Krankendokumentation - Inhalte?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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R.Koe
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Krankendokumentation - Inhalte?

Beitrag von R.Koe » 29.09.2005, 03:04

Sehr geehrte Damen und Herren ,

seit einiger Zeit grübel ich über die Inhalte von Krankendokumetation: In einen Krankenhaus wird vom Personal verlangt, in jedem Dienst Eintragungen für jeden Patienten zu machen. So steht immer: gegessen getrunken und Medikamente verabreicht.
Nach meiner Auffasseung sollten dort akute und aktuelle Geschehen aufgeschrieben werden bzw. Angaben gemacht werden, die sich auf die Pflegeplanung beziehen.
Wie sieht es nun rechtlich aus, werden solche Eintragungen zu 1 vom MDK verlangt.

Mit freundlichen Grüßen
R.koe

Gast

Re: Krankendokumentation - Inhalte?

Beitrag von Gast » 29.09.2005, 16:52

Dem notwendigen Bezug zu der individuellen Pflegplanung stimme ich zu. Die Aussagen gegessen getrunken sind einer Pflegefachkraft nicht würdig. Wohl aber eine Einschätzung wie: selbständig gegessen, trinkt nur nach Erinnerung ...
wichtig wären auch Beobachtungen, die bis dahin unbekannte Probleme auftun oder relativieren, ...

Brunhilde

Berti
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Krankendokumentation - Inhalte?

Beitrag von Berti » 30.09.2005, 09:23

Hallo RKoe,

in der Anfrage geht es um die Krankendokumentation bzw. deren Inhalte in Krankenhäusern. Vorweg: Insoweit sehe ich keine Kompetenz des MDK. Folglich kann es auch keine Vorgaben des MDK geben! Soweit eine Klarstellung.
Über die Inhalte einer Dokumentation kann man immer unterschiedlicher Meinung sein. Zu dokumentieren ist das, was wichtig ist. Das kann z.B. auch die Angabe über die Flüssigkeitszufuhr sein. Insoweit ist eine am Einzelfall orientierte Vorgabe durchaus gerechtfertigt. Ich rate immer dazu, im Zweifel dokumentieren. Der Krankenhausträger kann ohnehin durch seine Leitungskräfte Regelungen bezüglich der Dokumentation treffen. Es gibt teilweise konkrete Anweisungen / Formblätter. Diese Regelungen (kraft Direktions- und Weisungsrecht verbindlich) müssen dann beachtet werden. Es kann nicht jede Pflegekraft über die Umfänge einer Dokumentation nach eigenem Gutdünken befinden.

Im Forum gibt es zur Dokumentation zahlreiche Beiträge. Vielleicht solltest Du erst einmal dort nachlesen. Dann können wir ggf. weiter diskutieren.
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=9#9
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=5#5
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Unabhängig von dem hier angesprochenen Thema: Die Kompetenzen des MDK werden vielfach überschätzt. Der MDK ist im Wesentlichen ein Beratungsdienst und kein Gesetzgeber!

Gruß Berti

R.Koe
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Krankendokumentation - Inhalte?

Beitrag von R.Koe » 05.10.2005, 14:41

Hallo Berti,

vielen Dank für die Antwort. Aber wenn der MDK nicht`s zu sagen hat, warum kontrolliert dieser regelmäßig die Krankenakten? Im diesem Fall geht es um die Kostenübernahmen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koe

Gast

Krankendokumentation - Inhalte?

Beitrag von Gast » 06.10.2005, 22:58

Es geht in der Anfrage um die Krankendokumentation in Krankenhäuser. Dazu ergänzend:

Der MDK ist, wie schon angemerkt wurde, ein Beratungsorgan für die Kassen. In diesem Zusammenhang hat er Zugang zu den einschlägigen Unterlagen. Er wird dabei auch den einen oder anderen Ratschlag / Hinweis im Zusammenhang mit der Dokumentation geben. Einige Vorschläge werden sicherlich vernünftig und nachvollziehbar sein, andere eher nicht. Die Einzelumstände sind immer entscheidend; Pauschalierungen müssen vermieden werden.
Gesetzgeber ist der MDK aber nicht.

Rudi Rodrigenz

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