Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe
Moderator: WernerSchell
Vollmacht erlischt mit dem Tod
Leitsatz: Entscheidung es OLG Hamm vom 17.09.2002 - 15 W 338/02 -
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrundeliegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
Näheres unter
http://www.dnoti.de/DOC/2002/15w338_02.doc
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrundeliegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
Näheres unter
http://www.dnoti.de/DOC/2002/15w338_02.doc
Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten ...
Bauer, Axel und Prof. Dr. Thomas Klie (Hrsg.):
Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten - richtig beraten?
2., neu bearbeitete Auflage 2005, X, 422 Seiten, Softcover, 42,00 Euro, ISBN 3-8114-3064-5
C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg
Dieses Buch gibt einen verständlichen Überblick über Möglichkeiten, Nutzen und Grenzen vorsorgender Vollmachten und Verfügungen unter Einbeziehung von Betreuungsverfügungen und Organspendeerklärungen. Das straf- und haftungsrechtliche Spannungsverhältnis von Information und Einzelfallberatung wurde unter Berücksichtigung der Rechtslage nach dem BtÄndG erörtert. Kommentierte Textbausteine, Mustertexte, relevante Gerichtsentscheidungen im Wortlaut, Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Deutschen Juristentages etc. sowie die wichtigsten Rechtsvorschriften und weiterführende Literatur runden das Werk ab.
Pressestimmen zur 1. Auflage:
"Ein äußerst übersichtliches, verlässliches und für Ärzte, Pflegepersonal, Juristen, Sozialarbeiter etc. hilfreiches Handbuch, das in den Beratungssituationen Sicherheit verschafft, auch in schwierigen Fällen."
RA Dr. iur. Gernot Steinhilper in Medizin Recht 12/2003
"... der gelungene Versuch, ein umfassendes Informationsangebot zum Themenfeld Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten vor allem Fachleuten, aber auch Nicht-Fachleuten an die Hand zu geben."
Dr. Peter Hoffmann in www.socialnet.de 2/2004
Quelle: C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg. Tel: 06221-489-327, Fax: 06221-489-450
http://www.huethig-jehle-rehm.de/shop/p ... 26793&top=
Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten - richtig beraten?
2., neu bearbeitete Auflage 2005, X, 422 Seiten, Softcover, 42,00 Euro, ISBN 3-8114-3064-5
C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg
Dieses Buch gibt einen verständlichen Überblick über Möglichkeiten, Nutzen und Grenzen vorsorgender Vollmachten und Verfügungen unter Einbeziehung von Betreuungsverfügungen und Organspendeerklärungen. Das straf- und haftungsrechtliche Spannungsverhältnis von Information und Einzelfallberatung wurde unter Berücksichtigung der Rechtslage nach dem BtÄndG erörtert. Kommentierte Textbausteine, Mustertexte, relevante Gerichtsentscheidungen im Wortlaut, Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Deutschen Juristentages etc. sowie die wichtigsten Rechtsvorschriften und weiterführende Literatur runden das Werk ab.
Pressestimmen zur 1. Auflage:
"Ein äußerst übersichtliches, verlässliches und für Ärzte, Pflegepersonal, Juristen, Sozialarbeiter etc. hilfreiches Handbuch, das in den Beratungssituationen Sicherheit verschafft, auch in schwierigen Fällen."
RA Dr. iur. Gernot Steinhilper in Medizin Recht 12/2003
"... der gelungene Versuch, ein umfassendes Informationsangebot zum Themenfeld Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten vor allem Fachleuten, aber auch Nicht-Fachleuten an die Hand zu geben."
Dr. Peter Hoffmann in www.socialnet.de 2/2004
Quelle: C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg. Tel: 06221-489-327, Fax: 06221-489-450
http://www.huethig-jehle-rehm.de/shop/p ... 26793&top=
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung?
EINLADUNG
zur öffentlichen Veranstaltung
mit Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,
dem Mitglied des Nationalen Ethikrates, Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung?
Ethische und rechtliche Aspekte der aktuellen Debatte
Donnerstag, den 01. September 2005
14.30 - 16.00 Uhr (Seminar)
und 16.30 – 18.00 Uhr (Fortbildung)
Ort: Aula, Markus-Krankenhaus
Wilhelm-Epstein-Str. 2
60431 Frankfurt/M.
Patientenverfügungen haben in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck des Bedürfnisses, auch dann über die eigene Behandlung (und ihre Begrenzung) zu entscheiden, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist; sie sind häufig Ausdruck der Sorge, dass am Ende des Lebens von ärztlicher Seite „zu viel“ getan werden könnte.
Ärzte und Pflegende fühlen sich dem Leben verpflichtet, sind in ihrem Handeln aber an die Einwilligung des Patienten gebunden. Wer trifft jedoch die Entscheidung, wenn der Schwerkranke dies selbst nicht mehr tun kann? Wer bestimmt dann, wann eine Magensonde gelegt oder eine Intensivtherapie fortgesetzt wird? Für Patienten, Ehepartner und Angehörige kann diese Situation ebenso bedrückend sein wie für Ärzte und Pflegepersonal, wenn diese mit dem Betroffenen selbst nicht mehr sprechen können und deshalb nicht sicher wissen, was er wirklich will. Da derartige Situationen auch nach Unfällen und plötzlichen Erkrankungen auftreten können, ist das Thema ›Patientenverfügung‹ keine Frage des Alters, sondern betrifft alle.
Die Veranstaltung gibt im ersten Teil interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu informieren, wie eine Patientenverfügung abgefasst werden sollte, dass sie vom Arzt so verstanden werden kann, wie der Patient sie verstanden wissen will.
Im zweiten Teil geht es um die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, die seit einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums aus dem letzten Jahr umstritten ist. Gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, dem Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und dem Mitglied des Nationalen Ethikrates, Prof. Dr. Jochen Taupitz, werden wir die derzeit noch offenen und höchst umstrittenen Fragen diskutiert. Dazu ist die Öffentlichkeit ebenfalls herzlich eingeladen.
14.30 – 16.00 Uhr
Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?
- Überblick zu den Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Praktische Hinweise aus Sicht der
Medizin
Prof. Dr. med. Markus Sold, Ärztlicher Direktor der Frankfurter Diakonie-Kliniken
Ethik
Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus, Frankfurt/M.
Rechtswissenschaft
Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen
16.00 Uhr Pause
16.30 – 18.00 Uhr ÄRZTLICHE FORTBILDUNG (öffentlich)
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung für den Arzt?
Offene Fragen – juristische Streitpunkte – gesetzliche Regelung
Fallvorstellungen
anschließend Diskussion mit
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz, Berlin
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer, Berlin
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Universität Mannheim
Mitglied des Nationalen Ethikrates
18.00 Uhr Schlußwort
Moderation:
Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen
Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus/
Evangelische Akademie Arnoldshain/Ts.
Die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsveranstaltung für diesen Veranstaltungsteil ist bei der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen beantragt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Um Anmeldung wird gebeten.
Weitere Informationen und Anmeldung
Dr. theol. Kurt W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus
Wilhelm-Epstein-Str. 2, 60431 Frankfurt/M.
Tel.: (069) 9533-2555, Fax: (06171) 91 24 23
e-mail: ZEMmarkus@aol.com
http://www.medizinethik-frankfurt.de
Anfahrt:
http://www.diakonie-kliniken.de/kranken ... nfahrt.php
Weitere Informationen unter http://www.medizinethik.de/
zur öffentlichen Veranstaltung
mit Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,
dem Mitglied des Nationalen Ethikrates, Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung?
Ethische und rechtliche Aspekte der aktuellen Debatte
Donnerstag, den 01. September 2005
14.30 - 16.00 Uhr (Seminar)
und 16.30 – 18.00 Uhr (Fortbildung)
Ort: Aula, Markus-Krankenhaus
Wilhelm-Epstein-Str. 2
60431 Frankfurt/M.
Patientenverfügungen haben in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck des Bedürfnisses, auch dann über die eigene Behandlung (und ihre Begrenzung) zu entscheiden, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist; sie sind häufig Ausdruck der Sorge, dass am Ende des Lebens von ärztlicher Seite „zu viel“ getan werden könnte.
Ärzte und Pflegende fühlen sich dem Leben verpflichtet, sind in ihrem Handeln aber an die Einwilligung des Patienten gebunden. Wer trifft jedoch die Entscheidung, wenn der Schwerkranke dies selbst nicht mehr tun kann? Wer bestimmt dann, wann eine Magensonde gelegt oder eine Intensivtherapie fortgesetzt wird? Für Patienten, Ehepartner und Angehörige kann diese Situation ebenso bedrückend sein wie für Ärzte und Pflegepersonal, wenn diese mit dem Betroffenen selbst nicht mehr sprechen können und deshalb nicht sicher wissen, was er wirklich will. Da derartige Situationen auch nach Unfällen und plötzlichen Erkrankungen auftreten können, ist das Thema ›Patientenverfügung‹ keine Frage des Alters, sondern betrifft alle.
Die Veranstaltung gibt im ersten Teil interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu informieren, wie eine Patientenverfügung abgefasst werden sollte, dass sie vom Arzt so verstanden werden kann, wie der Patient sie verstanden wissen will.
Im zweiten Teil geht es um die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, die seit einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums aus dem letzten Jahr umstritten ist. Gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, dem Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und dem Mitglied des Nationalen Ethikrates, Prof. Dr. Jochen Taupitz, werden wir die derzeit noch offenen und höchst umstrittenen Fragen diskutiert. Dazu ist die Öffentlichkeit ebenfalls herzlich eingeladen.
14.30 – 16.00 Uhr
Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?
- Überblick zu den Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Praktische Hinweise aus Sicht der
Medizin
Prof. Dr. med. Markus Sold, Ärztlicher Direktor der Frankfurter Diakonie-Kliniken
Ethik
Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus, Frankfurt/M.
Rechtswissenschaft
Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen
16.00 Uhr Pause
16.30 – 18.00 Uhr ÄRZTLICHE FORTBILDUNG (öffentlich)
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung für den Arzt?
Offene Fragen – juristische Streitpunkte – gesetzliche Regelung
Fallvorstellungen
anschließend Diskussion mit
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz, Berlin
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer, Berlin
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Universität Mannheim
Mitglied des Nationalen Ethikrates
18.00 Uhr Schlußwort
Moderation:
Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Gießen
Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus/
Evangelische Akademie Arnoldshain/Ts.
Die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsveranstaltung für diesen Veranstaltungsteil ist bei der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen beantragt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Um Anmeldung wird gebeten.
Weitere Informationen und Anmeldung
Dr. theol. Kurt W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus
Wilhelm-Epstein-Str. 2, 60431 Frankfurt/M.
Tel.: (069) 9533-2555, Fax: (06171) 91 24 23
e-mail: ZEMmarkus@aol.com
http://www.medizinethik-frankfurt.de
Anfahrt:
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Weitere Informationen unter http://www.medizinethik.de/
Zentralregister archiviert Patientenverfügungen
Zentralregister archiviert Patientenverfügungen
STUTTGART. Ein Archiv von Patientenverfügungen verwaltet das so genannte Verfügungszentralregister. Krankenhausärzte können es seit Frühjahr 2005 kostenlos online durchsuchen und recherchieren, ob ihre Patienten Verfügungen hinterlegt haben. Darauf hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg Mitte September 2005 hingewiesen.
...
Link zum Thema
http://www.dvzag.de
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21439
STUTTGART. Ein Archiv von Patientenverfügungen verwaltet das so genannte Verfügungszentralregister. Krankenhausärzte können es seit Frühjahr 2005 kostenlos online durchsuchen und recherchieren, ob ihre Patienten Verfügungen hinterlegt haben. Darauf hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg Mitte September 2005 hingewiesen.
...
Link zum Thema
http://www.dvzag.de
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=21439
Die Patientenverfügung in der Praxis
Medica, Düsseldorf, Messe
http://www.medica.de
Die Patientenverfügung in der Praxis (MEDICA Kongress Nr. 434) Halle / Stand: CCD.Pavillon, 1. OG, Raum 15
Zeit: 19.11.2005, von 14:30 - 17:30
Referenten: Prof. Dr. Rita Kielstein
Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer
Dr. phil. Arnd May
Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Schlagwörter: Ethik
MEDICA Kongress
Medizinethik
Patientenverfügung
Veranstalter: Zentrum für Medizinische Ethik, Bochum
Leitung: Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Referenten:
Prof. Dr. Rita Kielstein, Magdeburg
Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer, Karlsbad
Dr. phil. Arnd May, Bochum
Themen:
Patientenverfügungen helfen Ärzten und allen, die für die pflegerische und ärztliche Behandlung und Betreuung von nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten verantwortlich sind, Entscheidungen zu treffen, die sich am Patientenwillen orientieren. Patientenverfügungen geben einen Einblick in individuelle Wünsche und Werte und tragen zu einer patientenorientierten Behandlung und Betreuung bei. Vollmachten in Gesundheitsangelegenheiten bestimmen eine Person des Vertrauens, die stellvertretend für den Patienten und in dessen Interesse entscheiden kann. Die Referenten informieren über die aktuelle Situation um die Akzeptanz von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten und über geeignetes Vorbereitungsmaterial.
Teilnahmegebühr: -
Quelle: Mitteilung vom 3.10.2005
http://www.medica.de
Die Patientenverfügung in der Praxis (MEDICA Kongress Nr. 434) Halle / Stand: CCD.Pavillon, 1. OG, Raum 15
Zeit: 19.11.2005, von 14:30 - 17:30
Referenten: Prof. Dr. Rita Kielstein
Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer
Dr. phil. Arnd May
Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Schlagwörter: Ethik
MEDICA Kongress
Medizinethik
Patientenverfügung
Veranstalter: Zentrum für Medizinische Ethik, Bochum
Leitung: Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Referenten:
Prof. Dr. Rita Kielstein, Magdeburg
Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer, Karlsbad
Dr. phil. Arnd May, Bochum
Themen:
Patientenverfügungen helfen Ärzten und allen, die für die pflegerische und ärztliche Behandlung und Betreuung von nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten verantwortlich sind, Entscheidungen zu treffen, die sich am Patientenwillen orientieren. Patientenverfügungen geben einen Einblick in individuelle Wünsche und Werte und tragen zu einer patientenorientierten Behandlung und Betreuung bei. Vollmachten in Gesundheitsangelegenheiten bestimmen eine Person des Vertrauens, die stellvertretend für den Patienten und in dessen Interesse entscheiden kann. Die Referenten informieren über die aktuelle Situation um die Akzeptanz von Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten und über geeignetes Vorbereitungsmaterial.
Teilnahmegebühr: -
Quelle: Mitteilung vom 3.10.2005
Handreichung zur Patientenverfügung
Neu im Internet: Patientenverfügung
Die Ärztekammer Nordrhein hat die Handreichung zur Patientenverfügung aktualisiert und an neue Gerichtsurteile angeglichen in das Internetangebot aufgenommen.
In der Rubrik KammerIntern/KammerArchiv unter der Überschrift "Bürger/Patienten" sind zu finden
Informationen zu Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten,
Patientenverfügung und
Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge (gemäß § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).
Jeder Mensch kann in jeder Altersstufe aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines unvorhersehbaren Unglückfalls in eine Lebenssituation geraten, in der es ihm nicht mehr möglich ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Soweit dieser Mensch medizinischer Versorgung und ärztlicher Behandlung bedarf, darf diese grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Dies gilt sowohl für ärztliche Maßnahmen am Lebensende, als auch für solche, die im Verlauf einer schweren Erkrankung getroffen werden müssen, ohne dass der Patient an dieser Erkrankung sterben wird. Für diese Fälle können eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht helfen, das Recht zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit in kritischen Lebenssituationen und der letzten Lebensphase zu wahren.
Das Informationsblatt sowie die Formulierungshilfen stehen als PDF-Dokumente zum Herunterladen bereit.
Direkt zu "Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten"
http://www.aerztekammer-nordrhein.de/ht ... uegung.htm
Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein vom 10.10.2005
Die Ärztekammer Nordrhein hat die Handreichung zur Patientenverfügung aktualisiert und an neue Gerichtsurteile angeglichen in das Internetangebot aufgenommen.
In der Rubrik KammerIntern/KammerArchiv unter der Überschrift "Bürger/Patienten" sind zu finden
Informationen zu Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten,
Patientenverfügung und
Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge (gemäß § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).
Jeder Mensch kann in jeder Altersstufe aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines unvorhersehbaren Unglückfalls in eine Lebenssituation geraten, in der es ihm nicht mehr möglich ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Soweit dieser Mensch medizinischer Versorgung und ärztlicher Behandlung bedarf, darf diese grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Dies gilt sowohl für ärztliche Maßnahmen am Lebensende, als auch für solche, die im Verlauf einer schweren Erkrankung getroffen werden müssen, ohne dass der Patient an dieser Erkrankung sterben wird. Für diese Fälle können eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht helfen, das Recht zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit in kritischen Lebenssituationen und der letzten Lebensphase zu wahren.
Das Informationsblatt sowie die Formulierungshilfen stehen als PDF-Dokumente zum Herunterladen bereit.
Direkt zu "Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten"
http://www.aerztekammer-nordrhein.de/ht ... uegung.htm
Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein vom 10.10.2005
Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe
Tacheles - Talk am roten Tisch geht in die nächste Runde:
Am 1. November 2005 wird die Marktkirche in Hannover von 19 bis 20 Uhr wieder zum Ort der streitbaren Diskussion.
Das Thema:
Sterben à la carte :
Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
Das Moderatoren-Team H a n n a L e g a t i s und J a n D i e c k m a n n freut sich auf eine spannende Talkrunde mit:
D r . H e r m a n n B a r t h
Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
P r o f . D r . D r . K l a u s D ö r n e r
Psychiater und Soziologe
M e t a J a n s s e n - K u c z
Landtagsabgeordnete, betroffene Mutter
D r . P e e r J u h n k e
Arzt, Sohn von Harald Juhnke
W a l t e r U l l m e r
Ehemann einer Wachkomapatientin, Vorstand im Selbsthilfeverband Schädelhiornpatiernten in Not e.V.
Sterben à la carte :
Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
Bundespräsident Horst Köhler hat am vergangenen Samstag eine klare gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit der Patientenverfügung gefordert. „Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht“, sagte er.
Die Bilder der jungen Amerikanerin Terri Schiavo, die 15 Jahre lang im Wachkoma lag und künstlich ernährt wurde, sind noch präsent. Bei vielen Menschen lösten sie Angst vor der modernen Medizin aus. Wollte Terri Schiavo leben oder sterben? Weder die Ärzte noch die Familie konnten ihren Willen erahnen. In Deutschland entfachte der Fall eine Diskussion über die Notwendigkeit von Patientenverfügungen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat bereits ein christliches Konzept vorgelegt, eine gesetzliche Regelung ist angedacht. Doch Gesetze können den Menschen die Unsicherheit nicht nehmen, meinen Kritiker. Sind Patientenverfügungen tatsächlich der Schritt in die richtige Richtung für ein würdevolles Leben und Sterben?
Mehr aktuelle Informationen finden Sie wie gewohnt unter http://www.tacheles.net ; und zwar unter
http://www.tacheles.net/aktuell.php
Wie immer freuen wir uns, Sie am Dienstag, dem 1. November 2005, um 19 Uhr in der Marktkirche
in Hannover begrüßen zu dürfen. Der Eintritt ist frei.
Die Tacheles-Ausstrahlung bei P H O E N I X, dem Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF:
am Mittwoch, 2. November 2005, 17.00 Uhr, sowie
am Samstag, 5. November 2005, 22.15 Uhr.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Tacheles-Redaktionsteam
Quelle: Tacheles-Newsletter / 11. Oktober 2005
Am 1. November 2005 wird die Marktkirche in Hannover von 19 bis 20 Uhr wieder zum Ort der streitbaren Diskussion.
Das Thema:
Sterben à la carte :
Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
Das Moderatoren-Team H a n n a L e g a t i s und J a n D i e c k m a n n freut sich auf eine spannende Talkrunde mit:
D r . H e r m a n n B a r t h
Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
P r o f . D r . D r . K l a u s D ö r n e r
Psychiater und Soziologe
M e t a J a n s s e n - K u c z
Landtagsabgeordnete, betroffene Mutter
D r . P e e r J u h n k e
Arzt, Sohn von Harald Juhnke
W a l t e r U l l m e r
Ehemann einer Wachkomapatientin, Vorstand im Selbsthilfeverband Schädelhiornpatiernten in Not e.V.
Sterben à la carte :
Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
Bundespräsident Horst Köhler hat am vergangenen Samstag eine klare gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit der Patientenverfügung gefordert. „Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht“, sagte er.
Die Bilder der jungen Amerikanerin Terri Schiavo, die 15 Jahre lang im Wachkoma lag und künstlich ernährt wurde, sind noch präsent. Bei vielen Menschen lösten sie Angst vor der modernen Medizin aus. Wollte Terri Schiavo leben oder sterben? Weder die Ärzte noch die Familie konnten ihren Willen erahnen. In Deutschland entfachte der Fall eine Diskussion über die Notwendigkeit von Patientenverfügungen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat bereits ein christliches Konzept vorgelegt, eine gesetzliche Regelung ist angedacht. Doch Gesetze können den Menschen die Unsicherheit nicht nehmen, meinen Kritiker. Sind Patientenverfügungen tatsächlich der Schritt in die richtige Richtung für ein würdevolles Leben und Sterben?
Mehr aktuelle Informationen finden Sie wie gewohnt unter http://www.tacheles.net ; und zwar unter
http://www.tacheles.net/aktuell.php
Wie immer freuen wir uns, Sie am Dienstag, dem 1. November 2005, um 19 Uhr in der Marktkirche
in Hannover begrüßen zu dürfen. Der Eintritt ist frei.
Die Tacheles-Ausstrahlung bei P H O E N I X, dem Ereignis- und Dokumentationskanal von ARD und ZDF:
am Mittwoch, 2. November 2005, 17.00 Uhr, sowie
am Samstag, 5. November 2005, 22.15 Uhr.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Tacheles-Redaktionsteam
Quelle: Tacheles-Newsletter / 11. Oktober 2005
Rechtliche Vorsorge für das Alter und den Tod
Rechtliche Vorsorge für das Alter und den Tod
Es ist nicht einfach, sich eine Vorstellung von seinem Leben bis zur letzten Stunde zu machen. Eine solche Vorschau bedeutet, sich mit der Verletzlichkeit und Endlichkeit des eigenen Lebens auseinander zu setzen. Solche Gedanken werden in der heutigen Zeit lieber verdrängt oder "auf später" verschoben. Aber keiner von uns weiß, wie lange er in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu besorgen. Nicht nur ältere Menschen können alters- oder krankheitsbedingt hierbei auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern oft unvermutet auch jüngere, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Frühzeitige Daseinsvorsorge ist daher unerlässlich.
...
Weiter unter
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-re ... 46614.html
Es ist nicht einfach, sich eine Vorstellung von seinem Leben bis zur letzten Stunde zu machen. Eine solche Vorschau bedeutet, sich mit der Verletzlichkeit und Endlichkeit des eigenen Lebens auseinander zu setzen. Solche Gedanken werden in der heutigen Zeit lieber verdrängt oder "auf später" verschoben. Aber keiner von uns weiß, wie lange er in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu besorgen. Nicht nur ältere Menschen können alters- oder krankheitsbedingt hierbei auf fremde Hilfe angewiesen sein, sondern oft unvermutet auch jüngere, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Frühzeitige Daseinsvorsorge ist daher unerlässlich.
...
Weiter unter
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-re ... 46614.html
Seminar: Patienten- und andere Vorsorgeverfügungen
Seminar: Patienten- und andere Vorsorgeverfügungen
Untertitel: Beratung der Berater
Ort: Frankfurt am Main
Datum: 01. bis 02. Dezember 2005
Preis: 350,00 EUR zzgl. MwSt.
Detailinformationen zum ausgewählten Seminar:
In der Bevölkerung nimmt die Angst vor willkürlicher und überflüssiger intensivmedizinischer Behandlung ebenso zu wie vor Rationierungen kostenintensiver Behandlungsmaßnahmen und vor unzureichender Schmerzbehandlung. Deshalb sind Patienten- und Vorsorgeverfügungen in aller Munde. Der Gesetzgeber ist dabei, Form und Inhalt sowie die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln.
Bedeuten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten tatsächlich mehr Rechtssicherheit bei ärztlicher Heilbehandlung? Sind Vorsorgeverfügungen für Ärzte in Konfliktsituationen hilfreich oder sogar handlungsleitend?
Viele Bürger wünschen eingehene Informationen und sogar Einzelfallberatung. Ziel dieses Seminars ist es, die Berater/innen mit den Grundlagen und Detailproblemen von Vorsorgeverfügungen vertraut zu machen.
Die Themen:
Grundlagen (Begriffsbestimmungen, Form und Inhalt, Wirksamkeit und Widerruf von Vorsorgeverfügungen)
Hinterlegungsmöglichkeiten
Verbindlichkeit von Vorsorgeverfügungen (u. a. grundlegende Rechtsprechung)
Wer darf beraten?
Beurkundung und Beglaubigung
Haftungsrechtliche Fragen
Interessant Betreuungsbehörden und -vereine, Berufsbetreuer, Selbsthilfegruppen, Hospizbewegung
Seminarinhalt: Download (728 kB)
Fragen Inhalt: Annette Kerstein
Fragen Organisation: Katharina Hipp
Informationen im Internet unter
http://www.huethig-jehle-rehm.de/semina ... &place=271
http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/r ... 6ff55c.pdf
Quelle: Mitteilung vom 8.11.2005
Annette Kerstein
- Lektorat Gesundheitswesen -
Economica
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Tel. 06221/489-318
Fax 06221/489-529
Untertitel: Beratung der Berater
Ort: Frankfurt am Main
Datum: 01. bis 02. Dezember 2005
Preis: 350,00 EUR zzgl. MwSt.
Detailinformationen zum ausgewählten Seminar:
In der Bevölkerung nimmt die Angst vor willkürlicher und überflüssiger intensivmedizinischer Behandlung ebenso zu wie vor Rationierungen kostenintensiver Behandlungsmaßnahmen und vor unzureichender Schmerzbehandlung. Deshalb sind Patienten- und Vorsorgeverfügungen in aller Munde. Der Gesetzgeber ist dabei, Form und Inhalt sowie die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln.
Bedeuten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten tatsächlich mehr Rechtssicherheit bei ärztlicher Heilbehandlung? Sind Vorsorgeverfügungen für Ärzte in Konfliktsituationen hilfreich oder sogar handlungsleitend?
Viele Bürger wünschen eingehene Informationen und sogar Einzelfallberatung. Ziel dieses Seminars ist es, die Berater/innen mit den Grundlagen und Detailproblemen von Vorsorgeverfügungen vertraut zu machen.
Die Themen:
Grundlagen (Begriffsbestimmungen, Form und Inhalt, Wirksamkeit und Widerruf von Vorsorgeverfügungen)
Hinterlegungsmöglichkeiten
Verbindlichkeit von Vorsorgeverfügungen (u. a. grundlegende Rechtsprechung)
Wer darf beraten?
Beurkundung und Beglaubigung
Haftungsrechtliche Fragen
Interessant Betreuungsbehörden und -vereine, Berufsbetreuer, Selbsthilfegruppen, Hospizbewegung
Seminarinhalt: Download (728 kB)
Fragen Inhalt: Annette Kerstein
Fragen Organisation: Katharina Hipp
Informationen im Internet unter
http://www.huethig-jehle-rehm.de/semina ... &place=271
http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/r ... 6ff55c.pdf
Quelle: Mitteilung vom 8.11.2005
Annette Kerstein
- Lektorat Gesundheitswesen -
Economica
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Tel. 06221/489-318
Fax 06221/489-529
Rechtzeitig vorsorgen - damit der eigene Wille weiter gilt!
Rechtzeitig vorsorgen - damit der eigene Wille weiter gilt!
Möglichkeiten und Formen der Patientenvorsorge / Betreuer für den Fall der Handlungsunfähigkeit kann bestimmt werden
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? In einer heute beginnenden Serie stellt die "Ärzte Zeitung" die Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen lässt, dass auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten - und ihnen vielleicht auch ein wenig die Angst vor der Zukunft nehmen.
Von Andrea Nagl und Jürgen Wawatschek
Für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unglücksfalls gibt es drei Vorsorgemöglichkeiten:
• die Vorsorgevollmacht,
• die Betreuungsverfügung und
• die Patientenverfügung.
Diese drei werden heute im Überblick vorgestellt. In den nächsten Ausgaben folgen Details zu den einzelnen Vorsorgeformen.
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... echt/recht
Möglichkeiten und Formen der Patientenvorsorge / Betreuer für den Fall der Handlungsunfähigkeit kann bestimmt werden
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? In einer heute beginnenden Serie stellt die "Ärzte Zeitung" die Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen lässt, dass auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten - und ihnen vielleicht auch ein wenig die Angst vor der Zukunft nehmen.
Von Andrea Nagl und Jürgen Wawatschek
Für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unglücksfalls gibt es drei Vorsorgemöglichkeiten:
• die Vorsorgevollmacht,
• die Betreuungsverfügung und
• die Patientenverfügung.
Diese drei werden heute im Überblick vorgestellt. In den nächsten Ausgaben folgen Details zu den einzelnen Vorsorgeformen.
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... echt/recht
Vorsorgeinstrumenten wie z. B. rechtssicheren Vollmachten
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst wohnortnah und „niedrigschwellig“ eine qualifizierte Beratung zu
Vorsorgeinstrumenten wie z. B. rechtssicheren Vollmachten
erhalten. Das folgende Seminarangebot wendet sich v.a. an Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden und –vereinen, aber auch an Berufsbetreuer sowie an Haupt- und Ehrenamtliche von Selbsthilfe- und Hospizeinrichtungen:
„Patienten- und anderen Vorsorgeverfügungen – BERATUNG DER BERATER“
1.12.2005 (Beginn: 9 Uhr) bis 2.12.2005 (Ende: 15 Uhr)
Referent/innen:
- Axel Bauer (Vormundschaftsgericht Frankfurt/Main)
- Dr. Gisela Bockenheim-Lucius (Uni-Klinik Frankfurt/Main)
- Guy Walther (Sozialpädagoge)
Ort: VGH-Hotel Spenerhaus in Frankfurt a.M., Verpflegung an beiden Tagen im Seminarpreis inbegriffen.
Achtung „Blitzbucherrabatt“:
Seminarpreis 315 Euro incl. MwSt bei Eingang bis 15.11.
Danach: 350 Euro (inkl. MwSt)
Detailinformationen hier und Anmeldeformular hier:
http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/r ... 6ff55c.pdf
Mehr zu C.F- Müller Fachseminaren Betreuungsrecht / Verlagsgruppe HJR hier: http://www.huethig-jehle-rehm.de/semina ... &place=271
- - - - -
Aktueller Literaturtipp:
Verlag W. Kohlhammer, Münchner Reihe Palliative Care
Palliativmedizin – Palliativpflege – Hospizarbeit
Band 1
Christoph Meier, Gian Domenico Borasio, Klaus Kutzer (Hrsg.):
Patientenverfügung
Ausdruck der Selbstbestimmung
Auftrag zur Fürsorge
ISBN 3-17-018928-X, 183 Seiten
Quelle: Patientenverfügung Newsletter vom 10.11.2005
Vorsorgeinstrumenten wie z. B. rechtssicheren Vollmachten
erhalten. Das folgende Seminarangebot wendet sich v.a. an Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden und –vereinen, aber auch an Berufsbetreuer sowie an Haupt- und Ehrenamtliche von Selbsthilfe- und Hospizeinrichtungen:
„Patienten- und anderen Vorsorgeverfügungen – BERATUNG DER BERATER“
1.12.2005 (Beginn: 9 Uhr) bis 2.12.2005 (Ende: 15 Uhr)
Referent/innen:
- Axel Bauer (Vormundschaftsgericht Frankfurt/Main)
- Dr. Gisela Bockenheim-Lucius (Uni-Klinik Frankfurt/Main)
- Guy Walther (Sozialpädagoge)
Ort: VGH-Hotel Spenerhaus in Frankfurt a.M., Verpflegung an beiden Tagen im Seminarpreis inbegriffen.
Achtung „Blitzbucherrabatt“:
Seminarpreis 315 Euro incl. MwSt bei Eingang bis 15.11.
Danach: 350 Euro (inkl. MwSt)
Detailinformationen hier und Anmeldeformular hier:
http://www.huethig-jehle-rehm.de/data/r ... 6ff55c.pdf
Mehr zu C.F- Müller Fachseminaren Betreuungsrecht / Verlagsgruppe HJR hier: http://www.huethig-jehle-rehm.de/semina ... &place=271
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Aktueller Literaturtipp:
Verlag W. Kohlhammer, Münchner Reihe Palliative Care
Palliativmedizin – Palliativpflege – Hospizarbeit
Band 1
Christoph Meier, Gian Domenico Borasio, Klaus Kutzer (Hrsg.):
Patientenverfügung
Ausdruck der Selbstbestimmung
Auftrag zur Fürsorge
ISBN 3-17-018928-X, 183 Seiten
Quelle: Patientenverfügung Newsletter vom 10.11.2005
Betreuungsverfügung - Betroffener behält Mitspracherecht
Betreut heißt nicht entmündigt: Betroffener behält Mitspracherecht
In einer Verfügung wird bestimmt, wer die Betreuung übernehmen wird
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? In einer Serie stellt die "Ärzte Zeitung" die Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen läßt, daß auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten - und ihnen vielleicht auch ein wenig Angst vor der Zukunft nehmen.
...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... tik/pflege
In einer Verfügung wird bestimmt, wer die Betreuung übernehmen wird
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? In einer Serie stellt die "Ärzte Zeitung" die Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen läßt, daß auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten - und ihnen vielleicht auch ein wenig Angst vor der Zukunft nehmen.
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... tik/pflege
Ärztlicher Rat ist für eine Patientenverfügung
Ärztlicher Rat ist für eine Patientenverfügung unverzichtbar
Pauschale Festlegungen für eine spätere Behandlung reichen nicht / Für konkrete Vorgaben benötigen Patienten palliatives Wissen
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? Im letzten Teil der Serie stellt heute die "Ärzte Zeitung" eine der Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen läßt, daß auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten.
Von Andrea Nagl und Jürgen Wawatschek
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Bereich passive Sterbebegleitung und Schwerstkrankenpflege und erklärt, welche Pflege und ärztliche Behandlung der Verfügende wünscht, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann.
Eine wirksame Patientenverfügung kann die Pflicht des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten. Pflicht ist dann nicht mehr die Heilung, sondern die Schmerzlinderung und Sterbebegleitung. Denn Ärzte müssen Patientenverfügungen beachten, sonst können sie der Körperverletzung bezichtigt werden.
Aktive Sterbehilfe ist Ärzten immer verboten
...
weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... tik/pflege
Pauschale Festlegungen für eine spätere Behandlung reichen nicht / Für konkrete Vorgaben benötigen Patienten palliatives Wissen
NEU-ISENBURG. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann? Im letzten Teil der Serie stellt heute die "Ärzte Zeitung" eine der Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen läßt, daß auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden. Ärzte können so ihren Patienten einen guten Beratungsservice leisten.
Von Andrea Nagl und Jürgen Wawatschek
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Bereich passive Sterbebegleitung und Schwerstkrankenpflege und erklärt, welche Pflege und ärztliche Behandlung der Verfügende wünscht, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann.
Eine wirksame Patientenverfügung kann die Pflicht des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten. Pflicht ist dann nicht mehr die Heilung, sondern die Schmerzlinderung und Sterbebegleitung. Denn Ärzte müssen Patientenverfügungen beachten, sonst können sie der Körperverletzung bezichtigt werden.
Aktive Sterbehilfe ist Ärzten immer verboten
...
weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/1 ... tik/pflege
Für und Wider von Patientenverfügungen
Zeitfragen 21.11.2005 • 19:30 Uhr
Auch am Ende selbstbestimmt - Das Für und Wider von Patientenverfügungen
Das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben über eine verbindliche Regelung zur Patientenverfügung konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden. So streiten Politiker, Juristen, Mediziner und Theologen weiter über das Recht auf ein würdevolles Sterben.
Welche Haltung die Bevölkerung vertritt, geht aus aktuellen Umfragen hervor: Etwa 90 Prozent der Befragten möchten, dass jeder selbst bestimmen kann, ob und wie er medizinisch behandelt wird, wenn er keine eigene Entscheidung mehr treffen kann. Vorgestellt wird die Unterstützung von Angehörigen, wenn es etwas um den Abbruch der künstlichen Ernährung geht, durch die Beratungsstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes in Berlin. Die Sendung beleuchtet darüber hinaus die aktuelle Rechtslage. Sie zeigt anhand von Experten-Interviews die Vor- und Nachteile einer gesetzlich verankerten Selbstbestimmung am Lebensende auf, die Bedenken dagegen und die Forderungen an den Gesetzgeber.
Montag, den 21. November von 19h30 bis 20.00 Uhr
von Deutschlandradio Kultur, in Berlin auf UKW 89,6.
Frequenzen im ganzen Bundesgebiet nach Eingabe der eigenen Postleitzahl hier:
http://www.dradio.de/dkultur/frequenzen/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.11.2005
Auch am Ende selbstbestimmt - Das Für und Wider von Patientenverfügungen
Das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben über eine verbindliche Regelung zur Patientenverfügung konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden. So streiten Politiker, Juristen, Mediziner und Theologen weiter über das Recht auf ein würdevolles Sterben.
Welche Haltung die Bevölkerung vertritt, geht aus aktuellen Umfragen hervor: Etwa 90 Prozent der Befragten möchten, dass jeder selbst bestimmen kann, ob und wie er medizinisch behandelt wird, wenn er keine eigene Entscheidung mehr treffen kann. Vorgestellt wird die Unterstützung von Angehörigen, wenn es etwas um den Abbruch der künstlichen Ernährung geht, durch die Beratungsstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes in Berlin. Die Sendung beleuchtet darüber hinaus die aktuelle Rechtslage. Sie zeigt anhand von Experten-Interviews die Vor- und Nachteile einer gesetzlich verankerten Selbstbestimmung am Lebensende auf, die Bedenken dagegen und die Forderungen an den Gesetzgeber.
Montag, den 21. November von 19h30 bis 20.00 Uhr
von Deutschlandradio Kultur, in Berlin auf UKW 89,6.
Frequenzen im ganzen Bundesgebiet nach Eingabe der eigenen Postleitzahl hier:
http://www.dradio.de/dkultur/frequenzen/
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 21.11.2005
Herzstiftung mit neuer Patientenverfügung
Herzstiftung mit neuer Patientenverfügung
In Würde sterben: Die Schweizerische Herzstiftung bietet zusammen mit «Dialog Ethik» eine neue Patientenverfügung an, die auch die Reanimation bei Herzstillstand umfasst. Der Haken: Die Verfügung kostet. Und ihre Verbindlichkeit ist umstritten.
...
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http://www.espace.ch/artikel_152828.html
In Würde sterben: Die Schweizerische Herzstiftung bietet zusammen mit «Dialog Ethik» eine neue Patientenverfügung an, die auch die Reanimation bei Herzstillstand umfasst. Der Haken: Die Verfügung kostet. Und ihre Verbindlichkeit ist umstritten.
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http://www.espace.ch/artikel_152828.html