werden können. Bei der Wärmflasche besteht die Gefahr des Verbrühens beim Eingaben des warmen Wassers, im Übrigen muss die Flasche u.U. eingewickel eingesetzt werden. Ist das dann sicher genug bzw. besteht sogar die Gefahr, dass jemand die Flasche unbedacht öffnet? Das muss wohl im Einzelfall geprüft werden. Was will man überhaupt erreichen. Welche Krankheit liegt vor? Welche Therapie ist angesagt? Was sagt der Arzt oder was ist angeordnet? Fragen über Fragen - sie sind eher nicht mit rechtlichen Argumenten zu bescheiden.
Siehe auch unter
http://www.stiftung-warentest.de/online ... 84555.html
http://www.dgk.de/web/dgk_content/de/un ... aschen.htm
http://www.aponet.de/vorsorge/gesundhei ... issen.html
Bei der zweiten Fundstelle wird auch über Kirschkernkissen informiert.
Eine Einrichtung kann m.E. frei entscheiden, ob es bestimmte eher alternative pflegerische Methoden praktizieren will oder nicht. Wenn also eine Heim- oder Pflegedienstleitung eine Wärmflasche vorsichtshalber nicht mehr zur Anwendung gebracht sehen möchte, ist das o.k. Eine andere Beurteilung ergäbe sich nur, wenn gerade eine solche Verfahrensweise ärztlich angeordnet - also ausdrücklich indiziert - wäre. Das scheint aber eher unwahrscheinlich, da es auch andere Möglichkeiten gibt, pflegerische bzw. therapeutische Ziele zu erreichen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de