Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Psychische Belastung bei Beschäftigten während der Pandemie erkennen und wirksam gegensteuern

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2020, 06:15

Psychische Belastung bei Beschäftigten während der Pandemie erkennen und wirksam gegensteuern

(Quelle: DGUV) Arbeitsverdichtung, Existenznot, die Umstellung auf Homeoffice und die ständige Angst vor einer Infektion - viele Beschäftigte stehen während der Coronavirus-Pandemie unter hohem psychischem Druck. Führungskräften stellt sich daher die Frage, wie sie die Gesundheit ihrer Beschäftigten über den Infektionsschutz hinaus erhalten und verbessern können. Zwei neue Handlungshilfen unterstützen Arbeitgebende und Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben, die psychische Belastung während der Pandemie im Blick zu behalten.
Die Reaktionen der Beschäftigten auf diese außergewöhnlichen Umstände im Arbeitsalltag sind vielfältig. "Einige klagen über Kopfschmerzen und Schlafmangel, fühlen sich auch nach freien Tagen müde und ausgelaugt", sagt Esin Taşkan-Karamürsel, eine der Autorinnen der Handlungshilfen und Leiterin des Sachgebiets Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es treten aber nicht nur körperliche Probleme auf. "Manchen Menschen fällt es schwer, nach dem Arbeitstag abzuschalten. Sie wälzen auch nach Feierabend Probleme, fühlen sich ständig unter Druck und sind gegenüber Kolleginnen und Kollegen ungeduldig und reizbar." Einigen falle es schwer, sich zu konzentrieren und sie machen Flüchtigkeitsfehler.
Wie gut Beschäftigte mit den neuen Herausforderungen bei der Arbeit zurechtkommen, hängt von der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ab. Beide Handlungshilfen - eine zu psychischer Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst, die andere branchenübergreifend - stellen in jeweils einer Checkliste möglichen Gefährdungen die empfohlenen Schutzmaßnahmen gegenüber. Betriebe können die Checklisten herunterladen, Verantwortlichkeiten darin vermerken und eintragen, wer für die Kontrolle der Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen zuständig ist. "Ein praktisches Instrument, mit dem wir Arbeitgebenden und Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheit eine Orientierung geben möchten, wie sie ihre Beschäftigten am besten schützen können", so Taşkan-Karamürsel.
Wer die psychische Gesundheit seiner Beschäftigten stärken will, sollte mit gutem Beispiel vorangehen. "Menschen bleiben eher gesund, wenn sie ihre Arbeitssituation als verstehbar, handhabbar und sinnvoll begreifen. Erst, wenn die Führungskraft selbst diese drei Aspekte für sich positiv beantworten kann, ist sie in der Lage, dies auch den Angestellten zu vermitteln." Darüber hinaus können Betriebe ihre Beschäftigten auf Unterstützungs- und Beratungsangebote hinweisen. "Das können Angebote des zuständigen Unfallversicherungsträgers sein oder auch Seelsorger und externe Kriseninterventionsteams", sagt Esin Taşkan-Karamürsel.
Sowohl die Handlungshilfe Fachbereich Aktuell "Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten im Gesundheitsdienst während der Coronavirus-Pandemie" > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=8w1m3 als auch die branchenübergreifend anwendbare Fachbereich Aktuell "Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Coronavirus-Pandemie" > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=8w1m4 sind in der Publikationsdatenbank der DGUV als PDF herunterladbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.08.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz – Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2020, 06:18

Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz – Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen

(Quelle: DGUV) Zu Beginn der Corona-Krise haben sich Bund und Länder um ein abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit der Corona-Pandemie bemüht. Mit den Lockerungen zerfällt dieser Konsens immer mehr. Die gesetzliche Unfallversicherung betrachtet diese Entwicklung mit Sorge. Denn der bundesweit einheitliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist bereits in Konkurrenz zu einer Vielzahl von verschiedenen Regelungen in Ländern und Landkreisen getreten. Eine Technische Regel ist zwar in der Abstimmung, aber noch nicht verabschiedet. Dazu erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
"Die Bundesländer haben in den vergangenen Wochen Maßnahmen, die die Infektionsgefahr eindämmen, schrittweise zurückgenommen. Wie diese Lockerungen im Einzelnen aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt mit zunehmender Sorge auf diese Entwicklung. Voneinander abweichende Regelungen gefährden die Akzeptanz in Betrieben und Einrichtungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in der Bildung. Wenn zum Beispiel in der branchenspezifischen Umsetzung des bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandards für Frisöre die Reinigung mit Haushaltsreiniger empfohlen wird, ein örtliches Gesundheitsamt aber auf einem Desinfektionsreiniger besteht, dann sorgt das für Verunsicherung und Ärger. Was gilt nun? Was ist notwendig?
In den vergangenen Monaten haben die Unfallversicherungsträger zusammen mit den betroffenen Branchen Konkretisierungen und Handlungshilfen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Diese helfen den Betrieben und Einrichtungen bei der Arbeit unter Bedingungen der Pandemie. Unsere Aufsichtspersonen überwachen die Umsetzung dieser Standards und beraten vor Ort zu betriebsspezifischen Umsetzungsmöglichkeiten. Derzeit entsteht eine neue Technische Regel. Die Regel wird den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard grundsätzlich konkretisieren. Sie wird zudem auf die branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verweisen. Wir arbeiten intensiv mit an der Erstellung dieser Regel. Das ist unser Beitrag, um die Corona-Pandemie einzudämmen und die Aktivitäten in Wirtschaft und Bildung wieder hochzufahren.
Doch wie passt ein bundesweiter Arbeitsschutzstandard zu einer Vielzahl von regionalen Einzelbestimmungen? Wir fürchten, ohne einen gemeinsamen Rahmen geht das Handeln der Unfallversicherung ins Leere. Arbeitsschutz muss auch weiterhin Gesundheitsschutz bleiben. Dazu sind aus unserer Sicht folgende Schritte notwendig:
• Die politisch Verantwortlichen setzen einen gemeinsamen Handlungsrahmen, in dem die Maßnahmen zur Minimierung der Infektionszahlen ebenso wie die Schritte zur Lockerung der Auflagen koordiniert werden.
• Grundlage des Handlungsrahmens sind weiterhin wissenschaftliche Erkenntnisse – unter steter Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse.
• Alle relevanten Institutionen auf Bundes- wie auf regionaler Ebene tauschen sich aus, um unter Anerkennung der politischen, epidemiologischen und rechtlichen Lage den gemeinsamen Handlungsrahmen an die aktuelle Lage anzupassen und weiter zu entwickeln. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können hierbei ihre branchenspezifische Nähe und Erfahrungen einbringen, um gemeinsam für die jeweilige Branche passende praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.
Die voraussichtlich demnächst veröffentlichte Technische Regel zur grundsätzlichen Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Technische Regel sollte dann schnell evaluiert werden, um auf neue Erkenntnisse und sich ändernde Rahmenbedingungen eingehen zu können."

Quelle: Pressemitteilung vom 09.08.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter Bedingungen der Covid-19 Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2020, 15:21

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S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter Bedingungen der Covid-19 Pandemie

Die Leitlinie gibt Empfehlungen, wie sich Soziale Teilhabe und Lebensqualität unter den Bedingungen einer Pandemie in stationären Altenhilfeeinrichtungen verbessern lassen, ohne dabei den Schutz vor der Pandemie zu vernachlässigen.

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft veröffentlicht Leitlinie

Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) wurde eine S1-Leitlinie zur „Sozialen Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ entwickelt.


„Die Leitlinie soll als Unterstützung für Einrichtungen der stationären Altenhilfe verstanden werden und einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter*Innen im Umgang mit Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie bieten“ erklärt Prof. Dr. Daniela Holle, Leitlinienbeauftragte der DGP und Prodekanin des Departments für Pflegewissenschaft an der hsg Bochum.

„Im Vordergrund stehen hierbei nicht die Vermeidung von Übertragungen mit SARS-CoV-2 oder direkte Schutzmaßnahmen. Vielmehr richtet sich die Leitlinie daran aus, wie unter diesen besonderen Bedingungen soziale Teilhabe und Lebensqualität erhalten werden können, ohne den Schutz vor der Pandemie zu vernachlässigen“ so erklärt Prof. Dr. Erika Sirsch, Prorektorin der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) und Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät. Prof. Holle und Prof. Sirsch sind beide Leitlinienbeauftragte der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und arbeiten seit mehreren Jahren daran, die Leitlinienarbeit in der Pflegewissenschaft voranzubringen.

„Diese Leitlinie ist die erste von der DGP als federführende Fachgesellschaft verantwortete Leitlinie, die unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) entwickelt wurde und stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Leitlinienarbeit der DGP dar“, so erklärt Prof. Dr. Renate Stemmer, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, Professorin an der Katholischen Hochschule Mainz.

Die Leitlinie wurde von Prof. Dr. Margareta Halek (Universität Witten/Herdecke) und Prof. Dr. Holle koordiniert und sieht insgesamt 22 Handlungsempfehlungen vor.

Die Empfehlungen orientieren sich hierbei an folgenden fünf Schlüsselfragen: Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität von Bewohner*Innen bei bestmöglichem Infektionsschutz für Bewohner*Innen, Angehörige und Mitarbeiter*Innen sichern? Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität beim Verdacht einer Infektion sichern? Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität bei einer bestätigten Infektion sichern? Wie sollte Kommunikation innerhalb einer Einrichtung, nach außen oder von extern in eine Einrichtung hinein gestaltet sein, um soziale Teilhabe und Lebensqualität zu sichern? Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützt werden, die empfohlenen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilnahme und Lebensqualität im Umgang mit Pandemiemaßnahmen umzusetzen?

Die Leitlinie wurde multidisziplinär und unter Beteiligung von Vertreter*Innen aus stationären Altenhilfeinrichtungen entwickelt. Des Weiteren waren der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), die European Academy of Nursing Science (EANS), das Deutsche Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin (DNEbM), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), der BIVA-Pflegeschutzbund und die HEIM-MITWIRKUNG an der Leitlinienerstellung beteiligt. Zusätzlich war ein Experte des Robert Koch Instituts in die Leitlinienerstellung eingebunden.


Die Leitlinie ist ab heute über die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft unter folgendem Link abrufbar: https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/, weitere Details zur Leitlinie unter: https://www.awmf.org/leitlinien/aktuell ... inien.html

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Zum Download >>> https://idw-online.de/de/image?id=339186&size=screen

Information zur Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft:
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft fördert die theorie- und empiriebezogene Weiterentwicklung der Pflegewissenschaft in Deutschland, steht für eine gegenstandsangemessene Methodenvielfalt und vertritt die Pflegewissenschaft im wissenschafts- und gesundheitspolitischen Kontext.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Kontakt zur Leitlinienkommission der DGP:

Kontaktpersonen: Prof. Dr. Daniela Holle, Prof. Dr. Erika Sirsch
E-Mail: leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de

Besuchen Sie uns auch im Internet unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/

Weitere Informationen:
https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/
https://www.awmf.org/leitlinien/aktuell ... inien.html

Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2020
Regina Rosenberg Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.
https://idw-online.de/de/news752386
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Bevölkerung hält Coronavirus-Pandemie immer noch für relevant

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2020, 16:08

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Bevölkerung hält Coronavirus-Pandemie immer noch für relevant

Zwischenbilanz des im März gestarteten BfR-Corona-Monitors zeigt Trends in der Wahrnehmung der Pandemie

Seit dem 27. März 2020 veröffentlicht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) regelmäßig die Ergebnisse des „BfR-Corona-Monitors“. Die wiederkehrende Umfrage dokumentiert seit nunmehr 20 Wochen, wie die Bevölkerung in Deutschland das Ausbruchsgeschehen des neuartigen Coronavirus einschätzt und welche Befürchtungen die Menschen dabei besonders umtreiben. „Obwohl man in der Bevölkerung einen gewissen Gewöhnungseffekt an die Pandemie beobachten kann, ist das Thema für sie nach wie vor relevant“, kommentiert BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel die aktuelle Zwischenbilanz der Studie. „Die meisten Menschen informieren sich aktiv über das Geschehen, halten sich an die staatlichen Anordnungen und ergreifen selbstständig Maßnahmen, um einer Infektion mit dem Virus vorzubeugen.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 4.–6. August 2020
https://www.bfr.bund.de/cm/343/200804-b ... onitor.pdf

Zentrale Trends in der Übersicht:

Die Sorge vor den Auswirkungen des Coronavirus

Seit Juni werden die Umfrageteilnehmenden gefragt, inwieweit sie über mögliche Auswirkungen des neuartigen Coronavirus auf verschiedene Lebensbereiche beunruhigt sind. Hierbei wird deutlich, dass die Sorge über die eigene wirtschaftliche Situation und die sozialen Beziehungen tendenziell etwas stärker ausgeprägt ist als die Sorge um die eigene körperliche und psychische Gesundheit. Die Beunruhigung um die körperliche Gesundheit fällt dabei bei älteren Personen im Schnitt höher aus als bei jüngeren Personen.

Die Rolle der Infektionsquellen

Die Umfrage erfasst seit März, wie die Bevölkerung verschiedene Übertragungswege für das neuartige Coronavirus einschätzt. Die Mehrheit (in der aktuellen Befragung 63 Prozent) stuft dabei stets die Wahrscheinlichkeit, sich durch die Nähe zu anderen Menschen mit dem Coronavirus zu infizieren, als hoch ein. An zweiter Position folgt der Kontakt mit Türklinken (47 Prozent). Als weitere mögliche Übertragungswege werden zudem Bargeld, Spielzeug sowie Geschirr und Besteck angesehen. Eine Ansteckung über Kleidung, Lebensmittel oder Haustiere wurde hingegen zu nahezu allen Zeitpunkten als vergleichsweise niedrig eingeschätzt.

Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen

Die vom Bund und den Ländern eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus trafen direkt nach ihrer Einführung im März auf große Akzeptanz durch die Bevölkerung in Deutschland. Obwohl sich die Mehrheit stets für die Maßnahmen aussprach, zeigte sich über die folgenden Monate teilweise ein deutlicher Rückgang der Akzeptanz. So wurden beispielsweise die Kontaktbeschränkungen anfangs von 92 Prozent als angemessen eingestuft, Anfang Mai hingegen nur noch von 67 Prozent. Die teilweise gelockerten, nun aktuell geltenden Maßnahmen nehmen die Befragten größtenteils positiv wahr. So werden die gelockerten Kontaktbeschränkungen in der aktuellen Befragung von 80 Prozent als angemessen eingestuft.

Ein ähnliches Muster zeigt sich auch für die Maßnahme der Maskenpflicht. Während sie direkt nach der Einführung im April eine hohe Akzeptanzrate von 86 Prozent aufwies, sank dieser Wert nach einigen Wochen auf bis zu 73 Prozent (Befragung vom 12. Mai 2020). Jetzt, nachdem die Maskenpflicht seit mehreren Wochen besteht, ist die Akzeptanz für diese Maßnahme dagegen wieder deutlich angestiegen – 92 Prozent stufen die Maßnahme aktuell als angemessen ein.

Die Bedeutung der Medien

Über den gesamten Befragungszeitraum hinweg zeigt sich, dass sich der Großteil der Befragten gut über das Geschehen rund um das neuartige Coronavirus informiert fühlt. Dennoch lässt sich im Verlauf der letzten Wochen eine leicht sinkende Tendenz beobachten: Während im März und April stets mehr als 70 Prozent angaben, sich gut informiert zu fühlen, liegt dieser Wert in den letzten Wochen nur noch bei knapp über 60 Prozent. Insgesamt wird zu allen Zeitpunkten das Fernsehen am häufigsten als Informationskanal von den Befragten genannt. In der Altersgruppe der 14- bis 39-Jährigen wird jedoch auch das Internet sehr häufig als Quelle herangezogen (72 Prozent in der aktuellen Woche). In dieser Altersgruppe ist die Nutzung sozialer Medien zu Informationszwecken zudem am höchsten (aktuell 46 Prozent).

Wie geht es weiter?
Der BfR-Corona-Monitor wird auch im August fortgesetzt. Die Befragung erfolgt weiterhin alle zwei Wochen und wird jeweils rund 1.000 Personen umfassen.
Das BfR aktualisiert ständig seine FAQs zum Thema Coronavirus.
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neu ... mittel_und...

Über den BfR-Corona-Monitor
Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige) repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020 wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000 Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2020
Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
https://idw-online.de/de/news752467
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Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2020, 16:48

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Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt.

Die enthaltenen Maßnahmen der Arbeitsschutzregel richten sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.


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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel >>> https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... onFile&v=6

Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2020 > https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen ... regel.html
Siehe auch unter > https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... CoV-2.html

+++
Deutsches Ärzteblatt vom 11.08.2020:
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­regeln erschienen
Berlin – Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Arbeits­schutzrichtlinie gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 zur Veröffentlichung freigegeben. Sie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Darauf weist die Bun­desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Sie hat die Arbeit an der Richtlinie koordiniert.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Corona mindert Wohlstand, Rückgang wird aber etwas weniger drastisch ausfallen als beim Wirtschaftswachstum

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2020, 15:03

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IMK-geförderter Index berücksichtigt soziale und ökologische Größen
Corona mindert Wohlstand, Rückgang wird aber etwas weniger drastisch ausfallen als beim Wirtschaftswachstum

Trotz eines Rückgangs der Umweltbelastung in der Corona-Krise dürfte die Pandemie den nationalen Wohlstand in Deutschland, gemessen auf Basis von wirtschaftlichen, sozialen und Umwelt-Indikatoren, im laufenden Jahr deutlich verringern. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Rückgang des privaten Konsums, sondern auch ein absehbarer Anstieg der ökonomischen Ungleichheit als Krisenfolge. Das geht aus einer Analyse im Rahmen der regelmäßigen Berechnung des Nationalen Wohlfahrtsindex (NWI) hervor, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Es sei damit zu rechnen, „dass der NWI im Jahr 2020 eine negative Entwicklung aufweisen wird, wenn auch sehr wahrscheinlich in geringerem Maß als das Bruttoinlandprodukt“, heißt es in der Studie. Die Ergebnisse widersprechen damit der in der öffentlichen Debatte zuletzt gelegentlich geäußerten These, dass die durch die Corona-Krise ausgelöste Schrumpfung der Wirtschaft den Weg aufzeige zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ohne Wohlstandsverluste.

Rückgang des privaten Konsums bei zunehmender Ungleichheit reduziert Wohlstand beträchtlich

In die Berechnungen von Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST e.V.) gehen 20 Einzelkomponenten ein, die zusammen den NWI ergeben (weitere Informationen im Erklärvideo; Link unten). Da in den NWI auch Variablen zur Umweltbelastung und zur sozialen Situation in Deutschland einfließen, gilt er als besserer Indikator für den Wohlstand als das Bruttoinlandsprodukt, das lediglich marktvermittelte Wertschöpfung abbildet. Aktuelle Werte für den NWI für 2020 liegen zwar noch nicht vor. Aber bei vielen Einzelindikatoren ist bereits absehbar, in welche Richtung sie sich bewegen werden. So dürfte die Ungleichheit der Einkommen zugenommen haben, weil Geringverdiener infolge des Lockdowns häufiger Einkommenseinbußen erlitten. Ein Grund: Sie arbeiten oft in Berufen, „in denen eine Verlagerung ins Homeoffice gar nicht oder sehr viel schwerer möglich ist“. Hinzu kommt die gestiegene Arbeitslosigkeit. Kapitaleinkommen sind den Forschern zufolge dagegen weniger von der Krise betroffen – die Börsenkurse erholen sich beispielsweise bereits wieder.

Der private Konsum, eine weitere wichtige Wohlstandskomponente bei der Berechnung des NWI, wird in diesem Jahr krisenbedingt erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr. Das IMK rechnet mit einem Rückgang von rund fünf Prozent. Negativ wirkt sich die Krise auch auf das soziale Engagement in der Gesellschaft aus. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die beispielsweise die Arbeit in Vereinen zeitweise zum Erliegen brachten, dürften den im NWI berücksichtigten Umfang der ehrenamtlichen Arbeit reduzieren.

In den NWI geht, im Gegensatz zum üblicherweise berechneten Bruttoinlandsprodukt (BIP), nicht nur die gegen Geld erfolgte Wertschöpfung ein, sondern auch der „Wert der Hausarbeit“. Und dieser dürfte im laufenden Jahr zugenommen haben, weil sich viele Aktivitäten während des Lockdowns „von der Sphäre formellen Wirtschaftens in die informelle Sphäre“ verschoben haben. Die Menschen waren nicht untätig, sondern haben anstelle von Erwerbsarbeit oftmals verstärkt häusliche Aufgaben in Angriff genommen und angesichts geschlossener Schulen und Kitas viel mehr Zeit in die Kinderbetreuung investiert. Schon weil dies berücksichtigt wird, dürfte der mit dem NWI gemessene Wohlstand weniger zurückgehen als das nur auf dem BIP basierende Wirtschaftswachstum.

Weniger Verkehrsunfälle, weniger CO2-Emissionen

Andere Faktoren ergänzen das BIP nicht nur, sondern fließen bei der Berechnung des NWI sogar mit umgekehrtem Vorzeichen ein. Zum Beispiel die gesunkenen Kosten des Pendelverkehrs: weniger Stress, Zeitverlust, Energieverbrauch, Umweltbelastung. Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied am Beispiel der Verkehrsunfälle, deren Zahl im März und April um 23 beziehungsweise 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Auf den NWI wirkt sich dies positiv aus, beim BIP schlagen die ausbleibenden Ausgaben für Rettungseinsätze und Autoreparaturen negativ zu Buche.

Als wohlstandssteigernd werden im NWI zunehmende öffentliche Ausgaben in bestimmten Bereichen verbucht. Das gilt etwa für steigende Gesundheitsausgaben durch die personelle Aufstockung der Gesundheitsämter.

Positiv wird sich nach Ansicht der Wissenschaftler aber vor allem die verringerte Umweltbelastung auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge ist etwa der Stromverbrauch von Ende April bis Anfang Juli um beinahe 10 Prozent gesunken. Die täglichen CO2-Emissionen lagen Anfang April weltweit um 17 Prozent unter dem Wert von 2019. Und „mit den geringeren Emissionen sinken auch die im NWI veranschlagten Schadenskosten, die wohlfahrtsmindernd wirken“, so die Wissenschaftler.

Bei einigen anderen NWI-Komponenten trauen sich die Forscher keine Prognose für das aktuelle Jahr zu. Ob zum Beispiel die Kriminalität und die dadurch verursachten gesellschaftlichen Kosten sinken oder zunehmen werden oder ob die „gesellschaftlichen Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen“ höher oder niedriger ausfallen werden als im vergangenen Jahr, ist noch nicht abzusehen.

Corona-Pandemie lässt positivere Entwicklung seit 2014 abbrechen

Das neueste bereits vollständig ausgewertete Jahr ist 2018. Hier liegen nun alle Daten vor und es zeigt sich: Bis dahin ist der Wohlstand laut NWI zum fünften Mal in Folge gestiegen. Maßgeblich dafür waren stetig zunehmende Konsumausgaben – getrieben von steigenden Löhnen –, ein sinkender Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen, eine „leichte Verringerung“ der Einkommensungleichheit sowie gestiegene Ausgaben für Bildung und Gesundheit. Von 2017 bis 2018 ist der Wohlstand in Deutschland nach NWI-Kriterien damit um 40 Milliarden Euro gewachsen, wovon 17 Milliarden den Umweltkomponenten zuzuschreiben sind.

Die vorliegenden NWI-Werte reichen zurück bis 1991. Von der Jahrtausendwende bis 2013 hat sich der Index beinahe durchgängig schlechter entwickelt als das BIP. Erst seit 2014 steigen beide Indikatoren im Einklang. 2019 dürfte sich der Anstieg noch fortgesetzt haben, erwarten die Wissenschaftler. Eine Voraussage über 2020 hinaus sei derzeit nicht möglich. „Festgehalten werden“ könne „aber schon heute, dass der NWI – obwohl er weit davon entfernt ist, alle Folgen der Pandemie abzubilden – besser zum Nachzeichnen ihrer vielfältigen Wirkungen in der Lage ist als das BIP“. Und auch die Frage, „inwieweit nun das Umsteuern im Sinne der sozial-ökologischen Transformation gelingt“, ließe „sich durch den NWI wesentlich genauer erkennen“. Denn: „Eine erweiterte Wohlfahrtsperspektive, wie sie der NWI anbietet,“ mache „deutlich, dass neben der – unbestritten wichtigen – wirtschaftlichen Erholung weitere Ziele berücksichtigt werden müssen: beispielsweise die Verringerung oder wenigstens Stabilisierung der Einkommensungleichheit und die Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere zum Schutz des Klimas.“


Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI 2020
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrt, IMK-Policy Brief Nr. 96, August 2020
Download › https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_pb_96_2020.pdf


Video
Hier wird erklärt, wie der NWI Wohlstand erweitert gemessen wird.
Zum Video › https://youtu.be/czDKxYmX3s0


Kontakt
Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor IMK › https://www.boeckler.de/de/ansprechpart ... n-2937.htm
Rainer Jung, Leiter Pressestelle › https://www.boeckler.de/de/ansprechpart ... g-2879.htm


Pressemitteilung vom 13.08.2020
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
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Gesetzeswidrige Quarantänemaßnahmen in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2020, 06:28

Gesetzeswidrige Quarantänemaßnahmen in Pflegeheimen

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Bonn. „Viele Quarantänemaßnahmen für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen müssen als Straftat bewertet werden – ebenso deren Androhung“, stellt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes Dr. Manfred Stegger fest. „Es handelt sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme oder Nötigung.“ Wenn keine gesetzlichen Ermächtigungen oder rechtlich verbindliche Verordnungen bestehen, dürfen nur die zuständigen Gesundheitsämter eine Quarantäne anordnen – und dies auch nur bei konkretem Verdacht auf eine Infektion. Auch mit der Berufung auf ihr Hausrecht können Einrichtungen eigene Quarantänemaßnahmen nicht begründen.

Immer wieder erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund von Fällen, in denen für Bewohnerinnen und Bewohner bei der Rückkehr in die Einrichtung etwa nach einem Besuch bei der Familie oder einem Spaziergang eine Quarantäne angeordnet wird – oder ihnen vorab damit gedroht wird. „Dieses Vorgehen halten wir eindeutig für gesetzeswidrig“, sagt Stegger.

In den Fällen, die dem BIVA-Pflegeschutzbund bekannt sind, fehlt es den Einrichtungen an einer ‚Ermächtigungsgrundlage‘, um eine Quarantäne anzuordnen. Die Einrichtungen berufen sich lediglich auf die pauschalen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für Alten- und Pflegeeinrichtungen. Sie übersehen dabei, dass sie für die Verhängung von Quarantänemaßnahmen durch das Landesgesetz ermächtigt werden müssen. Das ist zurzeit in keinem Bundesland der Fall.

Die Landesbestimmungen können sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Demnach können Quarantänemaßnahmen nur im Falle eines Ansteckungsverdachtes angeordnet werden. Ein solcher Verdacht liegt aber nur vor, wenn man mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen ist. Allein die Tatsache, dass man sich außerhalb der Einrichtung bewegt hat, begründet den Verdacht nicht. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, in die das jeweilige Gesundheitsamt einbezogen werden muss. Die Anordnung einer Quarantäne kann dann letztendlich nur durch das Gesundheitsamt selbst erfolgen.

Mehr Informationen zur Rechtslage finden Sie auf der Website des BIVA-Pflegeschutzbundes, insbesondere unter https://www.biva.de/corona-darf-die-ein ... erhaengen/.


Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll


Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2020
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Covid-19: Deutschlandweite Studie zur psychischen Belastung im Gesundheitswesen > Pflegekräfte besonders betroffen

Beitrag von WernerSchell » 20.08.2020, 16:36

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Covid-19: Deutschlandweite Studie zur psychischen Belastung im Gesundheitswesen – Pflegekräfte besonders betroffen

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Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, zeigt die erste deutschlandweite Studie der Augsburger Universitätsmedizin. Trotz hoher psychischer Belastung – gerade beim Pflegepersonal – gibt es Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen, die von Krankenhäusern und dem Staat ergriffen wurden. Die Ergebnisse sind nun im Fachjournal European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience veröffentlicht (Open Access).

Der Ausbruch von Covid-19 ist die schwerwiegendste Pandemie seit der Spanischen Grippe 1918. Zu Ausbrüchen von neuen und alten Infektionserregern kommt es immer wieder, wie dem Zika-Virus 2016, der Schweinegrippe 2009 (H1N1/09 Virus) und der SARS-Epidemie zwischen 2002 und 2004. Letztere zeigte bereits, dass Beschäftigte des Gesundheitswesens unter einem substantiellen Risiko stehen, psychische Probleme zu entwickeln. Aktuelle Studien aus China machen deutlich, dass Pflegepersonal in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie in hohem Maße von psychischer Belastung, Depression, Angst, Schlaflosigkeit und Stress betroffen ist.

Erkenntnisse über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten in der Krankenversorgung in Ländern mit einkommensstarker Wirtschaft und der Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen und medizinischen Disziplinen im Gesundheitssektor gibt es jedoch bislang nur wenige.

Die erste deutsche Studie dazu wurde an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt, die Ergebnisse wurden nun im Fachjournal European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience veröffentlicht. Beteiligt waren der Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie unter Prof. Dr. Alkomiet Hasan und der Lehrstuhl für Medizinische Psychologie und Soziologie von Prof. Dr. Miriam Kunz.

Erste Studie aus Deutschland bestätigt psychosozialen Stress

Im Rahmen der Studie wurden im Zeitraum vom 15. April bis 1. Mai 2020 in ganz Deutschland 3.669 Beschäftigte im Gesundheitswesen, darunter Angehörige der Ärzteschaft, der Pflege und des sonstigen Krankenhauspersonals, zu ihrer subjektiven Belastung und Stress angesichts der Pandemie mittels einer Online-Befragung anonym untersucht. Ebenso erfragt wurde die Wahrnehmung der Informationspolitik und die Zustimmung zu den von Staat und jeweiligem Krankenhaus ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen.

Am höchsten waren subjektive Belastung und Stress beim Personal auf Covid-19-Stationen sowie beim Pflegepersonal, das sich im Vergleich mit der Ärzteschaft auch kritischer gegenüber der Informationssituation und der Eindämmungsmaßnahmen äußerte. Gründe für den erhöhten psychosozialen Stress in der Pflege könnten sein, dass Pflegerinnen und Pfleger mehr Zeit in direktem Kontakt mit Patienten und deren Angehörigen verbringen und dadurch vermehrt deren Sorgen und Ängsten ausgesetzt sind, aber auch dem Virus selbst. Die Ergebnisse zeigten weiterhin, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen gemäß Selbstauskunft im Vergleich zur Gesamtbevölkerung mit einem deutlich höheren Ansteckungsrisiko mit Covid-19 ausgesetzt waren, insbesondere bei einem Arbeitseinsatz auf Stationen mit hohem Aufkommen von Covid-19-Patienten und -Patientinnen.

„Insbesondere für Pflegende und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in COVID-19-Risikobereichen sollte es niederschwellige Angebote zum Erkennen von beginnenden stress-assoziierten Erkrankungen und dem Erhalt der psychischen Gesundheit geben,“ sagt Studienautor Alkomiet Hasan.

Trotz hoher Belastung überwiegend Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen

Alle Befragten äußerten die Belastung durch subjektiven mentalen Stress, Sorgen um die persönliche Zukunft und die Gesundheit von Familienangehörigen sowie Angst, sich mit dem Virus anzustecken und es an Familie und Freunde zu übertragen.

Insgesamt zeigen die Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen jedoch hohe Zustimmungsraten zu den von Krankenhäusern und Staat ergriffenen Maßnahmen und werteten sowohl das Maß an Unterstützung und Schutz als auch die Qualität der Versorgung von Patienten mit und ohne Covid-19-Infektion positiv. Auch die Fragen nach der Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung wurden überwiegend positiv beantwortet. Die Befragten gaben nur selten die Antwort, sich von ihrem Arbeitgeber sehr im Stich gelassen zu fühlen und zeigten sich in der Mehrzahl willig, nach der Pandemie weiter im Gesundheitswesen arbeiten zu wollen.

Die Studie

“Subjective burden and perspectives of German healthcare workers during the COVID-19 pandemic” wurde publiziert in European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience. Befragt wurden 3.669 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Zeitraum vom 15. April bis 1. Mai 2020, davon 61 Prozent Frauen und 39 Prozent Männer aus Ärzteschaft und Pflege, außerdem Psychologen und Psychologinnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und Beschäftigte aus anderen Bereichen der Krankenversorgung. 2,8 Prozent der Befragten waren zum Zeitpunkt der Befragung positiv auf Covid-19 getestet worden, 26,5 Prozent gehörten zu Covid-19-Risikogruppen aufgrund von Vorerkrankungen, Alter, oder aus anderen Gründen. Im Durchschnitt leisteten die Befragten circa zwei Überstunden seit Beginn der Pandemie, behandelten im Schnitt circa drei Patienten mit Covid-19 und berichteten, dass durchschnittlich 1,2 Freunde oder Familienmitglieder positiv auf Covid-19 getestet worden waren.

_______________
Die Augsburger Universitätsmedizin
…umfasst die Medizinische Fakultät der Universität Augsburg, das Universitätsklinikum Augsburg sowie – als Kooperationspartner – das Bezirkskrankenhaus Augsburg – Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Universität Augsburg. Die Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät liegen in den Bereichen Medizinische Informatik sowie Umwelt und Gesundheit. Rund 100 Professorinnen und Professoren werden im Endausbau in der bio- und humanmedizinischen Forschung und Lehre tätig sein. Seit dem Wintersemester 2019/20 bietet die Medizinische Fakultät einen humanmedizinischen Modellstudiengang an, der vorklinische und klinische Inhalte integriert und besonderen Wert auf eine wissenschaftliche Ausbildung der im Endausbau 1.500 Studierenden legt.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Alkomiet Hasan
Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Augsburg
Ärztlicher Direktor Bezirkskrankenhaus Augsburg

Telefon: 0821 4803-1001
E-Mail: alkomiet.hasan@med.uni-augsburg.de

Originalpublikation:
Victoria Kramer*, Irina Papazova*, Andreas Thoma*, Miriam Kunz, Peter Falkai, Thomas Schneider-Axmann, Anke Hierundar, Elias Wagner, Alkomiet Hasan: Subjective burden and perspectives of German healthcare workers during the COVID-19 pandemic In: European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience
https://doi.org/10.1007/s00406-020-01183-2

*Die AutorInnen trugen gleichermaßen bei.

Weitere Informationen:
https://doi.org/10.1007/s00406-020-01183-2 Publikation (Open Access)

Quelle: Pressemitteilung vom 20.08.2020
Michael Hallermayer Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg
https://idw-online.de/de/news752820
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Eilantrag gegen „Maskenpflicht“ im Unterricht erfolglos

Beitrag von WernerSchell » 20.08.2020, 16:49

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Pressemitteilung vom 20.08.2020

Eilantrag gegen „Maskenpflicht“ im Unterricht erfolglos

Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronabetreuungsverordnung angeordnete Pflicht, während des Schulunterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, voraussichtlich rechtmäßig ist.

Die Coronabetreuungsverordnung sieht unter anderem vor, dass alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen, die sich auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet sind, auch während des Unterrichts eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen. Ausnahmen können aus medizinischen Gründen von der Schulleitung erteilt werden. Zudem können die Masken zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten abgenommen werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheint. Die drei Antragsteller im Alter zwischen zehn und 15 Jahren besuchen weiterführende Schulen im Kreis Euskirchen. Zur Begründung ihres Eilantrags machen sie im Wesentlichen geltend, dass der Nutzen der Alltagsmaske wissenschaftlich nicht belegt sei. Sie könne allenfalls bei korrekter Anwendung Schutz bieten, diese sei aber bei Kindern bis 14 Jahren nicht zu erwarten. Zudem führe das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu Gesundheitsbeeinträchtigungen bei den Schülern, weil sie die Atmung erschwere und bei längerer Tragedauer zu Kopfschmerzen und Konzentrationseinbußen führe. Auch behindere die Maske die Teilnahme am Unterricht, da beispielsweise Wortbeiträge mit höherer Lautstärke vorgetragen werden müssten.

Der 13. Senat hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei insbesondere verhältnismäßig. Sie solle dazu beitragen, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus unter den Schülern und Lehrern sowie deren Bezugspersonen zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs mit weitgehendem Präsenzunterricht, die dem für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bedeutsamen Anspruch auf schulische Bildung und Erziehung Rechnung trage, epidemiologisch mit einer erheblichen Gefahrensituation einhergehe. Zwar lasse sich das Infektionsrisiko von Kindern und Jugendlichen sowie deren Relevanz bei der Übertragung des Virus auf andere Personen noch nicht abschließend beurteilen, es habe aber in den letzten Monaten, auch in Nordrhein-Westfalen, immer wieder Ausbrüche an Schulen gegeben. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor bei der Bewertung des Infektionsgeschehens resultiere gegenwärtig daraus, dass kurz vor Beginn des neuen Schuljahres eine nicht unbeträchtliche Zahl von Schülern und Lehrern von Reisen (auch aus sog. Risikogebieten) zurückgekehrt sei.

Die Maskenplicht im Unterricht sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Er-kenntnissen - auch bei Verwendung privat hergestellter textiler Mund-Nase-Bedeckungen - geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen. Dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge, sei nicht feststellbar. Insbesondere sei zu erwarten, dass den Schülern der Umgang mit der Alltagsmaske bereits aufgrund der seit längerem bestehenden Verpflichtung, diese z. B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen, geläufig sei. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigten. Die Schulleitung könne auch aus medizinischen Gründen Ausnahmen zulassen. Im Übrigen gelte unbeschadet der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung weiterhin die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht, sodass erforderlichenfalls auch die Lehrer auf akut auftretende Beeinträchtigungen während des Unterrichts (etwa Atemprobleme) in geeigneter, den Infektionsschutz wahrender Weise reagieren könnten.

Die Maskenpflicht im Unterricht sei angesichts der besonderen, die Infektionsausbreitung strukturell begünstigenden Bedingungen des Schulbetriebs auch erforderlich. So könne das Abstandsgebot wegen der begrenzten Raumkapazitäten in den Schulen regelmäßig nicht eingehalten werden. Die zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumen erscheine flächendeckend offenkundig nicht umsetzbar. Andere Regelungsmodelle wie das vor den Sommerferien praktizierte „rollierende“ System oder ein „Schichtbetrieb“ seien nur unter gravierenden Einschränkungen bei den (direkten) Bildungs- und Unterrichtsangeboten möglich und stellten unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit den intensiveren Eingriff dar.

Die auf Ende August befristete Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch im Unterricht stelle für die betroffenen Schüler nach der Überzeugung des Senats zwar fraglos eine erhebliche Belastung dar. Diese erscheine in der Abwägung mit den damit verfolgten Zielen jedoch derzeit gleichwohl zumutbar. Dies gelte auch, soweit die Verpflichtung zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten Unterrichtsbedingungen führe, weil beispielsweise Wortbeiträge mit höherer Lautstärke vorgetragen werden müssten oder die mimische Kommunikation eingeschränkt werde. Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht leiste aus virologischer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, in der gegenwärtigen pandemischen Lage in Nordrhein-Westfalen erneute coronabedingte (Teil-)Schließungen von Schulen so weit wie möglich zu vermeiden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 13 B 1197/20.NE

Hinweis
Beim Oberverwaltungsgericht sind weitere elf Eilverfahren anhängig, die die Maskenpflicht an Schulen betreffen.

Quelle: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php
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Corona-Testkapazitäten für Pflegefachpersonen schaffen

Beitrag von WernerSchell » 25.08.2020, 10:23

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Corona-Testkapazitäten für Pflegefachpersonen schaffen
Angesichts der aktuellen Debatte über Engpässe in den SARS-CoV-2-Testkapazitäten fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) eine zuverlässige Teststrategie für die Pflege.

„Es kann nicht sein, dass Pflegefachpersonen nur dann Zugang zu Tests haben, wenn sie bereits Symptome aufweisen oder sie beim zuständigen Gesundheitsamt darum bitten müssen“, mahnt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Der DBfK fordert daher flächendeckenden Zugang zu kostenlosen Tests für das Pflegepersonal, die von den Pflegenden selbst initiiert werden können. Zudem müssen alle Personen, die im direkten Kontakt zu Menschen mit Pflegebedarf stehen, schnellstmöglich das Testergebnis mitgeteilt bekommen. In vielen Krankenhäusern ist dies möglich, in Pflegeheimen dagegen nicht. Das Testergebnis muss innerhalb eines halben Tages mitgeteilt werden. Eine Testung und eine Wartezeit auf das Ergebnis von mehreren Tagen nützt wenig, erhöht aber das Risiko um ein Vielfaches in diesen Versorgungsbereichen. Zudem müssen 14-tägige Testwiederholungen bei Verdachtsfällen Standard werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Während die Tests in den letzten Wochen massiv ausgeweitet wurden, sehen Robert-Koch-Institut (RKI) und der Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM) Engpässe in den Testkapazitäten. Nun wird diskutiert, wie die Teststrategie insbesondere für Reiserückkehrende angepasst werden kann. Von einer einheitlichen Strategie zur Testung des Pflegepersonals ist aber bislang nichts zu hören. „Wenn die Zahl an Erkrankten ansteigt, können wir nicht schon wieder die hochgefährdeten Menschen in der Langzeitpflege mit massiven Einschränkungen belegen, bloß weil die Testkapazitäten nicht für das Pflegepersonal vorgehalten werden“, so Bienstein. „Brandenburg macht beispielsweise aus unserer Sicht einen Schritt in die richtige Richtung und legt eine Teststrategie vor. Das erwarten wir von allen Bundesländern.“

Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen müssen nach Ansicht des Verbands mit Priorität getestet werden und sollten auch bei Impfungen bevorzugt werden, sobald ein wirksamer Impfstoff vorliegt. „Pflegebedürftige in der Langzeitpflege gehören zur meist gefährdeten Gruppe für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf von COVID19. Diese Menschen müssen bei einer zweiten Welle sofort besser geschützt werden“, fordert Bienstein.

Seit Anfang Juni können sich Pflegefachpersonen theoretisch auf das Coronavirus testen lassen, auch wenn sie symptomlos sind und kein Fall in der Einrichtung vorliegt. Dies regelt eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. In der Praxis bleibt diese Verordnung bislang wirkungslos: Das Pflegepersonal muss sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden oder die Einrichtungen veranlassen die Tests auf eigene Kosten. Eine automatische Übernahme der Kosten hat sich aus Sicht des DBfK aus Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Versicherten zu finanzieren. Auch dazu braucht es eine bundesweit einheitliche Lösung.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.08.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
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Polizei löst Corona-Demo in Berlin auf

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2020, 15:16

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Stand: 29.08.2020 15:05 Uhr


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Verstöße gegen Schutzauflagen
Polizei löst Corona-Demo in Berlin auf

Die Demonstranten hielten Mindestabstände nicht ein und trugen trotz Aufforderung keine Schutzmasken: Jetzt beendet die Polizei die Anti-Corona-Demo mit Tausenden Teilnehmern in Berlin.
… (weiter lesen unter) … > https://www.tagesschau.de/inland/corona ... n-127.html


Anmerkung:
Infektionsschutz ist Gesundheitsschutz und muss konsequente Beachtung finden. Die zunächst verbotene und dann gerichtlich mit ergänzenden Auflagen genehmigte Corona-Demo in Berlin lief erwartungsgemäß aus dem Ruder. Die Polizei handelte folgerichtig und löste die Veranstaltung auf. Es fragt sich allerdings, ob die tätig gewordenen Gerichte gut beraten waren, die Veranstaltung entgegen den zweifelsfrei zu erwartenden Rechtswidrigkeiten zu genehmigen. - Werner Schell

+++

Angefügt die Pressemitteilung zur erstinstanzlichen Genehmigung der Demo am 29.08.2020:

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Verwaltungsgericht Berlin

Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet (Nr. 42/2020)

Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte die als „Fest für Frieden und Freiheit“ angemeldete Versammlung, zu der 22.500 Teilnehmer erwartet werden, mit Bescheid vom 26. August 2020 sofort vollziehbar verboten. Zur Begründung berief sich die Versammlungsbehörde auf die Gefahren, die mit der Durchführung der Veranstaltung für die körperliche Unversehrtheit anderer einhergingen. Es sei aufgrund der Erfahrungen mit einer gleichgelagerten Versammlung am 1. August 2020 zu erwarten, dass die Teilnehmer die Vorgaben zum Infektionsschutz – insbesondere zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung eines Mindestabstands untereinander – nicht beachten würden. Daher gehe mit der Abhaltung der Versammlung ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko der Bevölkerung mit COVID-19 einher. Vor diesem Hintergrund seien mildere Mittel als ein Verbot zur Abwehr der Gefahr nicht ersichtlich.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte überwiegend Erfolg. Die 1. Kammer verneinte das Vorliegen einer nach dem Versammlungsgesetz für ein Versammlungsverbot zu fordernden unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin seien Versammlungen grundsätzlich zulässig; hierbei nehme der Verordnungsgeber– wie die fehlende Obergrenze der Teilnehmerzahl zeige – aber ein erhöhtes Infektionsrisiko in gewissem Umfang in Kauf. Zwar müsse der Veranstalter einer Versammlung ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen, das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung sei indes nur „erforderlichenfalls“ Teil eines solchen Konzepts. Vorliegend habe der Anmelder ein solches Konzept vorgelegt, und es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bewusst missachten werde. Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August 2020 noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten. Vielmehr habe der Anmelder u.a. durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken. Unabhängig hiervon habe die Versammlungsbehörde Alternativen zum Versammlungsverbot nur unzureichend geprüft (etwa die Änderung der Örtlichkeit oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl).

Das Gericht hat dem Veranstalter allerdings Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht: So muss dieser im Bühnenbereich Gitter zur Vermeidung einer Personenballung aufstellen, und er muss mittels beständig wiederholter Durchsagen und unter Einsatz seiner Ordner sicherstellen, dass auch die übrigen Teilnehmer die Mindestabstände einhalten. Das Gericht hat abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der Versammlungsbehörde frei stehe, ggf. weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu erlassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 28. August 2020 (VG 1 L 296/20)

Quelle: Pressemitteilung vom 28.08.2020
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltu ... 982439.php
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Corona-Pandemie: NRW-Landräte mahnen weiterhin zur Vorsicht

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 07:25

Corona-Pandemie: NRW-Landräte mahnen weiterhin zur Vorsicht

Düsseldorf – Die nordrhein-westfälischen Landräte appellieren an die Solidarität und Umsicht der Bürgerinnen und Bürger bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Abstand, Hygiene und Alltagsmasken ermöglichen wieder viel Normalität bei geringem Ansteckungsrisiko. Mit Blick auf die Erkältungs- und Grippezeit im Herbst sei die Einhaltung der Regeln umso wichtiger.

Die Kreise in NRW haben die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Die ansteigenden Infektionszahlen unmittelbar nach den Sommerferien zeigen jedoch, dass wir noch mitten in der Pandemie stecken. Daher riefen die NRW-Landräte in ihrer jüngsten Vorstandssitzung in Kamp-Lintfort (Kreis Wesel) weiter zur Vorsicht auf: „Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten AHA-Regeln weiterhin zu beachten: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken bieten Schutz und ermöglichen uns wieder viel Normalität“, sagte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann).

Die NRW-Kreise hätten in den vergangenen Monaten intensive Arbeit geleistet, die Kapazitäten in ihren Gesundheitsämtern hochgefahren und die individuelle Pandemie-Lage vor Ort im Griff behalten. Doch die Ressourcen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes seien nicht unendlich: „Mit Blick auf den Herbst brauchen wir praktikable Konzepte, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die vorhandenen Ressourcen da einsetzen zu können, wo sie dringend benötigt werden: Bei der Kontaktverfolgung“, sagte Hendele. Auch hier müsse flächendeckend die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, um schneller und effizienter handeln zu können.

Dabei müssten vor allem die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort weiterhin berücksichtigt werden. Daher begrüßten die NRW-Landräte die jüngsten gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Länder zur weiteren Eindämmung der Pandemie, betonten aber zugleich: „Wir haben sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen. Um auf Infektionsausbrüchen schnell zu reagieren, hat sich ein zielgenaues, auf die örtlichen Bedingungen abgestimmtes Handeln gerade in NRW in den vergangenen Monaten bewährt.“

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020
Heike Schützmann
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Fon: +49(211)300491-121
E-Mail: H.Schuetzmann@lkt-nrw.de
Internet: www.lkt-nrw.de
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Corona und die Folgen für die Psyche: ein differenzierter Blick ist nötig

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2020, 13:08

Corona und die Folgen für die Psyche: ein differenzierter Blick ist nötig

Stuttgart – Die Annahme, psychische Erkrankungen hätten als Folge des Lockdowns zugenommen, kann ein Forscherteam am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim nicht bestätigen. Ausprägungen und Häufigkeiten psychischer Erkrankungszeichen zur Zeit des Covid-19-bedingten Lockdowns im April 2020 unterscheiden sich im Vergleich zu 2018 nicht. Das ergab eine Studie, die aktuell in der Fachzeitschrift „Psychiatrische Praxis“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2020) zu lesen ist, und sich auf eine Umfrage unter der Mannheimer Bevölkerung bezieht.

Diese Pressemeldung finden Sie auch unter: https://www.thieme.de/de/presse/folgen- ... 159425.htm


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Forscherinnen und Forscher des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) haben in einer Mannheimer Bevölkerungsstichprobe das psychische Befinden während des Lockdowns im April 2020 mit dem im Jahr 2018 verglichen. Beiden Umfragen liegt ein identisches Studiendesign zugrunde. Das ermöglicht einen direkten Vergleich des psychischen Befindens im Hinblick darauf, ob sich der Anteil relevanter psychischer Beeinträchtigungen im Kontext der Lockdown-Maßnahmen verändert hat.

Keine dramatische Zunahme an psychischen Erkrankungen
Es ergaben sich zwischen 2018 und 2020 keine statistisch signifikanten Unterschiede bezogen auf die psychische Befindlichkeit, die die Forscher nach dem „WHO-5-Wohlbefindens-Index“ gemessen haben. Die Befragten können hier angeben, ob sie in den vergangenen drei Wochen guter Laune waren, sie sich ruhig und entspannt gefühlt und sich als aktiv und an bestimmten Dingen interessiert erlebt haben. Die sechsstufige Bewertungsskala reicht von null (zu keinem Zeitpunkt) bis zu fünf (die ganze Zeit). Auch bei der Auswertung des „Gesundheitsfragebogens für PatientInnen“ (PHD-Q), mit denen Depression und Angststörungen sowie der Verdacht auf Essstörungen und Alkoholmissbrauch diagnostiziert werden, konnten die Experten keine statistisch signifikante Zunahme während des Lockdowns feststellen.

Medienberichte, die eine globale und dramatische Zunahme psychischer Erkrankungen durch die Lockdown-Maßnahmen beschreiben, können durch die Untersuchung demnach nicht bestätigt werden. Allerdings zeigt eine differenzierte Analyse der Studienergebnisse, dass ältere Menschen und solche mit höherem Bildungsabschluss sowie Personen, die sich gut über die Covid-19-Pandemie informiert fühlten, ein besseres psychisches Wohlbefinden zeigten. Zudem haben individuelle psychische Risiko- und Resilienzfaktoren große Bedeutung für das psychische Befinden während der Krise.

Differenzierte Prävention nötig
Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die Notwendigkeit differenzierter Präventions- und Interventionsstrategien. Neben einem verstärkten Informationsangebot für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen müssen sich Hilfsangebote gezielt an Personen richten, die unter den Folgen der Covid-19-Pandemie, zum Beispiel durch finanzielle Einbußen oder Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung, besonders leiden und an solche, die in der Krise generell psychisch stärker belastet sind.

Für die Studie wurden 2000 Fragebögen an Frauen und Männer aus Mannheim im Alter von 18 bis 65 Jahren versandt. Die Untersuchung ist repräsentativ für die Stadt Mannheim. Die Daten sind aber nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragbar.

C. Kuehner, K. Schultz, P. Gass, A. Meyer-Lindenberg, H. Dreßing:
Psychisches Befinden in der Bevölkerung während der
COVID-19-Pandemie
Psychiatrische Praxis 2020; online erschienen am 21.8.2020

Die Originalarbeit ist frei zugänglich und unter folgendem Link abrufbar: https://www.thieme-connect.com/products ... -1222-9067

Weitere relevante Fachinformationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 bietet Thieme hier frei zugänglich an: www.thieme.de/corona
Die Corona-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen – ganz besonders jedoch die Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind! Um sie bestmöglich zu unterstützen, bündelt die Thieme Gruppe die im Unternehmen verfügbaren relevanten Inhalte. Dazu gehören unter anderem neueste Fallbeispiele und Übersichtsarbeiten zu COVID-19 aus Thieme Fachzeitschriften, E-Learning-Module für Pflegende und einen „Symptom-Checker“, der allen in Arztpraxen und Kliniken Tätigen einen ersten Anhaltspunkt bietet, ob jemand erkrankt sein könnte. Die Diagnose selbst kann ausschließlich durch medizinisches Personal erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2020

Pressekontakt Thieme Group:
Catrin Hölbling | Corinna Spirgat, M.A.
Thieme Communications
Thieme Group
Tel.: +49 (0)711 8931-141 | -293
Fax: +49 (0)711/8931-167
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Pressekontakt ZI:
Torsten Lauer
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Tel.: 0621 1703-1312
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Befragung Interessierte zu Mobilität und zum psychischen Wohlbefinden während der Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2020, 13:06

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hsg Bochum ruft auf, an Online-Befragungen teilzunehmen


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Die Befragungen können am Smart-Phone oder anderen Endgeräten bei einer Tasse Kaffee oder Tee beantwortet werden, länger dauert es nicht.


Die Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) befragt Interessierte zu Mobilität und zum psychischen Wohlbefinden während der Corona-Pandemie. Eine weitere Online-Befragung zur Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise Behinderungen richtet sich an das Fachpersonal.

Die Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) führt zu verschiedenen Themen Befragungen durch, die im Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen durch das Corona-Virus stehen. Sie lädt Interessierte ein, sich an den Online-Befragungen zu beteiligen, von denen jede einzelne höchstens sechs Minuten dauert. Zu finden sind die aktuell drei Befragungen online in der so genannten ‚DiPS_Corona – Themenzentrale‘, wobei DiPS die Kurzfassung für ‚Lab für digitale Methoden partizipativer Sozialraumanalyse‘ ist.

Das Department of Community Health der hsg Bochum hat diese Befragungen entwickelt, um wissenschaftliche Erkenntnisse über Themen wie beispielsweise Alltagsmobilität und psychische Gesundheit mit einer Methode zu erhalten, die die Sichtweisen der Bevölkerung oder einer bestimmten Bevölkerungsgruppe miteinschließt.

„Wir haben zum Start der Themenzentrale drei Befragungen eingestellt, eine Befragung zum Thema Alltagsmobilität, eine zum Thema ‚psychische Gesundheit‘ und eine dritte, die sich an das Fachpersonal richtet, welches mit Menschen mit Behinderung arbeitet“, erklärte Dr. habil. Heike Köckler, Professorin für Sozialraum und Gesundheit an der hsg Bochum. Sie hatte das DiPS-Lab beispielsweise bereits für eine Lärmbefragung in Bochum genutzt.

Köckler: „Diese drei Befragungen werden erst einmal bis auf Weiteres aktiv sein. Wir würden uns freuen, wenn sich viele Bürger*innen daran beteiligen. Es dauert ja nicht lange und hilft uns, herauszufinden, wie sich zum Beispiel die tägliche Mobilität verändert hat und wie die Bevölkerung diese Veränderungen bewertet. Die Ergebnisse der Befragungen werden wir dann in unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse einbeziehen und in dieser Weise werden sie auch im Rahmen der Politikberatung an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung weitergegeben.“

Im Rahmen der kurzen Umfrage ‚Psychische Gesundheit‘ haben Bürger*innen die Möglichkeit, neue Erkenntnisse und Interventionen zum Thema ‚COVID-19-Pandemie und psychisches Wohlbefinden‘ zu unterstützen.

„Seit Beginn des Corona-Lockdowns haben wir viele Veränderungen in sozialen, beruflichen, familiären und ökonomischen Sphären erlebt. Das hat nicht selten zu verschiedenen Herausforderungen geführt. Wir interessieren uns dafür, wie es den Menschen individuell ergangen ist und aktuell geht, was hat sich für sie eventuell emotional und mental verändert und wie können sie damit umgehen? Nicht selten werden – vor allem auch bei physischen Krankheiten – den psychischen Aspekten und dem psychischen Wohlbefinden der Menschen zunächst weniger Beachtung geschenkt. Umso wichtiger ist es, in krisenhaften Zeiten unser psychisches und soziales Wohlbefinden mit in den Blick zu nehmen“, sagte Dr. Anna Mikhof, Professorin für Gesundheitspsychologie über die Lebensspanne an der hsg Bochum, die die Befragung verantwortet.

Die dritte Befragung richtet sich an das Fachpersonal, das die aktuelle Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise mit Behinderungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie einschätzen kann. Personen, die in ihrer professionellen Tätigkeit mit Risikogruppen in Kontakt sind, wie beispielsweise Fachkräfte im Bereich der Behindertenhilfe, in Gesundheits- und Rehabilitationseinrichtungen oder in Beratungsstellen, stehen aktuell vor besonderen Problemlagen. Die Ergebnisse der Befragung sollen die Sichtweise des Fachpersonals erfassen.

Weitere Informationen:
http://enketo.hs-gesundheit.de/preview/::4TXwiw16 - Hier geht es zu den aktuell drei Befragungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.09.2020
Dr. Christiane Krüger Pressestelle
Hochschule für Gesundheit
https://idw-online.de/de/news753576
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Befragungen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen durch das Corona-Virus stehen

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2020, 13:23

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Pressemitteilung der Hochschule für Gesundheit vom 4. September 2020

hsg Bochum ruft auf, an Online-Befragungen teilzunehmen


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Die Befragungen können am Smart-Phone oder anderen Endgeräten bei einer Tasse Kaffee oder Tee beantwortet werden, länger dauert es nicht.


Die Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum) führt zu verschiedenen Themen Befragungen durch, die im Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen durch das Corona-Virus stehen. Sie lädt Interessierte ein, sich an den Online-Befragungen zu beteiligen, von denen jede einzelne höchstens sechs Minuten dauert. Zu finden sind die aktuell drei Befragungen online in der so genannten ‚DiPS_Corona – Themenzentrale‘ > https://enketo.hs-gesundheit.de/preview/::4TXwiw16 , wobei DiPS die Kurzfassung für ‚Lab für digitale Methoden partizipativer Sozialraumanalyse‘ ist.

Das Department of Community Health der hsg Bochum hat diese Befragungen entwickelt, um wissenschaftliche Erkenntnisse über Themen wie beispielsweise Alltagsmobilität und psychische Gesundheit mit einer Methode zu erhalten, die die Sichtweisen der Bevölkerung oder einer bestimmten Bevölkerungsgruppe miteinschließt.

„Wir haben zum Start der Themenzentrale drei Befragungen eingestellt, eine Befragung zum Thema Alltagsmobilität, eine zum Thema ‚psychische Gesundheit‘ und eine dritte, die sich an das Fachpersonal richtet, welches mit Menschen mit Behinderung arbeitet“, erklärte Dr. habil. Heike Köckler, Professorin für Sozialraum und Gesundheit an der hsg Bochum. Sie hatte das DiPS-Lab beispielsweise bereits für eine Lärmbefragung in Bochum genutzt.

Köckler: „Diese drei Befragungen werden erst einmal bis auf Weiteres aktiv sein. Wir würden uns freuen, wenn sich viele Bürger*innen daran beteiligen. Es dauert ja nicht lange und hilft uns, herauszufinden, wie sich zum Beispiel die tägliche Mobilität verändert hat und wie die Bevölkerung diese Veränderungen bewertet. Die Ergebnisse der Befragungen werden wir dann in unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse einbeziehen und in dieser Weise werden sie auch im Rahmen der Politikberatung an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung weitergegeben.“
Im Rahmen der kurzen Umfrage ‚Psychische Gesundheit‘ haben Bürger*innen die Möglichkeit, neue Erkenntnisse und Interventionen zum Thema ‚COVID-19-Pandemie und psychisches Wohlbefinden‘ zu unterstützen.

„Seit Beginn des Corona-Lockdowns haben wir viele Veränderungen in sozialen, beruflichen, familiären und ökonomischen Sphären erlebt. Das hat nicht selten zu verschiedenen Herausforderungen geführt. Wir interessieren uns dafür, wie es den Menschen individuell ergangen ist und aktuell geht, was hat sich für sie eventuell emotional und mental verändert und wie können sie damit umgehen? Nicht selten werden – vor allem auch bei physischen Krankheiten – den psychischen Aspekten und dem psychischen Wohlbefinden der Menschen zunächst weniger Beachtung geschenkt. Umso wichtiger ist es, in krisenhaften Zeiten unser psychisches und soziales Wohlbefinden mit in den Blick zu nehmen“, sagte Dr. Anna Mikhof, Professorin für Gesundheitspsychologie über die Lebensspanne an der hsg Bochum, die die Befragung verantwortet.

Die dritte Befragung richtet sich an das Fachpersonal, das die aktuelle Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise mit Behinderungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie einschätzen kann. Hier stehen Personen, die in ihrer professionellen Tätigkeit mit Risikogruppen in Kontakt sind, wie beispielsweise Fachkräfte im Bereich der Behindertenhilfe, in Gesundheits- und Rehabilitationseinrichtungen oder in Beratungsstellen, vor besonderen Problemlagen. Die Ergebnisse der Befragung sollen die Sichtweise des Fachpersonals erfassen.

Hier geht es zu den Befragungen: https://enketo.hs-gesundheit.de/preview/::4TXwiw16

Die Meldung ist auf der hsg-Homepage hier zu finden. > https://www.hs-gesundheit.de/aktuelles/ ... ilzunehmen

Pressekontakt: hsg Bochum · Hochschule für Gesundheit - University of Applied Sciences, Gesundheitscampus 8, 44801 Bochum, Pressesprecherin Dr. Christiane Krüger, T +49 234 77727 - 124, M +49 151 27526542, Mail: Christiane.Krueger(at)hs-gesundheit.de, Web: www.hs-gesundheit.de, hsg-magazin, Facebook, Twitter, Instagram
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