Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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NN.

Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?

Beitrag von NN. » 02.02.2006, 15:29

Wir sind eine Station für Kinder- und Jugendmedizin (2 – 18 Jahre) mit 35 Planbetten. Die Station umfasst 7 unterschiedliche Fachrichtungen (Pädiatrie, AC, UC, AU, HNO, Gyn. und Urologie). Zusätzlich betreuen wir unter anderem schwerbehinderte, alkoholisierte, suizidgefährdete, anorexische, tracheostomaversorgte und O2 –pflichtige-Patienten. Hinzu kommen Transportwege zum OP, zum Röntgen, CT, MRT, etc. Außerdem wird die Kindernotaufnahme(ambulante + stat. Versorgung) 24 Std. lang von uns besetzt (0 – 18 Jahre).
Betreff:
-1. Personal-Situation im Nachtdienst
-2. Personalschlüssel
Zur Zeit arbeiten wir nachts mit drei Schwestern (<= 2 Sr. Auf der Station + 1 Sr. In der Notaufnahme). Diese Konstellation ist im Gespräch verändert zu werden, was unserer Meinung nach nicht zu verantworten wäre und einer gefährlichen Pflege gleich käme. Laut unserer Leitung soll ein später Spätdienst (von 17:30 Uhr – 1:00 Uhr nachts) für die Notaufnahme eingeführt werden; was heißen würde, dass ab 1:00 Uhr nachts nur noch 2 Sr. Für „alles“ zuständig wären.
Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?! Und wenn ja, wie sieht diese aus?! Ab welcher Patienten-Zahl ( in unserem Fall) Müssen 2 Sr. Konstant auf der Stat. Sein? Ist die Zahl variabel in Bezug auf die Pflegeintensität der Patienten?
Wie sieht der allg. Personalschlüssel (Tag u. Nacht) für so eine Stat. aus?
Da wir etwas unter Zeitdruck stehen, hoffen wir auf eine baldige Rückmeldung und Bedanken uns schon mal im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüssen!
NN.

Herbert Kunst
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Kein verbindlicher Stellenschlüssel

Beitrag von Herbert Kunst » 03.02.2006, 09:02

Hallo NN,
für den Krankenhaus gibt es keinen verbindlichen Stellenschlüssel. Die für erforderlich erachteten Personalstellen werden im Budget ausgewiesen und mit den Kassen verhandelt. Die Ergebnisse solcher Verhandlungen bringen meist ungünstige Ergebnisse. Die Personaldecke ist dann zu dünn.
Gruß
Herbert Kunst

.... wenn sich die personelle Besetzung so darstellt, dass eine geordnete Pflege nicht mehr gewährleistet erscheint, muss hierauf aufmerksam gemacht werden. Dazu dient die Überlastungsanzeige.
Zur Thematik ist in meinem Forum, Rubriken Pflegerecht und Arbeitsrecht, wiederholt diskutiert worden. Bitte lesen Sie die Beiträge zunächst einmal durch. Nachfolgend die Fundstellen. Lesen Sie vielleicht auch in meiner Internetseite http://www.gesetzeskunde.de, Rubrik Rechtsalmanach, Nr. 16, die Beiträge zur Überlastungsanzeige.

Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell
Zuletzt geändert von Herbert Kunst am 03.02.2006, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.

Herbert Kunst
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Sorgfaltspflicht im Krankenhaus

Beitrag von Herbert Kunst » 03.02.2006, 09:04

Noch ein Nachtrag zur Sorgfaltspfllicht. Helfen die Infos weiter?
Gruß H.K.

Sorgfaltspflicht
Zur Sorgfaltspflicht und zu den damit zusammenhängenden Fragen ist in diesem Forum wiederholt diskutiert worden (siehe Rubriken Arztrecht, Pflegerecht).

H.P.

Unzureichende Personalausstattung - Überlastungsanzeige!

Beitrag von H.P. » 03.02.2006, 14:53

Weiterer Text im Forum

... dazu kann ich nur die Broschüre "Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus" vom DKI GmbH empfehlen. Diese ist über DKI-GmbH@t-online.de ( http://www.dkigmbh.de ) zu bestellen und kostet 25 €. Sie ist ihr Geld aber allemal wert. Normalerweise müsste Ihre PDL eine solche Broschüre haben. ...

Gegen unzureichende Personalausstattung muss man ggf. per Überlastungsanzeige reagieren. Dazu gab es ja schon Hinweise!

H.P.

H.P.

Personalschlüssel in einer Klinik

Beitrag von H.P. » 04.02.2006, 11:54

Ich fand im Forum noch folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird immer wieder danach gefragt, wie die konkrete personelle Ausstattung auf einzelnen Krankenhausstationen sein müsse. U.a. wurde am 15.12.2000 in diesem Forum ein Beitrag mit dem Titel "Personalschlüssel für Neugeborenenzimmer einer Klinik" eingestellt.
Hierzu haben wir heute eine kurze Antwort gegeben, die wir auch wegen des allgemeinen Interesses an dieser Stelle vorstellen möchten.

>Wir haben uns an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gewandt und unter dem 18.12.2000 folgende Antwort erhalten:

„Eine allgemeine, für alle Krankenhäuser gültige Rechtsverordnung bzw. gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfs im Pflegedienst, die Psychiatrie-Personalverordnung soll in diesem Zusammenhang unberührt bleiben, gibt es seit der Aufhebung der Pflege-Personalregelung im Zuge des 2. GKV-NOG nicht mehr.“

Allgemein lässt sich sagen, dass Krankenhäuser immer unter ihrer konkreten Aufgabenstellung Mitarbeiter in einem Umfange anstellen müssen, wie dies zur sorgfältigen Erledigung der Patientenversorgung erforderlich ist. Der Sorgfaltsmaßstab der §§ 276, 278 BGB ist hier letztlich allein maßgeblich. Es muss also nach den Umständen im Einzelfall beurteilt und entschieden werden. Verbindliche Zahlen für die anzustellenden Mitarbeiter lassen sich leider nicht nennen.<

Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell

Rob Hüser
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keine verbindlichen Vorgaben für die Stellenberechnung

Beitrag von Rob Hüser » 05.02.2006, 08:10

Guten Morgen NN.,

ich kenne die "engen Personalsituationen", tagsüber, vor allem aber nachts. In der Tat gibt es keine verbindlichen Vorgaben für die Stellenberechnung. Es ist Verhandlungssache und dann das Geschick der leitenden Pflegekräfte, den Pflegebedarf einigermaßen personell abzudecken.
Wenn Arbeitnehmer tatsächlich überfordert sind, nicht ordentlich arbeiten können, dann sollten sie dies dem Arbeitgeber in Form einer Überlastungsanzeige mitteilen. Das löst zwar die "enge Personalsituation" konkret nicht auf, verlagert aber klar und eindeutig die Verantwortlichkeiten. Insoweit kann ich die bereits gemachten Ausführungen uneingeschränkt unterstreichen.

Schönen Tag noch
Rob

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