Ständige Überbelegung auf unserer internistischen Station

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Roschie68
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Ständige Überbelegung auf unserer internistischen Station

Beitrag von Roschie68 » 16.10.2006, 00:08

Liebe Mitstreiter!

Ich arbeite in der Pflege in einer Internistischen Abteilung. Die meisten Zimmer sind für drei Betten konzipiert. Es ist jedoch der Fall, dass in allen Zimmern fast immer ein viertes, manchmal gar ein fünftes Bett stehen. Das führt natürlich zu sehr engen Verhältnissen, in denen die notwendige Pflege nur sehr eingeschränkt möglich ist. Außerdem ist dieser Zustand eine Zumutung für unsere Patienten. Diese trauen sich leider Maximal bis zum Pflegepersonal und so bleibt deren verständlicher Frust mal wieder bei uns hängen. Die Krankenhausleitung argumentiert, man dürfe als Schwerpunktkrankenhaus im falle einer Überbelegung keine Patienten ablehnen bzw. an andere Kliniken verweisen. Eine demente, seit jahren bettlegerige und mal wieder exsikkierte Dame das dritte mal innerhalb eines Jahres aufzunehmen und nochmal wieder die gleiche Diagnostik zu machen halte ich jedoch für Geldschneiderei.

Meine Fragen:

- Wie sieht die Situation in anderen Kliniken aus?
- Ist es richtig, dass ein Schwerpunktkrankenhaus jeden Fall aufnehmen muss? (Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?)
- Wie können sich die Patienten gegen diesen Zustand wehren?
- Können wir als Pflegende gegen diese katastrphalen arbeits- und Pflegebedingungen wehren?

Ich bin auch für Teilantworten dankbar.

Lieben Gruß.
Roschie

Hildegard Kaiser
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Beitrag von Hildegard Kaiser » 16.10.2006, 08:03

Guten Morgen,

eine Gesamtübersicht kann ich leider nicht liefern. Aber ich sehe keine generelle Pflicht zur Aufnahme von Patienten, wenn die Kapazität erschöpft ist. Krankenhäuser sind meines Wissens nach nur in dem Umfang zur Aufnahme verpflichtet, wie die Möglichkeiten reichen. Denn sonst würden sie doch nur Patienten gefährden - und nicht nur "heil machen". Überbelegungen sehe ich nur dann für gerechtfertigt an, wenn es sich um Notlagensituationen handelt.
Ich würde mich als Patient auch schön bedanken, wenn ich für gutes Geld in ein überbelegtes Zimmer käme. Als Patient habe ich nämlich einen Vertrag, der mir Krankenhausleistungen nach dem üblichen Standard garantiert. Und dazu gehört sicherlich kein überbelegtes Zimmer. Patienten sollten sich also zu Wort melden und ggf. Zahlungen verweigern bzw. die Kasse informieren.
Die Arbeitnehmer im Krankenhaus sollten sich auch über unerträgliche Belastungen, z.B. wegen Überbelegungen, beschweren. Einmal kann man die Arbeitnehmervertrettung einschalten, zum anderen gibt es die Überlastungsanzeige. Nur nicht wegducken - munter auf die Zustände aufmerksam machen. Überbelegungen sind ja wohl in aller Regel nicht dazu geeignet, ordentliche Dienstleistungen abzuliefern. Patienten und Pflegende leiden - und das gehört abgestellt!

MfG
Hilde

Dirk

Bei Überbelegung sind Überlastungsanzeigen fällig

Beitrag von Dirk » 18.10.2006, 07:23

Hallo,

bei Überbelegungen gibt es zweifelsfrei vermehrte Anforderungen an das Personal. Dem kann man sich mit Überlastungsanzeigen entgegen stellen. Siehe dazu unter
Überlastungsanzeige - Sorgfaltspflicht - Gefährliche Pflege?
viewtopic.php?t=3518&highlight=%DCberlastungsanzeige
Dabei wäre auch auf die Stellenproblematik hinzuweisen. Siehe dazu mehere Beiträge in diesem Forum unter
Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?
viewtopic.php?t=3807&highlight=stellenberechnung
Stellenschlüssel für das Heimpersonal
viewtopic.php?t=3917&highlight=stellenberechnung
Siehe auch
Pflegemissstände - was können Pflegekräfte dagegen tun?
viewtopic.php?t=5090&highlight=%DCberlastungsanzeige

Gruß
Dirk

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