Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Karin Sühme

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Beitrag von Karin Sühme » 13.12.2004, 11:12

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
Sind unterbringungsähnliche Maßnahmen in der Wohnung genehmigungspflichtig oder nicht?


Hallo Experten,
möchte fragen, ob Bettgitter im häuslichen Bereich genehmigungspflichtig sind. Wir glauben, dass die Meinungen in dieser Frage auseinander gehen. Wir haben jedenfalls unterschiedliche Texte zur Fragestellung lesen können. Kann hier jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Sühme

Gast

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Beitrag von Gast » 13.12.2004, 21:14

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?
Nach dem Wortlaut des § 1906 BGB ist in der Wohnung eine Genehmigung nicht vorgesehen. Ob eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gerechtfertigt war oder ist, muss ggf. über den § 239 StGB beurteilt und entschieden werden.

Triggi

Gast

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Beitrag von Gast » 14.12.2004, 11:42

Nach dem Wortlaut des § 1906 BGB ist in der Wohnung eine Genehmigung nicht vorgesehen. Ob eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gerechtfertigt war oder ist, muss ggf. über den § 239 StGB beurteilt und entschieden werden. ....
Hallo Triggi,
und wer kontrolliert die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der häuslichen Versorgung? Wie mir scheint, ist das eher ein rechtsfreier Raum, in dem "alles möglich" ist.
Vor einigen Tagen berichtete RTL mit Original-Filmaufnahmen über einen älteren Pflegebedürftigen, der von einer Angehörigen geschlagen, misshandelt, wurde. Ohne diese Filmaufnahmen wäre das unentdeckt geblieben.
Ich plädiere dafür, dass auch bei häuslicher Versorgung eine staatliche Kontrolle stattfindet. Es müssen ja nicht aufwendige Verfahren sein - aber irgendjemand muss sich m.E. bei Eingriffen in die Freiheit von außen kümmern.

Es grüßt herzlich
Eva-Maria

Berti
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Registriert: 21.12.2003, 16:55

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Beitrag von Berti » 16.12.2004, 09:08

Hallo Karin,
es wird in der Tat sehr unterschiedlich darüber geurteilt, ob im häuslichen Bereich das Hochziehen des Bettgitters als unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB zu verstehen ist, die der Genehmigungspflicht durch das Vormundschaftsgericht unterliegt. Dies hat seine Grundlage in der missverständlichen Formulierung des BGB, das offensichtlich in diesem Punkt ungenügend an den Anforderungen der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes orientiert ist.
Ich bejahe die Frage mit Rücksicht auf das hohe Gut der Freiheit und verweise auf einige Texte hier im Forum. Dort hat das Team Werner Schell u.a. ausgeführt:
> Wir teilen nicht die Schlussfolgerungen bezüglich "entbehrliche Genehmigung". Wir sind der Meinung, dass angesichts des gewaltigen Eingriffs in Grundrechtspositionen auch im häuslichen Bereich eine vormundschaftsgerichtliche Kontrolle geboten ist. Unsere Auffassung leiten wir zunächst einmal aus den Art. 2 und 103 GG her (Rechtsgarantieren bei Freiheitsentziehung). Es liegen auch gerichtliche Entscheidungen vor, die unsere Auffassung stützen:
-- AG Tempfelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 28.4.1998 - 50 XVII G 361/98 - (Handbuch "Pflegerecht").
-- LG München I, Beschluss vom 7.7.1999 - 13 T 4301/99 - (Zeitschrift "PflegeRecht", 3/2001). <
Auch Hans Böhme tendiert in seinem Buch „Pflegerechtswissen kurz und bündig“, Weka-Verlag, zu einer Genehmigungspflicht.
Gruß Berti

Karin Sühme

Bettgitter in der Wohnung – genehmigungspflichtig?

Beitrag von Karin Sühme » 18.12.2004, 11:13

Hallo & guten Morgen,
ich danke für Eure Informationen. Berti, Deine Texthinweise brachten lehrreiche Erkenntnisse.
Bin ab jetzt ein Fan dieses Forums! Werde es gerne weiter empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Sühme

Rob Hüser
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Registriert: 13.11.2005, 16:47

Kontrolle der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen

Beitrag von Rob Hüser » 28.10.2008, 10:29

Hallo,
ich fand die vorstehenden Texte, sehr interessant. Ich bin auch der Meinung, dass eine Kontrolle der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der Wohnung - auch wenn dies nicht ausdrücklich im BGB geregelt ist - genehmigungspflichtig ist. Die Verfassung liefert insoweit die Vorlage!
MfG
Rob H.

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=9997
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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