Corona-Virus – besorgniserregende Lage!

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NRW-Kreise erklären CoronaWarnApp für gescheitert

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2021, 17:46

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Medieninformation
29. Januar 2021


Videoschalte der NRW-Kreise mit NRW-Minister Laumann
NRW-Kreise erklären CoronaWarnApp für gescheitert


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Düsseldorf – Die NRW-Kreise fordern Bund und Land auf, Perspektiven für die Zeit nach dem Lockdown zu schaffen: Statt der gescheiterten CoronaWarnApp ist umgehend eine neue CoronaAppPlus einzuführen, die echte Kontaktnachverfolgung ermöglicht und Lösungen für Lockerungen eröffnet.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage fand die jährliche Klausurtagung des Vorstands des Landkreistags NRW (LKT NRW) im Digitalformat statt. Zentraler Gesprächspartner war NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, mit dem die Landräte über die aktuellen Probleme bei den Corona-Schutzimpfungen, aber auch über Infektionsursachen und über die Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz sprachen.

„Die derzeitigen Maßnahmen greifen. Die Inzidenzenzahlen in NRW sinken. Wir sind auf einem guten Weg“, betonte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) im Gespräch mit dem NRW-Gesundheitsminister. Das Infektionsgeschehen sei überwiegend auf Heime und Sammelunterkünfte sowie auf den privaten Bereich zurückzuführen. Er forderte den Einsatz gezielter, örtlich wirkender Maßnahmen ab Mitte Februar und Perspektiven für die Bevölkerung.

„Wir müssen die besonders vulnerable Risikogruppe in Alten- und Pflegeeinrichtungen gezielt schützen. Neben mehr Testungen ist entscheidend, dass hier mit hinreichend Impfstoff schnell weiter geimpft werden kann“, hob Hendele hervor. Doch verlange die aktuelle Lage bei den Impfungen weiterhin einen langen Atem.

Außerdem müssten alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, die zur Verfügung stünden. „Die Kontaktnachverfolgung muss stärker digitalisiert werden“, sagte Hendele. Damit meine er nicht nur die Gesundheitsämter, in denen digitales Arbeiten schon vor der Pandemie Standard gewesen sei. Die Pandemiebekämpfung müsse vielmehr einen effektiven digitalen Ansatz für die Gesamtbevölkerung erhalten: „Der Bund muss einsehen, dass die CoronaWarnApp gescheitert ist“, sagte der Präsident des LKT NRW. Die über 20 Millionen Downloads hätten praktisch keinen erkennbar wirksamen Effekt. „Die App muss neu gedacht werden, und zwar so, dass sie einen wirklichen Nutzen bringt“, sagte Hendele. Er bekräftige die Forderung der NRW-Kreise nach einer Tracing App: „Wir brauchen eine CoronaAppPlus, mit der Nutzerinnen und Nutzer Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten für die Gesundheitsämter freischalten können.“

Eine Tracing App könne vor allem im schützenswerten privaten Bereich eine generell anonymisierte Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglichen. „Sie ist das schnellere Werkzeug und würde auch für die Eindämmung der sich schneller verbreitenden Mutationen gute Dienste leisten“, fügte Hendele hinzu.

Eine Tracing App hätte aber auch weitere Vorteile: „Die Kontaktbeschränkungsmaßnahmen gehen an die Substanz der Menschen, weitere Verschärfungen sind kaum denkbar und auch nicht durchsetzbar“, warnte Hendele. Eine Tracing App könne Perspektiven für kontrollierbare Lockerungen eröffnen. Sie wäre auch eine Antwort auf die Nöte vieler Branchen wie Kulturschaffende, Veranstalter, Handel und Gastronomie. Auch wenn sie nur ein Baustein in der Pandemie-Bewältigung sei, könne die CoronaAppPlus ein wichtiger Schritt zu mehr Normalität sein, wenn sie sachgerecht umgesetzt werde. Die NRW-Landrätinnen und Landräte hatten bereits im Dezember 2020 bei Bund und Land dafür geworben.

Beim Gespräch mit Minister Laumann standen neben der weiteren Digitalisierung der Gesundheitsämter und die aktuelle Impfstoffknappheit auch die Situation in Kitas und Schulen sowie die Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheimen auf der Agenda.

Darüber hinaus tauschten sich die Vorstandsmitglieder des LKT NRW mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart über die mögliche Schnittstellenentwicklung für SORMAS – einer Pandemiebekämpfungs-Software für Gesundheitsämter - sowie über die Fortführung des 5 G- und Mobilfunkausbaus in NRW aus.

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.01.2021
Heike Schützmann
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf
Fon +49 211 300491-101
Fax +49 211 300491-600
heike.schuetzmann@lkt-nrw.de
www.lkt-nrw.de
>>> https://www.lkt-nrw.de/aktuelles-und-pr ... escheitert
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Versäumnisse in der Corona-Politik - Jens Spahn und andere stehlen sich aus der Verantwortung

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2021, 07:48

SPIEGEL - 28.01.2021

Versäumnisse in der Corona-Politik
Flucht aus der Verantwortung

Jens Spahn sagt, die Regierung hätte im Herbst schneller handeln müssen – aber auch die Bürger hätten die Wucht der zweiten Welle nicht wahrhaben wollen. Er ist nicht der Einzige, der sich so aus der Verantwortung stiehlt.
…. (weiter lesen unter) … > https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... mSWaVxnP9g



+++
Dazu gab es von hier bereits einen Klartext:
Fehler bei der Corona-Pandemie-Bekämpfung von Kanzleramtschef Helge Braun beschrieben: "Wir hätten schon Mitte Oktober entscheidender und deutlicher handeln müssen". Über die Aussagen Brauns berichtet die Rheinische Post am 07.01.2021: > https://newsletter.rp-online.de/d?o0bx0 ... =topthemen Damit wird eindrucksvoll bestätigt, was von hier mehrfach ausgeführt wurde: "Auf die zweite Welle wurde um Wochen zu spät reagiert. Man wusste bereits bei der ersten Welle, was uns im Herbst erwarten würde. Man hätte sich besser vorbereiten und früher reagieren müssen …" (> viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116333#p116333 / > viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116358#p116358 ) Es ist richtig und überfällig, diese Fehler klar zu benennen. Ähnliches darf sich nicht wiederholen.
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=23530&p=116674#p116674
Offensichtlich sind einige Politiker, v.a. "ganz oben", völlig überfordert und handeln konzeptlos. Wir werden uns viel verzeihen müssen (so Jens Spahn vor Monaten). Das "UNS" lenkt unzulässigerweise von den Entscheidern ab mit der Folge, dass diese vorsorgliche Anmerkung völlig daneben liegt. - Durch die Tatsache, dass Jens Spahn in den Medien omnipräsent ist, wird Kompetenz suggeriert. Viele seiner Statements erscheinen aber als sich wiederholende Sprechblasen, die nur sehr eingeschränkt die anstehenden Probleme auflösen helfen. Der sich weiter steigernde Pflegenotstand ist dafür ebenfalls ein gutes Beispiel. Die gebotenen Reformschritte lassen seit Jahren auf sich warten.
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Wie gut wirkt welcher Corona-Impfstoff?

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2021, 08:05

Wie gut wirkt welcher Corona-Impfstoff?

Heute soll in der EU ein dritter Corona-Impfstoff zugelassen werden – der von AstraZeneca. Doch die Wirksamkeit soll mit 60 bis 70 Prozent nicht ganz so gut sein wie bei den mRNA-Impfstoffen. Hier liegt die Wirksamkeit bei über 90 Prozent. Um die Prozentzahlen einmal einzuordnen: Über 90 Prozent ist eher mehr als man sich erhofft hat. Und 60 oder 70 Prozent – das ist noch immer ein guter Impfstoff. Nur in wirklich guten Jahren hat eine Grippeimpfung eine solch hohe Effektivität, in schlechteren Jahren ist sie deutlich niedriger. Und: Man hat bei allen drei Impfstoffen Hinweise darauf, dass sie schwere Krankheitsverläufe verhindern. Beim AstraZeneca-Impfstoff musste zum Beispiel niemand aus der geimpften Gruppe ins Krankenhaus. Antje Sieb aus dem Quarks-Team mit Details | audio – 00:43:35 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... i-100.html

Mehr:
"Der Corona-Impfstoff: Schnell, effektiv und sicher?" – eine Quarks-Sendung vom 26.01.21 | video > https://www.ardmediathek.de/wdr/video/q ... mQ0N2Q5Zg/
"Corona: Wie sicher ist der Impfstoff?" – ein Quarks-Beitrag vom 22.01.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... mpfstoffs/

Quelle: Mitteilung vom 29.01.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de


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Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2021, 07:24

Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

(Quelle: juris.de) Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass derzeit eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind.

Die geltende Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) enthält unter der Nr. 3101 die Bezeichnung "Infektionskrankheiten"; dies schließt auch eine Erkrankung durch Covid-19 ein. Die Berufskrankheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern ist auf bestimmte Berufs- und Tätigkeitsfelder beschränkt. Nach der Definition in der Verordnung ist Voraussetzung, dass der Versicherte "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war."

Nach der Definition können Tätigkeiten außerhalb des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege bzw. außerhalb von Laboratorien also nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn ein mit diesen Tätigkeiten vergleichbar hohes Infektionsrisiko bestanden hat. Dieses Infektionsrisiko muss sich in entsprechend hohen Erkrankungszahlen bezogen auf eine Branche niedergeschlagen haben; eine Gefährdung in einzelnen Betrieben reicht nicht aus.

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (ÄSB) hat orientierend geprüft, ob nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand weitere Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche identifiziert werden können, die diese Voraussetzungen erfüllen. Seiner Prüfung hat der ÄSB die aktuelle epidemiologische Literatur sowie Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Häufigkeit von Covid-19-Erkrankungen zugrunde gelegt. Im Ergebnis haben die bisherigen Untersuchungen das deutlich erhöhte Covid-19-Erkrankungsrisiko bei Beschäftigten im Gesundheitswesen bestätigt; jedoch lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine anderen Tätigkeiten identifizieren, für die sich konsistent und wissenschaftlich belastbar ein vergleichbar hohes Covid-19-Erkrankungsrisiko gezeigt hat. Es lässt sich nicht ausschließen, dass auf der Grundlage einer verbreiterten und differenzierteren epidemiologischen Studienlage zu einem späteren Zeitpunkt erhöhte Risiken für konkrete Berufstätigkeiten gefunden werden können. Diesbezüglich erarbeitet der ÄSB derzeit konkrete Vorschläge für vertiefende aussagekräftigere Forschungsansätze. So besteht z. B. erheblicher Forschungsbedarf zum COVID-19-Erkrankungsrisiko in Schlachthöfen. Dies begründet sich mit der hohen Fallzahl von SARS-CoV-2-Infektionen in mehreren Großschlachtereien, die bislang nur unzureichend epidemiologisch untersucht wurden.
Zusammenfassend kann auf der Grundlage der aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse keine Personengruppe definiert werden, die ein den im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium Tätigen vergleichbares Covid-19- Infektionsrisiko hat. Sofern die Infektion auf einem situativen beruflichen Kontakt zu einem infizierten Menschen beruht, kommt allerdings im konkreten Einzelfall die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Arbeitsunfall infrage. Dies ist durch den zuständigen Unfallversicherungsträger zu prüfen.

Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
• Für die Frage, ob ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, ist die Schwere der Erkrankung nicht ausschlaggebend.
• Sofern durch die Covid-19-Erkrankung gesundheitliche Folgeschäden verursacht werden, sind auch diese Schäden grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Quelle: Mitteilung vom 31.01.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Patiententestung vor einer Krankenhausaufnahme ...

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2021, 08:49

Ablehnung der Aufnahme eines Patienten aufgrund einer Weigerung zur Mitwirkung an einer Testung auf SARS-CoV-2

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Die Aufnahmepflicht bzw. ein Kontrahierungszwang eines Krankenhausträgers besteht nicht uneingeschränkt. Für den Fall, dass bereits vor Vertragsschluss ein Recht zur fristlosen Kündigung bestünde, muss ein Vertrag nicht geschlossen werden. Ein wichtiger Grund kann darin bestehen, dass sich ein Patient weigert, an Maßnahmen zur Testung auf SARS-CoV-2 oder einer Erkrankung an COVID-19 mitzuwirken.

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Urteil des Landgerichts Dortmund vom 04.11.2020 - 4 T 1/20 - > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dort ... 01104.html

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Das Urteil des Landgerichts Dortmund wurde auch in der Zeitschrift "Rechtsdepesche", Jan/Feb 2021, vorgestellt. Titel des Beitrages "Verweigerung einer Krankenhauspatientin auf Testung auf SARS-CoV2"
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Corona-Schutzimpfungen - Brief an Minister Laumann ...

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 07:35

Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e. V.

Der Verband hat sich mit einem Brief an Herrn Minister Laumann im Rahmen der Corona-Schutzimpfungen gewandt.
Sie finden den Brief nachfolgend:


Sehr geehrter Herr Minister, lieber Herr Laumann,
wir schreiben Ihnen heute mit großer Besorgnis angesichts des geplanten Ablaufs der weiteren Impfungen in NRW.
Zunächst möchten wir Ihnen danken, dass die Impfaktionen in den Heimen bislang überwiegend gut gelaufen sind, wenn auch die Zustimmungen der sorgeberechtigten Betreuer früher hätten eingeholt werden können, was jetzt sicher optimiert wird.
Der Homepage Ihres Ministeriums sowie der Presse haben wir entnommen, dass Menschen ab 80 Jahren außerhalb der stationären Einrichtungen erst ab Anfang Februar geimpft werden können. Dazu sollen sie vorher eine schriftliche Mitteilung durch die örtlich verantwortlichen Stellen bekommen, um sodann „online“ oder über Telefon einen Impftermin vereinbaren zu können.
Bekanntlich tun sich viele ältere Menschen – vor allem auch die große Gruppe der Alleinlebenden - sehr schwer, über Internet eine Anmeldung vorzunehmen. Und aller Erfahrung nach ist auch die 116 117 nicht gerade ein niederschwelliger Zugang zu etwaigen Hilfen. Es ist jetzt schon fast unmöglich, über diese Telefonnummer eine Antwort zu bekommen. Ab dem 25.1. werden die Telefone dann erst recht heiß laufen.
Wir bitten Sie also, mindestens dieser speziellen Zielgruppe die Vereinbarung eines Impftermins zu erleichtern!
Eine andere Sorge betrifft das Tempo der Impfaktion. Dass Sie planen, die rund 1 Millionen Menschen ab 80 Jahren außerhalb der Pflegeheime über etwa 10 Wochen zu impfen, mag angesichts der begrenzten Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes realistisch sein. Dennoch möchten wir darauf drängen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Sache zu beschleunigen. Es geht schließlich um Menschenleben, hier von besonders gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern Ihres Verantwortungsbereiches. Und auch die nächsten Gruppen auf der Prioritätenliste müssen bei dieser Planung sehr lange warten.
Wer bestimmt eigentlich die Reihenfolge der nächsten Impfungen? Auf der Webseite der KV Nordrhein heißt es, nur Menschen mit einer Benachrichtigung sollen sich anmelden. Bei Ihnen erfährt man dann, dass Ü80-Jährige keiner Benachrichtigung bedürfen, um sich ab dem 25.1. zur Impfung anzumelden. Wird dann also der Zufall entscheiden oder das Glück, rasch handelnde Töchter, Söhne, Betreuungskräfte zur Seite zu haben – oder eben – Pech! -nicht über solche Hilfen verfügen zu können?
Nicht die Rede ist bisher auch von der Gruppe der immobilen alten Menschen. Welches Angebot machen Sie denen, die nicht in die Impfzentren kommen können?
All dies wüssten wir gerne, zumal wir als Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW sehr häufig von Menschen mit einer Demenz bzw. ihren Angehörigen auf das Thema angesprochen werden. Diese Menschen haben Angst um das Leben ihrer Lieben bzw. auch um ihre eigene Gesundheit. Gerade die Angehörigen sind doch häufig die einzigen Garanten dafür, dass die Menschen mit Demenz in der eigenen Häuslichkeit bleiben können und sollten deswegen eigentlich auch prioritär geimpft werden.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, NRW im Impfquotenländervergleich nach vorne zu bringen.
Wir sind sicher, dass Sie als Minister und Mensch, der sich von den Bedrängungen der Menschen berühren lässt, ein offenes Ohr für unsere Anliegen haben. Zuversichtlich sehen wir deswegen Ihrer baldigen Antwort entgegen.
Mit herzlichen Grüßen
Regina Schmidt-Zadel Prof. Dr. Ralf Ihl
MdB a.D. Stellv. Vorsitzender Alzheimer NRW


Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2021
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. Bergische Landstraße 2 * 40629 Düsseldorf
Tel. 0211/240869 – 18 * Fax. 0211/240869 - 11
presse@alzheimer-nrw.de * www.alzheimer-nrw.de

Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.
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Weltkrebstag: Krebs und COVID-19: „Definitive Impfempfehlung!“

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 07:42

Medizinische Universität Innsbruck

Weltkrebstag: Krebs und COVID-19: „Definitive Impfempfehlung!“

Menschen mit Krebs haben aufgrund ihrer Erkrankung oder ihrer Tumortherapie ein geschwächtes Immunsystem und tragen deshalb ein hohes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Wie es KrebspatientInnen in der Pandemie ergangen ist und ob die neuen COVID-19-Schutzimpfungen auch bei Krebs wirksam und sicher sind, haben wir kurz vor dem Weltkrebstag am 4. Februar unsere Experten Dominik Wolf und Christian Marth gefragt.

Innsbruck, am 01.02.2021: Unsere Experten im Interview zum Weltkrebstag:

Dominik Wolf ist Direktor der Univ.-Klinik für Innere Medizin V (Schwerpunkte: Hämatologie und Onkologie) und ausgewiesener Experte auf den Gebieten Immunonkologie, Myeloische Neoplasien und Stammzell-Transplantation.

Christian Marth ist Direktor der Univ.-Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Sprecher des Comprehensive Cancer Centers Innsbruck (CCCI) und forscht seit vielen Jahren zur Therapie von gynäkologischen Tumoren.

Im ersten Lockdown wurden aufgrund nicht wahrgenommener Vorsorgeuntersuchungen weniger Krebsdiagnosen gestellt. Hat sich diese Entwicklung fortgesetzt?

Marth: Während des ersten Lockdown verzeichneten wir eine 50%ige Reduktion bei den Neudiagnosen, das hat sich dann über den Sommer wieder normalisiert, jetzt im dritten Lockdown gibt es etwa 20 Prozent weniger Diagnosen, wobei im April vergangenen Jahres ja auch die Mobilität stark eingeschränkt war und die medizinische Infrastruktur zum Teil nicht zur Verfügung stand. Auch die Angst vor Ansteckung im Krankenhaus spielte wohl eine Rolle, wobei das absolut unbegründet ist, denn Hygiene ist Teil des Klinikalltags. Ich appelliere daher, Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen in jedem Fall wahrzunehmen, denn eine verspätete Diagnose bedeutet meist auch eine schlechtere Prognose. Eine frühe Diagnose ist vor allem bei Karzinomen ohne eindeutige Symptome, wie etwa dem mit einer hohen Mortalität verbundenen Eierstockkrebs, essentiell.

Gab es unter den KrebspatientInnen auch Fälle, die an COVID-19 erkrankten und auch schwere Verläufe hatten?

Marth: Patientinnen und Patienten, die unter einer Krebstherapie stehen, haben etwa ein doppelt so hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf, wobei man hier nach Krebsart und Therapie differenzieren muss, wie das Dominik Wolf bestätigen wird. Unter den Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren hatten wir nur sehr wenige COVID-19-Erkrankte bzw. gar keinen schweren Verlauf. Wir wissen, dass Krebspatientinnen und -patienten grundsätzlich gut über Infektionsgefahren aufgeklärt sind und sich sehr vorsichtig verhalten.

Wolf: Wir haben zum Verhalten der Krebspatientinnen und -patienten und wie es ihnen in der ersten Welle der Pandemie erging eine Studie gemacht und waren überrascht, wie resilient sie schon im Frühjahr mit der Situation umgegangen sind. Zu ihrer Grundeinstellung, sich gegenüber der Umwelt und damit auch gegen Infektionen schützen zu wollen, gesellte sich bei vielen auch die Haltung: „Jetzt hab ich schon Krebs, was kann mich da noch umhauen?“ In dieser Lebensqualitätsstudie, die wir gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Innsbrucker Psychiatrie II und der Strahlentherapie durchgeführt haben, können wir auch sehen, dass der in der Regel gut über seine Krankheit informierte Krebspatient die Pandemie-Situation weniger bedrohlich empfand. Bei uns an der Klinik gab es neben Fällen im Pflegebereich und der Ärzteschaft auch mehrere Patienten, die sich im häuslichen Umfeld infiziert haben und dann an COVID-19 erkrankten. Die meisten haben die Infektion auch gut überstanden und wir erfassen diese Patienten in einem gemeinsamen österreichischen Register mit Univ.-Prof. Preusser am AKH Wien und auch in europäischen Registern der European Hematology Association (EHA), um mehr über die Verläufe in großen Patientenkohorten zu lernen.

KrebspatientInnen zählen aufgrund ihres geschwächten Immunsystems zur Hochrisikogruppe. Gibt es Unterschiede in den Infektionsverläufen?

Wolf: Grundsätzlich richtet sich das Risiko eines schweren Verlaufs nach dem Grad der Immunsuppression durch die jeweilige Therapie, angefangen von der lokalen Strahlentherapie bei einem Lymphom bis hin zur allogenen Stammzelltherapie, die am stärksten immunsuppressiv wirkt, wodurch die Patienten höchst vulnerabel sind. Es gibt auch einen großen Unterschied zwischen hämatologischen Krebsformen – dazu zählen Lymphome, die Chronisch lymphatische Leukämie (CLL) und Myelome – und soliden Tumoren. Hämatologische Patientinnen und Patienten haben ein erheblich erhöhtes Sterberisiko, weil ihre Erkrankung selbst schon aus den Immunzellen kommt und die Therapien deshalb stark immunsupprimierend, sprich gegen B- und T-Zellen gerichtet, sind. Aber auch onkologische Patientinnen und Patienten unter Therapie oder mit fortgeschrittenen Erkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Dank gutem Management und der ausgezeichneten Zusammenarbeit von Hämato-Onkologen und Infektiologen konnten wir das aber gut meistern. Unter den wenigen tödlichen Verläufen waren vor allem ältere hämatologische Patienten mit Begleiterkrankungen.
Wir haben in dieser Zeit auch etwas sehr Spannendes gelernt: Medikamente, die wir in der Inneren Medizin und Onkologie einsetzen, zeigen auch bei schweren COVID-19-Verläufen ihre Wirkung. Neben sogenannten JAK-Inhibitoren sind das etwa das Leukämie-Medikament Ibrutinib oder das bei rheumatologischen Erkrankungen eingesetzte Tozilizumab.

Derzeit sind in Europa zwei mRNA-Vakzine zugelassen. Ist die COVID-19-Impfung für KrebspatientInnen zu empfehlen?

Marth: Wir sprechen eine definitive Impfempfehlung aus! Patientinnen und Patienten unter Tumortherapie sind Hochrisikopatienten, die schon in der ersten Phase berücksichtigt werden müssen. Zwar könnte es unter Umständen zu einer schwächeren Immunantwort kommen, durch eine Impf-Wiederholung könnte man aber die Wirkung verstärken. Idealerweise sollte noch vor Beginn der Therapie oder wenige Monate nach Therapieabschluss geimpft werden. Weil Krebspatienten nicht in den Zulassungsstudien eingeschlossen waren, ist es natürlich notwendig, die Impfwirkungen und -nebenwirkungen zu dokumentieren. Diese Daten werden auch von der Europäischen Gesellschaft für medizinische Onkologie erfasst. Wir favorisieren für Krebspatienten mRNA-Vakzine.

Wolf: mRNA-Impfstoffe sind ja in der Onkologie eine höchst innovative und vielversprechende Therapieform, die sich derzeit in klinischer Entwicklung befinden. Das von Christoph Huber* mitbegründete Unternehmen BioNTech ist führend in diesem Feld und entwickelt schon seit vielen Jahre sehr erfolgreich mRNA-Wirkstoffe für die individualisierte Krebstherapie. Es ist eine Jahrhundert-Pionierleistung dieser Menschen, dieses Know-how so schnell in die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 zu übertragen. Neben all den negativen Nachrichten, den Todesmeldungen und den Folgen für unsere Gesellschaft und die Wirtschaft, hat die Pandemie uns daher auch gezeigt, wie zentral und bedeutend biomedizinische Forschung ist.

*Anm.: Der gebürtige Tiroler Christoph Huber, führender Wissenschafter in den Bereichen Immunologie von Tumoren, Gentherapie bösartiger Erkrankungen und der Stammzellbiologie und Stammzelltransplantation, war nach seinem Medizin-Studium in Innsbruck und mehreren Forschungsaufenthalten in Schweden und den USA u.a. Leiter der Knochenmarktransplantationseinheit in Innsbruck und Direktor der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.

Weitere Informationen:
https://www.i-med.ac.at/pr/presse/2021/03.html [Pressefotos zum Download]

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2021
Doris Heidegger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Medizinische Universität Innsbruck
https://idw-online.de/de/news762220
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Studien zeigen Nutzen von Vitamin D bei COVID-19

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 08:19

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Der Fokus bei COVID-19 liegt aktuell auf dem Thema Impfung. Doch wie lässt sich der Verlauf der Erkrankung beeinflussen? Eine Reihe von Studien haben den Nutzen von Vitamin D untersucht, das antientzündlich und immunstabilisierend wirkt. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Vitamin D den Verlauf und den Schweregrad von COVID-19-Erkrankungen abmildern kann. Der Vorteil des Vitamins: Es ist günstig, leicht verfügbar und ohne Nebenwirkungen.

Die aktuelle Presseinformation der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK) in Heidelberg Studien zeigen Nutzen von Vitamin D bei COVID-19 finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
https://www.biokrebs.de/presseinformati ... i-covid-19

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2021
Rainer Lange
Pressereferent
Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK) e. V.
Tel.: 06221 433-2108
presse@biokrebs.de
www.biokrebs.de
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Schwerstbehinderter kann Anspruch auf frühere Corona-Schutzimpfung haben

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2021, 08:22

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Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Pressemitteilung vom 29.01.2021 Nr. 02/2021

Erfolgreicher Antrag eines schwerstbehinderten Antragstellers auf prioritäre Berücksichtigung bei der Schutzimpfung gegen das Corona Virus SARS-CoV-2

Mit heute zugestellten Eilbeschlüssen hat die für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main einen Eilantrag eines Antragstellers gegen das Land Hessen abgelehnt und einem weiteren Eilantrag gegen die Stadt Frankfurt am Main stattgegeben.

Die Stadt Frankfurt am Main wurde verpflichtet, den Antragsteller bei der nächsten Lieferung von Impfstoffen gegen das Corona Virus (SARS-COV-2) unter Berücksichtigung seiner Vorerkrankung vorrangig zu berücksichtigen und ihm ein dementsprechendes Impfangebot zu unterbreiten.

Der zu 100 % schwerstbehinderte Antragsteller ist unterhalb des Halswirbels gelähmt und verfügt über den Pflegegrad 5. Aufgrund seiner Lähmungen sind auch die Lungenfunktionen eingeschränkt.
Nach vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen gehört er zur Hochrisikogruppe bei einer Covid- 19- Erkrankung und würde mit Sicherheit beatmungspflichtig werden.

Vor dem Hintergrund dieser gesundheitlichen Situation hat sich der Antragsteller sowohl an das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main, als auch an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gewandt und darum gebeten, ihm einen Termin für die jetzige Impfung zu geben.

Für sein Anliegen erklärten sich beide Behörden für unzuständig.

Daraufhin hat der Antragsteller in zwei Eilanträgen, einmal gerichtet gegen das Land Hessen und einmal gerichtet gegen die Stadt Frankfurt am Main um vorläufigen Rechtschutz nachgesucht.

Wegen der unklaren Zuständigkeitsregelung hat die Kammer dem Antragsteller in beiden Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und in Anwendung der allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Zuständigkeitsregelungen die Zuständigkeit letztlich bei der Stadt Frankfurt am Main gesehen.

Die Kammer hat Bedenken hinsichtlich der Bildung und Abgrenzung der verschiedenen Gruppen in §§ 2-4 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Corona Virus SARS-COV-2 (Coronavirus-Impfverordnung –CoronaImpfV), wenn man diese Personen mit denjenigen in häuslicher Pflege und /oder eingeschränkter Lungenfunktion vergleicht. Für die Sicherheit des Antragstellers ist es nicht ausreichend, wenn das ihn umgebende Pflegepersonal, aber nicht er selbst geimpft werde.

In der „Soll“-Vorschrift des § 1 Abs. 2 CoronaImpfV wird den Behörden in atypischen Fällen ein Ermessen eröffnet. Diese haben dann eine eigenständige Einordnung des Antragstellers entsprechend des attestierten ärztlichen Befundes vorzunehmen. Da dies bislang nicht geschehen ist, hat das Gesundheitsamt unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut und der epidemiologischen Lage eine Entscheidung über die Priorisierung des Antragstellers bei der Impfung vorzunehmen.

Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. - Aktenzeichen : 5 L 182/21.F, 5 L 179/21.F

Presseinformation VG Frankfurt vom 29.01.2021 - Corona Impfung (PDF / 165.9 KB)
Kontakt für Pressevertreter
Pressesprecherin:Gabriele Förster
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht
Telefon:069 1367-8574
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Corona-Impfung
Schwerstbehinderter kann Anspruch auf frühere Corona-Schutzimpfung haben


Ein unterhalb des Halswirbels gelähmter Mensch, der in häuslicher Pflege betreut wird, kann Anspruch auf eine vorgezogene Impfung haben, auch wenn er nicht zur Gruppe mit höchster Priorität nach der Imfpverordnung zählt. In atypischer Fällen habe die zuständige Behörde ein Ermessen, über eine vorrangige Impfung zu entscheiden - so das Verwaltungsgericht Frankfurt.

Schon mehrere Gerichte haben entschieden, dass die in der Corona-Impfverordnung vorgegebene Reihenfolge der Schutzimpfungen rechtlich Bestand hat. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt im Falle eins querschnittsgelähmten Antragstellers, der in häuslicher Pflege betreut wird, in einem Eilverfahren anders entschieden.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/ ... 2021-02-02
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WernerSchell
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Besondere Regeln für Geimpfte?

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2021, 12:42

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Besondere Regeln für Geimpfte?

In seiner am heutigen Donnerstag veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

Spätestens seit dem Start des Impfprogramms wird kontrovers diskutiert, ob die zum Zweck des Infektionsschutzes verfügten staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Personen, die gegen Covid-19 geimpft sind, aufgehoben werden sollten. Bezüglich tiefgreifender Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens hält der Deutsche Ethikrat fest, dass diese ohnehin nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht. In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden. Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen. Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht kann man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten.

Bei der Frage, inwieweit es privaten Anbietern verwehrt sein sollte bzw. verwehrt werden kann, den Zugang zu von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen auf geimpfte Personen zu beschränken, ist die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen. Sie stellt es Privatpersonen und privaten Unternehmen grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem diese einen Vertrag schließen. Einschränkungen dieser Freiheit können gerechtfertigt sein bei Angeboten, die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.

Besondere Verpflichtungen zu berufsbezogenen oder gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollten geimpften Personen nach Ansicht des Deutschen Ethikrates weder von staatlicher Seite noch von Arbeit- oder Dienstgebern auferlegt werden, um keine Gegenanreize zur Impfung zu setzen.

Die insgesamt kritische Beurteilung möglicher besonderer Regeln für auf freiwilliger Basis geimpfte Personen gilt wohlgemerkt nicht für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Die in solchen Einrichtungen geltenden Ausgangsverbote bzw. -einschränkungen und Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden.

Die Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ ist von der Website des Deutschen Ethikrates abrufbar unter > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... impfte.pdf

Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... impfte.pdf Ad-hoc-Empfehlung
https://www.ethikrat.org/pressekonferen ... -geimpfte/ . Pressekonferenz

Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2021
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news762508
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Corona und der Migrationshintergrund: In Neukölln zeigt sich wahre Dimension des Problems

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2021, 17:06

Focus - online - 16.04.2021

Sozialer Brennpunkt in Berlin
Corona und der Migrationshintergrund: In Neukölln zeigt sich wahre Dimension des Problems

FOCUS-Online-Redakteur Benjamin Hirsch
Corona trifft vor allem Ärmere. Eine Gruppe, in der Menschen mit Migrationshintergrund bekanntermaßen überproportional vertreten sind. Über das Problem diskutieren möchte jedoch niemand, weder in der Gesellschaft noch in der Politik. Wozu das führt, zeigt sich in Berlin Neukölln.
Mal sind es 90, mal sind es 50 Prozent. Und dann wieder zwei von drei. Wie viele Patienten tatsächlich auf den Corona-Intensivstationen in Deutschland einen Migrationshintergrund besitzen, lässt sich nicht sagen. Offizielle Zahlen gibt es nicht.
Was es gibt, ist ein rauer Ton, in dem ein Migrationsthema wieder einmal in Deutschland diskutiert wird. Anfang März sprach RKI-Chef Lothar Wieler, laut "Bild"-Zeitung, angeblich mit zwei Intensivärzten über „Parallelgesellschaften mitten in unserem Land“. Auf das Infektionsgeschehen in Berlin seien die Auswirkungen dadurch riesig. Später sagte Wieler, es habe sich dabei nicht um ein offizielles Expertengespräch gehandelt. Zudem sei er in Teilen nicht korrekt widergegeben worden.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.focus.de/perspektiven/gesel ... 92566.html
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Das Impfbuch für alle

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2021, 06:42

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Deutschland: Keine erhöhte Sterberate durch COVID-19

Beitrag von WernerSchell » 21.10.2021, 11:03

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b]Deutschland: Keine erhöhte Sterberate durch COVID-19[/b]

Forscher der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) haben mit Kollegen die Zahl der Sterbefälle in Deutschland, Spanien und Schweden der Jahre 2016 bis 2020 analysiert. Sie wollten herausfinden, ob dort im vergangenen „Corona-Jahr“ mehr Menschen gestorben sind, als dies ohne den Ausbruch einer Pandemie erwartet worden wäre. Das Ergebnis: 2020 gab es keine Übersterblichkeit in Deutschland, auch wenn es etwa 34.000 Todesfälle gab, die mit COVID-19 assoziiert werden.

„Durch den Fokus auf die Übersterblichkeit vermeiden wir Probleme, die sich sonst aus den beträchtlichen Unterschieden ergeben würden, die weltweit bei der Definition von COVID-19-Todesfällen gemacht werden“, sagt Erstautor Dr. Dr. Bernd Kowall vom Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) am Universitätsklinikum Essen. „Es reicht jedoch nicht aus, sich allein auf die Nettozahlen der Todesfälle zu stützen. Auch Veränderungen durch den demographischen Wandel sollten berücksichtigt werden, insbesondere die größere Zahl älterer Menschen und die gestiegene Lebenserwartung“, betont der Epidemiologe. Berücksichtigt man die Alterung der Gesellschaft, können die Studienautoren für Deutschland sogar eine Untersterblichkeit für 2020 nachweisen (2,4 %).

Neben Deutschland schauten die Wissenschaftler wegen des Sonderwegs auf Schweden. Als drittes bezogen sie Spanien ein, das als eines der Länder mit der höchsten Sterblichkeit im Zusammenhang mit COVID-19 gilt: Die Analyse ergab eine Übersterblichkeit von 14,8 % für Spanien, während sie in Schweden 3 % betrug.

Es gab 2020 laut Robert Koch-Institut etwa 34.000 durch oder mit COVID-19 Verstorbene in Deutschland. Dass dennoch keine Übersterblichkeit beobachtet wurde, kann folgende Ursachen haben:

- 2019/2020 und 2020/2021 gab es zwei Winter hintereinander, in denen kaum Menschen an der saisonalen Influenza (Grippe) gestorben sind.
- Auch indirekte Effekte der bundesweiten Pandemie-Maßnahmen spielen eine Rolle: So ging die Zahl der Verkehrstoten während des ersten Lockdowns deutlich zurück.
- Das mediane* Sterbealter der an oder mit COVID-19 Verstorbenen lag bei über 80 Jahren, und bei vielen von ihnen wurden mehrere Vorerkrankungen diagnostiziert. Statistisch gesehen haben gesundheitlich vorbelastete Menschen in einem hohen Alter auch ohne SARS-CoV-2-Infektion eine deutlich reduzierte Lebenserwartung. Verstorbene mit COVID-19-Infektion, die gemäß medizinischer Prognosen auch ohne Corona das Jahr 2020 nicht überlebt hätten, tragen in jenem Jahr nicht zu einer Übersterblichkeit bei.

* Der Wert, der in der Mitte einer Datenverteilung liegt, wird Median oder Zentralwert genannt. Bei einer fiktiven Datenreihe von 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 12 wäre 5 der Median.

Redaktion:
Martin Rolshoven, Medizinische Fakultät der UDE, Tel. 0201/723-6274, martin.rolshoven@uk-essen.de

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Priv.-Doz. Dr. Dr. Bernd Kowall, IMIBE/UK Essen, Tel. 0201/723-77295, bernd.kowall@uk-essen.de

Originalpublikation:
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0255540
„Excess mortality due to COVID-19? A comparison of total mortality in 2020 with total mortality in 2016 to 2019 in Germany, Sweden and Spain.“

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2021
Birte Vierjahn Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen
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Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig ...

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2021, 07:59

Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig ...

Es war nach der Entwicklung von wirksamen Impfstoffen zur Corona-Pandemiebekämpfung früh klar, dass eine hohe Durchimpfungsrate (von mindestens rd. 90%) zur Immunisierung der Bevölkerung notwendig ist. Einen solchen Impferfolg auf freiwilliger Basis zu erreichen, ist grundsätzlich wünschenswert. Da aber recht früh Impfverweigerer mit nicht nachvollziehbaren Begründungen eine Corona-Schutzimpfung ablehnten und dafür sogar auf die Straße gingen, war erkennbar, dass an einer Impfpflicht nicht vorbei zu kommen ist. Erklärungen der verantwortlichen Gesundheitspolitiker, eine solche Impfpflicht werde es nicht geben, waren die völlig falschen Signale und für eine wirksame Pandemiebekämpfung nicht hilfreich. Die allermeisten Gesundheitsminister haben aber angesichts der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Infektionsgefahren eine Korrektur ihrer Einschätzungen vorgenommen mit dem Ergebnis, dass jetzt schnellstmöglich eine Impfpflicht beschlossen werden soll. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Peter Biesenbach, Justizminister von NRW: "Ich bin nahe dran zu sagen: Der Gesetzgeber ist in Ermangelung anderer effektiver Möglichkeiten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, eine Impfpflicht einzuführen" (Quelle: Beitrag "Impfpflicht ist keine Gewissensfrage" in Rheinischer Post vom 04.12.2021). - Von hier gibt es dazu folgende Beurteilung / Empfehlung: Allein richtig ist, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen und diese nicht berufsbezogen oder einrichtungsbezogen zu gestalten. Es macht auch keinen Sinn, erst eine Teil-Impfpflicht zu verfügen und dann für alle nachzuziehen. Wenn nämlich eine berufsbezogene oder einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden sollte (vorweg), wird es möglicherweise viele Berufsaussteiger geben. Kommt hingegen eine allgemeine Impfpflicht in einem Wurf, wird die Berufsflucht, wenn überhaupt, nur in bescheidener Form stattfinden. Es wird daher dringend angeraten, sofort eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Dabei kann vorgesehen werden, dass der Impfbeginn unterschiedlich gestaltet wird.

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Siehe auch die Presseinfo vom 19.11.2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... 3285#p3285
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