Arzthelferin als Wachposten
Tips vom Datenschützer
NEU-ISENBURG (juk). Ohne Einwilligung der Patienten dürfen Praxisnachfolger nicht die vom Vorgänger gesammelten Daten verwenden. Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Dr. Hans-Joachim Menzel, gibt Tips, wie Ärzte die Karteikarten, Röntgenbilder oder Daten-CDs nach der Übergabe aufbewahren sollten.
Ganz wichtig ist für Menzel: "Praxisnachfolger dürfen keinen freien Zugang zu den Daten haben." Das betrifft natürlich nur die Unterlagen derjenigen Patienten, die sich noch nicht mit der Weiterbehandlung durch den Praxiskäufer einverstanden erklärt haben.
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... echt/recht
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Moderator: WernerSchell