Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Verfasst: 07.02.2017, 07:21
Prävention in der stationären Pflege
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Jahr 2015 wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte zu erbringen. Dahinter steckt der Gedanke, dass pflegebedürftige Menschen - trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen - über Gesundheitspotenziale verfügen, die gefördert werden können. Zusätzlich leisten solche Präventionsmaßnahmen einen Beitrag, die Mobilität zu fördern. Sie greifen damit den Ansatz des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (siehe Modul 1 „Mobilität“ des neuen Begutachtungsassessments) auf, der zum 01. Januar 2017 eingeführt wird.
Die Umsetzung einer Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen setzt voraus, dass die Lebensbedingungen entsprechend nachhaltig gestaltet werden. Prävention in der stationären Pflege muss deshalb konsequent dem Ansatz der Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settings) folgen. Zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten gehört der Anspruch, die Zielgruppen an der Ermittlung von Gesundheitsrisiken und –potenzialen, an der Entwicklung von Lösungsstrategien und der Evaluation des Prozesses geplanter organisatorischer Veränderungen zu beteiligen (Partizipation). In stationären Pflegeeinrichtungen bietet sich an, zusätzlich zu den Pflegebedürftigen ggf. auch Heimbeiräte, Angehörige sowie gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer einzubeziehen.
Die starke Abhängigkeit Pflegebedürftiger vom Handeln der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen lässt es sinnvoll erscheinen, Maßnahmen der Prävention für Pflegebedürftige in der stationären Pflege mit Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in der Pflegeeinrichtung zu verbinden, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen.
Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wurde durch den GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstellt.
Wesentliche Grundlage für den Leitfaden Prävention in stationären Einrichtungen nach § 5 SGB XI war die gesetzlich vorgesehene Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes. Hierfür hat der GKV-Spitzenverband im Jahr 2015 einen Auftrag zur Entwicklung von Vorschlägen für Kriterien der Prävention, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele vergeben. Die Ergebnisse lagen Ende 2015 in Form einer Expertise vor und sind in den Leitfaden eingeflossen.
Leitfaden Prävention
in stationären Pflegeeinrichtungen
nach § 5 SGB XI
Herausgeber: GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... rei_II.pdf
Präventionsziele in der stationären Pflege und Handlungsfelder
Patienten haben Mitverantwortung
für gesundheitsbewusste Lebensführung (§ 1 SGB V).

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Jahr 2015 wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte zu erbringen. Dahinter steckt der Gedanke, dass pflegebedürftige Menschen - trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen - über Gesundheitspotenziale verfügen, die gefördert werden können. Zusätzlich leisten solche Präventionsmaßnahmen einen Beitrag, die Mobilität zu fördern. Sie greifen damit den Ansatz des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes (siehe Modul 1 „Mobilität“ des neuen Begutachtungsassessments) auf, der zum 01. Januar 2017 eingeführt wird.
Die Umsetzung einer Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen setzt voraus, dass die Lebensbedingungen entsprechend nachhaltig gestaltet werden. Prävention in der stationären Pflege muss deshalb konsequent dem Ansatz der Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settings) folgen. Zur Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten gehört der Anspruch, die Zielgruppen an der Ermittlung von Gesundheitsrisiken und –potenzialen, an der Entwicklung von Lösungsstrategien und der Evaluation des Prozesses geplanter organisatorischer Veränderungen zu beteiligen (Partizipation). In stationären Pflegeeinrichtungen bietet sich an, zusätzlich zu den Pflegebedürftigen ggf. auch Heimbeiräte, Angehörige sowie gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer einzubeziehen.
Die starke Abhängigkeit Pflegebedürftiger vom Handeln der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen lässt es sinnvoll erscheinen, Maßnahmen der Prävention für Pflegebedürftige in der stationären Pflege mit Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in der Pflegeeinrichtung zu verbinden, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen.
Der Leitfaden Prävention in der stationären Pflege legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wurde durch den GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstellt.
Wesentliche Grundlage für den Leitfaden Prävention in stationären Einrichtungen nach § 5 SGB XI war die gesetzlich vorgesehene Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes. Hierfür hat der GKV-Spitzenverband im Jahr 2015 einen Auftrag zur Entwicklung von Vorschlägen für Kriterien der Prävention, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Methodik, Qualität, wissenschaftlicher Evaluation und der Messung der Erreichung der mit den Leistungen verfolgten Ziele vergeben. Die Ergebnisse lagen Ende 2015 in Form einer Expertise vor und sind in den Leitfaden eingeflossen.
Leitfaden Prävention
in stationären Pflegeeinrichtungen
nach § 5 SGB XI
Herausgeber: GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... rei_II.pdf
Präventionsziele in der stationären Pflege und Handlungsfelder
- Ernährung
Körperliche Aktivität
Stärkung kognitiver Ressourcen
Psychosoziale Gesundheit
Prävention von Gewalt
Patienten haben Mitverantwortung
für gesundheitsbewusste Lebensführung (§ 1 SGB V).