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Betreuungsfalle ... TV-Tipp 31.08.09
Verfasst: 26.08.2009, 07:11
von WernerSchell
31.08.2009, 23.00 - 23.45 Uhr, NDR
Wiederholung
Thema:
Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird
Falscher Betreuer BtG - folgenschwerer Bummerang
Verfasst: 27.08.2009, 09:16
von HorstHessen
Ein sehr wohl wichtiges Thema.
Um den Heimplatz gegen das Kasseler Sozialamt besser verteidigen zu können, riet mir ein aus den Medien bekannter RA ( wegen Interessenkollision ) die Betreuung abzugeben. Die ARD berichtete darüber zweimal bei Pfarrer Fliege.
Das war jedoch eine schlimme Falle gegen mich, weil sich dieser Betreuer BtG einer Zusammenarbeit verweigerte, mehr noch, er stellte sich gegen mich und drohte mit einer erneuten Klage gegen mich. Der Heimplatz wurde gekündigt, die Kündigung unter gewissen Auflagen, obwohl ich zwei Unterhaltsprozesse gewonnen hatte, relativiert.
Im Gefolge verlor ich etwa 35.000,-- Euro. Niemand , niemand half.
Ich erlitt gesundheitlichen Schaden.
Der Petitionsausschuss der Deutschen Bundestages bleibt immer noch passiv, weswegen ich auch nicht zur Wahl am 27.09.2009 gehen werde.
MEIN RAT:
Wenn irgend möglich, keine FremdBetreuung.
Meine Bitte an die Leserinnen und Leser hier:
Üben Sie Solidarität gegen amtlich Willkür. Wählen Sie diese "Volksvertreter", besser Selbstvertreter, nicht.
Wählen gehen !
Verfasst: 27.08.2009, 09:48
von Cicero
HorstHessen hat geschrieben:.... Meine Bitte an die Leserinnen und Leser hier:
Üben Sie Solidarität gegen amtlich Willkür. Wählen Sie diese "Volksvertreter", besser Selbstvertreter, nicht. ....
Hallo Horst aus Hessen,
ich lese Ihre Beiträge immer mit großem Interesse und kann grundsätzlich Ihren Unmut verstehen. Daher begrüße ich auch sehr, dass hier im Forum in sachlicher Form Klartext geredet wird. Es wird nichts beschönigt, die Reformnotwendigkeiten werden deutlich angesprochen.
In einer komplexen rechtsstaatlichen Ordnung ist es aber gleichwohl nicht einfach, bestimmte Gesetzeskorrekturen durchzusetzen, vielfältige Interessen spielen eine Rolle. Die Durchsetzungsmöglichkeiten der "einfachen" BürgerInnen sind eher bescheiden.
Wir sind zwingend auf Parteien angewiesen (vgl. auch den Artikel 21 Grundgesetz). Parteien müssen motiviert werden, die Forderungen der BürgerInnen aufzugreifen. Insoweit macht sich auch Pro Pflege ... stark und versucht, engagiert auf die Entscheidungsträger einzuwirken.
Den Aufruf, an der Wahl am 27.09.2009 nicht teilzunehmen, kann ich nicht für richtig erachten. Er gibt ein falsches Signal und stärkt nur diejenigen, die das Land eher ins Abseits führen. Jede Stimme, die den "seriösen" Parteien verweigert wird, hilft den Parteien am Rande, macht diese stark. Und das können wir eigentlich nicht wollen. Daher wähle ich das "kleinere Übel"; obwohl dieser Ausdruck eigentlich nicht benutzt werden soll. Parteien sind nämlich verfassungsrechtlich kein "Übel", sondern notwendig, um die Willensbildung des Volkes zu gewährleisten.
Cicero
Parteienherrschaft in Deutschland
Verfasst: 27.08.2009, 10:05
von HorstHessen
Und diese Parteien betrachten diesen Staat auch noch als SB-Laden.
Spätestens in der Wahlkabine endete die freie Willensbildung des Bürgers.
Dann geht die Postenkungelei los.
Der Bürger ist nicht mehr gefragt.
Auch Frau Merkel lehnt das Plebiscid in Deutschland, was übrigens in der demokratischen Schweiz sehr gut funktioniert, die Direktwahl des Bundespräsidenten, wie beispielsweise in Frankreich, durch die mündigen Bürgerinnen und Bürger ab.
Dieser Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat doch nur eine "demokratische" Alibifunktion, der fast alle Bürgerbegehren ablehntge.
Ich schrieb hier schon dazu.
Ich persönlich habe in diese Politiker der etablierten Parteien, ich kann keine echten Alternativen erkennen, schon lange kein Vertrauen mehr.
Bundesrepublik ein vorbildlicher Rechtsstaat
Verfasst: 27.08.2009, 10:17
von Cicero
.... Spätestens in der Wahlkabine endete die freie Willensbildung des Bürgers. Dann geht die Postenkungelei los. Der Bürger ist nicht mehr gefragt. ....
Hallo Horst aus Hessen,
ich will Fehlleistungen und ungute Entwicklungen nicht schön reden. Aber, die BRD ist eine im Vergleich zu anderen Staaten bestens funktionierende Demokratie.
Wir sind aber verfassungsrechtlich gewollt eine mittelbare Demokratie. Das heißt, dass das Volk "nur" bei Wahlen und Abstimmungen mitwirkt. Das halte ich für gut und richtig. Volksabstimmungen können nur bei bestimmten dafür geeigneten Fragen durchgeführt werden und wären auch emotional hoch aufgeladen. Man stelle sich nur die Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe vor, wenn wenige Tage vorher in den Medien über eine schändliche Mordtat berichtet wird. Über ein umfängliches Gesetz kann man nicht per Volksabstimmung entscheiden. Es geht um viele Einzelheiten, die nur in einem Parlament in Rede und Gegenrede ausdiskutiert werden können.
Die Forderung, den Bundespräsidenten direkt zu wählen, ist beliebt und scheint vernünftig. In Wirklichkeit würden damit aber die BürgerInnen veräppelt. Ihnen würde etwas vorgegaugelt. Der Bundespräsident hat, verfassungsrechtlich gewollt, keine politischen Aufgaben, er ist nur Repräsentant. Warum sollen wir also gerade ihn direkt wählen?
Das Petitionsrecht darf auch nicht unterschätzt werden. Viele Petitionen sind erfolgreich. Allerdings spiegeln sich im Petitionsausschuss die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments wieder. Wenn eine bestimmte Gesetzeskorrektur politisch nicht gewollt ist, hat auch der Petitionsausschuss keine weiteren Möglichkeiten. Der Petitionsausschuss ist kein Überparlament!
Cicero
Parteienherrschaft
Verfasst: 27.08.2009, 11:09
von HorstHessen
SORRY,
aus eigenen Erlebnissen und Erkenntnissen vertraue ich den "Etablierten" nicht.
Wenn Gesetze und die Politik Terror gegen anständige Bürger nicht nur dulden sondern auch noch stützen, dann kann ICH mich nur abwenden.
Mir ist übel und teuer mitgespielt worden.
Parteien sind Teil des Rechtsstaates, sind gewollt !
Verfasst: 27.08.2009, 11:21
von Cicero
HorstHessen hat geschrieben: ... SORRY,aus eigenen Erlebnissen und Erkenntnissen vertraue ich den "Etablierten" nicht. ... Wenn Gesetze und die Politik Terror gegen anständige Bürger nicht nur dulden sondern auch noch stützen, dann kann ICH mich nur abwenden.
Mir ist übel und teuer mitgespielt worden.
Hallo Horst aus Hessen,
ich kann und will den persönlichen Erlebnissen / Erfahrungen nicht widersprechen.
Ich möchte nur noch einmal sagen: Nicht wählen hilft nicht, die Situation zu verbessern, sie verschlimmert alles nur, weil die "Ränder" gestärkt werden. Das gilt es zu bedenken!
Cicero
Hier soll es auch weiterhin um PFLEGE gehen.
Verfasst: 27.08.2009, 15:41
von HorstHessen
Hallo Cicero,
ich respektiere Ihre Meinung, Ihre Sicht der Dinge.
Wenn wir mal genau hier bei Werner Schell lesen , dann stoßen wir immer wieder auf bittere Realitäten in Sachen Pflege, Betreuung, - - - - - .
DAS haben die "Etablierten" in Deutschland zu verantworten, die sich echten, wirklichen Reformen
( Reform heißt bei mir Wende zum B e s s e r e n ) vehement widersetzen.
Diese "Etablierten sind gar nicht willens, endlich echte, greifbare Verbesserungen herbeizuführen.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn neue Männer und Frauen regieren würden. Der alte Filz muß - - - - - .
Aber da haben diese "Etablierten" Vorsorge getroffen, damit sich L E I D E R
nichts ändert.
Wenn der Helfer zum Feind wird - TV 31.08.09
Verfasst: 29.08.2009, 08:28
von WernerSchell
Nochmaliger Hinweis:
31.08.2009, 23.00 - 23.45 Uhr, NDR
Wiederholung
Thema:
Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird
Betreuer BtG nicht selten eine Falle, - - - - -
Verfasst: 29.08.2009, 09:58
von HorstHessen
- - - - - - weil dieser "ja nur die Interessen der / des Betreuten " zu vertreten hat.
Ist ein Betreuer BtG vom Amtsgericht / Vormundschaftsgericht benannt, und stellt er sich dann gegen vermeintlich unterhaltspflichtige Kinder , sog. Elternunterhalt, dann gibt es trotz Engagieren eines Rechtsanwaltes, trotz Klagen vor dem AG, OLG wohl kaum eine faire Chance der Abberufung, ein irreparabler, möglicherweise folgeschwerer, teuer, nachhaltiger Fehler wie bei mir leider geschehen. Der Betreuer BtG verweigerte die rechtliche Vertretung, einen ( neuen ) Antrag auf Hilfe zur Pflege im Heim. Das alles kümmerte dann AG und OLG nicht mehr.
Ich war in eine bösartige Falle geraten und wurde zum chancenlosen Einzelkämpfer. Viele, viele schlaflose Nächte - - - - - - - .
Noch so gute Argumente und Tatsachen, fach- und amtsärztliche Gutachten wurden einfach vom Tisch gefegt.
"Rechtsstaat BRD".
Jetzt hatte ich nicht nur diese kalte, zynische "Sozial"behörde gegen mich sondern zusätzlich diesen starrsinnigen, aalglatten sog. Betreuer BtG. Das war unerträglich. Aber diese Sachbearbeiter da rieben sich ihre rosigen Finger. UND unsere "Volksvertreter" in Wiesbaden und Berlin !! ?? Höflich formuliert: F e h l a n z e i g e .
Aus bitterer Erfahrung noch einmal mein Rat:
Wenn irgend möglich keine F r e m dbetreuung.
Der Betreuungsbedürftige steht im Mittelpunkt, oder?
Verfasst: 29.08.2009, 14:50
von Brigitte Bührlen
Seit 10 Jahren bin ich in einer Nachbarschaftshilfe tätig und leite ebensolange eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzerkrankten.
Wenn ich etwas begriffen habe, dann dies, dass es ab 18 Jahren elementar wichtig ist sich über eine mögliche Betreuung im Krankheitsfall Gedanken zu machen.
Ich könnte, wie viele andere Menschen , ein Buch schreiben über schlimme familiäre, menschliche, finanzielle, und beziehungszerstörende amtliche Betreuungsentscheidungen.
Ich denke, ein Amtsrichter ist schlicht und einfach überfordert, die Konsequenzen von Betreuungsverfügungen im Einzelfall zu überprüfen.
Wäre es nicht besser, wie auch bei Entscheidungen am Lebensende, "Betreuungsrunden " einzuberufen, um festzustellen, von wem der zu Betreuende am besten vertreten wird?
Wenn es schnell gehen muss, so könnten zeitbefristete Eilentscheidungen getroffen werden, mit der Auflage innerhalb eines Zeitfensters eine dauerhafte Lösung zu finden.
Immer sollte das Wohl des Betreuungsbedürftigen im Mittelpunkt stehen.
Ist diese Forderung zu idealistisch und weltfremd..............?
Zustimmung
Verfasst: 29.08.2009, 15:17
von HorstHessen
Ich unterstütze Ihre Forderung aus vollem Herzen.
Amtsrichter sind doch auch nur Menschen und ebenso wenig nicht unfehlbar.
Eine einmal getroffene Betreuungsentscheidung muss bei echtem,
m e n s c h l i c h e m Bedarf auch im Eilverfahren korrigierbar sein.
Betreuer BtG MÜSSEN darüber verpflichtet sein, i.d.R. mit den Familien fair zusammenzuarbeiten.
Re: Zustimmung
Verfasst: 29.08.2009, 17:02
von Brigitte Bührlen
HorstHessen hat geschrieben:Eine einmal getroffene Betreuungsentscheidung muss bei echtem, m e n s c h l i c h e m Bedarf auch im Eilverfahren korrigierbar sein.Betreuer BtG MÜSSEN darüber verpflichtet sein, i.d.R. mit den Familien fair zusammenzuarbeiten.
Auch ich denke, es muss nach dem
menschlichen Bedarf gehen.
Wenn sich der Eindruck verdichtet, dass die Betreuung diesem Bedarf nicht entspricht, so muss die Entscheidung ohne großen Rechts-und Verwaltungsaufwand revidierbar sein!
Als wichtig sehe ich auch den Familienfaktor an.
Im Pflegebereich baut die Staatsgemeinschaft auf die weitgehend ehrenamtliche Versorgung von fast 70% der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich. Wie könnte ein Staat es zulassen, dass 70% eigennützig und schlecht versorgt werden? Wenn davon ausgegangen wird, dass die Versorgung im Wesentlichen eine gute ist (ambulant vor stationär!) warum taugen diese Angehörigen dann nicht zur Betreuung?
Könnte es gelegentlich etwas mit den geldwerten Ressourcen von Betreuungsbedürftigen zu tun haben, die in die "richtigen" Hände gelangen sollen bzw nicht in den "falschen" bleiben sollen ...........?
Ehrenamtlich ist inn - - - - -
Verfasst: 29.08.2009, 18:49
von HorstHessen
- - - - - - denn das "kostet N I C H T S".
Ich glaube, dass in der Regel schon Familienangehörige , Verwandte
( ehrenamtlich ) betreuen Das geht auch voll in Ordnung.
Wenn die Situation erst durch amtliches oder richterliches Einwirken sich zwangsläufig zuspitzt, dann kann es sehr problematisch werden.
Soweit denkt schon gar nicht "unser" sog. "Recht"ssystem.
Pflege, Betreuung, sog. Elternunterhalt, den es in bestimmten anderen Ländern gar nicht gibt, sehe ich im nichtantagonistischen Zusammenhang auch und gerade für Familien.
Für die Betreuung zu Hause, im Heim, - - - muss dieser Staat endlich seiner gewachsenen Bringepflicht nachkommen.
"Die Alten" legten durch Fleiß und Verzicht die Grundlagen.
Grundlagen, die die Politik, egal welcher Farbe, verzockt hat.
Verfasst: 30.08.2009, 07:11
von Rauel Kombüchen
Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird
Hallo,
ich rate, mit anderen, immer wieder dazu, rechtzeitig eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten zu machen. Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=8811
Ich denke, dass insoweit vorrangig Angehörige infrage kommen.
Sollte eine solche Vertrauensperson nicht zur Verfügung stehen, wird eine Betreuungsverfügung hilfreich sein.
Mit solchen Themen muss man sich möglichst früh beschäftigen.
R.K.