Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 15:43

Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über das Gesetzespaket am Donnerstag in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Regelungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet die Vorlage der Regierungsfraktionen (19/23944 > https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf ) von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des IfSG werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) erklärte, viele der jetzt geplanten Regelungen seien sinnvoll, gleichwohl gebe es erheblichen zusätzlichen Handlungsbedarf. So deute sich eine Überlastung der ambulanten Versorgungsstrukturen an. Auch seien Bedürfnisse von Patientengruppen, die nicht den großen Versorgungssektoren zuzuordnen seien, unter dem Druck der ersten Pandemiewelle weitgehend übersehen worden, etwa Menschen mit Bedarf an ambulanter Intensivversorgung oder Patienten, die ihre Pflege selbst organisieren.
Der Caritasverband mahnte, im bevorstehenden Winter müssten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden. Der Verband sprach sich für eine Modernisierung des IfSG aus mit dem Ziel, Risikogruppen besonders zu schützen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach von überwiegend angemessenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen pandemischen Lage. Kritisch gesehen werde die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der Corona-Impfungen. Die BÄK regte die Einrichtung eines nationalen Impfregisters an, um Impfdaten zeitnah und umfassend auszuwerten und zur Verfügung zu stellen.
Die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum kritisierte die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren. Ähnliche Bedenken äußerten auch andere Rechtsexperten.

Quelle: Mitteilung vom 12.11.2020
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Wir müssen noch ein paar Monate die Pobacken zusammenkneife

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 07:58

„Wir müssen noch ein paar Monate die Pobacken zusammenkneifen“

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Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts
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Sterbefallzahlen in der ersten Oktoberhälfte 2020 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 12:28

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 452 vom 13.11.2020

Sterbefallzahlen in der ersten Oktoberhälfte 2020 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

WIESBADEN – Vom 1. bis zum 18. Oktober 2020 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen mindestens 44 179 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegen die bislang verfügbaren Zahlen für diesen Monat damit knapp über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 (+0,7 % oder 313 Fälle).

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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Jeder dritte Deutsche hat Angst vor COVID-19

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 12:40

DAK - Gesundheit

Jeder dritte Deutsche hat Angst vor COVID-19
DAK-Studie: Fast jeder Zehnte hält Corona-Schutzregeln nicht ein / Krebs verursacht größtes Angstgefühl


Jeder dritte Bundesbürger fürchtet sich aktuell vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage* des Forsa-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit. Besonders älteren Menschen bereitet das Virus Sorgen: Fast jeder Zweite ab 60 Jahren hat Angst vor COVID-19. Bundesweit sind es 37 Prozent. Trotzdem beachten acht Prozent der Deutschen die Corona-Schutzregeln nicht.

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Seit zehn Jahren untersucht das Forsa-Institut für die DAK-Gesundheit regelmäßig die Angst vor Krankheiten in Deutschland. Am meisten fürchten sich die Deutschen auch in diesem Jahr mit 72 Prozent vor Krebs. Platz 2 und 3 teilen sich Alzheimer/Demenz und Unfälle mit schweren Verletzungen mit jeweils 55 Prozent. Es folgen die Angst vor einem Schlaganfall (51 Prozent), einem Herzinfarkt (47 Prozent) und einer schweren Augenkrankheit bis hin zur Erblindung (45 Prozent). Dabei steigt mit zunehmendem Alter die Sorge, an Alzheimer oder Demenz zu erkranken und einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden.

Vor dem Hintergrund der zweiten Corona-Welle ist die Furcht vor einer schweren Lungenerkrankung deutlich ausgeprägter als in den vergangenen zehn Jahren. Jeder Dritte (32 Prozent) hat aktuell Angst vor einer Lungenkrankheit. 2019 waren es 21 Prozent. Ebenfalls auffallend: Mit steigendem Bildungsniveau sinkt die Angst vor COVID-19. So fürchtet sich mehr als jeder Zweite mit Hauptschulabschluss vor dem Coronavirus, aber nur gut jeder Dritte mit Abitur. Insgesamt haben Frauen mit 41 Prozent häufiger Angst vor COVID-19 als Männer (32 Prozent). Am größten ist die Furcht dabei in Nordrhein-Westfalen (41 Prozent), am geringsten in Norddeutschland (33 Prozent).

Grundsätzlich fühlen sich die Deutschen gesund: Die deutliche Mehrheit (89 Prozent) bewertet ihren Gesundheitszustand als gut (61 Prozent) oder sehr gut (28 Prozent). Bei den 14- bis 29-Jährigen sind es sogar 94 Prozent. Dabei sind Frauen aktiver im Bereich Prävention. So nehmen 73 Prozent der Bundesbürgerinnen Krebs-Vorsorgeuntersuchungen wahr. Bei Männern sind es nur 47 Prozent. Um Krankheiten vorzubeugen, treiben die Deutschen vor allem regelmäßig Sport (80 Prozent) und achten auf eine ausgewogene Ernährung (78 Prozent). Im Kontext der Corona-Pandemie ist der Anteil der Nichtraucher gestiegen: 74 Prozent der Deutschen rauchen nicht, um die Gesundheit zu schützen. In den vergangenen zehn Jahren waren es im Durchschnitt 67 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2020
DAK-Gesundheit
Pressestelle
Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de

Pressemitteilung zum Download > https://www.dak.de/dak/bundesthemen/ang ... 80380.html#/


Attachments

201113_PM_Angst_Krankheiten_DAK-Gesundheit.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... ndheit.pdf
Forsa-Umfrage_Angst vor Krankheiten 2020.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... rage_Angst ~rankheiten 2020.pdf
Grafik_Angst_Krankheiten.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... heiten.pdf
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Darum wird man schneller krank, wenn man im Winter viel lüftet

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2020, 17:26

Darum wird man schneller krank, wenn man im Winter viel lüftet

A-H-A und viel Lüften – die aktuelle Corona-Strategie. Warum Lüften? Das SARS-CoV-2-Virus kann sich über Aerosole in der Raumluft anreichern. Um das zu vermeiden, muss die Luft ausgetauscht werden. Richtig ist aber auch: Wenn in Räumen ständig die Fenster offen stehen, kann die Ansteckungsgefahr steigen. Das liegt nicht an der etwas kälteren Temperatur, sondern vielmehr an der Luftfeuchtigkeit, die sich durch die kalte Luft von draußen ändert. Es wird trockener im Zimmer und Studien zufolge können sich Viren in trockenen Räumen besser verbreiten. Und: Trockene Raumluft trocknet auch unsere Schleimhäute aus. Dadurch fällt es den Schleimhäuten schwerer, Viren abzuwehren. Eine relative Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent in Innenräumen ist für die menschliche Gesundheit optimal. Ist es weniger, sollte der Raum künstlich befeuchtet werden. Vanessa Reske aus dem Quarks-Team mit Details | DailyQuarks – 00:12:30 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... index.html

Mehr:
"Coronavirus: Das wissen wir – und das nicht" ¬– eine Quarks-Übersicht | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... issen-wir/


Quelle: Mitteilung vom 13.11.2020
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? ....

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2020, 08:45

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=23653&p=116003#p116003


Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein?

Die relevanten Trage- und Pausenzeiten sind Gegenstand der einschlägigen Vorschriften. Insoweit habe ich eine Liste der Regelungen/Standards und Erläuterungen (Auswahl) angefügt.
Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Soweit es insoweit keine Verständigung gibt, ist ggf. im Zusammenwirken mit der Arbeitnehmervertretung auf die Umsetzung hinzuwirken. Falls es insoweit kein Einvernehmen geben sollte, kann das zuständige Amt für Arbeitsschutz oder auch das Gesundheitsamt um fachliche Einschätzung und Beratung gebeten werden.
Werner Schell


Buchveröffentlichungen zur Corona-Pandemie (Auswahl): > viewtopic.php?f=6&t=23718&p=114759
V.a. erscheinen zur Fragestellung wichtig:
- Dr. Sebastian Felz, Regierungsrat (Einführung in den Gesetzestext): CoV-ArbSt - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Weitere Infos > viewtopic.php?f=5&t=23812
- Sabine Hindrichs, Ulrich Rommel: Pflegerische Versorgung bei COVID-19 in der Langzeitpflege - Weitere Infos > viewtopic.php?f=6&t=23796&p=115103#p115103
- Dr. Eberhard Kiesche und Prof. Dr. Wolfhard Kohte unter Mitwirkung von Patrick Aligbe, LL.M.
und Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona - Der Leitfaden für Betriebe und Beschäftigte - ist Teil der Reihe: Vorsorgebroschüren - Weitere Infos > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23676

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard > https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... cationFile

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel > https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... onFile&v=4

Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein? > https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FA ... 11-C7.html

OVID-19 Tragezeit von Masken begrenzen - ver.di fordert im Gesundheitswesen Tragezeitbegrenzung und Erholungspausen beim Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken. > https://gesundheit-soziales.verdi.de/co ... 1a4a160119

bpa: Arbeitshilfe zum Umgang mit den Empfehlungen der BGW zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen - > https://www.bpa.de/fileadmin/user_uploa ... -CoV-2.pdf

Arbeitsschutzgesetz > https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
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Gemeinsamer Ruf nach politischem Schutzschirm für belastete Kliniken

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2020, 16:37

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.


Intensivmedizinische Fachgesellschaften (DIVI, DGAI, DGINA, DGIIN)
Gemeinsame Pressemitteilung vom 14. November 2020


„Nicht warten, bis wir am Limit sind!“
Gemeinsamer Ruf nach politischem Schutzschirm für belastete Kliniken


„Wir stoßen an unsere Belastungsgrenze!“, schallt es aus den Kliniken in Corona-Hot-Spots. Daher wird die Forderung immer lauter: Die Krankenhäuser in stark belasteten Regionen müssen unverzüglich von der Politik aufgefordert werden, plan- und verschiebbare stationäre Eingriffe je nach Belastungssituation zu reduzieren bzw. einzustellen. Nur dann ist es möglich, kurzfristig weiteres Personal für die Versorgung akut und kritisch erkrankter Patienten einzusetzen. Ohne diese zusätzliche Unterstützung ist die Belastungsgrenze insbesondere auf vielen Intensivstationen schon bald überschritten, erklären gemeinsam der Marburger Bund sowie die Intensivmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).

Derzeit sind die Budgetverantwortlichen in den Kliniken nicht bereit, verschiebbare Eingriffe zurückzustellen. Deswegen lautet die gemeinsame Forderung an die Politik:

1. In allen Bundesländern mit hohem Infektionsgeschehen muss die Politik jetzt verordnen, dass aus medizinischer Sicht verschiebbare stationäre Eingriffe je nach Belastungssituation zu reduzieren bzw. zurückzustellen sind.
2. Die dadurch entstehenden Erlösausfälle müssen gegenfinanziert werden. Die Krankenhäuser müssen in jedem Monat mindestens ein Zwölftel der Erlöse des Vorjahres erhalten, solange die regionale Inzidenz bei 100 Fällen pro 100.000 Einwohner/7 Tage liegt.

„Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Politik, dass die enorme Belastung des Krankenhauspersonals gesehen wird und Konsequenzen daraus gezogen werden. Wenn wir jetzt nichts ändern können, wird bald in einigen Regionen Deutschlands die Versorgung aller Patienten nicht mehr sicherzustellen sein. Die Zeit drängt“, mahnen Dr. med. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bunds, DIVI-Präsident Prof. Dr. med. Uwe Janssens, DGAI-Präsident Prof. Dr. med. Rolf Rossaint, DGIIN-Präsident Prof. Dr. med. Stefan John und DGINA-Präsident Martin Pin.
________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
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Seelenleiden: Jedes achte Schulkind ist unglücklich

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2020, 13:41

DAK-Gesundheit

Schulkinder in Deutschland sind oft seelisch belastet – Mädchen noch stärker als Jungen. Das zeigt der aktuelle Präventionsradar 2020 des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) im Auftrag der DAK-Gesundheit. Das Kieler Institut sieht erste Hinweise, dass sich durch die Corona-Einschränkungen das Risiko für psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen weiter erhöht.
Lesen Sie mehr in der nachfolgendenPressemitteilung,



DAK-Gesundheit
Seelenleiden: Jedes achte Schulkind ist unglücklich

DAK-Präventionsradar 2020: Zehn- bis 18-Jährige bereits vor Corona psychisch belastet / Hinweise auf erhöhtes Risiko durch Pandemie
Schulkinder in Deutschland sind oft seelisch belastet – Mädchen noch stärker als Jungen. Jedes achte Schulkind ist oft unglücklich oder niedergeschlagen und muss häufig weinen. Das zeigt der aktuelle Präventionsradar 2020 der DAK-Gesundheit. Im Auftrag der DAK-Gesundheit führt das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) die Schulstudie jedes Jahr in dreizehn Bundesländern durch. Das Kieler Institut sieht erste Hinweise, dass sich durch die Corona-Einschränkungen das Risiko für psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen weiter erhöht.
Für die aktuelle vierte Welle des Präventionsradars wurden im Schuljahr 2019/2020 fast 17.000 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 1.000 Klassen befragt. Die Befragungen fanden im Rahmen des Unterrichts statt und waren im März 2020 vor dem ersten Corona-bedingten Lockdown abgeschlossen. Jedes achte Schulkind gab in der Befragung an, oft niedergeschlagen und häufig unglücklich zu sein. Vor allem Mädchen sowie die älteren Schülerinnen und Schüler waren betroffen. Während sich jeder 20. Junge (5 Prozent) häufig unglücklich fühlte, war es bei den Mädchen jede fünfte (19 Prozent). Auch Beschwerden wie Stress, Erschöpfung und Schlafstörungen waren schon vor dem Lockdown kein seltenes Phänomen. Bei 25 Prozent der Schulkinder traten mehrere Male in der Woche oder täglich Ein- und Durchschlafschwierigkeiten auf, 46 Prozent der über 15-Jährigen fühlten sich mehrmals oder täglich erschöpft. „Bereits vor Corona war die seelische Belastung hoch“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Die aktuell wichtige Frage ist, welche Auswirkung die Corona-Krise auf die psychische Gesundheit der Schulkinder noch haben wird.“

Erste Hinweise auf mögliche Auswirkungen der Pandemie liefern Daten der repräsentativen Homeschooling-Studie der DAK-Gesundheit, für die Kinder und Jugendliche direkt nach dem ersten Lockdown befragt wurden. Demnach war rund ein Viertel aller Schulkinder im Frühjahr 2020 oft oder sehr oft traurig. Leicht darüber lagen die Anteile bei den Zehn- bis Zwölfjährigen (27 Prozent), leicht darunter die bei den 13- bis 15-Jährigen (23 Prozent). „Die Schulschließungen im Frühjahr 2020 haben das Leben der Kinder und Jugendlichen von jetzt auf gleich verändert", sagt Studienleiter Prof. Dr. Hanewinkel vom IFT-Nord. „Nach wie vor herrscht große Unsicherheit darüber, wie es in Zukunft, auch in Schulen, weitergehen wird. Es spricht vieles dafür, dass die mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen und Veränderungen des täglichen Lebens das Risiko für das Auftreten psychischer Auffälligkeiten erhöht.“

Der Präventionsradar 2020 zeigt, welche Faktoren bereits vor Corona ein besonderes Risiko für die Schulkinder dargestellt haben: Stress und Mobbing. So berichteten gestresste Jungen und Mädchen in der Schulstudie mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon, häufig weinen zu müssen und niedergeschlagen zu sein. Beim Thema Mobbing zeigten sich vor allem die Attacken im virtuellen Raum als schwerwiegend: Jedes dritte Cybermobbing-Opfer war in der Schulstudie emotional auffällig. Von den Kindern und Jugendlichen ohne Mobbingerfahrungen war es noch nicht einmal jedes zehnte.

„Wir erleben aktuell in der Corona-Situation, dass sich Abläufe und Rahmenbedingungen an den Schulen ständig verändern“, so Andreas Storm. „Das stellt für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte eine anhaltende Belastungssituation dar. Im Verlauf der zweiten Corona-Welle wird es unter Umständen auch wieder vermehrt zu Schulschließungen kommen. Wir müssen befürchten, dass sich dadurch die Risikofaktoren verstärkt auswirken.“ Die DAK-Gesundheit wird zusammen mit dem IFT-Nord den Präventionsradar im Schuljahr 2020/21 fortsetzen. Mit den Ergebnissen aus der kommenden fünften Befragung werden dann gesicherte Erkenntnisse zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf die junge Generation vorliegen.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und engagiert sich besonders für Kinder- und Jugendgesundheit.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2020
DAK-Gesundheit
Pressestelle
Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de

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20201116_PM_Belastung_Schulkinder_Präventionsradar2020.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... ar2020.pdf
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Ältere Menschen fühlen sich durch die Corona-Krise nicht stärker bedroht als Menschen im mittleren Erwachsenenalter

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2020, 13:47

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Ältere Menschen fühlen sich durch die Corona-Krise nicht stärker bedroht als Menschen im mittleren Erwachsenenalter

Menschen im mittleren und höheren Erwachsenenalter fühlen sich mehrheitlich von der Corona-Pandemie wenig bedroht. Das Alter spielt dabei kaum eine Rolle. Dies zeigt eine Befragung im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS), die im Juni und Juli 2020 durchgeführt wurde.

Wie wirkt sich die Pandemie auf Menschen in der zweiten Lebenshälfte aus: Fühlen sie sich durch die Pandemie bedroht? Ergebnisse einer aktuellen Befragung des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass dies nicht so ist. Nicht einmal jede zehnte Person zwischen 46 und 90 Jahren fühlt sich sehr bedroht durch die Pandemie. Das Alter spielt dabei überraschenderweise keine zentrale Rolle: Egal ob im mittleren Erwachsenenalter ab 46 Jahren oder im höheren Alter von über 75 Jahren – die aktuelle Situation als wenig bedrohlich nehmen stets etwa die Hälfte wahr.

Einen stärkeren Einfluss hat dagegen, wie Menschen ihre Gesundheit einschätzen: Personen, die ihre Gesundheit als sehr gut oder gut bewerten, fühlen sich wegen der Pandemie weniger bedroht als Personen, die ihre Gesundheit weniger gut einschätzen. Die Mehrheit der Befragten hat zudem das Gefühl, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus weitgehend selbst beeinflussen zu können. Nur zwölf Prozent halten ihre Einflussmöglichkeiten für gering.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse: Auch wenn mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, bei einer Infektion mit dem Corona-Virus schwer zu erkranken, fühlen sich ältere Menschen durch die Pandemie nicht stärker bedroht als Personen im mittleren Erwachsenenalter. Möglicherweise hilft älteren Menschen ihre Lebens- und Krisenerfahrung, um auch diese Pandemie einzuordnen und zu bewältigen.

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. An der schriftlich-postalischen Befragung im Juni und Juli 2020 haben 4.762 Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren teilgenommen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Studienergebnisse sind online verfügbar unter https://www.dza.de/fileadmin/dza/pdf/DZ ... inal_Webve....

Weitere Informationen: > https://www.dza.de/fileadmin/dza/pdf/DZ ... ersion.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2020
Stefanie Hartmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Zentrum für Altersfragen
https://idw-online.de/de/news757947
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Wer zuerst? Verteilung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2020, 16:52

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Wer zuerst? Verteilung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2

Am 18. November 2020 diskutiert der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern anderer europäischer Ethikgremien und der WHO in einer öffentlich zugänglichen Online-Veranstaltung der Reihe „Forum Bioethik“ die verschiedenen Strategien einer gerechten SARS-CoV-2-Impfstoffverteilung auf nationaler und internationaler Ebene.

Weltweit forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Hochdruck an der Entwicklung von Impfstoffen gegen das neue Coronavirus. Es besteht die Hoffnung, dass schon bald die ersten Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 auch in der EU zugelassen werden könnten. Jedoch wird erwartet, dass anfangs nicht genügend Impfstoffdosen verfügbar sein werden, um alle Menschen zu impfen, die dies wünschen. Wie könnte also eine gerechte Verteilung knapper Vakzine national wie international aussehen? Welche Personen oder Gruppen gilt es prioritär zu impfen? Welche ethischen und rechtlichen Gesichtspunkte gilt es neben medizinischen zu berücksichtigen?

Diesen Fragen möchte sich der Deutsche Ethikrat gemeinsam mit internationalen Expertinnen und Experten im Rahmen einer Veranstaltung der Reihe „Forum Bioethik“ widmen. Vertreterinnen und Vertreter der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) und des Deutschen Ethikrats stellen verschiedene Strategien der Impfstoffverteilung vor. In einem abschließenden Podiumsgespräch, an dem neben den genannten Expertinnen und Experten internationaler Organisationen auch Mitglieder nationaler europäischer Ethikräte teilnehmen, wird die Frage der Impfstoffverteilung aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.

Eine Teilnahme vor Ort ist leider nicht möglich. Die Veranstaltung wird unter https://www.ethikrat.org/forum-bioethik ... ars-cov-2/ als Livestream in englischer Sprache mit Simultanübersetzung ins Deutsche übertragen. Das Publikum kann sich während der Veranstaltung per Chatfunktion an der Diskussion beteiligen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Nachgang der Tagung werden Video-Mitschnitt und Mitschrift auf derselben Seite verfügbar sein.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.011.2020
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Telefon: +49 (0)30/203 70-246
E-Mail: florian@ethikrat.org
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Covid-19: Wenn alle an sich denken, hilft das auch

Beitrag von WernerSchell » 18.11.2020, 16:34

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Covid-19: Wenn alle an sich denken, hilft das auch

Deutsche halten sich an Maßnahmen, die sie selbst schützen – zeigt eine psychologische Studie der Universität Bamberg.

Die Corona-Pandemie offenbart: Menschen kümmern sich zunächst um die eigene Sicherheit, bevor sie andere schützen. So lautet das zentrale Studienergebnis eines Teams im Institut für Psychologie der Universität Bamberg. Untersucht wurde, welche Schutzmaßnahmen die Befragten umsetzen. Und: Wie beeinflussen die wahrgenommene Schutzwirkung für sich selbst und für andere, der Aufwand und der Konflikt zwischen Selbst- und Fremdschutz diese Umsetzung? Die Ergebnisse wurden am 5. November 2020 in der psychologischen Fachzeitschrift „Comprehensive Results in Social Psychology“ veröffentlicht. „Überraschend für uns war, dass sogar für prosoziale Menschen der Schutz anderer Personen zweitrangig ist“, sagt Erstautor Dr. Johannes Leder, der die Studie mit Dr. Alexander Pastukhov und Prof. Dr. Astrid Schütz durchführte.

Sie führten zwei Online-Befragungen durch und werteten diese aus. Die erste Befragung mit 419 Personen fand im März während des Lockdowns statt, die zweite mit 253 Personen nach dem Lockdown im Mai und Juni 2020. In den Umfragen bewerteten die Teilnehmenden 17 verschiedene Schutzmaßnahmen, unter anderem: eine Gesichtsmaske zu tragen, Abstand zu halten und Corona-Partys zu vermeiden. Die Forschenden wollten wissen, wie die Befragten diese Schutzmaßnahmen wahrnehmen und nutzen. Außerdem erhoben sie die soziale Wertorientierung, die widerspiegelt, wie kooperativ Personen sind und wie stark sie sich an ihrem eigenen Vorteil orientieren. 92 Prozent der Stichprobe erwiesen sich als prosozial. „Prosoziale Menschen kooperieren mit anderen und versuchen, eine faire Lösung zu finden“, erklärt Johannes Leder. „Das Gegenteil sind selbstorientierte Menschen, die egoistisch handeln.“

Im Lockdown haben die Befragten die Schutzmaßnahmen meist genutzt

Insgesamt beobachtete das Forschungsteam, dass die Teilnehmenden die Schutzmaßnahmen zu Beginn des Lockdowns häufig als wirksam wahrnahmen und meist nutzten. „Dagegen zeigte sich nach der Aufhebung des Lockdowns ein sehr differenziertes Bild“, fährt Johannes Leder fort. „Die Nutzung und auch die angenommene Wirksamkeit von fast allen Maßnahmen nahm ab.“ Nur die Gesichtsmasken nutzten die Befragten nach dem Lockdown mehr, weil sie verfügbar waren und als wirksam wahrgenommen wurden.

Vor allem eine Beobachtung bereitet Johannes Leder Sorgen: „Im März haben viele Personen das Abstandhalten noch für wirksam gehalten, im Mai waren es hingegen deutlich weniger. Diese Einstellung ist problematisch: Die steigenden Infektionszahlen zeigen, wie wichtig es ist, Abstand zu halten.“ Er ergänzt: „Die Erfahrung, dass die Pandemie im Mai so glimpflich verlaufen ist, hat offensichtlich nicht zu der Einsicht geführt, dass Social Distancing wirksam ist. Viele nehmen irrtümlich an, dass Covid-19 nicht so gefährlich ist.“

Der Schutz anderer Personen ist zweitrangig

In einem Punkt waren die Ergebnisse der Studie vor und nach dem Lockdown identisch: „Menschen sind motiviert, Maßnahmen umzusetzen, die vor allem sie selbst schützen und wenig aufwendig sind, zum Beispiel, Hände zu waschen“, fasst Johannes Leder zusammen. Aus diesem Ergebnis leitet er ab: „Personen, die in der Politik, der Forschung und im Gesundheitswesen tätig sind, sollten in Interviews mit Medien den Selbstschutz-Aspekt stärker betonen. Sie sollten also deutlich machen, dass es langfristig jedem und jeder Einzelnen hilft, wenn man andere schützt und so die Ausbreitung von Covid-19 reduziert.“ Dann würden vermutlich mehr Menschen die Maßnahmen umsetzen.

Die zweite Befragung belegte außerdem, dass persönliche Erfahrungen den Umgang mit der Pandemie stark beeinflussen. „Wer eine Person kannte, die sich von einer Covid-19-Erkrankung erholt hatte, hielt sich seltener an Schutzmaßnahmen“, sagt Johannes Leder. „Wer dagegen eine Person kannte, die an der Krankheit gestorben war, schützte sich und andere häufiger. Insofern ist es in der öffentlichen Kommunikation auch wichtig, über Schicksale von Betroffenen zu informieren.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Johannes Leder
Lehrstuhl für Persönlichkeitspsychologie und Psychologische Diagnostik
johannes.leder@uni-bamberg.de

Hinweis: Derzeit ist der Ansprechpartner ausschließlich per Mail erreichbar. Er behält seinen E-Mail-Account regelmäßig im Blick und meldet sich gerne zeitnah zurück.

Originalpublikation:
Johannes Leder, Alexander Pastukhov, Astrid Schütz. 2020. Social value orientation, subjective effectiveness, perceived cost, and the use of protective measures during the COVID-19 pandemic in Germany. Comprehensive Results in Social Psychology. https://doi.org/10.1080/23743603.2020.1828850

Quelle: Pressemitteilung vom 18.11.2020
Patricia Achter Dezernat Kommunikation
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
https://idw-online.de/de/news758150
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Infektionsschutzgesetz - Korrekturen am 18.11.2020

Beitrag von WernerSchell » 19.11.2020, 07:42

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Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 mit dem neuen § 28a Infektionsschutzgesetz
> https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 5806069956
> https://www.bundestag.de/dokumente/text ... utz-804202



+++

Tagesschau - 18.11.2020 - 23.05 Uhr:
Infektionsschutzgesetz, Juristin Anika Klafki, Universität Jena, mit Einschätzungen
> https://www.tagesschau.de/multimedia/vi ... 84689.html

ÄRZTE ZEITUNG VOM 18.11.2020:
Corona-Maßnahmen
Grünes Licht für umstrittenes Pandemiegesetz

Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das umstrittene dritte Bevölkerungsschutzgesetz gegeben. Die Debatten wurden von teils massiven Protesten im Regierungsviertel begleitet.
Von Thomas Hommel
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben am Mittwoch das dritte Bevölkerungsschutzgesetz jeweils mit großer Mehrheit verabschiedet. Union und SPD konkretisieren in dem Gesetz Reichweite und Grenzen des Regierungshandelns im Kampf gegen das Coronavirus.
FDP, Linke und AfD im Bundestag stimmten gegen das Gesetz, die Grünen dafür. Das Gesetz tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Nach dem Bundestag gab am Nachmittag auch die Länderkammer grünes Licht.
… (WEITER LESEN) … HTTPS://WWW.AERZTEZEITUNG.DE/POLITIK/BU ... _TELEGRAMM


FRANKFURTER ALLGEMEINE - 18.11.2020:
HEUTE BESCHLOSSEN
Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

VON ALEXANDER HANEKE
Die Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat. Was genau ändert sich mit der Novelle?
Nach einer heftigen Debatte hat der Bundestag am Mittwochnachmittag die Änderungen im Infektionschutzgesetz (IfSG) beschlossen. 415 Abgeordnete stimmten für die Vorlage von Union und SPD, 236 dagegen, acht enthielten sich. Der Bundesrat stimmte ihm anschließend zu. Doch für die Bürger ändert sich eigentlich kaum etwas. Neu ist nur die gesetzliche Basis, auf der die Corona-Maßnahmen künftig fußen.
… (weiter lesen unter) … > https://www.faz.net/2.1652/corona-massn ... 58280.html

Siehe auch unter > https://www.tagesschau.de/inland/infekt ... t-101.html


+++
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Anmerkung der Moderation:
Der Gesundheitsschutz einzelner Personen bzw. der Gesamtbevölkerung verlangt ein Infektionsrecht, das diesem Anliegen wirkungsvoll gerecht wird. Daher sind einschränkende Maßnahmen aufgrund konkreter gesetzlicher Regelungen geboten und auch verfassungsrechtlich zulässig. Bundestag und Bundesrat haben diesbezüglich am 18.11.2020 Präzisierungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Es ist wohl davon auszugehen, dass nunmehr hinsichtlich der möglicherweise zu treffenden Infektionsschutzmaßnahmen rechtliche Klarheit besteht. Natürlich kann, wie immer, über darüber hinausgehende Vorschriften bzw. weitere Präzisierungen diskutiert werden.
In diesem Zusammenhang gehört aber eigentlich auch die Versammlungsfreiheit diskutiert. Es kann und darf nicht sein, dass sog. Querdenker, Verschwörungstheoretiker …, unter kompletter Missachtung aller Infektionsschutzerwägungen ihre abwegigen Meinungen lautstark öffentlich machen und dabei in Teilen gewalttätig werden und sogar die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen. …. - Werner Schell
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Corona-Krise verschärft Ungleichheit zwischen hohen und niedrigen Einkommen, auch Mitte droht zurückzufallen

Beitrag von WernerSchell » 19.11.2020, 13:51

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Neuer WSI-Verteilungsbericht
Corona-Krise verschärft Ungleichheit zwischen hohen und niedrigen Einkommen, auch Mitte droht zurückzufallen


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Der Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wird durch die Corona-Pandemie weiter wachsen. Denn Erwerbspersonen mit schon vorher niedrigen Einkommen sind im bisherigen Verlauf der Corona-Krise fast doppelt so häufig von Einbußen betroffen wie Menschen mit hohen Einkommen – und sie haben zudem relativ am stärksten an Einkommen verloren. Damit verschärft sich ein Trend, der auch die wirtschaftlich starken 2010er-Jahre gekennzeichnet hat: Die 20 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkünften blieben von einer insgesamt recht positiven Einkommensentwicklung weitgehend abgekoppelt. So lagen im finanziell „untersten“ Zehntel der deutschen Haushalte die mittleren Nettoeinkommen real im Jahr 2017, dem aktuellsten, für das derzeit Daten vorliegen, noch um knapp drei Prozentpunkte unter dem Niveau von 2010. Im 2. Dezil gab es nur einen geringfügigen Zuwachs um inflationsbereinigt knapp drei Prozentpunkte. Dagegen legten die mittleren realen Nettoeinkommen der Haushalte im „obersten“ Zehntel der Einkommensverteilung im gleichen Zeitraum um knapp acht Prozentpunkte zu. Auch die mittlere Einkommensgruppe (5. Dezil) konnte während des langen wirtschaftlichen Aufschwungs spürbare Zuwächse verzeichnen – um insgesamt gut sieben Prozentpunkte zwischen 2010 und 2017. Diese, unter anderem durch steigende Tariflöhne ermöglichte, vergleichsweise solide Entwicklung bei den mittleren Einkommen führte dazu, dass die mit dem Gini-Koeffizienten gemessene gesamtgesellschaftliche Einkommensungleichheit in der zweiten Hälfte der 2010er Jahre leicht zurückgegangen ist – obwohl sich die oberen und unteren Ränder auseinanderentwickelten.

In der Corona-Krise dürfte nach den bislang vorliegenden Daten aber auch zumindest ein Teil der mittleren Einkommen zurückfallen und dadurch die Ungleichheit auf allen Ebenen wieder wachsen – wenn nicht Schutzmechanismen schnell weiter gestärkt werden. Dazu zählen unter anderem ein höheres Kurzarbeitergeld und eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I über 2020 hinaus bis zum Ende der Krise. Das ergibt der neue Verteilungsbericht, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.*

„Deutschland ist bislang besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder. Trotzdem gilt auch bei uns: Menschen, die zuvor schon wenig hatten, sind besonders oft und besonders hart von wirtschaftlichen Verlusten betroffen. Denn sie arbeiten oft an den Rändern des Arbeitsmarktes. Dort werden sie nur unzureichend durch Schutzmechanismen in den Sozialversicherungen oder durch Tarifverträge erfasst, die viele Beschäftigte im mittleren Einkommensbereich bisher recht effektiv vor drastischen Einkommenseinbußen bewahrt haben“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, wesentliche Ergebnisse der Studie zusammen. „Ob wir es schaffen, die Pandemie ohne tiefe gesellschaftliche Risse zu überstehen, wird daher wesentlich von zwei Faktoren abhängen“, so Kohlrausch: „Erstens müssen soziale Sicherung und Kollektivverträge gestärkt werden. Die Krise zeigt, dass sie Aktivposten unserer sozialen Marktwirtschaft sind. Zweitens müssen Haushalte mit geringeren Einkommen besser als bisher gegen noch größere Einbußen geschützt werden.“ Gelinge das nicht, könnte das auch die Identifikation erheblicher Teile der Bevölkerung mit der Demokratie in Deutschland schädigen, warnt die Soziologin. „Wir sehen in unserer Forschung deutlich: Menschen, die durch Einkommensverluste belastet sind, beurteilen die politische und soziale Situation im Land deutlich kritischer. Und sie zeigen sich im Durchschnitt sogar empfänglicher für Verschwörungsmythen zur Pandemie“, erklärt Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann.

Daten aus zwei großen Panel-Befragungen
In der neuen Studie analysieren Kohlrausch, Hövermann und die Verteilungsexpertin Dr. Aline Zucco die Einkommensentwicklung anhand der aktuellsten vorliegenden Daten. Für das Jahr 2020 arbeitet das Forschungsteam mit der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden mehr als 6300 Erwerbstätige und Arbeitssuchende im April und ein zweites Mal im Juni befragt. Die Online-Umfrage bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Die Entwicklung der Einkommensverteilung in den 2010er Jahren untersuchen die ForscherInnen anhand des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Diese repräsentative jährliche Wiederholungsbefragung in rund 16.000 Haushalten liefert detaillierte Einkommensdaten für weite Teile der Bevölkerung. Allerdings sind sehr hohe Einkommen tendenziell untererfasst und die Datenreihe reicht aktuell lediglich bis 2017. Das SOEP weist das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen von Haushalten aus, so dass Haushalte unterschiedlicher Größe vergleichbar sind. Der Vergleichbarkeit halber wurde für den Verteilungsbericht auch bei der Erwerbspersonenbefragung das Netto-Haushaltseinkommen ausgewertet.

In ihrer Analyse arbeiten die Forscherinnen und der Forscher mit den in der Wissenschaft gebräuchlichsten statistischen Verteilungsmaßen. Der Gini-Koeffizient etwa kann Werte zwischen Null (alle Haushalte in Deutschland haben das gleiche Einkommen) und eins (das gesamte Einkommen im Land fließt an nur einen Haushalt) annehmen. Er ist besonders sensibel dafür, wie sich mittlere Einkommen im Vergleich zu hohen und niedrigen entwickeln. Zudem haben Kohlrausch, Zucco und Hövermann ausgewertet, wie sich die Einkommen unterschiedlicher Haushalte entwickeln, wenn man sie, je nach Einkommenshöhe, in zehn gleich große Gruppen (Dezile) aufteilt.

Entwicklung in den 2010er Jahren: Haushalte mit niedrigen Einkommen fallen zurück, mittlere Gruppe kann mithalten

Im Vergleich der Industrieländer liegt die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland auf einem mittleren Niveau, doch sind sie aktuell deutlich ungleicher verteilt als noch in den 1990er Jahren. Das liegt vor allem an einem kräftigen Anstieg der Ungleichheit rund um die Jahrtausendwende als sich lediglich höhere Einkommen stark entwickelten, während mittlere und insbesondere niedrigere zurückblieben. Der Gini-Koeffizient stieg zwischen 1999 und 2005 von knapp 0,25 auf 0,289 – eine für diesen kurzen Zeitraum auch im internationalen Vergleich starke Zunahme. Darauf folgte eine kurze Phase, in der die Ungleichheit der Einkommen auf dem erhöhten Niveau stagnierte und dann etwas zurückging. In den 2010er Jahren kletterte der Gini-Wert zunächst auf einen neuen Höchstwert: 2013 erreichte er 0,294, das ist die größte seit Einführung des SOEP gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland. Im derzeit aktuellsten Jahr 2017 betrug der Gini erneut 0,289. „Das ist immer noch deutlich höher als zu Beginn des Jahrzehnts“, betont Verteilungsforscherin Zucco (siehe Abbildung 1 der Studie, auch in der pdf-Version dieser PM; Links unten).
Dass die Ungleichheit gegenüber dem Höchststand 2013 bis 2017 leicht gesunken ist, lässt sich nach der WSI-Analyse wesentlich auf die solide Entwicklung der mittleren Einkommen zurückführen. Das macht der Dezilvergleich deutlich: Die realen Einkommen in der Mitte der Verteilung (5. Dezil) blieben im Gesamtzeitraum 2010 bis 2017 prozentual kaum hinter dem „obersten“ (10.) Dezil zurück, weil sie sich in der zweiten Hälfte recht kräftig entwickelten. Dagegen nahmen die Einkommen in der „zweituntersten“ Gruppe (Dezil 2) kaum zu, die Einkommen im ersten Dezil blieben sogar unter dem Niveau von 2010 (siehe Abbildung 3 der Studie und in der pdf-Version dieser PM; genaue Werte im 1. Absatz).
Parallel lag 2017 der Anteil der Haushalte in Deutschland, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte zur Verfügung haben und deshalb nach gängiger wissenschaftlicher Definition als einkommensarm gelten, mit 16 Prozent um zwei Prozentpunkte höher als 2010. Überproportional von Armut betroffen waren 2017 unter anderem Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund und Ostdeutsche. Dagegen hatten etwa Personen mit Hochschulabschluss, Selbständige, Beamte und Angestellte ein deutlich unterdurchschnittliches Armutsrisiko.
Haushalte mit niedrigen Einkommen leiden in der Corona-Krise besonders stark, auch einige mittlere fallen zurück
Im bisherigen Verlauf der Corona-Krise hat sich der Rückstand der niedrigen Einkommen nach den Daten der Erwerbspersonenbefragung noch verschärft. Und diesmal fallen auch Haushalte im „unteren“ Bereich der mittleren Einkommensgruppen gegenüber jenen mit hohen Einkommen zurück. Der Trend zeigt sich in gleich zwei Dimensionen: Je niedriger ihr Einkommen schon vor der Krise war, desto häufiger haben Befragte im Zuge der Pandemie an Einkommen eingebüßt. Zudem steigt mit abnehmender Einkommenshöhe der Anteil, um den sich das Einkommen reduziert hat: Wer weniger hatte, hat also relativ auch noch besonders viel verloren.

Konkret haben im Durchschnitt aller Befragten bis Juni knapp 32 Prozent Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. In den beiden Gruppen mit niedrigen Haushaltseinkommen unter 1500 Euro netto monatlich lag der Anteil aber deutlich über 40 Prozent (rund 49 bzw. 41 Prozent; siehe Abbildung 5). In der „untersten“ der mittleren Einkommensgruppen, die zuvor 1500 bis 2000 Euro netto hatte, waren knapp 37 Prozent betroffen. In den Gruppen zwischen 2000 und 4500 Euro monatlichem Haushaltsnetto lag der Anteil mit Verlusten bei gut 31 Prozent. Von den Befragten mit hohen Haushaltsnettoeinkommen über 4500 Euro berichteten dagegen lediglich rund 26 Prozent über Einbußen. Schaut man auf das Beschäftigungs- und Sozialprofil der Befragten mit Verlusten, waren neben Selbständigen vor allem prekär Beschäftigte wie Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen und Minijobber und Minijobberinnen besonders oft betroffen. Stärker verbreitet waren Einkommensverluste auch bei Menschen mit Migrationshintergrund und mit Kindern.
Auch bei der Höhe der Ausfälle zeigt sich der Zusammenhang mit dem Einkommen. Das wird besonders deutlich, wenn man lediglich die Befragten vergleicht, die von Einkommensverlusten berichtet haben. Von diesen Befragten hatten in Haushalten mit mehr als 2600 Euro Monatsnetto rund 30 Prozent Einbußen von mehr als einem Viertel ihres Einkommens. Dagegen büßten in der Gruppe mit maximal 2000 Euro Haushaltsnetto im Fall von Verlusten immerhin knapp 50 Prozent mindestens ein Viertel ein. Noch größere Verluste kamen vor allem bei Niedrigeinkommen unter 900 Euro vor: Dort erlitten knapp 20 Prozent sogar Einbußen von mehr als der Hälfte ihres Einkommens (Abbildung 6).
Als wichtige Gründe für spürbare Einkommenseinbußen identifiziert das WSI neben dem Verlust von Umsätzen bei Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes, der bislang vor allem prekär Beschäftigte betraf, Kurzarbeit. Diese sichert in der Krise zwar zahlreiche Jobs, kann für betroffene Beschäftigte aber empfindliche Einbußen bedeuten. Wie Vorläuferstudien des WSI zeigen, sind Beschäftigte mit Niedrigeinkommen davon besonders häufig betroffen. „Gleichzeitig zeigt der detaillierte Blick auf die Daten, dass auch in dieser extrem schweren Krise sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Normalarbeitsverhältnis in Kombination mit Tarifbindung und betrieblicher Mitbestimmung Einkommensverluste verhindern oder zumindest begrenzen kann“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Das unterstrichen weitere Daten aus der Erwerbspersonenbefragung: So erhielten im Fall von Kurzarbeit im Durchschnitt 58 Prozent der Beschäftigten, die nach einem Tarifvertrag bezahlt wurden, eine Aufstockung. In Unternehmen ohne Tarifbindung waren es hingegen lediglich 34 Prozent. Ähnlich groß fiel der Vorsprung in Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat aus. „Menschen mit Niedrigeinkommen arbeiten seltener in tarifgebundenen, mitbestimmten Betrieben, sie haben also eine geringere Chance auf Aufstockungen. Und nur mit dem gesetzlichen Kurzarbeitergeld landen Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener schnell unterhalb des Existenzminimums“, erklärt Zucco.

Maßnahmen gegen wachsende Ungleichheit: Höheres Kurzarbeitergeld, länger ALG I, Reform Erbschaftssteuer
Dass die soziale Ungleichheit deutlich steigt, ist aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch deshalb wahrscheinlich, weil sich die Vermögen, die auch in Deutschland noch weitaus ungleicher verteilt sind als die Einkommen, bislang als sehr resistent gegen die Krise erwiesen haben. Das zeigte kürzlich etwa der Global Wealth Report der Allianz. Um einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich gegenzusteuern, empfehlen Kohlrausch, Zucco und Hövermann einen Mix aus kurz- und längerfristigen Maßnahmen.
Dazu zählen kurzfristig:
- Anhebung des Kurzarbeitergeldes, insbesondere für Beschäftigte mit Niedrigeinkommen.
- Für den gesamten Zeitraum der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.
- Dauerhafte Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf ein „armutsfestes“ Niveau.
- Mehr Qualifizierungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Das Qualifizierungschancengesetz setzt dafür zwar schon einige Anreize, diese sollten aber noch gestärkt werden.
Längerfristig:
- Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 60 Prozent des mittleren Lohns von Vollzeitbeschäftigten.
- Stärkung der Tarifbindung, unter anderem durch eine gesetzliche Tariftreueklausel als Voraussetzung für öffentliche Aufträge.
- Bessere Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse von Migranten und Migrantinnen und mehr Qualifizierung.
- Rückkehr zu einer progressiven Besteuerung von Kapitalerträgen und stärkere Besteuerung sehr hoher Erbschaften, um eine weitere Konzentration von Vermögen zu begrenzen.


*Bettina Kohlrausch, Aline Zucco, Andreas Hövermann
Verteilungsbericht 2020 – Die Einkommensungleichheit wird durch die Corona-Krise noch weiter verstärkt. WSI Report Nr. 62, November 2020 - › https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_62_2020.pdf

Die PM mit Abbildungen (pdf) > https://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2020_11_19.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 19.11.2020
Kontakt
Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin WSI ›
Dr. Aline Zucco, WSI, Verteilungsforscherin ›
Dr. Andreas Hövermann, Forschungsprojekt „Soziale Lebenslagen“ ›
Rainer Jung, Leiter Pressestelle ›

Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
E-Mail: presse@boeckler.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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COVID-19-Patienten mit ASS offenbar seltener auf Intensivstation - so oder so ähnlich wurde in den letzten Wochen inform

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2020, 10:05

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 20.11.2020

COVID-19-Patienten mit ASS offenbar seltener auf Intensivstation - so oder so ähnlich wurde in den letzten Wochen vielfach informiert


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat über diese Berichte informiert (> viewtopic.php?f=6&t=23530&p=115744#p115744 ) und am 06.11.2020 das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wurde heute, 20.11.2020, übermittelt. Sie lautet:

" … vielen Dank für Ihre Anfrage zum potentiellen Nutzen von ASS bei COVID 19. Sie wünschen insbesondere eine Einschätzung der Ergebnisse einer kürzlich in Anesthesia & Analgesia veröffentlichten Studie (Chow et al., 2020), über die am 26.10.2020 auf der ntv-Internetseite berichtet wurde.
Kritisch an COVID-19 erkrankte Patienten zeigen häufig eine erhöhte Tendenz zur Bildung von Blutgerinnseln. Es bilden sich unter anderem sehr kleine Blutgerinnsel in der Lunge, welche die Blutzirkulation in der Lunge und damit die Sauerstoffversorgung des Körpers herabsetzen. Deshalb werden solche Patienten mit Gerinnungshemmern (Heparine) behandelt. ASS hingegen gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die die Aggregation von Blutplättchen herabsetzen. Ob aber der Einsatz von Arzneimitteln, die die Funktion von Blutplättchen hemmen, einen Vorteil für Patienten mit COVID-19 darstellt, ist derzeit Gegenstand der Forschung.
Die Veröffentlichung, auf die Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, präsentiert nun erste Ergebnisse zum Effekt von ASS bei hospitalisierten COVID-19-Patienten. In der Studie erhielten 98 Patienten ASS, während 314 Patienten nicht mit ASS behandelt wurden. Die Autoren beschreiben, dass ASS-Therapie im Vergleich zu unbehandelten Patienten zu einer statistisch signifikanten Reduktion künstlicher Beatmungen und Intensivbehandlungen führt. Außerdem wurde ein Trend zu einer reduzierten Mortalität beobachtet. Größere Blutungsereignisse (eine potentielle Nebenwirkung von ASS) traten laut der Veröffentlichung in der Studie unter ASS nicht vermehrt auf.
Die Aussagekraft dieser Studie muss jedoch sehr kritisch und vorsichtig beurteilt werden. Zum einen handelt es sich um eine Beobachtungsstudie, in der Patientendaten im Rückblick analysiert wurden. Bei dieser Art von Studie ist eine Vergleichbarkeit der Behandlungsgruppen nicht automatisch gewährleistet. So könnten Patienten in der ASS-Gruppe aufgrund anderer Begleiterkrankungen von vornherein eine andere medizinische Behandlung erhalten haben als die Kontrollgruppe ohne ASS. Die Autoren haben zwar versucht, verschiedene potentiell das Ergebnis beeinflussende Faktoren in statistischen Modellen zu korrigieren (z.B. Alter, Geschlecht, Körpergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, koronare Herzerkrankung etc.), doch sind solche statistischen Modelle mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Auch ist die Teilnehmerzahl der besagten Studie relativ niedrig, was die Verlässlichkeit solcher Modelle weiter reduziert.
Schließlich ist die Zahl von 98 ASS-behandelten COVID-Patienten auch nicht ausreichend, um seltener auftretende größere Blutungsereignisse als ASS-Nebenwirkung sicher auszuschließen.
Die Autoren selbst betrachten daher ihre Studienergebnisse nur als vorläufige Daten, die dazu geeignet sind, eine Hypothese aufzustellen. Diese muss dann aber in weiteren klinischen Studien an einer größeren Patientenzahl und unter kontrollierten Bedingungen überprüft werden.
ASS ist derzeit nicht zur Behandlung von COVID-19-Patienten zugelassen, und das BfArM spricht auch keine Empfehlung zur off-label Anwendung von ASS in diesem Anwendungsgebiet aus.

Mit freundlichen Grüßen
Anfrage Zulassung 2
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Federal Institute for Drugs and Medical Devices)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Germany"

Es erscheint nach dieser fachlichen Beurteilung sinnvoll, ergänzend zu berichten.

Werner Schell


+++
Die Zeitschrift "Rechtsdepesche", Jan/Feb 2021, hat das Thema aufgegriffen und getitelt:
"Mit Ass und Heparin gegen Corona
Covid-19: Könnten einfache Medikamente Leben retten?

In einem "Fazit" wird u.a. ausgeführt: "Halten Sie kurz inne und überlegen Sie: ASS oder Heparin oder beides zusammen könnten Corona den Schrecken nehmen. Hier und überall auf der Welt zu wirklich absolut niedrigen Kosten. Wollen wir es wirklich hinehmen, das nicht herauszufinden?"
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19 Patienten veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2020, 17:50

Neue S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von COVID-19 Patienten veröffentlicht

Berlin – Seit heute ist eine neue S2k-Leitlinie öffentlich, die Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 umfasst. Sie erweitert die bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand. Federführend waren drei Fachgesellschaften an der Erstellung beteiligt – die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Elf weitere Fachgesellschaften haben an der Erstellung der Leitlinie mitgewirkt.

Die zunehmende Anzahl an SARS-CoV-2 Infektionen führt auch zu einem schnellen und relevanten Anstieg der stationären Patienten mit COVID-19. Ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management dieser Patienten im Krankenhaus ist daher unerlässlich. „Mit der neuen S2k-Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von COVID-19 Patienten zusammenzufassen“, erläutert Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so Kluge, der auch Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. Die Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zur weiteren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus wurden viele andere Aspekte wie Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, deutlich erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung, ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN und Leiter des ECMO Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim.

Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Maskenbeatmung zur Unterstützung zur Verfügung stehen“, erläutert Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der Atemunterstützung und wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum Einsatz kommt. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind dabei wichtige Elemente in der Behandlung von schwerst erkrankten COVID-19 Patienten“, so Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt an der Klinik Donaustauf und Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg.
„Entscheidend bei der stationären Behandlung von Covid-19-Patienten ist auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders, um das Personal zu schützen“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. So empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene, einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater persönlicher Schutzausrüstung, dies sei im Umgang mit den Patienten unabdingbar. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und Patienten gleichermaßen zu schützen.“, betont Janssens.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir legen den aktuellen, Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden.“


Hier finden Sie die Leitlinie: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie beteiligt:
Federführend:
1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN); Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:
4 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Berlin
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC), Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2020

Kontakt für Journalisten:
Sabrina Hartmann
Pressestelle DGIIN
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31 649
E-Mail: hartmann@medizinkommunikation.org

Stephanie Balz
Pressestelle DGP
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711/8931 169
E-Mail: balz@medizinkomunikation.org
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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