Die Heimaufsicht - Beraten und kontrollieren

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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ACTIWO

Die Heimaufsicht - Beraten und kontrollieren

Beitrag von ACTIWO » 27.05.2006, 07:35

Die Heimaufsicht - Beraten und kontrollieren

Von Zeit zu Zeit erscheint die Heimaufsicht in den Schlagzeilen der Regionalpresse. Weil sie eine stationäre Pflegeeinrichtung geschlossen hat oder weil sie wegen Personalmangels ihren Kontrollaufgaben nicht ausreichend nachkäme, wie die Kritiker bemängeln. Welche Befugnisse die Heimaufsicht hat, wie sie Einrichtungen der Seniorenpflege kontrolliert und den Bewohnern und Angehören helfen kann, erfahren Sie in folgendem Beitrag.
Die staatliche Heimaufsicht wurde ins Leben gerufen, um die Qualität der Versorgung in Pflegeeinrichtungen zu garantieren. Die entsprechenden Vorschriften sind im Heimgesetz ist festgelegt.

Wo finde ich die Heimaufsicht?
Die Heimaufsicht ist bundesweit bei unterschiedlichen Behörden angesiedelt. Zuständig sind Kommunal- und Kreisverwaltungen, Regierungspräsidien, Landes- und Versorgungsämter. Die genaue Adresse der für eine bestimmte Einrichtung zuständigen Stelle muss im Heimvertrag genannt sein. Auch das örtliche Sozialamt kann Ihnen die Adresse der Heimaufsicht mitteilen. Sie können sich mit allen Fragen und Problemen, die das Leben in einer Pflegeeinrichtung betreffen, an die Ansprechpartner wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit, individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren. Und warten Sie nicht zu lange mit Ihren Fragen oder Beschwerden. Angehörige können meist gut beurteilen, wie es ihrem Verwandten geht. Die Arbeit der Heimaufsicht ist wirksamer, wenn sie von den Beschwerden auch tatsächlich Kenntnis erhält. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reagieren auch auf anonyme Beschwerden. Und nicht nur Bewohner und Angehörige, alle Interessierten können sich an die Heimaufsicht wenden.

Welche Aufgaben hat die Heimaufsicht?
Die Mitarbeiter sollen dafür Sorge tragen, dass die Interessen und Bedürfnisse älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen beachtet und geschützt werden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, dass viele Bewohner von Senioreneinrichtungen schwer pflegebedürftig bzw. an Demenz erkrankt sind und ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen können. Es wird geprüft, ob eine angemessene Qualität der Betreuung und der Pflege in den einzelnen stationären Einrichtungen sichergestellt ist. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass die Würde der Bewohner gewahrt ist. Das bedeutet, dass die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen bekannt sind und bei der Pflege und Versorgung berücksichtigt werden. Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohner soll erhalten bleiben.

Die Aufgaben
Die Hauptaufgabe der Heimaufsicht besteht in der Information und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Heimbeiräte und Heimfürsprecher. So wird über Rechte und Pflichten (Heimvertrag, Mitwirkung, Beschwerderecht, Heimordnung, Tagesstrukturierung) beraten. Diese Aufgaben nimmt sie auch gegenüber den Betreibern und Trägern der Pflegeeinrichtungen wahr.
Die zweite wichtige Aufgabe ist die der Heimüberwachung. Nimmt die Einrichtung ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnern wahr? Werden alle Gesetze und Verordnungen (Heimgesetz, Heimmindestbauverordnung) eingehalten?

Welche Befugnisse hat die Heimaufsicht?
Möglichst ein Mal jährlich sollte die Heimaufsicht die Einrichtungen aufsuchen. Dabei kann es sich um angemeldete oder unangemeldete Besuche handeln. Sogar nächtliche Prüfungen sind möglich! Wenn die Einrichtung durch Qualitätsnachweise die Heimaufsicht davon überzeugt, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt, kann auch in größeren Abständen geprüft werden. Der Heimträger und die Mitarbeiter sind zu Auskünften verpflichtet. Auch die Bewohner, Heimbeirat und Heimfürsprecher können befragt werden. Will die Heimaufsicht die Bewohnerzimmer betreten, braucht sie die Zustimmung der betreffenden Personen.
Über die Qualität der Pflege versuchen sich die Mitarbeiter der Heimaufsicht anhand der Pflegeplanung und Pflegeverläufe ein Bild zu machen. Mit Zustimmung des Betroffenen nimmt sie den Pflegezustand der Bewohner unter die Lupe.
Die Pflegeinrichtungen werden nicht nur kontrolliert, sondern es wird auch über Verbesserungen und das Beseitigen von Mängeln beraten. Wenn notwendig, kann die Heimaufsicht die Beseitigung von Mängel anordnen, um z. B. drohende gesundheitliche Nachteile von den Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden. Diese Anordnungen muss der Betreiber befolgen oder andernfalls Widerspruch einheben und Klage einreichen. Als letztes Mittel kann die Heimaufsicht eine Einrichtung schließen, um Schaden von den Bewohnern abzuwenden. In diesem Fall müssen Heimträger und Heimaufsicht für eine andere Unterkunft der Bewohner zu zumutbaren Bedingungen sorgen. Da dies für die älteren Menschen oft eine erheblich Härte darstellt, bemüht sich die Heimaufsicht darum, einen Nachfolger zu finden, der die Einrichtung weiterführt.

Was wird kontrolliert?
Besonderes Augenmerk richten die Mitarbeiter auf
• die Zahl und die Qualifikation der Pflegekräfte und anderer Mitarbeiter,
• die Qualität der Tagesgestaltung und des Betreuungsangebots,
• die Verpflegung,
• die Hygiene im Haus,
• die bauliche Ausstattung,
• die Dokumentation der Pflegeleistungen,
• die Aufbewahrung der Medikamente.

Die Ergebnisse der Überprüfung fließen in einen Prüfbericht ein. Einige Pflegeeinrichtungen lassen den Heimbeirat oder Angehörige in den Bericht Einsicht nehmen.

Quellen:
http://www.stmasbayern.de
http://www.bielefeld.de
http://www.region-hannover.de
Weiterführende Literatur:
Der Heimbeirat: Ronald Richter, Hartmut Joithe. Medizinrecht.de 2003
Heimvergleich : Beurteilen, bewerten, entscheiden - Schritt für Schritt zum richtigen Pflegeheim, CD-ROM - Weinmann 2005

Quelle: Pressemitteilung vom 26.6.2006
ACTIWO GmbH | Konrad-Zuse-Str. 13 | 58239 Schwerte

Gast

Re: Die Heimaufsicht - Beraten und kontrollieren

Beitrag von Gast » 29.05.2006, 14:33

ACTIWO hat geschrieben:Die Heimaufsicht - Beraten und kontrollieren
Was wird kontrolliert?
Besonderes Augenmerk richten die Mitarbeiter auf
• die Zahl und die Qualifikation der Pflegekräfte und anderer Mitarbeiter,
• die Qualität der Tagesgestaltung und des Betreuungsangebots,
• die Verpflegung,
• die Hygiene im Haus,
• die bauliche Ausstattung,
• die Dokumentation der Pflegeleistungen,
• die Aufbewahrung der Medikamente.
Und hier die Erfahrung aus langen Berufsjahren in verschiedenen Einrichtungen:
Besonderes Augenmerk richten die Mitarbeiter auf
• die Dokumentation der Pflegeleistungen,
• die Aufbewahrung der Medikamente.
• die Hygiene im Haus,
und evtl. noch • die bauliche Ausstattung,

Wenn die anderen Punkte die notwendige Beachtung finden würden sähe die Pflege in so manch einer Eirichtung besser aus!

C.Lore

Heimaufsicht - Angehörige

Beitrag von C.Lore » 31.05.2006, 07:27

Die Heimaufsicht ist nach meiner Einschätzung notwendig, aber sie erfüllt zum Teil ihre Aufgaben nicht so, wie es der Gesetzgeber gewünscht hat. Auch die Heimaufsichten leiden unter Personalmangel. Die Hoffnung, dass sich die Heimaufsicht kümmert, ist daher auch nur ein billiger Trost.

Die beste Heimaufsicht sind die Angehörigen, die möglichst oft in der Einrichtung erscheinen und alles kritisch betrachten und hinterfragen. Es ist bekannt, dass pflegebedürftige Menschen, die öfter Besuch bekommen, besser versorgt sind. Das gibt zu denken.

C.Lore

R.Koep
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Angehörige die beste Heimaufsicht

Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 08:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe gerade gelesen, dass die beste Heimaufsicht die Angehörigen sind.
Bei einer Kontrolle in mehren Bereichender Altenpflege wurde zwar die Dokumetationsführung bemängelt und das eine Schwester auf den Tisch gesessen hat, aber der Personalmangel in dieser Einrichtung fand kein Interesse. Hingegen hat man sich als Ergebniss der Überprüfung geeinigt, dass man das Personal noch weiter kürzen könnte und strich weitere zehn Planstellen.

Mit freundlichen Grüßen

R.Koep

Herbert Kunst
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Aufsicht durch Angehörige

Beitrag von Herbert Kunst » 03.06.2006, 08:41

R.Koep hat geschrieben:... habe gerade gelesen, dass die beste Heimaufsicht die Angehörigen sind. Bei einer Kontrolle in mehren Bereichender Altenpflege wurde zwar die Dokumetationsführung bemängelt und das eine Schwester auf den Tisch gesessen hat, aber der Personalmangel in dieser Einrichtung fand kein Interesse. Hingegen hat man sich als Ergebniss der Überprüfung geeinigt, dass man das Personal noch weiter kürzen könnte und strich weitere zehn Planstellen.....
Hallo R.Koep,
dass Angehörige unmittelbar am pflegebedürftigen Menschen gut erkennen können, was richtig und falsch läuft, ist eigentlich unumstritten. Ob es ausreichend Personal gibt, können Angehörige nur mutmaßlich einschätzen. Sie sehen immer nur das Ergebnis der Pflege.
Dass Personalstellen gekürzt werden, ist eher nicht vertretbar. Es ist nahezu einhellige Meinung aller Kenner der Pflegeszene, dass eine Aufstockung der Personalstellen um ca. 20% gerechtfertigt wäre. Dazu wurde auch hier im Forum bereits geschrieben.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 03.06.2006, 08:55

Hallo Herr Kunst,

habe den Satz falsch verstanden und nehmen alles zurück.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

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