Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Spahn will Pflegekräfte zu Mehrarbeit motivieren

Beitrag von WernerSchell » 20.09.2018, 17:52

Tagesschau.de
Forderung von Spahn
Bessere Bedingungen für Pfleger

In Deutschland fehlen Tausende Pflegekräfte. Um den Mangel zu bekämpfen, will Gesundheitsminister Spahn die Arbeitsbedingungen verbessern. Über Twitter wehrte sich Spahn gegen eine falsche Interpretation seiner Worte.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dringt im Kampf gegen die Personalnot in der Pflege auf bessere Arbeitsbedingungen. "Derzeit ist die Pflege der am wenigsten planbare Beruf, den es gibt", sagte der CDU-Politiker der "Augsburger Allgemeinen". Viele Beschäftigte in Heimen und ambulanten Diensten hätten vor diesem Hintergrund ihre Stundenzahl reduziert. "Wenn von einer Million Pflegekräften 100.000 nur drei, vier Stunden mehr pro Woche arbeiten würden, wäre schon viel gewonnen."
... (weiter lesen unter) ... https://www.tagesschau.de/inland/spahn-pflege-105.html

Spiegel-Online:
Gesundheit
Spahn will Pflegekräfte zu Mehrarbeit motivieren
Tausende Stellen sind in Pflegeheimen unbesetzt, ein Ende des Personalmangels ist nicht in Sicht. Gesundheitsminister Spahn will deshalb die Arbeitsbedingungen verbessern - damit Pflegekräfte in Teilzeit ein paar Stunden dranhängen.
... (weiter lesen unter) ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 29057.html

Ärzte Zeitung vom 20.09.2018:
Wegen Fachkräftemangel
Spahn will Pflegekräfte zu Mehrarbeit bewegen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Pflegekräften mit besseren Arbeitsbedingungen zu Mehrarbeit motivieren. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr

Anmerkung:
Von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegesystem ist weit und breit nichts in Sicht. Es gibt auch keine diesbezüglichen Vorschläge, die weiter helfen. Wie schon oft gesagt: Die GroKo bzw. Herrn Spahn haben nicht verstanden!
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Pflegenotstand - Notnagel Hilfskräfte - Statement Prof. Stefan Sell

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2018, 06:38

Nehmen, was kommt? Von 13.000 neuen Stellen für die Pflegeheime, den fehlenden Fachkräften und einem gesetzgeberisch freigegebenen Notnagel Hilfskräfte
19. September 2018 von Prof. Stefan Sell
»Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll.
... (weiter lesen unter) ... http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/
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Pflegefachkräfte und Altenpflegeausbildung - Qualität sichern und Kompetenzverlust vermeiden!

Beitrag von WernerSchell » 22.09.2018, 07:45

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


22.09.2018

An
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) > presse@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) > dbfk@dbfk.de
Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. > info@dbva.de
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di > Info@verdi.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit auf zwei Themen ansprechen, die m.E. Aktivitäten Ihrerseits erfordern:

Prof. Stefan Sell hat ausgeführt, dass die geplanten Regelungen in § 8 SGB XI dazu führen können, dass die Pflegeinrichtungen statt der vorgesehen Pflegefachkräfte Hilfskräfte einstellen und damit die Anforderungen in § 11 SGB XI unterlaufen, zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen. Ich verweise wegen der weiteren Einzelheiten auf die Ausführungen von Prof. Stefan Sell unter folgender Adresse > http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/ (siehe auch > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=105572 ). Ministerium und Deutscher Bundestag sollten auf diese Problematik aufmerksam gemacht und Korrekturen zu Gunsten der Fachpflege eingefordert werden.

Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21.09.2018 zugestimmt, aber zugleich vor einem Kompetenzverlust in der Altenpflege gewarnt. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. - Ich bin der Meinung, dass die Niveauabsenkung verhindert werden muss und daher die Vorschriften dringend einer Korrektur bedürfen - SOFORT! >
viewtopic.php?f=3&t=22610&p=105580#p105580 - Ich rege an, insoweit schnellstmöglich aktiv zu werden. Es erscheint mir dringend geboten, den hier in Rede stehenden Verordnungstext zur Vermeidung eines Kompetenzverlustes in der Altenpflege zu korrigieren.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie mich kurzfristig informieren könnten, ob und ggf. in welcher Weise sie tätig zu werden gedenken. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Personaluntergrenzen ....

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2018, 11:22

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2018 zum Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) Stellung genommen. Mit dem Gesetz sollen insbesondere die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Der Bundesrat sieht insbesondere die Notwendigkeit, zusätzlich zu Personaluntergrenzen eine weitere Grenze einzuführen, die qualitätsorientiert auf die Sicherstellung einer zumindest durchschnittlichen pflegerischen Versorgung abzielt.
Die komplette Stellungnahme finden Sie ➔ hier: https://rdir.inxmail.com/dki/d/d.pdf?o0 ... z4ypz41168


Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2018
Deutsches Krankenhausinstitut GmbH
Hansaallee 201 - Haus 1 -
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211/47051-16
Fax: 0211/47051-19
Mail: seminar@dki.de
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Re: Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2018, 16:28

Pflegesofortprogamm wird beraten
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will mit einem Sofortprogramm den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf ), das dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht dazu zahlreiche Initiativen vor.
So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich.
Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Der Krankenhausstrukturfonds soll ab 2019 für vier Jahre im Umfang von einer Milliarde Euro jährlich weitergeführt werden. Finanziert wird der Fonds hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und Mitteln der Länder. Strukturveränderungen sollen mit dazu beitragen, Pflegekräfte effizient einzusetzen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.
Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.09.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Pflegesofortprogramm wird im Deutschen Bundestag beraten

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2018, 17:02

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Unabhängige und gemeinnützige Initiative

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25.09.2018

An den
Deutschen Bundestag
(Gesundheitsausschuss)


Nachrichtlich:
Presse



Pflegesofortprogamm wird im Deutschen Bundestag beraten
Drucksache 19/4453 vom 24.09.2018 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf / viewtopic.php?f=4&t=22697&p=105640#p105640

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem von der Bundesregierung vorgelegen Gesetzespaket habe ich bereits im Rahmen der Anhörung am 06.07.2018 ausführlich Stellung genommen. Die hiesiges Ausführungen wurden nicht berücksichtigt. Sie verdeutlichen, dass die geplanten Maßnahmen in einer Gesamtbewertung als völlig unzureichend zu bezeichnen sind. Es wird daher gebeten, diese Ausführungen bei Ihren Beratungen zu berücksichtigen und auf entsprechende Korrekturen zu drängen.

Unabhängig von der vorliegenden Beratungsunterlage erscheinen noch folgende Hinweise wichtig:

Prof. Stefan Sell hat ausgeführt, dass die geplanten Regelungen in § 8 SGB XI dazu führen können, dass die Pflegeinrichtungen statt der vorgesehen Pflegefachkräfte Hilfskräfte einstellen und damit die Anforderungen in § 11 SGB XI unterlaufen, zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen. Ich verweise wegen der weiteren Einzelheiten auf die Ausführungen von Prof. Stefan Sell unter folgender Adresse > http://aktuelle-sozialpolitik.de/2018/0 ... -notnagel/ (siehe auch > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=105572 ). Der Deutsche Bundestag sollte auf Korrekturen zu Gunsten der Fachpflege drängen.

Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21.09.2018 zugestimmt, aber zugleich vor einem Kompetenzverlust in der Altenpflege gewarnt. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber der Pflege führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden. - Ich bin der Meinung, dass die Niveauabsenkung verhindert werden muss und daher die Vorschriften dringend einer Korrektur bedürfen - SOFORT! >
viewtopic.php?f=3&t=22610&p=105580#p105580 - Es erscheint mir geboten, den hier in Rede stehenden Verordnungstext zur Vermeidung eines Kompetenzverlustes in der Altenpflege zu korrigieren. Der Deutsche Bundestag sollte auch insoweit aktiv werden.

"CAREkonkret" titelt in der Ausgabe vom 21.09.2018: "Der Pflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus fordert Personalvorgaben auch in der Altenpflege - ´Rote Linie` für Heime". - Damit wird eine ähnliche Regelung für Pflegeeinrichtungen eingefordert, wie sie auch für Krankenhäuser gelten soll. Solche Regelungen sind aber mehr als umstritten. Ich lehne sie aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil es allein um angemessene Rahmenbedingungen gehen muss und keine Flickschusterei zugelassen werden sollte. Mindeststandards werden nämlich schnell zum Standard erhoben. Zum Thema habe ich jüngster Zeit wiederholt gepostet: > Eine angemesse pflegerische Versorgung im Krankenhaus kann nur gewährleistet werden, wenn es für ALLE Bereiche und zu allen Zeiten (Tag- und Nachtdienst) eine auskömmliche Personalausstattung gibt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. erklärte dazu am 27.08.2018: "BMG wird Pflegepersonaluntergrenzen per Verordnung durchsetzen, verfehlt aber das Ziel". Der Deutsche Pflegerat e.V. meinte am 27.08.2018 ergänzend: "Pflegepersonaluntergrenzen: Mangelhaft!" - Damit ist alles gesagt. - Siehe unter viewtopic.php?f=3&t=21987&p=105194#p105194 < - Nun kommt Herr Westerfellhaus und macht das "Fass" auch für die Heime auf. Ich halte das für wenig hilfreich, nein für inakzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

+++

• "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! > viewtopic.php?f=4&t=22697#p104365 / viewtopic.php?f=4&t=22697#p104366 / http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
• Dazu ergänzend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > viewtopic.php?f=4&t=22801


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führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Linke fordert valide Personalbemessung

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2018, 17:31

Linke fordert valide Personalbemessung
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (19/4453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf ) muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke für den Krankenhaussektor nachgebessert werden. So beziehe die Vorlage nur Pflegekräfte ein und lasse andere Berufe in Krankenhäusern außen vor, heißt es in einem Antrag (19/4523 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904523.pdf ) der Fraktion.
Zudem sei das Instrument der Pflegepersonalquotienten zur Ermittlung der nötigen Sollzahl anstelle einer bedarfsgerechten Personalbemessung ungeeignet, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu beschreiben. Richtig sei, die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) herauszulösen und nach der Selbstkostendeckung zu finanzieren.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, weitere Berufe aus den Fallpauschalen herauszunehmen und bedarfsgerecht zu finanzieren, so etwa Hebammen, Entbindungspfleger, Heilmittelberufe, Ärzte und Reinigungspersonal. Der Pflegepersonalquotient sollte verworfen und statt dessen ein valides Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs entwickelt werden. Rehabilitationskliniken müssten in die Personalregelungen einbezogen werden.
Die Bundesländer müssten zusätzliche Anreize bekommen, um Geld in Kliniken zu investieren. So sollte für jeden zusätzlich investierten Euro der Länder aus Bundesmitteln ein Euro für Krankenhausinvestitionen bis zu einer Höhe von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr und mit einer Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden.

Personal in der Altenpflege stärken
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (19/4453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf ) bietet nach Ansicht der Fraktion Die Linke keine Lösung für grundlegende Probleme in der Altenpflege. Die geplante Teilfinanzierung für 13.000 zusätzliche Fachkräfte decke lange nicht den bestehenden Bedarf, heißt es in einem Antrag (19/4524 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904524.pdf ) der Fraktion.
Zudem werde nicht klar geregelt, dass die Pflegekräfte tariflich bezahlt und in derselben Höhe vergütet werden müssten wie ihre Kollegen in den Krankenhäusern. So drohe eine einseitige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Fachkräfte könnten in der Folge aus der Altenpflege und der häuslichen Krankenpflege in die Krankenhäuser abwandern.
Die Abgeordneten fordern die vollständige Refinanzierung tariflicher Bezahlung auch in der häuslichen Krankenpflege. Eine verbindliche Personalbemessung für die stationäre Altenpflege bis zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens müsse eingerichtet werden. Ferner müssten die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe vollständig refinanziert werden.
Die Finanzierung der Pflegeleistungen müsse auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu sollte der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt werden. Schließlich müsse mit Hilfe von Bundesmitteln eine Investitionsoffensive Altenpflege gestartet werden.

Quelle: Mitteilung vom 26.09.2018
Deutscher Bundestag
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Pflege nicht zerreden, sondern bei Experten Rat einholen

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 08:36

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Auch Minister, die hoch hinaus wollen, sollten gut gemeinte Ratschläge annehmen!

Jens Spahn, BMG, meldet sich nahezu täglich öffentlichkeitswirksam mit neuen Ideen zum Pflegesystem. Dazu mein Ratschlag: Erst gründlich nachdenken, Rat bei unabhängigen Experten einholen, ein Gesamtkonzept entwickeln ("Masterplan Pflege") und auf den parlamentarischen Weg bringen. Es ist zur Unsitte verkommen, ständig neue Gedankengänge zu präsentieren und in den Medien zu zerreden. Das hat die Pflege nicht verdient!

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Foto: DW

Zum Nachlesen:
• "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! Bei den Vorschlägen zur "Konzerten Aktion Pflege" wird es auf die Ergebnisse ankommen. > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
• Dazu ergänzend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > viewtopic.php?f=4&t=22801


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Pflegepersonalbemessung braucht fundierte Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 12:44

Pflegepersonalbemessung braucht fundierte Grundlage

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt die jetzt veröffentlichte ‚KPMG-Studie zur Pflegepersonalausstattung und „Pflegelast“ in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern‘ zum Anlass, erneut seine Forderungen für die künftige Gestaltung der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus zu stellen. „Die Studie bildet nichts weiter ab als den Mangelzustand an Pflege, der seit Jahren zum deutschen Krankenhausalltag gehört“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Autoren betonen selbst, dass die Studie „keine Rückschlüsse des quantitativen Einsatzes von Pflegepersonal auf die qualitative Versorgung beziehungsweise den Behandlungserfolg zulässt‘. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie sehr die durch Zahlen belegten Arbeitsbedingungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berufsbedingt krank machen und an ihrem Berufsverständnis verzweifeln lassen. Ablesen lässt sich das jedoch überdeutlich an den hohen Krankheits- und Frühberentungsquoten des Pflegepersonals, die in den Reports der Krankenkassen Jahr für Jahr ganz oben rangieren. Seit langem sind Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht und Arbeitsschutzgesetze in den Krankenhäusern gängige Praxis. Möglich ist dies, weil die staatliche Aufsicht versagt und keine Sanktionen befürchtet werden müssen. Leidtragende sind am Ende nicht nur die chronisch erschöpften Pflegefachpersonen, sondern auch ihre unzureichend versorgten Patientinnen und Patienten. Auf Basis der KPMG-Zahlen Pflegepersonaluntergrenzen definieren zu wollen, um pflegerisch kritische Versorgungssituationen möglichst zu vermeiden, ist der völlig falsche Ansatz und würde die desolate Versorgungslage eher noch weiter verschlechtern“, so Bienstein.

Die Forderungen des DBfK für die Pflegepersonalausstattung in den Kliniken lauten seit langem:

 Die Personalbemessung nur an Untergrenzen festzumachen unterhöhlt das Recht von Patienten auf angemessene Versorgung und Sicherheit. Minimalvorgaben werden in aller Regel umgehend stillschweigend zur Normalität und dürfen daher nicht zu niedrig angesetzt werden, sie können allenfalls als Übergangslösungen dienen.
 Vorgaben zur Personalbemessung auf nur wenige Bereiche zu begrenzen führt zu keinem Personalzuwachs, sondern löst Verschiebungen von Personal und Patienten innerhalb der Kliniken aus. Von der Regelung ausgeklammerte Bereiche werden noch weiter ausgedünnt. In Krankenhäusern gibt es keine bettenführenden Bereiche, die nicht pflegesensitiv sind, dementsprechend ist eine umfassende Regelung vorzunehmen, wie sie auch im Koalitionsvertrag angekündigt ist.
 Grundlage der künftigen Pflegepersonalbemessung und -vergütung darf nicht die seit vielen Jahren mangelhafte Pflegepersonalausstattung innerhalb des DRG-Systems sein. Damit würde eine als patientengefährdend und mitarbeiterverschleißend einzustufende Personalsituation fortgeschrieben. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen und pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist. Geltendes Recht, das Arbeitnehmer vor Willkür und Ausbeutung schützen soll, muss durchgesetzt werden. Der DBfK trägt in diesem Sinne die Forderungen im Positionspapier des Deutschen Pflegerats und weiterer großer Verbände vom 17. September 2018 ausdrücklich mit.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
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Jens Spahn verkennt den Ernst der Lage

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2018, 17:43

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bad e.V. bemängelt die Kritik von Bundesgesundheitsminister Spahn an Pflegeinrichtungen und betont die Verantwortung der Politik für den Pflegefachkräftemangel

„Wer behauptet, die Auswirkungen des Pflegekräftemangels könnten durch eine veränderte Arbeitsorganisation behoben werden, verkennt noch immer den Ernst der Lage!“

Essen, 27. September 2018. Bundesgesundheitsminister Spahn forderte in der "Augsburger Allgemeinen" nicht nur die Beschäftigten in der Pflege zur Mehrarbeit zu bewegen, er äußerte sich auch zu den vermeintlichen Gründen dafür, „dass es zu wenige Pflegekräfte gibt". Am „Geld alleine“ liege es nicht, auch die Organisation der Arbeit sei verbesserungsfähig: "Faire Schichtpläne, verlässliche Arbeitszeiten, auch mal drei, vier freie Tage am Stück" forderte der Minister und kritisierte weiter: "Derzeit ist die Pflege der am wenigsten planbare Beruf, den es gibt."

„Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sind erstrebenswert, aber nicht umsetzbar, solange die hierfür erforderlichen Pflegekräfte nicht auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind. Und Pflegeeinrichtungen für etwas verantwortlich zu machen, was maßgeblich das Ergebnis der Gesundheitspolitik des letzten Jahrzehnts ist, müssen wir aufs Schärfste zurückweisen“, betont Andreas Kern, Erster Vorsitzender des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V.

„Jede Pflegeeinrichtung, die am Markt bestehen will, muss bemüht sein, bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten. Dies ist eine Tatsache, die den Verantwortlichen nicht erst seit dem Aufruf von Herrn Minister Spahn sehr wohl bewusst ist. Die Möglichkeiten auszureizen, die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ist in der Praxis heute schon die Regel. Aber zur Wahrheit gehört auch: Je größer der Mangel an qualifizierten Pflegekräften und in der Konsequenz die Personaldecke ist, desto kleiner ist der Spielraum eines Personalverantwortlichen, Belastungen für das vorhandene Personal zu verhindern.“

Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis, ist ebenso herausfordernd, wie simpel: „Wer nachhaltig und flächendeckend bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte fordert, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass genug Personal auf dem Arbeitsmarkt verfügbar wird, um dies umzusetzen“, stellt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V., fest. Sie verweist dabei auf die schon im letzten Jahr vom bad e.V. formulierten „5-Sofort-Forderungen“ zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege und die hier gemachten konkreten Handlungsempfehlungen hin. Bislang sind diese Forderungen noch nicht umgesetzt worden. Vielmehr soll erst im Herbst dieses Jahres begonnen werden, in Arbeitsgruppen einer „Konzertierten Aktion Pflege“ weitere Vorschläge zu erarbeiten.

„Dem immer größer werdenden Mangel an qualifizierten Pflegekräften ist gesundheitspolitisch über Jahre keine ausreichende Rechnung getragen worden. Politik und Kostenträger haben Bemühungen um die Attraktivität der Pflegeberufe in der Vergangenheit ausschließlich auf Seiten der Arbeitgeber gesehen, ohne dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen“, kritisiert Kern. „Diese Fehleinschätzung muss revidiert und die hieraus resultierenden Konsequenzen müssen gezogen werden. Der bad e.V. ist bereit, zur Umsetzung dieser Forderung im Rahmen der Arbeit der „Konzertierten Aktion Pflege“ mitzuhelfen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2018
Bundesverband
Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen
(bad) e.V.
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel. 0201 - 35 40 01
Fax 0201 - 35 79 80
Email h.roeser@bad-ev.de
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WernerSchell
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Spahns Pflegegesetz greift zu kurz

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2018, 06:17

Ärzte Zeitung vom 28.09.2018:
Opposition kritisiert
Spahns Pflegegesetz greift zu kurz

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals in der ersten Lesung: Die Oppositionsparteien befürchten, dass die ambulante Pflege benachteiligt wird. Auch bei den Personaluntergrenzen in Kliniken mahnen sie Nachbesserungen an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Positionspapier zur aktuellen Situation in der Pflege - NRW droht Pflegenotstand!

Beitrag von WernerSchell » 05.10.2018, 11:21

Positionspapier zur aktuellen Situation in der Pflege
NRW droht Pflegenotstand!


Pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen finden aktuell erschwert vollstationäre Pflegeplätze, kaum Kurzzeitpflegeplätze und zunehmend weniger ambulante Dienstleis-ter, die die pflegerische Versorgung übernehmen können. Alle Trägerverbände weisen auf diese Problematik seit längerer Zeit hin, in zahlreichen Regionen Nordrhein-Westfalens wird dazu in der allgemeinen Presse berichtet, und auch die Landesverbände der Pflege-kassen als die Verantwortlichen für die pflegerische Versorgung in NRW (Sicherstellungs-auftrag) haben in ihren zurückliegenden Stellungnahmen gegenüber dem zuständigen Fachministerium und dem Landtag bereits auf drohende Versorgungsengpässe in der Pflege hingewiesen.

Für diese Entwicklung gibt es zwei wesentliche Ursachen:

1. Die Platzkapazitäten in der vollstationären Pflege korrespondieren nicht mit der Zunahme an pflegebedürftigen Menschen in unserem Bundesland, und es ist nicht erkennbar, wie dem erheblichen Anstieg von heute ca. 640.000 auf ca. 780.000 im Jahr 2025 und im Jahr 2035 sogar auf über 900.000 pflegebedürftige Menschen in NRW (nach einer aktuellen Prognose des IW Köln) unter den aktuellen Rahmenbe-dingungen versorgungspolitisch begegnet wird. Hierzu wären erhebliche Investitionen in den Ausbau vollstationärer und ambulanter Pflegeangebote erforderlich.

Pflegepolitisch stehen allerdings der Abbau von Pflegekapazitäten durch Anpassung an die EZ-Quote, die Umsetzung verschlechterter Investitionskostenrefinanzierung sowie die Umsetzung bedarfssteuernder Instrumentarien in den Kommunen im Fo-kus, die allesamt nicht nur die notwendige Wachstumsdynamik hemmen, sondern in zahlreichen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits zunehmend zu weiteren Versor-gungsengpässen führen. Am Beispiel der eingestreuten Kurzzeitpflegeangebote in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der solitären Kurzzeitpflege hat bereits ein vom MAGS in Auftrag gegebenes Gutachten festgestellt, welche erheblichen Eng-pässe in fast allen Regionen in Nordrhein-Westfalen bestehen („Wissenschaftliche Studie zum Stand und zu den Bedarfen der Kurzzeitpflege in NRW“, IGES-Institut, Dez. 2017) .

2. Der akute Fachkräfte- und Personalmangel in der Pflege ist nun auch in der ambulanten pflegerischen Versorgung eklatant spürbar angekommen. Kranken-hausträger bemühen sich derzeit zur Deckung und zum Ausbau ihrer Fachkräfteres-sourcen verstärkt um Pflegefachkräfte und werben diese leider auch in ambulanten Pflegediensten teilweise sehr vehement und nachdrücklich ab. Aber auch die vollsta-tionären Träger erleben nach wie vor den immensen ordnungsrechtlichen Druck der Fachkraftquote und suchen händeringend nach entsprechenden MitarbeiterInnen.

Dagegen werben öffentlich rechtliche Institutionen wie der MDK WL in aktuellen Stel-lenausschreibungen um Pflegefachkräfte, indem sie attraktive Arbeitszeitregelungen bei natürlich freien Wochenenden und somit auch „Zeit für die schönen Dinge des Lebens“ in ihren Ausschreibungen herausstellen. Versorgungspolitisch, wie auch mo-ralisch ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel!

Der Personalmangel in den Einrichtungen und Diensten vor Ort führt in der Folge zu einer noch höheren Arbeitsverdichtung, höherem Zeitdruck und Mehrarbeitsstunden und damit zu einer höheren Unzufriedenheit im Pflegeberuf.

Erheblich verstärkt wird die bereits brisante Personalsituation in der ambulanten und stationären Pflege durch die politischen Ankündigungen vieler zusätzlicher Stellen in der Pflege in den Krankenhäusern und den jüngst geschlossenen und öffentlich kommunizierten Pakt unseres Gesundheitsministers mit der KGNW zur spürbaren Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in der Gesundheits- und Krankenpflege. Diese Initiative des Gesundheitsministeriums und der KGNW hat leider auch dazu geführt, dass es im Bereich der Schulträger zu teils aggressiven Abwerbungen von Lehrkräften gekommen ist und damit die Gefährdung der wichtigen Ausbildungsstrukturen im Bereich der Fachseminare für Altenpflege in unserem Bundesland droht. Diesbezüglich ist ergänzend anzumerken, dass in Bezug auf die Schaffung von Ausbildungskapazitäten an Pflegeschulen in NRW vor allem die Verfügbarkeit von anerkanntem Lehrkörper am Arbeitsmarkt maßgeblich ist – der eklatante Mangel an anerkannten Lehrkräften ist seit einigen Jahren der Hauptgrund, warum keine weiteren zusätzlichen Ausbildungskapazitäten geschaffen werden können (weniger das Interesse
junger Menschen am Pflegeberuf – das ist aktuell noch groß! Jedoch ist bereits in naher Zukunft bei steigendem Bedarf an Fachkräften auch dieses Interesse quantitativ als problematisch einzustufen).

Wenn pflegebedürftige Menschen in NRW zunehmend keine vollstationären und kaum noch Kurzzeitpflegeangebote finden, so müssten sie doch zumindest in dem „Sicherheitsnetz“ der ambulanten bzw. häuslichen Versorgung aufgefangen werden. Andernfalls gefährden wir die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in NRW in einem noch größeren Ausmaß als bisher angenommen und dies gilt es unbedingt zu verhindern.
Versorgungsengpässe in der ambulanten pflegerischen Versorgung sind somit hoch alarmierend, und es bedarf umgehend wirkungsvoller Gegenmaßnahmen, die die pflegerische Versorgungssicherheit wieder gewährleistet.

Vorschläge für Sofortmaßnahmen:

- Absicherung und Beförderung von vollstationären Pflegekapazitäten, einschließlich Kurzzeitpflegekapazitäten durch Schaffung einer längst überfälligen Vertrauensschutzregelung im § 8 APG DVO und wirtschaftlich tragfähiger Refinanzierungsbedingungen im Bereich der Investitionskosten (u. a. höherer Afa-Satz, Erhöhung der Angemessenheitsobergrenzen, realistische Zinsberechnung und Indexierung im Mietmodell), die die Existenz der Bestandseinrichtungen in NRW langfristig gewährleistet sowie gezielte politische Anreize, verstärkt in die Dauerpflege und Kurzzeitpflege in NRW, zu investieren.

- Schaffung von förderlichen politischen Rahmenbedingungen, die die Ausbildungskapazitäten an den Fachseminaren massiv steigern – neben wirtschaftlich tragfähigen Förderbedingungen spielt hier eine besondere Rolle, das Potential an Lehrkörpern – zumindest in einer längeren Übergangszeit - so zu vergrößern, dass erhebliche zusätzliche Kapazitäten überhaupt geschaffen werden können. Der Mangel an Lehrkräften ist aktuell der begrenzende Faktor für die Anzahl an Ausbildungsplätzen im Bereich der Altenpflegeschulen in NRW. U. a. ist dies zurückzuführen auf
die große Dynamik in den zurückliegenden 6 Jahren (Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege) sowie die sehr restriktiven Zugangsvoraussetzungen und die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Lehrkräfte an Fachseminaren. Faktisch ist es derzeit kaum noch möglich, zusätzliche hauptamtliche Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden, die die vom Land gesetzten Anforderungen erfüllen. Ein Notfallplan
mit Quereinstiegsmöglichkeiten, zusätzlichen nebenamtlichen Lehrkräften und die Schaffung breiter Zugangsmöglichkeiten wäre zumindest für eine längere Übergangszeit dringend erforderlich.

- Zeitnahes Bekenntnis des Landes zur Investitionskostenförderung der Fachseminare mit Einführung und Umsetzung der neuen Pflegeausbildung gem. Pflegeberufegesetz. Die derzeitige Lücke im Bundesrecht führt aktuell zu erheblicher Unsicherheit bei allen Fachseminarträgern in NRW, da ohne die Refinanzierung von Raumkosten (Mieten etc.) ein wirtschaftlicher Schulbetrieb unmöglich gemacht wird und damit bestehende Schulstrukturen im Land eklatant gefährdet werden. Bereits jetzt machen kleinere Fachseminare zu und sehen keine Zukunft in der Fortführung des Schulbetriebs, mit erheblichen Konsequenzen für die aktuell und zukünftig so dringend benötigten Ausbildungskapazitäten in unserem Bundesland.

- Übergangsweise (bis zur Einführung einer Bundesregelung zum Personalbedarf) Senkung der Fachkraftquote in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf bis zu 40 Prozent, sofern der MDK-Bericht und der Prüfbericht der zuständigen Behörde der jeweiligen Einrichtung keine relevanten Qualitätsmängel attestiert. Andernfalls werden Abwerbewellen und Verdrängungsprozesse auch weiterhin vor allem zu Lasten der ambulanten Pflegeinfrastruktur bestehen bleiben.

- Potentialerweiterung bezüglich der Interessenten für eine Pflegeausbildung, in dem zum einen erheblich in die einjährige Helferausbildung investiert und damit ein niedrigschwelliger Einstieg in die Pflegeausbildung mit anschließender Perspektive zur Fachkraftausbildung ermöglicht wird und zum anderen in ausbildungsbegleitende Bachelorstudiengänge „Pflege“ investiert wird, um vor allem sehr viel mehr Abiturienten für den Pflegeberuf zu gewinnen! Zudem könnte umgehend die Integration geflüchteter Menschen in die Pflegeausbildung quantitativ verstärkt werden – z. B. nach dem Vorbild des Projektes care für integration (cfi). Knapp 100 der 160 Projektteilnehmer sind seit längerer Zeit erfolgreich in der APH-Ausbildung und knapp 10 Teilnehmer konnten bereits direkt in die dreijährige Altenpflegeausbildung wechseln.

- Erweiterung des Curriculums Altenpflegehilfe, damit – dort wo gewünscht – ein nahtloser Einstieg in den Arbeitsmarkt vor allem in der ambulanten Pflege eröffnet wird. Dies ist seit Jahren nicht sichergestellt und nur über den Umweg zusätzlicher Schulungen möglich, trotz zahlreicher Interventionen und Hinweise des bpa und andere Trägerverbände.

- Schaffung eines transparenten, strukturierten (standardisierten), unbürokratischen und vor allem schnellen Anerkennungsverfahrens ausländischer Pflegefachkräfte wie z. B. im Nachbarbundesland Hessen. Dort sind die Anerkennungszeiten deutlich kürzer und laufen reibungslos ab. Zudem fördert das Land Hessen ein Zentrum zur Anwerbung und nachhaltigen Integration internationaler Pflege- und Gesundheitsfachkräfte (ZIP Hessen) und unterstützt damit aktiv die Pflegeeinrichtungen im Land bei ihren Bemühungen, ausländische Pflegefachkräfte zu integrieren. Das ZIP Hessen unterstützt mit Information, Orientierung, Beratung, Vernetzung und Kontaktvermittlung hessische Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, die ihre Teams mit internationalen Kolleginnen und Kollegen verstärken wollen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser erhalten über das Zentrum wichtige Hinweise für die Auswahl eines kompetenten Anwerbepartners, zur Anerkennung der internationalen Berufsabschlüsse durch die zuständigen Behörden sowie zur fachlichen und sozialen Integration in das bestehende Team.
Sofern die Landesregierung bzw. das zuständige MAGS die akute Notsituation in der Pflege in NRW, verbunden mit den vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen, nicht nachvoll-ziehen kann, halten wir es für erforderlich, zeitnah ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, das eine fundierte Situationseinschätzung vornimmt und handlungslei-tende Empfehlungen für konkrete Maßnahmen beschreibt.

gez. Norbert Grote / bpa / 24.9.2018

Quelle: Mitteilung vom 05.10.2018
Alexandra Nuy
Landesreferentin
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Personaluntergrenzen für alle Abteilgungen!

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2018, 06:15

"Marburger Bund Zeitung, 05.10.2018:
"Marburger Bund fordert: "Personaluntergrenzen für alle Abteilgungen!"
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Was tun gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege?

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 12:06

Was tun gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege?

(Quelle: Bertelsmann-Stiftung) Welche Strategien können dem Fachkräftemangel in der Altenpflege am ehesten entgegenwirken? Neben mehr Stellen und höherer Bezahlung geht es vor allem um bessere Arbeitsbedingungen, ein attraktives Kompetenzprofil der Pflege und Karriereperspektiven für die eigene Weiterentwicklung im Beruf.
Schon heute gehören Pflegekräfte zu den „Engpassberufen“ – die Besetzung einer freien Stelle in der Altenpflege dauert im Durchschnitt über 170 Tage. Dass mehr Stellen für Pflege gebraucht werden und Fachkräfte besser bezahlt werden müssen, ist in der öffentlichen und politischen Diskussion mittlerweile angekommen.
Um aber Altenpfleger im Beruf zu halten, müssen auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden: Die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf sollte unter anderem durch mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitmodelle erleichtert werden. Gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote können neue Karrierewege für Fachkräfte in der Pflege bis hin zur akademischen Ausbildung eröffnen und dem Beruf so eine neue Perspektive geben. Allerdings müssen die erworbenen Kompetenzen auch im Alltag angewendet werden können.
Eine sinnvolle neue Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen ist daher unerlässlich. Auch die Übernahme bisher ärztlicher Tätigkeiten durch dafür ausgebildete Pflegekräfte darf kein Tabu mehr sein. Um das Profil des Pflegeberufes eigenständig weiterzuentwickeln, müssen Pflegekräfte über eine starke Interessenvertretung verfügen, wie sie derzeit mit den sich gründenden Pflegekammern entsteht.
Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer umfassenden Literaturrecherche und eingehender Expertenbefragungen, die die Prognos AG in unserem Auftrag durchgeführt hat. Ziel der Expertise ist es herauszufinden, welche der derzeit diskutierten Strategien gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege nach Einschätzung ausgewiesener Experten am erfolgversprechendsten sind.
Mehr Informationen hier: > https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... tenpflege/

Quelle: Mitteilung vom 08.10.2018
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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BVMed: "Pflegeunterstützende Technologien stärken" - Anhörung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 12:15

BVMed-Pressemeldung 72/18
https://www.bvmed.de/bvmed-pflegeunters ... n-staerken


BVMed: "Pflegeunterstützende Technologien stärken" - Anhörung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, setzt sich für eine bessere Förderung von pflegeunterstützenden und die Verweildauer reduzierenden Medizintechnologien und Prozessen ein. Im Gesetzentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) sieht der MedTech-Verband die Gefahr von Fehlanreizen, da durch die geplante Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) moderne Verfahren mit höheren Materialkosten benachteiligt werden. "Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der PpSG-Anhörung in dieser Woche im Bundestag. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/stellungnahmen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-ppsg1) abgerufen werden.

Fortschrittliche Medizintechnologien führen nach Ansicht des BVMed zu einer besseren Ergebnisqualität. "Patienten genesen schneller, dadurch verkürzen sich Liegezeiten. Pflegeunterstützende Technologien entlasten schon heute die Pflege enorm und kompensieren Engpässe beim Pflegepersonal", so der BVMed. Das PpSG setze hier falsche Anreize hin zu mehr Personalkosten. Wenn die Pflegekosten tatsächlich aus den DRGs herausgelöst würden, müssten die Fallpauschalen neu kalkuliert werden. Insbesondere bei DRGs, in denen es innerhalb einer Pauschale unterschiedliche Personalkosten gebe, müssten neue DRGs kalkuliert werden. Die entsprechenden Vorgaben müssten für das DRG-Institut (InEK) aus Sicht des BVMed durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen werden. Generell sollten nur die Kosten der Pflege am Bett aus den DRGs herausgenommen werden, jedoch nicht der Funktionsdienst beispielsweise im OP.

Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen hat nach Ansicht des BVMed mit dem PpSG keine Grundlage mehr und müsste daher gestrichen werden. Zudem müssten sich die Bundesländer stärker an der Investitionskostenfinanzierung beteiligen, damit die Mittel dafür von den Krankenhäusern nicht aus den DRG quersubventioniert werden.

Ausführliche BVMed-Stellungnahme unter www.bvmed.de/positionen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-ppsg1)
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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-pflegeunters ... n-staerken

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen

V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de
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