Patientenrechtegesetz: Arztpflichten ... Vortrag 04.03.2013
Verfasst: 04.03.2013, 07:59
Vortrag Nr. A504063V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 04.03.2013, 18.00 – 19.30 Uhr
Näheres im Programmheftder VHS auf Seite 208!
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!
Patientenrechtegesetz: Arztpflichten – Patientenrechte
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de

Werner Schell
Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten. Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen. So hat z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in den 50er Jahren herausgestellt: „Der Patientenwille ist das oberste Gesetz“. Diesem und anderen Rechtsgrundsätzen Rechnung tragend hat der Gesetzgeber nun ein Patientenrechtegesetz geschaffen und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Patienten bzw. der Leistungserbringer durch Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Beteiligten verbindlich gemacht. Dabei wurde z.B. verdeutlicht bzw. klargestellt, dass eine umfassende therapeutische Aufklärung Voraussetzung für eine rechtswirksame Patienteneinwilligung ist und welche Möglichkeiten die Patienten im Falle eines Behandlungs- bzw. Pflegefehlers haben, einen Haftpflichtanspruch durchzusetzen. Damit soll erreicht werden, dass es bezüglich der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie weniger Zweifelsfragen gibt und Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden können. Alle Beteiligten im Gesundheits- und Pflegesystem sollen sich so auf „Augenhöhe“ bewegen können. Der richtig verstandene Patientenschutz setzt dabei nicht auf Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Es erscheint sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen / Bürger bzw. Patientinnen / Patienten rechtzeitig mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut machen. Dabei sollte man sich aber auch klar machen, dass das Patientenrechtegesetz zahlreiche Fragen offen lässt und damit der Patientenschutz, z.B. im Zusammenhang mit Behandlungs- und Pflegefehlern, weiterhin einer Optimierung bedarf. - Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk" (Neuss).
+++
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) kündigte die Vortragsveranstaltung am 04.03.0212 in einem Kurzbericht am 18.02.2013 an.
Weiterere Hinweis unter:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=24861
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=24976
http://www.mg-heute.de/?p=15529
...
Siehe auch ---> Patientenrechte
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 155 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Verkündung im Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PDF, 92 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Näheres im Programmheftder VHS auf Seite 208!
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!
Patientenrechtegesetz: Arztpflichten – Patientenrechte
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de

Werner Schell
Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen andererseits, waren bislang in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten. Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen. So hat z.B. der Bundesgerichtshof (BGH) bereits in den 50er Jahren herausgestellt: „Der Patientenwille ist das oberste Gesetz“. Diesem und anderen Rechtsgrundsätzen Rechnung tragend hat der Gesetzgeber nun ein Patientenrechtegesetz geschaffen und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Patienten bzw. der Leistungserbringer durch Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch für alle Beteiligten verbindlich gemacht. Dabei wurde z.B. verdeutlicht bzw. klargestellt, dass eine umfassende therapeutische Aufklärung Voraussetzung für eine rechtswirksame Patienteneinwilligung ist und welche Möglichkeiten die Patienten im Falle eines Behandlungs- bzw. Pflegefehlers haben, einen Haftpflichtanspruch durchzusetzen. Damit soll erreicht werden, dass es bezüglich der verfassungsrechtlich garantierten Patientenautonomie weniger Zweifelsfragen gibt und Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden können. Alle Beteiligten im Gesundheits- und Pflegesystem sollen sich so auf „Augenhöhe“ bewegen können. Der richtig verstandene Patientenschutz setzt dabei nicht auf Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Es erscheint sinnvoll, dass sich die Bürgerinnen / Bürger bzw. Patientinnen / Patienten rechtzeitig mit dem neuen Patientenrechtegesetz vertraut machen. Dabei sollte man sich aber auch klar machen, dass das Patientenrechtegesetz zahlreiche Fragen offen lässt und damit der Patientenschutz, z.B. im Zusammenhang mit Behandlungs- und Pflegefehlern, weiterhin einer Optimierung bedarf. - Eine Veranstaltung in Kooperation mit „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk" (Neuss).
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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) kündigte die Vortragsveranstaltung am 04.03.0212 in einem Kurzbericht am 18.02.2013 an.
Weiterere Hinweis unter:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=24861
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=24976
http://www.mg-heute.de/?p=15529
...
Siehe auch ---> Patientenrechte
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 155 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Verkündung im Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PDF, 92 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile