Behindertes Kind als Schaden ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Behindertes Kind als Schaden ?

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2005, 11:16

Arzt übermittelte Laborwerte zu spät – Gericht ging von einem Behandlungsfehler aus und verurteilte den Arzt wegen der Geburt eines behinderten Kindes zum Schadensersatz!

Eine Frau, die wegen zu spät übermittelter ärztlicher Laborwerte von einem Schwangerschaftsabbruch absieht und dann ein behindertes Kind zur Welt bringt, kann den insoweit verantwortlichen Arzt haftbar machen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 30.06.2004 - 1 U 386/02-92 -. hervor. Die Patientin habe in diesen Fällen einen Rechtsanspruch auf eine „schnellstmögliche Information über Laborergebnisse“, urteilte das OLG Saarbrücken.
Das OLG Saarbrücken gab mit seiner Entscheidung der Haftungs- und Schmerzensgeldklage einer Frau (Klägerin) gegen ihren Gynäkologen statt. Die Klägerin hatte den Arzt vor der Geburt ihres schwerbehinderten Kindes aufgesucht, um durch eine so genannte Fruchtwasseruntersuchung mögliche Erkrankungen des Embryos feststellen zulassen. In diesem Fall wollte sie die Schwangerschaft abbrechen. Die entsprechenden Laborergebnisse wurden der Klägerin aber nicht mitgeteilt, ohne dass sich die Gründe dafür im Einzelnen noch ermitteln ließen. Nachdem die Frau ein schwerbehindertes Kind zur Welt gebracht hatte, verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro.
Das OLG Saarbrücken verurteilte den behandelnden Arzt zur Übernahme des Unterhaltsaufwands für das Kind sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Denn das Verhalten des Arztes sei rechtlich wie ein Behandlungsfehler und damit als Verletzung des Behandlungsvertrages zu werten.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gast

Behindertes Kind als Schadensfall

Beitrag von Gast » 01.08.2005, 21:57

Verspaetete Mitteilung der Untersuchungsergebnisse: Behindertes Kind als Schadensfall

Saarbruecken (ALfA) Erneut ist ein Gerichtsurteil ueber ein behindertes Kind als Schadensfall gefaellt worden. Dies berichten die „Kobinet-Nachrichten“ online vom 20. Januar 2005. Demnach kann ein Arzt, der einer Schwangeren Laborwerte zu spaet mitteilt, von ihr im Falle der Geburt eines behinderten Kindes haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Saarbruecken habe in einem Grundsatzurteil einen Arzt zur Erstattung des Unterhaltsaufwandes und eines Schmerzensgeldes in Hoehe von 10.000 Euro verurteilt (Az. 1 U 386/02-92). Die Schwangere habe eine Fruchtwasseruntersuchung durchfuehren lassen, um bei drohender Behinderung des Foetus eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Aus nicht mehr ermittelbaren Gruenden seien ihr die Ergebnisse der Untersuchung nicht mitgeteilt worden. So habe sie das behinderte Kind geboren. Den „Kobinet-Nachrichten“ zufolge haette die Frau laut Gericht Anspruch auf schnellstmoegliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse gehabt. Das Gericht habe diese Umstaende als regulierungspflichtigen „Behandlungsfehler“ gewertet.

Weitere Infos: OLG Saarbruecken Urteil vom 30.6.2004, 1 U 386/02-92
Haftung des Arztes bei verspaeteter Uebersendung und bei nicht ausreichender Kontrolle bezueglich des Eingangs eines Befundberichtes, der auf eine Fehlbildung des Embryos hinweist.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/c ... =0&Blank=1

Quelle: ALfA-Newsletter 02/05 vom 21.01.2005

Berti
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Behindertes Kind als Schaden ?

Beitrag von Berti » 02.08.2005, 19:55

Behindertes Kind als Schaden ?

Siehe auch:

Ulrike Riedel: "Kind als Schaden" : die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung für den Kindesunterhalt
Quelle: http://www.socialnet.de/rezensionen/1205.php


Zur Arzthaftung bei fehlgeschlagener Sterilisation und fehlerhafter genetischer Beratung
Siehe unter
http://www.selbsthilfe-online.de/index. ... 4&menue=10

ALfA-Newsletter

Ungewollte Schwangerschaft - "Kind als Schaden"?

Beitrag von ALfA-Newsletter » 11.02.2006, 08:34

Neues Urteil zum „Kind als Schaden“: Schadensersatz vom Arzt nach ungewollter Schwangerschaft wegen Behandlungsfehler

Karlsruhe (ALfA). Eltern koennen Schadenersatz fuer den Unterhalt fuer ein ungewolltes Kind vom Frauenarzt verlangen, wenn dieser bei der Kontrazeptionsbehandlung der Frau einen Fehler gemacht hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 2. Februar 2006 gefaellten Urteil entschieden (Az.: 13 U 134/04) und geht aus einer Pressemitteilung vom 3. Februar 2006 hervor.

Demnach koennen die Eltern die Unterhaltslasten fuer das Kind bereits von der Geburt an geltend machen. Der Anspruch steht nach Auffassung der OLG-Richter zudem nicht nur verheirateten Eltern, sondern auch dem nicht-ehelichen Vater des Kindes zu. Hintergrund des Urteils ist der Fall einer jungen Frau, die im Jahr 2002 einen Sohn bekommen hatte. Die damals 21jaehrige hatte sich zuvor von einem Gynaekologen ein langwirkendes Kontrazeptivum im Oberarm unter die Haut einsetzen lassen, da sie in ihrer erst wenige Monate alten Beziehung nicht schwanger werden wollte und zudem einen guten neuen Job antreten wollte. Wie aus einem Gutachten hervorging, wurde die Frau aufgrund eines Behandlungsfehlers trotz der Massnahme schwanger.

Unter Verweis auf fruehere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof (BGH) bekraeftigte das Gericht, dass die Unterhaltslast fuer das ungewollte Kind "einen Schaden im Rechtssinne darstellt". Dabei sein es unerheblich, dass die Familienplanung der jungen Frau vermutlich noch nicht abgeschlossen sei, da ihr Plan, gegenwaertig kein Kind zu bekommen, durch die fehlgeschlagene Verhuetung gestoert sei. „Ob die Klaegerin irgendwann ein Kind gewollt haette, spielt keine Rolle", befand das OLG in seinem Urteil. Nach Ansicht der Richter sollte die aerztliche Behandlung zur Empfaengnisverhuetung nicht nur die Frau vor einer ungewollten Schwangerschaft schuetzen, sondern auch ihren nicht-ehelichen Partner vor Unterhaltslasten. Daher stehe auch ihm ein Schadenersatzanspruch gegen den Mediziner zu.

Diese Frage war bisher in der hoechstrichterlichen Rechtsprechung nicht beantwortet worden. Im vorliegenden Fall hatte der Vater seine Ansprueche an die Mutter abgetreten. „Gemeinsam geplante Empfaengnisverhuetung ist kein Privileg ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft", befand das OLG. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde wegen der grundsaetzlichen Bedeutung der Sache aber vom Gericht zugelassen.

Wie das „Deutsche Aerzteblatt“ am 3. Februar 2006 online berichtete, geht der Anwalt des Arztes davon aus, dass sein Mandant vor den Bundesgerichtshof ziehen werde. Die OLG-Entscheidung ueberrasche ihn. Der Anwalt der Klaegerin sagte laut dem Blatt, hier sei nicht das Kind selbst als Schaden bewertet worden. Vielmehr sei darauf abgestellt worden, dass der Arzt die Aenderung der Lebensplanung einer jungen Frau verschuldet habe, die am Anfang ihrer Ausbildung stand.

Weitere Informationen:
Unterhaltslast fuer Kind als Schaden -
Pressemitteilung Oberlandesgericht Karlsruhe 03.02.2006
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/m ... index.html

Quelle: ALfA-Newsletter 06/06 vom 10.02.2006

ALfA-Newsletter

Pränatale Diagnostik und „Kind-als-Schaden“-Rechtsprechung

Beitrag von ALfA-Newsletter » 29.04.2006, 07:02

Woche fuer das Leben: ALfA kritisiert praenatale Diagnostik und „Kind-als-Schaden“-Rechtsprechung

Koeln (ALfA). Die Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) begruesst, dass sich die Katholische und die Evangelische Kirche in Deutschland in der an diesem Samstag beginnenden "Woche fuer das Leben" verstaerkt mit der praenatalen Diagnostik auseinandersetzen.

"Das umfassende Angebot praenataler Diagnostik, das inzwischen zum festen Bestandteil der Schwangerenvorsorge geworden ist, hat die Einstellung von Frauen und Maennern zu Schwangerschaft und Geburt in massiver Weise negativ veraendert. Weg von einem Zustand, in dem Paare sich "guter Hoffnung" waehnten und hin zu einem mit Aengsten durchsetzten ueberwachten Produktionsprozess, an dessen Ende ein vermeintlich perfektes Kind steht", erklaerte die Bundesvorsitzende der ALfA, Dr. med. Claudia Kaminski, in einer Pressemitteilung vom 28. April.

"Die Aktion Lebensrecht fuer Alle aber auch andere Lebensrechtsorganisationen sowie der in den medizinischen Alltag eingebundene Bund der Deutschen Hebammen weisen schon seit Jahren immer wieder daraufhin, welche selektiven Folgen der schrankenlose Gebrauch der praenatalen Diagnostik zeitigt. Und selbstverstaendlich haben wir es bei der Klage nicht belassen“, so Kaminski weiter. So habe die ALfA zum Beispiel immer wieder gefordert, dass nur nach solchen Beeintraechtigungen gefahndet werden duerfe, fuer die es bereits Therapien gibt. Genauso wichtig seien gesetzliche Klarstellungen, die die so genannte „Kind-als-Schaden“-Rechtsprechung unmoeglich machen, so die Aerztin.

Das Haftungsrecht verpflichte die Aerzte, Frauen ueber alle diagnostischen Moeglichkeiten zu informieren. Tun sie das nicht, muessten sie nach gegenwaertiger Rechtsprechung im Falle einer Behinderung des Kindes mit Schadensersatzanspruechen bis hin zum vollen Unterhalt rechnen. "Das ist ein Skandal! Unverstaendlicherweise zeigt sich die Politik jedoch nicht willens, die notwendigen Aenderungen anzugehen", kritisierte Kaminski.

Quelle: ALfA-Newsletter 16/06 vom 28.04.2006

ALfA-Newsletter

Kind als Schaden

Beitrag von ALfA-Newsletter » 25.06.2006, 07:15

„Kind als Schaden“: Franzoesischer Staat zahlt zweimal 2, 4 Millionen Euro Schadensersatz

Strassburg (ALfA). Im Streit um die Schadensersatzklage zweier Elternpaare behinderter Kinder vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg kam es am 21. Juni zu einer aussergerichtlichen Einigung. Beide Elternpaare erhalten vom franzoesischen Staat jeweils 2,4 Millionen Euro Schadensersatz. Dies berichtete der Nachrichtensender N24.de online am 21. Juni 2006 unter Berufung auf den Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte.

Hintergrund der beiden Klagen waren die auf Grund aerztlicher Fehldiagnosen waehrend der Schwangerschaft nicht erkannten Behinderungen der heute acht und neun Jahre alten Kinder. Das heute achtjaehrige Kind wurde mit einer vererbten Rueckenmarkserkrankung geboren, die zu Muskelschwund fuehrt. Das neunjaehrige Kind leide wegen einer Fehlentwicklung im Mutterleib an einer unheilbaren, schweren Gehirnschaedigung, die eine lebenslange Fuersorge erfordere. Bei einer rechtzeitigen Entdeckung der Behinderung waehrend der Schwangerschaft haetten sich die Eltern fuer eine Abtreibung entscheiden koennen. Franzoesische Gerichte stellten nach einer Klage die Schuld der betroffenen staedtischen Krankenhaeuser fest und sprachen den Elternpaaren dem Bericht zufolge jeweils eine Abfindung von 150.000 Euro zu, allerdings nur fuer das moralische Leid. Daraufhin seien die Eltern in Berufung gegangen, weil sie auch Schadensersatz fuer den Pflegeaufwand fuer ihr Kind erhalten wollten. Ein Gesetz von 2002 habe jedoch eine solche Abfindung blockiert, woraufhin die Eltern vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte gegen das von ihnen als diskriminierend empfundene Gesetz geklagt haben. Die Eltern haetten die Klage damit begruendet, dass das franzoesische Gesetz Abfindungen fuer behinderte Kinder erschwere. Wegen der nun erzielten Einigung kommt es laut N24.de zu keiner juristischen Entscheidung des Falls mehr und damit bleibe das von den Eltern kritisierte Gesetz in Kraft.

Kritik an der Einigung kam vom Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fuer die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hueppe. „Der in Strassburg verhandelte Fall oeffnet die Tuer zu verhaengnisvollen eugenischen Weiterungen in Richtung des "Kindes als Schaden" und stellt unuebersehbar das Existenzrecht von Menschen mit Behinderungen in Frage“, so Hueppe in einer Pressemitteilung vom 22. Juni 2006.

Weitere Informationen:

Grand Chamber Judgement (Just Satisfaction) - Draon v. France & Maurice v. France
European Court of Human Rights
Press release issued by the Registrar 21.06.2006
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1012 ... ged=A9BACE

Quelle: ALfA-Newsletter 23/06 vom 24.06.2006

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