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Vorsorgliche Patientenverfügungen - Vortrag 27.02.2012

Verfasst: 27.02.2012, 06:55
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

und

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Bürgerhaus Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss

Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag am 27.02.2012 - Einladung!

Das Bürgerzentrum und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, bieten im Zusammenhang mit dem Quartierskonzept Erfttal - viewtopic.php?t=16662
am 27. Februar 2012, 17.00 - 19.00 Uhr, einen Vortrag zum Thema

„Patientenautonomie am Lebensende –Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Organspende“

an. - Veranstaltungsort: Bürgerhaus, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss-Erfttal

Der Vortrag wird gehalten von Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, Buchautor und Vorstand von "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" (eine unabhängige und gemeinnützige Initiative ) aus Neuss-Erfttal. Diskussion erwünscht!
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Foto: Werner Schell
Informationsmaterial wird den Teilnehmern der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Hinweise zum Thema:
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Aktuelle Diskussionen über die Organspende haben zusätzlich zu einer großen Verunsicherung beigetragen.
Es stellen sich folglich viele Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Wie ist die Rechtslage im Zusammenhang mit einer Organspende? Was gilt es zu beachten bzw. zu bedenken? - - Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Weitere Informationen
• beim Referenten Werner Schell – Telefon 02131 / 150779 oder im Internet unter http://www.wernerschell.de (z.B. Rubrik Rechtsalmanach, Nr. 13) bzw. http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de .

Der Eintritt ist frei! - Eine Anmeldung ist nicht erorderlich.

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung machte am 24.01.2012 in einem kurzen Bericht auf die Vortragsveranstaltung aufmerksam.
Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege CAREkonkret machte in ihrer Ausgabe vom 27.01.2012 auf den Vortrag am 27.02.2012 aufmerksam und titelt "Patientenautonomie - Vortrag in Neuss".
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung machte am 30.01.2012 in einem kurzen Bericht erneut auf die Vortragsveranstaltung aufmerksam.
Die "Neuss-Grevenbroicher Zeitung" machte heute, 14.02.2012 erneut auf die Vortragsveranstaltung am 27.02.2012 aufmerksam.
...
Siehe auch die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 01.02.21012 unter:
viewtopic.php?t=16907

Stand: 27.02.2012

Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Bücherliste

Verfasst: 28.02.2012, 07:43
von WernerSchell
Bücherliste zu den Themen Sterbehilfe und Sterbebegleitung,
Patientenautonomie am Lebensende, Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Organspende usw
. - Stand: 25.02.2012 hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/Bu ... 022012.pdf

Patientenverfügung .... usw. - Infoveranstaltung ein Erfolg

Verfasst: 29.02.2012, 07:34
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pressemitteilung vom 28.02.2012

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes

Bürgerhaus in Neuss-Erfttal und Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hatten für den 27.02.2012 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und dabei im Rahmen des am 18.01.2012 in Gang gebrachten Quartierkonzeptes die Patientenautonomie als Thema ausgewählt. Paul Petersen vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) konnte nahezu 60 Gäste begrüßen. Der Veranstaltungsraum war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, der als Referent zur Verfügung stand, informierte in eindrucksvoller Weise über die aktuellen Rechtsregeln zur Patientenautonomie. Der Vortrag lässt sich wie folgt zusammen fassen:

Patientenverfügungen sind – u.a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer – verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1.9.2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.

Für sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ist allein der Patientenwille maßgeblich. Dieses Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat Verfassungsrang. Damit der Patientenwille auch bei mangelnder Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ohne Verzögerungen durchgesetzt werden kann, erscheint die zeitgerechte Errichtung einer insoweit hilfreichen Vorsorgevollmacht ratsam. Ansonsten verbleibt nur das Gebot, schnellstmöglich eine, ggf. vorläufige, rechtliche Betreuung einrichten zu lassen. Allerdings sind auch Patientenverfügungen ohne Vorsorgevollmacht und auch außerhalb einer Betreuung als bürgerlich-rechtliche Willensäußerung immer verbindlich und beachtenswert.

Auch eindeutig formulierte Patientenentscheidungen, die auf die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen abzielen, z.B. Legen einer Magensonde oder Durchführung einer künstlichen Beatmung, müssen Beachtung finden. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um strafrechtliches Tun oder Unterlassen, sondern lediglich um das gebotene Respektieren einer Patientenentscheidung, das sich unmittelbar aus dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt.

Die Gelegenheit zur Diskussion wurde lebhaft genutzt. Anschließend standen zahlreiche Informationsschriften kostenlos zur Mitnahme zur Verfügung. Der Referent konnte noch auf eine umfangreiche Bücherliste zum Thema aufmerksam machen. Diese Liste ist im Internet abrufbar, u.a. unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/Medizin-Infos/pflege.php . Die Gäste bekundeten einhellig: Eine gelungene Veranstaltung und sehr gute Informationen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Rahmen des Erfttaler Quartierkonzeptes am 27.02.2012
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 28.02.2012 hier

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 022012.pdf
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Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 571897.php
http://www.openbroadcast.de/article/180 ... eptes.html
http://www.openpr.de/news/611445/Patien ... eptes.html

Stand: 29.02.2012