Mein Wille geschehe - Patientenverfügung - 11.01.2010
Verfasst: 29.05.2009, 06:42
28. Mai 2009, 22.30 - 23.15 Uhr, WDR Fernsehen, Menschen hautnah
Wiederholung: 29. Mai, ab 12 Uhr (WDR Fernsehen) und 26.07.2009, 23.30 Uhr (PHOENIX)
Wiederholung: 11.01.2010, 13, 15 - 14.00 Uhr, 3SAT
Mein Wille geschehe - Patientenverfügung
Einen Monat lang auf einer Intensivstation, mittendrin bei Entscheidungen zwischen Leben und Tod. Patienten, Ärzte, Angehörige und Pflegepersonal - wer bestimmt eigentlich, welche Medikamente, Maschinen und Methoden bei der Behandlung eingesetzt werden?
Adam N. liegt seit einer Woche im Koma. Der 75-Jährige wurde von einem Auto angefahren und kam mit schwersten Kopfverletzungen auf die Intensivstation des Helios-Klinikums in Erfurt. Seine Situation ist lebensbedrohlich.
Keine Frage des Alters: Die 21-jährige Patientin liegt im Koma. Ihre Mutter darf nicht automatisch für sie entscheiden. Eine Patientenverfügung wäre hilfreich.
In einer Patientenverfügung haben die Eheleute N. - sie gehören zu den Zeugen Jehovas - schriftlich bestimmt, dass sie im Notfall nicht mit fremdem Blut versorgt werden wollen. Daran müssen sich die Ärzte - trotz der Risiken - halten. Alle anderen Behandlungsschritte stimmen die Mediziner mit der Ehefrau ab.
Eine Patientenverfügung hilft den Ärzten, Entscheidungen zu treffen, vor allem, wenn ihnen ein Vertrauter genannt wird, der den Patientenwillen kennt und vertreten kann. Dieser Bevollmächtigte entscheidet dann mit den Ärzten über den Verlauf der Behandlung. Doch geschätzt 90% Prozent aller Deutschen haben keine Patientenverfügung. Ihre Angehörigen dürfen im Falle des Komas nicht über die Behandlung mitentscheiden - erst muss das Amtsgericht eingeschaltet werden.
Noch gilt die Patientenverfügung - fälschlicherweise - als Thema nur für Alte. Das Nachdenken über den medizinischen Ernstfall ist heikel und wird lieber verdrängt. Dabei kann die Entscheidungssituation - etwa durch einen Unfall - selbst bei jungen Menschen jederzeit eintreten. Jana W. wurde auf die Intensivstation eingeliefert, weil sie an unerträglichen Kopfschmerzen litt, die sogar zu Ohnmacht führten. Diagnose: Ein Aneurisma im Gehirn, ein Blutgefäß ist geplatzt, nur durch eine nächtliche Notoperation kann Janas Leben gerettet werden. Die 21-Jährige hat keine Patientenverfügung. Darum dürfen die Eltern der Volljährigen erst nach dem amtsrichterlichen Beschluss mit den Ärzten verhandeln. Doch wie sollen sie in der verzweifelten Lage entscheiden? Noch wollen sie nicht wahrhaben, dass ihre Tochter möglicherweise nicht mehr aus dem Koma aufwachen wird.
Auf jeder Intensivstation taucht das Problem nahezu täglich auf: Patienten liegen im Koma - nach Unfällen, nach Operationen - sie können nicht mehr mitreden, wenn es um ihre Behandlung geht. Doch die Ärzte müssen ihr Handeln am "mutmaßlichen Patientenwillen" ausrichten. Sie stehen vor der Frage: Was hätte sich dieser bestimmte Mensch gewünscht? Die Möglichkeiten reichen von der sogenannten Maximalmedizin, also Lebensverlängerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, bis zum Warten auf den Tod. In einem Fall werden riskante Operationen gewagt, um den Menschen am Leben zu halten - im anderen wird der Sterbenskranke grundversorgt und bekommt eine wirkungsvolle Schmerztherapie.
Die Frage eines würdevollen und friedlichen Sterbens stellt sich bei Ute L. Ihr Mann Reiner hat mit ihr die feste Abmachung getroffen, dass keiner den anderen in einer ausweglosen Situation lange Zeit mit Maschinen am Leben hält. Doch nach einem Zusammenbruch seiner Frau rief Reiner L. umgehend den Notarzt - und nun läuft das System. Reiner L. muss plötzlich Entscheidungen treffen über Medikamente und Operationen. Soll er den Therapien zustimmen oder darf er seine Frau in Frieden gehen lassen? Und wie geht das - ohne aktive Sterbehilfe?
Im Bundestag wird am 27/28.5.09 über drei Gesetzesentwürfe zur Patientenverfügung abgestimmt, die Rechtsicherheit schaffen sollen. Sie reichen vom Patientenwillen, der nur gilt, wenn er notariell beglaubigt ist, bis zum handschriftlichen Vermerk, der als ausreichend und verbindlich gelten soll.
Die Autoren Udo und Jule Kilimann haben einen Monat lang beobachtet, wie die Entscheidungen um Leben und Tod auf einer Intensivstation zustande kommen. Sie haben Angehörige, Ärzte und das Pflegepersonal gefragt, wer die einzelnen Behandlungsschritte bestimmt und wie hilfreich Patientenverfügungen sind. In ihrer eindrucksvollen Dokumentation zeigen sie, wie wichtig der gemeinsame Entscheidungsprozeß von Ärzten und Angehörigen ist. Auch wenn es am Ende darum geht, dem unheilbar Kranken einen Tod in Würde zu ermöglichen.
Besuchen Sie auch die Seiten von Menschen hautnah:
http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/
Quelle: WDR - http://www.lernzeit.de/sendung.phtml?detail=1249923
Anmerkung der Moderation:
Zum Thema gibt es in diesem Forum zahlreiche Beiträge. Mit "Suchen" und Eingabe des jeweiligen Begriffes (z.B. "Patientenverfügung") auffindbar.
Nachfolgend einige ausgewählte Hinweise:
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
viewtopic.php?t=10904&highlight=patientenverf%FCgung
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
viewtopic.php?t=10705&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
viewtopic.php?t=11320&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290&highlight=patientenverf%FCgung
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710&highlight=patientenverf%FCgung
LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde
viewtopic.php?t=11862&highlight=patientenverf%FCgung
Hinweisaktualisierung am 22.05.2009
Wiederholung: 29. Mai, ab 12 Uhr (WDR Fernsehen) und 26.07.2009, 23.30 Uhr (PHOENIX)
Wiederholung: 11.01.2010, 13, 15 - 14.00 Uhr, 3SAT
Mein Wille geschehe - Patientenverfügung
Einen Monat lang auf einer Intensivstation, mittendrin bei Entscheidungen zwischen Leben und Tod. Patienten, Ärzte, Angehörige und Pflegepersonal - wer bestimmt eigentlich, welche Medikamente, Maschinen und Methoden bei der Behandlung eingesetzt werden?
Adam N. liegt seit einer Woche im Koma. Der 75-Jährige wurde von einem Auto angefahren und kam mit schwersten Kopfverletzungen auf die Intensivstation des Helios-Klinikums in Erfurt. Seine Situation ist lebensbedrohlich.
Keine Frage des Alters: Die 21-jährige Patientin liegt im Koma. Ihre Mutter darf nicht automatisch für sie entscheiden. Eine Patientenverfügung wäre hilfreich.
In einer Patientenverfügung haben die Eheleute N. - sie gehören zu den Zeugen Jehovas - schriftlich bestimmt, dass sie im Notfall nicht mit fremdem Blut versorgt werden wollen. Daran müssen sich die Ärzte - trotz der Risiken - halten. Alle anderen Behandlungsschritte stimmen die Mediziner mit der Ehefrau ab.
Eine Patientenverfügung hilft den Ärzten, Entscheidungen zu treffen, vor allem, wenn ihnen ein Vertrauter genannt wird, der den Patientenwillen kennt und vertreten kann. Dieser Bevollmächtigte entscheidet dann mit den Ärzten über den Verlauf der Behandlung. Doch geschätzt 90% Prozent aller Deutschen haben keine Patientenverfügung. Ihre Angehörigen dürfen im Falle des Komas nicht über die Behandlung mitentscheiden - erst muss das Amtsgericht eingeschaltet werden.
Noch gilt die Patientenverfügung - fälschlicherweise - als Thema nur für Alte. Das Nachdenken über den medizinischen Ernstfall ist heikel und wird lieber verdrängt. Dabei kann die Entscheidungssituation - etwa durch einen Unfall - selbst bei jungen Menschen jederzeit eintreten. Jana W. wurde auf die Intensivstation eingeliefert, weil sie an unerträglichen Kopfschmerzen litt, die sogar zu Ohnmacht führten. Diagnose: Ein Aneurisma im Gehirn, ein Blutgefäß ist geplatzt, nur durch eine nächtliche Notoperation kann Janas Leben gerettet werden. Die 21-Jährige hat keine Patientenverfügung. Darum dürfen die Eltern der Volljährigen erst nach dem amtsrichterlichen Beschluss mit den Ärzten verhandeln. Doch wie sollen sie in der verzweifelten Lage entscheiden? Noch wollen sie nicht wahrhaben, dass ihre Tochter möglicherweise nicht mehr aus dem Koma aufwachen wird.
Auf jeder Intensivstation taucht das Problem nahezu täglich auf: Patienten liegen im Koma - nach Unfällen, nach Operationen - sie können nicht mehr mitreden, wenn es um ihre Behandlung geht. Doch die Ärzte müssen ihr Handeln am "mutmaßlichen Patientenwillen" ausrichten. Sie stehen vor der Frage: Was hätte sich dieser bestimmte Mensch gewünscht? Die Möglichkeiten reichen von der sogenannten Maximalmedizin, also Lebensverlängerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, bis zum Warten auf den Tod. In einem Fall werden riskante Operationen gewagt, um den Menschen am Leben zu halten - im anderen wird der Sterbenskranke grundversorgt und bekommt eine wirkungsvolle Schmerztherapie.
Die Frage eines würdevollen und friedlichen Sterbens stellt sich bei Ute L. Ihr Mann Reiner hat mit ihr die feste Abmachung getroffen, dass keiner den anderen in einer ausweglosen Situation lange Zeit mit Maschinen am Leben hält. Doch nach einem Zusammenbruch seiner Frau rief Reiner L. umgehend den Notarzt - und nun läuft das System. Reiner L. muss plötzlich Entscheidungen treffen über Medikamente und Operationen. Soll er den Therapien zustimmen oder darf er seine Frau in Frieden gehen lassen? Und wie geht das - ohne aktive Sterbehilfe?
Im Bundestag wird am 27/28.5.09 über drei Gesetzesentwürfe zur Patientenverfügung abgestimmt, die Rechtsicherheit schaffen sollen. Sie reichen vom Patientenwillen, der nur gilt, wenn er notariell beglaubigt ist, bis zum handschriftlichen Vermerk, der als ausreichend und verbindlich gelten soll.
Die Autoren Udo und Jule Kilimann haben einen Monat lang beobachtet, wie die Entscheidungen um Leben und Tod auf einer Intensivstation zustande kommen. Sie haben Angehörige, Ärzte und das Pflegepersonal gefragt, wer die einzelnen Behandlungsschritte bestimmt und wie hilfreich Patientenverfügungen sind. In ihrer eindrucksvollen Dokumentation zeigen sie, wie wichtig der gemeinsame Entscheidungsprozeß von Ärzten und Angehörigen ist. Auch wenn es am Ende darum geht, dem unheilbar Kranken einen Tod in Würde zu ermöglichen.
Besuchen Sie auch die Seiten von Menschen hautnah:
http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/
Quelle: WDR - http://www.lernzeit.de/sendung.phtml?detail=1249923
Anmerkung der Moderation:
Zum Thema gibt es in diesem Forum zahlreiche Beiträge. Mit "Suchen" und Eingabe des jeweiligen Begriffes (z.B. "Patientenverfügung") auffindbar.
Nachfolgend einige ausgewählte Hinweise:
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
viewtopic.php?t=10904&highlight=patientenverf%FCgung
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
viewtopic.php?t=10705&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
viewtopic.php?t=11320&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290&highlight=patientenverf%FCgung
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710&highlight=patientenverf%FCgung
LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde
viewtopic.php?t=11862&highlight=patientenverf%FCgung
Hinweisaktualisierung am 22.05.2009