Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Atemwegsinfektionen - Was tun bei Krankheitsausbrüchen in Pflegeheimen?

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2020, 07:27

Ärzte Zeitung vom 05.11.2020
Atemwegsinfektionen
Was tun bei Krankheitsausbrüchen in Pflegeheimen?

Wenn in einem Heim viele Menschen gleichzeitig erkranken, ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Das Robert Koch-Institut bietet eine Checkliste an, was dagegen zu tun ist. > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 532D3960E6

Checkliste für die Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen
> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/I ... cationFile
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Gesetze und Rechtsprechung zur COVID-19-Pandemie - ein Überblick

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2020, 13:28

https://dejure.org/
Themenseite COVID-19

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Gesetze und Rechtsprechung zur COVID-19-Pandemie - ein Überblick
https://dejure.org/corona-pandemie?s=r#rechtsprechung
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NRW plant massiven Einsatz von Schnelltests

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2020, 18:10

Ärzte Zeitung vom 05.11.2020:
Gesundheitsminister Laumann
NRW plant massiven Einsatz von Schnelltests

Die NRW-Landesregierung hat Testverordnungen für die stationäre Altenpflege und für Behinderteneinrichtungen erlassen und will in großem Stil auf Schnelltests setzen.
Von Christian Bellmann
Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann setzt große Hoffnungen in Corona-Schnelltests, die künftig in großem Umfang vorgenommen werden sollen.
„Wir haben damit eine weitere starke Ergänzung beim Testen“, sagte er am Mittwoch vor Journalisten in Düsseldorf. Die Tests seien „in einer solchen Qualität“, dass der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden habe, die Schnelltests medizinisch einzusetzen. „Ich bin froh, dass wir diese Möglichkeiten haben“, so Laumann.
20 Tests pro Pflegeheimbewohner und Monat abrechenbar
... (weiter lesen unter) >>> https://www.aerztezeitung.de/Politik/NR ... _TELEGRAMM


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Näheres - u.a. Verordnungstexte > https://www.land.nrw/corona
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Gesundheitsfachkräfte psychisch überdurchschnittlich belastet durch COVID-19-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2020, 17:01

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Studie der PFH: Gesundheitsfachkräfte psychisch überdurchschnittlich belastet durch COVID-19-Pandemie

Das Personal im Gesundheitssektor weist eine überdurchschnittlich hohe psychische Belastung durch die Beschränkungen während der Corona-Pandemie auf. Darauf weisen die Ergebnisse einer Studie der PFH Private Hochschule Göttingen unter Leitung von Prof. Dr. Stephan Weibelzahl hin. Gesundheitsfachkräfte sind fast doppelt so häufig von Depressions-Symptomen betroffen wie die Allgemeinbevölkerung.

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Studie der PFH: Gesundheitsfachkräfte psychisch überdurchschnittlich belastet durch COVID-19-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat in der Allgemeinbevölkerung zu einem Anstieg der psychischen Belastung geführt (Schelhorn et al., 2020). Die Studie der PFH zeigt, dass systemrelevantes Personal im Gesundheitssektor von diesem Trend überdurchschnittlich betroffen ist. Für die Studie wurden zwischen Mitte Mai und Mitte Juli 2020 Gesundheitsfachkräfte, u.a. aus der Kranken- und Altenpflege, befragt. "Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung berichteten die Studienteilnehmer häufiger von stärkeren Symptomen wie Essstörungen, somatoformen Störungen, Zwangssymptomen, Depression und Angststörungen während der Pandemie", sagt Prof. Dr. Stephan Weibelzahl, Professor für Wirtschaftspsychologie an der PFH Private Hochschule Göttingen. Auffällig ist, dass gut ein Drittel (34,6%) des Personals im Gesundheitssektor während der Pandemie mittlere bis schwere Depressionssymptome entwickelte, in der Allgemeinbevölkerung lagen vergleichbare Werte bei 18,5%. Gänzlich frei von depressiven Symptomen blieb beim medizinischen Personal nur knapp jeder bzw. jede Fünfte (18%), während der Anteil in der Allgemeinbevölkerung bei 42,3% lag.

"Bei den Angststörungen waren die Unterschiede zwischen Gesundheitspersonal und der Allgemeinbevölkerung ebenfalls unerwartet groß", sagt Weibelzahl. 16,7% des Gesundheitspersonals erzielte mittlere bis schwere Werte auf der Angststörungsskala, in der Allgemeinbevölkerung wiesen hingegen 10,6% mittlere bis schwere Symptome auf. Nur gut die Hälfte (52,3%) der Studienteilnehmer zeigten überhaupt keine Symptome, in der Allgemeinbevölkerung liegt dieser Wert bei 70,7%. Vorherige Studien hatten gezeigt, dass die Pandemie-bedingten Einschränkungen und Unsicherheiten zu einer ungewöhnlich hohen psychischen Belastung der Allgemeinbevölkerung beitragen. Personen, die im Gesundheitssektor arbeiten, zeigen nun eine noch deutlich darüber hinaus gehende Belastung. "Unsere Ergebnisse bestätigen andere Untersuchungen, nach denen MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen sich eher sorgen, dass sie Familienmitglieder anstecken als dass sie selbst infiziert werden", so der Professor. Auch wurden die Einschränkungen im Patientenkontakt als einer der größten Belastungsfaktoren angegeben. "Wir gehen davon aus, dass die Sorge um das physische und psychische Wohlergehen ihrer Mitmenschen – PatientInnen wie auch KollegInnen, Freundeskreis und Familie – in Verbindung mit der erhöhten Unsicherheit und den stark eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten – die Symptombelastung verstärken. Das medizinische Personal ist unmittelbar mit den Auswirkungen einer Gesundheitskrise konfrontiert, gegen die es selbst kaum etwas unternehmen kann; das führt zu starker psychischer Belastung", so Weibelzahl.

Geringe Bereitschaft, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen

Ein zweiter wichtiger Befund der Studie ist, dass neben der hohen psychischen Belastung
der MitarbeiterInnen im Gesundheitssektor diese eine geringe Bereitschaft aufweisen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Rund 60% der Befragten mit Symptomen von psychischen Störungen gaben an, keine Hilfe für den Umgang mit den psychischen Belastungen der Pandemie in Anspruch nehmen zu wollen. "Dies wurde zumeist so begründet, dass man selbst keine Hilfe brauche, weil man nicht schwer genug belastet sei oder schon genug Unterstützung im eigenen Umfeld habe. Auch dass andere die Hilfe dringender bräuchten, wurde häufig genannt", sagt Weibelzahl. Die Befragten nannten auch, dass sie keine Zeit für Hilfsangebote hätten oder ein passendes Angebot ihnen nicht bekannt sei. "Die Ergebnisse zeigen, dass das Personal im Gesundheitswesen in die Planung von Hilfsangeboten involviert werden sollte, damit die Angebote im Hinblick auf ihre Bedürfnisse optimiert werden können", sagt Weibelzahl. "Zugleich deutet die große Zahl derer, die angeben, anderen den Vortritt lassen zu wollen und keine Zeit zu haben, um ihre eigene psychische Gesundheit zu priorisieren, auf ein Arbeitsklima hin, das die Mitarbeitenden unter Druck setzt, Stärke zu zeigen und sich für die PatientInnen aufzuopfern."

Arbeitgeber müssen Verantwortung für das psychische Wohl übernehmen

Die Inzidenzzahlen steigen derzeit bundesweit wieder stark an. „Die sogenannte zweiten Welle der COVID-19-Pandemie rollt, wie seit Monaten erwartet, an. Der medizinische Wissensstand zu dem Virus wächst seit dem Frühjahr zwar stetig, doch die Unsicherheit über die Umstände der Arbeit und des täglichen Lebens sind nach wie vor groß“, so der Wissenschaftler. Gesundheitsfachkräfte sind von den veränderten Arbeitsbedingungen besonders betroffen. Hilfsangebote für Betroffene werden bisher jedoch nur wenig angenommen. So stellt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gemeinsam mit der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer (BPtK) unentgeltlich psychotherapeutische Telefonhilfe für Pflegekräfte bereit. Unter dem Motto "Helfern helfen" bietet die Telefon-Hotline Talk2Us ebenfalls psychologische Unterstützung durch ausgebildete BeraterInnen für Menschen an, die im Gesundheitssektor arbeiten. Das Angebot richtet sich neben Pflegekräften beispielsweise auch an ÄrztInnen und Medizinische Fachangestellte. "Wichtig ist nun, dass Arbeitgeber im Gesundheitssektor Verantwortung für das psychische Wohlergehen ihrer MitarbeiterInnen übernehmen", so Julia Reiter, eine der Gründerinnen von Talk2Us. "Den MitarbeiterInnen sollten konkrete Unterstützungsangebote, zum Beispiel in Form psychologischer Beratung, gemacht werden; gleichzeitig muss ihnen vermittelt werden, dass es richtig und notwendig ist, ihre psychische Gesundheit zu priorisieren und Hilfe zu suchen." Die Pandemie wird noch längere Zeit anhalten und bereits jetzt beklagen einige Krankenhäuser, dass sie nicht genug Personal vorhalten können. "Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Arbeitskräfte zu stärken und zu unterstützen, damit das Gesundheitssystem weiterhin funktioniert", so Reiter.

Über die Studie

Die PFH Private Hochschule Göttingen führte in Kooperation mit der ehrenamtlichen Initiative „Talk2Us: Helfern helfen“ zwischen 22. Mai und 26. Juli 2020 eine Studie zu psychischen Belastungen von Personal im Gesundheitssektor im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen durch. Ziel der Studie war die Untersuchung, mit welcher Art von arbeitsbedingten Stressfaktoren die Beschäftigten im Gesundheitssektor in Deutschland konfrontiert wurden. An der Umfrage beteiligten sich 300 TeilnehmerInnen, zum Großteil aus Niedersachsen (59%). Die größten Teilnehmergruppen waren die Kranken- (35%) und die Altenpflege (9%). Zur besseren Einordnung der Ergebnisse wurden die gemessenen Werte mit einer während der Pandemie befragten Stichprobe aus der deutschen Allgemeinbevölkerung (Schelhorn et al., 2020), sowie einer klinischen und einer nicht-klinischen vor der Pandemie erhobenen Stichprobe (d.h. Personen, die Symptome psychischer Erkrankungen zeigten und Personen, die keine Symptome zeigten; Tritt et al., 2010) verglichen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Weibelzahl, weibelzahl@pfh.de

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2020
Susanne Boll Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
PFH Private Hochschule Göttingen
https://idw-online.de/de/news757394

Anhang
attachment icon Presseinformation Studie PFH Belastung Gesundheitsfachkräfte > https://idw-online.de/de/attachment81191
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Minister beschließen Corona-Impfstrategie – Arbeit für die KVen

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 07:18

Ärzte Zeitung vom 09.11.2020:

Teil-Finanzierung durch die GKV
Minister beschließen Corona-Impfstrategie – Arbeit für die KVen
Noch ist kein Corona-Impfstoff zugelassen, doch die Vorbeitungen für das große Impfen laufen auf Hochtouren. Jetzt haben sich Bund und Länder geeinigt. Auf die KVen kommt eine Menge Arbeit zu – und auf die GKV Kosten.
Von Denis Nößler
Berlin. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf ein „gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen COVID-19“ geeignet. Das geht aus einem gleichnamigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Freitagabend hervor. Der Beschluss der Länderminister und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist einstimmig gefallen.
Danach sollen SARS-CoV-2-Vakzinen, sobald sie zugelassen und verfügbar sind, zentral vom Bund beschafft und finanziert werden. Die Länder sollen, wie bereits bekannt war, bis zu 60 zentrale Impfzentren einrichten und mobile Impfteams gründen.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... CFD76450A8
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Corona-Pandemie - Virologen kritisieren KBV-Position zum Lockdow

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 07:26

Ärzte Zeitung vom 09.11.2020:

Corona-Pandemie
Virologen kritisieren KBV-Position zum Lockdown

Die Kritik an der KBV für ihr Pandemie-Positionspapier reißt nicht ab. Jetzt hat sich die Gesellschaft für Virologie deutlich davon distanziert – und damit auch von zwei ihrer Mitglieder.
Berlin. Die Fachgesellschaft der Virologie in Deutschland geht auf Distanz zum Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Virologen Professor Hendrik Streeck (Universität Bonn) und Professor Jonas Schmidt-Chanasit (Universität Hamburg).
Darin werde der Anschein erweckt, dass es sich bei den Inhalten des Papiers um die „gesammelte Meinung von Wissenschaft und Ärzteschaft“ handelt, heißt es in einem Schreiben der Gesellschaft für Virologie (GfV) von Freitag. Dies gelte für die Mehrzahl der Virologen sowohl aus wissenschaftlicher als auch ärztlicher Sicht „ganz sicher nicht“.
... (weiter lesen unter) .... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 75BE899EDB
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Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 07:30

Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise
(Quelle: IAB) Die Corona-Krise geht für viele Betriebe mit organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einher. Zudem bestehen neue Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Die Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem IAB beauftragten Betriebsbefragung zeigen die hohe Bedeutung des Arbeits- und Infektionsschutzes während der Covid-19-Pandemie. So ist zum Beispiel in 98 Prozent der Betriebe mit spezifischen Arbeitsschutzregelungen die Geschäftsführung an deren Entwicklung und Umsetzung beteiligt. Die Betriebe setzen außerdem eine Vielzahl der empfohlenen Arbeitsschutzmaßnahmen aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel um.
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Online-Magazin „IAB-Forum“:
https://www.iab-forum.de/betrieblicher- ... ona-krise/
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Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 09:20

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Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff

Gemeinsames Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zu ethischen, rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen

Erste Impfstoffe zum Schutz gegen COVID-19 könnten bereits Anfang 2021 zugelassen werden. Zumindest am Anfang stehen aller Voraussicht nach nicht für alle impfbereiten Menschen Impfstoffdosen zur Verfügung. Deswegen ist eine Priorisierung notwendig. Im heute veröffentlichten Positionspapier werden medizinisch-epidemiologische Aspekte der Infektionsprävention mit ethischen, rechtlichen und praktischen Überlegungen zusammengeführt. Daraus entwickeln die Autorinnen und Autoren einen Handlungsrahmen für die anfängliche Priorisierung der Impfmaßnahmen gegen COVID-19.

Eine Priorisierung unterstützt die Entscheidung, wer vorrangig welche Impfstoffe erhalten soll. Diese darf nicht nur auf Grundlage medizinisch-epidemiologischer Erkenntnisse festgelegt werden. Vielmehr müssen auch ethische und rechtliche Erwägungen maßgeblich sein.

Derzeit fehlen laut den Expertinnen und Experten noch entscheidende Ergebnisse aus den laufenden klinischen Studien (Phase 3) zu den Eigenschaften der Impfstoffe. Dies hat zur Folge, dass eine detaillierte Empfehlung der STIKO zu den vorrangig zu impfenden Personengruppen jetzt noch nicht möglich ist. Bereits jetzt aber stehen die ethischen und rechtlichen Prinzipien fest, nach denen eine Priorisierung zu erfolgen hat: Neben der Selbstbestimmung sind dies die Nichtschädigung beziehungsweise der Integritätsschutz, die Gerechtigkeit, die grundsätzliche Rechtsgleichheit, die Solidarität sowie die Dringlichkeit.

Diese ethischen und rechtlichen Prinzipien schlagen sich in konkreten Impfzielen nieder: Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle; Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation); Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotential; Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens.

Im Papier wird darauf hingewiesen, dass die Verteilung der anfangs knappen Impfstoffe ethisch wie grundrechtlich relevante Werte berührt und daher eine klare gesetzliche Regelung erfordert. Die Verteilung der Impfstoffe ist zudem so zu organisieren, dass ein Erreichen der Impfziele sichergestellt ist. Hierzu bedarf es geeigneter neuer Strukturen. Eine einheitliche, transparente und damit vertrauenserweckende sowie akzeptanzsichernde Verteilung ist geboten. Das spricht für eine Impfstrategie, die nicht auf einzelne Hausärztinnen und Hausärzte beruht, sondern auf staatlich mandatierte Impfzentren.

Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus. Deshalb sind Priorisierungskriterien der Bevölkerung verständlich darzulegen. Die Autorinnen und Autoren des Positionspapiers schließen zudem eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht aus.

Eine selbstbestimmte Impfentscheidung erfordert eine kontinuierliche, transparente Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Wirksamkeit der Impfung und zu ihren Risiken, so die Expertinnen und Experten. Um mögliche Impfrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, muss eine zeitnahe bundesweite Erfassung aller Impfungen und eine Bewertung von unerwünschten Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung etabliert werden. Dazu fordern die Autorinnen und Autoren eine produktspezifische Erfassung der COVID19-Impfungen in einer zentralen Datenbank, auch zur genauen Ermittlung der Impfquoten.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2020

Ständige Impfkommission (STIKO)
beim Robert Koch-Institut
Seestraße 10
13353 Berlin
www.stiko.de

Susanne Glasmacher
Pressesprecherin
Tel.: 030 18754–2265
E-Mail: GlasmacherS@rki.de

Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
www.ethikrat.org
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 20370–246
E-Mail: florian@ethikrat.org

Nationale Akademie der
Wissenschaften Leopoldina
Jägerberg 1
06108 Halle (Saale)
www.leopoldina.org

Caroline Wichmann
Leiterin Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0345 47239–800
E-Mail: presse@leopoldina.org

Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF- ... oldina.pdf


++++

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POSITIONSPAPIER DER GEMEINSAMEN ARBEITSGRUPPE AUS MITGLIEDERN DER STÄNDIGEN IMPFKOMMISSION, DES DEUTSCHEN ETHIKRATES UND DER NATIONALEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN LEOPOLDINA

Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?

Zusammenfassung

Die rasche internationale Entwicklung wirksamer Impfstoffe gegen COVID-19, die anfangs nicht in ausreichenden Mengen für die Impfung der impfwilligen Bevölkerung zur Verfügung stehen werden, erfordert die Entwicklung eines Verteilungsplanes und macht eine Priorisierung notwendig. Die Bevölkerung muss auf die Sicherheit, Wirksamkeit und ordnungsgemäße Durchführung der Impfung vertrauen können, um die Impfbereitschaft zu erhalten und zu verbessern. Dies erfordert erhebliche Anstrengungen und Augenmaß bei den anstehenden Entscheidungen zur Impfempfehlung und Priorisierung, bei der praktischen Umsetzung der Impfung, bei der zeitnahen Erfassung von Impfquoten, bei der Vermeidung von Impfkomplikationen und auch bei der fortlaufenden Aufklärung der Bevölkerung zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen.

• Die Priorisierung muss medizinischen, ethischen und rechtlichen Prinzipien folgen. Diese sind der Bevölkerung verständlich darzulegen, damit die Priorisierung als gerechtfertigt wahrgenommen werden kann.
• Die Verteilung der Impfstoffe ist so zu organisieren, dass die Erreichung der Impfziele sichergestellt ist. Hierzu bedarf es geeigneter neuer Strukturen.
• Die selbstbestimmte Impfentscheidung erfordert eine kontinuierliche, transparente Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Wirksamkeit der Impfung und möglichen Risiken.
• Um Impfrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, muss ein System zur zeitnahen Erfassung und Bewertung von unerwünschten Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung etabliert werden.

Das vorliegende Papier führt wesentliche medizinische Aspekte der Infektionsepidemiologie und Impfprävention mit ethischen, rechtlichen und praktischen Überlegungen zusammen und entwickelt einen Handlungsrahmen für die Impfmaßnahmen gegen COVID-19


... weiter lesen unter ... > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... ierung.pdf
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Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpflicht im Stadtgebiet ist rechtswidrig

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 13:02

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Verwaltungsgericht Düsseldorf

Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpflicht im Stadtgebiet ist rechtswidrig

Die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf vom 3. November 2020, mit der eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken angeordnet wurde, ist rechtswidrig. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit dem gegen die Stadt Düsseldorf gerichteten Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im Eilverfahren entsprochen.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt, die Allgemeinverfügung sei unbestimmt. Unter Punkt 1 heiße es: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird.“ Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr müsse er anhand der unbestimmten Begriffe „Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz“ selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr „objektiv ausgeschlossen“ sei. Dem Bestimmtheitsgebot sei nicht genügt, wenn der Bürger – wie hier – nicht ohne weiteres in der Lage sei zu erkennen, welches Verhalten von ihm gefordert werde, zumal dann, wenn ein Verstoß bußgeldbewehrt sei.

Die Kammer hat außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Abstandsregelung von fünf Metern geäußert. Diese gehe deutlich über die Vorgaben in § 2 der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus (Mindestabstand von 1,5 Metern). Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich.

Die gerichtliche Entscheidung wirkt sich nur im Verhältnis zum Antragsteller aus. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, ist ausgesetzt. Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten.

Gegen die Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erheben.


Aktenzeichen: 26 L 2226/20

Pressemitteilung vom 09.11.2020
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
> https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
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Einheitliches Corona-Konzept der gesamten Ärzteschaft

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 17:32

Offener Brief vom 09.11.2020

Einheitliches Corona-Konzept der gesamten Ärzteschaft

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Reinhardt,

die aktuell aufgeregte und vor allem kontrovers geführte Diskussion innerhalb der Ärzteschaft und deren verschiedener Verbände zum Thema eines angemessenen Umgangs mit der Corona-Pandemie, veranlasst die GFB zu einem Aufruf, eine gemeinsame ärztliche Plattform einzurichten, die gegenüber Politik und Gesellschaft möglichst einheitliche Positionen erarbeitet.

Es ist an der Zeit, eine fachgebiets- und sektorenübergreifende Diskussion in der verfassten Ärzteschaft Deutschlands zum Pandemiegeschehen zu Corona zu führen. Sie muss die Einzelbereiche der Ärzteschaft, die verschiedenen Fachgebiete, den Öffentlichen Gesundheitsdienst und ggf. einzelne medizinische Experten in ein Gesamtkonzept einbinden. Ziel muss die Entwicklung eines nachhaltigen und ganzheitlichen Konzepts der Versorgung unter den Bedingungen der Pandemie aus ärztlicher Perspektive sein. Der daraus erwachsende Konsens dient unabhängig von den persönlichen Meinungen Einzelner oder den durchaus widersprüchlichen Auffassungen einzelner Teile der Ärzteschaft als fachliche Grundlage für künftige weitreichendere politische Konzepte von Politik und Gesellschaft im Umgang mit dem Virus. Die Bundesärztekammer als Institution der verfassten Ärzteschaft Deutschlands ist dafür die richtige Plattform. Wir fordern die Bundesärztekammer auf, diese Corona-Debatte zu organisieren und zu moderieren. Das sollte nicht von einzelnen Gruppen für sich reklamiert werden.

Die Diskussion um das jüngst erschienene KBV-Positionspapier zeigt, dass Aussagen Einzelner trotz berechtigter Positionen zunehmend zur Austragung persönlicher Differenzen oder von parteipolitischen Interessen missbraucht werden. Es bedarf einer von der Bundesärztekammer moderierten und nach Seite 2 außen kommunizierten Diskussion der Ärzteschaft, vor allem, um neben den aktuellen unmittelbaren Maßnahmen der Pandemie-Eindämmung langfristige Strategien aus ärztlicher Sicht zu entwickeln, um das zweifellos noch lange erforderliche „Leben mit dem Virus“ in Abwägung zwischen Allgemeinwohl und Individualgesundheit mit möglichst geringen Schäden zu gestalten.

Die Ärzteschaft steht in der Pflicht, aus ihrem ethischen Grundverständnis heraus, Wege aufzuzeigen, wie einerseits die Gesundheit des Einzelnen, andererseits aber auch die Gesundheitsfürsorge gegenüber der Gesellschaft miteinander in Einklang gebracht werden kann.

Dazu muss ein gemeinsamer Konsens der gesamten verfassten Ärzteschaft erarbeitet werden. Denkbar wäre eine konzertierte Aktion der bei der BÄK angesiedelten Akademien der Haus- und Fachärzte oder ggf. auch eine gemeinsame Diskussionsplattform der Verbände mit Einzelexperten. Solch ein Konsens auf Grundlage der Expertise aller Fachgebiete und Sektoren der Ärzteschaft ist die einzige Möglichkeit, eine mittel- und langfristige Perspektive für ein Leben mit dem Virus erfolgreich in Gesellschaft und Politik verankern zu können. Mit freundlichen Grüßen,

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Präsident Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)
Dr. med. Gundolf Berg, Vizepräsident Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

Tel: 030 28004-165
presse@gfb-facharztverband.de
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Corona-Impfstoff zeigt 90 Prozent Schutzwirkung in Phase-III-Studie

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2020, 18:11

Ärzte Zeitung vom 09.11.2020:

BioNTech und Pfizer
Corona-Impfstoff zeigt 90 Prozent Schutzwirkung in Phase-III-Studie

Nach ersten Ergebnissen einer Phase-III-Studie hat ein Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer nach Angaben der Unternehmen eine Wirksamkeit von 90 Prozent. Die Vakzine hat sich zudem als sehr sicher erwiesen. Es fehlen zwar noch Details, aber die Zulassung rückt deutlich näher.

Von Wolfgang Geissel

New York/Mainz. Zur Vakzine BNT162b2 von BioNTech und Pfizer gibt es vielversprechende Zwischenergebnisse aus einer Phase-III-Studie. Danach werden neun von zehn Geimpften vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 geschützt, wie die Unternehmen am Montag mitteilten. Sie wollen bereits die Zulassung in den USA beantragen.

In der Ende Juli mit dem mRNA-Impfstoff gestarteten und noch laufenden Studie wurden nach den Angaben bisher 39.000 Probanden geimpft (44.000 wurde rekrutiert). Die Teilnehmer bekamen dabei nach dem Zufallsprinzip zweimal im Abstand von 21 Tagen entweder die Vakzine oder ein Placebo.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... _TELEGRAMM
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Corona-Pandemie: Durchbruch beim Impfstoff - Hoffnungsschimmer statt Horror-Winter?

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2020, 07:37

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Corona-Pandemie: Durchbruch beim Impfstoff: Hoffnungsschimmer statt Horror-Winter? - "Hart aber fair", Das Erste, informierte am 09.11.2020 (01:13:31 Std.): Bis heute drohte ein Winter ohne wirkliche Hoffnung. Mehr Maske tragen, weniger Menschen treffen, am besten zu Hause bleiben. Jetzt die Nachricht: Ein erster Impfstoff ist fast fertig! Was kann die neue Impfung, wie wirkt sie? Und kann sie Corona endgültig besiegen? … Die Sendung war interessant, weil sehr überzeugend über die derzeitige Corona-Pandemie und die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen informiert wurde. Das Video zur Sendung ist verfügbar bis 09.11.2021 … > https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfa ... r-100.html
Die "Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff" - "Gemeinsames Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zu ethischen, rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen" sind wie folgt abrufbar … > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=115927#p115927


EU-Verhandlungen mit Pfizer-Biontech zu Corona-Impfstoff abgeschlossen
> https://www.youtube.com/watch?v=9AhzM8DrWsI
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Aus der Pandemie für die Pandemie lernen

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2020, 12:50

Aus der Pandemie für die Pandemie lernen: BGW-Expertengespräch zum Management von COVID-19 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

Hamburg – Der Schutz der Beschäftigten vor dem Virus gehört in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu den großen Herausforderungen der Coronapandemie. In einem Expertengespräch der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben nun Fachleute aus Wissenschaft, Betrieben, öffentlichem Gesundheitsdienst und dem Bundesgesundheitsministerium aktuelle Erkenntnisse zur Verbreitung und Prävention berufsbedingter COVID-19-Erkrankungen im Gesundheitswesen zusammengetragen.

Das Infektionsgeschehen
Deutlich wurde, dass Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein höheres berufsbedingtes COVID-19-Risiko tragen als in anderen Zweigen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege. Insgesamt waren der BGW bis Ende Oktober aus den nicht staatlichen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege knapp 11.000 meldepflichtige Verdachtsfälle auf berufsbedingte COVID-19-Erkrankungen gemeldet worden, die meisten davon bislang zu Beginn der Pandemie im Frühjahr.

Der massive Wiederanstieg der Fallzahlen in der Bevölkerung im Herbst spiegelt sich in der Berufskrankheiten-Statistik der BGW zu COVID-19 wie auch in ebenfalls im Expertengespräch vorgestellten Testungen bei Beschäftigten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bislang nicht im selben Maße wider. Allerdings ist für die erste Novemberwoche auch in der BGW-Statistik bereits eine Tendenz nach oben zu beobachten. Branchenübergreifend verzeichnete die BGW bis zum 6. November rund 11.200 meldepflichtige Anzeigen des Verdachts auf eine berufsbedingte COVID-19-Erkrankung, rund 280 mehr als noch eine Woche zuvor. Rund 5.700 dieser Meldungen kamen aus Kliniken, weitere knapp 3.700 aus Pflegeeinrichtungen.

Masken wirken
Gleichzeitig zeigen erste statistische Auswertungen und Forschungsergebnisse, dass sich berufsbedingte Infektionen mit geeigneten Schutzmaßnahmen reduzieren lassen. Besonders hervorgehoben wurde die – zu Beginn der Pandemie teilweise unterschätzte – Präventionswirkung von medizinischem Mund-Nasen-Schutz für dessen Trägerinnen und Träger.

Bereits Anfang Oktober hatte die BGW in Abstimmung mit weiteren Institutionen ihre Hilfestellungen zur betrieblichen Klärung des Erfordernisses von Atemschutz bei stationären Pflege- und Betreuungstätigkeiten entsprechend weiterentwickelt. Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hob diese fortlaufende Anpassung der Hilfestellungen der Berufsgenossenschaft in einem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Expertengesprächs positiv hervor: „Bestes Beispiel ist ja dafür der Einsatz von FFP2-Masken“, so Westerfellhaus. „Nachdem sie zunächst Standard bei allen körpernahen Tätigkeiten waren, sollen sie jetzt nur nach einer vorherigen Risikobewertung eingesetzt werden.“

Erfahrungen und Ideen
Als Good-Practice-Beispiele und Handlungsfelder wurden im Expertengespräch beispielsweise die Information, Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten, das Mitwirken des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin an der Konzeption und Umsetzung der betrieblichen Schutzmaßnahmen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Betriebsmedizin und Hygienebeauftragten sowie von Betriebsmedizin und Gesundheitsämtern genannt.

An anstehenden Aufgaben kristallisierten sich unter anderem das Umsetzen der Mitte Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Testverordnung und mit Blick auf das kommende Jahr das Vorbereiten der in Aussicht stehenden Impfungen heraus. Außerdem wiesen mehrere Referenten auf die akute Gefahr steigender Infektionen im privaten Bereich hin, die auch im Gesundheitswesen tätige Personen betreffe.

Das Erreichte sichern
Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen in der Allgemeinbevölkerung gelte es nun, so der übereinstimmende Tenor der Fachbeiträge, das im Arbeitsschutz im Gesundheitswesen Erreichte zu sichern. Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW, fasst es zum Ende der Veranstaltung in seinem Resümee zusammen: „Wir müssen wirklich dafür sorgen, dass die Menschen im Gesundheitswesen nicht in einer Weise von der pandemischen Lage betroffen werden, dass es für sie selber eine extreme Aufopferung darstellt und die Gesellschaft vor ein Problem stellt in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens.“

Ferner wies Brandenburg darauf hin, dass für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium sowie für andere Tätigkeiten mit Infektionsgefahr in ähnlichem Maße im Falle einer COVID-19-Erkrankung eine Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht kommt. Die BGW hat bis zum 6. November bereits rund 7.600 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt – rund 78 Prozent der bereits entschiedenen meldepflichtigen Verdachtsfälle.

Mehr erfahren
Unter www.bgw-online.de/expertengespraech-corona zeigt die BGW eine Aufzeichnung ihres Expertengesprächs „Management von COVID-19 bei Beschäftigten im Gesundheitswesen“ vom 09.11.2020 als Video.

Unter www.bgw-online.de/corona gibt die Berufsgenossenschaft fortlaufend aktuelle Informationen rund um das Coronavirus im Hinblick auf die Prävention in den Arbeitsfeldern Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Versicherungsschutz und Rehabilitation. Neu auf der Seite ist der BGW-Maskenkompass: Dieser zeigt auf, welcher Maskentyp grundsätzlich für welchen Einsatzzweck geeignet ist und worauf bei Beschaffung und Anwendung geachtet werden sollte. Direkt dorthin führt der Link www.bgw-online.de/masken-kompass.

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.11.2020
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Mareike Berger, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96
E-Mail: presse@bgw-online.de
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„Lockdown Light“ - Leben zunehmend in Privathaushalten

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 08:36

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 073 vom 12.11.2020

42 % der Alleinlebenden wohnten 2019 in Großstädten

• In 17,6 Millionen Haushalten lebte 2019 nur eine Person
• Fast vier Mal so viele Frauen wie Männer ab 80 Jahren leben allein
• Jung und Alt lebten 2019 in weniger als einem Prozent der Haushalte zusammen
• Zahl der Haushalte mit mindestens fünf Personen nahm in den vergangenen drei Jahrzehnten ab


WIESBADEN – Das Leben in Deutschland spielt sich seit dem sogenannten „Lockdown Light“, der am 2. November 2020 in Kraft trat, noch stärker als zuvor in Privathaushalten ab. Von den Kontaktbeschränkungen außerhalb des eigenen Haushalts sind vor allem Alleinlebende betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wohnte 2019 fast die Hälfte der Alleinlebenden (42 %) in Großstädten ab 100 000 Einwohnern. Beinahe jede oder jeder dritte Alleinlebende (32 %) lebte in kleinen Gemeinden unter 20 000 Einwohnern. In den mittelgroßen Gemeinden zwischen 20 000 und 100 000 Einwohnern lebte mit 26 % gut jede oder jeder vierte Alleinlebende.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Pandemie-Schutzgesetze: Dringend über sinnvolle Einzelmaßnahmen hinausdenken!

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2020, 10:41

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Pandemie-Schutzgesetze: Dringend über sinnvolle Einzelmaßnahmen hinausdenken!

Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


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201110_SN_3Bevölkerungsschutzgesetz_APS.pdf
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Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)


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201111_SN_GVWG_APS.pdf
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