Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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Umfrage zur Corona-Krise: Wie sind Sie im Berufsalltag betroffen?

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 12:36

Umfrage zur Corona-Krise: Wie sind Sie im Berufsalltag betroffen?

Ich bin Journalistin beim gemeinnützigen Recherchezentrum CORRECTIV.

Sie als Pflegerinnen und Pfleger und Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wollen wir als Redaktion Ihre Einschätzung und Erfahrungen hören. Wir wollen verstehen, wo es Probleme und Missstände in unserem Gesundheitssystem und anderen systemrelevanten Bereichen gibt. So können wir umfassend darüber berichten und gemeinsam Veränderungen anstoßen.

Deshalb haben wir eine kurze Umfrage erstellt: Erzählen Sie uns hier, was Sie derzeit erleben.
Dies dauert nur wenige Minuten, Sie können anonym teilnehmen. Ihre Einschätzung ist für unsere Berichterstattung sehr hilfreich. Mehr über unsere Recherche können Sie hier erfahren.

Wir wissen, dass Sie unermüdlich arbeiten, während die Belastung unseres Gesundheitssystems weiter steigt. Bitte verbreiten Sie diese Umfrage dennoch – indem Sie diese per E-Mail an Ihre Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen und Freundinnen und Freunde weiterleiten oder auf Ihren Social-Media-Kanälen teilen. Denn je mehr Menschen mitmachen, desto mehr Stimmen können wir Gehör verschaffen und so auf strukturelle Probleme aufmerksam machen.

Auf Facebook posten > https://www.facebook.com/correctiv.org/ ... 7417854690
An Follower twittern > https://twitter.com/correctiv_org/statu ... 55427?s=20

Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und das Vertrauen in unsere Arbeit.
Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!
Miriam Lenz
Reporterin
CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft

CORRECTIV ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum. Wir recherchieren langfristig zu Missständen in der Gesellschaft, fördern Medienkompetenz und führen Bildungsprogramme durch. Finanziert wird unsere Arbeit durch Spenden von Bürgerinnen, Bürgern und Stiftungen.
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E-Mail: miriam.lenz.fm@correctiv.org
Telefon: 01523-3632343

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Corona-Virus – Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 12:46

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 07.04.2020

6 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2018 in einer überbelegten Wohnung / 7,4 % der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen - EU- Durchschnitt 15,5 %

WIESBADEN – Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, verlängern viele Regierungen in der Europäischen Union (EU) die Zeiträume von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 6 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2018 in einer überbelegten Wohnung. Das waren 7,4 % der Bevölkerung. Im europäischen Vergleich war das ein geringer Anteil: Der EU 28- Durchschnitt lag bei 15,5 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung dann, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

+++
Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
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Mit Daten von Fitnessarmbändern ... mehr über die Verbreitung des Coronavirus erfahren

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 13:16

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Pressemitteilung vom 07.04.2020
https://www.rki.de/DE/Content/Service/P ... _2020.html


Mit Daten von Fitnessarmbändern ... mehr über die Verbreitung des Coronavirus erfahren

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Das Robert Koch-Institut stellt ab sofort eine App zur Verfügung, die ergänzende Informationen dazu liefern soll, wo und wie schnell sich das Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ausbreitet. Die App ist unter dem Namen „Corona-Datenspende“ für iOS und Android-Geräte verfügbar. Sie funktioniert in Kombination mit Fitnessarmbändern ,,, verschiedener Hersteller. Die Nutzung der App ist freiwillig und pseudonymisiert – das RKI hat zu keiner Zeit Kenntnis über persönliche Informationen wie Name oder Anschrift der App-Nutzer.

Die von den Nutzern der Corona-Datenspende-App freiwillig zur Verfügung gestellten Daten ermöglichen den Wissenschaftlern des Robert Koch-Instituts genauere Einblicke in die Verbreitung des Coronavirus. Die App dient nicht der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, sondern kann – ergänzend zu weiteren Datenquellen, z.B. den offiziellen Meldedaten – dabei helfen, Infektionsschwerpunkte besser zu erkennen und dazu beitragen, ein genaueres Bild über die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 zu gewinnen.

Die der Corona-Datenspende-App zugrundeliegende Idee ist einfach: Viele Menschen in Deutschland zeichnen regelmäßig mit Fitnessarmbändern ... ihre Vitaldaten auf. Dazu zählen der Ruhepuls, Schlaf und das Aktivitätsniveau. Bei einer akuten Atemwegserkrankung ändern sich diese Vitalzeichen in den meisten Fällen deutlich. Daher können auch typische COVID-19-Symptome wie Fieber durch die App erkannt werden.

Mit Hilfe der Corona-Datenspende-App kann der Nutzer des Fitnessarmbands ... diese Daten dem Robert Koch-Institut zur Verfügung stellen. Die Corona-Datenspende-App benötigt zudem die Postleitzahl des Nutzers. Alle Daten werden wissenschaftlich aufbereitet und fließen im Anschluss in eine Karte ein. Diese zeigt die regionale Verbreitung potenziell Infizierter bis auf Ebene der Postleitzahl. Die Karte soll regelmäßig aktualisiert und unter www.corona-datenspende.de veröffentlicht werden.

„Wenn in einer ausreichend großen Stichprobe die Anzahl der symptomatischen Patienten erfasst werden kann, könnte uns das dabei helfen, früher Rückschlüsse auf Infektionsgeschehen, Verbreitung und auch auf die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zu ziehen“, sagt Prof. Lothar H. Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts. In den USA haben sich ähnliche Fallschätzungen auf Basis von Fitnessarmband-Daten ... in Grippewellen als sehr treffgenau erwiesen.

Das Robert Koch-Institut hat die App gemeinsam mit dem e-Health-Unternehmen Thryve und unter Einbeziehung des Bundesdatenschutz­beauftragten entwickelt. Die Corona-Datenspende ist keine Anwendung, um COVID-19 im Einzelfall zuverlässig zu diagnostizieren. Sie ersetzt keinesfalls die regulären Tests auf das Virus. Ebenso wenig ersetzt sie den öffentlichen Meldeweg zur Erfassung der Infektionszahlen.

Prof. Lothar H. Wieler weiter: „Digitale Anwendungen können die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 sinnvoll ergänzen. Wir wünschen uns, dass sich viele Menschen beteiligen. Denn je mehr Menschen ihre Daten für eine Auswertung zur Verfügung stellen, desto genauer werden unsere Erkenntnisse zur Verbreitung des Coronavirus.“

Weitere Informationen gibt es auf der Website www.corona-datenspende.de

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Welche Daten werden mit der Corona-Datenspende-App erfasst?

Postleitzahl des Nutzers: Der Nutzer wird einmalig gebeten, seine Postleitzahl einzugeben. Es werden keine weitere Ortungs- oder Standortdaten abgefragt.
Körperdaten: Die Corona-Datenspende-App fragt einmalig Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht ab. Die Daten werden in groben Schritten (+/- 5 kg bzw. 5 cm) erfasst.
Vitaldaten: Aktivitäts- und Schlafdaten, Pulsschlag, Körpertemperatur (sofern vom jeweiligen Modell der Fitnessuhr bzw. des Fitnessarmbands unterstützt)

Wie kann der Nutzer seine Daten teilen?

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Corona-Datenspende-App installieren: Die App ist für iOs und Android in den jeweiligen App-Stores kostenlos zum Download verfügbar.
Datenspende zustimmen: Nach Installation der Corona-Datenspende-App wird der Nutzer um Zustimmung zur Weitergabe der Daten an das Robert Koch-Institut gebeten.
Postleitzahl eingeben: Der Nutzer wird gebeten, einmalig die Postleitzahl einzugeben.
Fitnessuhr/Fitnessarmband verbinden: Der Nutzer wird gebeten, sein jeweiliges Gerät mit der Corona-Datenspende-App zu verbinden.
Die Nutzung der App ist freiwillig und sicher. Alle Daten werden pseudonymisiert übertragen, d.h. das RKI kann einzelne Nutzer nicht identifizieren.
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeberufe ihrer Leistung entsprechend bezahlen – während und nach der Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 13:27

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Pflegeberufe ihrer Leistung entsprechend bezahlen – während und nach der Pandemie

Pflegende leisten wie andere ‚systemrelevante‘ Berufe einen besonderen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. „Die Aufrechterhaltung der Versorgung und der Versorgungsqualität unter durch die Pandemie massiv erschwerten Bedingungen führt zu großen Belastungen der Mitarbeitenden – insbesondere der Pflegenden - in allen Versorgungsbereichen. Sie haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, eine höhere Arbeitsbelastung, leisten Überstunden und bewältigen eine Notfallsituation - und das voraussichtlich noch über viele Wochen“, sagt Prof. Christel Bienstein, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Das wird zwar öffentlichkeitswirksam gewürdigt. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger applaudieren auf den Balkonen. Es ist aber überfällig – und dies nicht erst seit der Pandemie -, dass den anerkennenden Gesten auch Taten folgen! Die besondere Belastung muss sich auch auf dem Gehaltszettel widerspiegeln, sie muss finanziell kompensiert werden“, so die Forderung der DBfK-Expertin.

Als kurzfristige Lösung und Einstieg in eine deutliche Verbesserung der Situation fordert der DBfK während der Pandemie eine steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie Zulage von 75 EURO pro geleisteter Schicht für alle Pflegefachpersonen. Die Zulagen sind aus Steuermitteln zu finanzieren, wodurch alle Bürgerinnen und Bürger an deren Finanzierung beteiligt würden. Darüber hinaus sollen alle Mitarbeitenden in den betroffenen Bereichen für 2020 zusätzlich 5 Tage Urlaub erhalten, die nach Abklingen der Pandemie genommen werden können und durch Aufstockung der Personalkapazitäten ausgeglichen werden.

Die Herausforderungen der Pandemie machen die Relevanz der professionellen Pflege zur Bewältigung der Krise deutlich und unterstreichen die Bedeutung einer ausreichenden – und derzeit nicht vorhandenen - Personalausstattung mit Pflegefachpersonen auch in normalen Zeiten. Die Benachteiligung der Sorgeberufe als klassische Frauenberufe ist vielfach dokumentiert und es ist deshalb überfällig, nach der Pandemie die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich zu verbessern und auch die Vergütung nachhaltig anzuheben. Das wäre ein angemessener Schritt der Anerkennung des gesellschaftlichen Beitrags der Profession Pflege und ein bedeutender Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Berufes.

Dies beinhaltet einerseits die Umsetzung der lange diskutierten besseren Personalausstattung in allen Versorgungssektoren. Andererseits macht sich Ansehen und Wert eines Berufes auch am Gehalt fest. Angesichts der Nachwuchsprobleme in der Pflege und des zu erwartenden deutlichen Mehrbedarfes an Pflegefachpersonen muss eine deutliche Anhebung des Einkommens der Pflegefachpersonen erfolgen. Der DBfK hält ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4.000 EURO brutto für angemessen. Wir fordern deshalb die Tarifparteien auf, Verhandlungen mit dieser Zielvorgabe aufzunehmen. Von der Bundesregierung erwarten wir, im Anschluss einen solchen Tarifabschluss für allgemeingültig zu erklären, damit auch nicht tarifgebundene Bereiche davon profitieren. Zulagen für Schichtdienst etc. sollten zudem grundsätzlich der Belastung angemessen sein und von Steuern befreit werden. Die Refinanzierung durch die Kassen muss dabei gesichert sein.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.04.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
redaktion@dbfk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Auszubildende in den Pflegeberufen schützen

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 16:18

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (07. April 2020, Nr. 10/2020)



Auszubildende in den Pflegeberufen schützen
Ausbildungsqualität und Sicherheit der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten


Die ersten Ausbildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz sind gestartet. Bundesweit zeichnen sich schon seit Wochen große Unterschiede in der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung in den Ländern ab. Trotz der Corona-Pandemie weist der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) deutlich auf die Verantwortung aller beteiligten Ausbildungspartner hin.

„Die Pflegeschulen in den Ländern sind seit Mitte März geschlossen. Der Umstand, dass jetzt Träger der praktischen Ausbildung die Auszubildenden ohne ausreichende Kompetenzen in der Praxis – und Ausbildungseinsteiger ganz ohne theoretische Grundlagen – einsetzen, gefährdet die Auszubildenden, die Patienten und Pflegebedürftigen.“ Darauf hat heute in Berlin DPR-Präsident Franz Wagner hingewiesen.

„Eine Überforderung der neuen Auszubildenden und Studierenden muss unbedingt verhindert werden. Um keine Ausbildungsabbrüche zu provozieren, müssen die Lernenden und Studierenden ausreichend in die Praxis eingeführt und begleitet werden.

Von daher dürfen Auszubildende nur dort eingesetzt werden, wo ausreichend Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Diese müssen die Lernenden – auch unter der Besonderheit der Gefährdung durch COVID-19 – zeitlich und inhaltlich gut anleiten können.“

Weiter fordert der Deutsche Pflegerat, dass die Pflegeschulen stärker in die Umsetzung von digitalen Infrastrukturen, E-Learning-Angeboten und in die dafür notwendige Ausstattung investieren. Wagner weiter: „Diese Investitionsmaßnahmen müssen durch die Länder unterstützt werden. Mittel aus den Länderhaushalten und dem Digitalpakt des Bundes müssen schnell und unkompliziert ohne lange Antragsverfahren von den Schulen abgerufen werden können“.

„Den Auszubildenden dürfen unter der Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats weiter. „Die Länder müssen in der Anrechnung der theoretischen und praktischen Stunden pragmatisch und flexibel agieren. Der Ausbildungserfolg darf genauso wenig gefährdet sein, wie die Qualität des Abschlusses.

Wir müssen unsere Auszubildenden und Studierenden schützen und unterstützen. Das verlangt einen besonnenen Umgang in der Krisenzeit. Zudem muss gelten: Die Auszubildenden sind nicht dafür da, um die bereits vor der Corona-Pandemie dagewesenen großen Löcher in der Leistungserbringung zu stopfen“.

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Haben Pflegekräfte (k)eine Lobby?

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2020, 16:23

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Haben Pflegekräfte (k)eine Lobby?

Bund und Länder schnüren in der Coronakrise Finanzpakete für Wirtschaft und Menschen in Not. Pflegekräften wird applaudiert. Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok im Interview über den Wert der Sackgassenberufe.

Zur Person
Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok ist Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Sozial- und Wirtschaftspolitik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Sie ist Stellvertretende Direktorin des Harriet Taylor Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung der HWR Berlin. Seit April 2019 leitet die ausgewiesene Expertin auf den Gebieten Arbeitsmarktökonomie und Gender im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht.

Kurzarbeitergeld wird aufgestockt, Soloselbständige erhalten Hilfszahlungen, für KMU gibt es bedingungslose Kredite, der Zugang zu Transferleistungen wie Hartz IV wird entbürokratisiert. Dagegen nimmt sich der angekündigte Bonus für Menschen in Pflegeberufen eher bescheiden aus.

Die genannten Hilfspakete haben ein Ziel: den zu erwartenden Konjunktureinbruch zu dämmen und die damit verbundenen ökonomischen und sozialen Kosten der Arbeitslosigkeit zu senken. Die letzte Finanzkrise hat gezeigt, dass der soziale Dienstleistungsbereich eine enorm krisenresistente Branche ist. Die Erwerbslosigkeit ist überall angestiegen, nur nicht hier. Die Nachfrage nach bezahlter Sorgearbeit nimmt nicht ab, nur, weil unsere Produkte im Ausland weniger nachgefragt oder globale Lieferketten unterbrochen werden. Sie ist unabhängiger von konjunkturellen Entwicklungen.

Weshalb werden Pflegeberufe generell vergleichsweise gering entlohnt?

Charakteristisch für die professionelle Sorgearbeit, die in den Pflegeberufen geleistet wird, ist, dass die Anbieterstrukturen sehr unterschiedlich sind. Die Arbeitsbedingungen und Einkommen innerhalb des Berufsfeldes variieren stark. Gemeinsam ist ihnen, dass sie stark von Teilzeit betroffen sind, sich im unteren Einkommensbereichen bewegen, oft mit starken gesundheitlichen Belastungen sowie fehlenden Um- und Aufstiegsmöglichkeiten einhergehen. In der Forschung sprechen wir daher von „Sackgassenberufen“.

Wie begründen Sie diese Schlechterstellung?

Der Ursprung der professionellen Sorgearbeit im Feld der sozialen, personenbezogenen und haushaltsnahen Dienstleistungen liegt in der privaten und damit unbezahlten Sorgearbeit, die historisch gesehen „reine Frauensache“ war. Diese, über Hunderte von Jahren andauernde Selbstverständlichkeit bzw. geschlechtsspezifische Zuschreibung spiegelt sich heute in der gesamten Entlohnungslandschaft sowie Arbeitsbedingungen wider. Bisher fehlt der politische Wille, um diese Pfadabhängigkeit zu brechen und echte „Lebensberufe“ zu schaffen.

Liegt das auch am hohen Frauenanteil in den Pflegeberufen?

Der deutsche Arbeitsmarkt ist nach Geschlecht segregiert, das heißt, Frauen und Männern sind in Bezug auf Berufe, Berufsfelder oder auf Hierarchieebenen ungleich auf dem Arbeitsmarkt präsent. Und ja, der hohe Frauenanteil in den Pflegeberufen ist ein Abbild der Geschlechtersegregation. Sind Männer in den sozialen Dienstleistungsbereichen zu finden, dann eher in einer Leitungsfunktion.

Wird sich das ändern?

Ein klares Henne-Ei-Problem: Ist die Entlohnung so gering, weil hier vor allem Frauen beschäftigt sind oder wählen Frauen – trotz der geringen Entlohnung – diese Berufe aus dem vermeintlichen Grund, Sorge- und Erwerbsarbeit besser vereinbaren zu können? In Deutschland wird in heterosexuellen Familien nach wie vor oft das Zuverdienst-Modell gelebt. Es gibt einen Familienernährer, und die Zuverdienerin geht einem Teilzeitjob nach, stemmt Erwerbs- und Sorgearbeit parallel. Das ist ursächlich für die geschlechtsspezifische Lohnlücke und auch für die verstärkt auftretende Altersarmut bei Frauen.

Pflegekräfte wünschen sich statt anerkennender Klatschkonzerte und Dankesbekundungen durch Kanzlerin und Minister bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen.

Es wird Zeit für einen Pfadbruch. Es hat leider eine Pandemie gebraucht, um die enorme Wertschöpfung im Bereich der Pflegeberufe sichtbar zu machen, nicht nur für die Politik und Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt kann und muss ein Umdenken stattfinden. Diese Branche ist nicht nur krisenfest, womit sie geringe krisenbedingten Kosten für den Staat verursacht, sie sorgt auch dafür, dass die Bevölkerung gesundheitlich versorgt wird. Davon profitieren auch die Unternehmen – sie wollen schließlich ihr „Humankapital“ halten.

Diese Argumente sind nicht neu.

Nein, aber in Anbetracht der aktuellen Lage wird nun der Scheinwerfer auf diese Branche gerichtet. Die überfälligen Klatschkonzerte können zumindest einen Pfadbruch bzw. den politischen Willen für eine Veränderung einläuten – die Konzepte für die Aufwertung dieser Berufe liegen schon längst auf dem Tisch. Sie müssen nur mit Nachdruck umgesetzt werden.

Was muss passieren und wie?

Eine nachhaltige Strategie zur Aufwertung der professionellen Sorgearbeit muss her. Arbeitsbedingungen müssen deutlich verbessert werden. Bisher gab es nur Reformen der kleinen Schritte. Die staatlichen Rahmenbedingungen des Pflegesektors bedürfen jedoch einer grundsätzlichen Überholung: Der Pflegemarkt kann nicht mit den Werkzeugen eines klassischen Marktes „geregelt“ werden, zahlreiche Studien belegen dies seit Jahren. Die maßgebliche Aufstockung der Finanzierung der Pflegeinfrastruktur aus öffentlichen Mitteln ist notwendig. Der sozialrechtliche Grundsatz „ambulant vor stationärer Pflege“, das heißt, die staatliche Vorgabe, dass Pflege informell und unbezahlt zu Hause erfolgen soll, bedarf einer Generalüberholung.

Wie realistisch ist die Umsetzung dieser Forderungen?

Wo ein politscher Wille ist, da ist auch ein realistischer Weg.


Ab April 2022 soll ein branchenüblicher Mindestlohn von 2.175 Euro brutto für Pflegehilfskräfte und 2.600 Euro für Pflegefachkräfte greifen. Greift das weit genug und kommt das nicht zu spät? Im deutschen Gesundheitssystem stehen die Uhren im Pflegebereich doch schon auf 5 nach 12.

Ja, das geht in die richtige Richtung. Aber ob ein Mindestlohn allein ein glaubwürdiges Zeichen in Richtung „Wertschätzung“ ist, bezweifele ich. Es braucht einen flächendeckenden, gegebenenfalls regional differenzierenden Tarifvertrag, der mehr verspricht als den Mindestlohn.

Pflegekräfte können im Gegensatz zu anderen Branchen schlecht für ihre Rechte eintreten. Streiks würden Menschenleben kosten. Ändert sich deshalb nichts oder fast nichts? Weshalb haben Pflegekräfte keine Lobby?

Naja, die Interessenvertretungen, die Lobby, wenn Sie so wollen, gibt es durchaus. Die Frage ist, wie es um deren Verhandlungsmacht bestellt ist. Das Missverhältnis zwischen politischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Relevanz und tatsächlicher Entlohnung und den vorherrschenden Arbeitsbedingungen liegen offen auf der Hand. Deshalb sollten auf die öffentlichen Klatschkonzerte und die Dankesrede aus der Politik konkrete und nachhaltige Schritte folgen, die endlich diese Branche aus dem Schattendasein rausholen.

Was bleibt von der Coronakrise? Wird die Politik Lehren ziehen aus dem potenzierten Pflegenotstand?

Die Coronakrise führt uns deutlich vor Augen, wo die Probleme und Versäumnisse der letzten Jahrzehnte liegen. Das kann eine Chance sein. Daher sollten die solidarischen Klatschkonzerte weitergehen und die Scheinwerfer so lange auf die Missstände in den sozialen Berufen gerichtet werden, bis diese beseitigt sind.

Frau Prof. Yollu-Tok, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Sylke Schumann, Pressesprecherin der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.04.2020
Sylke Schumann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
https://idw-online.de/de/news744416


Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ist mit über 11 500 Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften – mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in über 60 Studiengängen auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin unterhält 195 aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen Kontinenten und ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for Excellence“. Als eine von Deutschlands führenden Hochschulen bei der internationalen Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und im Dualen Studium belegt die HWR Berlin Spitzenplätze in deutschlandweiten Rankings und nimmt auch im Masterbereich vordere Plätze ein. Die HWR Berlin ist einer der bedeutendsten und erfolgreichen Hochschulanbieter im akademischen Weiterbildungsbereich und Gründungshochschule. Die HWR Berlin unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“.
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RKI-Corona-Update: Datenspende-App

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 06:29

RKI-Corona-Update: Datenspende-App

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine neue App vorgestellt – eine Datenspende-App. Damit können von Fitnessarmbändern ... – freiwillig und anonym – Daten von Körperfunktionen an das RKI weitergeleitet werden. Hier werden die Gesundheitsinformationen ausgewertet. Dazu gehört zum Beispiel die Information ob der Ruhepuls ungewöhnlich hoch ist, oder ob sich jemand weniger bewegt und schlechter schläft als sonst. Bei einigen Geräten kann auch noch festgestellt werden wie hoch die Körpertemperatur ist – ob also jemand Fieber hat. So sollen "Infektionsnester" ausgemacht und in einer öffentlich zugänglichen Karte abgebildet werden. Bereits wenn ein Prozent aller zehn Millionen Fitnessarmband-Besitzer ... mitmachen, reicht das, um aus den Daten etwas herauszulesen – so die Datenexperten des RKI. Quarks Redakteurin Monika Kunze mit Einzelheiten | DailyQuarks – 00:00:42 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... index.html

Mehr:
"Coronavirus: Das wissen wir – und das nicht" – ein Quarks-Beitrag, heute aktualisiert | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... issen-wir/
"Quarks extra: Corona – die wichtigsten Fakten" ¬– eine Quarks-Sendung vom 31.03.20 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... n-100.html

Quelle: Mitteilung vom 07.04.2020
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Ethikrat wirbt für breite, sachliche und soziale Debatte über Öffnungsperspektiven

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 06:32

Deutsches Ärzteblatt vom 07.04.2020:
Ethikrat wirbt für breite, sachliche und soziale Debatte über Öffnungsperspektiven
Berlin – Der Deutsche Ethikrat ermutigte heute die Bevölkerung, sich in die Debatte über eine Lockerung der massiven Beschränkungen im öffentlichen Leben im Rahmen der COVID-19-Pandiemie einzubringen. „Es ist zu früh, Öffnungen jetzt vorzunehmen.... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q8fgpk
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Besuchsverbot von Angehörigen in Pflegewohnheimen gemäß IfSG gerechtfertigt

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 11:43

Besuchsverbot von Angehörigen in Pflegewohnheimen gemäß IfSG gerechtfertigt

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Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 03.04.2020 - OVG 11 S 14/20 - zur Zulässigkeit eines Besuchsverbots von Angehörigen in Pflegewohnheimen nach SARS-CoV-2-EindV Brandenburg gemäß IfSG.
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Forschungsprojekt Demenz in Zeiten von Corona

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 17:08

Angefügt ist eine Information zu einem aktuellen Forschungsprojekt von Reimer Gronemeyer und der Universität Gießen, Institut für Soziologie, welches in Kooperation mit der Aktion Demenz e.V. durchgeführt wird:
„Demenz in Zeiten von Corona“
Reimer Gronemeyer und Oliver Schultz sammeln, was derzeit zu dieser Thematik in der Öffentlichkeit diskutiert wird und würden sich über eine Kontaktaufnahme freuen. Dies soll durch weitere Erfahrungsberichte, Fragen, Überlegungen zur aktuellen Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen bzw. Versorger*innen ergänzt werden. Weitere Informationen und Kontaktdaten kann man dem beigefügten Informationsblatt entnehmen.


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Institut für Soziologie

Forschungsprojekt Demenz in Zeiten von Corona

Forschungsprojekt Demenz in Zeiten von Corona Menschen mit Demenz und jene, die sie versorgen, sind in diesen Zeiten von Corona besonderen gesundheitlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt. Menschen mit Demenz bilden eine Personengruppe, die besonders geschützt werden soll. Aber unter den Schutzmaßnahmen des „social distancing“ brechen auch viele wichtige Formen der Begegnung und Versorgung weg. Ambulante Betreuung findet kaum mehr statt. Besuche von Angehörigen in Altenpflegeeinrichtungen sind untersagt. Bewohner*innen und Pflegende sind auf sich gestellt und damit einer mit jedem Tag wachsenden Belastungsprobe ausgesetzt.

Welche Erfahrungen machen Menschen mit Demenz und diejenigen, die sie pflegen und versorgen, in diesen Wochen und Monaten? Welche Herausforderungen erleben sie, welche Lösungsstrategien entwickeln sie? Wie äußern sich Öffentlichkeit und Politik zu dieser Situation?

In dem aktuellen Forschungsprojekt „Demenz in Zeiten von Corona“ der Universität Gießen / Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften unter der Leitung von Prof. Dr. Reimer Gronemeyer und der wissenschaftlichen Mitarbeit von Dr. Oliver Schultz sollen zeitnah Antworten auf diese Fragen gesammelt werden. Das Projekt wird in Kooperation mit der Aktion Demenz e.V. durchgeführt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich dazu äußern wollen oder schicken Sie uns ihre Bemerkungen, Erfahrungen, Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Reimer Gronemeyer und Oliver Schultz Kontakt: schultzoliver169@googlemail.com / Tel.: 0157 37577133 reimer.gronemeyer@sowi.uni-giessen.de / Tel.: 0641 / 99 - 23204

Quelle: Pressemitteilung vom 03.04.2020
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Handbuch Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP)

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 17:20

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlicht vorab Auszüge aus dem Handbuch Krankenhausalarm- und -einsatzplanung, um Krankenhausbetreibern in der aktuellen Covid-19-Situation Hilfestellung zu geben. Bitte beachten Sie dazu unsere Pressemitteilung und geben Sie auch gerne weiter.

Unterstützung für Krankenhäuser
BBK veröffentlicht vorab Auszüge aus dem für 2020 angekündigten Handbuch Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP)


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Als Unterstützung für Krankenhäuser in der aktuellen Covid-19-Situation stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Website Teile des geplanten Handbuchs Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) vorab zum Download bereit. Die Teilveröffentlichung konzentriert sich auf Empfehlungen zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplanungen für Kliniken, zu Strukturen und Prozessen sowie zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten (MANV). Zusätzlich finden sich auf der BBK-Website aktuelle Covid-19-Planungsempfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP) sowie eine Checkliste "Pandemie für Krankenhäuser" von Berliner Experten. Die Veröffentlichung des kompletten Handbuchs ist im weiteren Verlauf des Jahres 2020 geplant.

BBK-Präsident Christoph Unger begründete die Maßnahme: "Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt mit Nachdruck, wie wichtig die Vorbereitung von Krankenhäusern auf mögliche Gefahren- und Schadenslagen ist. Deshalb haben wir uns für die Vorabveröffentlichung maßgebender Bestandteile des Handbuchs entschieden. Sie können Kliniken auch noch in der jetzigen Situation wichtige Hilfestellung geben. Dabei ist das Handbuch ausdrücklich kein Musteralarmplan, sondern versteht sich als Handlungsempfehlung und Hilfestellung des Bundes für Krankenhausbetreiber."

Aufrechterhaltung der Funktionalität auch bei Schadenslagen

Mithilfe des Handbuchs sollen Krankenhausbetreiber in die Lage versetzt werden, eigenständig und systematisch einen Notfallplan für ihre jeweilige Einrichtung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Kapazitäten und die Funktionalität der Krankenhäuser auch in Schadenslagen aufrecht halten zu können. Selbst bei Eintritt eines größeren Notfalls sollen so reibungslose Abläufe sowohl innerhalb der Krankenhäuser als auch in der Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr ermöglicht werden.

An der Erstellung des Handbuchs waren neben dem BBK die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) beteiligt. Ferner floss Expertenwissen aus den Bundesländern, aus weiteren medizinischen Fachgesellschaften wie etwa der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) sowie weiterer KAEP-Fachleute in das Handbuch ein.

Bund baut auf einheitlicher KAEP auf

Die Vorbereitung der Krankenhäuser auf mögliche Gefahren- und Schadenslagen fallen in den gesetzlichen Verantwortungsbereich der Länder. Ungeachtet dessen ist der Bund an einer möglichst einheitlichen Krankenhausalarm- und -einsatzplanung interessiert. Hintergrund ist, dass der Zivilschutz - also der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall - wiederum auf den friedensmäßigen Vorhaltungen der Länder für Schadensereignisse und Katastrophenlagen aufbaut. Eine bundesweit möglichst solide aufgestellte Krankenhausalarm- und -einsatzplanung in Friedenszeiten bildet daher die Basis für die Planungen des Bundes für die Versorgung von Verletzten im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen oder Notfällen von bundesweiter Tragweite.

Die Dokumente zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) finden Sie unter folgendem Link: www.bbk.bund.de/Handbuch_KAEP
Mehr Informationen zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie auf unserer Homepage: www.bbk.bund.de
Folgen Sie uns auch auf Twitter unter http://twitter.com/BBK_Bund

Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2020
Ernst Henning Hahn
Volontär Pressestelle
Präsidialbüro
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Provinzialstr. 93, 53127 Bonn
Tel: + 49 228 99 550-1142
Fax: + 49 228 99 10 550-1020
E-Mail: Henning.Hahn@bbk.bund.de
Internet: www.bbk.bund.de
>>> https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pres ... _KAEP.html
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„Einsam bedeutet nicht allein“ - Forschung an der EAH Jena zu emotionalen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 17:27

Ernst-Abbe-Hochschule Jena

„Einsam bedeutet nicht allein“ - Forschung an der EAH Jena zu emotionalen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie

Über emotionale und soziale Folgen der Corona-Pandemie forschen die Professorinnen der EAH Jena, Nicole Harth und Kristin Mitte. Die Psychologinnen veröffentlichen die ersten Ergebnisse einer Studie, an der sich bisher mehr als 2.500 Menschen aus ganz Deutschland beteiligt haben (Zwischenstand vom 5. April 2020).

Die Teilnehmer zwischen 16 und 72 Jahren kommen aus allen Bundesländern. Unter ihnen sind Azubis und Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Frauen und Männer in Elternzeit oder im Homeoffice. Aber auch derzeit Tätige in systemrelevanten Berufen haben sich beteiligt, ebenso wie Menschen, die ihre Arbeit durch die aktuelle Krise verloren haben.

Dass die Pandemie für viele Menschen eine psychische Herausforderung darstellt, zeigt sich bereits in den ersten Ergebnissen der Studie, die Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche untersucht. So werden Fragen zum Wohlbefinden, zu Sorgen und Nöten, (dys-)funktionalen Verhaltensweisen und zu eventuellen Rollenkonflikten gestellt. Noch überwiegen in den Antworten positive Gefühle, aber bereits ein Drittel aller Befragten berichtet, oft bis sehr oft negative Gefühle zu empfinden.

Professorin Harth erläutert dazu: „Wir untersuchen, wie die Menschen mit dieser besonderen Situation umgehen und welche Faktoren dabei von Bedeutung sind. Wir wollen die unterschiedlichen Belastungen verstehen, um gezielte Angebote zu ermöglichen. Ebenso möchten wir wissen, wie die Compliance der Bevölkerung, also die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an nötigen Maßnahmen, wie beispielsweise das physical distancing, weiterhin aufrechterhalten werden kann, ohne die psychische Gesundheit der Betroffenen zu gefährden“.

Die Auswertung der Studie zeigt, dass die meisten der Befragten sich mehr Sorgen um andere machen, als um sich selbst. Dagegen wird das Homeoffice in Verbindung mit der Kinderbetreuung als besonders belastend empfunden. Das betrifft vor allem Alleinerziehende. Ähnlich hoch ist die Belastung für Personen, die Angehörige pflegen.

Aufbauend auf den Daten, ihren ersten Befunden und der psychologischen Expertise geben die beiden Wissenschaftlerinnen Empfehlungen, wie Gelingensbedingungen für eine eventuelle weitere Kontaktsperre aussehen können, welche Ressourcen aktiviert werden sollten, aber auch, welche Personen psychisch besonders gefährdet sind.

Doch: „Einsam bedeutet nicht allein“, so die Psychologinnen. Sie empfehlen, die Kontakte zur Familie, Freunden und Bekannten zu halten und zu pflegen: „Greifen Sie zum Telefon oder nutzen Sie Soziale Medien“. Jedoch sollte bei den Sozialen Medien darauf geachtet werden, dass sich die eigenen Sorgen und Ängste nicht verstärken. „Ist das der Fall, gönnen Sie sich bitte eine Auszeit“, raten die Jenaer Professorinnen.

Mehr als 1.000 Antworten erreichten Frau Harth und Frau Mitte noch einmal in der vergangenen Woche. Die Befragung läuft weiter, so dass auch die Möglichkeit besteht, Veränderungen zu beobachten. Bis Ende dieses Monats ist die Teilnahme möglich: https://www.soscisurvey.de/EmoFolgenCorona/

Informationen und Kontakt:
Prof. Dr. Nicole Harth, Fachbereich Sozialwesen der EAH Jena
nicole.harth@eah-jena.de
Prof. Dr. Kristin Mitte, Vizepräsidentin für Forschung, Entwicklung und Transfer der EAH Jena
kristin.mitte@eah-jena.de

sn
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Nicole Harth
nicole.harth@eah-jena.de
Prof. Dr. Kristin Mitte
kristin.mitte@eah-jena.de

Weitere Informationen: http://www.eah-jena.de

Anhang
Emotionale und soziale Folgen der Corona-Pandemie, erste Ergebnisse >>> https://idw-online.de/de/attachment79695

Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2020
Sigrid Neef Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
https://idw-online.de/de/news744484
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Coronavirus: Mathematische Modellierungen geben neue Erkenntnisse zur Risikoeinschätzung

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 17:41

Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung

„Es ist zu früh, Restriktionen zu lockern“

Coronavirus: Mathematische Modellierungen geben neue Erkenntnisse zur Risikoeinschätzung

Wissenschaftler vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig simulieren die Auswirkung verschiedener Bedingungen auf die Entwicklung der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland. Ihre Ergebnisse legen nahe, dass die Einschränkungen im sozialen Leben wirken und eine weitere Verlangsamung der Ausbreitung möglich ist. Um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, warnen sie eindringlich davor, die Beschränkungen jetzt schon zu lockern. Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie jetzt auf einem Preprint-Server zur schnellen wissenschaftlichen Nutzung.

Derzeit mehren sich die Forderungen, die seit Mitte März verordneten Einschränkungen im sozialen Leben zu lockern. Bisher blieb dabei relativ unklar, wie wirksam die Einschränkungen sind. Wissenschaftler um den Physiker Prof. Michael Meyer-Hermann, Leiter der Abteilung Systemimmunologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, beschreiben nun eine Methode, um die Effekte quantitativ zu messen und so den Entscheidungsträgern in der Politik eine Grundlage für die Bewertung der Lage zu geben.

Eine entscheidende Größe in der Beschreibung der Ausbreitung eines infektiösen Krankheitserregers ist die Reproduktionszahl. Die Basisreproduktionszahl gibt an, wie viele Menschen ein Infizierter durchschnittlich ansteckt. Sie ist ein wichtiger Indikator dafür, wie schnell sich eine Epidemie ausweitet. Meyer-Hermann und seine Kollegen errechneten nun eine zeitabhängige Reproduktionszahl von SARS-CoV-2 für verschiedene, überlappende Zeitfenster des bisherigen Epidemieverlaufs. Sie haben dafür ein klassisches Model aus der mathematischen Epidemiologie um SARS-CoV-2-spezifische Komponenten erweitert, um die Ausbreitung des Erregers präziser zu beschreiben. Ihre Ergebnisse zeigen, dass die zeitabhängige Reproduktionszahl des Virus seit der Einführung der Restriktionen in allen Bundesländern deutlich gesunken ist.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung konvergieren die Werte für alle Länder in Richtung eines Wertes von 1. „Unsere Daten deuten jedoch auch an, dass das kein Plateau ist“, sagt Meyer-Hermann. „Der Wert ist seit der Fertigstellung des Manuskripts in den letzten drei Tagen weiter gesunken, und diese Tendenz scheint anzuhalten.“ Das heißt, bei den derzeitigen Bedingungen des sozialen Lebens kann sich die Ausbreitung weiter verlangsamen.

Meyer-Hermann und seine Mitarbeiter haben zudem Angaben zur Anzahl stationär aufgenommener und intensivmedizinisch betreuter Patienten in ihr Model integriert, sodass sie die Belastung für das deutsche Gesundheitssystem in verschiedenen Ausbreitungsszenarien vorhersagen können. Bei einer Reproduktionszahl von 1, wie sie derzeit in den meisten Bundesländern erreicht ist, wären deutschlandweit auf ein ganzes Jahr dauerhaft Intensivbetten in der Größenordnung von zehntausend mit COVID-19-Patienten belegt. Laut Meyer-Hermann könne das Gesundheitssystem diese Situation gerade so verkraften, bei dieser Rate wäre jedoch nach einem Jahr nur etwa ein Prozent der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 infiziert worden. „Eine Immunisierung der gesamten Bevölkerung ist unter Einhaltung der Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu erreichen“, betont Meyer-Hermann. Stiege die zeitabhängige Reproduktionszahl des Virus wieder auf ihren Wert von vor einer Woche oder vor zehn Tagen, läge die Zahl der Intensivpatienten innerhalb weniger Monate in den Hunderttausenden und das Gesundheitssystem wäre komplett überfordert.

Gelänge es dagegen, die Reproduktionszahl auf Werte deutlich unter 1 zu senken, wäre die Ausbreitung des Virus nach den Berechnungen der Braunschweiger Infektionsforscher innerhalb von ein bis zwei Monaten gestoppt. Aus ihrer Sicht ist daher zu überlegen, ob die Einschränkungen im sozialen Leben kurzfristig sogar noch verstärkt werden sollten, um die Ausbreitung weiter zu verlangsamen. „Je weiter wir die Reproduktionszahl absenken können, desto schneller ist die Notsituation vorbei, was vielleicht sogar für strengere Maßnahmen spricht“, sagt Michael Meyer-Hermann. Es sei auch gar nicht klar, ob eine Lockerung der Maßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht nicht schlimmer wäre, weil dies den Kampf gegen das Virus verlängert. „Wir brauchten die offiziell verordneten Einschränkungen, um die Aufmerksamkeit der Menschen auf die Gefahr durch die Epidemie zu lenken. Sie jetzt zu lockern, ist zu diesem Zeitpunkt das falsche Signal“, sagt Meyer-Hermann.

Die HZI-Abteilung „Systemimmunologie“ von Michael Meyer-Hermann ist am Braunschweig Integrated Centre for Systems Biology (BRICS) angesiedelt, einer gemeinsamen Einrichtung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung und der Technischen Universität Braunschweig.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage: https://www.helmholtz-hzi.de/de/aktuell ... plete/es-i...

Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung:
Am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) untersuchen Wissenschaftler die Mechanismen von Infektionen und ihrer Abwehr. Was Bakterien oder Viren zu Krankheitserregern macht: Das zu verstehen soll den Schlüssel zur Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe liefern. Das HZI ist Mitglied im Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF). http://www.helmholtz-hzi.de

Ihre Ansprechpartner:
Susanne Thiele, Pressesprecherin
susanne.thiele@helmholtz-hzi.de
Dr. Andreas Fischer, Wissenschaftsredakteur
andreas.fischer@helmholtz-hzi.de

Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Presse und Kommunikation
Inhoffenstraße 7
D-38124 Braunschweig

Tel.: 0531 6181-1400; -1405

Originalpublikation:
Khailaie Sahamoddin, Mitra Tanmay, Bandyopadhyay Arnab, Schips Marta, Mascheroni Pietro, Vanella Patrizio, Lange Berit, Binder Sebastian, Meyer-Hermann Michael: Estimate of the development of the epidemic reproduction number Rt from Coronavirus SARS-CoV-2 case data and implications for political measures based on prognostics. medRxiv preprint doi: https://doi.org/10.1101/2020.04.04.20053637.
Der zugehörige Artikel ist unter https://medrxiv.org/cgi/content/short/2 ... 20053637v1 verfügbar.

Weitere Informationen:
http://Täglich aktualisierte Werte für die SARS-CoV-2-Reproduktionszahl finden sich unter dem Link: http://secir.theoretical-biology.de

Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2020
Susanne Thiele Presse und Kommunikation
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung
https://idw-online.de/de/news744528
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Interview zum Thema Ältere Menschen in der Corona-Pandemie

Beitrag von WernerSchell » 08.04.2020, 17:46

Deutsches Zentrum für Altersfragen

Interview zum Thema Ältere Menschen in der Corona-Pandemie

Interview zum Thema „Ältere Menschen in der Corona-Pandemie“ mit Clemens Tesch-Römer, Leiter des Deutschen Zentrums für Altersfragen

Professor Tesch-Römer, Sie leiten das Deutsche Zentrum für Altersfragen und beschäftigen sich mit der Lebenssituation älterer Menschen. Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf das Leben älterer Menschen?

Älteren Menschen wird es zunächst einmal so gehen wie allen Menschen, egal welchen Alters. Besorgt, verängstigt, gelähmt, niedergeschlagen – aber sie werden dann doch wieder mit Lebensmut und Hoffnung versuchen, mit der Situation umzugehen. Im Übrigen gibt es „die Alten“ gar nicht: Das Alter ist bunt, und wir müssen uns hüten, verallgemeinernd über ältere Menschen zu sprechen. Schauen Sie sich doch einmal die zweite Lebenshälfte an, die wir hier am Deutschen Zentrum für Altersfragen untersuchen. Die zweite Lebenshälfte, das ist die Lebensphase, in der Menschen realisieren, dass ihre Lebenszeit endlich ist und dass sie allmählich älter werden. Die 40-Jährigen sorgen sich um ihren Arbeitsplatz und müssen zugleich ihre Kinder beschulen. Die 60-Jährigen würden gerne ihre Enkel unterstützen und freiwillig aktiv sein, können das aber zurzeit nicht. Den 80-Jährigen wird täglich gesagt, dass sie zur absoluten Risikogruppe gehören. Möglicherweise gehen sie deswegen gar nicht mehr aus dem Haus. Dazu kommen aber noch die großen Unterschiede in Einkommen und Vermögen: Wer Geld hat, lässt sich Dinge einfach über private Dienste liefern – auch Klopapier und auch wenn die allgemeinen Lieferdienste ausgebucht sind.

Was sagt denn Ihre Forschung zur aktuellen Lebenssituation älterer Menschen?

Aus dem Deutschen Alterssurvey, unserer Langzeitstudie zur zweiten Lebenshälfte, die es schon seit 1996 gibt, wissen wir, dass die Mehrzahl der älteren Menschen sozial gut eingebettet ist, dass der Kontakt zwischen den Generationen gut ist und dass sich der Gesundheitszustand insbesondere der Menschen, die bereits in den Ruhestand gegangen sind, im Zeitvergleich verbessert hat. Und noch ein wichtiger Punkt: Ältere Menschen sind gar nicht so viel einsamer als jüngere. Wenn man sich anschaut, wie sich die Einsamkeit zwischen dem Alter 40 und 90 verändert, dann ist die Einsamkeitsquote recht stabil. Nur eine kleine Minderheit der Menschen in der zweiten Lebenshälfte – zwischen etwa 5 und 10 Prozent – fühlt sich sehr einsam. Aber das kann sich durch die Corona-Pandemie natürlich ändern. Darüber werden wir erst in Zukunft etwas Genaueres sagen können.

Was können wir tun, damit ältere Menschen, die jetzt keinen Besuch haben dürfen, nicht vereinsamen?

Jede Form der Kommunikation ist wichtig, um Einsamkeit zu vermeiden. Fast alle älteren Menschen haben ein Telefon. Deswegen: Nutzt das Telefon – Enkel, ruft Eure Großeltern an; Nachbarinnen und Nachbarn, ruft Euch gegenseitig an! Aber auch ganz altmodische Briefe und Postkarten bereiten Freude. Wenn man sich schon nicht regelmäßig treffen kann, dann sollte man doch voneinander hören oder lesen können. Außerdem müssen ältere Menschen Zugang zu digitalen Kommunikationsformen haben: Es ist doch toll, in einer Videokonferenz mit Freundinnen und Familie nicht nur zu sprechen, sondern sie auch zu sehen. Aber nicht alle haben die notwendigen Geräte, nicht alle können ein solches Gerät bedienen, wenn es im Haushalt vorhanden ist. Da ist es dann die Aufgabe der Nachbarschaft, sich um alte und sehr alte Menschen zu kümmern und Kontakt zu halten.

Was kann man denn darüber hinaus tun, um ältere Menschen jetzt zu unterstützen?

Es gibt ja unglaublich viele kreative und tolle Ideen. Letztens habe ich ein Foto von einem Straßenbild gesehen: Da haben Kinder vor dem Haus ihrer Großmutter einen Blumenstrauß auf den Gehweg gemalt und darunter geschrieben: Oma, wir haben Dich lieb. Ich fand das sehr anrührend – und ich bin fest davon überzeugt, dass auch die Großmutter die Zuneigung ihrer Enkel gespürt hat. Aber natürlich ist auch handfeste Hilfe wichtig. Bei uns im Haus haben junge Leute einen Zettel an die Haustür gehängt und angeboten, für die Älteren im Haus einkaufen zu gehen. Da sehe ich übrigens eine große Chance für gegenseitige Solidarität. Die Jüngeren können einkaufen, die Älteren können etwas beitragen, was man auch zuhause machen kann: Wer eine Nähmaschine hat, näht Masken für die Hausbewohner. Alte Menschen sind keine Opfer, sondern ein wichtiger und aktiver Teil unserer Gesellschaft. Da fällt zurzeit viel weg.

Könnten Sie Beispiele für das gesellschaftliche Engagement älterer Menschen nennen?

Der ebenfalls von uns durchgeführte Freiwilligensurvey zeigt, dass das freiwillige Engagement in Deutschland in hohem Maße auch durch Ältere getragen wird. Viele Menschen im Rentenalter sind freiwillig engagiert, in ganz unterschiedlichen Organisationen. Von den „Tafeln“, die arme Menschen mit Essen versorgen, bis zu den „Omas gegen rechts“ – aber viele dieser Initiativen mussten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit einstellen. Ganz wichtig ist auch das familiäre Engagement: Großeltern betreuen häufig ihre Enkelkinder und unterstützen damit junge Familien. Aber dieses familiäre Engagement ist zurzeit ja ebenfalls kaum möglich: Die Eltern möchten in der Regel nicht, dass sich die Großeltern bei den Enkeln anstecken. Wenn dieses Engagement wegfällt, müssen wir es durch staatliche oder kommunale Angebote ausgleichen.

Aber sind die sehr alten Menschen, die über-80-Jährigen, nicht eigentlich doch vor allem eins: die Hauptrisikogruppe für Covid-19?

Mir ist es ganz wichtig, dass wir nicht pauschalisierend über ältere Menschen sprechen. Nicht das Lebensalter allein ist das Risiko für COVID-19, sondern der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen, die mit steigendem Lebensalter natürlich zunehmen. Es gibt gesunde ältere Menschen, und es gibt auch jüngere Menschen mit Vorerkrankungen. Klare Risiko-Kommunikation ist in diesen Zeiten wichtig, und da muss auf das insgesamt erhöhte Covid-19-Risiko bei älteren und sehr alten Menschen hingewiesen werden. Dennoch ist auch hier ein differenziertes Altersbild wichtig. In der aktuellen Situation kursieren häufig pauschalisierenden Aussagen über „die Alten“. Die damit transportierten negativen Altersstereotype können zu einer Zunahme von Altersdiskriminierung führen. In der jetzigen Situation kann eine solche Altersdiskriminierung von erheblicher Bedeutung sein: Wenn bei Entscheidungen über knappe Ressourcen nicht das Individuum und seine ganz eigene Lebenssituationen betrachtet wird, sondern nur das Alter zählt, dann wäre dies ein Beispiel für eine erhebliche Altersdiskriminierung.


Es handelt sich bei Corona inzwischen um eine Pandemie, also die ganze Welt ist davon betroffen. Gibt es hinsichtlich des Umgangs mit Älteren Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Ländern?

Wie wir alle wissen, gibt es große regionale Unterschiede in der Zahl der an Covid-19 erkrankten Menschen. Wir wissen allerdings bislang noch nicht, ob und welche Unterschiede es mit Blick auf die Lebenssituationen älterer Menschen gibt. In Teilen Italiens oder Spaniens war aber die Zahl der erkrankten und gestorbenen Menschen erschreckend hoch. Ein Problem ist in diesen Ländern aber ganz deutlich geworden: Wie wird entschieden, wenn es weniger Ressourcen gibt als notwendig sind, zu wenig Krankenhausbetten, zu wenig Möglichkeiten der Beatmung auf Intensivstationen? Was wir unbedingt verhindern müssen, sind Situationen, in denen Entscheidungen allein aufgrund des Alters einer Person und nicht aufgrund detaillierter Informationen zu ihrem Gesundheitszustand gefällt werden. Und noch ein persönliche Anmerkung: Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es notwendig, dass Europa solidarisch sein muss. Endlich gibt es ja Bewegung in der Frage um finanzielle Hilfen für besonders betroffene Länder.

Was denken Sie, werden die langfristigen Folgen der Corona-Krise für ältere Menschen sein?

Das kann wohl noch niemand absehen. Aber es wird wohl weitreichende Folgen für uns alle, Ältere wie Jüngere, geben. Zwei Dinge liegen sehr nahe: Erstens werden wir in Zukunft alle noch stärker als vorher die Möglichkeiten des Internets nutzen – zur Kommunikation, um uns zu informieren, um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass auch wirklich alle Menschen, unabhängig von Alter, Einkommen und Bildung Zugang zum Internet haben und die entsprechenden Geräte und Programme bedienen können. Und zweitens: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zu einer Rezession kommen. Wer wird am meisten darunter leiden? Die Arbeitslosigkeit wird steigen und viele Selbständige werden unter der Rezession leiden. Davon werden Menschen im Erwerbsalter, aber auch Kinder und Jugendliche betroffen. Wahrscheinlich wird es auch für jene alte Menschen schwer, die nur kleine Renten erhalten. Aber wie gesagt: Vieles wird noch passieren, an das wir zurzeit gar nicht denken.

Abschließend ein Tipp: Was können ältere Menschen tun, um sich in Corona-Zeiten fit zu halten?

Bewegung ist wichtig für Gesundheit im Alter. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Bewegung, Bewegung, Bewegung. Nach draußen und Spazierengehen! Natürlich nur allein oder zu zweit – oder in großem Abstand, wenn man mit anderen einen Weg machen will. Und dann kann man auch Gymnastik zuhause machen. Schwierig, dafür die notwendige Disziplin aufzubringen. Aber wenn wir ehrlich sind: Das ist doch immer so.

Vielen Dank für das Interview!

Das Gespräch führte Stefanie Hartmann

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer
Deutsches Zentrum für Altersfragen, Berlin
clemens.tesch-roemer@dza.de

Weitere Informationen:
http://www.dza.de Hier finden Sie fünf Fact Sheets mit Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten der Lebenssituation älterer Menschen in der Corona-Krise

Quelle: Pressemitteilung vom 08.40.2020
Stefanie Hartmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Zentrum für Altersfragen
https://idw-online.de/de/news744539
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Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2020, 06:30

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Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 2020 - 1 BvR 755/20


I. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen und über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie abgelehnt. Der Antragsteller hielt die Verbote, Freunde zu treffen, seine Eltern zu besuchen, zu demonstrieren oder neue Menschen kennenzulernen, für zu weitgehend. Der Antrag war zwar nicht wegen des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig, da die vorherige Anrufung der Fachgerichte derzeit offensichtlich aussichtslos ist, denn diese haben bereits in anderen Verfahren den Erlass einstweiliger Anordnungen abgelehnt. Er war aber unbegründet. Die Kammer hatte im Rahmen einer Folgenabwägung aufgrund summarischer Prüfung zu entscheiden, wobei die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen waren. Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung ergeben, wenn sich die angegriffenen Maßnahmen im Nachhinein als verfassungswidrig erwiesen, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würden. Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Zwar beschränken die angegriffenen Maßnahmen die Grundrechte der Menschen, die sich in Bayern aufhalten, erheblich. Sie schreiben vor, den unmittelbaren körperlichen Kontakt und weithin auch die reale Begegnung einzuschränken oder ganz zu unterlassen, sie untersagen Einrichtungen, an denen sich Menschen treffen, den Betrieb, und sie verbieten es, die eigene Wohnung ohne bestimmte Gründe zu verlassen. Erginge die beantragte einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, wären all diese Einschränkungen mit ihren erheblichen und voraussichtlich teilweise auch unumkehrbaren sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Folgen zu Unrecht verfügt und etwaige Verstöße gegen sie auch zu Unrecht geahndet worden.

Erginge demgegenüber die einstweilige Anordnung und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Regelungen unterbunden werden soll, obwohl die Verhaltensbeschränkungen mit der Verfassung vereinbar wären. So würden dann Einrichtungen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Schließungen beeinträchtigt wird, wieder öffnen, Menschen ihre Wohnung häufig verlassen und auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufig stattfinden. Damit würde sich aber auch die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen.

Eine geltende Regelung kann im Eilrechtsschutz nur ausnahmsweise außer Vollzug gesetzt werden; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nach diesem erscheinen die Folgen der angegriffenen Schutzmaßnahmen zwar schwerwiegend, aber nicht im geforderten Maß unzumutbar. Es erscheint nicht untragbar, sie vorübergehend zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Schutz von Gesundheit und Leben zu ermöglichen, zu dem der Staat grundsätzlich auch nach der Verfassung verpflichtet ist. Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen befristet sind, bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist.

II. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere Entscheidungen zu Sachverhalten veröffentlicht, die Bezüge zur COVID-19-Pandemie aufweisen. So hat die 2. Kammer des Zweiten Senats einstweilige Anordnungen betreffend die Aufhebung mehrerer Hauptverhandlungstermine wegen der behaupteten Gefahr einer Corona-Infektion abgelehnt, weil dem Grundsatz der Subsidiarität nicht Genüge getan war beziehungsweise die Antragsschrift nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen genügte (Az. 2 BvR 474/20, 2 BvR 483/20 und 2 BvR 571/20 ) Die 1. Kammer des Ersten Senats hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot als unzulässig abgelehnt, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nicht in Anspruch genommen hatten (1 BvR 661/20), und einen weiteren derartigen Antrag abgelehnt, weil das Rechtsschutzbedürfnis nicht hinreichend begründet war (1 BvR 742/20). Zudem hat die Kammer eine Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus nicht zur Entscheidung angenommen, da diese den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes nicht genügte (1 BvR 712/20). Schließlich hat die 3. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten durch Vermieter im Rahmen der Neuregelungen zur COVID-19-Pandemie nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügte (1 BvR 714/20).

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 23/2020 vom 8. April 2020
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-023.html
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