Behandlungsfehler in Sachsen - Begutachtungspraxis

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H.P.

Behandlungsfehler in Sachsen - Begutachtungspraxis

Beitrag von H.P. » 28.07.2006, 06:21

Weniger Behandlungsfehler in Sachsen?

Im Jahr 2005 wurden im Bezirk der Landesärztekammer Sachsen 90 Behandlungsfehlerfälle festgestellt. Dies ergibt sich aus einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 26.7.2006
Den insgesamt 14.329 berufstätigen Ärzten in Sachsen seien im vergangenen Jahr sehr selten Behandlungsfehler unterlaufen, bei denen Patienten zu Schaden kamen. 2005 gingen bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 311 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein, so die Ärzte Zeitung. In 256 Fällen wurde nach dem Zeitungsbericht ein Gutachten erstellt. Ein Behandlungsfehler bestätigte sich in 90 Fällen, 62 Patienten erlitten einen Körperschaden. "Bei 82.000 Behandlungsfällen pro Tag in Sachsen sei das glücklicherweise eine sehr niedrige Zahl", so Professor Jan Schulze, Präsident der Ärztekammer, laut Ärzte Zeitung. Von den 256 Begutachtungen seien 150 auf Krankenhausbehandlungen und 15 auf Klinikambulanzen entfallen. 86 hätten ambulante Praxen betroffen. Die Zahl der Anträge, Begutachtungen und festgestellten Behandlungsfehler seien, so die Ärzte Zeitung in ihrem Bericht weiter, im Vergleich zum Vorjahr etwa gleich hoch.

Monika Petzold
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Patientensicherheit muss oberstes Gebot sein!

Beitrag von Monika Petzold » 28.07.2006, 16:06

H.P. hat geschrieben: ... Weniger Behandlungsfehler ... .
Statistiken sind das eine, die reale Lage das andere. Es mag ja sein, dass nach den Erhebungen der Landesärztekammer Sachsen die Situation relativ günstig aussieht.
Man muss aber wohl berücksichtigen, das zahlreiche Fehlleistungen der verschiedensten Art, Behandlungsfehler, Pflegefehler, Medikationsfehler usw., von Patienten oft garnicht bemerkt bzw. als solche identifiziert werden. Wenn Patienten nichts bemerken bzw. feststellen, werden sie auch keine Verfahren einleiten. Die Dunkelziffer muss als hoch eingeschätzt werden. Insider wissen das!
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Monika

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Beitrag von Monika Petzold » 28.07.2006, 16:06

H.P. hat geschrieben: ... Weniger Behandlungsfehler ... .
Statistiken sind das eine, die reale Lage das andere. Es mag ja sein, dass nach den Erhebungen der Landesärztekammer Sachsen die Situation relativ günstig aussieht.
Man muss aber wohl berücksichtigen, das zahlreiche Fehlleistungen der verschiedensten Art, Behandlungsfehler, Pflegefehler, Medikationsfehler usw., von Patienten oft garnicht bemerkt bzw. als solche identifiziert werden. Wenn Patienten nichts bemerken bzw. feststellen, werden sie auch keine Verfahren einleiten. Die Dunkelziffer muss als hoch eingeschätzt werden. Insider wissen das!
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Behandlungsfehlerbegutachtung in Sachsen

Beitrag von Presse » 18.03.2007, 18:53

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen in Sachsen legt Jahresbericht vor

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Im Jahr 2006 wurden danach 196 Begutachtungen wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitetet (2005: 257). Diesen stehen 54 tatsächlich festgestellte Behandlungsfehler gegenüber (2005: 63). Prof. Schulze: 'Bei 14.460 berufstätigen Ärzten und über 82.000 Behandlungsfällen pro Tag in Sachsen ist das eine glücklicherweise sehr niedrige Zahl'.

Die Rate der aus Sicht der Gutachterstelle für 2006 als berechtigt erhobenen Schadensersatzforderungen lag mit 25,71% der abgeschlossenen Begutachtungsverfahren ähnlich wie im Vorjahr (24,51%). 52 Behandlungsfehler waren ursächlich für einen Körperschaden.

Aus rund 300 Gutachtern werden bei den eingehenden Fällen die jeweiligen Experten zu Rate gezogen. Neben Medizinern ist auch ein Jurist in der Gutachterstelle tätig. "Aber jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zuviel", so Prof. Schulze. 292 Anträge sind im letzten Jahr bei der Gutachterstelle insgesamt eingegangen. Von den 196 eingeleiteten Begutachtungen entfielen 116 auf den stationären Sektor, 12 auf Klinikambulanzen und 68 auf ambulante Praxen.

Insgesamt konnten bis Dezember 2006, inkl. Überhang aus 2005, 210 Anträge abschließend begutachtet werden. 74 Anträge betrafen die Fachrichtung Chirurgie, 32 Anträge die Innere Medizin, 23 Anträge die Orthopädie, 14 die Allgemeinmedizin und 12 die Fachrichtung Gynäkologie/Geburtshilfe. Sechs Anträge entfielen auf die Fachrichtungen Augenheilkunde und Kinderheilkunde sowie vier auf die Fachrichtung Haut- und Geschlechtskrankheiten und fünf auf die Fachrichtung Anästhesiologie.

Zweck der Gutachterstelle ist es, Rechtsstreitigkeiten, mit welchen Patienten Ansprüche gegen einen Arzt wegen des Vorwurfes fehlerhafter ärztlicher Behandlung erheben, zu vermeiden und außergerichtlich zum Grunde des Anspruches zeit- und kostensparend beizulegen. Die Gutachterstelle kann nur im allseitigen Einverständnis der Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden. Die Gutachterstelle kann erst angerufen werden, wenn der Haftpflichtversicherer zu dem Schadensersatzanspruch Stellung genommen hat. Der Patient muss den Arzt von der Pflicht zur Berufsverschwiegenheit entbunden haben, ebenso eventuelle weitere Ärzte, welche ihn behandelt haben. Die Gutachterstelle prüft den Sachverhalt und gibt abschließend eine begründete Stellungnahme ab, ob aufgrund einer fehlerhaften Behandlung ein Anspruch dem Grunde nach besteht.

Die Gutachterstelle kann, soweit erforderlich, einen weiteren Gutachter mit der Erstattung eines Zusatzgutachtens beauftragen. Die Gutachterstelle entscheidet in der Besetzung eines Vorsitzenden, welcher Arzt sein soll und einem langjährig erfahrenen Richter. Die Gutachterstelle wird nicht tätig, wenn in dem Streitfall bereits eine zivilrechtliche Entscheidung beantragt oder ergangen ist. Sie kann das Verfahren aussetzen, solange ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren in gleicher Sache anhängig ist. Die Gutachterstelle kann auch von Krankenhausträgern angerufen werden, die für die Tätigkeit ihres Arztes in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist neben dem Arzt auch der Krankenhausträger Beteiligter an dem Verfahren vor der Gutachterstelle.

Die Bestellung der Mitglieder der Gutachterstelle und deren Stellvertreter erfolgt durch den Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer. Vorsitzender der Gutachterstelle an der Sächsischen Landesärztekammer ist Dr. med. Rainer Kluge.

Weitere Informationen unter 0351 / 82 67 160.
Knut Köhler M.A., Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sächsische Landesärztekammer

Quelle: Pressemitteilung der Landesärztekammer Sachsen vom 16.3.2007

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