Da hört der Spass auf - Neusser Bürgermeisters Reiner Breuer hantiert ohne Differenzierung mit Generalverdacht ….

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Da hört der Spass auf - Neusser Bürgermeisters Reiner Breuer hantiert ohne Differenzierung mit Generalverdacht ….

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2019, 08:52

Da hört der Spass auf - Neusser Bürgermeisters Reiner Breuer hantiert ohne Differenzierung mit Generalverdacht ….

Generalverdacht -Textbild.png
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Am 22.02.2019 erhielt ich von der VHS Neuss folgende Zuschrift:
Mit Ihren Honorarverträgen sind Sie angeschrieben und gebeten worden, uns ein Erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Dies ist eine Anweisung des Bürgermeisters der Stadt Neuss, der damit auch ein Qualitätsmerkmal setzen möchte. Obwohl wir in erster Linie eine Einrichtung der Erwachsenenbildung sind, kann es dennoch vorkommen, dass an unseren Angeboten Menschen unter 18 Jahren teilnehmen. Daher gilt diese Anweisung wirklich für alle Dozenten, auch wenn Sie nur ein Mal im Semester hier im Haus sind. Die Kosten für das Führungszeugnis dürfen wir leider nicht erstatten, da dies eine Ungleichbehandlung mit den Mitarbeitern der Stadt wäre, die diese Gebühr ebenfalls selber bezahlen müssen. Ich weiß, dass Sie für sich persönlich den Aufwand und Nutzen dieses bürokratischen Verfahrens kritisch prüfen, möchte Sie aber sehr herzlich bitten, der Aufforderung umgehend nachzukommen. Ich schätze Sie als Dozenten sehr und möchte Sie gerne weiter beschäftigen. Dies ist mir bei Nicht-Vorlage des Führungszeugnisses nicht gestattet!

Daraufhin habe ich der VHS am 22.02.2019 per Mail mitgeteilt:
Ich erfahre durch Ihre Zuschrift erstmals, dass ein Führungszeugnis von allen Dozenten der VHS Neuss verlangt wird. Da ich nur wenige Vorträge anbiete und meine ZuhörerInnen in der Regel im Seniorenalter sind, kann ich mir den Sinn Ihrer Aufforderung nicht erklären. Ich hatte noch nie jemanden unter 18! Überhaupt: Jüngere Personen kommen zu meinen Vorträgen eher selten - leider!
Im Übrigen halte ich die Aufforderung, wenn Sie mich betreffen sollte, für völlig überzogen: Ich soll also mit 79, Ex-Beamter und überregional bekannt als Ehrenamtler (Bundesverdienstkreuz, Landesverdienstorden usw.) wirklich ein Führungszeugnis anfordern und vorlegen? Hätten wir den 01.04. würde ich an einen Aprilscherz denken. Und dann sollen die Dozenten auch noch die Verwaltungskosten selbst bezahlen? Das darf doch nicht wahr sein.

Auf diese Zuschrift teilte die VHS telefonisch mit, dass es sich um eine Anweisung des Bürgermeisters der Stadt Neuss handele und eine abweichende Entscheidung durch die Volkshochschule nicht möglich sei. Ich habe daraufhin erklärt, dass unter diesen Umständen eine Fortsetzung meiner Tätigkeit als Dozent nicht in Betracht komme.

Gleichwohl habe ich dem Bürgermeister am 25.02.2019 per Mail meine Auffassung wie folgt übermittelt:

Sehr geehrter Herr Breuer,
ich biete seit Jahren im Rahmen meines ehrenamtlichen Engagements an der Volkshochschule Neuss Vorträge zum Patientenrecht, zur Patientenautonomie am Lebensende bzw. zur Pflege an. Dies gestalte ich in der Weise, dass ich für die ZuhörerInnen umfangreiches Informationsmaterial mitbringe und auch darüber hinaus für klärende Gespräche zur Verfügung stehe. Das Honorar von 50 Euro ist unter Berücksichtigung aller Umstände nur eine Aufwandsentschädigung.
Die Volkshochschule Neuss hat mich (wie auch andere Dozenten) mit der angefügten Zuschrift vom 22.02.2019 aufgefordert, umgehend ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und beruft sich damit auf eine entsprechende Entscheidung des Bürgermeisters der Stadt Neuss. Und die Kosten für die Erstellung des Führungszeugnisses soll auch noch jeder selbst tragen. In einer ersten Rückmeldung vom 22.02.2019 habe ich mich bereits zu Wort gemeldet und mein Unverständnis über die Aufforderung geäußert.
Nach mehrfachem Überschlafen der auf Ihrer Anordnung beruhenden Aufforderung teile ich mit, dass ich unter keinen Umständen bereit bin, ein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen. Ich betrachte Ihre Entscheidung vielmehr als einen klaren Affront, den ich unter den gegebenen Umständen hinnehmen werde.
Um aber meine wichtigen Vorträge im Interesse der älter werdenden Menschen nicht zu gefährden, fordere ich Sie auf, Ihre Anordnung zurückzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erkläre ich meine Tätigkeit in der Volkshochschule sofort für beendet. Eine schnellstmögliche Erklärung Ihrerseits erscheint mir daher ratsam.
Es stellt sich mir im Übrigen die Frage, ob Sie bei Übernahme Ihres Amtes als Bürgermeister seinerzeit auch ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben???

Daraufhin erhielt ich vom Bürgermeisterbüro noch am 25.02.2019 per E-Mail folgende Rückmeldung:

Herr Bürgermeister Breuer hat Ihr Schreiben erhalten und es zunächst zur Prüfung in die Fachverwaltung gegeben.
Sobald die Klärung innerhalb der Verwaltung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Antwort. Ich bitte Sie bis dahin um Geduld.

+++
Offensichtlich ist der Bürgermeister der Stadt Neuss nicht in der Lage, seinen Generalverdacht (= ist ein "schon ohne konkrete Anhaltspunkte generell gehegter Verdacht") gegen alle Dozentinnen und Dozenten in der Volkshochschule zu differenzieren. Bis heute, 04.03.2019, hat es keine weitere Mitteilung des Bürgermeisters gegeben. Es war daher folgerichtig, dass heute, 04.03.2019, die Neuss-Grevenbroicher Zeitung das Thema aufgegriffen hat. Die undifferenzierte Anweisung des Bürgermeisters ist völlig unverständlich, da er meine Aktivitäten genau kennt und in seiner amtlichen Funktion über meine zahlreichen Ehrungen (2010 Ehrung durch den Landschaftsverband Rheinland für soziales Engagement, 2013 Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, 2017 Deutscher Ehrenpreis der Stadtsparkasse Neuss für das Lebenswerk, 2017 Verleihung des Verdienstordens des Landes NRW) informiert ist bzw. daran mitgewirkt hat. Es gibt zahlreiche Fotos, die die Beteiligung des Bürgermeisters an einigen Ehrungen gut belegen (zwei Bilder als Beleg unten angefügt). All das gibt Veranlassung, die Aufforderung zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses als Affront anzusehen!

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 04.03.2019 berichtet:

Dozenten-Ärger in Neuss: VHS-Rücktritt wegen Forderung nach Führungszeugnis
Neuss Seit Jahren ist Werner Schell ehrenamtlich bei der Volkshochschule Neuss als Dozent tätig. Dass er nun ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen soll, empfindet der 79-Jährige als Affront – nun möchte er seine Tätigkeit niederlegen.

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Seit Jahren hält Schell an der VHS Neuss Vorträge zum Patientenrecht, zur Patientenautonomie am Lebensende beziehungsweise zur Pflege. Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Werner Schell traute seinen Augen nicht, als er jetzt einen Brief von der Volkshochschule Neuss erhielt. „Ein erweitertes Führungszeugnis?“, fragte sich der 79-Jährige. Das soll er jetzt – wie alle anderen Dozenten der VHS Neuss – vorlegen, um dort weiter ehrenamtlich tätig werden zu können. Seit Jahren hält Schell an der VHS Neuss verschiedene Vorträge zum Patientenrecht, zur Patientenautonomie am Lebensende beziehungsweise zur Pflege. Dazu bringt er umfangreiches Informationsmaterial mit und steht auch darüber hinaus für klärende Gespräche zur Verfügung . „Das Honorar von 50 Euro ist unter Berücksichtigung aller Umstände nur eine Aufwandsentschädigung“, sagt der Träger des Bundesverdienstkreuzes.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-37122385

+++
Fotos mit dem Bürgermeister Reiner Breuer:

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Foto: Ehrung der Stadtsparkasse Neuss
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Foto; Verleihung des Verdienstordens des Landes NRW
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Tätigkeit bei der Volkshochschule Neuss beendet ...

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2019, 14:56

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Ich habe der Leiterin der Volkshochschule Neuss heute, 06.03.2019, per E-Mail mitgeteilt:

Sehr geehrte Frau Batzel,
an meiner Einschätzung, dass das Verlangen eines Erweiterten Führungszeugnisses unter den gegebenen Umständen völlig inakzeptabel ist, hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr Argumente tauchen auf, das praktizierte Verfahren, dem eigentlich ein schlimmer Generalverdacht gegenüber einer Vielzahl von Personen zugrunde, zu kritisieren. Wenn es irgendwelche Bedenken hinsichtlich einer Anstellung geben soll, muss man im Zweifel differenziert vorgehen. Pauschal alle in einen Topf zu werfen, hat bei einer verständigen Würdigung der Umstände mit dem Gleichheitsgrundsatz nichts zu tun. Man könnte auch andere grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter dagegen halten. Dass der Bürgermeister bis heute nicht in der Lage war, mir selbst eine Antwort zukommen zu lassen, wirft im Übrigen allerlei Fragen auf. Ich habe ja gefragt, ob er auch selbst ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hat. Diese Frage könnte man ab alle Führungskräfte richten, die so energisch für den Generalverdacht gegenüber einer Vielzahl von engagierten ehrenamtlich tätigen BürgerInnen eintreten.
Der altimativen Zeugnisvorlage werde ich mich natürlich nicht unterwerfen und werde, wie bereits erklärt, meine Tätigkeit an der Volkshochchule Neuss nicht fortführen. Dies ist natürlich für die all die Personen bedauerlich, die wahrscheinlich zu meinen Vorträgen gekommen wären. Aber insoweit wird sich eine andere Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


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Generalverdacht im Bildungs- und Sozialbereich - bitte differenziert agieren!

Beitrag von WernerSchell » 07.03.2019, 09:36

Aus gegebenem Anlass habe ich heute, 07.03.2019, nochmals bei Facebook zu Thema geschrieben:

Ich verwahre mich mit Entschiedenheit dagegen, aus allgemeinen und völlig abwegigen Sicherheitserwägungen auf der Basis eines Generalverdachts als Risiko für meine ZuhörerInnen bei Vorträgen eingestuft zu werden. Daher habe ich meine Tätigkeit bei der VHS beendet. Wer meint, im Bildungs- und Sozialbereich sei eine undifferenzierte Gleichbehandlung aller gerechtfertigt, hat von dem Regelwerk des Gleichheitsgrundsatzes nichts verstanden und braucht insoweit dringend Nachilfe. Ich sehe übrigens in dieser Gesellschaft ganz andere Risiken, die dringend mehr Aufmerksamkeit erfordern. Wenn es z.B. um Kinder- und Jugendschutz geht, stelle ich fest, dass jedes sechste Kind übergewichtig und jedes vierte Kind chronisch krank ist. Aktuell wird von einer großen Zahl Computersüchtiger gesprochen. Ich vermisse entschiedene Maßnahmen, diesen und anderen Fehlentwicklungen entgegen zu treten. - Werner Schell

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Da hört der Spass auf - Neusser Bürgermeisters Reiner Breuer hantiert ohne Differenzierung mit Generalverdacht ….

Beitrag von WernerSchell » 09.03.2019, 18:13

Wenn der Klügere immer nachgibt - Text.JPG
Wenn der Klügere immer nachgibt - Text.JPG (52.52 KiB) 12885 mal betrachtet

Die Reaktion auf die Generalverdächtigung der Stadt Neuss hat mir mittlerweile zahlreiche zustimmende Meinungsäußerungen eingebracht. Das Unverständnis über das Ansinnen der Stadt Neuss ist groß. - Angesichts der Tatsache, dass für Montag, 11.03.2019, eine Vortragsveranstaltung eines Zeitungsredakteurs in der VHS Neuss angekündigt wurde, habe ich heute, 09.03.2019, noch einmal an die NGZ geschrieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Redakteur ein Zeugnis vorlegen muss. Wenn das wäre, zieht das von der VHS benutzte Gleichbehandlungsgebot nicht mehr. Es ist ja ohnehin unnütz, aber dann wäre die Situation absolut unterste Schublade!


An die
Neuss-Grevenbroicher Zeitung
Lokalredaktion Neuss


Sehr geehrter Herr Jansen, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 04.03.2019 unter dem Titel "Dozenten-Ärger in Neuss - VHS-Rücktritt wegen Forderung nach Führungszeugnis" berichtet und in Kürze meine Sichtweise vorgestellt. Der Beitrag ist im Netz abrufbar unter folgender Adresse > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-37122385

Ich komme heute noch einmal auf die Angelegenheit zurück:

Der Neusser Bürgermeister Reiner Breuer hantiert ohne Differenzierung mit Generalverdacht gegenüber unbescholtenen BürgerInnen (darüber haben Sie am 04.03.2019 berichtet) und hat mir zu meiner Eingabe vom 25.02.2019 bis heute keine abschließende Beurteilung übermittelt. Da ich aber Klarheit schaffen wollte, habe ich der Volkshochschule (VHS) Neuss am 06.03.2019 nochmals verdeutlicht, dass ich meine jahrelange beanstandungslose Tätigkeit als Dozent für die Bereiche Patientenautonomie am Lebensende, Pflegerecht und Pflege nicht mehr fortsetzen werde. Eine Vortragstätigkeit unter "Generalverdacht" ist für mich nicht akzeptabel!

Je länger ich darüber nachgedacht habe, umso mehr Argumente tauchten auf, das praktizierte Verfahren, dem eigentlich schlimme Verdächtigungen gegenüber einer Vielzahl von Personen zugrunde liegen, zu kritisieren. Wenn es irgendwelche Bedenken hinsichtlich einer Anstellung geben sollte, muss man im Zweifel differenziert vorgehen. Pauschal alle in einen Topf zu werfen, hat bei einer verständigen Würdigung aller Umstände mit einer wertschätzenden Umgangsform und dem Gleichheitsgrundsatz nichts zu tun. Man könnte auch andere grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter dagegen halten.

Dass der Bürgermeister Reiner Breuer bis heute nicht in der Lage war, mir selbst eine Antwort zukommen zu lassen, wirft im Übrigen allerlei Fragen auf. Ich habe ja gefragt, ob er auch selbst ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt hat. Diese Frage könnte man auch an alle Führungskräfte richten, die so energisch für den Generalverdacht gegenüber einer Vielzahl von engagierten ehrenamtlich tätigen BürgerInnen eintreten.

Man muss diese Frage letztlich auch aufwerfen im Zusammenhang mit Einzelvorträgen von bekannten Persönlichkeiten! So haben Sie z.B. am 08.03.2019 einen Vortrag über den Nahen Osten für den 11.03.2019 in der VHS angekündigt. Herr Rainer Hermann, Redakteur der FAZ, wird vortragen. Hat dieser auch ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen? Wenn nicht, warum? Es sollen doch angeblich alle gleich behandelt werden. Ich war auch nur für allgemein zugängliche eintrittsfreie Veranstaltungen eingeplant und nicht etwa für irgendwelche Kursangebote für einen eingeschränkten Personenkreis.

"Wenn der Klügere nachgibt, haben wir bald die Herrschaft der Dummen."
Bode Hauser (1946-2004; Fernsehjournalist und Moderator)


Die Anforderung eines Erweiterten Führungszeugnisses soll vornehmlich dem Kinder- und Jugendschutz dienen. Ich selbst habe aber bei meinen Vorträgen weder mit Kindern noch mit Jugendlichen Kontakt und informiere eher ältere bis hochaltrige Personen. Wer soll denn unter solchen Fakten eigentlich vor wem geschützt werden? So hatte ich bei meinen bisherigen Vorträgen nur die "älteren Semester" als ZuhörerInnen. Jüngere fühlen sich von meinen Themen (leider) nicht angesprochen. …

Man ist immer gut beraten mitzudenken und auch behördliche Vorgaben zu hinterfragen. Gerade seit einigen Jahren erscheint dies nötiger denje. Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar, unter den gegebenen Umständen aufgrund eines willkürlichen Generalverdachts Straffreiheit etc. überprüfen und bestätigen zu lassen. Das ist der entscheidende Grund für meine Reaktion. Natürlich gäbe es ein Führungszeugnis ohne Einträge … Aber das ist doch überhaupt nicht entscheidend. Wer von mir nach jahrelanger Lehrtätigkeit eine Bestätigung über meine Führung verlangt, kann bei mir damit nicht ankommen! …. Dass ich in Neuss und Umgebung aufgrund meiner umfangreichen ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten gut bekannt bin, kommt hinzu.

Mit dem Erfordernis, umfangreich Erweiterte Führungszeugnisse zu verlangen, ist ein Bürokratismus entstanden, der offensichtlich auch als Arbeitsbeschaffungsprogramm für Bürgerämter und Strafregisterführer verstanden werden kann. Damit werden dann auch noch erhebliche Gebühren erhoben, die die kommunalen Kassen füllen helfen. So wird dann verständlich, dass sich ein Bürgermeister ungern von solchen Einnahmen verabschiedet und sich gegen eine Differenzierung und gute Umgangsformen entscheidet.

Wer es übrigens mit dem Kinder- und Jugendschutz in dieser Gesellschaft ernst meint, hat eigentlich genügend andere Betätigungsfelder: Jedes sechste Kind ist übergewichtig und voraussichtlich im Erwachsenenalter vielfältigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein (u.a. Diabetes Typ 2 wird die Folge sein). Dann wurde aktuell berichtet, dass bereits heute jedes vierte Kind chronisch krank ist. Am 06.03.2018 berichtete die DAK über 465.000 Risiko-Camer. Heute wird in der NGZ berichtet, dass in Wülfrath aus gegebenem Anlass die Kinderschuhe geprüft werden. … usw. … So gesehen gibt es für alle, die sich um das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen bemühen wollen, genügend Betätigungsfelder. Aber leider passiert insoweit zu wenig …. All das wäre zu diskutieren und im Interesse der Kinder und Jugendlichen aufzugreifen. Nein, stattdessen wird mit bürokratischen Mitteln und Generalverdächtigungen gegenüber unbescholtenen BürgerInnen agiert.

Mittlerweile sind hier übrigens dutzende Mitteilungen eingegangen, die meine Auffassung teilen und die Vorgehensweise der VHS bzw. der Stadt Neuss scharf verurteilen.

Mit der Entscheidung, nicht mehr für die VHS Neuss tätig zu sein, sind alle Vortragsankündigungen (z.B. für den 25.03., 08.04. und 13.05.2019) und die Planungen für den Herbst 2019 hinfällig geworden. Ich werde aber sicherstellen, dass für interessierte BürgerInnen in Neuss und in der Region in anderer Form über die Patientenautonomie am Lebensende und über das Patientenrecht weiter informiert wird. Zum Thema Pflege gibt es bereits genügend Informationsangebote von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, z.B. Pflegetreff am 17.04.2019 mit einem hochkarätigen Podium. Näheres dazu unter folgender Adresse > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22968 bzw. http://www.wernerschell.de/aktuelles.php Die nächste Vortragsveranstaltung zum Thema Patientenautnomie am Lebensende wird am 21.05.2019, von 15.00 - 17.00 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal stattfinden. Weil es in den letzten Jahren wiederholt gerichtliche Entscheidungen zum Thema gegeben hat und vielfältige aktuelle Fragen zur Organspendebereitschaft im Zusammenhang mit Patientenverfügungen aufgeworfen worden sind, war die Ansetzung eines neuen Vortragstermins wichtig. In einem allgemeinen Ankündigungstermin wird vieles deutlich:

Patientenautonomie am Lebensende – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.


Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Beitrag von WernerSchell » 26.03.2019, 08:20

Am 25.03.2019 habe ich abends in den sozialen Medien wie folgt informieren müssen:

Ich habe mehrfach ausführlich darüber informiert, dass ich meine Vortragstätigkeit bei der Volkshochschule (VHS) Neuss eingestellt habe (siehe > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 5&p=107986 ). Ich habe dann auch die NGZ informiert und gebeten, noch einmal über meine Entscheidung, die Absetzung der bereits angekündigten Termine und den neuen Vortragstermin zu berichten. Leider hat die Zeitung nicht reagiert. Daher haben interessierte BürgerInnen am 25.03.2019 bedauerlicherweise vergeblich die VHS aufgesucht. - Die Veranstaltung zur Patientenautonomie am Lebensende wird jetzt am 21.05.2019 in Neuss-Erfttal stattfinden > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... HS#p107986 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=23103 Im Übrigen wäre es eigentlich die Aufgabe der VHS gewesen, auf die Absetzung der Veranstaltung hinzuweisen. Wenn es nun aktuelle Wünsche bezüglich Patientenverfügung usw. gibt, können sich Interessierte auch an den Lotsenpunkt im Erfttaler Bürgerhaus wenden oder einfach bei mir melden. Zum Thema Pflege wird am 17.04.2019 beim Neusser Pflegetreff reichlich informiert > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22968
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