Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 08.12.2014

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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 08.12.2014

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2014, 07:56

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Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag Nr. Nr. C504060V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 08.12.2014, 18.00 – 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1

Referent: Dozent Werner Schell http://www.wernerschell.de
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Der Referent ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!

Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

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Zum Thema gibt es zahlreiche Buchveröffentlichungen, u.a.:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.):
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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Weitere Informationen unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=16631

Bundesanzeiger Verlag:
DAS GROSSE VORSORGE-HANDBUCH
Vorsorgen mit System

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Weitere Informationen unter -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19237

Bundesanzeiger - Verlag:

Richtig vorsorgen!
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung rechtssicher verfassen
Rechtssichere Vorsorgedokumente für Sie und Ihre Angehörigen!

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Weitere Informationen -> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20018

Siehe auch ->
Formulare / Merkblätter siehe unter ->
http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php
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Vorsorgevollmacht schützt nicht immer vor Betreuung
Beschluss des BGH vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=19974
Informationen zur zeitgerechten rechtssicheren Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen sind wichtig!

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Text aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20777

Patientenautonomie am Lebensende
VHS-Vortrag am 08.12.2014 informiert über Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

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Vorweg: Patientenautonomie am Lebensende ist wichtig und wird zur Zeit im politischen Raum diskutiert. Die Zuwendung ist wohl die entscheidende Hilfe beim Sterben. Daher ist die Ausweitung der Palliativversorgung und Hospizarbeit dringend geboten. Auch die zeitgerechte Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen ist bedeutsam. Dies ist das Thema eines Vortrages in der VHS Neuss am 08.12.2014, 18.00 Uhr.
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=20572

Beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 ging es mit hochkarätigen Podiumsgästen um das Thema "Patientenautonomie am Lebensende". Es gab in dieser Veranstaltung vielfältige Statements dazu, wie bei schwerer Krankheit bzw. beim Sterben Hilfe durch Palliativmedizin und Hospizarbeit gestaltet bzw. eingefordert werden kann (die NGZ berichtete am 23.10.2014).

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Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 50b):
Wolfgang Bosbach, MdB, Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Wolfgang Bosbach, MdB und aufgrund mehrerer Krankheiten selbst Betroffener, berichtete, dass er selbst keine Patientenverfügung habe und auch gar nicht wisse, was er darin aufschreiben solle. Dies war eine Äußerung, die Dr. med. in der Schmitten als Mitinitiator des Projektes "Beizeiten begleiten - Patientenverfügung auf neuen Wegen" im Interesse vieler pflegebedürftigen Menschen relativierte und damit für Verfügungen warb, die für Krisensituationen Handlungsanweisungen für das medizinische und pflegerische Personal beschreiben. Letztlich blieben trotz kompetenter Statemens einige Fragestellungen offen, so dass es sinnvoll erscheint, dass sich interessierte Personen und das Fachpersonal weiter informieren.

Dazu besteht am 08.12.2014, 18.00 - 19.30 Uhr, reichlich Gelegenheit in der Volkshochschule (VHS) Neuss, Romaneum, Brückstr. 1. Dann wird Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, über "Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung" referieren und für entsprechende Fragen im Rahmen einer Diskussion zur Verfügung stehen. Wie angesichts der seit einigen Monaten geführten Erörterungen über die Sterbehilfe in Deutschland (v.a. Assistenz bei einer Selbsttötung) deutlich geworden ist, besteht großes Interesse daran, Klarheit bezüglich der möglichen Unterstützungsleistungen zu bekommen. Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen, auch in den verschiedenen Parteien und Verbänden, unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, in Deutschland eine ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung zu ermöglichen und gar die aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie ist die Rechtslage? Welche konkreten Überlegungen gibt es im Deutschen Bundestag, gesetzliche Veränderungen herbeizuführen? Wichtig zu klären ist aber, welche Möglichkeiten bereits jetzt konkret bestehen, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. - Das alles ist Grund genug, sich zeitgerecht über die gegebenen Möglichkeiten zu informieren.

Stand: 08.12.2014
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 08.12.2014

Beitrag von WernerSchell » 09.12.2014, 08:06

Die Veranstaltung konnte am 08.12.2014 erfolgreich durchgeführt werden.
Über 30 Personen waren, trotz Starkregen, erschienen. Es gab lebhafte Diskussionen.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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