Praxisverkauf - richtiger Umgang mit Patientendaten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Praxisverkauf - richtiger Umgang mit Patientendaten

Beitrag von Service » 14.11.2006, 08:05

Arzthelferin als Wachposten
Tips vom Datenschützer


NEU-ISENBURG (juk). Ohne Einwilligung der Patienten dürfen Praxisnachfolger nicht die vom Vorgänger gesammelten Daten verwenden. Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Dr. Hans-Joachim Menzel, gibt Tips, wie Ärzte die Karteikarten, Röntgenbilder oder Daten-CDs nach der Übergabe aufbewahren sollten.

Ganz wichtig ist für Menzel: "Praxisnachfolger dürfen keinen freien Zugang zu den Daten haben." Das betrifft natürlich nur die Unterlagen derjenigen Patienten, die sich noch nicht mit der Weiterbehandlung durch den Praxiskäufer einverstanden erklärt haben.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... echt/recht

Lesen Sie dazu auch:
Praxisverkauf - richtiger Umgang mit Patientendaten ist wichtig
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... 4a1201.asp

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