Hallo!
Müssen in einem Pflegeheim intravenöse Notfallmedikamente vorgehalten werden?
Danke, Uta.
i.v. -Notfallmedikation im Pflegeheim (Reanimation)
Moderator: WernerSchell
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i.v. -Notfallmedikation im Pflegeheim (Reanimation)
Hallo Uta,Uta hat geschrieben: .... Müssen in einem Pflegeheim intravenöse Notfallmedikamente vorgehalten werden? ....
ich sehe zu einer solchen Maßnahme keine Rechtspflicht. Die Versorgung eines Bewohners mit Notfallmedikamenten ist grundsätzlich allein Aufgabe des hinzu gezogenen Arztes (Notfalldienstarzt). Allerdings kann darüber nachgedacht werden, ob im Rahmen einer kooperativ vereinbarten ärztlichen Versorgung bestimmte Medikamente vorsorglich aufbewahrt werden (eine Art Bedarfsmedikation). Dies wäre dann auch mit der jeweiligen Apotheke näher abzusprechen.
Es versteht sich im Übrigen, dass eine i.v. -Notfallmedikation durch Pflegende nur dann in Betracht kommen kann, wenn entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Siehe hierzu u.a. unter
viewtopic.php?t=2895&highlight=delegation
viewtopic.php?t=4480&highlight=delegation
viewtopic.php?t=165&highlight=delegation
viewtopic.php?t=720&highlight=delegation
viewtopic.php?t=5584&highlight=delegation
Wenn die Hintergründe, die zur Frage geführt haben, näher erläutert werden, könnte ggf. weiter diskutiert werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Hallo Herbert Kunst!
Vielen Dank für die schnelle Auskunft, es ging mir ausschließlich um die Vorhaltepflicht dieser Medikamente, da in unserem Reanimationskoffer, der ja Pflicht ist, Notfallmedikamente ungenutzt verfallen. Wie Sie beschrieben, bringt der Notarzt ja im Falle eines Falles die nötigen iv-Medikamente mit, so daß wir gern wissen wollten, ob es eine rechtliche Vorschrift gäbe, nach der wir dennoch solche Medikamente im Notfallkoffer haben sollten.
Viele Grüße, Uta.
Vielen Dank für die schnelle Auskunft, es ging mir ausschließlich um die Vorhaltepflicht dieser Medikamente, da in unserem Reanimationskoffer, der ja Pflicht ist, Notfallmedikamente ungenutzt verfallen. Wie Sie beschrieben, bringt der Notarzt ja im Falle eines Falles die nötigen iv-Medikamente mit, so daß wir gern wissen wollten, ob es eine rechtliche Vorschrift gäbe, nach der wir dennoch solche Medikamente im Notfallkoffer haben sollten.
Viele Grüße, Uta.
Ärzte Versorgung und damit Notlagenhilfe verbessern
Hallo Forum,
ich denke, dass wir unterscheiden müssen zwischen Pflegeheim und Krankenhaus. Im Pflegheim steht in der Regel kein Arzt zur unmittelbaren Versorgung von Bewohnern zur Verfügung. Daher werden die Heime auf eine gute ärztliche Versorgung von außerhalb angewiesen bleiben.
Leider ist es aber so, dass die
Ärztliche Versorgung in Heimen oft mangelhaft!!
ist - siehe dazu:
viewtopic.php?t=3387
Diese Versorgung muss verbessert werden, Hilfslösungen reichen m.E. nicht. Wenn eine notfallmäßige Versorgung eines Bewohners ansteht, muss der Hausarzt bzw. Notdienst / Rettungsdienst alarmiert werden. Bis zum Eintreffen der Profis bleibt nur die übliche Erste Hilfe!
MfG
Rob
ich denke, dass wir unterscheiden müssen zwischen Pflegeheim und Krankenhaus. Im Pflegheim steht in der Regel kein Arzt zur unmittelbaren Versorgung von Bewohnern zur Verfügung. Daher werden die Heime auf eine gute ärztliche Versorgung von außerhalb angewiesen bleiben.
Leider ist es aber so, dass die
Ärztliche Versorgung in Heimen oft mangelhaft!!
ist - siehe dazu:
viewtopic.php?t=3387
Diese Versorgung muss verbessert werden, Hilfslösungen reichen m.E. nicht. Wenn eine notfallmäßige Versorgung eines Bewohners ansteht, muss der Hausarzt bzw. Notdienst / Rettungsdienst alarmiert werden. Bis zum Eintreffen der Profis bleibt nur die übliche Erste Hilfe!
MfG
Rob